Kein Versorgungsausgleich für gewalttätigen Ehemann (Quelle ARGE FamR im DAV)
OLG Bamberg: Kein Versorgungsausgleich für gewalttätigen Ehemann
Auch eheliches Fehlverhalten ohne wirtschaftliche Relevanz kann den Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen, zum Beispiel bei jahrelanger Gewalttätigkeit des Ehemannes gegenüber der Ehefrau.