Nachteile der Unterhaltsreform 2008

Ein gravierender Nachteil ergibt sich für Väter, die bisher an die geschiedene Frau und Kinder Unterhalt zahlen mußten und nach der Reform nur noch Kindesunterhalt schulden, weil alle Kinder nunmehr allein im ersten Rang sind (bislang teilten sich Kinder und Ehefrauen eben den ersten Rang).

Der Nachteil liegt im Steuerrecht.

Steuerlich absetzbar ist nur Ehegattenunterhalt, aber nicht Kindesunterhalt. In der Praxis ist künftig bei den durch Steuerklasse I bereits gebeutelten Vätern künftig weniger von der Steuer absetzbar. Bei einem Durchschnittsverdiener werden das ca. 50,00 EUR im Monat sein.

Profitieren wird also der Staat, der dringend über diese Steuerpolitik nachdenken muss. Es scheint wenig „gerecht“ zu sein und ist von Betroffenen schwer einzusehen, dass ein Geschiedener wie ein Lediger besteuert wird. Gerade durch die Scheidung entsteht wirtschftiche Notlage. Was vorher für einen, muß jetzt für 2 Haushalte reichen.

Ich meine, dass in diesen Fällen auch die Unterhaltszahlungen für Kinder steuerlich berücksichtigt werden müssen.

12 Reaktionen zu “Nachteile der Unterhaltsreform 2008”

  1. Rolf

    Sehr geehrte Damen und Herrn,
    Ich muß nachfragen wie groß die Welle der Väter sein wird die gar nicht mehr Arbeiten werden weil sie durch das Neue Unterhaltsrecht überhaupt keine Möglichkeit auf ein Menschenwürdiges Leben zu führen. folgendes Bsp.
    Ein Mann wird von zwei Frauen die Eigens ohne den Mann zu sagen die Pille abgesetzt hatten (während der Zeit der Verlobung) und nach der Nachricht der Schwangerschaft Ihm Verliesen. Der Rechtliche Resultat 2 Kinder Von 2 Frauen zur Zeit in Stufe 1 und 2 der Düsseldorfer Tbl. Lt. Tabelle Einkommensstufe 1 1500€ Selbsterhalt bei Arbeitender 900€ läßt 600€ übrig. Altersstufe 1 ist 279€ + Altersstufe 2 ist 322€ ergibt 599€. Er soll also um diese Summe von 1500€ Netto erst einmal zu erreichen, mindestens 60 Std. in der Woche Arbeiten. Alles in allem 60 Std, Arbeiten davon (35 in Akkord) um von 1120€ auf 900€ zu senken!
    Wenn der Vater der schon durch den Ämter „nur“ zum Erzeuger degradiert wird, und dann noch Wirtschaftlich fertig gemacht wird, dann wunder ich mich nicht weshalb wenn heutzutage eine Frau mit der Scheidung droht, und es gibt 2 Kinder das der Ehemann Amok läuft. (Nicht das ich es dieses verhalten gut heis) Wie viele Männer werden selbstmord begehen? Wie Viele Männer die jetzt noch Arbeiten gehen, werden es nicht mehr? Wie viele werden Auswandern, und wie viele werden den Eigentlich wirklich Zahlen.
    Armes Deutschland kann ich dazu nur noch sagen. Super Ihr Weibliche Politiker dre CDU!

  2. Edi

    oh ja ich glaube du sprichst vielen hier aus da seele, mir geht’s ähnlich…

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ Rolf

    sicher ein krasser Einzelfall.

    Zu einer Schwangerschaft gehören aber immer 2 und zu einer dann gescheiterten Beziehung ebenfalls.

    Selbstmorde wegen Unterhaltspflichten kenne ich nicht.

    Aber mal die provokante Frage: Sollen ich und andere für Sie über die von uns gezahlten Steuern Ihre Unterhaltspflichten erfüllen? Was habe ich und was hat der Staat damit zu tun?

    Sie haben die sog. gesteigerte Erwerbspflicht für minderjährige Kinder und die tut weh….ohne Frage.

    Ist für Sie die Alternative, dass der Staat diese Schmerzen übernimmt? Ist das nicht ein wenig zu einfach?

  4. Thomas

    Hallo Zusammen,

    ich hätte mal eine Frage. Ich bin Beamter (26 J) und verdiene mom. ca. 2000,00 € Netto/Monat.

    Ich und meine Freundin (22,1Kind 2 Jahre alt aus vorheriger Beziehung, Abitur, keine Ausbildung) bekommen nun unser erstes gemeinsames Kind. Wir sind ca 1 Jahr zusammen.

    Ein ungeplantes Kind, zumindest von mir. 🙁 V

    Viele Dinge sprechen dafür, dass sie mich durch die Schwangerschaft an sich binden wollte. Mein Vertrauen ist erstmal dahin, obwohl ich schon glaube das sie mich wirklich von Herzen liebt.

    Durch diese Umstände, bin ich hin und hergerissen und habe wie viele Männer Zukunfstängste. Weil man nach so kurzer Beziehungsdauer nie wissen kann, ob es die Frau für`s Leben ist. (Ich hoffe es natürlich)

    Naja anfangs war ich total geschockt und konnte mich nicht freuen, aber heute kann ich den Tag kau merwarten, wo unser Kind zur Welt kommt.

    Sie verlangt nun, dass wir zusammen ziehen und am besten ein Haus bauen und vor der Geburt noch heiraten. Die Ehe kommt mir da allerdings noch zu früh.

    Ohne Heirat will sie nicht mit mir zusammen ziehen und ich für meinen Teil, will natürlich auch jeden Tag erleben, wie mein Kind aufwächst. Man kann davon ausgehen, dass die Beziehung unter diesen Umständen dann beendet wäre.

    Viele Wahlmöglichkeiten bleiben mir also nicht, da ich zumindest versuchen will, meinem Kind eine vernünftige Familie zu bieten.

    sie hat mich nun quasi völlig in der Hand. Heirate ich nicht, zahle ich für sie Unterhalt und das Kind Unterhalt.

    Heirate ich sie nach so kurzer Beziehungszeit und es geht schief, zahle ich ebenfalls für sie und das Kind.

    Teufelskreis !

    Für mein Kind würde ich immer aufkommen, selbst wenn ich nichts hätte und ich zusätzlich vier Jobs nebenher nachgehen müsste.

    Für die FRau nach einer ungewollten Schwangerschaft Unterhalt zahlen zu müssen und selber am Existenzminimum zu leben bereitet mir unter den o.g. Umständen mächtig Sorgen.

    Wie sehen meine Unterhaltsverpflichtungen im schlimmsten Fall aus bei Trennung (unehelich) Ehe (ohne und mit Haus) etc. aus !?

    Ich hoffe natürlich, dass es nie so weit kommt und sich alles wieder beruhigt, aber die sorgen sind nun Mal da, auch wenn diese viele Frauen nicht verstehen können..

    Würdem ich über Antworten freuen.

    MFG

  5. ute

    Zu Thomas,
    allein aus diesen genannten Gründen solltest Du nicht heiraten!
    Wenn es für Dich zu früh ist dann ist es so!
    Es gibt nichts schöneres, zurück zu blicken und mit seinem Partner zu meinen , daß war genau das richtige.
    Bei mir und meinem Mann:Erste Ehe, ein riesen Fehler, mein Mann ist seit 15 J. geschieden, zahlt immer noch für die Ex. Wenn Du heiratest zahlst Du nachher f. zwei!!!!! Wenn die Dein Herz sagt, daß ist die Frau mit der ich alt werden möchte…….. Dann ist es der richtige WEG. Garantie gibt es nicht! Lass Dich nicht unterdrücken oder Dir die Pistole auf die Brucst setzen, daß geht nicht gut!!!!!!

  6. moni

    Sorry !! Da ist was falsch gelaufen!!!
    Ich bin 46 Jahre alt und habe einen Sohn der 20 Jahre alt ist,er lebt noch bei mir zuhause,,
    Ich bin seit 29 jahre verh, leben aber seit 4 Jahre getrennt,,haben wir haben aber vor einem Jahr die Scheidung eingereicht, ich bekomme für mich und mein Sohn 1000.Euro Trennungsunterhalt,
    Jetzt meine frage!!
    Bekomme ich nach der Scheidung auch weiter unterhalt ?oder nur mein Sohn ?
    Muss ich nach dem neuen Scheidungsgesetz für mich selber aufkommen ?

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ moni

    ganz schwer zu sagen. Sicherlich werden Sie noch eine Zeit Anspruch auf Unterhalt haben. Wielange? das hängt von Ihrer persönlichen Ehesituation ab und speziell davon, ob Sie ehebedingte Nachteile haben.

  8. lani

    Lieber Herr von der Wehl

    Ich habe einen Titel über Ehegttenunterhalt,seit 7 jahren geschieden .Mein exmann rief mich an ich solle nun wieder arbeiten gehen.garbetet hatte ich die ganzen jahre 20 stunden im monat.Mein ex mann hat ein fiktives einkommen über nette 5000 euro.meine kinder 13 und 14 jahre alt.
    ich habe innerhalb von 3 wochen das war im september angefangen in meinem betrieb 87 stunden zu arbeiten.Mehr geht leider nicht.jetzt ab diesem jahr streicht mein Exmann den Unterhalt für mich.ich bekomme nun 1200 euro für meine kinder.
    Meine Anwältin sagt ich bekomme Betreuungsunterhalt,da ich fast 15 jahre nicht gerabeitet habe und keine karriere machen konnte.ehebidgter nachteil.auf gericht habe ich keine lust.was kann ich tun?steht mir noch was zu?
    lieben dank für eine antwort

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ iani

    anhand der knappen Fakten kann ich nicht beurteilen, ob sie Erfolgsaussichten für weitere Unterhaltsansprüche haben. Ohne ein gerichtliches Verfahren wird es ohnehin nicht ablaufen können. Wenn sie einen vollstreckbaren Titel haben, können Sie aus diesen Titel vollstrecken und ihr Mann muss mit einer Gegenklage bezw. einer Abänderungsklage reagieren.

  10. judy

    mein mann hat 2kinder aus erster ehe für die er unterhalt zahlt.jetzt hat er mit mir seiner zweiten frau auch 2kinder.meine frage:werden meine kinder bei der unterhaltsberechnung der kinder aus erster ehe mitberücksichtigt???was sagt dei rechtssprechung §?

  11. judy

    weiß ich nicht deshalb frage ich ja

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ judy

    alle leiblichen Kinder eines Unterhaltsverpflichteten sind gemeinsam im 1. Rang. Daher werden auch die neuen Kinder bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

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