Befristung des nachehelichen Unterhaltes – nur noch maximal 5 Jahre lang?

Mit Abstand die häufigsten Frage, die derzeit bei mir aufläuft ist,

Wie lange muss ich nach der Unterhaltsreform 2008 noch nachehelichen Unterhalt zahlen?

Im Wesentlichen musste ich diese Fragen mit Schulterzucken beantworten. Nach einer ersten Auswertung des Schriftums kann man der Sache vielleicht doch etwas näher kommen.

Auf keinen Fall ist die Befristung des Unterhaltes schematisch an die Dauer der Ehe anzuknüpfen. Vielmehr wird man die komplizierte Frage beantworten müssen, inwieweit wurde innerhalb der Ehe eine wirtschaftliche Verflechtung und Abhängigkeit der Ehegatten aufgebaut und welcher Zeitraum ist notwendig, um die Rückabwicklung dieser Abhängigkeiten zu erreichen. Damit ist der Zeitraum der wirtschaftlichen Entflechtung gemeint, also die Zeit, bis der unterhaltsberechtigte Ehegatte sich wirtschaftlich und psychisch auf den Wegfall des Unterhaltes eingestellt hat. Er muss seine wirtschaftliche Selbständigkeit erreicht haben bzw. hätte erreichen können und etwaig entstandene ehebedingte Nachteile müssen ausgeglichen sein. Hier sprechen wir von einer Schonfrist.

Die Befristung muss also so bemessen sein, dass sich der Unterhaltsberechtigte auf seine neuen Lebensumstände einstellen kann. Dabei ist konkret darauf abzustellen, wie lange und wie intensiv die Eheleute ihre beiderseitigen Lebenspositionen auf einander eingestellt haben, sie sich gemeinsam auf ein Lebensziel ausgerichtet haben und wie nachhaltig die gegenseitige Verflechtung und Abhängigkeit gewesen ist. Ferner ist zu untersuchen, wie sich dies auf die Erwerbsbiografie des Berechtigten ausgewirkt hat. Dabei gibt es dann wieder konkrete Anhaltspunkte wie z.B. die

– Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt,

– das Alter und

– der Gesundheitszustand,

– die Art und die Dauer der früheren Berufstätigkeit,

– die Dauer und Unterbrechung der Berufstätigkeit

– der Zeitaufwand für erforderliche Integrationsmaßnahmen in das Arbeitsleben.

Die Ehedauer wird immer dann wenig Gewicht haben, wenn die wirtschaftliche Verflechtung der Eheleute und das schützenswerte Bedürfnis nach Absicherung durch Unterhalt, gering zu bewerten ist. Es wird zu beachten sein, ob bereits während der Trennung oder sogar schon während des Zusammenlebens eine Entflechtung der Lebensverhältnisse stattgefunden hat.

Ich habe jetzt Aussagen von Richtern, teilweise von Richtern am OLG gehört und gelesen, die eine Befristung auf maximal noch fünf Jahre für vorstellbar halten. Ein längerer Zeitraum würde nicht dem Kriterium entsprechen, dass eine wirtschaftliche und sonstige Entflechtung der Eheleute hinter dem Gedanken des Gesetzes steht. Ein längerer Zeitraum würde stattdessen nur für eine weitere Verflechtung sorgen.

Ich kann nicht sagen, ob alle Richter und Gerichte in diesem Sinne argumentieren werden. Dies würde natürlich bedeuten, dass die maximale Befristung noch fünf Jahre beträgt. Dabei wird sicherlich auch zu berücksichtigen sein, wie lange der Unterhalt schon gezahlt wird.

Generell kann man sagen, dass jeder Fall anders sein wird und allgemein gültige Regeln nicht aufstellbar sind.

In jedem Falle wird derjenige , der keinen Unterhalt mehr zahlen will oder nur noch eine begrenzte Zeit Unterhalt zahlen will, erheblichen Sachvortrag zur Ehe, zu seiner eigenen Situation und zur Situation der Gegenseite erbringen müssen.

Auch die Gegenseite, die weiterhin ihren Unterhalt haben will, wird sehr detailliert dagegen vortragen müssen. Für alle Beteiligten, also die Mandanten und Anwälte werden aufwändigere Zeiten anbrechen.

146 Reaktionen zu “Befristung des nachehelichen Unterhaltes – nur noch maximal 5 Jahre lang?”

  1. janosch

    Vielen Dank für die obige Information zur Befristung des nachehelichen Unterhalts.

    Aber wie sieht die Befristung aus, wenn dem „Berechtigten ein gemeinschaftliches Kind zur Pflege oder Erziehung anvertraut wurde“? Denken Sie, dass dann auch der Zeitraum von maximal 5 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung zum Tragen kommt?

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ Janosch

    natürlich ist jeder Fall gesondert zu prüfen und ich beziehe mich auf eine Aussage des Richters Soyka vom OLG Düsseldorf im Unterhaltsrecht eine Größe ist.

    Was aber die Untergerichte und der BGH letztlich machen werden, steht in den Sternen.

    Gerade gestern mußte ich bei einer Familienrichterin (nicht in Kiel) feststellen, dass noch nicht einmal die §§ bekannt sind, geschweige denn die Prüfungskriterien….ganz bitter!!

  3. bonksausage

    Toll, in meinem Fall ist es so, dass ich seit nun 3 Jahren geschieden bin. Meine Exfrau und ich haben ein gemeinsames Kind (fast 8). Letztes Jahr ist sie wieder Mutter geworden aber nicht mit dem Vater zusammen. Der Vater des Kindes ist Selbstständig und hat sich „arm gerechnet. Ich finde, mit der Geburt des Kindes hätte auch mein Unterhalt wegfallen sollen da sie sich ja dafür entschieden hat. Aber aus dieser (miesen) Nummer kommt man in diesem Staat ja nicht raus.-oder gibt es Hoffnung?!

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ bonksausage

    Hoffnung gibt es. Falls Ihr Kind älter als 3 Jahre ist, hat Ihre Exfrau eine Erwerbsobliegenheit. Sie kann sich nicht auf das neue Kind zurückziehen.

    Wenn sie mit dem Vater zusammenlebt, kommt Verwirkung nach § 1579 Nr. 2 BGB in Betracht. Auch das „arm rechnen“ des Vaters wird von ihr vielleicht allzu leicht akzeptiert. Der Unterhalt für die Mutter wäre ja ggfls. auf beide Väter zu verteilen.

    Letztlich die Befristung nach § 1578 b BGB.

    Eine Menge Ansatzpunkte für einen versierten Familienrechtler.

  5. mädle

    Bin jetzt 49, w, 1 Tochter 19, studiert. Nach 21 Ehejahren, in denen ich auf Wunsch meines Mannes nicht gearbeitet habe, trennt sich mein Mann von mir. Habe auf dem Arbeitsmarkt aufgrund Alter keine Chance mehr. Bewerbe mich seit ca. 2 Jahren erfolglos. Arbeitsamt lehnt „Investition“ in mich ab. Nicht vermittelbar! Nach max. 5 Jahren Unterhalt bin ich 54. Soll ich dann ins Armenhaus gehen oder mich lieber umbringen?

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ mädle

    wenn wirklich alles so ist, wie Sie schreiben, wird es für Ihren Mann sehr schwer eine zeitliche Befristung des Unterhaltes durchzusetzen.

    Ich würde in einem solchen Fall lieber die Frau vertreten, da die Erfolgsaussichten deutlich höher sind. Und ich gewinne nun mal lieber, als dass ich verliere.

    Hilft Ihnen das etwas?

  7. Mario

    Meine situation ist da etwas anders. Ich bin seit 2001 geschieden und zahle seitdem pünktlich Kindesunterhalt für zwei Kinder und Ehegattenunterhalt. Seit letztem Jahr ist nur das große Kind zu mir gezogen. Ich bezahle jedoch immer noch Ehegattenunterhalt, obwohl meine Ex auch halbtags arbeitet. Zudem bin ich wieder verheiratet und meine neue Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht. Muss ich jetzt immer noch Ehegattenunterhalt bezahlen, obwohl ja jetzt ein Kind bei mir lebt und ein Kind bei meiner Ex und ich zudem eine neue Familie habe??

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ mario

    der Unterhalt muss dringend neu berechnet werden.

    Wo leben Sie?

  9. M.D.

    Hallo,
    ich hatte heute Unterhaltsverhandlung vor einem Landgericht. Nach 30 jähriger Ehe bin ich seit 3 Jahren geschieden und so lange habe ich auch einen Unterhaltsprozess gegen mich laufen. Meine Exfrau hat ein eigenes Haus und wohnt dort alleine.
    Der Amtsrichter ist der Meinung das eine Ehe die länger als 20 Jahre gedauert hat, weder zeitlich noch in der Höhe der Zahlungen zu begrenzen ist. Entspricht das der neuen Unterhaltsregelungen? Lohnt hier ein Gang zum OLG?
    M.D.

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ m.d.

    wenn das die einzige Begründung des Richters ist – was ich nicht glauben kann – lohnt es sich allemal.

    Der BGH hat noch vor kurzem (nach dem alten Recht) die Befristung einer 28-jährigen Ehe bejaht. Die Dauer allein ist kein maßgebliches Kriterium, sondern muss nur in einem Katalog berücksichtigt werden.

    Warten Sie erstmal das Urteil ab. Es wird jetzt viele falsche Urteile geben. Damit müssen wir leben.

  11. Jürgen

    Seit 1997 bin ich (60 Jahre alt) geschieden und zahle Ehegatten-UH. Meine Exfrau (45 Jahre alt) eine Araberin ist, nachdem sie die deutsche Staatbürgerschaft angenommen hat, wieder in ihr Heimatland Jordanien zurückgekehrt.

    UH zahle ich entsprechend der deutschen Gesetzeslage in ein Land mit einem Monatsver-dienst von 150 Euro. Allein der Kindes-UH (meine Tochter ist 10 Jahre alt) ist höher als der Monatsverdienst eines Facharbeiters.
    Meine Exfrau ist nicht bereit eine Tätigkeit aufzunehmen. Angeblich hätte sie keine Chance auf dem dortigen Arbeitsmarkt (trotz mehrerer fundierter Berufsausbildungen und 3 Sprachen) und das Kind braucht dringend Betreuung (nach der Rückkehr aus der Ganztagsschule). Müßte sie u.U. nach Deutschland zum arbeiten zurückkehren, oder darf sie weiterhin auf meine Kosten in diesem Land leben.

    Wie sind meine Chancen zu gewinnen, um nicht bei Erfolglosigkeit auch noch auf den Ge-richtskosten hängen zu bleiben.

  12. Karl

    Hallo! Mein Trennungsjahr endet im Juni 2008. Danach werde ich die Scheidung einreichen, laut meinem Anwalt soll diese in 2 Monaten vollzogen sein. Meine Nochehepartnerin hat keinerlei Einkünfte und ich trage bisher alle Kosten. Sie wird vorraussichtlich zum 1. Juni eine Arbeitsstelle antreten.
    a)Ab wann muss die Steuerklasse (von 3 auf 1) geändert sein?
    b) Muss ich Steuern rückvergüten?
    c) Gibt es einen Unterschied zwischen steuerrechtlichem und familienrechtlichem Trennungsjahr?
    Mit freundlichen Grüßen

  13. peter

    eine frage zur berechnung des unterhalts.aus 1. ehe ein kind,5j ,beteuung vorhanden.bekomme im juni nachwuchs aus 2. ehe.habe2007 durch überstunden u. auslandseinsätze im monat ca.800 eur. mehr verdient als ich 2008 verdienen werde. die gegenseite berechnet den neuen unterhalt aus dem lohn 2007, jan.u.feb.08. ist dies gerechtvertigt bzw.sollte ich ende08 anfang 09 den unterhalt nochmals neu berechnen lassen.außerdem konnte mir bisher niemand kongret sagen ob sich mehrarbeit durch überstunden negativ auf meine unterhaltszahlungen auswirken danke,gruß peter

  14. sabine

    sehr geehrter herr von der Wehl,
    ich wühle mich nun schon den ganzen tag durchs netz und bin immer noch so schlau, wie vorher 😉
    meine situation ist wie folgt:
    ich bin seit 1997 geschieden und habe einen mittlerweile 16jährigen sohn. damals habe ich kindes- und ehegattenunterhalt von 385eur zugesprochen bekommen. ich bin teilzeit-berufstätig. im oktober 2006 habe ich erneut geheiratet und mein exmann hat den unterhalt freiwillig so beibehalten. ich bekomme also auch heute noch 385 eur unterhalt. das kindergeld von 154 eur erhalte ich auch. durch meine teilzeitarbeit verdiene ich 600 eur monatlich netto. jetzt meine frage:
    mein sohn beginnt im september 2008 eine ausbildung. die ausbildungsvergütung beträgt 826 eur brutto. ist mein exmann überhaupt noch verpflichtet unterhalt zu bezahlen? ich möchte ihn schließlich nicht ausnehmen und nur das bekommen, was mir zusteht. wir waren seit der scheidung nicht mehr beim unterhalt ausrechnen, das wir uns dahin immer so einigen konnten. über eine antwort würde ich mich sehr freuen. vielen dank, sabine

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    ich kann es nicht zu 100% sagen, aber mit großer Wahrscheinlichkeit haben Sie keinen Anspruch mehr auf Kindesunterhalt. Auf Betreuungsunterhalt wohl schon durch die Hochzeit nicht mehr.

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ karl

    manch frage ich mich, warum diese Fragen nicht dem beauftragten RA gestellt werden????

    a) in dem auf die Trennung folgenden Jahr

    b) das kann sein, wenn Sie die Trennung zu spät dem FA mitteilen

    c) ja, wenn im Laufe des eherechtlichen Trennungsjahres ein Versöhnungsversuch stattfindet aber scheitert, unterbricht dies nicht das Trennungsjahr, löst aber steuerrechtlich die Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung für das Jahr des Versöhnungsversuches aus.

  17. M.D.

    Hallo,
    da bin ich wieder. Heute kam das Gerichtsurteil. Der Richter hat eine Befristung des zu zahlenden Unterhalts abgelehnt, da die derzeitige Rentenerwartung bei der Klägerin (bei mir allerdings auch) als sehr gering einzuschätzen ist. O-Ton: Eine Befristung des Unterhalts scheidet nach Auffassung des Gerichts völlig aus, weil eine Billigkeitspruefung fuer die Zeit nach Verrentung der Parteien zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich erfolgen kann—— Somit werde ich verantwortlich gemacht fuer eine Versorgungsluecke die entstanden ist, weil meine Exfrau nicht bereit war einer Arbeit nachzugehen. Bin mal gespannt wie es weitergeht, aber mit dem derzeitigen Urteil, das meiner Meinung nach nicht den neuen Unterhaltsgesetzen entspricht kann ich mich nicht zufrieden geben und habe den Eindruck das eine Berufung, wenn sie denn zugelassen wird vor dem OLG, den Schaden begrenzen könnte und damit den Mut erweckt weiterhin produktiv zu arbeiten. M.D.

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ m.d.

    vielen Dank für die Mitteilung. Das Rentenargument höre ich zum ersten Mal und halte es für nicht maßgeblich. Für einen Ausgleich sorgt schließlich der Versorgungsausgleich. Rentenlücken dürfen deswegen m.E. nicht in das Unterhaltsrecht abstrahlen.

    Lassen Sie das OLG das Urteil prüfen. Wenn Sie einen Spezialisten im Unterhaltsrecht suchen, melden Sie sich bitte. Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.

  19. M.D.

    Danke fuer die schnelle Antwort.
    Eine sehr gute Vertretung habe ich in Celle.
    Ich werde weiter berichten.
    mfg. M.D.

  20. Gertrude

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
    kann mein Ex-Mann, Ihrer Einschätzung nach, Erfolg auf Abänderungsklage haben bei folgenden Fakten:
    1. Ehedauer fast 29 Jahre
    Trennung 1999, Scheidung 2002
    Unterhaltszahlung vom Ex-M. seit 2006
    2. ich hatte während der Ehe nur für 4 1/2
    Jahre einen Mini-Job (12 Std wöchentl.)
    Mein Ex-M. wollte nicht, dass ich arbeite.
    3. Seit der Trennung bin ich chronisch
    psychisch krank.(Ständige ärztliche
    Betreuung durch Psychiater und mehrere
    Aufenthalte in Psychiatrischen Kliniken
    ( 15 Wochen)).
    4. Ich pflege zwar seit sechs Jahren eine
    Freunschaft zu einem Mann, allerdings gibt
    es keine wirtschaftliche Verpflechtung und
    wir wohnen auch nicht zusammen.
    Mein Ex-M. hat nun Abänderungsklage erhoben.
    Für Ihre Einschätzung der Lage wäre Ich sehr dankbar.

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ gertrude

    lassen Sie es mich so sagen:

    da ich sehr ungern Prozesse verliere, würde ich in dieser Sache ungern die Interessen Ihres Mannes vertreten.

  22. Lotte

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    ich bin jetzt fast sechzig, wurde vor 17 Jahren nach 24jähriger Ehe geschieden. Mein Mann zahlte Unterhalt für mich und unsere beiden Kinder. Ich habe eine Halbtagsstelle, in der ich mich sehr wohl fühle und ein kleines Haus, welches aber noch nicht vollständig bezahlt ist. Mein Mann verlangte von mir öfters ganztags zu arbeiten, was mir aber nicht gelang und nun will er
    keinen Unterhalt mehr zahlen. Ich muß noch hinzufügen, dass er länger als üblich Kindesunterhalt gezahlt hat, weil die
    Kinder Probleme hatten. Ich habe während der Ehe auch gearbeitet, aber leider keine Ausbildung gemacht, weil ich sofort Geld verdienen wollte. Hat er vor Gericht eine Chance mir den Unterhalt zu streichen nach dieser neuen Gesetzesänderung ?

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ lotte

    ganz schwer zu sagen, aber Chancen sind ohne Frag da, den Unterhalt zu befristen oder zu begrenzen.

  24. Renate

    Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,

    mein Expartner zahlt Unterhalt. Mein neuer Lebenspartner hat mir einen Heiratsantrag gemacht, den ich angenommen habe. Nun ist mein Expartner der Meinung, keinen Unterhalt mehr zahlen zu brauchen, da wir ja beabsichtigen irgendwann zu heiraten und hat von heute auf morgen die Zahlung eingestellt.
    Frage: wie sieht die Rechtslage aus?

    MfG
    Renate

  25. Sylli

    @Renate

    Die Zahlung von heut auf morgen einzustellen,dass
    geht natürlich nicht.Aber: Wie es aussieht haben
    Sie schon längst Ihren Unterhaltsanspruch wegen
    der neuen verfestigten Lebenspartnerschaft
    verwirkt und nach Heirat mit dem neuen Partner
    dann sowieso.Dennoch muß der Expartner bevor
    er die Zahlung einstellt eine Abänderung ,ggf. den
    Wegfall der UH-Zahlungen beantragen,je nach
    Urkunde,Titel,Scheidungsurteil u.ä. zuständigen
    Stelle.
    Gruß Sylli

  26. Renate

    @ Sylli

    Der Unterhaltsanspruch wurde im Dezember 07 vom Richter festgelegt. Das Zusammenleben mit meinem neuen Partner wurde bereits angerechnet. Wir leben im Aug 08 2 Jahre zusammen. Das der Unterhalt mit Heirat verwirkt ist, ist mir vollkommen klar und verständlich. Aber nur durch den Heiratsantrag so von heute auf morgen? Aber das kenne ich vom Ex. Der ist meist schlauer als alle Anwälte und Richter zusammen und zahlt dann einfach nicht.

    Werde wohl mal wieder den Anwalt einschalten müssen.

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ renate

    lesen Sie bitte dies

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/01/28/zusammenleben-in-einer-verfestigten-lebensgemeinschaft/

    Ich würde den Unterhaltsanspruch als verwirkt ansehen.

  28. Renate

    @ RA Thomas von der Wehl

    Vielen Dank für den Link. Ich habe dies meinem Anwalt gezeigt. Da der Richter unsere Beziehung im Dez 07 mit bei der Unterhaltsberechnung eingerechnet hat und unsere Beziehung mit Aug 08 nach 2 Jahren gefestigt ist, muss mein Ex noch Unterhalt bis Aug 08 zahlen – lt. Auskunft des Anwalts.
    Von meinem Ex kam die Unterhaltszahlung gestern. Hat sich wohl auch erkundigt.

  29. Bernhard

    Hallo,
    bin 1991 zu 250€ Unterhalt verurteilt worden und zahle bis zum heutigen Tag. Bin heute Rentner während meine Ex noch arbeitet, Einkommen ca. 1480€. Die Ehe dauerte 18 Jahre und war Kinderlos. Wie sind die Chancen für eine Abänderungsklage?

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ bernhard

    ich würde vermuten ……. riesengroß!

    Wo leben Sie? Vielleicht kann ich einen Anwalt empfehlen.

  31. Bernhard

    danke für die schnelle Antwort.
    Komme aus dem Grossraum Düsseldorf und wäre an einer Empfehlung interessiert.

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ bernhard

    wenden Sie sich an die Kollegin Monika Luchtenberg

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/fachanwltin_fr_familienrecht_dsseldorf_monika_luchtenberg-3260.html

    Sie finden alle Daten unter dem Link.

  33. Theresia

    Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
    vollkommen richtig schreiben Sie, warum kann das alles nicht der zuständige Anwalt sagen.

    Einfach SUPER diese Infoseite.

    Auch ich habe eine Frage zum Trennungsunterhalt.

    Mein Mann ist im Jan.08 ausgezogen.

    Auf Goodwill-Basis zahlt er nur einen Teil der laufenden Verpflichtungen für die Wohnung und 500 Euro Unterhalt für mich. Droht mit Einstellung der Zahlungen und Kündigung des Mietvertrages.
    Versicherungsverträge (RS und Haftpflicht) laufen auf mich, muß er die auch zahlen? Und wie sieht es mit der Heizölrechnung vom März aus?
    Scheidungsantrag hat er eingereicht.
    Wie lange muß er Trennungsunterhalt zahlen und kann er ihn kurzfristig einstellen.
    Bin 57 und habe bis vor 10 Jahren voll gearbeitet und bis jetzt für ca. 200 Euro.
    Danke und
    mfG
    Theresia

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ theresia

    bei Auszug im Januar dürfte der Scheidungsantrag verfrüht sein (Trennungsjahr).

    Für die Wohnung haftet er als Gesamtschuldner ohnehin.

    Ihre eigenen Versicherungen müßte er nicht zahlen.

    Verbrauchskosten müßten Sie aus dem Unterhalt zahlen.

    Trennungsunterhalt schuldet er bis zur Rechtskraft der Scheidung. Dieser ist nicht befrist- oder begrenzbar. Daher gibt es hier grundsätzlich unterschiedliche Interessen. Ihr Mann will so schnell wie möglich geschieden werden und Sie……….?

    Den Rentenausgleich klärt das Gericht im Scheidungsverfahren.

    Schalten Sie rechtzeitig einen Anwalt ein. Wenn Sie eine Empfehlung brauchen, benötige ich Wohnort/nächst größere Stadt.

  35. Silke

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    ich bin seit Nov. 2006 geschieden. Mein Ex-Mann zahlt seither Unterhalt für mich und meine beiden Kinder (jetzt 9 J. und 13 J.) seit Jan. 06 bis März 08 abreitete ich überobligatorisch auf 400 €-Basis. Diese wurden jedoch beim Unterhalt berücksichtigt. Nun fiel diese Stelle wegen Zahlungsunfähigkeit des AG. weg. Seit 1 Woche arbeite ich wieder, aber halbtags. Da meine beiden Jungs ADS (der Kleine mit großen Schulproblemem) und ADHS (der Große mit großen Schul- und Sozialverhaltensprobemen) haben, werde ich mit dem Großen nicht mehr fertig. Ich möchte, daß er bei seinem Vater lebt. Mit welchen finanziellen Konzequenzen muß ich rechnen? Eigentlich wäre ich auf den gesamten Unterhalt angewiesen, deshalb arbeite ich jetzt mehr, weil ich uns bisher nicht einmal Urlaub finanzieren konnte.

    Für eine relativ schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Viele liebe Grüße

    Silke

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    wenn das Kind nicht mehr bei Ihnen lebt, fällt natürlich der Unterhalt für ihn weg. Theoretisch müßten Sie sogar Unterhalt zahlen, wenn Sie leistungsfähig wären.

    Bei nur noch einem Kind könnte auch die Erwerbsobliegenheit ausgeweitet werden oder sogar der Unterhalt für Sie zeitlich befristet werden.

  37. Silke

    …vielen besten Dank für Ihren Rat.

    Gruß Silke

  38. Japan

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich waere Ihnen fuer die Empfehlung eines Experten in Sachen Unterhaltsrecht sehr dankbar. Im Moment leben wir noch in Japan, aber wahrscheinlich kehren wir Ende 2009 in den Raum Nuernberg zurueck.
    Wir wuessten gern, ob eine Klage fuer uns Erfolg haben koennte. Mein Mann wurde Ende 2006 nach 17 Jahren Ehe geschieden und zahlt seit Anfang 2006 aufgrund notariell getroffener Vereinbarung ueber 2100 EUR Unterhalt (Kinder + Exfrau) plus haelftige Betraege jaehrlicher Praemienzahlungen des Arbeitgebers jaehrlich. Die Exfrau verdient 400 EUR monatlich aus Teilzeitjob und die Kinder sind fast 16 und 19 Jahre alt (noch in Ausbildg.) Die Ausbildungskosten traegt mein Mann ebenfalls allein! Der Zugewinnausgleich war so hoch, dass die Exfrau sich davon ein Haus gebaut hat und nur max. 20.000 EUR Finanzierung aufnahm. Sie verfuegt gesamt ueber ca. 3000 EUR monatlich an Einnahmen und das ist noch nicht genug, mehr arbeiten kann sie angeblich auch nicht! Sie hat auch eine Umschulung zum Versicherungskaufmann gemacht, die Pruefung aber wohl nicht bestanden (waehrend dieser Trennungszeit hat mein Mann auch alles bezahlt). Wir sind seit Ende 2006 verheiratet und ich habe zwei Kinder mit in die Ehe gebracht (6 und 9 Jahre). Ich arbeite 28 Std./Woche und frage mich, ob sich eine Klage lohnt, wenn ich in Deutschland evtl. arbeitslos bin. Ist eine Befristung der Unterhaltszahlungen erreichbar?
    Wir waeren Ihnen fuer eine kurze Einschaetzung und Empfehlung eines Kollegen sehr dankbar (bitte erfolgsorientiert, wie Sie)!
    Vielen, vielen Dank

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ japan

    eine Befristung sollte möglich sein. Zu Details befragen Sie bitte den Kollegen Eitel

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidungsanwalt_nrnberg_michael_eitel-4033.html

    Grüßen Sie ihn von mir

  40. Japan

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich danke Ihnen sehr fuer Ihre Empfehlung und kurze Einschaetzung.

    PS: Es wird meiner Meinung nach hoechste Zeit, dass mehr Selbstverantwortung gefordert wird, denn wenn der Unterhaltspflichtige z.B. stirbt, ist ploetzlich kein Versorger mehr da und darueber sollten sich viele schon heute Gedanken machen!

    Liebe Gruesse

  41. petra

    bei mir ist folgende Situation.Ich bin seit 01/03 geschieden.Mein geschiedener Mann ist seit 2006 in einem Pflegeheim.
    Bis jetzt mußte ich keinen Unterhalt zahlen ,da ich ein zu geringes Einkommen hatte und 2 Kinder versorgen mußte.
    Meine Söhne sind inzwischen selbstständig und mein Einkommen hat sich verbessert.
    Muß ich jetzt Unterhalt zahlen? die Scheidung liegt ja bereits 5 Jahre zurück.

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    ich kann es nicht genau sagen, aber denkbar ist ein Unterhaltsanspruch gegen Sie. Die Unterhaltskette ist offenbar nicht unterbrochen. Sie waren nur nicht leistungsfähig.

  43. petra

    Hallo Herr von der Wehl!
    HerzlichenDank für Ihre schnelle Antwort.
    Allerdings noch eine Rückfrage von mir.
    die Scheidung war im Januar 2003.Bis zum Jahr 2006 war mein gesch. Mann selbsständig und ist für seinen eigenen Unterhalt aufgekommen.In dieser Zeit gabe es überhaupt keinen Unterhaltsanspruch,auch in der Ehezeit war jeder wirtschaftlich unabhängig.Mein geschiedener Mann wurde dann immer mehr zum Alkoholiker und ist deshalb jetzt in diesem Pflegeheim.
    Kann jetzt nach 3 Jahren Unterbrechung ein Anspruch an mich herangetragen werden?
    Eventuell sogar vom Träger desPflegeheims?
    Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort.

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    das ist eine Frage des Einsatzzeitpunktes – komplziertes Thema, das ich hier nicht umfassend darstellen kann..

    Aber auch die Frage der Verwirkung des Unterhaltes durch Alkoholsucht kommt hier in Betracht. Lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/09/19/alkoholsucht-kann-unterhalt-entfallen-lassen/

    Wenn jemand an Sie herantreten wird, wird es der Träger der öffentlichen Leistungen für Ihren Exmann sein. Ich würde mich dann anwaltlich wehren.

  45. petra

    Hallo Herr von der Wehl!
    In Ihrer ersten Antwort schreiben Sie, dass die Unterhaltskette nicht unterbrochen ist, aber wenn ich erst 3 Jahre nach der Scheidung zahlen soll, ist dann nicht schon der Unterhaltsanspruch verwirkt?
    Hätten sie vielleicht einen anwaltschaftlichen Ansprechpartner für mich im Großraum Bayreuth?
    Herzlichen Dank!

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    fragen Sie mal hier und grüßen von mir und ehescheidung24

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/rechtsanwalt_und_fachanwalt_fr_familienrecht_holger_krause_bayreuth-6126.html

  47. petra

    Herzlichen Dank!

  48. Klaus

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich wurde im September 2004 nach 6-jähriger Ehe geschieden. Seitdem bezahle ich an meine Exfrau monatlich Unterhalt. Die Ehe blieb kinderlos. ich habe mit Wirkung zum 01.01.2009 die Unterhaltszahlung eingestellt, jadoch ohne Abänderungsklage, da der Unterhalt mehr oder weniger nur mündlich vereinbart war. Der RA von meiner Ex hat mehrere Male einen höheren Unterhalt gefordert als die von mir gezahlten 300,– Euro, meine Ex war mit diesem Betrag aber zufrieden. Kann sie eine Wiederaufnahme der Unterhaltszahlung verlangen und wie hoch sind die Chancen dass sie weiterhin Unterhalt bekommt? Ich wohne in der Nähe von Ansbach.

  49. Klaus

    Anmerkung zu meinem vorigen Eintrag:
    Meine Ex arbeitet stundenreduziert und verdient ca. 1200,– Euro netto, mein Verdienst liegt bei knapp 2550,– Euro. Ich bin seit 2005 wieder verheiratet und habe 2 angeheiratete Kinder, für die nicht mal der Mindestunterhalt gezahlt wird. Meine jetzige Frau arbeitet in der Gleitzone und bekommt im Schnitt ca. 380,– Euro netto.

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    Wenn es bislang keinen Unterhaltstitel gab, wird Ihre Frau auf Unterhalt klagen müssen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind aber zweifelhaft. Ihre geschiedene Frau hat eine volle Erwerbsobliegenheit und wird die Stundenreduzierung sehr gut begründen müssen, zumal sie auch wird erklären müssen, warum sie ihren Bedarf nicht selbst decken kann. Bei dem Unterhaltsanspruch ihrer geschiedenen Frau handelt es sich um einen Aufstockungsunterhalt und dieser Unterhalt ist nach der Reform 2008 am leichtesten zu befristen oder zu begrenzen.

  51. Klaus

    Hallo Herr von der Wehl,

    Danke für die rasche Antwort, werde nun die weiteren Schritte meiner Ex-Frau abwarten.

  52. D. Karcher

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wie sehen Sie in unserem Fall die Chancen auf eine erfolgreiche Unterhalts-Abänderungs-Klage: Mein Ehemann wurde vor 15 Jahren geschieden und zahlt bis zum heutigen Tage Unterhalt an seine Ex-Frau. Die beiden waren 20 Jahre verheiratet, die Ex-Frau hat keinen Beruf erlernt und auch während der Ehe nicht mehr gearbeitet – zu Beginn wg. Betreuung des gem. Sohnes, im weiteren Verlauf aus krankheitsbedingten/psychischen Gründen. Der Sohn ist seit über 10 Jahren „aus dem Haus“ und hat eine eigene Familie. Die Ex-Frau hat sich bei der Scheidung verpflichtet nur solange Unterhalt zu beziehen, bis sie einen Job gefunden hat. Dies ist bis heute nicht geschehen, aus o.g. krankheitsbedingten Gründen. Offenbar hat die Ex-Frau außerdem ein Alkoholproblem und 2 Entziehungskuren hinter sich. Seit 2-3 Jahren wird uns zudem immer wieder von Bekannten zugetragen, daß die Ex-Frau offensichtlich einen Freund hat, sie leben aber offiziell nicht zusammen. Wie sehen Sie hier unsere Chancen, die Unterhaltszahlungen einzustellen bzw. zumindest zu reduzieren ?

  53. Frank

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit 2005 nach 10 Ehejahren geschieden. Mit meiner Ex hab ich einen 10 jährigen Sohn. Ich bezahle Kindesunterhalt und 350 € Ehegattenunterhalt. Meine Frau geht zwei Tage die Woche arbeiten im Öffentlichen Dienst. (üblicher weise wurde ihr der Job freigehalten, sprich sie wurde beurlaut) Nach den Sommerferien 2009 geht unser gemeinsamer Sohn auf eine andere Schule(Realschule). An dieser Schule wird Ganztagsschule angeboten. Dies würde bedeuten, das meine Ex eine Vollzeit Stelle annehmen könnte. Doch sie weigert sich unseren Sohn Ganztags zur Schule zu schicken(0bwohl dies auch unserem Sohn zu gute käme, da es in einigen Fächern nicht gerade berauschend aussieht)

    Nun meine Frage: wie sieht es nach der Reform 2008 mit dem Ehegattenunterhalt? Muß ich weiterhin für meine Frau Unterhalt zahlen ? Ich wohne im Raum Gummersbach.

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    Die meisten Juristen haben von der Reform mehr erwartet. Die praktische Erfahrung nach etwas mehr als einem Jahr ist, dass die Gerichte dort weitermachen, wo eigentlich die Unterhaltsreform eine Veränderung erzeugen wollte. Die Gerichte versuchen vielfach ein neues Altersphasenmodell, jetzt an bestimmten Schulklassen orientiert und damit eher ein Schulphasenmodell einzuführen. Nach den bislang mir bekannten Urteilen werden Sie es schwerlich erreichen können, dass die Kindesmutter vollschichtig arbeiten muss. Allenfalls eine halbschichtige Tätigkeit wird hier zuzumuten sein. Es hängt aber vielmehr von der tatsächlichen konkreten Betreuungssituation ab. Die kann ich nicht umfassend beurteilen.

    Auch eine Befristung auf eine noch bestimmte Anzahl von Jahren, in denen Unterhalt gezahlt wird, wird von den Gerichten mehrheitlich abgelehnt. Es kommt immer die formelhafte Begründung, dass die künftige Entwicklung des Kindes nicht vorhersehbar sei.

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  55. Dietmar

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Ich lebe nun seit 3 Monaten von meiner Frau getrennt. Ich bezahle 300,-€ Unterhalt im Monat an meine Frau und Ihre Laufenden Versicherungen werden ebenfallsvon mir beglichen. Dies sind LV, PH usw. auch die Private Riesterrente zur zeit noch von mir bezahlt.
    Bin ich dazu verpflichtet weiterhin Unterhalt plus die Versicherungsbeiträge meiner Frau zu leisten?

  56. Frank

    Danke für Ihre schnelle Antwort!

    Kann es sein, das sich in meinem Fall jetzt durch das neue BGH Urteil etwas geändert hat?

    Gruß Frank

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ dietmar

    Wenn eine Unterhaltspflicht besteht, was ich nicht beurteilen kann, sind sie nur verpflichtet den berechneten Unterhalt zu zahlen. Ob daneben Ansprüche auf Altersvorsorgeunterhalt oder Krankenvorsorgeunterhalt bestehen, kann ich nicht beurteilen. Die Versicherungen muss der Unterhaltsberechtigte i.d.R. von dem an ihn gezahlten Unterhalt selbst begleichen.

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  58. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    Ich weiß nicht genau, welches Urteil Sie meinen, haben aber ein neues Urteil, welches meine oben gemachte Aussage relativieren würde, ist mir nicht bekannt.

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  59. Dietmar

    Danke für Ihre Auskunft, hat mir weitergeholfen.

  60. ilonapaprika

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl
    Bin 44 jahre,w,2töchter 23 und 20 Jahre alt
    die nicht mehr daheim leben.Nach 23 Jahren Ehe möchte ich mich nun von meinem Mann scheiden lassen.
    Ich habe keinen Beruf erlernt und war während der Ehe Hausfrau und Mutter.Seit drei
    Jahren bin ich zudem in psychiatricher Behandlung aufgrunddessen ich zurzeit auch nicht Arbeiten gehen kann.Habe nun Angst wenn ich mich scheiden lasse auf der Strasse mit nix dazustehn so wie mein Mann mir prophezeit hat.Hat er recht?

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ ilona

    ich kann Ihre Situation natürlich nicht abschließend beurteilen. Es liegen sicherlich ehebedingte Nachteile vor, die im Unterhalt zu berücksichtigen sind. Auch ist ihre Erkrankung, die derzeit eine Arbeitsaufnahme verhindert, zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite sind Sie noch relativ jung und werden nicht davon ausgehen können, bis zum Rentenalter mit Unterhalt versorgt zu sein.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es eine Übergangszeit von mehreren Jahren gibt, in denen Sie einen Unterhaltsanspruch haben. In dieser Zeit müssen sie Vorsorge treffen, für die Zeit danach.

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  62. Bernhard

    Sehr geehrter Herr RA Wehl

    Ich wurde im Juli von meiner Ex nach 20-jähriger Ehe geschieden.Mein Ex hat während unsere Ehe stets bis auf ca. 2 Jahre (Erzeihungszeit unserer Tochter) halbtags gearbeitet.Schon im Trennungsjahr ging sie einer Vollbeschäftigung nach.Sie ist gelernte Bürokauffrau und diese Tätigkeit übt sie jetzt auch wieder aus.Ihr Nettoeinkommen dürfte sich momentan bei ca.1300 Euro bewegen.Mein Einkommen beläuft sich ca.auf 2500.-Euro.Momentan bekommt sie von mir monatlich 400.-Aufstockungsunterhalt. Ab wann kann ich nach dem neuen Unterhaltsgesetz mit einer Befristung rechnen.

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ bernhard

    Ich würde an Ihrer Stelle die unterhaltsrechtliche Situation von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen lassen. Sollten keine hier bedingten Nachteile mehr vorhanden sein, besteht auch kein Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau.

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  64. Manu

    Hallo Herr Wehl,
    hätte eine Frage die meine Schwester betrifft, sie ist verzweifelt, weiss auch nicht wo sie sich beraten lassen kann. folgendes sie und ihr Mann sind seit 24 Jahren verheiratet. Sie hat im bayrischen Staatsministerium gearbeitet und konnte für 18 Jahren freigestellt werden. Der Sohn war als kleines Kind krank ,hatte mit 5 und 6 jahren also 2 mal einen Tumor und wurde auch operiert. Die Nachsorge dauerte auch einige Jahre. Der Mann arbeitet im europäischen Patentamt und verdient mit Kindergeld 4200 €. Meine Schwerster hat einen Aufhebungsvertrag beommen, weil sie das mit der Freistellung abgeschafft haben. Sie ist 47Jahre und hat seit der Geburt nicht mehr gearbetet. Der Sohn ist 15 Jahre alt. Sie weiss noch nicht ob der Sohn mit geht oder beim Vater bleiben möchte wegen der Schule.
    In der Ehe herrschte psychische Gewalt und schlimmere Dinge. Sie bemüht sich um Arbeit aber leider nur Absagen. Sie steht mittelos da und hat keinerlei Verdienste. Sie möchte aus der Wohnung nichts mitnehmen, weil sein Spruch immer hieß: habe ich gekauft. Wie ist das mit dem Rentenausgleich und dem Unterhalt. Gesundheitlich geht es ihr auch nicht so gut, grosse Probleme mit dem Rücken und kein Selbstwertgefühl mehr hat er ihr genommen. Sogar ihr Arzt hat das gemerkt das mir ihr etwas nicht stimmt. ‚Durch die seelischen Qualen hat sie schon so viel abgenommen und sieht sehr schlecht aus.
    Bitte um schnelle Nahcriht.
    DANKE im vorraus.

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ manu

    Ich glaube nicht, dass ich in diesem Forum umfassend Hilfe leisten kann. Natürlich wird die Ehefrau einen Unterhaltsanspruch haben und es wird festzustellen sein, wie weit sie arbeiten kann und insofern eine Erwerbsobliegenheit hat. Im übrigen kann ich nur raten, sich an einem Fachanwalt für Familienrecht zu wenden damit von Beginn an die Weichen richtig gestellt werden. Bei Bedarf, bekanntlich gern eine Empfehlung aussprechen.

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  66. Manu

    danke Herr Wehl für die schnelle Nachricht,
    wären für eine Empfehlung dankbar.
    Nur eine Frage noch wie ist das mit den Kosten
    für den Anwalt? Sind aus Ingolstadt. Sie hat ja keinen Verdienst.

    Gruss
    Manu

  67. Manu

    zum Anhang 66.

    Ingolstadt an der Donau.

  68. Alexander

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich habe im Jahr 2002 in den usa eine deutsche geheiratet. Die Ehe wurde in deutschland nie eingetragen. Lebe schon 3 Jahre getrennt. Im August letzten Jahres wurde die scheidung meiner ex zugestellt. Jetzt habe ich ein schreiben ihres RA bekommen, sie möchte 650 € trennungsunterhalt und das sozialamt würde die rückzahlung ihrer leistungen bei mir einfordern. Sie hat 1 Herzinfarkt bekommen und behauptet, arbeitsunfähig zu sein! Wie sehen sie meine Chancen (sie kommt erst nach 3 Jahren wegen trennungsunterhalt) und auch meine Chancen gegenüber dem sozialamt? Vielen dank für ihre Mühe

  69. RA Thomas von der Wehl

    @ alexander

    Sie haben nicht mitgeteilt, haben wo die Scheidung eingereicht wurde und nach welchem Recht geschieden werden soll. Sollte die Scheidung in Deutschland laufen und deutsches Recht Anwendung finden, wäre ein Unterhaltsanspruch denkbar. Sie sollten sich in diesem Falle an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und bei Bedarf kann ich gern eine Empfehlung aussprechen. Ich bräuchte dann den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes.

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  70. chris

    Guten Tag,

    Ich bin seit 10 Jahre geschieden und bis jetzt bezahle ich 490€ Unterhalt für meiner ex Frau.Sie wegen Krankheit arbeitet nur 6 Stunde am Tag.Wir haben keine Kinder.Jetzt ab April bin ich verheiratet und meine neue Frau hat Erwerbsminderungsrente -34€!!!
    Jetzt hab ich ab Februar kurzarbeit.Wie lange muss ich noch Eheunterhalt bezahlen.Mein Lohn ist jetzt für 3 Peroson.490€ Unterhalt ist mir zu viel Danke für die Antwort

  71. Susanne

    Hallo Herr von der Wehl

    Ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Eltern, denn einer sagt so und der andere so..und ich weiß garnicht, was ich glauben soll.
    Meine Eltern sind dieses Jahr 33 Jahre verheiratet und haben 4 gemeinsame Kinder, 32 J., 29 J., 25 J. und 23 J.
    Das jüngste noch im Haushalt, will jetzt Ausbildung machen oder studieren.
    Meine Mutter ist seit 1999 hauptsächlich Hausfrau, mit Einverständnis meines Vaters.
    Hat nebenbei einen 400 €-Job und ihm während der gesamten Ehe den Rücken frei gehalten.
    Er hat Karriere gemacht und nie verlangt, dass sie arbeiten geht.
    Hat aber vor 1999 noch gearbeitet, auch noch eine Umschulung gemacht. In alle Berufe kann sie jetzt aber nicht zurück.
    Sie ist jetzt 51 Jahre alt.
    Nun beruft sich mein Vater auf das neue Unterhaltsrecht und will meine Mutter mit 0 € aus der Ehe rausgehen lassen.
    Kein Unterhalt und auch nur n paar Tausend € für ihre Haushälfe rausrücken.
    Sie haben gebaut, es sind aber noch Kredite auf dem Haus. Der Marktwert liegt wohl laut Verkehrswertgutachten bei 155.000 € (der unangepasste Marktwert ist aber höher), Kredite sind noch knapp 142.000 €, er will ihr für 6500 € geben und keinerlei Unterhalt, nicht mal Trennungsunterhalt.
    Eine Anwältin hat sie schon, die sagt, mein Vater habe keine Chance.
    Aber er siehts nicht ein.
    Nun die Frage, kommt er damit durch?

    Danke schon mal im Vorraus

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ susanne

    Ihre Mutter sollte der beauftragten Rechtsanwältin vertrauen. Hier liegen offensichtlich massive ehebedingte Nachteile vor und eine sehr lange Ehezeit. Der Ehemann wird definitiv Unterhalt zahlen müssen und ich sehe auch nicht, dass hier eine Befristung oder Begrenzung in Betracht käme. Inwieweit allerdings die Ehefrau eine weitergehende Erwerbsobliegenheit hat, kann ich nicht beurteilen.

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  73. Susanne

    Danke für die Auskunft, meine Mutter wohnt in einer Gegend, in der Arbeitsplätze rar sind. Selbst bei Bewerbungen wird sie vermutlich keine Vollzeitstelle erhalten. So wie ich gelesen habe, hat er ja eine gesteigerte soziale Verantwortung meiner Mutter gegenüber und muss ihr die Möglichkeit geben, sich wirtschaftlich und physisch von ihm zu entflechten.
    Oder?

    Viele Grüße Susanne

  74. RA Thomas von der Wehl

    @ susanne

    richtig, aber Bemühungen um Arbeitsstellen sollten vorsorglich penibel dokumentiert werden.

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  75. Luisa

    Ich bin 50 Jahre alt, habe mit meinem Mann, mit dem ich seit 18 Jahren verheiratet bin zwei Kinder im Alter von 14 und 17 Jahren. Da wir in Erziehungsfragen uneinig sind, fordert mich mein Mann jetzt auf, unser gemeinsames Zuhause zu verlassen. Ich solle mir baldmöglichst eine Wohnung suchen. Innerhalb von 2 Wochen könne man heutzutage gut etwas finden. Er hofft, die Kinder bei sich behalten zu können, wenn er mich aus dem Haus weist. Sollte ich nicht freiwillig ausziehen, so würde er eine richterliche Anordnung erwirken. Wir wohnen im Haus meines Mannes. Ich habe in der Zeit unserer Ehe immer gearbeitet als Bankkauffrau, bzw. Bilanzbuchhalterin. Seit 3 Jahren bin ich EM-Rentnerin, mitlerweise unbefristet, und erhalte eine Rente von ca. 1000 Euro. Mein Mann verdient als beamteter Lehrer ca. 4.000 Euro, Kindergeld inbegriffen.
    Ich glaube er weiß nicht was er tut. Ich werde ihm morgen mitteilen, dass wir ab sofort getrennt leben. Er wird mich von einer ganz neuen Seite kennenlernen. Wie mein Anwalt mir heute morgen mitteilte, muss er nachehelichen Unterhalt (1.500 Euro mtl.) bezahlen. Ich vermute über viele Jahre. Darüber hinaus muss er für die ab September anfallenden Internatskosten (5000 Euro jährlich) für unseren Jüngsten aufkommen.
    Ich habe heute ein eigenes Konto angelegt. Als ehemalige Bankerin habe ich beste Übersicht und Unterstützung bei meinen ehemaligen Kollegen. Können Sie meine Annahmen bestätigen?

  76. Luisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    na, da habe ich ja Anrede und Gruß vergessen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Luisa

  77. RA Thomas von der Wehl

    @ luisa

    Es wäre wenig anwaltlich seriös, auf einen so kurz geschilderten Sachverhalt eine verbindliche Antwort zugeben. Vertrauen Sie dem von Ihnen eingeschalteten Anwalt.

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  78. Luisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Nochehemann öffnet die vom meinem Anwalt an ihn gerichtete Schreiben vor unseren Kindern (14 und 17). Obwohl ich ihn darum gebeten habe, hat er auch das dritte an ihn gerichtete Schreiben in Anwesenheit der Kinder diskutiert. Über eine Stunde haben sie diskutiert, mit welchem Geld wohl Papa jetzt noch leben soll.
    Mein Nochehemann wirft mir vor, ich hätte nur seine Einkünfte angegeben, nicht aber seine Belastungen (Schuldzinsen, Versicherungsleistungen, dauernde Lasten an den Bruder). Auf meinen Einwand, ich hätte diese Belastungen wohl angegeben, aber er müsse es selbst noch tun, lässt er vor den Kindern nicht gelten. Er mach mich zum „Buhmann“. Meinen Anwalt habe ich sofort über seine Handlungsweise informiert per E-Mail. Leider ist er erst wieder Donnerstag Vormittag erreichbar. Darf ein Vater im Trennungs- Scheidungs- Unterhaltskonflikt die Anwaltschreiben überhaupt mit den Kindern diskutieren. Gibt es da keine rechtliche Handhabe?
    Nachdem er am Sonntag in unsere Ferienwohnung (10 Minuten vom Wohnhaus enfernt) gezogen ist, wird er heute Abend wieder zurückkehren. Natürlich zum Wohle der Kinder, die die „unverschämten Forderungen“ der Mutter natürlich gegen die Mutter vereinnnahmen.
    Besten Dank und freundliche Grüße
    Luisa

  79. Luisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann eröffnet mir heute Morgen, er werde ab sofort für die Kinder kochen, ich solle mich auf zwei Fächer im Kühlschrank beschränken. An Nachmittagen, an denen er später von der Schule nach Hause käme, hätte er dann vorgekocht.

    Wahrscheinlich ist dies der Beginn eines „Rosenkrieges“, wobei die Kinder nicht herausgehalten werden, sie werden von meiem Nochehemann, Sonderschullehrer an einer Ganztagesschule, instrumentalisiert. Kann mein Mann während des sogenannten Trennungsjahres die Verhältnisse auf den Kopf stellen. Er möchte ja vermeiden, den geforderten Kinderunterhalt zu bezahlen.
    Ich bin seit Geburt unserer Kinder wesentlich für Haus und Kinder zuständig. Nach langjähriger Teilzeittätigkeit, bin ich seit 3 Jahren aufgrund einer neurologischen Erkrankung EM-Rentnerin, kann aber glücklicherweise noch für die Kinder sorgen.

    Mit freundlichen Grüße
    Luisa

  80. RA Thomas von der Wehl

    @ luisa

    Sie müssen sich an den beauftragten Anwalt wenden. Ich kann mich hier nicht einschalten.

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  81. Nguyen

    Guten Tag!
    Ich lebe seit 2001 im frankreich.Meine ex frau lebt in berlin.Ich habe die Scheidung seit 01.10.2007 beantrag.Bis jetzt ist die Scheidung nicht durchgefûrt.Ich rufe jeden monat mein rechtantwalt an,um zu wissen wann wir die Scheidung Termin kriegen.Jedes mal kann mein antwalt mir keine antwort geben.Ich weiss jetzt nicht mehr was ich machen soll,um geschieden zu werden.Bitte helfen Sie mir.Mit freunlichen grüssen NGUYEN

  82. RA Thomas von der Wehl

    @ nguyen

    Aber ich weiß nicht, wie ich Ihnen helfen könnte. Ich kann nicht beurteilen, warum sich das Scheidungsverfahren fast 2 jahrelang hinzieht. Ihr Anwalt müsste ihnen aber sagen können, welches die Gründe für die Verzögerung sind.

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  83. Ottokar

    Sehr geehrter Herr Ra von der Wehl,

    ich bin seit 5 Jahren mit einer Amerikanerin verheiratet, die Ehe wurde in Boston, MA geschlossen und wir haben dort 2 Jahre gelebt, sind dann für 3 Jahre nach Maryland umgezogen, danach für 2 Monate nach Californien. Ich bin aus beruflichen Gründen in die Schweiz gezogen und lebe nun dort, bin aber deutscher Staatsbürger. Meine Frau hat die gemeinsame Wohnung inzwischen aufgegeben und ist mit den 2 Kindern (2,5 Jahre und 6 Monate) zu den Schwiegereltern gezogen. Die leben ca 30 Fahrminuten von der bisherigen Wohnung entfernt. Meine Frau will nun sogar ein Haus auf Raten kaufen und mich dabei mit verpflichten. Die Kinder hat sie bei der Schwiegermutter untergebracht, der grössere geht nun in eine Kindertagestätte, die meine Frau einfach ausgesucht hat, ohne mich weiter zu konsultieren (ich wolle ja auch bestimmt die beste Tagesstätte für meine Kinder, sprich die amerikanisch teuerste). Da meine Frau und ich unwiderrufliche Differenzen haben, was die gemeinsame Zukunft betrifft, will ich mich scheiden lassen.
    Ich habe mich mit einem RA in Californien in Verbindung gesetzt, er sagte mir, dass ich in CA keine Scheidung einreichen kann, da ich dort keine Steuern gezahlt habe und nur 2 Monate gelebt habe. Für Maryland und Massachusetts erfülle ich die Bedingung dort für 6 Monate gelebt zu haben und Steuern gezahlt zu haben, jedoch habe ich dort keine Wohnsitz mehr und kann daher dort auch keine Scheidung einreichen.
    Wie wäre das sinnvollste weiter Vorgehen?
    Würden Unterhaltsansprüche nach amerikanischem (welcher Staat??) oder deutschem Recht geltend gemacht?

  84. RA Thomas von der Wehl

    @ ottokar

    Ob sie sich nach dem amerikanischen Recht in den USA scheiden lassen können, kann ich nicht beurteilen.

    Ein deutscher Staatsbürger kann sich in der Regel aber immer in Deutschland scheiden lassen. Wenn kein Wohnsitz in der Bundesrepublik vorhanden ist, ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg zuständig.

    Ob allerdings deutsches Recht anwendbar sein wird, bliebe einer genaueren Prüfung vorbehalten.

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  85. Mathias

    Moin Moin!
    Dieses Thema ist sehr interessant, und hier ist mein Fall: 😉
    Anfang 2008 hat sich meine Frau von mir getrennt, geheiratet hatten wir 1998. Im Juli 2009 habe ich die Scheidung eingereicht.
    Wir haben zwei Kinder, 9 u. 11 Jahre alt, die zur Zeit bei meiner Frau leben; ich hätte die Kinder sonst auch gerne bei mir, dies lehnt meine Frau jedoch ab.
    Seit 2005 haben wir gemeinsam die Selbständigkeit (Einzelhandel) meiner Frau aufgebaut.
    Eine Berufsausbildung hat meine Frau nicht, nach Ablauf des Erziehungsurlaubes (2003) hatte sie ihren Arbeitsplatz gekündigt (auch Einzelhandel).
    Sie verdient mit ihrem Laden nun etwa soviel wie sie als Angestellte im Einzelhandel verdienen könnte.
    Inwieweit könnten hier ehebedingte Nachteile vorliegen? Oder handelt es sich eher um „ehebedingte Vorteile“ 🙂 (denn alleine hätte sie den Laden ganz bestimmt nicht aufbauen können)?
    Wie lange werde ich wohl einen nachehelichen Aufstockungsunterhalt zahlen müssen, auch wenn keine ehebedingten Nachteile nachgewiesen werden könnten?
    Grüße aus Hamburg!
    Mathias.

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ mathias

    wenn die Kindesmutter derzeit ebenso viel verdient, wie in einem Vollzeitjob in dem gelernten Beruf, wird von ehebedingten Nachteilen nicht gesprochen werden könne.

    Inwieweit der noch Unterhaltsansprüche im Raume sind, kann ich nicht beurteilen. Eine Befristung bezw. Begrenzung kommt hier sicherlich in Betracht. Vieles wird aber von der konkreten Betreuungssituation der Kinder abhängen.

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  87. Mathias

    Guten Tag!

    Danke für die schnelle Antwort!

    Einen gelernten Beruf gibt es bei der Ehefrau ja gar nicht. Hat sie nicht alleine dadurch keine ehebedingten Nachteile erlitten? Zumal sie ja jederzeit während der Ehe einem Beruf oder auch einer Ausbildung hätte nachgehen können.

    Die Kinder gehen ganz „normal“ in die 3. und 6. Klasse, so dass es wegen der Öffnungszeiten des Ladens meiner Frau an manchen Nachmittagen einer kurzen Betreuung bedarf.

    Ich hatte aus meiner Sicht an eine zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhaltes von 3 Jahren gedacht, ist das realistisch?
    Wäre hierbei auch eine Staffelung der Zahlungen nach unten im Verlauf der Jahre denkbar?
    Ich möchte meiner Frau nämlich im Rahmen einer Mediation einen entsprechenden Vorschlag machen und wollte dabei möglichst nah an ein „gerechtes Richterurteil“ kommen (falls es sowas überhaupt gibt :-)).

    Grüße aus HH!
    Mathias.

  88. RA Thomas von der Wehl

    @ mathias

    3 Jahre halte ich für angemessen und im Hinblick auf die bekannten Urteile auch für realistisch.

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  89. Mathias

    Hallo Herr von der Wehl!

    Danke für die Antwort, das hilft mir mein Angebot zu formulieren!

    Grüße,
    Mathias.

  90. Heiko70

    Sehr gehrter Herr von der Wehl,

    ich wüde gerne wissen wie lange ich noch UH an meine Ex-Frau zahlen muss, ob ihr Nebenverdienst angerechnet werden kann / muss und wann sie wieder voll arbeiten muss. Hier meine Situation:
    1999 haben wir geheiratet und bekamen 2001 einen Sohn. Im Januar 2002 haben wir uns getrennt und wurden im Februar 2003 offiziell geschieden. Der UH wurde außergerichtlich festgelegt und beläuft sich auf insgesamt 1000€. Davon sind ca. 670€ für die Ex. Wenige Monate nach der Scheidung nahm sie einen 400€ Job in ihrem erlernten Beruf an. Nun ist unser Sohn 8 Jahre und sie weigert sich mehr oder weniger einen Vollzeitjob anzunehmen. Selbst 30Std./Wo. lehnt sie ab . Unser Sohn hat ADHS, was ich aber nicht als Hinderung ansehe, zumal wir 30m auseinander wohnen und die Oma mit im Haus meiner Ex wohnt. Da ich finanziell sehr schlecht da stehe, traue ich mich nicht einen Anwalt zu konsultieren, da ich nicht weiß, wie ich ihn bezahlen soll. Prozesskostenbeihilfe kann ich wohl auch vergessen, da der eigentliche Verdienst von derzeit 2300€ Netto (durch die Anrechnung es UH’s) zu hoch ist. Ich will mich meiner Verantwortung nicht entziehen, aber ich fühle mich so langsam ausgenommen, da meine Ex inkl. Nebenjob und Kindergeld über 1500€ hat.
    Für ein paar kurze Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen und dankbaren Grüßen,
    Heiko

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ heiko

    da es hier um Betreuungsunterhalt gilt, ist ein Ende nicht absolut abzusehen. Die Gerichte weigern sich derzeit in der Regel, derartige Unterhaltsansprüche zu befristen. Es hängt sehr viel vom Einzelfall ab. Wenn die Betreuungssituation sehr gut ist – und die scheint hier der Fall zu sein – ist der Mutter durchaus eine Vollzeittätigkeit zumutbar.

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  92. Heiko70

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Was kann ich mit ihrer Nebeneinkunft machen? Gibt es da einen festen Betrag den sie frei hat und ab wieviel € kann mein Satz gesenkt werden?

    Heiko

  93. RA Thomas von der Wehl

    @ heiko70

    der Nebenverdienst wird voll angerechnet auf den Bedarf.

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  94. Rennie64

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Das Thema ist sehr interessant. Hier mein Fall dazu:
    Ich bin 46 Jahre, seit August 2009 geschieden. Wir lebten seit 1989, dem Geburtsjahr unseres Sohnes, zusammen und haben im August 1995 geheiratet. Meine Exfrau ist seit 1993 Erwerbsunfähigkeitsrentnerin und bezieht ein EU-Rente auf Dauer. Seit der Trennung, im Februar 2007 zahle ich Unterhalt. Jetzt geht der Streit um den nachehelichen Unterhalt und eine eventuelle Befristung los. Wie sind hier denn die Voraussetzungen für eine Befristung?

    Mit freundlichen Grüßen
    Rene

  95. RA Thomas von der Wehl

    @ rennie64

    die Voraussetzungen einer Befristung des Unterhaltsanspruches sind in diesem Forum nicht umfassend darzustellen. Es gibt dazu unzählige Urteile und jeder Einzelfall ist genau zu prüfen. Dazu benötigen sie die konkrete Beratung eines Fachanwalt für Familienrecht.

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  96. George

    suche einen sehr guten anwalt im raum Hannover – Unterhaltsrecht. Bitte um schnelle hilfe

  97. Hugo

    Schließe mich der Anfrage von George an!
    Brauche dringend kompetenten Anwalt für Unterhalt in / um Hannover.
    Meine Ex (seit ca. 7 Jahren getrennt lebend) ist mit dem Trennungsunterhalt (Urteil aus 2004) nicht mehr zufrieden, hat sich einen anderen RA genommen, dieser bedrängt mich nun massiv mit neuen Forderungen.
    Bitte um schnelle Hilfe.
    Danke im Voraus

  98. Hoffnung

    Sehr geehrter Hr. von der Wehl,

    ich war 7 Jahre verheiratet und bin nun seit 3 Jahren geschieden. Aus der Ehe sind zwei Kinder ( 6 und 9 Jahre alt ) hervorgegangen, die bei der Mutter leben. Meine Ex hat ca. 5 Ehejahre in Vollzeit gearbeitet. Wir haben im 3. Ehejahr gemeinsam ein Haus angeschaft zu dessen Finanzierung wir beide Vollzeitgehälter benötigt hatten. Als es auseinander ging hatte Sie ihren Job verloren und auch wenig Motiviation gezeigt eine neue Arbeit aufzunehmen.
    Wir haben bei der Scheidung eine Unterhaltvereinbarung notariell geschlossen aus der hervorgeht, dass ich alle Schulden ( ca. 250k ) übernehme und lediglich Kindesunterhalt zahlen muss auf Basis 2300,- Netto Einkommen.
    In den letzten Jahren habe ich meine finanzielle Situation verbessern können. Dies hat Sie mitbekommen und verlangt nun Unterhalt. Sie arbeitet immer noch nicht und das Gericht hat im ersten „Vergleichsvorschlag“ ihre Forderung bestätigt. Demnach würde mir noch ca. 1.200 Euro verbleiben ( von aktuell ca. 4.500Euro unbereinigtem Einkommen )

    Wie sehen sie die Chancen?

  99. RA Thomas von der Wehl

    @ hoffnung

    eine Prognose über den Ausgang eines solchen Verfahrens kann ich nicht geben. Dies kann allenfalls Ihr Rechtsanwalt.

    Sicherlich wird die Kindesmutter auch eine Erwerbsobliegenheit haben, Umfang aber wahrscheinlich nur eine Halbtagstätigkeit umfasst.

    Eine Befristung oder Begrenzung kommt bei Betreuungsunterhalt in der Regel nicht in Betracht.

    Fraglich ist, ob die verbesserte finanzielle Situation ein Karrieresprung ist, an dem die Gegenseite dann nicht profitieren würde.

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  100. Patricia

    Hallo,
    ich stecke zur Zeit in großen Schwierigkeiten. Bin eine alleinerziehende Mama von 2 Kindern (10 und 13 J.) und bin seit 5 Jahren geschieden. Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder. In unserer Ehe haben wir beide Kinder adoptiert und ich war davor selbständig mit einer Ballettschule, da ich staatlich ausgebildete Tänzerin bin. Mußte wegen der Adoption meine Selbständigkeit aufgeben. Während der Trennung hatte ich keine Anwaltsberatung und so wurde ein notarieller Vertrag gemacht, der besagt, dass ich einen Betreuungsehegattenunterhalt von 1165,- monatl. bekomme. Nun zahlt mein geschiedener Mann mir seit Juni 2010 keinen Unterhalt mehr. Es läuft jetzt erst einmal eine Bankpfändung. Wie sehen meine Chancen für die Zukunft aus. Ich bin 48, gelernte Tänzerin, habe 2 Mini Jobs und kümmere mich sehr verantwortungsvoll um unsere beiden Kinder. Habe hier in der Gegend auch keine Betreuungsmöglichkeiten. Habe auf alles verzichtet (Versorgungsausgleich, …)Wie kann ich weiterhin existieren und was sind meine Möglichkeiten? Das Gehalt aus den Mini Jobs (also die 60 Prozent) werde ich von dem Ehegattenunterhalt abziehen. muß mein geschiedener Mann weiterhin zahlen nach dem notariellem Vertrag bis zum vollendentem 15.Lebensjahr meine jüngsten Sohnes? Bin damals extra hier in Bayern geblieben, damit die Kinder zu ihrem Vater Kontakt haben können. Meine Eltern leben in Bad Harzburg und dort hätten wir die Möglichkeit in einem 2-Familienhaus kostenfrei zu leben und die Kinder wären dort auch betreut, wenn ich einen Job finden würde.Danke für ihre schnelle Antwort!

  101. RA Thomas von der Wehl

    @ patricia

    ich kann anhand einer solchen kurzen Sachverhaltsschilderung ihre Zukunftsaussichten auf die Zahlung von Unterhalt nicht seriös beurteilen. Ich gehe davon aus, dass sie für die Vollstreckung einen Rechtsanwalt beauftragt haben und in dieser müsste ihnen die Frage im Prinzip beantworten können. Solange der Vollstreckungstitel existiert und solange der Kindesvater solvent ist, sollten die Zahlungen kein Problem sein. Inwieweit er mit einer Abänderungsklage gegen einen notariellen Titel durchdringen kann, kann ich nicht beurteilen, es dürfte aber schwierig für den Kindesvater werden.

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  102. Sabine

    Hallo!
    Wie kann ich meinem Anwalt sagen daß ich den NachehelichenUnterhalt nicht möchte? Wir wären am 10.012.2011 geschieden worden und mein Anwalt hat an dem TAg auf Rechtsmittelanspruch verzichtet. Ich habe keine Lust mehr zu kämpfen und wenn ich Pech hab muß ich noch mehr arbeiten gehn so Aussage mein Anwalt. Wobei ich schon 23,43H/ woche mach und meine Tochter sehr leidet.

  103. Jens

    Hallo,

    ich hoffe Sie können mir in Sachen Unterhalt ein wenig weiter helfen.

    Anfang 2003 geheiratet kurz danach Geburt unserer Tochter, 2007 Scheidung eingereicht, seit 2006 getrennt lebend, 2008 offiziell geschieden.

    Den Unterhlat für meine Tochter zahle ich nach DT womit ich auch kein Problem habe, für Sie zahle ich gern und auch außer der Reihe viele Sachen.

    Was mich jedoch stört ist, das meine Exfrau mit allein Mitteln versucht nie wieder arbeiten zu müssen.

    Kurz nach der Scheidung 2008 hat sie Harz4 beantragt und bekommen. Ebenfalls hat Sie 2008 versucht wegen psychische Problemen Rente zu beantragen ( mit 30 ) Dieses wurde aber damals vom Amtsarzt nicht bestätigt. Also musste Sie sich mit Harz 4 „rumärgern“ und machte auch keine Anstallten daran etwas zu ändern. Nachdem also Ihre „Krankheit“ nicht den erwünschten Erfolg brachte machte sie sich daran unsere Tochter für „krank“ zu erklären …… mit dem Erfolg das unsere Tochter nun eine anerkannte Matheschwäche hat, die 2. Klasse widerholen darf 🙁 und die letzten beiden Jahre unzählige Male beim Arzt war! Das hat mich rasend gemacht und macht es noch! Aber ihr erwünschtes Ziel hat sie über die Schiene auch nicht erreicht.

    Kurz zum Unterhalt: von 2008 bis jetzt hat meine Exfrau durchgängig Harz 4 bekommen, das Amt fragte am Anfang nach meinem Einkommen und Vermögen, meldete sich dann aber nie wieder, ich hab zu der Zeit ca. 1700€ Netto verdient. So musste ich also nur Unterhalt für meine Tochter bezahlen, was ich wie gesagt auch sehr gern mache.

    Nun zu meinem Problem…. : Letzte Woche teilte sie mir mit, das sie nun von harz 4 auf Sozialhilfe geht, weil das mit dem Arbeiten und Haushalt zusammen ja nun gar nicht mehr geht.

    Meine Frage: Kann das Sozialamt jetzt nach 2 Jahren Unterhaltsvorderungen an mich stellen? Bin ich jetzt noch unterhaltspflichtig gegenüber meiner Exfrau? Wenn ja wie lange denn noch?

    Was kann ich tun um mich dagegen zu wehren?
    Ich bin seit einiger Zeit wieder glücklich verheiratet und wir wollten nun eigentlich den Schritt ins eigene Haus wagen, muss ich den Schritt nun sein lassen weil meine Exfrau endlich einen Weg gefunden hat nicht mehr abreiten zu müssen? Das kann es doch auf Dauer nicht sein!

    Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Mühen und die Antwort und wünsche Ihnen noch frohe Ostern.

  104. iris

    hey du brauchst für sie keinen unterhalt zahlen , nach neuem gesetzt kann die arbeiten gehen . das kind ist drei jahre also kann es in den kindergarten .

  105. iris

    nein das sozialamt hat kein recht etwas von dir zu verlangen , und wird es auch nicht . wieso versuchst du nicht das alleinige sorgerecht zu bekommen ? wenn die alte es nur ausnutzt, um an geld von dir zu kommen ? oder vom amt . vieleicht hat deine tochter keine lernschwäche , sondern ist einfach mit dieser frau (mutter) überfordert lass das doch mal prüfen .

  106. ejaeger

    Ich bin seit Juni 2007 geschieden und zahle nachehelichen Unterhalt. Anfragen über ihre Versuche Arbeit zu finden wurden negativ mit der Begründung, dass sie krank und nicht mehr vermittelbar sei, beantwortet. Sie ist aber während unsere Ehe bis vor unserer Trennung einer regelmäßigen Tätigkeit (eheprägend) nachgegangen.
    Die Krankheit wäre/ist durch Operation heilbar.
    Habe ich eine Chance einen neuen Unterhaltsprozess zu gewinnen ?

  107. stierfrau

    hallo, auch ich habe eine fRAGE UND DANKE SCHON VORAB: SEIT 3 JAHREN GETRENNT; ABER NOCH KEINE SCHEIDUNG EINGEREICHT: ES GEHT UM UNTERHALT:ich verdiene ca. 1450 netto , mein mann ca. 3000. habe ich anspruch auf unterhalt und falls die scheidung kommt auch danach? ich habe 25 jahre für die familie gesorgt und dadurch keine gute perspektive bzgl. rente. aber bis dahin ist ja auch noch ein zeiraum von 9 jahren zu schaffen. bisher wurde unterhalt geleistet, den er aber jetzt nicht mehr zahlen will. er meint genug gezahlt zu haben. die ehe wurde vor 31 jahren geschlossen. 3 inzwischen erwachsene kinder sind daraus hervorgegangen. die natürlich nicht unterhalt bekommen und auch nicht benötigen.ich weiß, dass es jetzt zeit für einen anwalt ist, würde nur gern vorher zur beruhigung? wissen, womit ich rechnen muss. prozeßjostenhilde wird mir wohl gewährt. danke

  108. RA Thomas von der Wehl

    @ stierfrau

    die entscheidende Frage im Bereich des Unterhaltes wird sein, ob sie ehebedingte Nachteile haben. Diese ehebedingten Nachteile sind in jedem Falle zeitlich unbegrenzt auszugleichen. Bei einer Ehe, die 31 jahrelang angedauert hat, ist ein Unterhaltszeitraum von 3 Jahren mit Sicherheit zu kurz. Ich würde eine Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und die Unterhaltsansprüche notfalls gerichtlich geltend machen.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  109. Angie

    Hallo von der Wehl Bin 29Jahre verheiratet war meisten Hausfrau arbeite seit 7Jahre auf 400Euro Basis . Mei Mann ist vor 1,5 Jahren ausgezogen , !Jahr hat er mir freiwillig 700Euro gezahlt und mich in unserem Haus umsonst wohnen lassen und die ganzen Nebenkosten bezahlt. Dann zahlte er nur noch 400Euro und die Nebenkosten was ich auch noch akzeptierte. Aber jetzt will er dei Zahlung ganz einstellen! Ich bin 52Jahre mein Mann 54J. wir sind noch nicht geschieden. Kinder haben schon ihren eigenen Haushalt . Jetzt meine Frage : muß er keinen Unterhalt an mich bezahlen nur weil ich in unserem gemeinsamen Haus umsonst lebe ? Mit freundlichem Gruß A

  110. Unwissender

    Hallo, bei einem Auslandseinsatz (Russland) lernte ich meine jetzige Frau kennen. Nach Gelegenheitsjobs steht sie nun in einer Ausbildung (noch 1 1/2 Jahre) und hat ein entsprechend kleines Einkommen. Die Ehe besteht seit 9 1/2 Jahren.
    Was käme bei einer Trennung auf mich zu in Bezug auf Unterhalt und Dauer?
    Im Spiel wäre noch eine gemeinsame Eigentumwohnung (Bezahlt habe natürlich nur ich) die aber noch relativ hoch belastet ist.

  111. Andreas Meier

    Ich werde mich vermutlich bald von meiner Frau trennen. Wir haben 2003 mit Ehevertrag geheiratet. Im Vertrag steht: „Wir verzichten wechselseitig für den Fall der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt einschließlich des Notbedarfs…“. Es steht aber auch
    darin “Der vorgenannte Unterhaltsverzicht gilt aber nicht, wenn einer von uns ein gem. Kind versorgt und dieses Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“. Wir haben einen achtjährigen Sohn. Sollte es zur Scheidung kommen und meine Frau das Kind betreuen, muss ich natürlich Betreuungsunterhalt bis zum 14. Lebensjahr des Kindes bezahlen. Gilt das auch für den Aufstockungsunterhalt? Muss ich überhaupt Aufstockungsunterhalt bezahlen? Leider wird im Ehevertrag nicht zwischen den unterschiedlichen Unterhaltsformen unterschieden.
    Vielen Dank im Voraus für die Auskunft!

  112. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    die Problematik Aufstockungsunterhalt wird bei ihnen keine Rolle spielen, da sie Betreuungsunterhalt schulden. Wenn ein Unterhaltstatbestand greift, bei ihnen ist es der Betreuungsunterhalt, ist in der Regel ein weiterer Unterhaltstatbestand unbeachtlich.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

  113. Andreas Meier

    OK, erstmal vielen Dank für die Antwort. Ich habe
    wohl die Frage falsch gestellt. Mein Netto-Gehalt
    liegt bei mehreren Tausend EUR pro Monat. Mir geht
    es eigentlich um die Höhe des Unterhalts. D.h. hat meine Frau trotz Ehevertrag wenn das Kind bei ihr wohnt und unter 14 ist einen Anspruch auf die 3/7 Regelung oder nur Anspruch auf das Existenzminimum. Das macht in meinem Fall einen großen Unterschied.

  114. Anke

    Hallo Herr Meier,

    seien nicht böse, aber wenn ich lese „Mein Netto-Gehalt liegt bei mehreren Tausend EUR pro Monat.“ frag ich mich, warum Sie sich nicht einfach einen Anwalt nehmen!?

    Gruß
    Anke

  115. Andreas Meier

    @Anke: Ich bin natürlich nicht böse und verstehe den Kommentar. Für einen Gang zum RA ist es noch etwas zu früh. Ich möchte nur die rechtliche Situation verstehen. Ich denke, dass auch für die Leser der Kommentare diese Dinge interessant sind.

  116. mala

    @ RA von der Wehl

    Hallo,

    wann wird nachehelicher Unterhalt geschuldet. Mein noch Ehemann verdient seit ich ihn kenne 1000€ netto. Er ist gesundheitlich eingeschränkt. Ich habe angefangen zu arbeiten und verdiene 1400€. Müsste ich meinem noch ehemann Unterhalt zahlen auch wenn sich an seinem Verdienst nichts geändert hat?

    Danke !

  117. Susanne

    Hallo,

    heute bekamen wir (41) einen Brief wegen Unterhaltszahlung. Ich ich bin seit 31.10.2000 nach 10 Jahren Ehe geschieden und seitdem wurde kein Unterhalt gezahlt, jetzt ist mein Exmann(48) in ein Pflegeheim gekommen ( Schizophrenie) und ich soll jetzt zahlen. Muß ich nach so vielen Jahren wirklich noch zahlen?

  118. Uwe Leonardy

    Bewirkt eine Befristung zur Unterhaltszahlung auch eine Befristung zur Zahlung von Versorgungsausgleich? Wenn das nicht der Fall ist, wird dann nicht die Intention des Gesetzgebers zur Zulassung von befristetem Unterhalt durch eine negierende Regelung im Recht des Versorgungsausgleichs konterkariert? Welche sind die relevanten gesetzlichen Regelungen oder höchstrichterlichen Entscheidungen?

  119. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    der Unterhalt hat mit dem VA nichts zu tun. Wenn aber der Unterhalt z.B. vertraglich befristet wird, was spricht dagegen, auch zum VA eine solche Regelung zu treffen?

    RA Thomas von der Wehl
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  120. Alla

    Hallo, ich (55,) war voll berentet noch vor der Ehe. Die Ehe hat nur 5 Jahre gedauert. Auf Grund des „Verhaltens“ meines Mannes hat sich meine Gesundheit drastisch verschlechtert(so die Ärzte). Grad der Behinderung auf 100 gestiegen.
    Habe ich Recht auf unbefristete nachehelichen Unterhalt wegen Verschuldens meines Mannes?
    Danke
    Alla

  121. Thomas

    Hallo,
    ich bin seit fast 11 Jahren geschieden, wir hatten uns damals darauf geeinigt, dass keiner einen Unterhaltsanspruch stellt. Dieses wurde aber nicht schriftlich festgehalten.
    Jetzt zu meiner Frage : Hat meine Ex-Frau nach so vielen Jahren einen Anspruch auf Unterhalt und können mich Ämter oder Versicherungen bei Krankheit oder Hartz4, auf Zahlungen heranziehen ?
    Schöne Grüße Thomas

  122. Doha

    Sehr geehrter Rechtsanwalt Herr Thomas von der Wehl,
    Ich bin seit 07.2009 geschieden nach knapp über 2 Jahren Ehe. Meine Frau hat während die Ehezeit, die Trennung und ein Jahr nach der Ehe gearbeitet. Anfang 2011 kam ein Schreiben von Ihrem Anwalt wegen des Unterhalts da sie angeblich zu Zeitpunkt der Scheidung depressiv krank war (hat aber trotzdem weiter normal gearbeitet). Der Richter meinte ich soll meine Ankünfte offen liegen. Ich habe einpaar Monate nach der Scheidung wieder geheiratet und habe ein Kind. Was meinen Sie würde sie unterhalt bekommen und wenn ja für wie lange. Wir sind übrigens (ich und meine Ex) Anfang 40.
    Vielen vielen Dank

  123. Frank

    Sehr geehrter H.Rechtsanwalt!
    Bitte dringend um ihre meinung bzw. Hilfe.Ich habe im Dezember 2010 geheiratet.Nun ist es soweit das, das trennungsjahr vorbei ist und die Scheidung beiderseits eingereicht wurde.Es könnte täglich post vom Amtsgericht bezüglich der scheidung kommen.Das trennungsjahr haben wir innerhalb der Wohnung vollzogen.Ich lebe jetzt zum 1.03.13 mit meiner neuen Lebensgefährtin zusammen.Wir sind nun zwei jahre zusamnen.Es gibt ein gemeinsames kind mit der ex! Das kind ist 2jahre alt und geht ab August im Kindergarten.Heute bekam ich post das ich trennungsunterhalt und kindesunterhalt zahlen muss.Fur die Frau 722 €+257 € kindesunterhalt.Mir bleiben 1050 €.Obwohl ich monatlich ausgaben in Höhe von 1400 € habe weiss ich nicht mehr weiter.Werden die schulden nicht berücksichtigt? Und eine andere frage muss ich nach der scheidung nachehelichen unterhalt zahlen, für die ex frau? Sie hat während der ehe oder weder noch vorher jemals gearbeitet.
    Bedanke mich bereits!!!

  124. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    Sie müssen zum Anwalt und den Unterhalt prüfen lassen. Die Forderung der Gegenseite ist ja nicht zwingend richtig.

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  125. Cassie

    Mein Mann und ich haben uns 2010 im uli getrennt und er ist im Haus mit den Kindern geblieben,die ich zwar regelmäßig sehe,Unterhaltszahlungspflichtig bin,aber nicht fähig zu zahlen.
    >Wir haben 2010 bei einem Notar festhalten lassen,das wir eine Gütertrennung wollen und er den Kredit abzahlt,mich aus den Zahlungsverpflichtungen an die Bank entlässt und er hat mir 14.000 € gegeben,damit ich neu anfangen kann.Nun höre ich,daß er es sich damit sehr einfach gemacht hat,da er unter anderem auch die Eigenheimzulage für sich allein behalten darf.Beim Notar hielten wir auch fest,daß jeder allein versucht so gut wie möglich zu sorgen..ich habe also keinen Cent an Trennungsunterhalt erhalten und mußte wegen Psychischer erkrankung meine angefangne Ausbildung mit 35 Jahren abbrechen und von anfang an ALG II beantragen..heute habe ich hier und da Jobs,aber alles unter der Grenze des Selbstbehaltes.Ist das alles so richtig aufgeteilt?Bin mir da überhaupt nicht mehr sicher..LG

  126. christine

    sehr geehrter Rechtsanwalt

    Ich bin seit 19.10.1984 verheiratet,mein Mann wollte das ich während unserer Ehe daheim bleibe,so bin ich nur ab und zu auf 400Euro Basis Arbeiten gegangen das liegt aber mittlerweile auch schon ca.5Jahre zurück.Da mein Mann gewalttätiger Alkoholiker habe ich jetzt am 1.9.2012 die Trennung eingereicht.Ich hatte auch Glück und habe sofort eine halbtagsstelle bekommen die mir jetzt nach 6Monatiger Probezeit gekündigt wurde.Meine Frage ist:Muß mir mein Mann nach der Scheidung auf Dauer Unterhalt zahlen? Ich bin 50Jahre alt und weiß nicht wie es weitergehen soll da mein Mann sich immer um alles gekümmert hat.
    vielen Dank für die Antwort !

    mit freundlichen Grüssen: Christine

  127. RA Thomas von der Wehl

    @ christine

    wenn ehebedingte Nachteile vorhanden sind, was einigermaßen wahrscheinlich ist, besteht ein dauerhafter Unterhaltsanspruch. Zudem ist das Gesetz für langjährige Ehen – wie bei Ihnen – gerade geändert worden und eine Befristung damit fast ausgeschlossen.

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  128. Silke

    Hallo Hr. RA von der Wehl,
    diese Frage betrifft meinen Mann. Er lernte 1992, er damals 30 Jahre alt und sie 28 seine jetzige Exfrau kenne. Sie hatte bis dahin die Handelsschule und zwei Ausbildungen abgebrochen und war in Teilzeit als Sachbearbeiterin tätig. 1994 wurde das erste Kind geboren und geheiratet. Sie nahm die Elternzeit, 14 Monate später wurde das zweite Kind geboren, sie nahm die Elternzeit. Nach der Elternzeit entschloss sie sich ihren ihr wieder zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nicht mehr aufzunehmen und kündigte und versorgte von da an nur noch die Kinder. Seit 1996 direkt nach der Geburt des zweiten Kindes, bestand diese Ehe nur noch auf dem Papier, aber der Kinder wegen wollte man sich nicht trennen. Damit die Kinder ein gesichertes Zuhause haben wurde dann 1999 auch noch ein Haus gebaut, was mit Volljährigkeit der Kinder wieder veräußert werden sollte. 2001 trennte man sich „endgültig“, mein Mann zog vorerst tageweise zu seinen Eltern um den Kindern die Trennung zu erleichtern und dann im Feb. 2002 in seine eigene angemietete Wohnung. Die Frau verblieb mit den Kindern im gemeinsamen Haus, für welches mein Mann sämtliche Kosten trug. Aus welchen mir nicht verständlichen Gründen, ließ man sich dann 2008 scheiden obwohl jeder anderweitige Beziehungen (allerdings nicht zusammengezogen und in ihrem Fall auch kurzzeitige) einging. Unterhalt für Exfrau wurde nicht verhandelt. 2010 wurde das gemeinsame Haus nach langem Hin und Her und streuben der Exfrau und erst nach Androhung der Teilungsversteigerung veräußert. Exfrau bekam die Hälfte des Erlöses… Alles gut. Nun klagt sie auf nachehelichen Unterhalt, oder auch mal auf Ausbildungs- oder Aufstockungsunterhalt. Die Dame ist auf 400 € jetzt 450 € Basis tätig, und hat sich bisher auch nicht bemüht, ausser Arbeitssuchend gemeldet, beim Arbeitsamt, von welchem sie angeblich bisher nur eine Stelle bekommen hätte, die aber nichts war, da Vollzeit (aus Erzählung der nun 18 und 17 jährigen Kinder). Sie arbeitet also seit Jahren max. 60 Stunden im Monat. Ausbildungsunterhalt wurde gefordert, da sie meint das sie das Recht hätte, da sie eheliche Nachteile erlitten hätte und keine Ausbildung hätte machen können. Meiner Meinung nach hätte sie 14 Jahre vor Eheschließung schon Zeit gehabt eine Ausbildung zu machen, oder spätestens ab 2002 bzw. 2008 sich darum kümmern müssen eine angemessene Anstellung zu bekommen oder eine Ausbildung zu machen. Sie klagte und die Klage wurde beim Amtsgericht abgewiesen, mit ähnlicher Begründung, wie meine Meinung und dem Hinweis, das mein Mann ihr nie Unterhalt gezahlt hat, er lediglich Gläubiger bedient hat und sie sich eine Tätigkeit suchen muss, mit der sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann, da unter anderem auch keine Kleinkinder (denn 17 und 18 Jahre alt) zu betreuen wären. Zu erwähnen ist vielleicht noch das die Dame mittlerweile 49 ist. Wie gesagt Amtsgericht hat die Klage abgewiesen, nun hat sie Beschwerde beim OLG eingereicht und es soll neu geurteilt werden. Können Sie mir eine grobe Richtung sagen, in welche sich diese Sache entwickeln könnte? Hat sie eine Chance oder ist diese eher gering? Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, da es schon eine ziemliche Belastung für uns darstellt, vor allem da ein Elternteil sehr schnell fortschreitend an Demenz erkrankt ist und wir uns gedanklich und nervlich eher auf diese Sache konzentrieren müssen. Ich habe übrigens zwei Kinder und bin Vollzeit berufstätig, zwei Ausbildungen, und derzeit noch bis Dez. nebenberufliches Studium. Die Entscheidung beim OLG steht noch aus und es zieht sich sehr lang hin, da es immer wieder Probleme mit dem Einreichen von Unterlagen ihrerseits (auch schon beim Amtsgericht geschehen) gibt und Fristen nicht eingehalten werden (Unterlagen im Posteingang der Anwältin liegen geblieben so dass diese erst am Prozesstag per Fax eim Amtsgericht eingegangen sind usw.) Ich danke für Ihre Bemühungen. Für mich ist es wichtig ungefähr zu wissen, was noch auf uns zukommt und ob wir irgendwann durchatmen können oder auch nicht. Danke. Gruss Silke

  129. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    wenn Sie in I. Instanz gewonnen haben, würde ich darauf setzen. Eine weitergehende Prognose ist mir nicht möglich.

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  130. Silke

    Danke für die schnelle „Info“. LG i

  131. Rita

    Hallo,

    ich bin seit 2005 geschieden. Habe nach der Schreidung noch ca. 1 Jahr Unterhalt in Höhe von 600 € erhalten. Habe dann eine Arbeit gefunden und somit keine weiteren Ansprüche an meinen Mann gestellt. Nun bekomme ich seit Jahren Hartz4 und bin zwischenzeitlich 61 Jahre alt geworden. Wie jeder zustimmen wird, fast nicht mehr vermittelbar.

    Nun zu meiner Frage: Von meinem Hartz4 Geld bleiben mir nach Abzug aller Unkosten 130 € zum Leben übrig. Da langt zur heutigen Zeit nicht zum Leben und nicht zum Sterben.Ab kommenden 1. habe ich ein en Minijob der mir 100 € einbringt.

    Mein Mann ist zwischenzeitlich Rentner und hat ein Haus. Ich gehe davon aus das mindestens eine Wohnung in diesem Haus vermietet ist. Kann ich mit Erfolg bei meinem Ex-Mann nochmals Unterhalt einklagen, ich möchte aber betonen das ich dieses nicht gerne machen würde, nur die Not treibt mich zu solchen Gedanken.

    Ich wäre für eine Antwort dankbar.

    MFG

  132. tina

    sehr geehrter herr von der wehl

    ich spiele mit dem gedanken mich scheiden zu lassen.( mein mann geht sein e eigenen wege und trifft sich mit jungen frauen)
    bin im august 27 jahre verheiratet.
    bin 53 jahre alt.
    ich habe 2 erwachsene kinder , mein sohn wohnt nochb zuhaus , er s´tudiert
    einkommen meines mannes ca 2800 euro netto
    ich war anfangs 1 jahr selbständig , dann bekam ich meine tochter, habe dann ab und zu nur noch 400 eurojobs gehabt.
    bin aber jetzt seit 15 jahren hausfrau.

    habe ich ansruch auf unterhalt , ich bekomme doch sicher in meinem beruf als friseurin in meinem alter keinen job mehr.
    lg danke im voraus
    tina

  133. RA Thomas von der Wehl

    @ tina

    Sie haben sicherlich Anspruch auf Unterhalt. Wahrscheinlich gibt es ehebedingte Nachteile und wegen der langen Ehezeit wird auch eine Befristung nicht in Betracht kommen.

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  134. Ute

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Ich lebe seit ca.2Jahren von meinem Mann getrennt mit einem neuen Partner.Mein Mann zahlt im Moment noch Unterhalt für mich.Er wollte sich nicht scheiden lassen,hat aber seine Meinung vor ca. 3 Monaten geändert. Er hat jetzt die Scheidung eingereicht.
    Ich bekomme natürlich jetzt Panik.Ich bin 57Jahre alt und arbeitslos.Wir sind seit 37Jahren verheiratet.

    Von dem Unterhalt,den ich bis jetzt bekommen habe,zahle ich hälftig Miete an meinen neuen Partner.Mein jetziger Partner kann natürlich dann nicht auch noch für mich aufkommen.
    Steht mir nach der Scheidung noch nachehelicher Unterhalt zu?
    Mein Mann hat ein stattliches Monatseinkommen.(Mieteinkünfte)

    vielen Dank im voraus
    Ute

  135. sybille

    Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl

    mein mann ist seit über 5 jahren getrennt bzw seit 2 1/2 jahren geschieden und seit 2 jahren mit mir verheiratet
    aus seiner ehe (knapp 11 jahre) sind 2 kinder hervorgegangen , welche 9 und 7 jahre alt sind
    für beide kinder wird der höchstsatz (491€ je kind) an kindesunterhalt gezahlt
    es wurde auch (gerichtsurteil) trennungsunterhalt sowie nachehel. unterhalt gezahlt
    nun verhält es sich so, das die ex-frau seid 2 1/2 jahren in einer eheähnlichen gemeinschaft lebt und wir trotzdem weiterhin ihren unterhalt gezahlt haben
    zusätzlich haben wir von ihr vor einiger zeit einen vorschlag bekommen , aussergerichtlich sich auf weiteren nachehel. unterhalt zu einigen , um weiteren streitigkeiten und anwalts wie gerichtskosten zu umgehen
    aufgrund der aussagen von ihr, das ihr lebensgefährte (selber geschied.) niemals mehr heirateten wolle, sie es auch den kindern nicht zumuten will usw. ,haben wir uns im frühjahr auf eine vereinbarung/vertrag geeinigt, der ihr unterhalt zusagt von 600€ monatlich bis das jüngste 18 jahre alt ist
    aufgrund der aussagen, waren wir beide uns einig, das sie versorgt sein sollte
    sie selber ist ärztin , die kinder gehen beide in die halbtagsschule
    der sohn hat anerkanntest adhs…ist aber eingestellt
    ich hatte von beginn an, ein komisches gefühl, weil auch immer wieder verbale drohungen auf dem rücken der kinder angesprochen wurden
    und siehe da, im oktober wird geheiratet!!
    ihr 1 reaktion war…..nicht , das du denkst ich wollte dich linken

    nun also meine frage

    ist dieser vertrag der mit hilfe ihres anwalts aufgesetzt wurde auf ewig bindend?
    bzw ist er überhaupt unter den gegebenen voraussetzungen einer erneuten eheschliessung ihrerseits gültig?

    ich danke für die hilfestellung

    mfg sybille

  136. Gallo

    Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,

    ich habe eine Frage und zwar geht es um meine Mutter. Sie ist fast 40 Jahre verheiratet und hat nie gearbeitet, weil der Ehemann es so wollte. Sie ist jetzt 56 Jahre alt. Wie sieht es denn mit Unterhaltszahlungen aus, sind diese nur befristet oder wird aufgrund des Alters (sonst Harz IV) auf Dauer gezahlt. Mein Vater ist 59 Jahre alt und zur Zeit in der Ruhephase (Altersteilzeit).

    Vielen Danke für eine Antwort.

    MfG

  137. Britta

    Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,

    ich (46, w.) befinde mich seit April 2013 mitten im Scheidungsverfahren. Im November besteht die Ehe 16 Jahre.
    Wir haben zwei Kinder, eine Tochter (12, Mustisin) und einen Sohn (14, Asperger Autist).
    Beide besonderen Kinder benötigen mich am Nachmittag, damit ich sie schulisch betreuen und zu Verabredungen fahren kann.

    Ich habe seit Geburt des Sohnes nicht mehr gearbeitet und nun mit viel Glück seit Mai eine halbtägige Anstellung, die derzeit noch befristet ist.

    Ich habe große Angst vor der Altersarmut, weil ich kaum Rentenpunkte selber erwirtschaften konnte und auch die von meinem Mann mir keine gute Rente sichern.

    Kann ich mit einem unbefristeten nachehelichen Unterhalt rechnen, um meine Altersvorsorge jetzt noch voran zu treiben?
    Was geschieht, wenn ich wieder arbeitslos werde – den aktuellen Job habe ich nur mit viel Glück bekommen?

    Mein Sohn geht wegen seiner Besonderheit auf eine Privatschule, die mich monatlich gute 3oo,-€ kostet. Kann ich diese Kosten mit meinem Nochmann teilen – bisher zahle ich sie voll?

    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
    Viele Grüße
    Britta

  138. RA Thomas von der Wehl

    @ britta

    ob ein unbefristeter Anspruch besteht, ist zwar nicht unzweifelhaft, aber doch wahrscheinlich.

    Die Privatschule ist Mehrbedarf und grds. zwischen den Eltern sogar im Verhältnis der Einkommen zueinander aufzuteilen.

    Scheidung tut weh

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    bartenbach_warentrennstab.jpg

  139. claudia

    Hallo. Mein Freund ist seit Valentinstag 2013 geschieden die beiden haben eien 3 jährigen Sohn der ab august 2014 in den Kindergarten geben soll. Mein Freund zahlt natürlich Kindes unterhalt und nachehelichen unterhalt für sie. Seine ex ist 22 jahre wohnt mit dem kind bei ihrer mutter diese bekommt harz 4. Seine ex frau hat noch nie gearbeitet wie lange muss mein lebensgefährte nachehelichen unterhalt zahlen? Wann muss sie sich endlich einen job suchen? Und dazu will sie den kleinen nur halbtags im Kindergarten betreuen lassen das geht doch nicht???? Oder????
    Würde mich über ei e Antwort sehr freuen. Dankeschön

  140. Alice16

    Hallo,
    bin 21 Jahre verheiratet und habe eine 19 Jährige Tochter, die dieses Jahr ihre Ausbildung beendet. Seit unserer Hochzeit arbeite ich nur noch auf 400 Euro-Basis in einer Zahnarztpraxis. Ein Versuch halbtags beim Staat zu arbeiten wurde beendet, da mein Mann sich nicht an der Kindererziehung und Haushalt beteiligen wollte. Deshalb bin ich zurück in die Praxis und habe dort den Prophylaxebereich unter mir. Ich bekam von meinem Chef 2001 das Angebot eines eigenen Prophylaxezimmers wenn ich bereit gewesen wäre mehr zu arbeiten. Da mein Mann selbständig war, wollte er das nicht aus steuerlichen Gründen. Seit der Trennung von meinem Mann 2011 habe ich schon auf eine Halbtagsbeschäftigung aufgestockt, aber mehr ist einfach nicht machbar, da mein Chef in zehn Jahren aufhört zu arbeiten und jetzt natürlich nicht mehr die Praxis vergrößern möchte. Mein Mann bestreitet das das ehebedingte Nachteile darstellt und meint ich könnte mit meinen 50 Jahren noch eine andere Stelle bekommen und ist nicht bereit mir nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Wie sehen sie meine Chance auf nachehelichen Unterhalt? Kann ich gezwungen werden die Praxis zu wechseln in der ich nun schon seit 23 Jahren arbeite?

  141. Irina

    Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,

    ich wurde im Juli 2010 nach 25 Jahren Ehe geschieden. Bereits vor der Scheidung hat mein EX-Mann seine Arbeitsstelle gekündigt(sein Arbeitgeber hat ihn dazu gedrängt, da er dauerhaft krank war). Inzwischen hat er immer wieder gearbeitet. Demnächst wird er arbeitslos und da er 56 Jahre alt ist und noch dazu jetzt auf ein Auge erblindet, wird er wahrscheinlich sein Beruf als Elektroniker nicht mehr ausüben und eine Arbeit nicht mehr finden können. Nach der Scheidung hat keiner dem anderem Unterhalt bezahlt. Ich habe meinem Ex-Mann vor der Scheidung den gesamten Hausrat und das gemeinsame Auto überlassen, ohne einen Geldbetrag dafür bekommen zu haben. Meine Frage lautet nun: können die Behörden bzw. der Staat von mir Unterhalt für meinen Mann verlangen? Ich habe zwischenzeitlich wieder geheiratet und stelle außerdem die Frage, ob das Einkommen meines jetzigen Mannes auch zu einem möglichen Unterhalt für meinen Ex-Mann hinzugerechnet werden kann. Mein Ex-Mann möchte von mir keinen Unterhalt, es stellt sich aber die Frage, ob er überhaupt darauf verzichten kann.

    Mit freundlichem Gruß

    Irina

  142. Bernd

    Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,
    ich befinde mich im Trennungsjahr. Der TUnterhalt ist berechnet und wird ordentlich von mir an meine Frau bezahlt. Frage; Aus der Ehe sind 2 Kinder (3,5 & 6,5 J) hervorgegangen. Diese können nach Ablauf des Trennungsjahres in der Schule / Kindergarten weiter betreut werden. Unsere Ehe ging 6 Jahre lang. Meine Frau arbeitet bereits jetzt wieder 40%. Eine Aufstockung auf 75% ist problemlos möglich. Das Einkommen vor der Ehe meiner Frau ist nicht niedriger als jenes, welches sie mit den 75% Arbeit verdienen würde. Wie sehen Sie die Wahrscheinlichkeit für eine Befristung bzw. muss hier grundsätzlich noch etwas bezahlt werden, da es keinen Einkommensnachteil von vor und nach der Ehe mehr gibt.
    Vielen Dank!
    MfG
    Bernd

  143. Hermann

    Hallo,
    ich lebe seit 2,5 Jahren von meiner Frau getrennt und wir stehen kurz vor der Scheidung. Sie wird nächstes Jahr in Rente gehe, ich aber erst in 5 Jahren. Muss ich ihr somit nur bis zu ihrem Renteneintritt Unterhalt zahlen oder auch noch wenn sie schon die Hälfte meiner Rente (Versorgungsausgleich) bekommt.

    Mit freundlichem Gruß
    Hermann

  144. Petra

    Ich bin seid 2005 geschieden nach 27 jähriger Ehe
    Aus der Ehe gingen 3 Kinder hervor.
    Seid August 2013 bekomme ich EU Rente , bin 58 Jahre alt.Ich bin in Psychiatrischer Behandlung wegen einer Depression und starken Schmerzen in Rücken und Schulter. Habe 8 Jahre als Altenpflegefachkraft gearbeitet.Jetzt kann ich nicht mehr.
    Die ganze Zeit bekam ich wegen dem Versorgungsausgleich 843 € Rente
    Nun bekam ich den Bescheid für die Mütterrente.
    Zeitgleich stellte mein Ex Mann aber einen Antrag für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs.
    Nun bleibt von der Mütterrente nichts mehr für mich.
    Monatlich habe ich noch ca 400 € zum Leben, wenn ich alle laufenden Kosten abziehe.
    Habe ich einen Anspruch auf Unterhalt / Unterstützung von meinen Ex Mann ??

    Mit freundl Gruß Petra

  145. Betty77

    Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,
    ich war jetzt knapp 20 Jahre verheiratet, 3 Kinder. Ich war immer vollberufstätig mein Ex-Ehemann ebenso. Nach der Scheidung, möchte mein Ex-Ehemann jetzt Nachehelichen Unterhalt von mir. Seine Begründung: weil ich in der Ehezeit wesentlich besser verdient habe als er. Mein Verdienst jetzt mit Steurklasse 2 ca. 2700€ er mit Steuerklasse 1: ca. 1700€. Bei mir geht aber noch private Krankenversicherung von diesem Betrag weg + Unfallversicherung für die Kinder, die ich immer alleine gezahlt habe. Meine Situation Die Kinder leben bei mir. Er zahlte bisher für die Kinder keinen Unterhalt da er sonst zuwenig Geld hat wie er sagt. Unterhalt für die Kinder, 9, 10 bekomme ich somit nur vom Jugendamt. Für die ältesteste Tochter 17 Jahre zahlt er 150 € monatl. an mich, (aber nicht immer) lt. meiner Anwältin müsste er eigentl. 200€ Unterhalt für sie zahlen.
    Desweiteren wird er erst jetzt nach der Scheidung seinen Beruf aufgeben, wegen,einer Herzkrankheit. Dies kann er auch ärztlich belegen. Eventl. bekommt er von seinem ehemaligen Arbeitgeber deswegen auch eine Abfindung. Als einen weiteren Grund für den nachehelichen Unterhalt gibt er an Schulden zu haben bei seiner Schwester, die er in der Ehezeit entstanden sind, ca. 2000€. Auf meiner Seite habe ich für eine Mietkaution und Umzug in der Ehezeit auch einen Kredit aufgenommen, den ich noch abzahle, ca. 5000€. Wie sieht es aus, muss ich als vollberufstätige Alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern evtl. Nachehelichen Unterhalt an meinen Ex-Mann zahlen, weil dieser jetzt nach der Scheidung seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben möchte/ oder muss? Sein Anwalt hat jetzt ausgerechnet, dass ich ihm angeblich 200€ nachehlichen monatl. Unterhalt zahlen soll. Meine Anwältin meint, dass die Berechnung nicht stimmt. Wie sehen meine Chancen vor Gericht aus?? Meine Anwältin wollte wegen Kindesunterhalt klagen, dies habe ich abgelehnt, wegen fehlender finanzieller Mittel meinerseits. Da er Prozesskostenhilfe beantragt hat und bekommt, sieht mein EX Mann kein Problem darin, mich auf nachehelichen Unterhalt zu verklagen.
    Für eine rechtliche Einschätzung wäre ich Ihnen sehr dankbar!
    Herzliche Grüße
    Betty

  146. Miriam zielke

    Hallo, ich bin seit 5 Jahres geschieden, habe einen 15jahrigen Sohn, der Vater hat nie Unterhalt gezahlt. Jedoch an die beiden anderen Kinder aus erster Ehe. Dieser ist nun sozialhilfeempfänger geworden. Bin ich nun Unterhaltspflichtig? Was ist mit der Ehefrau aus erster Ehe? Sollte ich rückwirkend Unterhalt für den Sohn verlangen?

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