Versorgungsausgleich, auch wenn beide bereits Rente oder Pension beziehen?
Mir wurde häufiger bereits die Frage gestellt, wie es mit dem Versorgungsausgleich (VA) eigentlich läuft, wenn beide Eheleute zum Zeitpunkt der Scheidung bereits Rentner sind bzw. Pension beziehen. Ich habe bereits häufig die Meinung gehört, dass in diesem Fall ein VA nicht stattfindet.
Diese Auffassung ist unrichtig. Auch wenn beide Eheleute zum Zeitpunkt der Scheidung bereits Versorgungsansprüche aus Rente oder Pension beziehen, ist nach der gesetzlichen Regelung des § 1587 BGB der VA im Ehescheidungsverfahren zwingend durchzuführen. Er ist im Zwangsverbund mit dem Scheidungsverfahren. Beide Eheleute haben innerhalb der Ehe Anwartschaften für ihre Rente oder Pension erworben. Diese Anwartschaften sind auch, wenn beide inzwischen Alterversorgungen beziehen, auszugleichen. Dabei bezieht sich der Ausgleich natürlich nur auf die Ehezeit. Nicht auf das gesamte Erwerbsleben. Die vor der Eheschließung erworbenen Anwartschaften bleiben bei der Berechnung des VA außer Betracht. Die Berechnung als solches ist kompliziert und kann sowohl vom Anwalt, als auch vom Richter nur mit Computerprogrammen gelöst werden.
Interessant wird das Ganze dann, wenn neben dem VA und der eigenen Rente/Pension ein Unterhaltsanspruch in Betracht kommt. Der BGH hat bereits vor 25 Jahren entschieden, dass allerdings der Unterhaltsanspruch sich um den Ausgleichsanspruch aus dem VA vermindert, wenn ein solcher VA nach der Berechnung des Familiengerichts erfolgen muss.
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Am 3. März 2008 um 08:39 Uhr
Hallo. Meine Eltern möchten sich scheiden lassen. Beide sind 65 Jahre. Mein Vater erhält Rente. Meine Mutter nur eine sehr kleine, da sie seit 40 Jahren nicht mehr gearbeitet hat und 4 Kinder groß gezogen hat. Wie sieht es mit dem Unterhalt für meine Mutter aus? Muss mein Vater an meine Mutter ein Teil seiner Rente abgeben?
Am 3. März 2008 um 14:00 Uhr
@ s.jakobs
eigentlich steht die Antwort oben. Nach Berechnung des VA wird sich eine Unterhaltsberechnung anschließen.
Der Vater wird in jedem Fall etwas abgeben müssen.
Am 1. September 2008 um 10:16 Uhr
hallo, guten morgen,
gibt es bei der Unterhaltsberechnung bei Scheidung als Rentner auch eine vorherige Einkommensbereinigung??
Harry
Am 1. September 2008 um 13:56 Uhr
@ harry
natürlich gibt es das. Zum Beispiel
– besondere Belastungen
– dauerhaft notwendige Medikamente/Zuzahlungen
– ehebedingte Schulden
usw.
Am 14. Oktober 2008 um 18:39 Uhr
Frage:
Steht einem Mann (Rentner), der seine Frau (Rentnerin) vor 10 Jahren nach 37 jähriger Ehe wegen einer anderen (Beschäftigte) verlassen und durch ungünstiges Anlageverhalten (ohne Wissen oder Konsultieren seiner Frau) eines teilw. ausgezahlten Rentenanspruchs seine monatl. Bezüge gemindert hat, bei einer nun laufenden Scheidung VA zu? Scheinbar ja, aber wo bleibt die Gerechtigkeit? Die berentete Frau war zeitlebens berufstätig, um der Familie (zwei Kinder) eine bessere Versorgung zu garantieren. Ist das jetzt die Konsequenz, dass sie ihren Mann NICHT mit der finanziellen Verantwortung für die Familie alleine gelassen hat, während dieser sich nun auch noch indirekt sein zweites Leben mit der neuen Frau (s.o., jetzt Heiratswunsch)finanzieren lässt? Das kann doch nicht die Motivation bei der Einführung des VA gewesen sein???
Vielen Dank für jeden Kommentar
Am 15. Oktober 2008 um 09:43 Uhr
@ dieter
in § 1587 c BGB sind Ausschlussgründe für den VA aufgeführt. Ich kann aber nicht abschließend prüfen, ob diese auf Ihren Fall zutreffen.
Dies sollte Ihr Anwalt aber können.
Am 6. Mai 2009 um 16:38 Uhr
hallo, guten Tag Herr von der Wehl und alle Leser,
wie steht es eigentlich mit einer betrieblichen Altersversorgung, welche ich z. Bsp. für eventuelle Imponderabilien im Alter abgeschlossen habe?
Bei mir ist es eine Immobilie, welche ich alleine während der Ehe als Abschreibungsobjekt gekauft habe, die mir nur Verlust bringt und sich auch nicht ohne verkaufen liesse.
freue mich auf jeden Kommentar
Gruss Harry
Am 6. Mai 2009 um 17:57 Uhr
@ harry
eine solche Immobilie, die der Altersversorgung dient, kann und muss mehrfach im Familienrecht bewertet werden.
Zunächst im Zugewinnausgleich als Vermögensgegenstand (wenn sie nicht Betriebsvermögen ist), wobei hier allerdings ein Vermögenszuwachs nicht zu konstatieren sein wird.
Sodann könnte die Immobilie im Unterhaltsrecht insofern eine Rolle spielen, als 4% des Bruttoeinkommens als zusätzliche Altersversorgung vom Nettoeinkommen abgezogen werden können.
Ansonsten spielte die Immobilie wohl nur bei der Bewertung innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebes eine Rolle. Sollte hier der Verlust zu maßgeblichen Reduzierungen des Gewinnes führen, könnte die Gegenseite überlegen, dass dies im Rahmen der Unterhaltsberechnung nicht zu akzeptieren wäre. Wenn allerdings diese Immobilie schon seit längerer Zeit im Bestand des Betriebes ist, also auch während der Ehezeit, wird diese Argumentation nicht stichhaltig sein.
Am 15. Juni 2009 um 22:12 Uhr
Hallo,
wir sind seit 10 Jahren verheiratet und meine Frau bekommt seit dieser Zeit eine Rente. Ich bin weiterhin berufstätig, unser Nettoeinkommen ist ungefähr gleich. Wie wird das bei einem Versorgungsausgleich berücksichtet? Muss ich Abzüge bei meiner Rente befürchten?
Mit freundlichen Grüßen
Am 16. Juni 2009 um 13:24 Uhr
@ rainer
befürchten müssen Sie dies. Ob hier eine Härtefallregelung für sie in Betracht kommt, kann ich im Moment nicht beurteilen. Wenn die Ehe noch nicht gescheitert ist, können die Eheleute natürlich einen notariellen Vertrag schließen, in dem der Versorgungsausgleich zum Beispiel ausgeschlossen wird.
Am 30. Juni 2009 um 14:18 Uhr
Guten Tag,
meine Lebensgefährtin und ich leben ausschliesslich von meinen Rentenbezügen. Wir wollen jetzt heiraten. Da wir ausser in eine kapitalbildende Lebensversicherung und in ihre Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht in keine andere Vorsorgekasse einzahlen, entsteht m.E. auch kein Potential für ein Vorsorgeausgleich. Ist diese Auffassung richtig?
Am 30. Juni 2009 um 15:48 Uhr
@ günter
wird wohl richtig sein. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, schließen Sie einen entsprechenden Ehevertrag notariell ab.
Am 11. Juli 2009 um 19:26 Uhr
Mein Mann läßt sich nach 28Jahren Ehe scheiden.Er war die ganze Zeit krank,bekommt eine EU Rente ,ich habe gearbeitet,bekomme in der Zwischenzeit auch eine EU Rente.Die Rente meines Mannes ist ca.150 Euro mehr wie meine.Muß ich dennoch für ihn aufkommen ?
Am 13. Juli 2009 um 11:14 Uhr
@ tepe
.so ganz verstehe ich Ihre Frage nicht. Wenn Ihr Mann mehr Rente bezieht als Sie, kommt eine Unterhaltszahlung nicht in Betracht. Wenn sie allerdings den Versorgung Ausgleich ansprechen, kann ich dessen Berechnung nicht vorhersehen.#
Am 3. August 2009 um 13:03 Uhr
Ich war 8 Jahre mit einem noch beruftätigen Beamten verheiratet und beziehe seit 9 Jahren EU-Rente. Jetzt haben wir die Scheidung eingerecht. Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet da ich ja ins unsrer Ehe keine Anwartschaften erworben habe? Ich habe eine kleine Rente und mein Mann verdient ca. das Vierfache.
Am 2. September 2009 um 02:40 Uhr
Hallo,
eine Frage:
Mein Mann 75 J bezieht Rente u hat noch 400 € Job. Er zahlt keinen Unterhalt, weil nur geringe Rente €950,–
Wir leben seit 1 Jahr getrennt.Ich bin 56 J.seit 2003 krank , seit 1 J arbeitsunfähig, u beziehe in der trennungszeit eine Grundsicherungsrente €359,-
Habe ich Anspruch auf Rentenanteile für mein Konto ???
Am 2. September 2009 um 14:30 Uhr
@ maxi
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird festgestellt, wer innerhalb der Ehezeit welche Rentenansprüche erworben hat. Das ist der Versorgungsausgleich und dieser wird auch dann gemacht, wenn einer der Eheleute bereits in Rente ist. Wenn Sie also ausgleichsberechtigt sind, werden sie etwas von den Rentenansprüchen abbekommen, die ihr Mann innerhalb der Ehe erworben hat.
Am 18. November 2009 um 09:27 Uhr
Ich bin seit 17 Jahren EU-Rentner
seit 6 Jahren verheiratet,wir werden uns nun scheiden lassen meine Frau hat immer gearbeitet.Wie gestaltet sich da der VA ?
In den 6 Jahren Ehe hat eigendlich nur die Ehefrau Beiträge geleistet.
Am 19. November 2009 um 12:22 Uhr
@ christian c
Der Anwalt Ihrer Frau wird beantragen – und dies wird wohl auch erfolgreich sein – dass ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird. Es handelt sich hier um eine so genannte phasenverschobene Ehe.
wenn nur einer der Eheleute innerhalb der Ehezeit Ansprüche auf Altersversorgung erworben hat, der andere nicht, weil er schon Rentner ist, wären die Grundgedanken des Versorgungsausgleiches nicht gegeben.
Am 19. November 2009 um 13:49 Uhr
Bekam Post von Rentenversicherung Anerkennung Erziehungszeiten(Pflegekinder)
nach Rücksprache Berlin wurde mir gesagt das noch Ehefrau diese nicht beantragt hätte und Sie durch meinen Hinweis erst Kenntnis bekommen haben ich sollte die Bescheinigungen besorgen und die Bogen 805 ausüllen zwecks Anerkennung der Zeiten,
da gemeinsam erzogen wurden bis zur Trennung.Ist das korrekt? Oder Taktik der Gegenseite um Zeit zu schinden??
MfG
r
Am 19. November 2009 um 13:57 Uhr
@ rp
wenn die Kindererziehungszeiten bei Ihnen berücksichtigt werden, wird dadurch Ihr Rentenanspruch steigen.
Am 19. November 2009 um 14:14 Uhr
Ich hab es ausgefüllt und schicke es einfach mal hin mal sehen was kommt.
Danke 😉
Am 3. Dezember 2009 um 12:09 Uhr
Meine Frau wird im kommenden Jahr in Rente gehen. Sie erwartet etwa € 1.400,– Ich bekomme bereits eine Rente: € 300,– . Wir werden uns im kommenden Jahr scheiden lassen. Findet hier ein ganz normaler VA statt oder zählt der Einwand, ich könne bei dieser niedrigen Rentenhöhe staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, die mit in den VA einbezogen werden müsse?
Mit freundl. Gruß
Heinz
Am 3. Dezember 2009 um 14:35 Uhr
@ heinz
den von Ihnen geschilderten Einwand gibt es nicht. Der Versorgungsausgleich wird ganz normal durchgeführt werden.
Am 4. Dezember 2009 um 11:24 Uhr
sehr geehrter herr von wehl.
habe mein scheidungsurteil gerade erhalten.mein ex mann muss 292.-von seinem rentenkonto an mich abtreten.wir beide beziehen schon rente.ende der ehezeit31.03.2009.bekomme ich jetzt ab april diesen rentenausgleich nachgezahlt.
mit freunlichem gruss
karin
Am 10. Dezember 2009 um 13:10 Uhr
@ karin
der VA wird erst wirksam, d.h. es wird erst gezahlt ab Rechtskraft des Scheidungsurteils
Am 4. Januar 2010 um 18:39 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl
Unsere Ehe soll nach 30 Jahren geschieden werden. Wehrend der Ehe bezog ich, (Ehefrau) EU Rente und jetzt Altersrente. Mein Mann hat gearbeitet und bezieht ebenfalls Altersrente. Seine Rente beträgt 650,–€, meine ist höher. Kann in diesem Fall ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, der zu meinen Ungunsten ausfällt da seine REnte geringer ist?? Oder wird ihm doch etwas abgezogen da ich keine Rentenanwartschaften erwerben konnte??
vielen Dank mfg Rosel
Am 5. Januar 2010 um 12:08 Uhr
@ rosel
ein interessanter Fall, der mir so noch nicht begegnet ist. Eine spontane Antwort kann ich nicht geben.
wenn die Ehefrau tatsächlich in der gesamten Ehezeit nur Rente bezogen hat, also keine Anwartschaften erworben haben kann, würde ich davon ausgehen, dass ein Versorgungsausgleich wegen einer phasenverschobenen Ehe nicht durchgeführt wird.
Am 5. Januar 2010 um 13:24 Uhr
Bekam zur Prüfung die Unterlagen der noch Frau!
Sie gab im Versorgungsausgleich nur Lehrzeit an.(Hat ja angeblich nie gearbeitet)
Kann aber beweisen das Sie gearbeitet hat da ich beim aufräumen alten Lohnzettel fand usw.
Das selbe war schon mit Erziehungszeiten, muß ich das alles so hinnehmen diese Zeitspiele?
MfG
Am 5. Januar 2010 um 13:46 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich war 8 Jahre mit einem noch beruftätigen Beamten verheiratet und beziehe seit 9 Jahren EU-Rente. Jetzt haben wir die Scheidung eingerecht. Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet da ich ja ins unsrer Ehe keine Anwartschaften erworben habe? Ich habe eine kleine Rente und mein Mann verdient ca. das Vierfache.
MfG
Am 5. Januar 2010 um 14:17 Uhr
@ erika
ich gehe davon aus, dass der Versorgungsausgleich nach den üblichen Regeln durchgeführt.
OLG München:
Zweck des Versorgungsausgleichs ist die Aufteilung der in der Ehe aufgrund gemeinsamer Lebensleistung erworbenen Anrechte, um dem sozial schwächeren Ehegatten eine angemessene Altersversorgung zu sichern.
Dieser Grundsatz ist nur dann nicht gewahrt, wenn der Versorgungsausgleich statt zu einer ausgewogenen sozialen Sicherung zu einem erheblichen wirtschaftlichen Ungleichgewicht führt.
Am 5. Januar 2010 um 14:19 Uhr
@ r
Die Bedenken können dem Familiengericht mitgeteilt werden.
Wenn hier getrickst wird und auf Zeit gespielt wird, ist dies i.d.R. sehr schwer zu beweisen und muss häufig hingenommen werden.
Am 8. Februar 2010 um 16:08 Uhr
Hallo, ich beziehe EU-Rente, es gibt einen Titel auf Unterhalt. Mein Ex ist jetzt in Pension gegangen und meint, er müsse mir jetzt keinen Unterhalt mehr zahlen. Wie wird die Neuberechnung des Unterhaltes vorgenommen? Vielen Dank für die Antwort!
Am 9. Februar 2010 um 09:57 Uhr
@ doris
Die Neuberechnung müsste an sich der Unterhaltsschuldner initiieren. Gegen ihn besteht ein Unterhaltstitel. Sollte er nichts machen, könnten sie theoretisch aus dem Unterhaltstitel vollstrecken.
Am 13. Februar 2010 um 10:03 Uhr
Hallo,
meine Frau möchte sich von mir (Ehemann) scheiden lassen. Wir sind beide Rentner. Sie erhält ca. 400 € Rente, ich ca. 1.200 €. Mit welchen Abzügen für den Versorungsausgleich (VA) muss ich rechnen?
Weitere Frage: Fließt das Erbe meiner Mutter ebenfalls in die VA mit ein?
Vielen Dank für die Antwort.
Am 15. Februar 2010 um 10:11 Uhr
@ christian
den Versorgungsausgleich kann ich nicht berechnen. Im Ergebnis werden Sie aber davon ausgehen müssen, dass beide im Endeffekt bei den vorgegebenen Zahlen 800 € monatlich haben werden.
Eine Erbschaft wird im Zugewinnausgleich berücksichtigt, dort aber im Anfangsvermögen, so dass die Gegenseite darauf in der Regel keinen Zugriff hat.
Am 17. Februar 2010 um 20:06 Uhr
wir haben vor ca. 2 1/2 Jahren geheiratet und waren bereits Rentner – müssen wir eine Versorgungsausgleich durchführen und verliert der eine mit der höheren Rente einen Teil seiner Rente
Am 18. Februar 2010 um 15:33 Uhr
@ walter
wenn beide Eheleute bei der Hochzeit bereits Rentner waren, wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt.
Es kann dann allenfalls zu Unterhaltsansprüchen desjenigen gekommen, der mehr verdient. Ob dies in Betracht kommt, müsste aber ein direkt beauftragter Fachanwalt für Familienrecht prüfen.
Am 6. März 2010 um 08:20 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
am 29.07.2009 hatten mein Mann u. ich beim RA die Scheidung eingereicht. Nach Berechng. des VA (Habe mehr Anteile erworben) muß ich 270 € abtreten, mir bleiben dann noch 370 € von der Rente und 220 € Zusatzvers. Da ich seit 1.4.2010 in vorzteitige Rente beziehe, ist die Frage, muß ich ab 16.3.10 schon die VA-Anteile bezahlen, oder tritt dies erst ab Alters-rentenantrag 65-67 Jahre in Kraft? Oder wenn mein EX-Mann die Altersrente Beantragt?
Für Ihre Mühe besten Dank
MFG H.Wieber
Am 6. März 2010 um 08:36 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
am 29.07.2009 hatten mein Mann u. ich beim RA die Scheidung eingereicht. Nach Berechng. des VA (Habe mehr Anteile erworben) muß ich 270 € abtreten, mir bleiben dann noch 370 € von der Rente und 220 € Zusatzvers. Da ich seit 1.4.2010 vorzeitig Rente beziehe, ist die Frage, muß ich ab 16.3.10 schon die VA-Anteile bezahlen, oder tritt dies erst ab Alters-rentenantrag 65-67 Jahre in Kraft? Oder wenn mein EX-Mann die Altersrente beantragt?
Für Ihre Mühe besten Dank
MFG H.Wieber
Am 26. März 2010 um 17:24 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
Ich war bei der Eheschließung schon krank und erhielt Geld von der Krankenkasse. Ich heiratete und erhielt einundeinhalb Jahr Später eine EU-Rente, sowie Rente von einer Pensionskasse(Bayer). (Falls es wichtig ist, sie wird in ca. 4 Monaten die Frauenrente bekommen.)
Wie sieht das nun mit dem Versorgungsausgleich aus? Anwartschaften während der Ehe entstanden ja praktisch nur, wenn überhaupt beim Bezug von Krankengeld und wenn ich das richtig verstanden habe geht es beim Versorgungsausgleich ja nur um die Renten- ANWARTSCHAFTEN oder?
Also wie wird das dann mit dem Versorgungsausgleich behandelt?
Am 6. Mai 2010 um 17:50 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
ich beziehe seit 2005 eine EU-Rente.
Die Ehe wurde am 29.12.2006 geschlossen.
Meine Frau befand sich seit Oktober 2004 ununterbrochen im Erziehungsurlaub wegen unserer 2 Töchter (geb. 2004 und 2007).
Meine Rentenhöhe liegt bei 748 bruto bzw. 688 netto.
Ein Unterhaltsanspruch gegen mich wird meine Frau wohl nicht haben.
Wie sieht es bezüglich des VA aus?
Meiner Frau werden ja pro Jahr Erziehungsurlaub später einmal Rentenanwartschaften gutgeschrieben.
Wer hat gegen wen einen Anspruch auf VA?
Am 7. Mai 2010 um 13:38 Uhr
@ rene
wahrscheinlich haben Sie gegen Ihre Frau Ansprüche, wobei ich ihr die Unbilligkeit nicht abschließend beurteilen kann. Wenn überhaupt Ansprüche vorliegen, werden diese ohnehin minimal sein.
Am 15. Juli 2010 um 11:05 Uhr
Hallo,
meine Schwiegereltern sind seit 38Jahren verheiratet, nun steht die Scheidung ins Haus.
Er hat immer Vollzeit gearbeitet und sie war komplett zu Hause wegen der Kinder, also weder Einkünfte noch Rentenansprüche.
Was passiert in diesem Fall muss er die hälfte der Rente abgeben?
Oder geht sie leer aus und muus Harz beantragen?
Am 15. Juli 2010 um 16:38 Uhr
@ michaela
die Ehefrau bekommt die Hälfte der Rentenansprüche, die innerhalb der Ehezeit erworben wurden.
Am 2. August 2010 um 16:22 Uhr
hallo
bin 35 jahre alt und arbeite immer noch als verkäuferin, vor einen monat starb meine mutter von herzoperation und war pensionistin, was ich wissen möchte ist darf ich ihre pension übernehmen. danke
Am 5. August 2010 um 11:40 Uhr
@ yasmin
Kinder haben keinen Anspruch auf die Rente oder Pension der Eltern.
Am 16. August 2010 um 10:42 Uhr
Hallo,
ich werde im März 2011 in Rene gehen mit minus 18 % Abschlag, möchte mich jetzt scheiden lassen, mein Mann bezieht eine Altersrente,
Frage: Meine Rente fällt gering aus, ca 550 €, er 700 €, muss er meine aufstocken ?
Danke !
Am 17. August 2010 um 14:13 Uhr
@ evi99
im Scheidungsverfahren wird der Versorgungsausgleich gemacht. Das bedeutet, dass die Rentenansprüche, die während der Ehezeit erworben wurden, jeweils geteilt werden.
Nach der Durchführung des Versorgungsausgleiches muss man schauen, welches Ergebnis sich sodann ergibt und ob noch Unterhaltsansprüche im Raume stehen. Bei einem Rentenanspruch des Ehemannes von 700,00 € liegt er allerdings unter dem Selbstbehalt und müsste keinen Unterhalt zahlen.
Am 18. August 2010 um 13:42 Uhr
Hallo,
ich möchte mich scheiden lassen nach 40 Ehejahren, es sind Immobilien vorhanden und mein Nochehemann steht allein im Grundbuch,
meine Frage:
werden bei einer Scheidung die Immobilien oder der Wert zu gleichen Teilen geteilt ? Oder prozentual, weil mein Nochehemann im Grundbuch steht ?
Vielen Dank für die Beantwortung
Evi
Am 18. August 2010 um 16:33 Uhr
@ nevi99
die Immobilie wird über den Zugewinnausgleich verteilt. Es hängt also davon ab, welche Vermögenswerte bei Eheschließung vorhanden waren und welche zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags. Der dazwischen erzielte Zugewinn wird geteilt. Wenn also bei Beginn der Ehe noch gar nicht vorhanden war und jetzt ein unbelastetes Haus, könnte es zu dem Ergebnis kommen, dass der Wert des Hauses geteilt wird.
Am 18. August 2010 um 23:28 Uhr
Hallo,
es geht um Vermögensteilung bei der Scheidung, mein Mann möchte nicht teilen, es geht um Immobilien, die in der Ehe erworben wurden, was kann ich tun, wie lange sind die Fristen ? Und was dann ? Entscheidet dann das Gericht ?
Wie hoch werden etwa die Kosten sein ?
Vielen Dank
Evi
Am 24. August 2010 um 18:24 Uhr
Sehr geehrter Herr von Wehl,
ich würde mich freuen, wenn Sie meine Frage beantworten würden.
Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
Evi99
Am 25. August 2010 um 12:38 Uhr
@ evi99
Die Beantwortung Ihrer Fragen würde voraussetzen, dass ich eine komplette Abhandlung über die Durchführung des Zugewinnausgleiches ins Netz stelle. Dies ist in diesem Forum nicht möglich. Sie sollten einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen und sich umfassend beraten lassen.
Für den Zugewinnausgleich gibt es eine Frist von 3 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung.
Am 26. August 2010 um 07:44 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bedanke mich vielmals für die Beantwortung meiner Frage,
Mit freundlichen Grüßen
Evi99
Am 27. September 2010 um 19:18 Uhr
Hallo Herr von Wehl,
meine Eltern wollen sich scheiden lassen / 36 Jahre verheiratet. Er 1200 Rente , Sie 600,-. Er muss ihr VA zahlen, so um die 300 pro Monat denk ich. Meine Frage ist jetzt : Bekommt Sie auch noch etwas wenn er mal verstirbt, Witwenrente steht ihr ja nicht zu, aber wird der VA von der Rentenkasse weiter gezahlt?
Oder hat sie nach seinem Tot nur ihre eigene 600,- Euro Rente ?
Windige Grüsse aus dem Norden
Am 28. September 2010 um 08:37 Uhr
Guten Morgen,
über Nacht ist mir noch etwas eingefallen was ich Sie fragen muss!
Wenn meine Eltern sich nicht scheiden lassen , sondern nur getrennte Wohnsitze haben, muss er dann trotzdem den VA zahlen?
Gruß Cedilein
Am 28. September 2010 um 09:46 Uhr
@ cedilein
der im Scheidungsverfahren aus dem Versorgungsausgleich übertragende Betrag verbleibt auch nach dem Tode des Ausgleichspflichtigen.
Im Hinblick auf die Rente ist durchaus fraglich, ob sich ein älteres Ehepaar überhaupt scheiden lassen soll. Wenn beide nur getrennt leben, wird der Ehemann Unterhalt zahlen müssen, was sich in gleicher Höhe wie der Versorgungsausgleich bewegen wird.
Dennoch gibt es natürlich (im wesentlichen emotionale) Gründe, für eine Scheidung. Für den Fall der Fälle:
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Am 27. Oktober 2010 um 12:41 Uhr
Hallo Herr von Wehl,
meine Frage ist heut. ( Trennung der Eltern im vollen Gange) . Wenn meine Mutter noch eigene Geldanlagen hat, muss sie diese erst aufbrauchen, bevor er Unterhalt zahlen muss oder ist das egal.?
Wenn sie das Geld aber schon vor 2 Monaten Jemanden überschrieben-verschenkt hat, ist das noch irgendwie ein Thema?
Wenn Sie mir diese frage noch beantworten könnten, das wär fein. Danke
Am 22. November 2010 um 11:33 Uhr
Guten Tag,
ich (58) bin seit 11 Jahren mit einem Pensionär (67) verheiratet, dessen erste Ehefrau seit 2 Jahren den Versorgungsausgleich (750 €) bekommt. Seit 2 Jahren bekomme ich EU-Rente, die nun genauso hoch ist wie seine Pension nach Abzug der privaten KV. Davor war sein Einkommen gut 500 € höher als meines.
Frage: kommt es hier ebenfalls zu einem VA? Dann hätte er ja weniger übrig als ich. Wie ist es dann mit Unterhaltszahlungen durch mich?
Noch eine Frage: Ich habe einen Nebenverdienst im Rahmen des Möglichen zur EU-Rente – auch, damit ich von meinen gesundheitlichen Problemen etwas abgelenkt werde. Kann er da ebenfalls Unterhalt beanspruchen? Ich bin jetzt 58 und werde diesen Nebenverdienst auf jeden Fall mit 60 aufgeben. Sollte es zur Scheidung kommen, dann sofort. Kann er dann trotzdem Unterhalt verlangen?
Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße aus dem Norden.
Am 22. November 2010 um 16:01 Uhr
@ jutta k
Beim Versorgungsausgleich wird nur das berücksichtigt, was beide Eheleute an Versorgungsansprüchen innerhalb der Ehezeit erworben haben. Dies kann ich anhand ihrer Schilderung nicht feststellen. Ich gehe davon aus, dass ihr Mann schon seit längerer Zeit Pensionär ist und in dieser Zeit keine neuen Ansprüche mehr erwerben konnte. Man könnte unter Umständen darüber nachdenken, hier notariell den Versorgungsausgleich auszuschließen. Dazu müsste aber zumindest grob geklärt sein, wer welche Ansprüche innerhalb der Ehezeit erworben hat.
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Am 18. Dezember 2010 um 15:29 Uhr
Hallo, meine Eltern wollen sich nach 45 Ehejahren scheiden lassen. Er mit einer monatl. Rente von von ca. 1200€ und sie mit einer monatl. Rente von ca. 600€. Wie hoch würde ca. der monatl. VA sein, wenn dies schon das bereinigte Einkommen beider darstellt? Ca. 300€ ???
Meine Mutter hatte während der Ehe geerbt und dieses Geld in die gemeinsame Immobilie gesteckt. Kann man bei der Wertermittlung der Immobilie die nachweislich vom Erbe stammenden Gelder wieder rausziehen?
Wird das Erbe mit zum Zugewinn gezählt, obwohl nur ausdrücklich meine Mutter geerbt hat (lt. Testament)???
MfG und vielen Dank…
Am 20. Dezember 2010 um 12:31 Uhr
@ ursula
das sind eine Menge und teilweise nicht so einfach und kurz zu beantwortende Fragen. Ich würde vorschlagen, die Beratung eines Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen.
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Am 6. Januar 2011 um 21:54 Uhr
Meine Lebenspartnerin (noch verheiratet) bekommt eine Erwerbsminderungsrente und geht somit nicht mehr arbeiten. Die Rente beträgt knapp 900 Euro. Sie ist (noch) mit ihrem Mann 20 Jahre verheiratet. Die Scheidung wurde jetzt im Januar eingereicht. Der Anwalt behauptet das meiner Lebenspartnerin mit dem Tag der Scheidung die Rentenanteile von dem Noch-Ehemann zustehen. Jetzt meine Frage: Stimmt das so, das meiner Lebenspartnerin von dem Tag der Scheidung an ihre Erwerbsminderungsrente plus die Rentenanteile von ihrem Mann bekommt?
Da wir nach der Scheidung heiraten und uns ein Haus kaufen wollen, ist das für wichtig ob wir ab dem Tag der Scheidung mir dem Mehrgeld rechnen können?
Kann durch eine Hochzeit nach der Scheidung meiner Lebenspartnerin Nachteile einbringen?
Ich bedanke mich im Vorraus. MfG
Am 7. Januar 2011 um 08:38 Uhr
Bernd:die Ehefrau bekommt die Hälfte der Rentenansprüche, die innerhalb der Ehezeit erworben wurden.bzw umgekehrt je nach dem wer mehr erworben hat!Ist aber suspekt jetzt schon mit was zu rechnen was man(n) nicht hat
Am 7. Januar 2011 um 10:53 Uhr
@ bernd
die im VA errechneten Ausgleichsbeträge werden gezahlt, sobald der Ausgleichsberechtigte Rentenansprüche hat. Wenn also bei Rechtskraft der Scheidung der Ausgleichsberechtigte bereits Rente bezieht, erhöht sich die bisherige Rente um die Rentenansprüche aus dem VA.
p.s. warum glauben Sie Ihrem Anwalt nicht???
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Am 10. Januar 2011 um 11:47 Uhr
Gruess Gott,
als EU-Rentner geheiratet, ich inzwischen 75.J., Frau jetzt 53 J. Habe Ehevertrag mit Ausschluss Versorgungsausgleich und Gütertrennung, aber Kapital/Rentenvericherung über 100000 Dm für Frau ab 64. Lj. abgeschlossen.
Frage: wie hoch wird das Famgericht trotz Ausschluss den VA berechnen, wenn ich jetzt 1300 Altersrente habe?
Am 10. Januar 2011 um 15:35 Uhr
@ friend
wenn der Ehevertrag wirksam ist, wovon wir zunächst ausgehen müssen, gibt es keinen Versorgungsausgleich. Sie müssen allerdings die Alternativleistung für diesen Ausschluss, soweit der Ehevertrag dies vorsieht, erbringen.
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Am 16. Januar 2011 um 17:56 Uhr
Sehr geehrter Herr R.A.
Während meiner laufenden Scheidung muss ich meiner noch-Ehefrau monatlich 895€ zu ihrer Rente von 1400.-€ zahlen.
Da meine noch-Ehefrau den Zugewinnausgleich nicht zahlen kann- ich hatte vor Eheschließung eine Haus gekauft, das 50/50 eingetragen wurde, da man mir vorhielt, ich sei der biol. Vater einer ihrer Kinder.
Spater konnte ich nachweisen, dass dies nicht stimmt.
Trotzdem wurde die Haushälfte beim Zugewinnausgleich berücksichtigt, obwohl das nachweislich von meinem früherern Vermögen gezahlt wurde.
Nun erhält sie 85.000.-€ nach Übertragung der Haushälfte.
Kann ich einen Antrag auf Senkung des Unterhalts stellen?
Bei meinem Anwalt werde ich manchmal nicht schlüssig, da er grundsätzlich den Nießbrauch beim Haus bei der Berechnung unter den Tisch fallen lassen will.
Am 17. Januar 2011 um 12:55 Uhr
@ ernst
mit so wenigen Informationen kann ich keinen seriösen Ratschlag geben. Die Sache scheint auch so komplex, dass nur der beauftragte Rechtsanwalt helfen kann (und muss).
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Am 8. Februar 2011 um 17:41 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
meine Freundin war bis 2010 mit ihrem Mann 13 Jahre verheiratet und sie haben nach der Heirat in Spanien gelebt. Zum Zeitpunkt der Eheschließung bezog der Mann eine bereits eine EU Rente und zusätzliche eine Rente als Verfolgter des Stalinismus. (Versorungsamt)
Nach der Trennung stand meine Freundin mittelos da und hat deshalb eine Arbeit für ein Jahr in Spanien aufgenohmen. Für das Jahr, bis zur Altersrente, bezog meine Freundin einige zeitlang Arbeitslosengeld.
Zum Zeitpunkt der Scheidung war meine Freundin ebnfalls Rentner.
Die Ehe ist nach deutschem Recht in Spanien vor einem Famliengericht geschieden worden.
Eine Entscheidung über einen Versorgungsausgleich erfolgte nicht.
Muß dieser in Deutschland eingeklagt werden?
Die Rente wird von Deutschland gezahlt und mit den Leistungen aus Spanien ergänzt.
Meine Freundin hat also nur ein Jahr während dieser Ehe gearbeitet.
Ist ein VA überhaupt möglich.
Vielen Dank im Vorraus.
Karl
Am 9. Februar 2011 um 09:19 Uhr
@ karl
wenn der Ehemann bei Heirat bereits Rentner war, wäre allenfalls die Frau ausgleichspflichtig, könnte wohl aber Unbilligkeit einwenden. Dann macht es keinen Sinn, den VA weiter zu verfolgen.
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Am 13. Februar 2011 um 20:27 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich habe als EU-Renterin geheiratet und war 6 Jahre mit einem Soldaten verheiratet. Die Scheidung ist ausgesprochen und wird bald rechtskräftig. Nach neuem Versorgungsausgleichsrecht bekomme ich Versorgungsausgleich von der Pensionskasse und mein Mann von meiner Rentenkasse. Mein Anwalt meint, es könne passieren, dass ich den Versorgungsausgleich erst mit Beginn der Altersrente beziehen kann, mir aber sein Anteil direkt abgezogen wird.
Mein Mann geht noch 8 Jahre arbeiten.
Ich bin der Ansicht, das mir der Versorgungsausgleich direkt zusteht, da ich ja bereits EU-Rentnerin bin. Alles andere wäre fatal für mich.
Bitte um baldige Antwort
Erika
Am 14. Februar 2011 um 10:59 Uhr
@ erika
wenn Sie bereits Rente bekommen, erhöht sich diese um den Versorgungsausgleich.
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Am 10. März 2011 um 17:15 Uhr
Hallo,
möchte mich von meinem Mann nach 23 Jahren trennen – allerdings ohne Scheidung.
Wir sind beide 60 und vorzeitige Rentner. (Mein Mann seit 01.10.2010, ich seit 01.12.2010.)
Mein Mann bekommt 998,– € Rente und ich bekomme 544,– €. Krankenv. bereits bei beiden abgezogen.
Im Grundbuch (Eigenheim Bj. 1976) sind beide
eingetragen. Mit welchem Trennungsausgleich in etwa kann ich rechnen. Mit 544,– € kann ich keine eigene kleine Wohnung nehmen, da mit einer Mindestmiete von 320,– € zu rechnen ist.
Am 14. März 2011 um 11:39 Uhr
@ maria
beide Renten addieren und durch 2 teilen. Davon die eigene Rente abziehen = Unterhalt.
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Am 31. August 2011 um 16:45 Uhr
Hallo,
mein Lebensgefährte, 70 J. Pensionär, möchte sich scheiden lassen. Da seine Frau nie offiziell gearbeitet hat, steht ihr wohl die halbe Pension zu. Dies wird dann auch im VA festgesetzt. Wie sieht es aus, wenn die Frau vor meinem Lebensgefährten stirbt? Bekommt er dann wieder seine volle Pension oder ist diese dann für immer weg?
Am 1. September 2011 um 08:00 Uhr
@ gertrud
es kann über den Versorgungsausgleich ein Großteil der Pension sein und dann der Rest über Unterhalt. Im Ergebnis wird die Hälfte abzugeben sein. Die Rente wird nach dem Tod des Ausgleichsberechtigten (hier Ehefrau) nicht weiter gekürzt, wenn die Ehefrau nicht länger als 3 Jahre Leistungen aus dem VA bezogen hat § 37 II VersAusglG. Waren es mehr als die 36 Monate, ist die Kürzung dauerhaft.
Am 6. September 2011 um 11:37 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
zu Ihrem letzten Beitrag an Gertrud.
Hat man denn trotz Zahlung des Versorgungsausgleiches noch ein Recht auf zusätzlichen Unterhalt?
Ich war bisher in dem Glauben gewesen, dass mit Zahlung des VA kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.
Am 7. September 2011 um 11:41 Uhr
@ erna
es ist durchaus die Situation vorstellbar, dass neben dem Versorgungsausgleich noch Unterhalt geschuldet wird. Der Versorgungsausgleich schließt den Unterhaltsanspruch jedenfalls nicht aus.
Am 7. September 2011 um 13:01 Uhr
Besten Dank!
Am 7. Oktober 2011 um 22:21 Uhr
sehr geehrter herr von wehlen,
ich wurde im juni 2011 rechtskräftig geschieden und war seit 1991 verheiratet. 1993 wurde mir eine erwerbsminderungsrente zugesprochen…nun meine frage; ab wann wird ein va ausgezahlt, erst wenn ich altersrente beziehe oder kann schon jetzt eine neu-berechnug meiner rente statt finden?
mit freundlichen grüßen
a.marlow
Am 18. Oktober 2011 um 15:47 Uhr
@ a.m.
es ist denkbar, dass ihre Rente bereits jetzt gekürzt wird. Es gibt hier aber Härtefallregelungen, die ihr Anwalt prüfen muss.
MfG
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Am 29. Oktober 2011 um 15:38 Uhr
Hallo finde es erst mal toll das es so eine Seite gibt … großes Lob !!
Frage: Meine Eltern haben Sich vor 20 Jahren scheiden lassen und waren 20 Jahre verheiratet.
Hat meine Mutter Anspruch auf Rente meines Vaters (die 20 Jahre wo sie Verheiratet waren ) .
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Am 21. November 2011 um 21:58 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl,
mein Lebensgefährte und ich (seit 12 Jahren zusammen) wollen heiraten. Er lebt seit dieser Zeit von seiner Frau getrennt und will sich jetzt scheiden lassen. Beide sind Frührentner. Sie 600€, er 1.200€. (Er Beamter). Er zahlt jetzt bereits freiwillig Unterhalt, so daß der VA bei 50:50-Teilung und je 900€ kein Problem darstellt. Sie ist 53 J., er 61J. Frage: Wenn die „reguläre“ Rentenzeit bei ihr beginnt, werden die Renten dann jeweils geteilt? Also er bekommt 300€ von ihr und sie bekommt 600€ von ihm? Was ist, wenn sie dann stirbt? Hat mein Lebensgefährte dann nur noch 600€ zur Verfügung, weil die andere Hälfte ja an seine geschiedene Frau ging?. Witwerrente bekäme er ja bei einer erneuten Heirat nicht. Leider bekommt er keine Ausünfte bei seiner Versorgungsstelle, aber von der Antwort hängt unsere Zukunftsplanung ab! Ich hoffe sehr auf Ihre Antwort!
MfG. M. Mondry
Am 26. November 2011 um 16:37 Uhr
Schönen guten Tag,
ich habe die Scheidung beantragt.Ich bin in Altersteilzeit und bekomme 1340,00 Lohn
mein noch Gatte ist Rentner und bekommt 850,00 Rente und geht noch nebenbei voll arbeiten und bekommt 800,00 Lohn noch dazu. Meine Frage muss ich wenn wir geschieden sind noch punkte an mein Gatten zahlen.Er will aber bei der Scheidung nicht angeben das er noch neben bei arbeitet weil er Rentner ist, ist das rechtens !
Ich bedanke mich recht herzlich für ihre antwort. Mit freundlichen Gruß Christa Schneider
Am 6. Dezember 2011 um 14:54 Uhr
Ich bin seit ca. 15 Jahren geschieden. Am Ende der Ehe habe ich in Westdeutschland gelebt und mein Mann in Ostdeutschland. Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich deshalb ausgesetzt. Er wird jetzt aber durchgeführt. Der Richter hat ausgerechnet, dass ich mehr abgeben muss, als mein geschiedener Mann.
Wir beziehen aber inzwischen beide eine Rente. Muss ich jetzt mit einer rückwirkenden Rentenkürzung rechnen oder gilt das erst ab dem Zeitpunkt des Urteils? Wenn es rückwirkend ist, muss ich dann an die Rentenkasse zurückzahlen oder wird das automatisch mit der laufenden Rente verrechnet?
Am 12. Dezember 2011 um 17:11 Uhr
Sehr geehrter Herr Wehl,
ich beziehe eine Pension. Der Anspruch wurde inner halb der 17 Ehejahre erworben. Nennenswerte Rentenansprüche bestehen bei mir und meiner Frau nicht. Meine Frau ist nur geringfügig beschäftigt. Wenn wir uns im nächsten Jahr scheiden lassen, geht dann in etwas die Hälfte des Anspruchs an meine Ehefrau (45 Jahre alt).
Freundliche Grüße
Bernd
Am 10. Januar 2012 um 15:06 Uhr
@ bernd
wenn die von ihnen bezogene Pension tatsächlich innerhalb der Ehezeit erworben wurde, müssen sie nach der Scheidung mit einer sofortigen Kürzung rechnen. Ihre Frau wird dagegen noch nicht erhalten, sondern erst wenn sie den Rentenzeitpunkt Den Rest streichen sich in der Zwischenzeit die Versorgungsträger ein.
Thomas von der Wehl
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Am 12. Dezember 2011 um 18:52 Uhr
Noch eine Zusatzfrage, bevor die Antwort da ist. Bekommt meine Frau dann sofort / mit Scheidung die anteilige Pension oder erst mit 65?
Am 9. Januar 2012 um 18:11 Uhr
Sehr geehrter Herr Von der Wehl,
ich bin seit 1996 verheiratet. Meine Frau bezieht während der gesamten Ehezeit eine Rente. Seit 01.2012 beziehe ich auch eine Rente, habe während der gesamten Ehehzeit nur alleine Rentenanwartschaften erworben. Gilt bei uns die Regelung „Phasenverschobene Ehe“? Die Rente meine Frau (2000 Euro), meine beläuft sich auf 1300 Euro. Meine Frau ist 12 Jahre älter.
Viele Grüsse und Danke für die Antwort.
Am 10. Januar 2012 um 11:40 Uhr
@ ernst,
ja, ich würde sagen, hier gelten die Regeln der phasenverschobenen Ehe.
Thomas von der Wehl
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Am 10. Januar 2012 um 14:01 Uhr
Vielen Dank!
Am 6. Februar 2012 um 16:26 Uhr
Guten Tag,
ich habe 2007 bereits als Pensionär ( Frühpensionär nach Dienstunfall) geheiratet mein Mann arbeitet noch. Werden wir im Falle einer Scheidung einem Versorgungsausgleich unterzogen?
Ich habe doch keine Anwartschaften eingebracht?
Danke und grüße
Am 5. März 2012 um 10:29 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
meine Verlobte ist Ende 30, Beamtin, aber EU im vorzeitigen Ruhestand und bezieht somit bereits Pension. Ich, ebenfalls Ende 30 und Angestellter baue dagegen Rentenansprüche auf. Müsste ich bei einer möglichen Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche teilen, oder gilt auch hier die phasenverschobene Ehe (obgleich sie ja noch nicht das Pensionsalter erreicht hat)? Die Höhe der Pension, die sie derzeit erhält und damit auch nach der „richtigen“ Pensionierung erhalten würde, sind in etwa gleich hoch mit meiner Rente lt. Renteninformation.
Viele Grüße
Alexander
Am 9. März 2012 um 12:10 Uhr
@ alexander
hier gelten wohl die Regeln der phasenverschobenen Ehe. Dies ist aber immer auch eine Ermessensentscheidung des Gerichtes. Ich würde daher dringend raten, eine notarielle Vereinbarung zum Versorgungsausgleich zu schließen.
Thomas von der Wehl
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Am 11. Juli 2012 um 09:01 Uhr
Sehr geehrter Herr Werl,
Ich bekomme seit ca.2o Jahren Pension. Mein Ex-Mann ist Beamter und arbeitet noch. Der Versorgungsausgleich wurde errechnet bei der Scheidung. Wann genau bekomme ich diesen Versorgungsausgleich? Wenn mein Exmann in Pension geht oder wenn ich das Rentenalter erreicht habe? Ich bin 53 Jahre alt, mein Exmann ist 56 Jahre alt.
Mit freundlichen Grüßen
Marion
Am 7. August 2012 um 12:52 Uhr
Guten Tag,
sehr informative Seite!!
Zu meiner Frage: Bin seit 5 Jahren im vorzeitigen Ruhestand (Pension, ab 65 auch z.T. BfA-Rente), geschieden. Werde jetzt zum 2. Mal heiraten, meine künftige Frau hat immer nur halbtags gearbeitet (d.h. geringe Rente) und jetzt wegen Umzug zu mir gekündigt. Sie möchte hier wieder halbtags arbeiten, wenn sie etwas findet.
Nach meiner Kenntnis hat sie im Falle einer späteren Trennung keinen Versorgungsanspruch an mich, weil ich zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits Pensionär bin. Richtig?
Wie sieht es aber mit dem nachehelichem Unterhaltsanspruch aus?
Ist es sinnvoll, in einem Ehevertrag Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt auszuschließen?
Im voraus herzlichen Dank für eine Antwort!
Am 8. August 2012 um 16:58 Uhr
@ ulrich
möglicherweise erwerben ja noch Sie Ansprüche aus dem VA, weil Ihre Frau arbeitet. Sinnvoll kann aber ein Ausschluss von VA und Unterhalt sicherlich sein.
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Am 3. September 2012 um 21:04 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin durch zufall auf diese ihre seite gekommen bei der suche nach einer antwort auf meine frage.
ich bin seit 2007 geschieden, mein ex.mann war damals schon auf rente. bei der scheidung wurde der va ausgesetzt, eben aus diesem grund, das er schon rentner war und es damals hiess, va wird erst berechnet wenn ich auch in rente gehe, da man einem rentner nicht seine rente kürzt, solange es nicht nötig ist auf grund, das der partner noch nicht in rente ist. dieses gesetz wurde ja für ehescheidungen nach 2009 geändert, das sofort die anteile aufgeteilt werden. aber eben nur für scheidungen nach 2009.
nun wurden wir aufgefordert, unsere evtl. zeiten nachzureichen wegen der berechnung und es soll jetzt schon verteilt werden, trotzdem ich noch zeit bis zur rente habe.
mein mann zahlt mir monatlich unterhalt, was er dann nicht mehr könnte, trotzdem ich auf den unterhalt angewiesen bin.
hat sich das gesetz nach 2009 also auch für den va bei scheidungen 2007 rentner/arbeitend geändert?
ich danke schon mal für ihre antwort und verbleibe
mfg
Am 6. September 2012 um 21:44 Uhr
Sehr geehrter Herr Werl,
danke schon im voraus für Ihre Antwort.
Meine Frau und ich haben vor 5 Jahren geheiratet und wollen uns jetzt scheiden lassen. Wir waren zum Zeitpunkt der Heirat beide schon Rentner. Sie hat 800 und ich 1100 € Rente. Muss ich mit einem VA rechnen. Meine Frau bezieht außerdem noch Pflegegeld der
Stufe I
Am 27. September 2012 um 14:25 Uhr
@ bernhard,
nein, der VA spielt keine Rolle mehr. Allenfalls Unterhalt.
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Am 22. Februar 2013 um 17:17 Uhr
Guten Tag,..
ich war bereits bei Eheschließung in Pension.
Habe also keine Anwartschaften mehr erworben wird vom Gericht ein Versorgungsausgleich vorgenommen? Wie könnte man das verhindern . Wir wollen beide gegenseitig auf Unterhalt verzichten und auch auf Versorgungsausgleich.
mit freundlichen Grüßen
Am 10. Juni 2013 um 20:18 Uhr
Sehr geehrter Herr von Wehl.Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen. Wir waren 28 Jahre verheiratet. Mein Mann ist jetzt schon 10 Jahre auf Altersrente, er ist 73 Jahre alt. Ich bin 60 Jahre alt, bekomme seit ca. 7 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum regulärem Rentenalter.
Mein Mann hat eine Rente von 2100,00€ brutto, ich ER.
420,00€ brutto
Wir leben schon 11 Monate getrennt und ich bekomme von meinem noch-Mann 600,00€ Trennungsgeld. Nun soll er aber 700,00€ bezahlen und ca. 15,000€ Zugewinn an mich auszahlen. Da er nicht dazu gewillt ist, meint mein Rechtsanwalt, das ich nun doch die Scheidung anstreben sollte, was ich eigentlich nicht machen wollte, da ich schwer krank bin und ich falls ich vor meinem Mann sterben sollte ihm sein Versorgungsausgleich nicht verlustigt wird.
Jetzt meine Frage: Der VA wird ja nach Beitragszahlungen-Rentenzeiten berechnet und das wären bei meinem Mann ungefähr 20 Jahre. Wenn er mich laut VA bezahlt ist es ja dann nicht so viel wie jetzt der Trennungsunterhalt, steht mir da auch noch ein Unterhalt dazu?
Ich habe während der Ehe nie gearbeitet.
M.f.G Uschka B.
Am 10. Juni 2013 um 20:56 Uhr
Nachtrag: Das ich schwer krank bin hab ich ja schon oben erwähnt und ich kann jede Sekunde im Krankenhaus ohne wiederkehr landen. Wenn dann die Scheidung durch sein sollte, kann dann mein Ex Mann die Auszahlung des Zugewinns weiter hinauszögern, damit ich nicht mehr selber in den Genus komme oder gibt es dann eine Zeitbegrenzung??
M.f.G. Uschka B.
Am 1. Juli 2013 um 21:21 Uhr
Hallo zusammen,
Mein Vater will sich nach 46 Ehejahren von meiner Mutter trennen. Er bekommt 1400 €, sie 600 € Rente. Bis hier hin ist mir die Ermittlung des VA noch klar, nämlich dass er ihr 400 € zahlen müsste. Allerdings hat er aus einer Betriebsrente insgesamt rd. 100.000 Euro erhalten, von denen er mir zu Beginn des Jahres 50.000 € geschenkt hat (mit dem Wissen meiner Mutter). Muss er nun die ihm verbliebenen 50.000€ komplett meiner Mutter auszahlen oder nur die Hälfte der verbliebenen 50.000 € – also 25.000 €?
Vielen Dank!
Am 26. Juli 2013 um 09:26 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
meine Mutter (65) und ihr Mann (68) trennen sich nach knapp 4 Jahren Ehe. Er will sich aber nicht scheiden lassen, weil er darauf spekuliert, dass er finanzielle Vorteile dadurch hat. Sie hat vor kurzem ihre einzige Lebensversicherung ausgezahlt bekommen (ca.20.000,- EUR). Hat er Ansprüche auf dieses Geld? Er ist gesundheitlich in keiner guten Verfassung und früher oder später wird er zum Pflegefall. Muss dann meine Mutter für die Kosten aufkommen, obwohl das ihre einzige Altersvorsorge ist oder gibt es da einen Selbsteinbehalt?
Vielen Dank im voraus!
Freundliche Grüße
Wäre da Scheidung sinnvoll oder wäre es besser, sich nur zu trennen aber weiter verheiratet zu bleiben
Am 26. Juli 2013 um 09:33 Uhr
Nachtrag:
Ich habe Angst um meine Mutter und ihr Geld. Der Mann ist nur böse und hofft darauf, dass sie vor ihm stirbt und er dann ihre Lebensversicherung und ihre Rente bekommt. Ich befürchte, dass er nach der Trennung alles mögliche auf Kredit kauft, es dann nicht bezahlen kann und meine Mutter dafür aufkommen muss. Auch befürchte ich, dass wenn er in Pflege muss, sie zuerst mit ihrer Altersvorsorge dafür aufkommen muss. Er will alles tun, dass sie ihr Erspartes an ihn verliert. Was können wir tun?
Wäre dann eine Scheidung besser oder müsste sie dann auch die Hälfte ihres Vermögens an ihn zahlen, selbst wenn sie nur knapp 4 Jahre verheiratet wären???
Danke nochmal!
Am 26. August 2013 um 11:09 Uhr
Ehepartner seit 1998 jeweils wieder zum 2. Mal verheiratet. Scheidung fand Maßgabe des Rechtes der DDR statt. Für den Fall, dass es zur Scheidung kommt, stellt sich die Frage, welche Ehezeit hier maßgeblich ist. Beide Ehezeiten zusammengerechnet oder nur die Zeit der zuletzt geschlossenen Ehe.
Vielen Dank
Am 27. August 2013 um 17:28 Uhr
@ heike
es gilt nur die Zeit der letzten, aktuellen Ehe.
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Sehr geehrter Herr R.AW.
Meine Frau Bezieht in etwa die gleche Rente,und möchte von mir auch noch ein Drittel.
Danke.
Am 27. Oktober 2014 um 01:45 Uhr
Guten Abend
wir haben uns 2012 nach 22 Jahren getrennt, mein Mann sagt er bekommt
1700,–€ Rente, ich weiß leider nicht ob das
stimmt, nehmen wir mal an, er erhält noch aus Vermietung von 2 ET Wohnungen Miete Betrag sagt er mir nicht. Ich habe € 580,–
Rente. Wie kann ich erfahren was er mir zahlen müsste, RA kann ich mir nicht leisten.
Eine Wohnung hat er geerbt, die andere wurde während unserer Ehe gekauft.
Am 27. Oktober 2014 um 02:20 Uhr
Guten Morgen,
zu meinem vorherigen Kommentar, wir sind beide 66 Jahre und in Rente.
Zur Zeit bekomme ich € 500,–.
Danke