Zuviel gezahlten Unterhalt zurückfordern

Wenn ein Ehegatte höhere Beiträge zum Familienunterhalt leistet, als er tatsächlich schuldet, stellt sich die Frage,

Kann ich das nicht zurückfordern?

Der Fall ist meist ähnlich. Die Frau geht zum Anwalt und der berechnet einen Unterhaltsbetrag. Der Mann glaubt dies und zahlt, bis er selbst einen Anwalt befragt. Dieser errechnet viel weniger. Nun will der mann den überzahlten Betrag zurück.

Dem macht § 1360 b BGB meist einen Strich durch die Rechnung.

Dies ist eine Auslegungsregel: Im Zweifel ist anzunehmen, dass nicht beabsichtigt wird, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen. Sinn dieser Regelung ist, den Antrieb zu nehmen, im Fall der Scheidung Ersatzansprüche zu erheben. Ansonsten müsste der wirtschaftliche Verlauf der Ehe unter Berücksichtigung von Leistung und Gegenleistung offen gelegt werden.

Die gesetzliche Vermutung ist aber widerlegbar.

Solche, dem Rechtsfrieden dienenden Vermutungen gelten auch für den Trennungsunterhalt (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB) und den Kindesunterhalt (§ 685 Abs. 2 BGB). Will der Kläger zu viel gezahlten Unterhalt zurückfordern, müssen neben der Zuvielleistung substantiiert Umstände dargelegt werden, aus denen seine Rückforderungsabsicht für den Empfänger erkennbar zu folgern gewesen ist.

Die Beweislast trägt der Kläger, also der Rückfordernde. Er muss die Rechtsvermutung widerlegen. Die Widerlegung kann sich aus den Umständen ergeben, z.B. aus der Höhe der Zuwendung, ihrem Zweck, der rechtsgeschäftlichen Ausgestaltung der Zuwendung (gegen Quittung oder Sicherheitsleistung). Wird die gesetzliche Vermutung widerlegt, kann trotzdem der Einwand der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB geltend gemacht werden.

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70 Reaktionen zu “Zuviel gezahlten Unterhalt zurückfordern”

  1. Torsten

    Ich habe auch ein Problem,muss für zwei Kinder Unterhalt zahlen,was auch völlig in Ordnung ist! Hatte vor zwei Jahren grosse finanielle Schwierigkeiten,konnte den Unterhalt für ein Kind nicht mehr aufbringen und bin sofort gepfändet worden.Heute bin ich wieder verheiratet und habe noch einen Sohn.Teilte das dem Jugendamt mit,bat um Pfändungsaussetzung und Neuberechnung meiner Unterhaltspflicht!Meine Frau ist ohne Einkommen und das Geld reicht einfach nicht zum Leben!Das Jugendamt gab mir schriftlch (nach 11 Wochen!!!)bescheid,es würde sich auch durch die Gründung einer neuen Familie nichts ändern!!! Ich kann das fast nicht glauben!?wer kann mir Auskunft oder einen Hinweiss geben.ob das alles rechtens ist…?

  2. frage???

    ja ich habe mal da eine frage wenn eine mom mit denn kinder in denn statten lebt,ja und is neu verheiratet,,,aber hat das gemeinsame soge recht mit dem erzeuger,,,muss er unterhalt fuer die beiden kinder bezahlen ???????

    vielen dank im vorraus..

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ Torsten

    das kann ich auch fast nicht glauben. Nach der Unterhaltsreform ab 01.01.08 sind alle Kinder im 1. Rang. Wenn also ein Mangelfall vorliegt, was ich mal vermute, ist der bisherige für Unterhalt zur Verfügung stehende Betrag nun auf 3 Kinder aufzuteilen.

  4. Bine

    Hallo!
    Mein Mann zahlt Unterhalt für seine mittlerweile 18jährige Tochter. Diese hat eine schulische Berufsausbildung erfolgreich absolviert und macht jetzt das Fachabitur nach. In der ganzen Zeit hat sie Schülerbafög erhalten: erst 192 € und seit August 348 €. Da die Kindesmutter auch das gesamte Kindergeld erhält, liegt sie weit über dem Satz der ihr nach Düsseldorfer Tabelle zusteht. Uns war der Erhalt des Bafögs nicht bekannt, da die zuständige Stelle keine Auskunft geben durfte und die „andere“ Seite es verschwiegen hat.
    Was ist jetzt mit dem zuviel gezahlten Unterhalt?
    Danke vorab

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ bine

    schwierig. Hier ist immer das Problem der Entreicherung nach § 818 BGB zu beachten. Unterhalt ist durch Verbrauch zum Leben weg.

    Wurde die Gegenseite zur Auskunfterteilung aufgefordert?

  6. anna

    Hallo Herr von der Wehl,
    der KV hat Abänderungsklage wegen KU für minderj. eingereicht incl Rückforderung für 2 Jahre vor Rechtshängigkeit (Vergleich). Der KU wurde bereits seit diesen 2 Jahren wegen Nichtzahlung gepfändet. Am AG hat er komplett die Klage verloren. Wenn er nun ans OLG geht und dort doch Recht bekäme: Ab wann müsste schlechtestenfalls (für mich/die Kids) zurückgezahlt werden – für die gesamte Zeit, ab Rechtshängigkeit beim AG oder erst ab Zugang beim OLG? Wie kann ich bei KU die Entreicherung beweisen? Reicht da eine Aufstellung der Lebenskosten aus meiner Sicht? Da ich selber ein Einkommen habe, wären ja die Kontoauszüge nicht relevant für den Verbrauch der Kinder.
    Vielen Dank
    Anna

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ anna

    Die Entreicherung werden Sie nicht groß beweisen müssen. Der 1. Anschein spricht bereits dafür.

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  8. sandra

    guten abend herr rechtsanwalt,
    ich hätte da mal eine frage. habe eben meine kontoauszüge angesehen und dabei festgestellt, dass mein NOCH ehemann diesen monat knapp 1000 euro zuwenig unterhalt bezahlt hat!!!
    auf nachfrage meinte er, er habe schon seit januar 2009 in steuerklasse eins wechseln müssen und habe nun von seinem ra den unterhalt neu berechnen lassen.
    er habe für januar und februar zuviel unterhalt bezahlt und das habe er mir eben abgezogen. DARF ER DAS???
    ich bin entsetzt, und die 1000 euro fehlen diesen monat natürlich. was kann ich tun?
    vielen dank im voraus…
    sandra

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    Ich kann Ihnen in diesem Forum sicherlich nicht auf die Schnelle helfen. Sie müssen sich mit ihrem Anwalt in Verbindung setzen und der muss prüfen, welche Sofortmaßnahmen hier zu ergreifen sind. Wenn sie einen Unterhaltstitel haben, können sie möglicherweise vollstrecken.

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  10. sandra

    hm… habe morgen einen termin mit meinem ra. eigentlich erwartete ich nur eine auskunft darüber, ob mein nochehemann den unterhalt, den er angeblich zuviel gezahlt hat, einfach wieder zurückfordern bzw. mit aktuellen zahlungen verrechnen kann. also ob das grundsätzlich rechtens ist.
    nur ist es wohl, wie es immer ist… alles nicht so einfach, nicht wahr? 😉
    trotzdem danke für die antwort.

  11. Colin

    Guten Tag,

    und was ist mit die Kinder-Bonus? Falls der Unterhaltpflichtiger die haelfte von die Kinder-Bonus mit die Kinderunterhalt abrechnet und die Kindesmutter trotzdem das Konto pfandet, kann der Vater das Geld erfolgreich zurueckfordern auch wenn er die Mutter im Voraus informiert hatt? Ich habe es so gemacht aber die gegnerische Anwalt droht mir mit sofort Pfaendungmassnahmen. vielen dank im voraus, cc

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ colin

    lesen Sie bitte hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/03/06/kinderbonus-und-anrechnung-auf-den-unterhalt-quelle-arge-famr-im-dav/

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  13. Paul

    Guten Tag,

    wenn meine minderjährige Tochter eine Ausbildung beginnt, die Mutter dieses aber verschweigt, habe ich dann Rückforderungsansprüche, falls dieses doch ans Tageslicht kommt???
    Vorher wurde dann natürlich per Einschreiben Auskunft gefordert und darauf seitens der Kindesmutter nicht geantwortet. Ist es dann
    möglich, dass zuviel gezahlter unterhalt zurückgefordert werden kann???
    Mfg

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    Ausbildungsverhältnisse werden bei uns nur zu bestimmten Zeiten begonnen. Ich würde raten, zu diesem Zeitpunkt die Mutter zur Auskunftserteilung aufzufordern, eine Frist zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf anzukündigen, die Unterhaltszahlungen vorläufig einzustellen.

    Die Problematik ist möglicherweise ein vorhandener Unterhaltstitel und die sofortige Vollstreckung der Mutter aus diesem Titel.

    Sie können auch ankündigen, dass nach fruchtlosem Fristablauf davon ausgegangen werden muss, dass die Tochter eine Ausbildungsstelle angenommen hat und eine Abänderungsklage eingereicht wird. Am besten ist es jedoch, sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht in Verbindung zu setzen und den anhand der ganz speziellen Situation die richtigen Schritte einleiten zu lassen.

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  15. Colin

    vielen Dank Herr RA Thomas von der Wehl.

    Aber wie kann man zu unRecht gepfandet KU zurueck fordern? Ist dass nicht Betrug wenn man ein Unterhaltstitel missbraucht und Pfaendet ohne sicherzustellen ob man ueberhaupt darf? Ich habe Schon meine ex-Frau ueber die Gelegenheit informiert aber sie will trotzdem pfaenden.

    mfg

    cc

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ colin

    Bitte keine vollständige Namen nennen. Sie finden sich sonst bei Google innerhalb weniger Tage mit ihrem vollständigen Namen wieder.

    Sollte aufgrund eines Unterhaltstitels vollstreckt werden und die Vollstreckung unzulässig sein, gibt es entsprechende Rechtsmittel dagegen. Auch kann man Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn zu Unrecht vollstreckt wurde.

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  17. Maria

    Guten Tag,

    mein Ex-Mann möchte in vorzeitigen Ruhestand gehen, möglicherweise auch aus Krankheitsgründen, er ist einiges älter als ich. Was bedeutet das für meine beiden schulpflichtigen Kinder und mich?

    Ich habe vielleicht eine besser bezahlte Halbtagsstelle demnächst.
    Bin ich verpflichtet, auch wenn er weiter arbeitet, dieses Mehrverdienst anzugeben?

    Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

  18. albert

    Hallo RA Thomas,
    vielleicht können Sie mir auch weiterhelfen. Ich zahle für meinen volljährigen sohn Unterhalt an die entsprechende ARGE. Wie sich nun herausstellte, hatte diese den Unterhalt seit 2007 zu hoch berechnet. Der Fehler war für mich aber erst im März 09 zu erkennen und ich habe mich sofort mit der Dame im Amt in Verbindung gesetzt. Sie gab ihren Fehler auch zu, ist jedoch nicht bereit, den von mir zuviel gezahlten Unterhalt zurückzuzahlen. Habe ich Anspruch auf eine Rückzahlung und wie soll ich weiter vorgehen ??

    Vielen dank,
    Albert

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ albert

    Eine Rückforderung wird schwierig. Es ist immer wieder der gleiche Fall, dass staatliche Stellen den Unterhalt berechnen und der Unterhaltsschuldner diesen Berechnungen einfach glaubt, weil es schließlich eine Behörde ist.

    Ein großer Fehler.

    Diese Behörden treten in diesem Falle als Parteivertreter auf und haben nur die Interessen des Unterhaltsgläubigers wahrzunehmen.

    Die ganze Situation ist zu vergleichen mit der Forderung eines Rechtsanwaltes auf Zahlung von Unterhalt, der sich im Nachhinein als überhöht darstellt. Der Unterhaltsschuldner hat immer die Möglichkeit, die Forderung von einem eigenen Rechtsanwalt oder wem auch immer überprüfen zu lassen. Nimmt er diese Ãœberprüfungsmöglichkeit nicht wahr………….

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  20. looni

    Guten Morgen,
    so wie ich das verstehe, muss für meine unterhaltsberechtigte Tochter, wenn sie als Au Pair ins Ausland geht, kein Unterhalt mehr vom Vater gezahlt werden. Nun ist es aber doch so, dass ich eine Wohnung bewohne und somit auch unterhalten muss, in der auch meine Tochter ein Zimmer hat. Diese Wohnung gebe ich doch für dieses Jahr nicht auf! D.h. meine Unkosten reduzieren sich doch lediglich um NK und Verpflegung, evtl Taschengeld! Un dwas ist, wenn meine Tochter wieder hier ist, und eine Ausbildung beginnt, muss dann wieder mit der Unterhaltszahlung begonnen werden?
    Im Voraus vielen Dank für Ihre Zeit
    LG looni

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ looni

    hier wird etwas verwechselt. Kindesunterhalt wird nur für das Kind gezahlt, nicht aber für die Mutter, die das Kind betreut. Theoretisch könnte die Mutter, wenn das Kind ins Ausland geht und vorsorglich eine größere Wohnung vorgehalten werden soll, von dem Kind erwarten, dass sich an diesen Kosten beteiligt. Nicht aber von dem Kindesvater, der Kindesunterhalt zahlen muss.

    Sollte das Kind nach dem Au Pair-Aufenthalt eine Ausbildung beginnen, setzt die Unterhaltsverpflichtung des Vaters wieder ein.

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  22. looni

    Danke für die rasche Rückmeldung!

  23. Uni

    moin moin aus Bremen … bin sei Mai 2000 geschieden ! aus der Ehe gingen Zwillinge hervor ! brav habe ich immer pünktlich den festgesetzten Unterhalt für Ex-Frau und Kinder bezahlt ! im Februar nun teilte mir meine Ex-Frau mit, daß sie neu geheiratet hätte und ich für sie keinen Unterhalt mehr zu zahlen bräuchte ! war natürlich hocherfreut und stellte die Zahlungen natürlich sofort ein ! für die Zwillinge bezahle ich nach wievor! heute bekam ich dann ein amtliches, beglaubigtes Standesamtschreiben, aus dem hervorgeht, daß meine Ex-Frau aber bereits schon im Juli 2008 neu geheiratet hat ! somit habe ich also insgesamt 7 Monate, Juli 08 – Februar 09, zuviel Unterhalt an sie bezahlt, immerhin knappe 2500 Euro !
    Bin natürlich geschockt und richtig sauer ! meine Ex hat mich vorsätzlich getäuscht, in der Hoffnung, daß dies nicht rauskommt !
    Nun meine Frage: kann ich diese 2500 Euro zurückklagen bzw. diesen Betrag vom Kindesunterhalt in Teilbeträgen einbehalten ??

    mit lieben Grüßen
    Andreas

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ uni

    hier sehe ich gute Chancen den zu viel gezahlten nachehelichen Unterhalt zurückzuverlangen. Ich würde einen Anwalt mit der Beitreibung beauftragen.

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  25. sascha

    Hallo!
    Habe eine Frage! Ich habe meiner ex für einen monat unterhalt zu viel gezahlt das sie mir auch nicht wieder zurück gegeben hat da mein sohn in der zeit bei mir lebte was kann ich tun?
    hatte es im oktober dafür einbehalten und nun lässt meine ex Pfänden!!

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ sascha

    auch wenn das Kind eine Zeit lang bei dem Da unterhaltspflichtigen Elternteil lebt, bedeutet dies nicht, dass für diesen Zeitraum kein Unterhalt geschuldet wird. Dies müsste man mit dem anderen Elternteil vereinbaren. Insofern habe ich Bedenken, das gegen die Verwendung etwas machbar ist.

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  27. sigiac

    Ich konnte mitte 2008 den Unterhalt an meine Exfrau nicht vollständig bezahlen. Seitdem wird mein Gehalt gepfändet. Wie sich jetzt herausstellte wurden die Teilzahlungen bei der Pfändung nicht berücksichtigt. Kann ich den dadurch zuviel gezahlten Unterhalt jetzt zurückverlangen – auch wenn das jetzt schon 1 1/2 Jahre her ist? Meine ExFrau hat etwas Vermögen so dass das Geld nicht als verbraucht gesehen werden sollte.

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ sigiac

    Wenn der deutsche Betrag gehindert wurde, würde ich mich an den Arbeitgeber finden, der die Pfändungsbeträge berechnet hat. Gleichzeitig an die Ehefrau, zu viel Geld erhalten hat. Wenn Entreicherung kein Problem ist, sollte der zu viel gezahlten Betrag mit den zukünftigen Unterhaltszahlungen verrechnet werden können.

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  29. Manuela

    Hallo,
    habe mal eine Frage.
    Haben unseren Sohn im September 2009 bekommen und dadurch wurde der Unterhalt für die Kinder von meinen Mann neu berechnet.
    Das eine Jundendamt, sind zwei wegen zwei Kinder, hat uns die Neuberechnung 3 Monate später zugeschickt und uns eine Rückerstattung von den 3 zuvielbezahlten Monaten überwiesen. Haben dann im Sommer 2009 festgestellt, das nicht das ganze Geld, was man zuviel bezahlt hat, zurüchbekommen hat. Haben das Jugendamt darüber infomiert und es hieße dann, das der Fall abgeschlossen sei, da der Sohn nun volljährig ist. Sie will uns das Geld nicht geben. Wir bekommen aber ein Schreiben im Jahr 2008, das 3 Euro noch von 2005 offen wären. Haben wir kein Recht auf unser Geld Rückwirkent auf 3 Jahre?
    Würde mich über eine Antwort freuen.
    Manuela

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ manuela

    anhand dieser Sachverhaltsschilderung kann ich keine abschließende Bewertung vornehmen. Ich würde den Fall einem Fachanwalt für Familienrecht schildern und um seinen Rat bitten.

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  31. Inna

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich einer Ehe mit Mann der Unterhalt bezahlt.
    Wie weit kann sich die Kinder-Unterhaltszahlung meinen zukünftigen Ehemann ändern?
    Die Ex-Frau hat dabei selbst schon geheiratet vor 6 Monaten ( wie wir duch Zufall erfahren haben),
    die Ex-Frau verschweigt aber dies von uns.

    Mit Dank im Voraus für Ihre Antwort!

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ inna

    Der Kindesunterhalt wird in der Regel durch eine neue Ehe, sei es auf Seiten des Vaters oder auf Seiten der Mutter, nicht betroffen. Die Kinder sind im 1. Rang, so dass auch eine neue Ehe nicht zu einer Veränderung führt.

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  33. Tina

    Hallo,
    ich habe nach einer Trennungsvereinbarung, sowohl Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt bekommen. Am 31.12. erhielt ich aus einer Anlage eine höhere Gewinnausschüttung. Ist hier der Trennungunterhalt und der Kindesunterhalt entreichert? Wirkt sich die Gewinnausschüttung auch für die Berechnung des Kindesunterhaltes für die Folgejahre aus?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ tina

    die Entreicherung kann ich nicht zuverlässig prüfen. Auf den Kindesunterhalt sollte sich die Gewinnausschüttung der Mutter nicht auswirken.

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  35. mimi

    bekomme seit jahren zuwenig unterhalt für meine kinder. nun hat ein kind eine stelle als vorpraktikantin angetreten. sie bekommt jedoch dafür kein geld, nur 2 tage die woche in der firma. man ist jedoch überein gekommen, dass sie auch in den ferien arbeitet und dafür nun monatlich eur 200 erhält. das läuft jedoch als ferienjob. muss ich dies dem unterhaltszahlenden vater mitteilen. kann er den unterhalt nun kürzen. sie wird diesen ferienjob jedoch nur bis 31.7. machen. danach ist nur schule.

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ mimi

    ich rate immer dazu in Unterhaltsfragen fair zu bleiben. Insofern würde ich alle Veränderungen mitteilen. Dass hier eine Unterhaltskürzung in Betracht kommt, sehe ich allerdings nicht.

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  37. Maxi

    Hallo,
    wir haben jetzt erst herausgefunden, dass mein Mann seit Jahren zuviel Unterhalt an seine Kinder zahlt. Sein ältester Sohn hat bereits eine Ausbildung abgeschlossen und sogar in diesem Beruf gearbeitet. Jetzt studiert er wieder. Mein Mann zahlt aber noch immer Unterhalt, da wir keine Kenntnis der Ausbildung und der Berufstätigkeit hatten. Können wir diese Zahlung sofort einstellen? Müssen wir seinen Sohn, zu dem leider kein Kontakt mehr besteht, vorher schriftlich informieren? Sind wir bei der Auskunftsverpflichtung in der Holschuld oder sind seine Kinder in der Bringschuld?
    Fragen über Fragen… 😉
    Beste Grüße

  38. BanaNu

    Hallo,
    ich habe den Unterhalt für mein Kind für das Jahr 2010 im Voraus bezahlt (12×316). Freiwillig! Allerdings zuviel. Ich habe das Kindergeld nicht abgezogen. Kann ich den zuviel gezahlten Betrag zurückfordern?
    beste Grüße

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ bananu

    sie sollten es sich jedenfalls versuchen. Ob sie damit Erfolg haben oder ob die Gegenseite Entreicherung einwendet, kann ich nicht sagen.

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  40. Engel06

    Hallo,
    mein Freund wurde vor 5Monaten geschieden, Anfang 2008 hatte er sich von seiner Frau getrennt, sie haben 2 Kinder zusammen(beide >12J.). er zahlt seit der Trennung Kindesunterhalt. seine Ex hat seit Frühjahr 2009 einen neuen Lebensgefährten, den sie vor 4Monaten geheiratet hat. kann sie eigentlich noch nachträglich Trennungsunterhalt geltend machen (hat sie bisher nicht gemacht) oder gibt es für den Anspruch auf Trennungsunterhalt eine Verjährungsfrist? Hat sie den Anspruch durch den neuen Partner möglicherweise verwirkt?

  41. ratlos

    Trennungsunterhalt gibt es nur wärend der Trennung wie der Name sagt 🙂
    Nachehelicher wird meist wärend Scheidung geregelt bei normalen Leuten.
    Kindesunterhalt steht ihr zu
    Hoffe das Hilft 🙂

  42. komisch

    eine frage
    meine tochter aus 1. ehe ist im 3. lehrjahr
    im 1. bekomm sie 300€ lehrgeld + bab in höhe von 400€ und KG 184€
    jetzt bekommt sie 500€ lehrgeld
    300€ bab und 184 € KG
    ich habe ein urteil zur zahlung von 150€
    seit dem 1. LJ bis hin zum 3. lehrjahr hat sie immer noch mehr geld als in der düsseldorfertabelle
    ich habe die Lehrzeit ihr immer unterhalt überwiesen von 150 €
    nachforschungen ergaben das ich seit dem 1. lehrjahr nicht mehr zahlen hätte brauchen.
    nun mag ich wissen ob ich mir das unterhaltsgeld zurück fordern kann????

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ komisch

    die Rückforderung von Unterhaltszahlungen wird mit großer Wahrscheinlichkeit an dem Einwand der Gegenseite der Entreicherung scheitern. Die Gegenseite wird vorbringen, das Geld für den einfachen Lebensunterhalt ausgegeben zu haben.

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  44. christof

    Hallo

    wer kann mir helfen,es geht dadrum ,daß ich seit 07,2008 ,getrennt lebe seit 03,2010 geschieden bin und seit 04,2010 wieder verheiretet.
    seit anfang ,hat sich jetzt heraus gestellt daß ich zuviel Unterhalt zahle
    wir haben mit meine exfrau ein gemeinsames Haus ,sie wohnt mit unseren zwei Jungs 7-9 ,und mit Ihrem Freund drin und Ich zahle Das ganze Haus ab da drin ist unterhalt für Kinder und für Sie,obwohl ich auch verheiratet bin und ein weiteres Kind habe muß ich 848 ,-Unterhalt zahlen und verdiene 2100,.Netto muß auch meine Wohnung zahlen von 500 euo und schulden die ich gemacht habe um unterhalt zahlen zu können

    meine Anwältin und Ihre Anwald haben es so ausgerechtet ,also ich frage euch zahl ich doch zu viell oder????,hab selber nicht zum leben und keine meine jetzige Frau mit meinem Kind nicht über die Runden bringen ,und meine Exfrau kasiert so viell von mir
    dadurch hab ich mich auch versuldet so das ich monatliche ausgaben von etwa 2000,00Euro habe , hab nicht aber zum leben
    gibts die möglichkeit das zuviel gezahlte Gelz zurück zu bekommen ,wer kann mir helfen bin schon richtig verzweifelt

  45. christof

    wie berechnet mann die Düsseldorfer Tabelle.
    was heißt 900 muß mir zum leben bleiben.
    hab eine neue Frau einen Sohn mit Ihr und uns bleibt gar nicht ,hab mich verschuldet durch zuviel unterhalszahlungen.

    einkommen 2120,-
    monatliche belastung
    Unterhalt 848,. zwei kinder und EXfrau
    schulden 460,.
    Mitte 520,-
    auto 36 Versicherung und 80 Benzin
    Telefon 40,
    es bleibt nicht zum leben
    kann meine famillie nicht ernähren
    wer hillft mir

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ christof

    dies ist kein Fall, den ich in diesem Forum mit einem kurzen Ratschlag lösen kann. Konkrete Unterhaltsberechnung sind in diesem Forum ohnehin nicht möglich und auch nicht erlaubt. Sie müssen sich an einen beauftragten Fachanwalt für Familienrecht wenden. Das Problem ist das gemeinsame Haus. Dies müsste am besten verkauft werden.

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  47. kati

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl,
    die Tochter meines Mannes macht seit 1 Jahr eine Privatausbildung.Kosten 444€ und 80€ für das Zimmer.Zum Ausbildungsantritt war sie noch 17 Jahre alt.Den Vertrag hat seine Ex-Frau, jetztiger Ehemann und die Tochter unterzeichnet.Dieses Jahr zahlte er entsprechend der DT noch vollen Unterhalt.Seine Ex wollte aber mehr und bat das JA um Neuberechnug.Die wollten gleich mal 1000€ Nachzahlung.Nach erneuter Überpr.stellte sich aber raus,das alles korrekt war.Und nach der nun mehr dritten Nachberechnung des JA stellte sich raus, das er ab Jan. 2011 nur noch 37€ bezahlen muß.Die Tochter wird am 29.12. 18 Jahre.Die Mutter ist Hausfrau, schickt ihr Kind auf eine PS und meint der Vater, der dem Vertrag nicht zugestimmt hat zahlt jetzt noch die nächsten 2 Jahre den vollen Unterhalt.Sie ist doch jetzt auch barunterhaltspf.muß sich Arbeit nach ihren Fähigkeiten suchen?Hätte mein Mann überhaupt dieses Jahr noch den vollen UH zahlen müssen?Bei einer normalen AB mit ABV hätte er vermutlich dieses Jahr schon nichts mehr zahlen müssen.Stehen nicht die Unterzeichner für den Vertrag gerade?Also sprich als Bürge ihr neuer Ehemann?Bezweifle das sie den Vertrag alleine als HF bekommen hätte. Hat das was mit dem nicht gemeinsamen Sorgerecht zu tun?Das ist ja, als wenn ein Arbeitsloser sein Kind ins Internat schickt und meint der Staat zahlt alles! Könnte man zuviel gezahlten Unterhalt zurück fordern oder berechnen? UHU war bis zum 18.Lebensjahr begrenzt.Oder muß er voll die erste sei es auch eine PA bezahlen?

    vlg Kati

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ kati

    eine Rückforderung von Unterhalt halte ich für nahezu aussichtslos. Hier wird meistens der Einwand der Entreicherung greifen. Der Besuch einer Privatschule ohne Zustimmung des unterhaltspflichtigen Vaters ist nicht zwingend Mehrbedarf und richtig ist, dass die Kindesmutter ab Volljährigkeit des Kindes ebenfalls Barunterhalt schuldet. Inwieweit der neue Ehemann hier mitverpflichtet werden kann, vermag ich nicht zu beurteilen.

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  49. Elli

    Hallo,

    meine Nichte, 20, hat ihrem Vater verschwiegen, dass sie seit einem Jahr in einem Ausbildungsverhältnis steht (680€ netto). Der Vater hat weiterhin den Unterhalt von 300€ pro Monat gezahlt und möchte diesen nun zurückforden. Geht das, oder greift auch hier der Grund der Entreicherung?

    Vielen herzlichen Dank

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ elli

    Entreicherung konnte sicherlich nicht zum Tragen. Im Gegenteil. Ich würde mit dem Vater dringend eine Rückzahlungsvereinbarung treffen.

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  51. Löchelt

    Hallo, habe mal eine Frage;
    Für Jahr 2007/08 wurden von mir alle Kinderunterhalte für 2 Kinder bezahlt. Aufgrund eines Gerichtsverfahrens zur Scheidung und Getrenntleben/ Nachehelichen Unterhalts wurde ein Gutachten über die Leistungsfähigkeit erstellt.
    Es kam raus das mir nur 540 bzw. im besten Fall 645 Euro bleiben. Ich habe trotzdem meinen Unterhalt bezahlt und möchte diesen jetzt zurückfordern.
    Ist das rechtens? Der Richter machte in der letzten Verhandlung keinerlei Andeutungen und verdonnerte mich zur Zahlung von 6000 Euro ab sofort in Raten zu 200 Euro. Auch bin ich seit November 2010 krank geschrieben und kann den Unterhalt nicht mehr stemmen. Weiß nicht wie es weiter gehen soll…
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

  52. Stefan

    Guten Tag,
    ich habe zur Adoption meines Sohnes zugestimmt. Auf Anfrage beim zuständigen Richter bekam ich keine Antwort, ob die Adoption bewilligt worden ist oder nicht. Somit habe ich weiterhin Unterhalt gezahlt. Nun bekam ich ein Schreiben, daß die Adoption schon vor 3,5 Monaten rechtskräftig geworden ist. Kann ich den Unterhalt zurückfordern oder fällt das auch unter Entreicherung? Für eine schnelle Antwort bin ich dankbar.

  53. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    versuchen Sie eine Rückforderung. Die Erfolgsaussichten kann ich nicht abschließend beurteilen.

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  54. Anja

    Guten morgen, mein mann hat 1992 von seiner damals 3jährigen tochter erfahren. 1995 hat er eine frau geheiratet die den dauerauftrag gelöscht hat, kontoauszüge verschwinden lassen hat und schreiben vom gericht vernichtete. 2001 kam es zur Pfändung von Jugendamt. Titel1 laufender Untehalt. Titel 2 Unterhaltsrückstand. Da seine tochter mit fast 22 Jahren fertig mit ihrer ausbildung ist wollte er den titel löschen lassen ein rechtsanwalt teilte ihm mit das seine tochter seit fast 4jahren nicht mehr berechtigt ist sie sollt eine verzichtserklärung für beide titel unterzeichnen sonst geht es mit einer unterhaltsrückklage vor gericht. Ich kann mir das nicht vorstellen kann man wirklich vom eignen Kind unterhalt zurückklagen?? Mfg

  55. Jennifer

    Hallo,
    Ich habe auch eine dringende Frage. Ich studiere und hatte eine Unterhaltspfändung gegen meinen Vater laufen. Ende Dezember habe ich geheiratet, was ich meinem Vater nicht mitgeteilt habe. Ich war an der Uni bei der Rechtsberatung u die dortige Anwältin wollte die Sachlage prüfen… Dann hat Anfang Februar mich der Anwalt meines Vaters angeschrieben, denn er hat mitbekommen dass ich geheiratet habe. Dann müsste ich eine richtige Anwältin konsultieren, da sich die von der Uni nie wieder gemeldet hat… Die meinte ich solle die Pfändung einstellen was ich sofort getan habe. Nun fordert mein Vater den Unterhalt von Januar bis März zurück und ich soll seine abwaltskosten tragen. Ist das recht?
    Liebe Grüße
    Jennifer

  56. Jennifer

    Ich habe gegen die untethaltsrückzahlung nichts, aber muss ich seine anwaltskosten tragen?

  57. Sabrina

    Hallo, mein Freund zahlt seit 1,5 jahren Unterhalt für 2 Jungs, einer 3 und einer 7 jahre alt.
    Nun mußte er die Steuerklasse ändern lassen von der 3 in die 1.Rückwirkend zum 01.01.2012.
    Mußte auf einen Schlag 700 euro Steuern nachzahlen, welche ihm gleich jetzt im Juni im ganzen vom Lohn abgezogen wurden.
    Dadurch wurde der unterhalt neu berechnet, statt 314, noch 214 euro.
    Also hat er auch seit januar 100 euro zuviel Unterhalt bezahlt.Das Jugendamt sagt aber, das könne man nicht verrechnen.
    Daß er halt dafür 2 mal nicht bezahlt.
    Die Nochehefrau hätte das Geld ja schon ausgegeben und wie sollte man das denn verrechnen.
    was ist denn das für ne Aussage?
    Ist das überhaupt rechtens?

    MfG Sabrina

  58. Jürgen

    Hallo,
    ich weiß mir nicht mehr zu helfen und versuche nun diesen Weg.
    Ich habe eine 18 jährige Tochter und zahle Unterhalt, was auch durchaus richtig ist.
    das Jugendamt hat die Beistandschaft seit der Geburt des Kindes und hat mich regelmäßig über die erhöhten Unterhaltspflichten informiert und dann auch eingefordert, was auch richtig ist. Ich bin der Bitte der Mutter vor 8 Jahren nachgekommen einer Adoption zuzustimmen. Ich war also bei einem Notar, den die Mutter gezahlt hatte , und habe alles beurkunden lassen.
    Danach war lange alles in der Schwebe und ich habe trotzdem weiter Unterhalt gezahlt. Zwei Jahre später habe ich mich beim Jugendamt telefonisch nach dem Stand der Dinge informiert. Ich bekam die Auskunft, das nichts weiter bekannt sei und ich doch bitte den Unterhalt weiter zahlen sollte. Das habe ich getan. Ein Jahr später war ich dann beim Jugendamt und habe wieder nachgefragt, wieder erhielt ich die Antwort, es sei nichts bekannt, man werde aber mal nachfragen. Und wenn ich nichts hören würde, dann wäre auch keine Änderung vorhanden. Ich bin dann mit dem Jugendamt so verblieben, das ich solange weiter Unterhalt zahlen würde. Jetzt ist das Kind 18 Jahre alt und ich habe mich wieder mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt. Dort erhielt ich die Auskunft, das die Beistandsschaft beendet sei und aus Zeitgründen noch nicht die Akte geschlossen sei. Wieder fragte ich nach dem Umstand ob es eine Adoption gegeben habe und ich teilte dem Jugendamt mit, das ich bis auf weiteres keinen Unterhalt mehr zahlen würde, sofern nicht alle Fakten klar wären. Da ich ja nicht einmal weiß ob das Kind jetzt in einer Ausbildung wäre oder schon selber Geld verdiene usw. Das war dem Jugendamt verständlich und versprach mit der Mutter des Kindes Kontakt aufzunehmen. Nun habe ich ein Schreiben vom Jugendamt, das die Tochter vorstellig war und erklärte das sie adoptiert worden sei, und das sie die Unterlagen dazu nachreichen werde und das mir dieser Umstand mitgeteilt wurde, was nicht stimmt, denn warum hätte ich dann weiter Unterhalt gezahlt. Natürlich stellen sich hier folgende Fragen:
    1) Warum hat man die Unterlagen nicht direkt mitgebracht?
    2) Das Standesamt ist im gleichen Hause das hätte man in einer Stunde erledigen können
    3) Warum ist die Mutter nicht erschienen und hat die Situation sofort vor Ort geklärt?
    Aber das ist jetzt erst mal nicht relevant. Wichtig für mich ist nun die Frage der Rückforderung.
    Ich habe alles unternommen um Informationen zu bekommen, mein Ansprechpartner war immer das Jugendamt. An dieser Stelle sei auch erwähnt das ein Kontakt zur Mutter nicht erwünscht war, deshalb hatte das Jugendamt auch die Beistandschaft. Ich bin brav meinen Verpflichtungen nachgekommen. Also, an wen muss ich mich halten?
    Und letztlich , besteht eigentlich ein Rechtsanspruch auf Rückforderung.
    MfG Jürgen

  59. Jochen

    Hallo,
    mal ein ganz anderer Fall von zuviel gezahltem Unterhalt.
    Der Sohn (damals 15) war für einige Zeit (1,5 Jahre) zum KV gezogen und es wurde in der Zeit KU an den KV gezahlt. Vorher zahlte er an uns (KM und ich als SV).
    Da solche Wechsel in den seltensten Fällen am 1. des Monats stattfinden, sondern dazwischen, habe ich mich damals natürlich bereit erklärt den anteiligen KU für den laufenden Monat zurückzuzahlen. Nachdem der Sohn zurück ist, bin ich vom gleichen Verhalten ausgegangen.
    Leider ist er aber nicht bereit dies ebenso zu handhaben. Kann der KU für den Rest des Monats, in dem das Kind nicht mehr im Haushalt lebte zurück verlangt werden? Handelt es sich hier um ungerechtfertigte Bereicherung?
    Er selbst zahlt nach Verfügung JA (Beistandschaft) wieder seit dem Zeitpunkt des Rückumzugs, aber nur unter Protest.
    Da das Einkommen der KM in etwa dem Selbstbehalt entspricht, wurde damals der KU nur nach meinem Einkommen berechnet. Meine eigenen und im Studium befindlichen Kinder waren irrelevant und standen hinter dem Stiefkind. Hat mich immens geärgert, war aber nicht zu ändern und immerhin für ein Kind.
    Nun bereichert er sich aber für einen Zeitraum in dem das Kind nicht mehr beim ihm war und verweigert die Rückzahlung. Er selbst verdient genug im in der D’dorfer Tabelle in Stufe 8-9 zu sein.
    Gibt es eine Aussicht auf Rückzahlung?

  60. Kerstin

    Hallo,
    mein Lebensgefährte lebt seit acht Jahren von seiner Ex-Frau getrennt. Für die beiden Kinder zahlt er selbstverständlich den Unterhalt. Bis Juli 2012 waren es für beide Kinder zusammen 681 Euro, was damals seine Ex-Frau ausrechnen ließ, damit sie ja keinen Cent zuwenig bekommt. Nun ist die Jüngere im August 12 Jahre geworden und somit in die nächst höhere Stufe gerutscht, worauf ich den neuen Unterhalt von 712 Euro ausrechnete und dabei feststellte, das er seit der letzten Kindergelderhöhung jeden Monat 36 Euro zu viel zahlt. Kann er das Überzahlte von ihr zurückfordern? Schließlich wußte sie ja von de Kindergelderhöhung, was ja für sie jeden Monat ersichtlich ist, nicht aber für den Vater. Sie achtet immer peinlichst darauf, das kein Cent zu wenig gezahlt wird, läßt aber stillschweigend die Überzahlung weiterlaufen – hätte sie meinem Freund nicht von der Erhöhung informieren müssen?

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    ich denke nicht. Jeder kann und muss sich um seine Verpflichtungen selbst kümmern. Soll ich jetzt schreiben: „dafür gibt es Anwälte…………?“ Der zuviel gezahlte Betrag wird mit dem Argument Entreicherung verloren sein.

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  62. Michael

    Hallo, ich bin gerade erst mit dem Studium fertig geworden und hab noch keinen ordentlichen Job und hab trotzdem nach Abschluss begonnen braf 225 € zu bezahlen obwohl ich mit zwei Jobs nur 1100 € später sogar nur 986 € und momentan genau 658 € nach Steuern verdiene. Unser eheliches Kind ist fast vier Jahre alt. Meine Scheidung ist erst in einem Monat kann ich mich ans Jugendamt trotzdem melden bzw. den zuviel gezahlten Unterhalt verrechnen?
    Mfg
    Michael

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    zuviel gezahlter Unterhalt ist idR weg. Spätestens mit dem Einwand der Entreicherung. Jeder hat die Möglichkeit, die berechtigten Unterhaltsbeträge (z.B. durch Anwälte) errechnen zu lassen.

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  64. konstantin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl.

    Vor 2 Jahren habe ich mich von der Kindestmutter getrennt. Das erste Jahr nach der Trennung habe ich unwissentlich 400€ zu viel kindergeld gezahl, denn ich habe mein Kind zu 50% betreut und war somit nicht unterhaltspflichtig. Kann ich das Geld zurückfordern? Auf eine erste Rückforderung ist die Kindesmutter nicht eingegangen!

  65. ChrisMD

    Hallo RA Thomas,

    ich zahle seit vielen Jahren (Kind wird nächstes Jahr 12) den Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle.

    Jetzt habe ich erfahren, daß ich das Kindergeld zur Hälfte hätte gegenrechnen können. Hieraus ist alleine in den letzten 4 Jahren eine Überzahlung in Höhe von 4400 Euro entstanden. Wie ich den Beiträgen entnommen habe, ist eine Rückzahlung meist schwierig. Jedoch hat meine Frau die ersten 2 Jahre, in denen ich nicht gezahlt habe und auch nicht konnte Titulieren lassen.
    Kann der zuviel gezahlte Betrag hiermit verrechnet werden?
    Inzwischen könnte der Titel inkl. Zins und Zinseszins ca. 4000 Euro Betragen.

    Kann ich den nächsten Unterhaltsbetrag einfach um die Höhe des hälftigen Kindergeldes kürzen?

    Danke für eine Antwort

  66. mausebeenchen

    Der Sohn meines Mannes, 20 Jahre alt, 12. Klasse, hat verschwiegen, dass er sich zum einen wegen sehr schlechter Leistungen am Gymnasium eine Klasse zurückstufen ließ und dass er dann letztendlich wegen Nichtbesuch der Schule von dieser rückwirkend entlassen wurde, dass hat er irgendwie auch vergessen. Mein Mann hat also brav gezahlt für die Zeit. Jetzt besucht der Sohn wieder eine andere Schule und ist nicht bereit, Nachweise über den regelmäßigen Schulbesuch und seine Leistungen zu erbringen. Die Nachweise gingen seinen Vater einen Scheißdreck an, so O-Ton… Wie sieht die Rechtslage aus? Der unrechtmäßig erschwindelte Unterhalt wird wohl weg sein! Warum kann dann allerdings die Kindergeldkasse das fälschlich bezogene Kindergeld für die Zeit zurückfordern? Und vor allem, was ist jetzt? Muss mein Mann ohne Nachweis des Schulbesuchs zahlen? Danke.

  67. Melike

    Hallo,
    vor einigen Jahren wurde ein Ehevertrag durch ein Gerichtsurteil für wirksam erklärt. Mein Ex Mann wurde verurteilt rückständigen Unterhalt zu zahlen, weiterhin wurde im Urteil festgestellt das er auch den laufenden Unterhalt zahlen muss. Mein Anwalt erwirkte aufgrund dieses Urteils beim Gericht einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss. Ausgestellt wurde dieser Beschluss für rückständigen und laufenden Unterhalt. Weder mein Anwalt noch der Rechtspfleger beachteten das aus einem Feststellungsurteil nicht gepfändet werden darf. Der Anwalt meines Ex-Mannes wurde kürzlich darauf aufmerksam und hat entsprechend gehandelt, der Pfändungsbeschluss wurde aufgehoben. Mein Ex-Mann erhebt jetzt eine Abänderungsklage in Bezug auf den Ehevertrag und fordert auch den gepfändeten Unterhalt aus den letzten Jahren zurück. Ich wusste nicht das man mit einem Feststellungsurteil nicht pfänden darf. Mein Anwalt hat den Pfändungs-und Überweisungsbeschluss beantragt und der Rechspfleger hat ihn ausgestellt danach hat mein Anwalt den Beschluss direkt an den Arbeitgeber meines Ex-Mannes geschickt. Natürlich hab ich jetzt Angst das mein Ex Mann mit seiner Rückforderung Recht bekommt. Das Geld ist verbraucht, woher sollte ich als Laie wissen dass das die Pfändung unzulässig war. Ich bin ziemlich überfordert mit der Sache. Was kann ich tun?

  68. Johann

    Guten Tag,

    Folgende Problem habe ich: verdiene nichts mehr seit mehr als zwei Jahre (zahle trotzdem Unterhalt) kann ich weniger bezahlen als vorher- wo kann man das wieder rechnen lassen? Ich habe wieder geheiratet, habe jetzt 2 Kinder zu Unterhalten ( aus der erste Ehe und aus der neue Ehe) vielen Dank

  69. Franz

    Ich habe zu hohe Leistungen für Unterhalt bezahlt.
    Kann ich den Betrag zurückfordern?

  70. Balu

    1. Können Unterhaltszahlungen zurück gefordert werden wenn:
    a) die Berechnung von mir falsch durchgeführt wurde (falsche Stufe in der Düsseldorfer Tabelle)
    b) mir eine Änderung von meiner Ex verschwiegen wurde (Wegfall der Hort-Kosten)

    2. Kann ich den Unterhalt kürzen, wenn meine Ex einen neuen Partner hat (seit ca. 1,5 Jahren)? In der Scheidungsfolgenvereinbarung steht nämlich, dass die Vereinbarungen zum Unterhalt dann geändert werden können.
    Kann ich diese Kürzung nach schriftlicher Ankündigung sofort für den kommenden Monat durchführen, oder muss ich erst eine Einigung mit ihr erzielen?

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