Versorgungsausgleich bei Beamten, Soldaten

(Achtung, deutliche Änderungen ab 01.09.2009 zu dem unten stehenden Text)

Lesen Sie auch HIER

Auch Beamte unterliegen natürlich dem Versorgungsausgleich, hier sind aber ein paar Besonderheiten zu erwähnen.
Zunächst wird eine Kürzung der Pension wegen des Versorgungsausgleiches grundsätzlich erst dann vorgenommen, wenn der Beamte in den Ruhestand tritt. Das mag klar sein, aber dies geschieht unabhängig davon, ob der Ausgleichsberechtigte bereits Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich geltend machen kann. Wenn also der Beamte deutlich älter ist als der Ehepartner oder bei Soldaten, die teilweise schon mit Mitte 40 in den Ruhestand gehen, hat der Partner meist noch nicht das Rentenalter erreicht.Es gibt das Pensionistenprivileg, über das ich bereits geschrieben habe. Ist der Beamte, der ausgleichspflichtig ist, zum Zeitpunkt der Scheidung bereits im Ruhestand, wird sein Ruhegehalt erst dann gekürzt, wenn der frühere Ehegatte rentenberechtigt ist. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass dies unbedingt zu beachten ist. Wenn also der Beamte kurz vor der Pension ist, sollte er unbedingt seinen Pensionierung abwarten und erst dann die Rechtskraft der Scheidung herbeiführen. Alles andere wäre extrem ärgerlich.

Hinterbliebenenbezüge
Stirbt der verpflichtete Beamte und sind aus seiner Pension Bezüge an Hinterbliebene zu zahlen, unterliegen diese ebenfalls der Kürzung durch den Versorgungsausgleich. Der Kürzungsbetrag entspricht dabei den Anteilssätzen der Hinterbliebenenbezüge. Die Kürzung dieser Versorgungsbezüge kann von dem ausgleichsverpflichteten Beamten (nicht jedoch von seinen Hinterbliebenen) ganz oder teilweise durch Zahlung eines Kapitalbetrages abgewendet werden (§ 58 BeamtenVG). Bei genauerer Berechnung lohnt sich dies meist nicht. Bitte im Einzelfall prüfen lassen!

Tod der ausgleichsberechtigten Person

Verstirbt der ausgleichsberechtigte Ehepartner, ohne dass er Leistungen aus dem Versorgungsausgleich erhalten hat, und sind keine anderen rentenberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, so wird die Versorgung des Beamten nicht gekürzt (§4 I VAHRG). Gleiches gilt jedenfalls dann, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte verstorben ist und er aus dem Versorgungsausgleich Leistungen von maximal zwei Jahresbeträgen erhalten hat. Häufig tritt der Fall ein, dass ein Beamter/Soldat in Ruhestand versetzt wird, Ruhegehälter bezieht und der geschiedene Ehepartner noch keine Anrechte auf Rente hat. Grundsätzlich gilt in diesem Fall, dass das Ruhegehalt auch um den Betrag aus dem Versorgungsausgleich gekürzt wird. Der Beamte kann allerdings einen Antrag nach § 5 VAHRG stellen, wonach die Kürzung des Ruhegehaltes unterbleibt, wenn der berechtigte Ehepartner aus dem Versorgungsausgleich keine Rente erhalten kann undNeue Heirat

Eine erneute Eheschließung des Verpflichteten Beamten oder des ausgleichsberechtigten Ehegatten berührt den Versorgungsausgleich nicht. Das skurrile ist sogar, dass die Hinterbliebenenbezüge auch dann gekürzt werden, wenn die geschiedenen Ehegatten einander wieder heiraten. Sollte die Ehefrau zu diesem Zeitpunkt noch nicht rentenberechtigt sein, könnte es tatsächlich zu einer Kürzung der Beamtenbezüge kommen, wenn nicht § 5 VAHRG wie oben geschildert eingreift. Ausscheiden aus dem Dienst

Scheidet der ausgleichspflichtige Beamte nach Rechtskraft der Scheidung ohne Versorgung aus dem Beamtenverhältnis aus, werden bei der Nachversicherung die für die Ehezeit zugrunde zu legenden Nachversicherungsentgelte gekürzt. < Scheidung tut weh

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330 Reaktionen zu “Versorgungsausgleich bei Beamten, Soldaten”

  1. Konrad

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in Sachen Versorgungsausgleich habe ich eine simple Frage:
    ich bin seit 35 Jahre Beamter, ich gehe nach heutigem Stand nach 44 Dienstjahren in Pension und ich war 25 Jahre verheiratet.

    Wird der Versorgungsausgleich an meinem Pensionsanspruch aus meiner mutmaßlich letzten Gehaltsstufe errechnet oder dient mein tatsächliches Einkommen während der Ehejahre als Grundlage der Berechnung?

    Im Voraus vielen Dank für die Hilfe
    Beste Wünsche
    Konrad

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ konrad

    zum Grundverständnis des VA folgendes:

    Ausgeglichen werden nur die Ansprüche, die innerhalb der Ehe erworben wurden, wozu es 2 Stichtage gibt, die Beginn und Ende definieren.

    Beginn ist der erste Tag des Monats der Hochzeit und

    Ende ist gem. § 1587 II BGB das Ende des Monats, der dem Scheidungsantrag vorausgeht

    Beispiel:
    Hochzeit 12.07.1989
    Scheidung eingereicht am 17.04.06.
    Zeitraum für den VA ist somit der 01.07.1989 – 31.03.2006)

    Die in dieser Zeit konkret erworbenen Versorgungsansprüche werden berechnet. Das letzte Gehalt ist also wenig maßgeblich.

  3. Konrad

    Haben Sie recht herzlichen Dank, Herr von der Wehl, das beruhigt mich doch sehr……

    Beste Wünsche
    Konrad

  4. Fullback

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe eine Frage zum Versorgungsausgleich und was mich erwarten wird.
    Heirat 30.05.2003, Trennung 28.01.2007, Scheidung wird in den kommenden Wochen eingereicht, wir sind beide Beamte des geh. D. in der Besoldungsgruppe A9, BDA Stufe 5. Wir wurden mit gleichem Datum Beamte auf Widerruf und sind später mit gleichem Datum zu Beamten zur Anstellung ernannt worden und zwischenzeitlich Beamte a. L. Wir haben beide immer Volltags gearbeitet, wobei meine Frau ihren Dienst für 10 Monate in der Elternzeit unterbrochen hat. In dieser Zeit konnte sie entsprechend keine Pensionsansprüche erarbeiten. Im Gegenteil ich bin in dieser Zeit jedes Wochenende nebenberuflich malochen gegangen, damit wir unsere private Altersvorsorge fortführen konnten.
    Ich frage mich, ob ich mich auf irrsinnige Beträge beim VA einstellen muss oder ob ich sogar Aussicht darauf habe, dass das Familiengericht später keinen VA festlegt, weil der Betrag unerheblich ist. Zusätzlich werde ich am 01.03.2009 befördert. Sollte die Scheidung daher zwingend vorher eingereicht sein? Wie und wo bekomme ich eine halbwegs verlässliche Aussage zum VA? Ungern möchten wir die Scheidung verbunden mit einer Verzichtserklärung/vereinbarung der Frau noch länger hinauszögern und dann erkennt diese das FamG garnicht an
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Gruß,
    Fullback

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ fullback

    ich würde ganz entspannt bleiben. Der Ausgleichsanspruch kann nur minimal werden.

    Auskünfte wird dem Gericht Ihr Landesbesoldungsamt erteilen, wobei ich dort manchmal das Gefühl habe, dass sind die Feinde der Beamten. Bearbeitungszeiten von 8 Monaten sind keine Seltenheit.

    Eine Vereinbarung zum VA bedarf der notarieller Form oder der Einschaltung von 2 Anwälten und steht, wenn der notarielle Vertrag bei Scheidung nicht 1 Jahr alt ist, unter dem familiengerichtlichen Zustimmungsvorbehalt.

  6. Horst

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich wurde 1983 leider mit 33 Jahren pensioniert und 1993 geschieden. Im Versorgungsausgleich wurden meiner Exfrau 542,- DM zu gesprochen. Bleibt es eigentlich bei dieser Summe oder erhöht sich dieser Betrag durch z.B. Pensionserhöhungen?

    mit freundlichen Grüßen

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ horst

    dabei bleibt es und nachträgliche Erhöhungen spielen keine Rolle.

    Wir haben das strikte Stichtagsprinzip.

    (Nachtrag und Korrektur dieser Antwort: lesen Sie bitte unten zu Nr. 34 + 35)

  8. Gekö

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin 52 Jahre, seit 7/06 pensioniert aus gesundheitlichen Gründen, habe im Juni 07 die Scheidung eingereicht.
    Meine Nochehefrau arbeitet weiterhin als Beamtin.
    Im Rahmen des Versorgungausgleichs (VA) sollen nun die mir zustehenden Ansprüche auf mein aus früheren Zeiten bestehendes LVA Konto übertragen werden. Die Rente aus diesem Konto kann ich aber erst mit 65 als Altersrente beantragen.
    Jetzt meine Frage:
    kann mit jemand sagen, ob ich den mir aus dem VA zustehenden Anspruch nicht auf dieses LVA Konto übertragen lassen muss sonder bereits jetzt gegenüber dem öffentlich-rechtl. Träger geltend machen kann? (ggf. auch im Hinblick auf die anstehende Rechtsänderung)
    Vielen Dank schon mal im Voraus.

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ gekö

    ich kann es leider nicht definitiv sagen, bin aber der Meinung, wenn Sie jetzt schon Rente beziehen, können Sie auf den Anspruch aus dem VA auch jetzt schon zugreifen.

  10. Gekö

    Hallo Herr von der Wehl,
    vielen Dank für die prompte Antwort,
    wie gesagt: ich war Beamter, bin jetzt Pensionär, bei meinen LVA Konto wurden in den letzten 5 Jahren keine Beiträge entrichtet und deshalb soll ich erst mit 65 Anspruch darauf haben.
    Der Scheidung und VA soll im Termin am 04.12.08 hoffentlich abgeschlossen werden.
    Haben Sie jemanden, dem ich evtl. meinen geplanten VA mal zur Prüfung vorlegen kann??
    Nochmals vielen Dank

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ gekö

    fragen Sie mal hier

    Glockner Rentenberater 0721-491434

    Der Papst im Versorgungsausgleich.

  12. Gekö

    vielen Dank Herr von der Wehl,
    werde dort mal mein Glück versuchen und Sie ggf. über das Ergebnis informieren
    mit freundlichen Grüßen
    Gekö

  13. Bianca

    Hallo Herr von der Wehl,

    meine Frage bezieht sich auf einen evtl. VA bei Scheidung einer Beamten Ehe.
    Mein Mann und leben seit dem 01.09.2007 getrennt; an diesem Tag bin ich aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Wir möchten nun endlich die Scheidung einreichen. Jetzt stellt sich die Frage, lohnt es sich, die langen Wartezeiten in Kauf zu nehmen und einen VA druchführen zu lassen, oder können wir darauf verzichten, weil kein nennenswerter Betrag dabei herum kommen wird. Mein Mann ist Jahrgang 1976, Beamter a. L. – ich Jahrgang 1979 – ebenfalls Beamte a. L. Unsere Gehälter waren innerhalb der Ehe zu Anfang etwas unterschiedlich, weil ich gerade erst meine Ausbildung zum mittleren Dienst beendet hatte. Später waren sie nahezu gleich.
    Kann man pauschal sagen, ob für mich ein nennenswerter Betrag zum VA herauskommen wird? Im Grunde möchten wir beide die Scheidung so schnell wie möglich (und kostengünstig wie möglich) erledigen. Mich würde aber interessieren, ob ich nicht evlt. doch Anspruch auf einen Ausgleich hätte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bianca

  14. Werni

    Ich wurde 1983 geschieden. VA-Errechnung
    150,00 DM!!Erhöht sich diese Summe in den letzten 25 Jahren noch ? Ich bin Beamter und habe in den letzten Jahren ja auch Lohnerhöhungen bekommen !!
    Danke, Danke !!!!

  15. Silke

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    ich habe aus gegebenen Anlass ebenfalls eine Frage zum VA nach Scheidung einer Beamten-Ehe. Nach Scheidung im Jahr 1998 wurde meiner Mutter ein VA zugesprochen. Mein Vater war seinerzeit Beamter im m.D. bei der Bundesverwaltung. Meine Mutter befindet sich nun seit Mai 2008 in Rente und erhält den ihr bei Scheidung zugesprochenen VA. Mein Vater befindet sich noch nicht im Pensionsalter. Leider ist er in den letzten Jahren vom Dienst suspendiert gewesen. Zwischenzeitlich liegt vom Strafgericht ein Urteil vor und er wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen.

    Was passiert nun mit dem VA ? Wird meiner Mutter ab sofort kein VA mehr gezahlt, weil der Beamte vor Eintritt in den Ruhestand seine Pensionsansprüche verliert ?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

    MfG,
    Silke

  16. Anja

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit 1999 pensioniert und seit 2000 geschieden.
    Im Jahr 2000 hab ich wieder neu geheiratet und im Jahr 2002 noch mal einen kleinen Sohn bekommen.

    Kurz vor der Geburt wurde meine Exfrau mit
    49 Jahren vesorgungsberechtigt. Meine Pension wird seitdem drastisch gekürzt.

    Müsste mein kleiner Sohn beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt
    werden? Seine Geburt erfolgte erst nach der Versorgungsberechtigung meiner Exfrau.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüssen

    Harold

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ bianca

    was an Zahlenwerk herauskommt, kann ich nicht beurteilen. Ein Verzicht wäre nur notariell möglich und ab da mit einer Wartezeit von einem Jahr, da ansonsten das Gericht zustimmen müßte, was immer unsicher ist.

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    die Geburt eines Kindes nach Berechnung des VA ändert an dem VA nichts mehr.

  19. Elke

    zu Pkt 8. = Gekö:
    Da Sie (noch) nicht Rentenbezieher, sondern Pensionär sind, können Sie auf den Ausgleichsbetrag nicht vor Beginn der Altersrente zurückgreifen, denn nicht Ihre bereits bestehende Versorgung wurde ausgeglichen, sondern das Rentenkonto bei der DRV (ehemals LVA). Ihre die Versorgung zahlende Stelle hat somit keinen Ausgleich erhalten, den sie an Sie weiterleiten/abführen könnte.
    zu Pkt 15. = Silke:
    Zum Zeitpunkt der Scheidung 1998 hat die Dienststelle Ihres Vaters den „geschuldeten“ Versorgungsausgleichsbetrag in einer hochgerechneten Gesamtsumme auf das Rentenkonto Ihrer Mutter eingezahlt, hat sozusagen Ihrem Vater einen „Kredit“ in Höhe des Ausgleichsbetrages gewährt. Die „Raten“ dieses „Kredites“ holt sich die Dienststelle in Form der Kürzung der Versorgung von Ihrem Vater zurück. (Insofern trifft es auch nicht zu, dass „… der Staat Teile des Ruhegehaltes ohne Leistung einbehält…“, wie in der Einleitung beschrieben)
    Sollte ein Ruhegehalt nicht mehr zustehen aufgrund einer Entlassung durch Disziplinarurteil, muss eine Nachversicherung mit entsprechender Anrechnung in der Rentenversicherung erfolgen. Mein Tipp: ein Anruf bei der Rentenversicherung Ihrer Mutter schafft Klarheit und Sicherheit. Ausserdem gibt es noch den Sozialberater beim Sozialdienst z.B. der Bundeswehrverwaltung.

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ elke

    vielen Dank für die Ausführungen. Sie verstehen offenbar etwas von der Materie.

    Würde Sie verraten wodurch?

  21. Silke

    @Elke

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen, werde dies entsprechend weitergeben !!

    MfG

    Silke

  22. Elke

    an Herrn von der Wehl:
    Bin Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst bei der Bundeswehrverwaltung (Diplomverwaltungswirtin) und war bis vor kurzem im Sozialdienst als Sozialberaterin tätig. Dort hatte ich u.a. auch mit diesen Dingen zu tun.
    Ihre – m.E. hervorragende – Seite entdeckte ich durch Zufall.

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ elke

    ich würde mich freuen, wenn Sie Spass daran hätten sich in diesen Bereichen mit Beiträgen zu beteiligen.

    Die Kenntnisse (auch der Fachanwälte) sind hier häufig sehr eingeschränkt.

  24. Tommy

    Hallo,
    ich habe eine Frage, ich kriege so langsam Angst. Ich bin insgesamt 17 Jahre verheiratet gewesen, Scheidung steht bevor, meine Ehefrau war insgesamt Jahre aus dem Beruf, den Rest der Zeit halbtags beschäftigt. Was habe ch zu erwarten? Ich gehe vermutl. Jahre vor ihr in Pesnion, ab wann wird meine Pesnion um wieviel gekürzt, was kann ich tun, damit es nicht zuviel wird?

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ tommy

    ich kann natürlich nicht beurteilen, welche Unterhaltsansprüche im Raume stehen. Auch ist unmöglich zu sagen, wie hoch der Versorgungsausgleich oder der Ausgleichsanspruch Ihrer Frau sein wird. Wenn sie in Rente gehen, Ihre Frau aber noch keinen Rentenanspruch hat, würde ihre Rente/Pension in tatsächlich gekürzt werden, ohne dass Ihre Frau etwas bekommt. Dies lässt sich nur durch Unterhaltszahlungen vermeiden.

    Sie sollten das Problem, sobald die Scheidung akut wird, mit dem von ihnen beauftragten Fachanwalt besprechen.

  26. Werni

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!!!
    Ich wurde 1983 geschieden. VA-Errechnung
    150,00 DM!!Erhöht sich diese Summe in den letzten 25 Jahren noch ? Ich bin Beamter und habe in den letzten Jahren ja auch Lohnerhöhungen bekommen !!
    Danke, Danke !!!!

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ werni

    Der Versorgungsausgleich wird strengen stichtagsbezogen berechnet. Die Stichtage ergeben sich einerseits durch die Hochzeit und andererseits durch den Scheidungsantrags. Was danach geschieht, betrifft den Versorgungsausgleich nicht mehr.

    Dennoch können sie nicht davon ausgehen, dass es bei der damaligen Summe von 150 DM bleibt, um Daten der Versorgungsausgleich in Entgeltpunkte umzurechnen ist und die Entgeltpunkte sicher ändern.damit könnte sich die Summe etwas erhöhen, aber nicht in wesentlichen Bereichen.

  28. RA Dr. Gebhard Mehrle

    @werni
    @RA von der Wahl

    bin durch googeln (mal schauen, was es schon gibt) zu diesem Blog gekommen – gute Hinweise Herr Kollege.
    Die Rentenverbesserung von „werni“ hat sich jedoch immerhin von ca. 150 DM zu ca. 130 € „gemausert“. Immerhin 1,7 mal mehr als damals. Damals war der Punkt eben nur ca. 30 DM wert, heute immerhin € 26,56.

    Gruß

    G. Mehrle

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ werni
    @ Dr. Mehrle

    na, dass sind ja doch „wesentliche Bereiche“.

    Vielen Dank für den Hinweis. Mir war nicht bewußt, dass in 25 Jahren derartige Steigerungen stattgefunden haben.

  30. Werni

    Danke Herr von der Wehl, danke Herr Dr. Mehrle.

    Gruß Werni

  31. Paula

    Nachdem ich mich hier nunmehr so durchgelesen habe bin ich einfach platt. 😉 Es ist also tatsächlich so, was ich bisher irgendwie nie so richtig glauben wollte bzw meinte, falsch verstanden zu haben, dass – geht mein Exmann in Pension (er ist 3 jahre älter als ich) ihm von seiner Pension der VA abgezogen wird, der immerhin 600 € beträgt, MIR dieser Anteil aber noch nicht zusteht, das ich dann ja noch keine Rentnerin sein werde. Das Geld verpufft also im Nichts bzw in der allgemeinen Rentenkasse?!

    Da kann ich nur hoffen, das mein Exmann weiterhin so koopertaiv ist wie bisher und stattdessen weiterhin brav Unterhalt zahlt.

    Jemine warum hab ich jemals geheiratet 😉

  32. Walter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin pensioniert (ehemaliger Soldat, 55 Jahre alt), seit 2004 geschieden und zahle momentan Unterhalt an meine Ex-Frau. D. h. der Versorgungsausgleich wir noch nicht von meiner Pension abgezogen. Ich weiß, dass mit ihrer Verrentung der Versorgungsausgleich in Kraft tritt.
    Wie ist es aber, wenn sie vor mir sterben sollte? Kassiert der Staat dann den Versorgungsausgleich bis zu meinem Lebensende?

    Mit freundlichem Gruß
    Eisenreich

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ walter

    keine Angst, dafür gibt es Härteregelungen. In § 4 VAHRG heißt es:

    § 4 VAHRG Aussetzung der Kürzung nach Tod des Ausgleichsberechtigten

    (1) Ist ein Versorgungsausgleich gemäß § 1587b Abs. 1 oder 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchgeführt worden und hat der Berechtigte vor seinem Tod keine Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten, so wird die Versorgung des Verpflichteten oder seiner Hinterbliebenen nicht auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt.

    (2) Ist der Berechtigte gestorben und wurden oder werden aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht Leistungen gewährt, die insgesamt zwei Jahresbeträge einer auf das Ende des Leistungsbezugs ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors berechneten Vollrente wegen Alters aus der allgemeinen Rentenversicherung Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten aus dem erworbenen Anrecht nicht übersteigen, so gilt Absatz 1 entsprechend, jedoch sind die gewährten Leistungen auf die sich aus Absatz 1 ergebende Erhöhung anzurechnen.

    (3) Wurde der Verpflichtete nach Durchführung des Versorgungsausgleichs vor dem 1. Januar 1992 nachversichert, so sind insoweit dem Rentenversicherungsträger die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Erhöhungen vom Dienstherrn zu erstatten; § 290 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

    Hat der Ausgleichsberechtigte allerdings länger als 2 Jahre Versorgungsbezüge erhalten, und stirbt er dann, ist der Ausgleichsbetrag dauerhaft verloren.

  34. Horst T

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich muss doch noch einmal auf meine Frage vom 20.10.08 zurück kommen.
    Wie ist dann in diesem Fall der § 57 des BeamtVG zu verstehen, wo sehr wohl von einer weiteren Kürzung, bei Erhöhungen des Ruhegehaltes auszugehen ist?

    mit freundlichen Grüßen für ein erfolgreiches 2009
    H.T

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ horst t

    Zunächst nochmals meine Bitte, keine vollständigen Namen zu nennen. Sie finden sich ansonsten innerhalb kürzester Zeit mit ihrem Namen in allen Suchmaschinen wieder.

    Sie haben recht und ich muss meine Antwort zu 7. korrigieren. Es ist bei Beamten tatsächlich nach § 57 BeamtVG so, dass die üblichen Gehaltserhöhungen oder -Kürzungen in den bereits ausgerechnet in Betrag des Versorgungsausgleiches hineingerechnet werden.

  36. Richard

    Sehr geehrter Herr von der Wahl,

    ich bin als Beamter seit 5 im Ruhestand und wurde vor 25 Jahren geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde berechnet und mir auch von der Pension abgezogen. Da ich zuvor auch rentenversicherungspflichtig war, wurde ich vor meinem 65. Geburtstag vom Versorgungsträger aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen, was zwischenzeitlich auch geschehen ist. Als Rente erhalte ich nun den halben errechneten Rentenbetrag. Nun wurde mir mitgeteilt, dass mir von der Pension nicht nur die halbe, sondern die gesamte Rente abgezogen wird. Als Begründung wurde mir mitgeteilt, dass der Versorgungsträger ohne Scheidung und Versorgungsausgleich den gesamten Betrag auf die Versorung hätte anrechnen können. Ist diese Vorgehensweise zulässig ? Für Ihre Bemühung vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Richard

  37. RA Thomas von der Wehl

    @richard

    es tut mir leid, aber diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich würde vorschlagen, dass sie sich an eine Rentenberatungsstelle wenden beziehungsweise an ihr Landesbesoldungsamt.

  38. Horst

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ergänzend zu 7 und 35 noch eine Frage. Könnte meine Exfrau eine Verzichtserklärung abgeben und wie müsste das ggfs. vorgenommen werden?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    Horst

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ horst

    Ich bin jetzt etwas unsicher, da ich schon einmal falsch gelegen habe. Der beamtenrechtliche Bereich ist nicht meine Spezialität. Ich befürchte aber, dass eine Verzichtserklärung überhaupt nicht möglich ist. Ich würde aber vorschlagen, dass sie dies mit der entsprechenden Besoldungsstelle klären.

  40. Annett

    Ich bin Beamtin A11 (Wartezeit für Versorgung aus dem letzten Amt noch nicht erffüllt, habe Rentenansprüche und bin seit 11 Jahren Beamtin) Wenn ich jetzt die Scheidung einreiche, welche Bemessungsgrundlage gilt beim versorgungsausgleich? Beamtin A10? Mindestversorgung? Oder wird das tatsächlich erdiente Ruhegehalt genommen? Also A 10 und 11 Jahre-keine Mindestversorgung + Rentenansprüche 145€ nach Rentenauskunft? Vielen herzliche Dank.

  41. Hans

    Ich bin seit 1996 in Pension (Berufssoldat), die Scheidung nach 29 Ehejahren war 1 Jahr später. Der Versorgungsausgleich für meine Ex-Frau wurde auf 1500,– DM, jetzt ca. 700,– € festgelegt. In den vergangenen Jahren kam es jedoch immer wieder zu Gehaltserhöhungen. Von der Wehrbereichsverwaltung liegt mir inzwischen ein erneuter Versorgungsanspruch meiner Ex-Frau vor – nahezu 800,– €. Auskünfte dort ergaben, dass auch meine Ex-Frau von jeder Erhöhung meiner Pension profitiert. Aus vorherigen Fragen entnahm ich aber, dass dies nicht der Fall sei. Was ist richtig? Gibt es ein Gesetzt?
    2. Frage: Wird der festgesetzte Versorgungsausgleich von meinem Ruhegehalt (also 72 % brutto) in voller Höhe abgezogen oder vom ehemaligen Brutto, und dann erst mein Ruhegehalt von 72 % ausgerechnet???
    Ersteres wäre bitter.
    Herzlichen Dank im Voraus.

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    lesen Sie bitte oben Ziff. 34 + 35.

    § 57 BeamtVG war mir so auch nicht präsent. Der Versorgungsausgleich wird von ihrem tatsächlichen Ruhegehalt abgezogen.

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  43. alfredo

    Hallo,herr von der wehl. Ich bin seit 1977 geschieden, seit 1984 wird der Versorgungsausgleich durchgeführt.meine Fragen:
    War es richtig, der Ausgleich durchzuuführen,trotzdem die Berechtigte erst seit1997 Rente bezieht?
    Was geschieht mit dem Ausgleich,wenn ich sterbe, wirkt er sich auf die Witwenversorgung aus?
    MfrGr.alfredo

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ alfredo

    der Versorgungsausgleich wird seit dem 1.7.1977 durchgeführt. Daher wird es wohl richtig sein. Auch wenn sie Versterben, wird die Witwe weiterhin ihre Rente beziehen.

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  45. alfredo

    Danke, ja sicher, aber ist ausgangslage die normale oder die durch den V-Ausgleich reduzierte Pension.
    Danke

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ alfredo

    die Witwe erhält die Rente, die sie jetzt auch bekommt.

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  47. alfredo

    Leider mißverstehen wir uns, es geht mir um die Versorgung meiner 2. Ehefrau. Berechnet sich deren Versorgung aus der uim den Ausgleich gekürzten Pension, oder ist nach meinem Tod der Versorgungsausgleich abgeschlossen?
    danke, alfredo

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ alfredo

    Ihre Witwe kann Witwenrente nur von der durch den VA gekürzten Pension erhalten. Mit Ihrem Tod kann Ihre Pension ja nicht wieder in voller Höhe zurückwachsen.

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  49. Edelgard

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    mit großem Interesse habe ich Ihre Ausführungen zum Versorgungsausgleich (Beamte) gelesen.
    Erstaunt hat mich der Beitrag Nr. 41 (Hans), wo dieser angibt, seine ehemalige Frau könne von seinen Pensionserhöhungen profitieren.
    Es ist doch so, dass nach der Scheidung von einem Beamten im Rahmen des Versorgungsausgleichs der/dem Berechtigten Entgeltpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden und der Berechtigte somit bereits an den Rentenerhöhungen durch die Rentenversicherung teilnimmt.
    Liege ich da falsch und sollte man nach Renteneintritt den Versorgungsausgleich nochmals überprüfen lassen?
    1996 wurde ich von einem Beamten geschieden, der Versorgungsausgleich wurde bereits 5 Jahre vorher gemacht – die Scheidung zog sich lange hin. Seit 2002 bin ich in Rente.
    Im Versorgungsausgleich wurde zu meinen Lasten berücksichtigt, daß Beamte ihre Pension voll versteuern müssen, Rentner aber – damals – keine Steuern zu zahlen hatten. Dies hat sich inzwischen geändert, meine Rente muss zu 50 Prozent versteuert werden. Ist es überhaupt möglich, den Versorgungsausgleich korrigieren zu lassen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Edelgard

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ edelgard

    die Frage kann ich derzeit nicht beantworten. Setzen Sie sich bitte mit dem Anwalt in Verbindung, da ihr Scheidungsverfahren seinerzeit betreut hat.

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  51. Udo

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen da die entsprechenden Gesetzestexte für mich einfach zu verfachlicht sind:

    1.) Ab wann ist ein Arbeitnehmer zur Zahlung des VersAusgl. verpflichtet?

    2.) Ab wann ist ein Beamter zur Zahlung verpflichtet?

    3.) Wenn ein Beamter frühpensioniert wird, ändert sich dann auch der Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung?

    4.) Ab wann ist ein Soldat zur Zahlung verpflichtet?

    5.) Ab wann ist eine/ein Ausgleichsberechtigte/-er bezugsberechtigt?
    (Ab erreichen des Rentenalters oder ab Beginn der Zahlungsverpflichtung?)

    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ udo

    Sie überfordern mich schlicht mit ihren Fragen. Die Antworten würden eine Gesamtabhandlung über den Versorgungsausgleich, seinen Beginn, sein Ende und seine Besonderheiten bei Beamten und Soldaten darstellen. Ich kann derartiges in diesem Blog nicht leisten und bitte um Verständnis.

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  53. Tom

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe eine hoffentlich einfach und kurze Frage.. 🙂

    Bei einer nur kurzen Ehezeit (2 Jahre) und Besoldungsstufe A9 bei Datum Scheidungsantrag wurde dem Versorgungsausgleich auch A9 zugrunde gelegt, obwohl ich die überwiegende Zeit während der Ehe A7 (vor Aufstieg) war. Ist das richtig? Läßt sich das irgendwie ändern?

    Vielen Dank für die Antwort im voraus!
    Tom

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    denke, hier liegt ein Irrtum vor.

    Der Versorgungsausgleich berechnet sich nach 2 Stichtagen. Die Stichtage werden durch die Hochzeit und durch den Scheidungsantrag gesetzt. Exakt für diesen Zeitraum berechnet der Versorgungsträger die Ansprüche der jeweiligen Ehepartner. Diese Ansprüche hängen davon ab, welche Verdienste innerhalb dieses Zeitraumes erzielt wurden.

    Zudem dürfte bei einer Ehezeit von 2 Jahren der Ausgleichsanspruch nur sehr gering sein.

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  55. Edelgard

    Sehr geehrter Herr von der Wahl,
    danke, daß Sie meine mail gelesen haben. Den damaligen Anwalt kann ich nicht mehr kontaktieren, da er vor einigen Jahren verstorben ist.
    Das Problem der Reduzierung der aus Beamtenanwartschaften vermindert übertragenen Wertpunkte auf die gesetzliche Rentenversicherung betrifft jede Person, welche vor Einführung der 50-prozentigen Besteuerung der gesetzlichen Rente einen Versorgungsausgleich erhielt. Ich dachte, daß dies von allgemeinem Interesse sei.
    Vielleicht kann der von Ihnen empfohlene Herr Glockner weiterhelfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Edelgard

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ edelgard

    Herr Glockner ist sicherlich ein guter Tipp. Das ist wohl DER Spezialist im Versorgungsausgleich.

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  57. Dirk

    Können Sie bitte den Versogungsausgleich für Beamte im Hinblick auf das neue Gesetz zur Halbierung der Ansprüche kommentieren. Wird dann auch der gesamte Versorgungsanspruch halbiert? Wie ist das bei kurzer Ehezeit (1-2 Jahre) und bei Eintritt in den Beamtenstatus während der kurzen Ehe?

    Vielen Dank für eine Antwort!

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ dirk

    Der von Ihnen gewünschte Kommentar ist mir zeitlich einfach nicht möglich. Es gibt aber einen Blogbeitrag zu dem geplanten neuen Gesetz, der vielleicht hilfreich ist.

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/02/13/bundestag-beschliesst-neuordnung-des-versorgungsausgleichs/

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  59. Peter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!

    Als Berufssoldat gehe ich im Alter von 56 Jahren in Pension. Meine geschiedene Frau ca. 10 Jahre später. Meine Frau erhält Versorgungsausgleich von mir bei Unterhaltsversicht.

    Gibt es eine Möglichkeit diesen VA bis zu ihrem Renteneintritt auszusetzen oder hält der Staat auf jeden Fall für die 10 Jahre die Hand auf?

    Vielen Dank!

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    wie oben beschrieben, nur wenn Sie Unterhalt zahlen

    § 5 VAHRG

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  61. Hans

    Sehr geehrter Herr Wahl,
    ich habe unter Nr. 41 bereits einmal geschrieben. Nun erhält meine geschiedene Frau ab Mai 2009 Rente. Inzwischen beläuft sich der Betrag auf 850 €. Bei Scheidung wurden 700 € festgelegt. Bei Prüfung der Versorgungsausgleichsberechnung habe ich nun festgestellt, dass der komplette Familienzuschlag von 111,– € aus meiner jetzigen Ehe in diese Berechnung mit einfließt. (meine jetzige Frau ist Rentnerin, war auch i. öffentl. Dienst Angestellte, so dass ich nunmehr den gesamten Zuschlag über meine Pension erhalte). Das kann doch nicht richtig sein. Wenn ich nicht verheiratet wäre, würde ich überhaupt keinen Familienzuschlag bekommen. Gibt es ein Gesetzt, wo ich dies nachlesen kann?

    Zweite Frage: Bekommt meine geschiedene Frau den gesamten Betrag ausbezahlt oder wird das bei der Deutschen Rentenversicherung in Entgeltpunkte umgerechnet?

    Vielen Dank

  62. Peter W.

    Ich war Beamter und wurde am 31.03.07 pensioniert, ich bin seit 20001 geschieden. der VA wurde mir sofort von meinen Bezügen abgezogen, obwohl meine ehemalige Frau erst mit Ablauf November 2009 in Rente geht. Der VA verschwindet im NIRVANA und erreicht nicht die Berechtigte. Warum läßt die Politik und die Justiz-Bundesgerichtshof- so eine Ungerechtigkeit zu. ich kann das nicht nachvollziehen.
    Vielen Dank

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ peter w.

    Weil so der marode Topf der Rentenkassen etwas aufgebessert werden kann. Eine Lösung wäre nur gewesen, wenn sie Unterhalt an Ihre Frau gezahlt hätten.

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  64. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    Den Vorgang um den Familienzuschlag verstehe ich leider nicht. Vielleicht fehlen mir da Informationen.

    Die im VA ausgerechneten Beträge werden immer in Entgeltpunkte umgerechnet.

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  65. hans

    sehr geehrter Herr von der Wehl,

    könnten sie mir bitte die Webseite bzw. e-mail des als Experten für Versorgungsausgleich, Herrn Glockner, benennen.

    Danke

  66. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    googeln Sie nach

    Vucko Glockner

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  67. Holger

    Bin Berufssoldat und werde mit Ablauf des 31. Aug 2009 pensioniert. Meine Noch-Ehefrau und ich leben seit Juni 2006 getrennt. Mit Hinsicht auf das sogenannte „Pensionärsprinzip“ warten wir mit der Einreichung der Scheidung bis nach Inkrafttreten meiner Pension zum 01.09.09. Nun habe ich gehört das der Gesetzgeber ein neues Gesetz erlassen hat, wonach der Versorgungsausgleich sofort in Kraft tritt und auch des „Pensionärsprinzip“ wegfallen soll. Ist dem so und gibt es da etwaige Karenzzeiten?

  68. RA Thomas von der Wehl

    @ holger

    das Pensionistenprivileg wird tatsächlich wegfallen. Lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/03/30/wer-sollte-sich-sofort-scheiden-lassen-stand-maerz-2008/

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  69. AnnemarieW.

    Lieber Hr.v.Wehl,
    ich bin seit 94 geschieden, mein Exmann ist als Soldat jetzt in Pension, ich muss noch 10Jhr. arbeiten.Die Wehrbereichsvw.will eine Überprüfung meines Einkommens und in welchem Umfang ich arbeite. Begründung:ob für meinen EX die Regelung nach §5,Härtefall noch zutrifft.(er zahlt 250Euro Unterhalt.)Ich verstehe das alles nicht!Muss ich da Auskunft geben?Der VA ist doch schon 1994 festgelegt .
    Über eine Antwort wär ich sehr dankbar.

  70. RA Thomas von der Wehl

    @ annemarie

    Es geht in Ihrem Falle um das so genannte Unterhaltsprivileg. Im Falle der Pensionierung würde grundsätzlich ihrem geschiedenen Mann der im Versorgungsausgleich festgelegte Betrag von seiner Pension abgezogen werden. Es sei denn, der im Versorgungsausgleich Ausgleichsverpflichtete schuldet dem anderen Unterhalt.

    Die Behörde will nunmehr offensichtlich feststellen, ob ein Unterhaltsanspruch überhaupt noch besteht bzw. berechtigt wäre.

    Es hängt also viel davon ab, in welcher Form der Unterhalt tituliert wurde. Damals war eine Vereinbarung der Eheleute über nachehelichen Unterhalt nicht formpflichtig. Sollte also z.B. eine Vereinbarung privatschriftlich zwischen den Eheleuten existieren, dass der Unterhaltsanspruch zeitlich unbegrenzt bis zum Rentenalter der Ehefrau festgelegt war, wäre die Problematik überschaubar.

    Schlimmstenfalls wird festgestellt, dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht. Sie hätten dann keinen Anspruch auf die 250 € mehr und zusätzlich würden Ihrem geschiedenen Mann die Beträge aus dem Versorgungsausgleich von seiner Pension abgezogen werden.

    Ich würde dringend raten, dass Sie – vielleicht in diesem Falle sogar gemeinsam – mit ihrem geschiedenen Mann einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und die Situation besprechen.

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  71. AnnemarieW.

    Lieber Herr v.Wehl,
    Sie haben mir mit der ausführlichen Erklärung sehr geholfen.Da es bei uns viel Streit ums Geld gegeben hat(4Kinder),habe ich für mich
    erst 2001 einen Unterhaltsprozess geführt und einen Titel mit dem Betrag von 474Euro bekommen(ich war 18Jahre für die Kinder zu Haus.Jetzt bin ich wieder im Berufsleben und komme soweit zurecht.Es ist für mich schwierig mit meinem Ex-Mann zu reden. Ich muss es dann über einen Anwalt klären lassen.
    Also, nochmals vielen Dank!

  72. Thomas

    Horrido Herr v. Wehl,

    nachdem ich mich in die 50% Soldaten einreihen darf deren Ehe während der Dienstzeit ein gesetzliches Ende erreicht, hier im Vorfeld der Scheidung meine Frage:
    Heirat 09/03 – Scheidungsantrag 03/09 – Scheidung vmtl. 07/09, Frau z.T. halbtags bzw. 400,- Euro tätig während ich von Besoldungsgruppe A10 zu A11 kam.
    Nun differenziert mein Pensionseintritt (vmtl. 04/23) mit dem meiner Noch-Frau bei 65 Jahren (01/49) um damit ca. 26 Jahren … gibt es da eine Regelung diese Diskrepanz abzufedern/-fangen?
    Herzliche Grüße und schöne Feiertage!

  73. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    mal abgesehen von der Tatsache, das es bis zu Ihrem Renteneintritt noch viele Jahre andauert und niemand weiß, wie sich die Rentensituation beziehungsweise die Rechtssituation bis dahin entwickelt hat, müssten Sie nach dem zukünftigen Recht davon ausgehen, dass Ihnen der Betrag aus dem Versorgungsausgleich abgezogen wird, ohne dass irgend jemand (außer dem Versorgungsträger) etwas davon hat.

    Bislang konnte man diese Situation umgehen, indem Unterhalt an die Ehefrau gezahlt wurde. Dieses so genannte Unterhaltsprivilegien wird aber auch fallen.

    Beispiel:
    im Versorgungsausgleich waren 500 € Pension von dem Soldaten auf das Konto seiner Frau zu übertragen. Es wurde vereinbart, dass dauerhaft ein Betrag von 200 € einen Unterhalt an die Frau gezahlt wird. Danach wurde dem Soldaten im Pensionsfall nichts von seiner Pension abgezogen, er zahlte 200 € Unterhalt an seine Frau und sparte so 300 € monatlich.

    Künftig wird es so sein, dass er in diesem Fall 200 € monatlich Unterhalt zahlt und ihm 300 € monatlich von seiner Pension einbehalten werden. Es wird also immer auf den Betrag hinauslaufen, der im Versorgungsausgleich zu übertragen ist.

    Ich halte diese gesetzliche Veränderung zwar für skandalös, dass nutzt Ihnen aber nicht viel.

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    p.s. in 6 Jahren Ehe reden wir aber nicht von solchen Beträgen wie im Beispiel geschildert. Es wird viel weniger sein.

  74. Ursula

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich beziehe seit 11 Jahren, bedingt durch Krankheit Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich lebe seit April 2008 getrennt von meinem Mann mit dem ich 7 Jahre verheiratet bin. Die Scheidung wurde jetzt eingereicht. Nun meine Frage zum Versorgungsausgleich. Mein Mann ist Soldat und wird voraussichtlich in 10 Jahren pensioniert. Wie wird der Versorgungsausgleich in unserem Falle berechnet. Da ich berentet bin habe ich ja keine eigene Anwartschaft in den Ehejahren erworben, die mit seiner Anwartschaft verrechnet werden kann. Bekomme ich jetzt die Hälfte seiner Anwartschaft für die Zeit unserer Ehe gutgeschrieben?
    Müssen wir etwas berücksichtigen, wegen der Gesetzesänderung zum 1.9.2009, oder ändert sich in unserem Falle nichts?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ursula

  75. Holger

    Nach altem Recht genügte es mit einem geringeren Betrag als der festgesetzte Vers.ausgleich, denselbigen zu umgehen. Wenn die Scheidung vor dem 01.09.2009 eingereicht und darin ein dauerhafter Unterhalt bis zum Erreichen des Rentenbeginns des Ehepartners festgelegt wird, ist dieser Unterhalt auch zu zahlen bei Neuheirat des (Noch-) Ehepartners? Muss das Vers.amt, oder einer andere Behörde überhaupt über diese Sachlage informiert werden?

    Im voraus danke für Ihre Bemühungen und die recht raschen und sehr interessanten Informationen auf dieser Webseite.

  76. Wolfgang

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin Berufsbeamter, verh. seit 1975, werde vmtl. zum 31.12.2010 vorzeitig pensioniert, lebe getrennt seit 01.02.2009 und strebe die Scheidung an. Ich bezahle Trennungsunterhalt.
    Meine Frau hat während der Ehe keine weiteren Rentenanwartschaften erworben, so dass ich davon ausgehe, dass ich für die komplette Zeit einen Versorgungsausgleich tragen muss, dass ist prinzipiell auch in Ordnung für mich.
    Meine Frau bewohnt derzeit das während der Ehe gemeinsam erworbene Haus, das ist in meiner jetzigen Unterhaltszahlung berücksichtigt.

    Meine Frage: Kann ich durch Übertragung meiner Haushälfte an meine Frau den Versorgungsausgleich vermindern?
    Viele Grüße und Danke im Voraus für eine allgemeine Antwort!
    Wolfgang

  77. RA Thomas von der Wehl

    @ wolfgang

    In der Form eines Scheidungsfolgenvergleiches ist alles mögliche denkbar. So auch, dass zur Abgeltung von Teilen oder des gesamten Versorgungsausgleiches andere Vermögenswerte übertragen werden. Einzelheiten müssten sie aber mit einem Fachanwalt für Familienrecht oder einem familienrechtlich realisierten Notar besprechen.

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  78. Kai

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    seit 06.01.09 leben meine Frau, mit der ich seit 23.03.90 verheiratet bin, und ich offiziell getrennt.
    Es sieht so aus, dass wir alles gütlich regeln können (so hat sie z.B. nur einen Anwalt, ich bin dafür aber bei den Gesprächen mit dabei) um die Scheidung auch zügig abzuwickeln.
    Für mich wäre jetzt von Interesse, ob die Scheidung nun schon vor dem ominösen 01.09.09 eingeleitet werden kann, selbst wenn der Scheidungstermin dann ja erst im Frühjahr 2010 sein wird.
    Auch wäre schön, wenn sie mir eine Berechnungsformel zum Versorgungsausgleich, bzw. einen „pi mal Daumen“ Wert nennen könnten, so als Anhalt, was mich als VA erwartet (bin A8, knapp 20 Jahre verheiratet und meine Frau war in dieser Zeit primär Hausfrau, 2 Kinder).

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    Kai

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ kai

    ein Anwalt ist Parteivertreter und darf nur die Interessen seines Mandanten wahrnehmen. Er muss eine subjektive Sicht der Dinge einnehmen, da er sich ansonsten sogar strafbar machen würde (Parteiverrat). So wie Sie die Dinge schildern, bewegt sich dieser Anwalt möglicherweise auf einem sehr gefährlichen Terrain.

    Sie können also nicht davon ausgehen, dass sie von dem Anwalt, gegen Ihre Frau beauftragt hat, objektiv beraten werden. Das Datum des 1. September 2009 ist nicht ruinös, sondern dort werden nur einige grundlegende Änderungen des Familienrechtes wirksam. Grundsätzlich gilt aber immer noch das Trennungsjahr, so das Sie ohnehin nicht vor Ablauf dieses Jahres den Scheidungsantrag stellen können.

    Es gibt keine Formel für den Versorgungsausgleich und eine Berechnung ist einem Anwalt nicht möglich, ohne dass die erforderlichen Auskünfte der Versorgungsträger vorliegen. Die einzelnen Ansprüche der Eheleute, welche diese innerhalb der Ehezeit erworben haben, lassen sich nur von den Versorgungsträgern selbst errechnen.

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  80. ursula

    Hallo Herr von der Wehl
    Mein Mann und ich (beide Jahrgang 1953) leben seit zehn Jahren getrennt.Wir werden im Jahr 2010 die Scheidung einreichen.Meine Frage( er ist Beamter A9 z) ich bin seit 1996 in Erwerbsunfaehigkeitsrente, bekomme ich nach dem VA den Betrag zu meiner EU rente oder erst mit der Altersrente?
    Herzlichen Dank Ursula

  81. RA Thomas von der Wehl

    @ ursula

    zur Sicherheit fragen Sie bitte nochmals bei ihrem Rententräger nach, ich bin aber der Auffassung, sie bekommen den aus dem Versorgungsausgleich errechneten Rentenausgleich sofort mit ihrer bisherigen Rente ausgezahlt.

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  82. Erika

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich beziehe seit 12 Jahren, bedingt durch Krankheit Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich lebe seit Juni 2008 getrennt von meinem Mann mit dem ich 6 Jahre verheiratet bin. Die Scheidung wurde jetzt eingereicht. Nun meine Frage zum Versorgungsausgleich. Mein Mann ist Soldat und wird voraussichtlich in 9 Jahren pensioniert. Wie wird der Versorgungsausgleich in unserem Falle berechnet. Da ich berentet bin habe ich ja keine eigene Anwartschaft in den Ehejahren erworben, die mit seiner Anwartschaft verrechnet werden kann. Wie wird in dem Falle der Versorgungsausgleich ausgerechnet?
    Müssen wir etwas berücksichtigen, wegen der Gesetzesänderung zum 1.9.2009, oder ändert sich in unserem Falle nichts?

    Mit freundlichen Grüßen
    Erika

  83. RA Thomas von der Wehl

    @ erika

    vorliegend wird zu prüfen sein, ob aufgrund einer so genannten phasenverschobenen Ehe ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches wegen grober Unbilligkeit stattfindet.

    Sie müssen davon ausgehen, dass ihr Mann im Scheidungsfalle beantragen wird,dass der Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit nicht durchgeführt wird. Die Erfolgsaussichten kann ich nicht abschließend beurteilen, da vieles vom Einzelfall abhängt, aber die Erfolgsaussichten sind durchaus gegeben. Dies würde dann bedeuten, dass der Versorgungsausgleich zu ihren Gunsten nicht durchgeführt werden könnte.

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  84. Erika

    Danke für Ihre schnelle Antwort, wenn sie mich auch erschreckt, denn ich beziehe eine EU-Rente von unter 1000 € und hatte fest mit dem Versorgungsausgleich meines Mannes gerechnet, der Beamter A13 ist und somit eine viel höhere Pension erwarten kann.Wann liegt ein Ausschluss des Versorgungsausgleiches wegen grober Unbilligkeit vor.
    Mein Mann hat die Scheidung eingereicht, der Versorgungsausgleich soll geprüft werden. Kann er später noch beantragen, daß kein Versorgungsausgleich stattfindet.
    Ich habe bis jetzt kein Anwalt. Was kann ich tun um mir den Versorgungsausgleich zu sichern.
    MfG
    Erika

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ erika

    Es gibt keine speziellen und akuten Schritte, die Sie jetzt einleiten müssten, um den Versorgungsausgleich zu sichern. Ich kann Ihnen aber nur dringend raten, einen eigenen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen. Bei einem eigenen Einkommen von unter 1000 €, kommt zudem Prozesskostenhilfe für sie in Betracht. Sie müssen aber auch davon ausgehen, dass der theoretische Ausgleichsbetrag zu Ihren Gunsten nicht allzu hoch sein kann, da die Ehe nur 6 Jahren gedauert hat.

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  86. Hedda

    Hedda, Beamtin, zum Glück 3 Monate vor Rechtskräftigkeit des Scheidungsurteils pensioniert

    Leider wirdbei der Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Beamten nicht wirklich konkret ausgerechnet, welche Pensionsansprüche in der Ehezeit erworben werden, sondern die Ehezeit wird mathematisch ins Verhältnis gesetzt zur (eventuell hochgerechneten) Lebensarbeitszeit.
    Demzufolge soll ich in der Ehezeit Versorgungsanwartschaften von 860€ erworben haben.
    Im Rahmen der Pensionierung ist mir aber ausgerechnet worden, dass ich in diesem Zeitraum tatsächlich nur Anwartschaften von 400€ erworben habe, da durch die Änderung der Beamtenversorgung 1992 der Erwerb der Anwartschaften auf 1% / Jahr gedeckelt wurde für die Beamten des alten Rechts. Diese Deckelung bleibt so lange bestehen, bis die Beamten des alten Rechts auf das Niveau des neuen Rechts heruntergedrückt worden sind.
    Ich soll also meinem Ex nicht nur die Hälfte von dem zahlen, was ich erarbeitet habe, sondern alles und noch mehr!

    Meine Frage: Wie kann ich das Gericht dazu bringen, die tatsächlichen Zahlen zu berücksichtigen?
    Ich habe schon Widerspruch eingelegt., aber das Kammergericht hat diesen nicht zugelassen.

    Dieses Problem betrifft alle Beamten, die vor 1992 schon im Dienst waren und nach 1992 geschieden wurden.
    Viele wissen es nur nicht, da sie die Zahlen, die ihnen vom Gericht aufgetischt bekommen, einfach so hinnehmen.
    Das wäre vielleicht ein Anlass zu einer Sammelklage beim BGH.

  87. RA Thomas von der Wehl

    @ hedda

    das ist ein Problem des Versorgungsausgleiches, mit dem ich mich bislang nicht befasst habe und keine vertieften Kenntnisse habe. Wenden Sie sich an den Papst im VA

    Glockner, Rainer
    Schlesier Str. 51
    76227 Karlsruhe

    Tel: (0721) 491434

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  88. singer

    Sehr geehrter Herrn von der Wahl.
    widerauleben der Witwenrente.
    da ich beabsichtige,mich von meinem zweiten Ehemann Scheiden zu lassen und möchte ich in Erfahrung bringen, wann und in welcher Höhe nach der Scheidung die Witwenrente,die ich nach dem Tode meines erste Mannes bezogen habe widerauflebt.
    Die rechtsprechung zu § 46 SGB VI besagt, dass überlebende Ehegatten, die wider geheiratet haben Anspruch auf kleine oder großer Witwenrente haben. wenn die erneute Ehe aufgelöst wird.
    Nach dem Tod meines erste Manes, am 10.01.1989 habe ich von 31.01.1989 bis 31.07.1989 Witwenrente bezogen. am 20.11.1989 habe ich ernuet geheiratet.Bei der Widerheirat wurde am 18.12.1989 eine Rentenabfindung in Höhe von 24x 546.50 DM also insgesamt 13116,00 DM gezahlt. Bitte teillen Sie mir mit, welcher Höhe die Witwenrente nach meine Scheidung vorausssihtlich im januar 2010. Wideraufleben wird.

    Mit freundlichen Grüßen.
    k Singer

  89. RA Thomas von der Wehl

    @ singer

    das ist eine Frage aus dem Sozialrecht, die ich so nicht beantworten kann. Ich würde bei den Rententräger direkt nachfragen.

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  90. Montgo

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Ich beziehe mich auf die Antwort 7, die sie am 20.10.08 an Horst gegeben haben.
    Ich befinde mich in fast derselben Situation:
    Pensionierung als Soldat 1993
    Scheidung und Rechtskraft des VerAusgl.1995
    1.730.-DM. Zum 1.10.2009 hat meine geschiedene Frau Rente eingereicht. Nun hat mir meine VersStelle, die Wehrbereichsver- waltung Süd mitgeteilt, dass nach dem SVG
    (Soldatenversorgungsgesetz) §55cAbs.2Satz3
    sehrwohl die durch zweimalige Erhöhung meiner Versorgungsbezüge 1995 und 2009 die Gegenseite im Verhältnis mitverdient. Das bedeutet, dass zum VersAusgl.von jetzt 885 €
    noch 224 € wegen Erhöhung meiner VersBez. monatlich nachgebessert werden muß.
    Kann dass denn sein? Ich dachte nach dem Stichtagsprinzip werden keine neuen Belastungen kommen.
    Vielen Dank

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ montgo

    lesen Sie bitte meine Korrektur zu Nr. 34, 35. Ich wußte das bis dato auch nicht.

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  92. Bernd

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit ein paar Jahren mit einer Frau zusammen, die 25 Jahre mit einem Beamten verheiratet war und daraus wenn sie in einigen Jahren in Rente geht, Versorgungsansprüche hat die ihr auch bei der Scheidung übertragen wurden.
    Frage: Sollten wir uns entscheiden zu heiraten was geschieht dann mit ihren VA aus der 1. Ehe. Sie ist der Meinung die fallen wegen, weil sie ja dann in einem neuen Versorgungsverhältnis lebt und daraus neue Ansprüche erhält. Ich teile diese Auffassung nicht weil ich denke das diese Ansprüche ihr auch durch eine neue Heirat nicht gestrichen werden können. Nun ist das mit dem Versorgungsrecht aber etwas komplizierter und darum bräuchte ich Ihren Rat.
    Vielen Dank und Gruß

  93. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    die einmal übertragenen Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich bleiben bestehen, auch wenn die Berechtigte erneut heiratet.

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  94. Horst

    Hallo,
    ich bin seit 5 1/2 Jahren Pensionär und zahle seit Eintritt in den Ruhestand den bei der Scheidung (1980) errechneten Versorgungsausgleich für acht Ehejahre. Endet meine monatliche Zahlung nach acht Jahren oder gilt der VA lebenslang?
    Danke für Ihre Antwort

  95. RA Thomas von der Wehl

    @ horst

    der VA gilt lebenslang!

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  96. Singer

    Sehr geehrter Herr von der Wahl.

    ist das eine Probleme nach dem Versorgensausgleiches, mein ehemalige Hinterbliebenerente( nach 20 Jahren) beantragen werde?

    Mfg
    K. Singer

  97. RA Thomas von der Wehl

    @ singer

    die Frage verstehe ich leider nicht

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  98. singer

    Sehr geehrter Herr von der Wehl

    Ich war vorhier 5 jahre Verheiratet.damalige
    Mann ist gestoben, danach bin ich wieder geheiratet.nach 20 Jahre hat es Scheidung eingereiht. und wolte ich ein witwenrente antrag stellen. gibt das probleme mit versorgensausgleiches?

    mfg
    K. Singer

  99. RA Thomas von der Wehl

    @ singer

    Die Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich an eine Rentenberatungsstelle wenden.

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  100. Ruth

    Hallo.
    Ausnahmsweise stelle ich hier tatsächlich eine Frage für meine Schwägerin (hat kein Internet).
    1990 heiratete sie einen Beamten (Berlin), seit Sept. 2008 lebt sie getrennt, jetzt im Sept.2009 hat sie die Scheidung eingereicht. Seit 1990 arbeitet sie halbtags beim Gericht als Angestellte. Zunächst wegen dem Kind, später aus gesundheitlichen Gründen (was attestiert ist).
    Jetzt hat sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt- Antwort steht noch aus. Ihr (Noch) Mann zahlt ihr bislang Unterhalt.

    1. Da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht Vollzeit arbeiten kann: Kann sich der derzetige Unterhalt vermindern? bzw. nach neuem Recht hat sie halt „Pech“, wenn sie nicht voll arbeiten kann und somit mehr Geld verdienen würde?

    2. Wer würde ihr den Unterhalt/VA oder wie sich das alles nennt, zahlen, falls ihr Ex-Mann stirbt?

    3. Würde es einen Unterschied machen, ob ihr Ex- mann dann schon Pension erhält oder noch voll erwerbsfähig ist?

    4. Ist es egal im Hinblick auf die Gesamtsumme, ob er sich vorzeitig pensionieren lässt oder nicht?

    Ich glaube, dass sind so die Fragen, die sie hat.
    Ich bedanke mich in ihrem Name bei Ihnen,
    MfG,
    Ruth

  101. RA Thomas von der Wehl

    @ ruth

    hier wären grundsätzliche Fragen zum Unterhaltsrecht, zu ehebedingten Nachteilen, zur Erwerbsobliegenheit, zum Krankheitsunterhalt, neben Grundsatzfragen zum Versorgungsausgleich, zur Witwenrente und den Unterhaltsansprüchen, falls der Unterhaltsschuldner stirbt, zu klären. Ich bitte um Verständnis, dass dies eine seitenlange Abhandlung wäre, die ich in diesem Forum nicht leisten kann. Diese Frage müsste aber der mit der Scheidung beauftragte Rechtsanwalt doch beantworten können.

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  102. anke

    Hallo,

    mein Mann ist 2006 wegen Nichtigkeit der Ernennung aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden. Während unserer Ehe (seit 1995) war er immer eine Besoldungsgruppe höher als ich. Er wurde nach dem Ausscheiden in der Rentenversorgung nachversichert (Arbeitgeberanteil) und hat auch nicht privat eingezahlt. Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet – fiktiv, als ob er noch Beamter wäre oder tatsächlich mit den Beiträgen der Rentenversicherung, obwohl er schuldhaft aus dem Dienst ausgeschieden ist?

  103. RA Thomas von der Wehl

    @ anke

    ich denke, dass Ausgleich muss nach den konkreten Werten berechnet werden. Einen vergleichbaren Fall habe ich aber noch nicht erlebt. Sollten sich dadurch für Sie Nachteile ergeben, sollte Ihr Anwalt eine Härtefallregelung prüfen.

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  104. anke

    Hallo,

    muss mein Ehemann mir eigentlich alle Unterlagen zur finanziellen Situation herausgeben und ,wenn ja, gibt es einen konkrete Rechtsgrundlage, nach welcher ich ihn dazu auffordern kann?

  105. RA Thomas von der Wehl

    @ anke

    wenn es nur um den Versorgungsausgleich geht, muss er nur die vom Gericht geschickten Fragebögen wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen.

    wenn es um Unterhalt oder Vermögensfragen geht, muss er dazu alle notwendigen Informationen erteilen und meist auch schriftlich belegen.

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  106. Erich

    Scheidung war 1983, VA wurde auf Grundlage Bessoldungsstufe A 11 durchgeführt, Dienstzeitende war mit Lebensalter 53 (besondere Altersgrenze) berücksichtigt.
    Pensionierung erfolgte 2008 in Besoldungsstufe B 3 mit Ende 61.

    Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber die Altersgrenzen für die Zurruhesetzung heraufgesetzt, auch für A 11.

    Geschiedene Ehefrau verlangt, dass nunmehr für den Versorgungsausgleich anstelle A 11 die höhrere Besoldungsstufe der Pensionierung berücksichtigt wird.

  107. RA Thomas von der Wehl

    @ erich

    lesen Sie bitte oben Ziff. 34,35

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  108. Sonja L.

    Lieber Herr Wehl,
    Seit dem 01.09.09 gibt es ja ein neues Gesetz bezüglich VA. Ich war 19 Jahre verheiratet, jetzt steht die Scheidung an. Mein noch Mann möchte unbedingt, dass ich auf den VA verzichte, er würde mir eine „Summe“ privat auszahlen wollen um die Abgaben an den Staat zu sparen. Macht das Sinn oder will er mich übers Ohr hauen?
    Er hat Frühpensionierung beantragt. Würde es etwas ändern die Scheidung hinauszuzögern bis er pensioniert ist?

  109. Angelika

    wir sind seit dem 01.06.1984 (25 Jahre) verheiratet. Mein Mann ist Beamter (A12) und ich städt. Angestellte. Ich arbeite seit 21 Jahren halbtags mit. Noch wohnen wir zusammen, werden uns aber trennen. Unser gemeinsames Haus ist 2014 abgezahlt. Mein Mann würde die letzten Raten alleine übernehmen und das Haus weiter nutzen.
    Raten Sie mir zu einer Scheidung mit VA oder Trennung ohne Scheidung mit einer notariellen Verpflichtungserklärung als VA? Wir würden uns notariell auf 600 Euro ab 2014 einigen.
    Vielen Dank

  110. RA Thomas von der Wehl

    @ sonja L

    ob Ihr Mann sie übervorteilen will, kann ich nicht sagen.

    Wenn wir aber davon ausgehen, dass Sie ausgleichsberechtigt sind, müssen Sie sich einfach mal folgendes Zahlenwerk vor Augen führen: wenn Sie heute einen Rentenanspruch von 100,00 € monatlich bei der Deutschen Rentenversicherung erwerben wollen, müssen sie dafür einen Betrag von rund 25.000 € einzahlen.

    Gehen wir einmal davon aus, dass sie eine Hausfrauenehe geführt haben und ihr Mann die wesentlich höheren Anwartschaften erworben hat, sprechen wir sicherlich schnell über einen Ausgleichsbetrag von 400 €. Dieser Ausgleichsbetrag hätte dann entsprechend dem oben dargestellten einen Gegenwert von 100.000 €.

    Die Gerichte werden auch nach der neuen Rechtssituation einem Ausschluss des Versorgungsausgleiches, der keine Gegenleistung enthält,nicht in zustimmen müssen.

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  111. RA Thomas von der Wehl

    @ angelika

    einen abschließenden Rat kann ich Ihnen nicht geben. Dies wäre bei der Kürze der Sachverhaltsschilderung auch anwaltlich unseriös.

    Über den Versorgungsausgleich wird man nur dann eine vernünftige Regelung treffen können, wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen. Auch nach dem neuen Gesetz haben die Richter die Möglichkeit, den Ausschluss des Versorgungsausgleiches auf Billigkeit hin zu überprüfen. Ich würde daher raten den Versorgungsausgleich durchführen und berechnen zu lassen, um dann zu entscheiden, ob eine notarielle anderweitige Regelung sinnvoll ist.

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  112. Carla

    Ich bin seit1992 Beamtin. Mein Mann hat zur selben Zeit ein Geschäft aufgemacht, das 10 Jahre später insolvent wurde. Er hat sämtliche Altersversorgen verloren. Jetzt arbeitet er wieder und sammelt wie vorher auch eigene Rentenansprüche. Ich war immer teilzeitbeschäftigt und habe wegen der Kinder auch ausgesetzt. Jetzt arbeite ich Vollzeit. Wir wollen uns scheiden lassen. Wird der VA vom letzten Einkommen berechnet oder hängt dieser von meinen eingezahlten, reduzierten Beiträgen ab?

  113. doris

    ich bin der meinung, dass der va, den ich zahlen soll kein ausgleich sondern eine ungerechtigkeit ist, denn ich habe jetzt weniger rente als mein ex. ich war genau solange wie er berufstätig, habe in der ddr noch für die zusatzversorgung einbezahlt und die wird bei der festlegung der anwartschaftenmit berücksichtigt. mein ex erhält noch zu seiner rente eine unfallrente durch einen arbeitsunfall während der rentenzeit, die nicht berücksichtigt wird. dadurch hat er im täglichen leben mehr geld zur verfügung. kann ich dagegen widerspruch einlegen und bei wem kann ich das machen? wann läuft die frist dafür ab, wenn das rechtsgültige scheidungsdatum der 5.okt und das schriftliche urteil am 16.okt. zugestellt wurde?

  114. RA Thomas von der Wehl

    @ doris

    wenn das Urteil noch nach dem alten Scheidungsrecht ergangen ist, muss dagegen innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des Urteils Berufung eingelegt werden.

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  115. RA Thomas von der Wehl

    @ carla

    In den Versorgungsausgleich werden die Beitragszeiten eingerechnet, die in der Ehezeit lagen. Die Ehezeit ergibt sich aus dem Datum der Hochzeit und dem Datum der Zustellung des Scheidungsantrags.

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  116. senior1952

    Hallo an alle Fachleute,
    ich habe mit meiner zukünftigen Ex zwei Kinder. Sie ist Beamtin a.L. und arbeitet seit 5 Jahren wieder Vollzeit.
    Wie gehen denn die Ruhezeiten ihrer Kindererziehungszeiten (7 Jahre) in den VA ein?
    Gibt es da überhaupt Pensionsansprüche und wenn ja in wlcher Größenordnung?

    1000 dank

  117. RA Thomas von der Wehl

    @ senior 1952

    wenn die Erziehungszeiten bei der Kindesmutter angerechnet werden, erscheinen diese auch beim Versorgungsausgleich als Ausfallzeiten. In welcher Höhe kann ich nicht sagen.

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  118. Wilfried

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    Eine Frage zur Berechnung des Versorgungsausgleichs:
    Bei der Bemessung wird u.a. bei Renten, der Auszahlungsbetrag herangezogen (Nettorente).
    Wie sieht es jedoch bei Beamtenpensionen aus? In der Regel sind da Privat-Krankenkassenbeiträge noch nicht abgezogen.
    Gibt es für das maßgebende Einkommen in diesen Fällen ein Freibetrag ?
    Danke um Voraus!

  119. RA Thomas von der Wehl

    @ wilfried

    die eigentliche Berechnung der Werte für den Versorgungsausgleiches erfolgt durch die Versicherungsträger selbst. Hierzu gibt es klare gesetzliche Anweisungen, die von den Trägern auch berücksichtigt werden. Insofern brauchen Sie sich keine Gedanken darüber machen, ob ich alles richtig abgezogen wurde.

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  120. wilhelm

    Meine Frau, seit zwei Jahren Beamtin aL, schon länger mit mir verheiratet, will sich scheiden lassen. Wie wird der Versorgungsausgleich (nur für die Beamtentätigkeit) berechnet? Pensioniert würde sie wohl in etwa 20 Jahren (ich bin kein Beamter und erreiche das Rentenalter in ca. 15 Jahren)

  121. RA Thomas von der Wehl

    @ wilhelm

    der Versorgungsausgleich wird nach der Ehezeit berechnet. Stichtage sind einerseits die Hochzeit und andererseits der Scheidungsantrag. Versorgungsansprüche werden für beide Eheleute berechnet. Sodann werden die Ansprüche jeweils geteilt. Sollten gleichartige Ansprüche bei beiden Eheleuten bestehen, werden diese saldiert.

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  122. Sigi

    Ein Grüß Gott aus dem Süden,
    bin grade per Zufall auf diese Seite gestossen und finde sie hoch interessant. Auch ich habe eine Frage zur Ermittlung des Versorgungsausgleichs. Meine inzwischen von mir geschiedene Ehefrau ist Beamtin. Zwei Kinder, geb. 1978 und 1985, werden bei ihr pensionsmässig zu gegebener Zeit berücksichtigt. Nun habe ich vom Landesbesoldungsamt Kopie der Berechnung bekommen. Nur kann ich keine Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten etc. feststellen. Wie müssen diese dargestellt sein ?
    Grüsse Sigi

  123. RA Thomas von der Wehl

    @ siggi

    möglicherweise sind diese Zeiten noch gar nicht berücksichtigt oder es gibt auch Ansprüche wegen der gesetzlichen Rentenversicherung, in welcher die Kindererziehungszeiten wieder zu finden sind.

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  124. Rosenbote

    Hallo!!
    Hatte mal um hilfe gebeten aber noch keine Antwort bekommen war noch keine Zeit??
    Würde mich freuen um eine Rückmeldung

    Gruß Rosenbote

  125. RA Thomas von der Wehl

    @ rosenbote

    wo? ich finde hier nichts.

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  126. Dagmar

    eine etwas komplizierte Situation, ich wäre dankbar für Hilfe.
    Ich lebe seit 18 Jahren von meinem Mann getrennt,(seit ca 10 Jahren auch offiziell) bin aber nicht geschieden. Mein Mann ist pensionierter Soldat im höheren Dienst. Ich selbst bin 65 Jahre alt und beziehe seit 5 Jahren eine Minimalrente mit der ich nicht leben kann. Mein Mann gibt mir freiwillig monatlich ca 500 €. So komme ich auf etwa 900€ Offiziellen Unterhalt hat er nie gezahlt, obwohl die Trennung ganz ordentlich auch für die Steuer von Statten ging. allerdings kann ich die freiwillige Zahlung nachweisen.
    Wie würde der Versorgungsausgleich berechnet werden? Für die ganze Ehezeit oder nur für die Jahre bis zur Trennung? würde das irgendwie mit Unterhaltszahlungen verrechnet werden? steht mir überhaupt Unterhalt zu?
    Und wie ist es bei getrennt lebenden Paaren mit der Witwenrente? Bekomme ich die volle Witwenrente, wenn ich mich nicht scheiden lasse und auf den Versorgungsausgleich verzichte und mich weiter mit meinem Minimaleinkommen begnüge?
    Danke fürs lesen und für die Geduld

    D.S.

  127. Valli

    Hallo ,

    wenn ein pensionierter Beamter das erste mal heiraten möchten , werden dann nach der hochzeit seine pensionbezüge gekürzt ? Es gibt keine Kinder . Alter ist 62 Jahre .

  128. RA Thomas von der Wehl

    @ valli

    nein, warum sollten die Pensionbezüge nach einer Hochzeit gekürzt werden?

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  129. Dagmar

    Gibt es für mich auch eine antwort bitte?
    Oder ist mein Problem zuz kompliziert?

    Gruß
    Dagmar Schmidt

  130. Matthias

    Hallo,
    meine Frage bezieht sich auf das Gehalt wenn ich geschieden bin.

    Meine Frau ist Angestellte im öffentlichen Dienst, ich bin Beamter A7 im mittleren Dienst, haben zusammen ein Kind im Alter von 1,5 Jahren und sind seit ca. 10 Jahren verheiratet und ein vor ca. 8 Jahren gebautes Haus, welches aber nur ich alleine abbezahle und Sie die Nebenkosten trägt.

    Nun zu meinen Fragen:
    РWas wird mir bei einer Scheidung alles abgezogen und (wenn m̦glich) wieviel?
    – Würde es einen Versorgungsausgleich geben und (wenn möglich) wieviel etwa?
    – gibt es eine außergerichtliche Einigung (kein Streitinteresse), um das Haus nicht zu verkaufen bzw zu halten z.B. Sie geht wieder ganztags arbeiten (momentan 70%) und teilen uns die monatl Rate vom Haus, dafür bek sie weniger Unterhalt, ODER ist es sinnvoller dies juristisch zu klären??
    – soviel ich gehört habe steht mir ein Mindestsatz von ca. 1200€ zu, wobei aber dann das Haus wiederum nicht abbezahlt werden kann??

    Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar.

    MfG

  131. singer

    sehr geehrter von der wehl.
    zeit 1989 meinem erste mannes gestorben,da habe ich witwenrentebezogen. (7 monate. pro monat 546,50 DM.) ich habe 11.1989 erneut geheirtet. danach rentenabfindungen für 24 Monate erhalten.
    nach dem rechtkräftige scheidungen. kenn das wideraufleben Hinterbliebene rente?
    mfg
    singer

  132. RA Thomas von der Wehl

    @ singer

    In diesen Renten Fragen bin ich nicht kompetent Ich würde vorschlagen, dass sie sich direkt bei dem zuständigen Rententräger erkundigen.

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  133. RA Thomas von der Wehl

    @ matthias

    die Beantwortung dieser Fragen würde den Rahmen hier deutlich sprengen. Sie sollten dringend eine Eingangsberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht wahrnehmen. Sollten Sie eine Empfehlung wünschen, bräuchte ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes.

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  134. Siggi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    folgender Sachstand:
    Ich bin seit 5 Jahren im Ruhestand und zahle Versorgungsausgleich.
    Meine geschiedene Frau war zwischendurch neu verheiratet (höher besoldeter Beamter) und ist jetzt Witwe, bezieht also Witwenrente.
    Frage: Kann sich nun an meinem Versorgungsausgleich etwas ändern, da sie ja nur eine Rente beziehen kann?

    Mit freundlichen Grüßen

  135. RA Thomas von der Wehl

    @ siggi

    nein, der Versorgungsausgleich wird gleich bleiben.

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  136. Frank

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich (49) bin Soldat und wurde 2006 geschieden. Laut Versorgungsausgleich wäre ein Teil meiner Rentenpunkte aus Vordienstzeiten NVA u. Pensionsansprüche auf Grund BW-Zeiten auf meine Ex-Frau übertragen worden. Meine Ex-Frau hat 2008 wieder geheiratet und ist nach einem reichlichen Jahr Ehe tödlich verunglückt. Zu ihren Lebzeiten hatte sie keine Leistungen aus der Rentenversicherung erhalten, da sie erst 47 Jahre alt und erwerbstätig war.
    Gehen die im Versorgungsausgleich meiner Ex-Frau zugesprochenen Ansprüche nunmehr auf ihren neuen Ehemann über, oder kann ich trotzdem die Rückübertragung der ihr zugesprochenen Rentenpunkte und Pensionsansprüche beantragen?
    Ich befürchte nämlich, dass der neue Ehegatte möglicherweise Witwenrente beantragt und dadurch meine Ansprüche auf die von mir erarbeiteten Rentenpunkte und Pensionsansprüche gemindert werden.
    freundliche Grüße
    Frank

  137. Carsten

    Guten Tag!

    Ich bin seit 1993 verheiratet,wir haben 2 Kinder von 14 und 16 Jahren.Wenn wir uns dieses Jahr scheiden lassen,waren wir 17 Jahre verheiratet.

    Ich bin Beamter im mittl.DienstA9 und meine Frau Erzieherin,die bis auf die Ausfallzeiten der Kinder immer mitgearbeitet hat.

    Ich habe nun 2 Fragen:

    Wie hoch ist ca.der Ausgleich,und bekommt ihn meine Frau erst bei erreichen ihres Rentenalters?

    Und kann meine Frau auch drauf verzichten?geht das?

    Vg

    Carsten

  138. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    keine Angst.

    Das Versorgungsausgleichsverfahren ist durch den Tod des ausgleichsberechtigten Ehepartners erledigt. Dies ergibt sich aus dem Gesetz, nach dem der Anspruch auf den Versorgungsausgleich mit dem Tod des Berechtigten erlöscht. Der Anspruch kann auch nicht von den Erben oder Hinterbliebenen des Berechtigten weiterverfolgt werden.

    Ich würde aber mit dem Anwalt einmal sprechen, ob hier Schritte zur Aufhebung des Beschlusses über den Versorgungsausgleich notwendig sind. Außerdem würde ich den Versorgungsträger informieren.

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  139. RA Thomas von der Wehl

    @ carsten

    der konkrete Ausgleichsbetrag wird im Verfahren über den Versorgungsausgleich berechnen. Im vorwege ist dies nicht möglich. Ob ein notarieller Verzicht der erforderlichen Inhalts-und Ausübungskontrolle standhält, kann ich nicht sagen. Ich habe da erhebliche Zweifel.

    Die im Versorgungsausgleich berechneten Ausgleichsansprüche werden erst dann fällig, wenn der Ausgleichsberechtigte einen Rentenanspruch hat.

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  140. Jan M

    Als Soldat gehe ich mit einer besonderen Altersgrenze (54) in Pension – damit deutlich bevor meine „Nochehefrau“ Rente bezieht. Meine Bestrebung geht dahin, im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung auf den Versorgungsausgleich zu verzichten (um zu vermeiden das „Vater Staat“ bereits mit meinem Pensionseintritt den Ausgleichsbetrag einbehält), – und im Gegenzug eine notarielle Vereinbarung zu treffen das ich meiner „Nochehefrau“ bei ihrem Renteneintritt monatlich den berechneten Ausgleichsbetrag überweise. Geht das? Gibt es andere Möglichkeiten das Geld in der Zeit zwischen Pensions- und Renteneintritt zu retten? In meinem Fall könnte die Differenz bis zu 13 Jahr betragen ?!

  141. RA Thomas von der Wehl

    @ jan m

    nachdem das Pensionistin Privileg weggefallen ist, gibt es nur die Möglichkeit, dass bei Vorhandensein eines Unterhaltsanspruches die Pensionskürzung in dem Maße nicht erfolgt, wie Unterhalt geschuldet wird. Die Pensionträger werden aber selbst prüfen, ob der vereinbarte Unterhalt überhaupt berechtigt ist.

    Ob ein notarieller Vertrag mit Verzicht auf den Versorgungsausgleich der Inhalts- und Ausübungskontrolle standhält, kann ich nicht beurteilen. Sie müssen dies mit ihrem Anwalt besprechen.

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  142. Tinchen

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zur Situation meiner Mutter.
    Meine Mutter wurde vor ca. 18 Jahren nach über 25 Jahren von meinem Vater (Beamter) geschieden.
    Seit einiger Zeit bezieht sie eine EU-Rente. Nun nachdem mein Vater pensioniert wurde möchte er den getätigten VA überprüfen lassen. Die Pension wäre in den letzten Jahren erheblich gekürzt worden.
    Kann es sein, dass der VA neu aufgerollt wird? Damals wurden Entgeltpunkte auf das Rentenkonto meiner Mutter übertragen.
    Droht hier eine Reduzierung der momentanen EU-Rente? Evtl. eine rückwirkende Reduzierung?
    Wird sich dies erst zu Beginn der Altersrente auswirken?

    VG

    Tinchen

  143. RA Thomas von der Wehl

    @ tinchen

    es ist denkbar, dass der Versorgungsausgleich neu berechnet werden muss. Inwieweit sich das auf die bezogene Rente auswirkt, kann ich natürlich nicht sagen. Eine Rückwirkung wird es aber nicht geben, sondern allenfalls eine Wirkung in die Zukunft.

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  144. murmel

    Hallo Herr von der Wehl!
    Ich war 13 Jahre mit meinem Mann verheiratet. Im ersten Jahre befand er sich im Referendariat. Dann wurde er verbeamtet! Ich habe im öffentlich Dienst als Angestellte gearbeitet, und nach der Geburt unseres Kindes nur noch in Teilzeit gearbeitet.Mein Nochmann ist 9,5 Jahre älter als ich. Können sie mir etwas zur Berechnung des VA sagen? Wie wird das berechnet? Womit kann ich rechnen? Hat mein Nochmann dann wirklich weniger Rente wenn ich in Rente gehe?
    Danke für die Antwort

  145. Karin

    Guten Tag, ich habe eine Schreiben vom AG erhalten, dass mein geschiedener Mann jetzt den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen möchte. Dieser wurde am 23.05.1989 per Gerichtsurteil festgelegt. Seit 202 beziehe ich nun Rente. kann man so ein Urteil denn einfach aufheben und neu berechnen lassen? Lt. seinem Schreiben würden mir dann ca. 67,–€ weniger bezahlt. Ich bekomme nur ca. 460,-€ für 23 Ehejahre.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    MFG Karin

  146. RA Thomas von der Wehl

    @ karin

    Eine neue Berechnung des Versorgungsausgleiches ist aus verschiedenen Gründen durchaus denkbar. Auch ist denkbar, dass sich dadurch der Anspruch aus dem Versorgungsausgleich verringern. Ob dies in ihrem Fall so geschehen wird, müsste ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht prüfen.

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  147. Ulrike

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    durch Zufall bin ich auf dieses sehr interessante Forum gestoßen und habe eine Frage in Bezug auf die Erhöhung des Versorgungsausgleichs (@montgo 90).

    Ich war heute bei der LVA, um meine Rente zu beantragen und habe die Beraterin auch auf den Inhalt des Beitrages 90 hingewiesen.
    Von Seiten der LVA kann da nichts gemacht werden, aber wie kann ich den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen?

    Die LVA arbeitet nur mit den Zahlen, die ihr vom Gericht genannt wurden. Und dass sich der Versorgungsausgleich erhöhen könnte, davon war da nichts bekannt.

    Herzlichen Dank und liebe Grüße
    Ulrike

  148. RA Thomas von der Wehl

    @ ulrike

    weisen Sie auf § 57 II BeamtVG hin, wenn es sich hier um eine Beamtenversorgung handelt, aus der Sie Rente beziehen wollen.

    2) Der Kürzungsbetrag für das Ruhegehalt berechnet sich aus dem Monatsbetrag der durch die Entscheidung des Familiengerichts begründeten Anwartschaften. Dieser Monatsbetrag erhöht oder vermindert sich bei einem Beamten um die Vomhundertsätze der nach dem Ende der Ehezeit bis zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand eingetretenen Erhöhungen oder Verminderungen der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind. Vom Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand an, bei einem Ruhestandsbeamten vom Tag nach dem Ende der Ehezeit an, erhöht oder vermindert sich der
    Kürzungsbetrag in dem Verhältnis, in dem sich das Ruhegehalt vor Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften durch Anpassung der Versorgungsbezüge erhöht oder vermindert.“

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  149. Ulrike

    Genau diesen Absatz hatte ich in Kopie dabei, aber die Dame meinte, sie könnte da nichts machen??? Und hat wieder auf den Gerichtsbeschluss verwiesen.

  150. RA Thomas von der Wehl

    @ ulrike

    wenden Sie sich schriftlich an den Vorgesetzten.

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  151. Ulrike

    Moin, moin,
    werde ich machen und vielen Dank!
    LG, Ulrike

  152. Tina

    Guten Morgen Herr von der Wehl!

    Toll, was sie da anbieten!
    Ich habe folgende Frage zum VA!
    ich habe, da ich gebürgt hatt für meinen Mann nach der Scheidung 60 000 DM Schulden abbezahlt. Kann das im Nachhinein noch auf den VA angerechnet werden, z.B. als freiwillige Unterhaltszahlung?

    Mit Dank für Ihr Bemühen
    und freundlichen Grüßen
    Tina

  153. RA Thomas von der Wehl

    @ tina

    wenn man auf Schulden, für die man gebürgt hat, gezahlt hat, hat dies mit dem Versorgungsausgleich nichts zu tun. Der Versorgungsausgleich regelt nur die Rentenansprüche, die beide Eheleute innerhalb der Ehezeit erworben haben.

    Was Sie ansprechen, wird unter dem Begriff Gesamtschuldnerausgleich diskutiert. Wenn Sie Schulden für einen Dritten gezahlt haben, haben sie intern einen Ausgleichsanspruch.

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  154. Tina

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Meine Scheidung war schon 1992, das Problem, das ich in dem Ausmaß damals nicht gesehen habe, kommt möglicherweise bald in Form von Dienstunfähigkeit (L) auf mich zu. Das würde durch den vorgezogenen Ruhestand schon eine Einbuße von 303 €/Monat bedeuten
    Mein gesch. Mann
    -wir sind gute Freunde und haben 2 gemeinsame, von mir alleine erzogene( ab dem .6, bzw dem 11. Lebensjahr) erwachsene Söhne-
    ist bereit mich zu unterstützen, wenn es einen Weg gibt, die immerhin 277 €/Monat VA von mir abzuwenden.
    Sehen Sie da einen Weg? (Er konnte aus finanziellen Engpässen heraus auch nicht durchgängig den Unterhalt für die Kinder bezahlen)
    Vielen Dank!!!
    Tina

  155. Tina

    Ich habe noch eine Frage, die bestimmt für alle VA-Zahlenden interessant ist:
    Das Geld, das von den Betroffenen erspart worden ist, fließt ja an den Staat (wenn Partner noch nicht in Rente geht oder 3 Jahre nach Erhalt des VA stirbt).
    Gibt es da eine Klagemöglichkeit, weil das eine große Ungerechtigkeit darstellt?
    (Ich habe z.B. einen Freund, der dieses Jahr in den Ruhestand geht und monatl 1000 € an seine geschiedene Frau, die erst in 8-10 Jahren in Rente geht, bezahlen muss. Das wären 96 000, bzw. 120 000 € … – da wird einem schwindlig!)

    Mit freundlichen Grüßen
    Tina

  156. RA Thomas von der Wehl

    @ tina

    was Sie schildern, ist die aktuelle gesetzliche Situation. Dagegen wäre allenfalls eine Verfassungsbeschwerde denkbar, aber in diesen Bereichen kenne ich mich nicht aus und würde auch vermuten, dass die Erfolgsaussichten denkbar gering sind. Früher konnte man das Ganze mit einer Unterhaltsvereinbarung und durch das Rentner-/Pensionistinprivileg abfedern. Nunmehr hat der Gesetzgeber aber auch diese Möglichkeit abgeschafft.

    Der Staat will damit auch die maroden Rentenkassen auffüllen.

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  157. RA Thomas von der Wehl

    @ tina

    zu der alten Rechtslage galt noch das ist „Pensionistenprivileg“. Suchen Sie auch unter diesem Stichwort im Forum. Wenn Unterhalt geschuldet wird, wird kein Abzug vom Versorgungsausgleich gemacht. Einzelheiten, und ob dies für sie überhaupt noch in Betracht kommt, müssen sie aber mit einem konkret beauftragten Fachanwalt für Familienrecht besprechen.

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  158. Tina

    Vielen Dank und Anerkennung für das, was Sie hier leisten!
    Eine gute Zeit
    und freundliche Grüße
    Tina

  159. Dirk P

    Hallo,
    sehr interessante Ausführungen. Ich habe noch folgende Frage. Ich bin vor 13 Jahren nach 10 Jahren Ehe geschieden worden. Für die zwei Kinder habe ich !als Vater ! das alleinige Sorgerecht. Meine Frau hat zu keiner Zeit Unterhalt gezahlt, sondern sich ins Ausland (USA) aufgemacht. Mittlerweile hat sie die amerikanische Staatsbürgerschaft.

    Meine Fragen:
    1. Hat meine Frau in den USA auch einen Anspruch auf den Versorgungsausgleich?
    2. Wenn ja, kann ich die nichtgezahlten Unterhaltsleistungen gegenrechnen???

    Vielen Dank

  160. RA Thomas von der Wehl

    @ dirk p.

    Ein sehr spannender Fall.

    Grundsätzlich gilt nach dem aktuellen Recht § 27 Versorgungsausgleichgesetz. Dort heißt es, ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.

    Bis zu dieser Gesetzesänderung galt § 1587 c BGB. Die Rechtsprechung zu dieser Norm muss und kann aber auch heute noch herangezogen werden. Zu der alten Norm gab es die BGH-Entscheidungen, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden kann, wenn der Berechtigte seine Pflicht zum Familienunterhalt beizutragen gröblich verletzt hat.

    Der BGH hatte sich bisher nicht dazu geäußert, inwieweit auch die Verletzung von Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern zu einer Anwendung dieser Norm führen konnte.

    In jedem Falle muss die Pflichtverletzung gröblich gewesen sein, d.h. über einen längeren Zeitraum erfolgt sein. Die Pflichtverletzung muss geeignet sein, die Familie in ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen. Auch muss die Pflichtverletzung schuldhaft erfolgt sein und das bedeutet, mangelnde Leistungsfähigkeit wird hierfür nicht herangezogen werden können.

    Möglicherweise wäre es angezeigt, in Ihrem Fall ein Musterverfahren anzustrengen.

    zu Ihren Fragen: Ihre Frau hätte auch in den USA einen Anspruch auf den Versorgungsausgleich und dieser kann nicht gegen nicht erbrachte Unterhaltszahlungen gerechnet werden.allenfalls kommt in Betracht, den Versorgungsausgleich komplett auszuschließen nach dem oben dargestellten

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  161. Andi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Vielen Dank für ihre vielen Beiträge, die für einen Betroffenen sehr informativ sind!!!

    Ich bin 20J. Beamter im m.D., Nach 10 Jahren Ehezeit wurde meine Ehe lt. Beschluß rechtskräftig seit dem 05.06.2010 geschieden.
    Im Wege der externen Teilung wurde zum einen Lasten, als Antragsteller, zu Gunsten meiner Ex-Frau ein Anrecht auf Versorgungsausgleich von 234€ errechnet.
    Im Wege der internen Teilung wurde zum meinen Gunsten und zu Lasten meiner Ex-Frau bei der Deutschen Rentenversicherung Bund 5,4… Entgeltpunkte und bei der Rheinischen Versorgungskasse 9,… Versorgungspunkte auf spezielle Konten übertragen.

    Da ich Feuerwehrbeamter bin liegt mein Pensionseintrittsalter mit 60 Jahren, also im Jahre 2026. Meine Ex-Frau arbeitet als Angestellte im öffentlichen Dienst und mit Wahrscheinlichkeit geht sie im Jahr 2031 mit 65 Jahren in Rente.
    Meine Frage ist nun, wann werden mir die 234 Euro abgezogen?
    Wann findet nach der internen Teilung der Ausgleich durch die Rentenversicherung und der Versorgungskasse statt? Erst wenn meine Ex-Frau in Rente geht? Diese Frage konnte mir Augenblicklich selbst das Versicherungsamt und das Personalamt noch nicht beantworten, da es wohl nach neuer Reglung noch sehr selten ist!

    Bedanke mich für eine Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    PA

  162. RA Thomas von der Wehl

    @ andi

    grundsätzlich ist es so, dass in dem Moment, in dem Sie in Rente gehen, ihnen die im Versorgungsausgleich berechneten Ausgleichsansprüche abgezogen werden. Danach dem neuen Recht keine automatische Verrechnung mehr erfolgt, wie es bislang war, kann auch ich nicht sagen, wie mit den Ansprüchen umgegangen wird, die Sie gegen Ihre Frau hätten.

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  163. Andi

    Vielen Dank Herr von der Wehl!!

    Ich habe folgende neue Info bekommen, wo ich bei Erreichen meines Pensionsalters einenAntrag auf Aussetzung der Kürzung meiner Pension nach §35 des VersAusglG beantragen muss.

    Mit freundlichen Grüssen
    PA

  164. RA Thomas von der Wehl

    @ andi

    ich habe über ihren Fall nochmals nachgedacht und auch mit einer Familienrichterin gesprochen. Die Lösung ist eigentlich ganz einfach.

    Tatsächlich müssen sie in dem Moment, in dem sie in Rente gehen, die aus dem Versorgungsausgleich berechneten Ausgleichsforderungen abgeben bezw. diese werden eingehalten. Gleichzeitig werden Sie aber die Ausgleichsansprüche, die Sie im Gegenzuge von Ihrer Frau erhalten, mit Rentenbezug idR. auch schon bekommen können. Insofern findet eine Saldierung statt.

    Ob der § 35 Versorgungsausgleichgesetz in Betracht kommt, kann ich nicht sagen.

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  165. Andi

    Danke!
    Lt. Aussage einer Sachbearbeiterin meines Personalamt, muss ich bei der gleichen Stelle zu gegebener Zeit einen Antrag auf Aussetzung der Ausgleichzahlung stellen. Und um genau den Betrag verringert,der mir als Versorgungsausgleich von meiner Ex-Frau zusteht!

  166. Paul C.

    Hallo Herr von der Wehl,
    folgende Situation:
    Ich bin seit 9 Jahren verheiratet und während dieser Zeit hat meine Frau als Selbständige gearbeitet. Insofern keine Rentenbeiträge abgeführt.
    Nun stellt sich mir die Frage mit welchem VA Anspruch meine Noch Ehefrau ca. wird rechnen können. Ist es pauschal so, dass pro Jahr der Ehe die für die Pension „erwirtschafteten“ 1,78 % ( max Pension 71,25 / max 40 Dienstjahre ) quasi halbiert und mit dem aktuellen Gehalt multipliziert werden. Wie gesagt, es geht um einen ca. Wert .
    mfg PC

  167. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    Den auszugleichenden Wert im Rahmen des Versorgungsausgleiches können nur die Versorgungsträger selbst ermitteln. Zumal es sich häufig um verschiedene Träger handelt, könnte ich Ihnen nicht einmal einen circa Wert nennen.

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  168. Melanie

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    nach fast 20 jähriger ehe möchte ich mich scheiden lassen.Ich bin seit der Geburt meiner Tochter (19 Jahre) nur Hausfrau.Meine Tochter geht arbeiten wohnt aber noch zuhause. Mein Mann und ich haben eine Eigentumswohnung. Er hat hohe Schulden auf der Bank die nur er unterschrieben hat. Als Sicherheit für diesen Kredit diente der Bank die Wohnung und sämtliche Versicherungen. Würden wir zum jetzigen Zeitpunkt die Wohnung verkaufen und alle Sparformen hernehmen, wären gerade mal die Schulden bezahlt. Man sagte mir zwar immer ich hafte nicht für die Schulden meines Mannes aber irgendwie ist es doch so. Denn wenn ich ausziehe bekomme ich kein Geld da nichts übrig bleibt. Er behält die Wohnung, muss zwar den Kredit weiterhin zurück zahlen. Ich weiß aber nicht wohin und muss mir auch noch Arbeit und eine Wohnung suchen und das ohne einen Cent.
    Bin ich richtig informiert worden oder sehen sie das anders?

    Herzlichen Dank

    Melanie

  169. Bernd

    Guten Tag, ich bin seit 46 Jahren Beamter, habe bereits eine geschiedene Ehe hinter mir, der damalige Versorgungsausgleich an meine Ex-Frau wurde mit 588,- DM durchgeführt.
    Ich bin dann eine zweite Ehe eingegangen, die ebenfalls nach 13 Jahren scheiterte, jetzt wurde die Berechnung des Versorgungsausgleichs durchgeführt für diese zweite Scheidung, ich kann es ja nicht fassen, der erste Versorgungsausgleich (588,- DM) findet darin kein Niederschlag. Dabei müssten die doch damals bereits bei der ersten Scheidung dem Konto meiner Ex-FRau zugeschlagen worden sein. Kann das so richtig sein, dass die Berechnung jetzt dies nicht berücksichtigt?

    Grüße von Bernd

  170. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    Für jede Ehe wird nach deren Scheitern festgestellt,welche Ansprüche beide Eheleute auf Altersversorgung innerhalb der Ehezeit erworben haben. Insofern ist unerheblich, was aus der Zeit der 1. Ehe bereits übertragen wurde. Die neue Ehe und der neue Versorgungsausgleich befasst sich nur mit dem Zeitraum, in dem die 2. Ehe geführt wurde.

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  171. Bernd

    Vielen Dank Herr von der Wehl, ich hatte die Art der Berechnung wohl nicht so genau durchdacht.

  172. Ronja

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe 1974 einen Beamten geheiratet, bin selbst auch Beamtin. Seit dem Jahr 2000 sind wir geschieden. Mein ehemaliger Mann bezieht seit 2006, seinem 65. Geburtstag, seine Pension, von der ihm ca. 580 € für den Versorgungsausgleich abgezogen werden. Ich musste im März diesen Jahres aus Krankheitsgründen in Pension gehen mit 57 Jahren. Die Abzüge meines geschiedenen Mannes werden in die Angestelltenrentenversicherung einbezahlt. Nun habe ich dort meine Rentenansprüche geltend gemacht und erfahren, dass ich die Wartezeit nicht erfüllt hätte und deswegen jetzt noch keine Rente erhalten könne. Ist das richtig?
    Mit freundlichen Grüßen
    Ronja

  173. RA Thomas von der Wehl

    @ ronja

    dies ist eine spezielle rentenrechtliche Frage, die ich nicht beantworten kann. Normalerweise sollte Ihnen aber, sobald auch sie einen Rentenanspruch haben, der Beitrag aus dem Versorgungsausgleich zufließen. Inwieweit hier Wartezeiten eine Rolle spielen, müsste ein Fachmann für Rentenfragen beantworten.

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  174. RA Thomas von der Wehl

    @ melanie

    abschließend kann ich die finanzielle Situation hinsichtlich des Zugewinn, Unterhalt und sonstige Aspekte nicht überblicken. Sie sollten dringend eine Fachanwalt für Familienrecht zur Beratung beiziehen.

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  175. Susanne

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit Februar 2010 Beamtin a. L. und heirate im September (rentenversicherungspflichtiger Gatte). Wir stellen und derzeit die Frage ob wir in einem Ehevertrag den Versorgungsausgleich ausschließen sollen oder nicht. Da mein Pensionsgehalt höher ausfällt als seine gesetzliche Rente wäre das kein Nachteil für mich als Frau, aber wie sieht es aus wenn ich einige Jahre genau kann man das ja nie sagen wegen der Kindererziehung zuhause bleiben würde. Hätte das grundlegende Nachteile für mich als Ehefrau? Oder gibt es da spezielle Regelungen?
    Vielen Dank im Voraus!

  176. annanett

    Sehr geehrter Herr v.d. Wehl,

    ich bin seit 2007 verwitwet und beziehe eine Witwenrente. Seit 2009 bin ich nun pensioniert. Nun soll mir die Witwenrente deutlich gekürzt werden, denn man rechnet die Pension VOR Abzug des VA (aus meiner 1. Ehe, die 1986 geschieden wurde; den VA muss ich meinem Ehemann leisten, und der Betrag wird seit meiner Pensionierung bei mir abgezogen, obwohl mein Ex noch lange nicht in Rente ist). Nochmal konkret: Müsste für die Berechnung meiner Witwenrente aus 2. Ehe nicht die tatsächlich (NACH Abzug des VA) erhaltenen Versorgungsbezüge herangezogen werden???

  177. RA Thomas von der Wehl

    @ annanett

    diese Frage ist sehr speziell zur Berechnung von Rentenbezügen und ich kann sie leider nicht beantworten. Hier müsste ein Rentenfachmann befragt werden.

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  178. RA Thomas von der Wehl

    @ susanne

    ein notarieller Vertrag, der den Ausschluss des Versorgungsausgleichs vorsieht, kann durchaus Regelungen dazu enthalten, dass zum Beispiel durch Kindererziehung die Ehefrau rentenrechtliche Nachteile erleidet. Ich würde einen Termin mit einem familienrechtlich versierten Notar vereinbaren und mit ihm besprechen, welche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung hier bestehen.

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  179. Judith

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Ehemann ist am 20.5.2010 verstorben. Ich bin seine 2. Ehefrau. Die erste Ehefrau war ein 2. Mal verheiratet.
    1994 ist mein Mann 46-jährig in Pension gegangen. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Ruhegehaltsbezüge gekürzt. Das ist ja noch einigermaßen in Ordnung. 2001 ist die erste Ehefrau gestorben. Der Versorgungsausgleich wurde weiter durchgeführt zugunsten des hinterbliebenen 2. Ehemannes der Ex-Frau meines Mannes. Das ist schon ein Hammer.
    Jetzt ist mein Mann gestorben und meine Bezüge werden gekürzt zugunsten der Rentenkasse eines Mannes, mit dem ich so überhaupt nichts zu tun habe und das, obwohl ich im aktiven Dienst und nicht in Pension bin. Das ist der Oberhammer und komplett unlogisch, weil sonst nur die Bezüge gekürzt werden, wenn ein ausgleichsverpflichteter Beamter in Pension geht. Meines Erachtens sind diese zusammengeschusterten Gesetze zur Gesundung der Rentenkasse verfassungswidrig. Ich stehe jetzt als Beamtin mit A 10-Besoldung und einer 19-jährigen, gemeinsamen Tochter, die bei mir lebt und ab Oktober ihr Studium anfängt, völlig alleine da. Wenn sie ab diesem Zeitpunkt Ihr Waisengeld erhält, wird das ja auch gekürzt. Wo ist da eine Gleichberechtigung? Wie kann ich in so einer Situation dagegen vorgehen??
    Hinterbliebene Ehefrau und Kind eines Ausgleichsverpflichteten zahlen für den hinterbliebenen 2.Ehemann der verstorbenen Exfrau des Ausgleichsverpflichteten??
    Der Kreis wird quadratisch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Judith

  180. Only4Peter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!

    Ihre fundierten Kommentare zu Versorgungsausgleiche haben mich ermuntert, Ihnen eine Frage bezüglich meines Versorgungsausgleichs zu stellen.

    Meine Fakten:
    Ich beziehe ein Ruhegehalt (Aug. 2008)und eine Regelaltersrente (Okt. 2008), die gemäß § 55 BeamtVG vom Ruhegehalt abgezogen wird. Für die Ehezeit, die ausschließlich in meiner Zeit als Beamter lag, wird ein Versorgungsausgleich gezahlt. Die Rentenanwartschaften wurden ausschließlich vor der Ehezeit erworben.
    Eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs habe ich unter anderem deswegen beantragt, weil der Versorgungsausgleich ausschließlich vom ungekürzten Ruhehalt berechnet wird, was mir allerdings nicht ausgezahlt wird.
    Das Familiengericht, das LBV und die Rentenversicherung tun sich schwer anzuerkennen, dass der Versorgungsausgleich meiner Meinung nach entweder von dem um die Rente gekürzten Ruhegehalt bzw. bei voller Berechnung des ungekürzten Ruhegehaltes, das ich nicht bekomme, die Zeiten vom Erwerb des Ruhegehaltes und den Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich herangezogen werden müssen.

    Meine Frage:
    Gibt es ein Urteil bzw. gibt es Literatur, dass sich mit einem Versorgungsausgleich befasst, der von einem Ruhegehalt berechnet wurde, von dem eine Rente abgezogen wurde, deren Anwartschaften ausschließlich außerhalb der Ehezeit lagen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  181. RA Thomas von der Wehl

    @ only4peter

    diese Frage ist wirklich sehr speziell und von mir ohne intensive Literaturrecherche nicht zu beantworten. Dafür finde ich aber im Moment keine Zeit. Sie sollten möglicherweise einen Fachmann für Fragen des Versorgungsausgleiches konsultieren und ich schlage vor, dass sie sich an Herrn Glockner in Karlsruhe wenden.

    Schilling-von-Canstatt-Str. 11
    76228 Karlsruhe, Baden
    Tel.: (07 21) 9 41 9

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  182. RA Thomas von der Wehl

    @ judith

    auch hier liegt ein sehr spezielles Problem vor, welches einen absoluten Fachmann erfordert. Ich kann nur auf meine Antwort zur 181 verweisen und vorschlagen, mit Herrn Glockner in Karlsruhe Kontakt aufzunehmen.

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  183. rudolf

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!

    Hat die Senkung der Pensionsobergrenze von 75% auf ca. 72% nachträglich Auswirkungen auf die Berechnung der Entgeldpunkte in 2000?

    Ich bin Soldat, vor 10 Jahren geschieden (da war die Pensionsobergrenze noch 75%) und werde in 7 Jahren in Pension gehen (Pensionsobergrenze ca. 72%).

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  184. Cathy

    Kompliment für Ihre informative Seite, sehr geehrter Herr von der Wehl.

    Hier nun mein Problem, zu dem mir weder mein RA noch die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Auskunft geben kann:

    Nach knapp 20 Jahren Ehe haben sich mein Mann und ich einvernehmlich scheiden lassen. Alles verlief ohne Probleme.
    Mit dem Scheidungsurteil bekamen wir den Beschluss zum VA, der uns beide ziemlich überraschte, allerdings ausgesetzt ist nach §2 l, ll VAÜG. Den VA wollten wir nicht ausschließen, weil ich meinem Mann 20 Jahre den Rücken freihielt und unsere 2 Kinder großzog. Er verdiente während unserer gesamten Ehezeit sehr deutlich mehr netto bis mehr als doppelt so viel brutto wie ich. Er war stets in westdeutschen Unternehmen außertariflich angestellt und sehr gut bezahlt, nie arbeitslos, selten bis gar nicht krank. Ich dagegen war immer im Tarifgebiet Ost angestellt (seit 1999 allerdings als Beamtin a.L.) einschl. einer Babypause von 5 Monaten und seit 2001 sogar auf (staatliche angeordneter!) Zwangsteilzeit (mit Höhepunkt nur 66,6% verdienen zu dürfen während 2 Jahren). Der Beschluss zum VA sieht nun vor, dass ICH meinem Ex-Mann 155€ meiner Rente/Pension abgebe. Mit diesem Ergebnis hatten wir beide nicht gerechnet und das war nicht Sinn unseres Wunsches nach VA!

    Unsere Frage: Wie kommen diese Zahlen zustande bei dem sehr unterschiedlichen Verdienst?? Werden Renten- und Pensionsanspruch sooo unterschiedlich bewertet?
    und 2.) Können wir den VA auch jetzt noch, nach dem wir rechtskräftig geschieden sind, ausschließen? (oder muss ich das ganze abhaken unter “ Dumm gelaufen“?)

    Freundliche Grüße
    und vielen Dank für Ihre Mühe, mir/uns zu antworten.

    Cathy

  185. Wolfgang

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    mein Vater zahlt seit ca. 25 Jahren
    Versorgungsausgleich an die 1985
    geschiedene EX-Frau.
    Jetzt ist sie gestorben.
    Muss weiterhin Versorgungsausgleich
    ( an den Staat )
    gezahlt werden?
    Vielen Dank im voraus.

  186. Monika

    Hallo,
    auch ich habe ein Problem zu dem ich gerne mal eine Meinung gewusst hätte. Ich bin diesen Monat 20 Jahre verheiratet. In Kürze aber wird die Scheidung eingereicht. Hochzeitsdatum war der 03.08.1989. Bis dahin habe ich in Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Zum 01.11.1990 wurde ich dann Beamtin (Bund). Bis zum 31.05.1998 habe ich dann weiterhin als Vollzeitkraft gearbeitet. Ab dem 01.06.1998 ging ich in Teilzeit mit 30, bzw. 32 Wochenstunden. Diese arbeitete ich bis zum 31.12.2009. Seit dem 01.01.2010 bin ich wieder in Vollzeit. Ist es sinnvoll in meinem Fall auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Mein Mann hat ca. 1000 € brutto monatlich mehr „verdient“. Unterm Strich kam dann das Gleiche dabei raus.
    Ich würde mich über eine Antwort Ihrerseits sehr freuen. Danke!!!

  187. Cathy

    Liebe Monika,

    aus meiner Erfahrung (siehe mein Beitrag 185), wenn dein Mann NICHT verbeamtet ist und du möchtest ihm keine „Pensionspunkte“ abgeben, kann ich dir nur empfehlen, schließt den VA notariell schleunigst aus!

    C.

  188. Monika

    Liebe Cathy,

    danke für deinen Tipp. Habe deinen Beitrag mit großem Interesse gelesen. Aber sag mal, gibt es da irgendwas wo ich etwas mehr nachlesen kann? Oder hast du inzwischen eine rechtliche Grundlage gefunden? Bei euch, das ist ja echt der Hammer.

    LG, Monika

  189. Cathy

    Ich habe morgen nochmal RA-Termin (mit einem anderen als meinem Scheidungsanwalt) weil ich bisher keine für mich verständliche Erklärung erhalten konnte. Ich könnte mir vorstellen, dass es daran liegt, dass für die Rente (also vom Gehalt) nur ca. 50% angerechnet werden, vom Sold aber (bzw. für die Pension) ca. 70% .. (die genauen Zahlen hab ich jetzt nicht im Kopf) Mit mehr Gehalt bezieht man also weniger Rente als mit weniger Sold Pension. Soviel zu MEINEM Verständnis, was ich durch tagelanges Lesen von entsprechenden Texten verstehe… 🙁

  190. RA Thomas von der Wehl

    @ wolfgang

    ich gehe davon aus, dass die Rente auch weiterhin um den Betrag aus dem Versorgungsausgleich gekürzt wird. Nach § 37 Versorgungsausgleichgesetz kann eine Anpassung nur dann verlangt werden, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem Versorgungsausgleich nicht länger als 36 Monate bezogen hat.

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  191. RA Thomas von der Wehl

    @ rudolf

    ich denke schon, dass sich dadurch bei ihnen etwas ändern kann. Sie sollten einen Fachanwalt für Familien recht mit einer Beratung beauftragen, ob sich ein Abänderungsantrag lohnt.

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  192. RA Thomas von der Wehl

    @ cathy

    Ich könnte vorstellen, dass hier nur ein Missverständnis vorliegt. Nach dem neuen Recht des Versorgungsausgleiches wird jeder einzelne Anspruch jedes Ehepartners geteilt. Es findet im Beschluss zum Versorgungsausgleich keine Saldierung statt, wie es bislang der Fall war. Sie bekommen also die Hälfte aller Ansprüche ihres Mannes und er bekommt die Hälfte aller Ihrer Ansprüche. Im Ergebnis sollten Sie aber bei einer theoretischen Saldierung mehr bekommen als er.

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  193. Cathy

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Info. Auch nach der neuen Berechnung käme ich auf das selbe Ergebnis, wie ihn der VA momentan vorsieht, denn das Problem liegt nicht bei der Berechnung des VA, sondern an der Art, wie Rente bzw. Pension errechnet werden. Ob ein Angestellter 5400€ brutto verdient oder 7500€, er zahlt immer den gleichen Rentenbeitrag. (Beitragsbemessungsgrenze)

    Bleibt für mich weiter die Frage: können wir nach rechtskräftigem Scheidungsurteil den VA noch notariell ausschließen? Diese Frage konnte mir ein weiterer Anwalt heute auch nicht beantworten. Und ich weiß nicht, an wen ich mich noch wenden kann… Der Notar wäre dann wohl der nächste Ansprechpartner…

    Nochmal DANKE für Ihre kurze Antwort.

    Cathy

  194. Monika

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    bekomme ich vielleicht auch noch eine Antwort? Wäre schön.

  195. Cathy

    Ich gebe die Antwort zu MEINEM Problem, Beitrag 193, mal selbst mit einem gefundenen Zitat von Herrn RA von der Wehl, das ich an anderer Stelle hier auf dieser hp fand :
    Zitat: wenn das Verfahren ausgesetzt wurde, wurde eben nicht über den VA bereits entschieden. Nach § 48 II Nr. 1 VersAusglG gilt damit neues Recht. Alle Auskünfte sind neu einzuholen.
    M.E. ist somit ein notarieller Ausschluss noch möglich. In § 7 I VersAusglG heißt es:
    ” ……die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird……..”
    Das bedeutet für mich, dass bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den VA darüber noch notarielle Vereinbarungen getroffen werden können.
    Fragen Sie zur Sicherheit den zuständigen Richter und einen im Familienrecht versierten Notar.
    Zitat Ende

  196. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    ich kann unmöglich beurteilen, ob es aus ihrer Sicht Sinn macht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Dazu müssten erst alle Auskünfte eingeholt werden und eine Berechnung durchgeführt werden.

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  197. Reinhold

    Hallo,

    ich habe hier auf der Seite folgendes gelesen.
    „Beförderungen nach Rechtskraft der Scheidung haben als nachehelichen Änderungen keinen Einfluss auf den Versorgungsausgleich“

    Ich bin 1990 geschieden worden und die Gehaltserhöhungen und Beförderungen nach der Scheidúng haben den anfangs angesetzten Versorgungsausgleich zwischenzeitlich verdoppelt.
    Habe gerade eine lächerliche Pensionserhöhung bekommen und auch davon sind noch einige Euro zusätzlich für den Versorgungsausgleich abgezogen worden.
    Es ist schon eigenartig, dass man weiterhin gemolken wird.
    MfG

  198. bea

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    folgender Fall, 25 Jahre Ehe, ich pensionierte Beamtin mittlerer Dienst, mein Mann gehobener Dienst und noch in Arbeit.
    2 Kinder über 18 Jahre die noch im Väterlichen Haushalt leben.
    Wie sieht es hier im Falle einer Scheidung aus, auch wegen der privaten Krankenkasse.

    Freundliche Grüße
    Bea

  199. Lars

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe die Ladung des Amtsgerichts erhalten. Dort werden die Hauptsache und der Versorgungsausgleich behandelt werden. Die Berechnungen der VA ergaben eine Differenz von ca. 160 €. Diese kam haupsächlich dadurch zu Stande, da meine Ehefrau die Hälfte der sechsjährigen Ehe dienstunfähig pensioniert war. Nun arbeitet sie wieder. Der VA beträgt demnach 80 €, wenn ich richtig rechne. Aus der Ehe gingen keine Kinder hervor. Können Sie eine Einschätzung machen, ob das Gericht den Ausschluss des VA befürworten würde, wenn beide Ehepartner ihn wünschen?

  200. jenny

    ich brauche mal eine grundsatzerläuterung:
    sie öffentlicher dienst, er beamter
    ehe 25 jahre ,getrennt seit 2007 beim alwalt wg. scheidung 9.09 dann hat das gericht gebummelt, die anträge zum versorgungsausgleich kamen erst im märz2010.
    nun ist sein anteil lt. bescheid 650 euro.
    muss erdiese an seine exfrau übertragen oder werden ihre erworbenen werte natürlich nicht soviel dagegengerechnet?
    danke für erklärung
    lg
    jenny

  201. RA Thomas von der Wehl

    @ jenny

    Der Versorgungsausgleich ist zwar vor gut einem Jahr grundlegend reformiert worden, es ist aber immer noch so, dass derjenige, der höhere Ansprüche erworben hat, die Hälfte der höheren Ansprüche abgeben muss. Insofern findet intern bei den Versorgungsträgern immer noch eine Saldierung statt, obwohl im Scheidungsbeschluss alle Ansprüche beider Eheleute jeweils geteilt werden.

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  202. jenny

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Wenn Sie mir nun noch sagen könnten, bis wann diese Werte gewertet werden, bzw. ab wann man Scheidung eingereicht hat.
    Eingezahlt wurde der Gerichtkosten´betrag bereits im Sept. 2009 die Unterlagen zum Versorgungsausgleich ergingen aber durch Gerichtsüberlastung erst im April 2010.
    Bis wann werden denn diese Anwartschaften gerechnet?
    Aus einer älteren Scheidung kannte ich es, das die ehezeit festgesetzt wurde.
    im vorleigenden Fall beträgt das immerhin ein halbes Jahr sprich eine Jahresüberschreitung von 2009 in 2010.
    Würde sich für die Berechnung des Versorgungsausgleiches etwas ändern?
    Vielen Dank für noch eine erklärende Antwort.
    MfG

  203. RA Thomas von der Wehl

    @ jenny

    der Zeitraum für die Berechnung des Versorgungsausgleiches ist gesetzlich definiert. Er befindet sich in § 3 Abs.1 VersAusglG.

    Die Ehezeit nach diesem Gesetz beginnt mit dem 1. Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde und sie endet mit dem letzten Tag des Monats, welcher der Zustellung des Scheidungsantrags an die Gegenseite vorausging.

    Beispiel:

    Hochzeit: 22.08.1988
    Zustellung ScheidA: 02.10.2010

    Ehezeit = 01.08.1988 – 30.09.2010

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  204. Elisabeth

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, ich habe da auch mal eine Frage. ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst mein Noch Ehemann Berufssoldat und geht in 4 Jahren in den Ruhestand. Wir waren bis jetzt 30 Jahre verheiratet und haben die Scheidung noch nicht eingereicht wegen dem VA. Ich werde erst in 18 Jahre in Rente gehen. Wenn bei der Scheidung der VA gemacht wird, werden dann seine Anrechte geteilt und mir übertragen und meine Anrechte im übertragen? Ich habe immer gearbeitet nur nach der Geburt unseres Kindes 11 Jahre halbe Tage, dann wieder Vollzeit.Ich habe gehört das ihm meine Ansprüche direkt abgezogen werden und der Staat sie kassiert bis ich in 18 Jahren in Rente gehe und er seine Ansprüche erst bekommt wenn ich in Rente gehe. Das würde heißen z.b. ihm würden 600 Euro direkt abgezogen werden und meine 500 Euro bekämm er erst wenn ich in Rente gehe. Oder werden die Beträge gegeneinander aufgerechnet und er müsste nur die Differenz von 100 Euro zahlen. Mit freundlichen Grüssen und Danke im voraus. LG Elisabeth

  205. Alex

    Hallo Herr von der Wehl,

    leider konnte ich eine Information nirgends finden, oder habe sie überlesen.
    Sie schreiben, daß derjednige, der den Ausgleich erhält, diesen dann erhält, wenn er selbst einen Rentenanspruch hat. Ich gehe doch aber davon aus, daß die Zahlung erst dann erfolgt, wenn derjenige, der den Anspruch hat auch selbst in Rente geht und Rente bezieht?!
    Wie ist es, wenn derjenige in vorzeitige Rente als Beispiel mit 63 geht? Bekommt er dann den Ausgleich ab 63 oder erst ab dem Rentenregelalter 67?

    Vielen Dank und Gruß

    Alex

  206. RA Thomas von der Wehl

    @ alex

    Der Ausgleichsberechtigte erhält den aus dem Versorgungsausgleich errechneten Betrag dann, wenn er einen Anspruch auf Rente hat. Dies kann natürlich auch bereits bei vorzeitiger Rente so sein. Das kann auch so sein, wenn der Ausgleichsberechtigte z.B. wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente bekommt. Dies alles ist dem Ausgleichspflichtigen aber solange egal, solange er selbst noch nicht in Rente ist. Solange der Ausgleichspflichtige noch arbeitet, würde er von in vorzeitigen “ Versorgungsausgleich“ gar nichts merken.

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  207. RA Thomas von der Wehl

    @ elisabeth

    Mit abschließender Sicherheit kann ich Ihnen nicht sagen, ob die gegenseitigen Ansprüche saldiert werden und bei ihrem Mann nur das verbleibende Saldo abgezogen wird. Dies könnte bereits daran scheitern, dass die Ansprüche nach dem neuen Versorgungsausgleich alle zunächst geteilt werden und es sich wahrscheinlich bei ihnen um verschiedene Versorgungsträger handelt, so dass eine interne Saldierung gar nicht möglich ist. In diesem Falle hätte ihr Mann tatsächlich ein großes Problem. Dieses Problem lässt sich allerdings lösen, wenn die Eheleute eine entsprechende notarielle Vereinbarung treffen. Hier sollte ein Fachanwalt für Familienrecht und ein familienrechtlich versierter Notar beigezogen werden. Möglicherweise finden Sie dies auch in einer Person.

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  208. Anita

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe an Sie eine Frage:
    Mein Mann und ich waren 13 Jahre zusammen, davon 3 Jahre verheiratet. Er war 12 Jahre bei der Bundeswehr und hat dieses Jahr Dienstzeitende gehabt. Nun hat er die übliche Abfindung zum DZE erhalten, was ich betrachtliche Summe ist. Ich habe in dem Jahr der Trennung keinen Unterhalt in Anspruch genommen und auch sonst keine Ansprüche erhoben. Meine Frage aber, habe ich Anspruch auf einen Teil der Abfindung? Ein Teil wurde ja mit in die Ehe gebracht und eigentlich habe ich ihn ja auch die ganzen 12 Jahre begleitet und jederzeit unterstützt. Eigentlich möchte ich ja nicht mal die hälfte. Die Übernahme der Scheidungskosten oder ein kleiner Teil als Polster würden mir schon reichen.
    Mein Mann wird noch in diesem Jahr Vater und danach wäre mein Anspruch wohl gen null.
    Bin im Moment etwas ratlos ob ich zum Anwalt gehen soll. Aber man denkt ja immer etwas leichtsinnig, dass eine Trennung ohne Streit auseinander geht!

    Schon jetzt vielen lieben Dank für eine Rückmeldung!

    Viele Grüße

  209. RA Thomas von der Wehl

    @ anita

    Eine Beteiligung an der Abfindung ist über den Zugewinnausgleich durchaus denkbar. Ich würde nunmehr dringend eine Fachanwalt für Familienrecht befragen.

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  210. Ullmann

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Mein letzter Tag der Ehezeit wahr der 31.07.1993. Danach wurde der Versorgungsausgleich nach den damaligen Rechtsgrundlagen berechnet. Diese haben sich aber sehr stark geändert.
    Kann man eine Neuberechnung nach derzeit geltendem Recht durchführen lassen und welche Schritte muss ich dann einleiten.
    Mit freundlichen Grüßen
    W.-R. Ullmann

  211. Thomas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin als städtischer Beamter noch 6Jahre im Dienst und im März 2010 geschieden worden. Der Versorgungsausgleich wurde berechnet und da meine Ex als Hausfrau gearbeitet hat und keine Rentenbeiträge erwirtschaftet hat, ist dieser für mich sehr hoch ausgefallen.
    Ab wann muß ich diesen Betrag abführen, wenn ich in Pension gehe oder wenn sie das Rentenalter erreicht hat (sie ist 8 Jahre jünger als ich ).
    Wenn meine geschiedene Frau vor mir sterben sollte, ist dann ihr Anteil für mich verloren und geht an die Stadt zurück oder bekomme ich diesen Anteil wieder für mich?
    Mein Arbeitgeber erklärte mir dazu dass dieser Betrag für mich verloren ist, was aber nicht in meinen Kopf will denn ich habe diese Rente als Beamter erarbeitet.
    Vielen Dank im Voraus !!!

  212. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    bitte keine vollständige Name. Sie finden sich sonst in den Suchmaschinen sehr schnell mit ihrem Namen wieder.

    Der Betrag aus dem Versorgungsausgleich, der allerdings gegebenenfalls noch anzupassen wäre, wird ihnen bei erreichen des Pensionsalters abgezogen.

    Sollte Ihre Frau bereits vorher einen Rentenanspruch erwerben, erhält sie den Betrag auch bereits vorher, was ihnen aber gleichgültig sein könnte, da sie zu diesem Zeitpunkt noch Dienstbezüge beziehen.

    Sollte Ihre Frau vor Beginn des Rentenbezuges versterben und sollte sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht länger als 36 Monate Leistungen aus dem Versorgungsausgleich bezogen haben, können sie nach § 37 VersorgungsausgleichG einen Antrag stellen, dass ihre Versorgungsbezüge nicht länger gekürzt werden. Die Grenze liegt also bei 3 Jahren Versorgungsbezug durch die geschiedene Ehefrau.

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  213. Norbert

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Frau und ich sind seit 5 Jahren verheiratet und werden uns scheiden lassen. Derzeit befinde ich mich noch im Referendariat und werde bald fertig sein und deutlich mehr verdienen und werde verbeamtet (Besoldung A13). Macht es einen Unterschied, wenn ich im Trennungsjahr verbeamtet werde und deutlich mehr verdienen werde?

    Spielt das Trennungsjahr überhaupt eine Rolle für die Berechnung oder nur die Ehejahre zuvor?

    Die paar Rentenpunkte die ich im Trennungsjahr ansammeln werde, machen doch keinen großen Unterschied? Oder Erfolgt die Berechnung der Rentenansprüche bei Beamten anders und es zählt die tatsächliche Rentenanwartschaft unabhängig davon, wieviele Jahre man bereits verbeamtet?

    Vielen Dank im Voraus!

  214. RA Thomas von der Wehl

    @ norbert

    hinsichtlich des Versorgungsausgleiches spielt es keine Rolle, wann sie Beamter werden. Die Stichtage des Versorgungsausgleiches werden gesetzt einerseits durch die Hochzeit und andererseits durch die Zustellung des Scheidungsantrags. Allenfalls eine lange Trennungszeit könnte sich negativ auf den Versorgungsausgleich auswirken.

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  215. Sanne

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ob Sie mir bei meiner Entscheidung helfen können??
    Könnte mich bei dem VA mit meinem Mann auf eine besondere Form der externen Teilung einigen: Wir sind beide verbeamtete Lehrer und eine interne Teilung ist ja leider nicht mehr möglich.– Mein RA schlug vor, dass wir uns so einigen, dass mein Mann seine gesamte Pension als Pension (vom LBV) erhält und ich nur den Ausgleichsbetrag von ihm aus der
    gesetzl. Rentenversicherung. (Vorgesehen ist aber eigentlich, dass ich 2/3 meiner Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung beziehe u. 1/3
    als Beamtenpension.
    Sein RA vertritt die Meinung, wir sollten bei der vorgegebenen Regelung bleiben, denn eine gesetzl.Rente wäre günstiger: auch in Zukunft
    würde man da Steuern sparen ( wenn ich in 5 Jahren in Rente gehe, würde d.Rente nur zu 72% besteuert, die Pension jedoch voll).
    Warum heißt es immer: Eine Pension ist „wertvoller“? –Das konnte mir bisher noch niemand richtig beantworten (u.die Beratung durch meinen RA ist schon abgeschlossen).
    Hängt die Beamtenpension eventl. nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung ab u. ist sie deshalb „sicherer“? Wie sieht es denn bei der Pension mit Erhöhung, Nullrunde u. Kürzung im Moment und in Zukunft aus?)

    Wäre schön, wenn Sie mir – durch mehr Information – einen Rat geben könnten.
    Freundl. Gruß S.
    PS: Finde nirgendwo einen Hinweis, ob Sie
    Ihre Tipps unentgeltlich geben.

  216. RA Thomas von der Wehl

    @ sanne

    mit diesen Tatsachen kann ich keine seriöse Antwort geben und Sie sollten sich auf die Vorschläge Ihres Anwaltes verlassen.

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  217. hinrich

    Sehr geerhter von der Wehl,
    auch ich „sorge“ mich um den Versorgungsausgleich, der meiner frisch geschiedenen Frau nach meiner Pensionierung zusteht.
    Zu den Fakten:
    bin Beamter im höheren Dienst mit einem Nettoeinkommen von 3.100,- Euro netto. Meine Frau ist Angestellte mit einem Netto von 2.200,- Euro
    Wir waren von 08.1990 bis 09.2009 verheiratet.
    Beamter bis ich seit 01.1989 (mit 31 Jahren, zuvor Studium und freie Wirtschaft) und werde voraussichtlich 2024 Pensioniert. Mit welchem VA müsste ich rechnen ? Meine Recherchen ergaben näherungsweise:
    Ich: 3100 * 9 Ehejahre / 35 Dienstjahre = 797,- Euro
    Exfrau: 2200 * 9 / 45 Arbeitsjahre (davon 2 Jahre Elternzeit) = 440,- Euro.
    Ich müsste Ihr einen „fetten“ VA von 797 – 440 = 357 Euro geben. Liege ich da richtig ?
    Vielen Dank

    Danke

  218. RA Thomas von der Wehl

    @ hinrich

    die konkreten Zahlen kann ich natürlich nicht errechnen, wenn wir aber mit diesen Zahlen rechnen, liegen Sie nicht ganz richtig.

    M = 797,00
    F = 440,00
    Differenz = 357,00
    Ausgleich davon 1/2 = 178,50

    Konkret werden nach der Reform 2009 allerdings die Ansprüche jeweils geteilt und nur, wenn Ansprüche bei dem gleichen Versorgungsträger bestehen, wird dort eine interne Saldierung vorgenommen. Dennoch bleibt es im Ergebnis bei dem oben dargestellten.

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  219. Thelemann

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    bin 1970 bei der Post als Arbeiter angefangen.Seit 1975 Beamter.Scheidung 1983.Die Post hat bis 1975 Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt.bei der Berechnung der Höhe des Versorgungsausgleich,
    sagt man 13Jahre Beamter und fünf Jahre Arbeiter´.Also bekommt meine geschiedene Frau,Versorgungsausgleich 13 Jahre Beamter und fünf Jahre aus der Rentenversicherung.Der Auszahlunsbetrag meiner Rente beträgt 315.-Euro,aber die Post kürzt meine Pension um 378.- Euro.Erworbene Ansprüche sollten geteilt werden und dies ist hier nicht der Fall.
    Mit freundlichen Grüßen W.T.

  220. RA Thomas von der Wehl

    @ thelemann

    ich weiß nicht genau, welche Frage hier gestellt werden soll, würde aber grundsätzlich raten, dies mit dem Versorgungsträger zu besprechen. Dort besteht durchaus Kompetenz, solche Fragen zu erläutern.

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  221. Heinrich

    Sehr geehrter Herr von de Wehl
    als Beamter vor 6 Jahren geschieden, werde ich – 60 J. alt – aufgrund einer Schwerbehinderung (hat nach der Scheidung anerkannt) per 1. 2. 2011 vorzeitig in Penson gehen. Meine Ex-Frau ist 10 Jahre jünger, als Angestellte tätig. Durch einige Jahre krankheitsbedingter Altersteilzeit und nun vorzeitigen Ruhestand habe ich eine deutlich geringere Pension (als z. B. bei Scheidung zu erwarten). Wenn mir jetzt der VA abgezogen wird, bedeutet das ein Minus von 25%; da ich noch drei Kinder im Studium zu unterhalten habe reicht es nicht einmal für meine sog. Fixkosten.
    Mein Anwalt sagte, ich solle auf jeden Fall bei meiner Versogungsstelle einen Antrag stellen, dass der VA nicht abgezogen wird, dieser würde dann an die Versicherungsanstalt weitergeleitet. Wie kann ich hier begründen? Gibt es u.U. noch eine andere Möglichkeit (Härtefallregelungen) den Abzug des VA zu verhindern.
    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
    Heinrich

  222. RA Thomas von der Wehl

    @ heinrich

    bitte schauen Sie in §§ 35, 36 VersAusglG.

    Der Antrag ist an dem Versorgungsträger direkt zu richten. Wird dem Antrag stattgegeben, wird ab dem, auf die Antragstellung folgenden Monatsersten, keine Kürzung mehr durchgeführt. Ob die konkreten Voraussetzungen des § 35 bei Ihnen vorliegen, kann ich nicht abschließend beurteilen.
    Zur Begründung sollten Sie ausführlich ihre finanzielle Situation darlegen und belegen.

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  223. Toni

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin seit 6 Jahren geschieden und nun erreicht mich die Berechnung des Versorgungsausgleichs. Meine Ex-Frau ist selbständige Ärztin und zahlte viele Jahre in das Ärzteversorgungswerk ein. Ich selbst bin Beamter. Wie wird prinzipiell der Versorgungsausgleich vorgenommen und stimmt es, dass nicht die erworbenen Anwartschaften sondern die tatsächliche Höhe des „Bruttoverdienstes“ während der Ehezeit ausschlaggebend ist?
    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung

  224. RA Thomas von der Wehl

    @ toni

    die von den Eheleuten in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften werden jeweils geteilt. Die verschiedenen Versorgungsträger werden die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften berechnen und das Gericht wird einen Ausgleichsvorschlag machen. Diesen sollten Sie von einem Fachanwalt für Familienrecht überprüfen lassen.

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  225. Toni

    Hat mir sehr gehokfen, herzlichen Dank.

  226. Siggi

    In Beitrag Nr. 40 hatte Annett eine Frage gestellt die mich auch sehr interessiert.

    Ich bin seit 1979 Beamter.
    1985 wurde ich Beamter auf Lebenszeit.
    Im Juni 1987 habe ich geheiratet.
    Zu diesem Stichtag hatte ich als Beamter a.L. ja bereits einen Anspruch auf Mindestversorgung (nach heutigem Stand ca. 1300 Euro).

    Seit April bin ich im Vorruhestand.
    Abzüglich der 10,8% Versorgungsabschlag.
    erhalte ich ca.

  227. Siggi

    Sehr geehrter Herr Wehl,

    im Beitrag Nr. 40 hatte Annett eine Frage gestellt die mich auch brennend interessiert.

    Ich bin seit 1979 Beamter.
    1985 wurde ich Beamter auf Lebenszeit.
    Im Juni 1987 haben wir geheiratet.
    Zu diesem Stichtag hatte ich als Beamter a.L. ja bereits einen Anspruch auf die Mindestversorgung (nach heutigem Stand ca. 1350 Euro).

    Meine Frau war zu Beginn unserer Ehe nicht berufstätig.
    Seit 1993 bis heute geht sie einer sozialversicherungspflichtigen Halbtagsbeschäftigung nach.

    Seit April 2010 bin ich im Vorruhestand.
    Abzüglich der 10,8% Versorgungsabschlag.
    erhalte ich ca. 1800 Euro Ruhegehalt.

    Was würde bei einer Scheidung nun auf mich zukommen ?

    Sofortige Kürzung meines Ruhegehalt ?

    Berechnungsgrundlage für den Versorgungsausgleich:
    Mindestversorgung erhalte ich auf jeden Fall ?

    Nur was über der Mindestversorgung liegt, fließt in den Versorgungsausgleich ?
    Diesen Anspruch hatte ich ja bereits bei Eheschließung.
    So wär’s doch eigentlich richtig.

    Oder dienen etwa die während der Ehejahre erworbenen Versorgungsansprüche in den Versorgungsausgleich ?
    Das wäre nach meinem Rechtsempfinden eigentlich nicht korrekt.

    Ich muss zugeben wenn es so wäre, das ich mich übervorteilt fühle was ich auf keinen Fall will.

    Aber ich denke die Mindestversorgung müsste mir auf jeden Fall bleiben, da ich zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits einen Anspruch darauf erworben habe.

    MfG
    Siggi

  228. Siggi

    @Thelemann

    soweit mir bekannt werden alle Tätigkeiten -AUCH ALS ARBEITER- im öffentlichen Dienst, voll angerechnet für die Berechnungsgrundlage einer späteren Beamtenversorgung.
    13 Jahre Beamter währen demnach korrekt.

    Soll heissen, die 5 Jahre in denen du Arbeiter im öffentlichen Dienst warst werden voll berücksichtigt, wie z.B. auch die Bundeswehrzeiten Wehrpflichtiger, die später mal Beamte werden.

    Allerdings weis ich nicht wie das die entsprechenden „Kassen“ untereinander verrechnen.

    Kann ja auch nicht richtig sein dass man parallel in zwei Systemen Versorgungsansrüche erwirbt.

    Die Rentenansprüche für deine 5-jährige Tätigkeit als Arbeiter müssten m.E. erlöschen, weil sie deinen Versorgungsansprüchen als Beamter hinzugerechnet wurden.

    Irgendwie wirklich schwierig deine Frage zu beantworten.

    LG
    Siggi

  229. RA Thomas von der Wehl

    @ siggi

    Eine Kürzung durch VA grundsätzlich :ja

    aber: § 35 VerAusglG prüfen lassen.

    Im übrigen wird ganz normal im Versorgungsausgleich festgestellt, welche Ansprüche beide Eheleute, bezogen auf die Ehezeit, erworben haben. Diese Ansprüche werden jeweils geteilt. Woher der Anspruch auf eine Mindestversorgung stammt, kann ich nicht beurteilen, denke aber, dass dies eine beamtenrechtliche Besonderheit ist, die im Versorgungsausgleich keine Berücksichtigung finden wird. Möglicherweise würde es sich dann aber lohnen, dies einmal gerichtlich klären zu lassen.

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  230. Lisetta

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    zunächst: vielen Dank für Ihre sehr informative Seite und Ihre Hilfsbereitschaft!

    Meine Frage:
    Ich bin Beamtin a.L. (Land), mein Ehemann in spe selbstständig (Altersversorgung durch berufsständische Altersversorgung, private Rentenversicherung, Immobilien).
    Nun wollen wir einen Ehevertrag machen; er schlägt vor, den VA auszuschließen, da er selbst ca. 15 Jahre vor mir in den Ruhestand gehen wird. Er sieht dies als Absicherung für mich, damit mir im Falle einer Scheidung nicht meine Pensionsansprüche gekürzt würden, sobald er Ruheständler wird.
    Ich betreue allerdings unser Neugeborenes und werde nach unserer Planung voraussichtlich ca. 7 Jahre nicht arbeiten, dann ca. eine halbe Stelle für weitere 8 Jahre haben!
    Ist unter diesen Umständen ein Verzicht auf VA ohne Ausgleich von seiner Seite (z.B. durch eine private Renten- oder Lebensversicherung für mich) nicht mit erheblichen Nachteilen für mich verbunden, da ich ja für ca. 15 Jahre keine bzw. nur geringere Ansprüche erwerben werde?
    Meine Gesamtdienstzeit wird ca. 35 Jahre betragen, da sind 15 Jahre ja im Verhältnis auch sehr viel.

    Da sich mein Anwalt hier nicht gut auskennt, wäre ich Ihnen für Ihren Rat überaus dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lisetta

  231. Lisetta

    Ach so, noch ein vielleicht wichtiger Nachtrag: ich verdiene A 13 und damit bei Vollzeit ca. 20 % mehr als mein Zukünftiger. Danke!

  232. RA Thomas von der Wehl

    @ lisetta

    Den Ausschluss des Versorgungsausgleiches sehe ich ähnlich kritisch wie Sie. Auch ist nicht richtig, dass bei ihnen irgend etwas gekürzt würde, wenn ihr Mann sehr viel früher in den Ruhestand geht. Zu dem Zeitpunkt wären sie ja noch aktiv tätig. Die aktiven Bezüge werden nie um einen möglichen Versorgungsausgleich gekürzt.

    Man kann natürlich den Versorgungsausgleich gegenseitig ausschließen und zum Ausgleich die Vereinbarung treffen, dass für die Zeiten, in denen sie gar nicht oder nur halbschichtig tätig sind, ein Ausgleich aus dem Familieneinkommen geschaffen wird. Dies kann zum Beispiel eine private Rentenversicherung für Sie sein.

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  233. ratlos

    Wenn Nachweisbar das wegen Schwerbehinderung (lag vor Ehe schon vor)Versorgungsausgleich Härte bedeutet hat
    Man(n) Changse mit dem §35 bzw.§36?

  234. Individualist

    @ siggi

    …vielleicht kann ich etwas helfen (ohne Gewähr)

    Was würde bei einer Scheidung nun auf mich zukommen ?

    >Durchführung des Versorgungsausgleichs nach neuem Recht

    Sofortige Kürzung meines Ruhegehalt ?

    >Grundsätzlich ja. Hier müsste man aber schauen, wie der Stand der Gesetzgebung in dem jeweiligen Bundesland ist – genauer der ehemalige § 57 BeamtVG. Einige Bundesländer haben das Versorgungsrecht noch nicht aktualisiert – eben speziell den § 57 BeamtVG. D.h. in einigen Ländern gilt de facto noch das Pensionistenprivileg, in andern (BY, Hamburg) gibt es dieses nicht mehr. Dort hieße es dann sofortige Kürzung.

    Berechnungsgrundlage für den Versorgungsausgleich:
    Mindestversorgung erhalte ich auf jeden Fall ?

    >Nein, durch eine Kürzung nach § 57 kann es auch unter die Mindestversorgug gehen.

    Nur was über der Mindestversorgung liegt, fließt in den Versorgungsausgleich ?
    Diesen Anspruch hatte ich ja bereits bei Eheschließung.
    So wär’s doch eigentlich richtig.

    >Nein. Berechnungsgrundlage sind die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften.

    Oder dienen etwa die während der Ehejahre erworbenen Versorgungsansprüche in den Versorgungsausgleich ?
    Das wäre nach meinem Rechtsempfinden eigentlich nicht korrekt.

    >Ist aber so….

  235. Individualist

    @theleman

    das der Kürzungsbetrag und die Auszahlung für Ihre (Ex)frau nicht übereinstimmen, ist systembedingt.

    Erklärung:
    Sowohl der Kürzungsbetrag für Ihre Altersversorgung als auch die dem Rentenkonto ihrer Frau gutgeschriebene Anwartschaft dynamisieren sich nach verschiedenen Systemen. Da die Entwicklung in der Beamtenversorgung in den letzten Jahrzehnten nicht mit der Entwicklung der Rentennversicherung übereinstimmt, klaffen Kürzungsbetrag und erhaltene Rente auseinander.

  236. hans-p

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Meine Frage: Ich bin Soldat(A9) seit 3 Jahren in Pension,auch seit 3 Jahren getrennt lebend. Bei einer Scheidung von meinem Ehepartner(26 Ehejahre) wäre der Versorgungsausgleich von mir ab sofort zu bezahlen.Da meine Frau noch berufstätig ist und weiter Rentenansprüche sammelt, während ich bereits Pension beziehe und keine weiteren Anwartschaften ansammle.Würde hier eine spätere Scheidung, in diesem Falle für mich nicht von Vorteil sein ?
    Vielen Dank im voraus
    hp

  237. RA Thomas von der Wehl

    @ hans-p

    aus Ihrer Sicht macht eine Scheidung im Hinblick auf den VA tatsächlich wenig Sinn.

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  238. Wolfgang

    Guten Tag Herr von Wehl, ich habe Fragen zur folgenden Situation:
    Ich bin 62 Jahre alt und im Vorruhestand, mit 2153,17 EUR Brutto Ruhegehalt. Meine Frau ist 59 Jahre alt und Hausfrau. Unsere beiden „Kinder“ sind erwachsen u. selbstständig. Wir sind seit 37 Jahren verheiratet und leben nun seit zweieinhalb Jahren getrennt. Sie hat inzwischen einen Bar-Unterhalt in Höhe von 545,50 EUR erstritten.
    ( Ihr Wohnvorteil wurde mit berücksichtigt ) Da es unwiderruflich zur Scheidung kommen wird, möchte ich wissen, ob ich -die dann private- Krankenkasse meiner Frau zahlen muss. Falls es tatsächlich so wäre, steht mir dann wenigstens ein Mindestsatz zum Leben zu?

    Dann noch eine weitere Frage: Sie bewohnt unser gemeinsames Haus, während ich zur Miete in einem Kleinappartement wohne. Ich muss aber trotzdem noch weiterhin die Grundbesitzabgaben ( ca 1200,- EUR jährlich )zahlen, sowie Darlehenskosten v. ca 300,- EUR monatlich, weil meine Frau sich weigert dieses zu tun, bzw. sich zu beteiligen. Wie komme ich aus diesem Disaster heraus?
    Mit vielen Dank im voraus, Wolfgang

  239. Jeanette

    Sehr geehrter Herr von Wehl,

    im Oktober 2010 wurde in der Sendung Ratgeber Recht berichtet, daß viele Versorgungsausgleiche falsch berechnet wurden. Man könnte auch bei sehr lange zurückliegenden Scheidungen noch versuchen, den VA nachprüfen zu lassen.

    Meine Ehe mit einem Beamten wurde 1979 geschieden (Ehezeit von 1965 bis 1979 – wir hatten zusammen 3 Kinder, deshalb war ich nicht berufstätig). Ich bekam auf mein Rentenkonto 8 Punkte als VA. I

    Vor kurzem beantragte ich beim Familiengericht eine Überprüfung des VA. Kurz darauf riet mir eine Rechtsanwältin davon ab, weil es nichts bringen würde.

    Nun bin ich ziemlich verunsichert. Könnten Sie mir einen Rat geben, was ich tun soll?

    Ich bin ganz begeistert von Ihren zahlreichen Ratschlägen und würde mich über Ihre Meinung sehr freuen.

    Es schreibt Ihnen
    Jeanette

  240. Kirsten

    Sehr geehrter Herr von Wehl,
    Sie gehen immer von 2 Stichtagen für die Berechnung aus – tatsächlich sind es aber 3 ! Die Ansprüche werden auf die Altersgrenze bzw. auf die Zeit bis zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gerechnet, wie es sich in den unten aufgeführten Berechnungen meines Versorgungsträgers zeigt.

    Bei mir läuft das Verfahren auf Versorgungsausgleich derzeit – ich muss Ausgleich zahlen – mein Ex-Ehemann war in der Ehezeit Angestellter im ÖD

    1. Dauer der Ehe 1983 – 30.6.02 (Scheidungsantrag)
    2. Dauer meiner ruhegehaltfähigen Dienstzeit (ich war ab 3.10.90 Angestellte im ÖD und dann ab Dezember 1996 Beamtin)
    Für die Zeit vom 3.10.90 bis 1996 als ich Angestellte war erhält mein Ex-Ehemann die Hälfte der Rentenversicherungspunkte und
    gleichzeitig anteilige Versorgungsbezüge, da die ruhegehaltfähige Dienstzeit ab 3.10.90 bis zum Scheidungsantrag mit 11,74 Jahren angerechnet wird, obwohl ich ja tatsächlich erst ab Dez. 1996 Beamtin war.
    Mit dieser doppelten Berücksichtigung ist es aber noch nicht getan.
    Zur Scheidung 2004 lagen die Unterlagen über den Versorgungsausgleich vor, er wurde aber vom Gericht nicht gleich durchgeführt und sollte erst im Versorgungsfall erfolgen.
    Der ist nun seit 2008 beim Ex und 2010 bei mir eingetreten.

    2004 erfolgte die Berechnung für den Ehezeitanteil der Versorgung wie folgt:
    mein letztes Gehalt zum Tag des Scheidungsantrags
    (Grundgehalt+Stellenzulage) 2.395 €
    ich hätte bis zur Altersgrenze
    34,58 Jahre arbeiten müssen daraus
    ergibt sich ein Ruhegehaltsatz von 62%
    meine Pension + Weihnachtsgeld würde 1566 €
    betragen – davon Anteil Ehezeit 11,74 Jahre

    1.566 € x 11,74 Jahre
    geteilt durch 34,58 Jahre bis zur Altersgrenze
    ergibt 531 € ./. Abschlag

    500,85 € wären aufzuteilen gewesen.

    Statt der o.g. 1.566 € erhalte ich jetzt tatsächlich die Mindestpension
    1.087 € x 11,74 Jahre
    geteilt durch nun nur 19,7 Arbeitsjahre bis zur Pensionierung ./. Abschlag
    ergibt 628 € die aufzuteilen sind.

    Wäre der Versorgungsausgleich zur Scheidung durchgeführt worden hätte ich 500 € teilen müssen – jetzt nach Eintritt des Versorgungsfalls und geringerer Pensionsansprüche sind es 628 € !!! weil nun nicht mehr die Altersgrenze berücksichtigt wird, sondern die tatsächliche Dienstzeit !!

    Das ist deutsches Recht !! Ich bin bedient !
    Meine Anwältin blickt so richtig auch nicht durch.
    Jetzt recherchiere ich nun pausenlos selbst um das Unheil abzuwenden von meiner Mindestpension auch noch einen Ausgleich i.H.von 92 € zahlen zu müssen, der sich laut Gericht aus unseren gegenseitigen Ansprüchen ergibt.

    Einen schönen Tag wünscht
    Kirsten

  241. Peppi

    Guten Tag,

    ich weiss seit 3 Taen, dass ich die sog. 55er Regelung (Vorruhestand) der Dt. Telekom ab August 2011 in Anspruch nehmen könnte. Bin Beam a.L. und war von 1980 bis 1999 mit Bea a.L. verheiratet. Ein Kind geb. 1981. Exmann ist 2000 im aktiven Dienst verstorben. Versorgungsausgleich wurde durchgeführt und Konto damals bei BFA mit 4,9778 Entgeltpunkten eingerichtet. Kann ich den Versorgungsausgleich mit Eintritt in den Vorruhestand beanspruchen bzw. gibt es Sonderregelungen wegen des Todes des Ausgleichspflichtigen?

  242. Paule

    Guten Tag Herr von Wehl,
    mit Interesse (eigenem) verfolgte ich die Kommentare zum Thema Versorgungsausgleich.
    Da ich bereits bei der kostenlosen Rechtberatung ( AG ) erfolglos war, wende ich mich nun an Sie.

    2003 wurde ich nach 24 Ehejahren geschieden.
    Meine damalige Ehefrau war vor und während der Ehe 15 Jahre berufstätig.
    2004 oder 2005 nahm sie wieder eine berufliche Tätigkeit auf.
    Zu diesem Zeitpunkt hatte ich zwei Kinder –
    mit 17 und 25 Jahren.
    Unterhalt weder für die Ehefrau noch für die
    Kinder wurde im Scheidungsurteil festgelegt.
    Hauseigentum im Einvernehmen anteilmäßig unter Berücksichtigung der Kinder aufgeteilt.
    D.h. Auszahlung 1/4 des nieder geschätzen Wertes an mich ausgezahlt.
    2003 bis 2006 zahlte ich freiwillig 570.- Euro an mein Ex Frau zur Unterstützung und Unterhalt des Hauses.
    Z. Zt. zahle ich „freiwillig “ 400.- Euro, an meine Tochter, die noch studiert – plus zusätzlich unregelmäßig Unterstützung von Sonderausgaben für das Studium, welches 2013 zu Ende geht.
    Nachdem meine Ex Frau das Haus behielt und
    beruflichg unabhängig ist, bleibt für mich
    die harte Nuss des Versorgungsausgleiches.
    Dieser Versorgungsausgleich wurde 2003 auf
    487.- Euro festgelegt.
    2009 ging ich in den Ruhestand ( ehem. Berufsoldat )
    Meine Ex Frau – Jahrgang 1957 – ist berufstätig
    und wird frühestens mit 60 oder 63 Lebensjahren in Rente gehen und somit in den
    Genuß – verdientermaßen – des Versorgungsausgleiches kommen.
    Dieser Versorgungsausgleich beträgt heute
    548,13 Euro monatich.
    Bemessungsgrundlage für den Versorgungsausgleich waren zum Zeitpunkt der Scheidung die Rentenansprüche meiner Ex Frau im Verhältnis meiner Pensionsansprüche.

    Ich denke, dass sich diese Bemessungsgrundlagen geändert haben und somit einer neuen Berechnung bedarfen.

    Von dem ständig geringer werdenden Ruhegehalt – zahle ich z.Zt. 400.- an meine Tochter ( Jahrgang 1986 ) – Kindergeldempfänger über die Ex Frau bis Juni 2011.
    Verorgungsausgleich in Höhe von 548,13 Euro
    bis zu meinem Ableben.

    Bei einem Ruhegehalt A 9 bleibt – 70% und
    eigenen Kranken- und Pflegekassezahlungen
    und den üblichen Fixkosten wenig übrig.

    Ein Hartz 4 Empfänger hat etwa genau so viel
    wie ich nach 34,5 Jahren treuem Dienen für
    den Staat.

    Jetzt endlich meine Frage –
    Ist es sinnvoll eine Neuberechnung des Versorgungsausgleiches zu beantragen ??
    oder
    schade ich mir selbst damit ??

  243. RA Thomas von der Wehl

    @ paule

    ich befürchte, eine Neuberechnung wird nicht viel bringen. Ob hier Unbilligkeit vorliegt oder Gründe nach §§ 32 ff VersAusglG, kann ich nicht beurteilen.

    Es gibt leider Versäumnisse bei der Scheidung. Damals galt noch das alte Unterhaltsprivileg und dies hätte genutzt werden sollen.

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  244. Paule

    Danke für die prompte Antwort.

    Gruß

    Paule

  245. Christian

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich hätte eine Frage bezüglich einer Witwenrente meiner Mutter. Mein Vater war Berufssoldat, Ehe wurde 2001 nach 25 Jahren geschieden, mein Vater ist 2004 verstorben.
    Besteht nun die Möglichkeit einer Witwenrente bzw. Hinterbliebenenrente?

    Einen schönen Tag
    Christian

  246. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    der Rentenanspruch endet idR mit Zustellung des Scheidungsantrages. Bitte fragen Sie beim Träger aber nochmals nach.

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  247. Siggi

    Hallo Christian,
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    http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__22.html

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    Gruß
    Siggi

  248. Christian

    Danke für die Antworten!

    Gruß Christian

  249. armin

    Zählt eine „Beamter auf Widderruf“-zeit als „Beamter“ im Sinne des VA?

  250. RA Thomas von der Wehl

    @ armin

    wohl nicht, da er keine Beamtenversorgung erhalten wird

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  251. Siggi

    @armin
    natürlich wirkt sich die Zeit auf den VA aus.

    Versorgungsansprüche erwerben auch Beamte auf Widerruf (Anwärter/Ausbildungsphase) oder auf Zeit (Zeitsoldaten), sofern sie später Beamte auf Lebenszeit werden.
    (Z.B. Zeitsoldat wird Befufssoldat etc.

    Wird das Beamtenverhältnis vorher beendet, zahlt der Dienstherr für diese Zeiten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachträglich ein.
    Diese fließen dann natürlich ebenfalls in der Berechnung des VA ein.

    Gruß
    Siggi

  252. Rollo

    Hallo Herr von der Wehl,

    zunächst einmal einen herzlichen Dank für Ihre doch sehr infomative Seite!

    Meine Frage ist Folgende:
    Ich wurde 2008 geschieden und VA wurde festgelegt. Voraussichtlich 12/2019 werde ich in Pension gehen. Ist es zutreffend, dass ich mein Ruhegehalt in voller Höhe beziehen würde, sollte die Unterhaltsberechtigte innerhalb einer 3-Jahresfrist, also bis 12/2022, versterben?

    Vielen Dank im Voraus
    Rollo

  253. RA Thomas von der Wehl

    @ rollo

    lesen sie § 37 VersAusglG.

    Wenn der Ausgleichsberechtigte verstirbt, ohne dass er bereits Leistungen aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat, wird die Kürzung nicht länger durchgeführt.

    Gleiches gilt, wenn der Ausgleichsberechtigte nicht länger als 3 Jahre Leistungen aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat.

    Erst wenn der Ausgleichsberechtigte mehr als 3 Jahre Leistungen aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat und dann verstirbt, wird die Kürzung auch weiterhin durchgeführt.

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  254. rollo

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
    Eine Frage dazu habe ich aber noch:
    „Wenn der Ausgleichsberechtigte verstirbt, ohne dass er bereits Leistungen aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat, wird die Kürzung NICHT LÄNGER durchgeführt…“
    Wie muss ich dies verstehen? Noch keine Leistungen bezogen, aber die Pesionskürzung wird NICHT LÄNGER durchgeführt???

  255. RA Thomas von der Wehl

    @ rollo

    wenn Sie in Pension gehen, aber zu diesem Zeitpunkt Ihre Frau noch keinen Rentenanspruch hat, weil sie z.B. deutlich jünger ist, wird dennoch bereits ihre Pension um den Anspruch aus dem Versorgungsausgleich gekürzt.

    Dieses Problem ist bei Soldaten besonders virulent, wenn zum Beispiel ein Pilot mit 45 Jahren bereits in Pension geht.

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  256. Rollo

    Ahh ja, verstanden!

    Dann kann ich mir ja noch Hoffnungen machen ;-))

    Vielen Dank noch einmal!

  257. jürgen

    Glückwunsch und Dank für Ihre sehr informative Seite.

    Gilt das Pensionistenprivileg auf bei Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand (mit 63 Jahren bei Schwerbehinderung)?

  258. jürgen

    Glückwunsch und Dank für Ihre sehr informative Seite.

    Gilt das Pensionistenprivileg auch bei Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand (mit 63 Jahren bei Schwerbehinderung)?

  259. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen

    es gilt gar nicht mehr!!!!

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  260. marie

    hallo,

    jetzt muss ich mich demnächst auch mit diesem thema befassen.
    ich bin seit jetzt 26 jahren verheiratet mit einem verbeamteten lehrer, 2 kinder, ich habe selber meist auf selbständiger basis gearbeitet. rentenansprüche aus festanstellung sind daher sehr gering. mein noch-mann bekommt jetzt das zweite kind mit einer anderen frau .
    wie sind in dem fall meine versorgungsansprüche ? macht es einen unterschied, daß ich, zusammen mit minderjähriger tochter, das gemeinsame haus bewohne?
    ich bin 3 jahre älter und gehe ca in 10 jahren in rente

    danke für die antwort

  261. franz

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Ihr Engagement und Ihre Antworten sind bewundernswert.

    Es sind alles Einzelfälle, die Sie individuell beantworten. Aufgrund der Einzelfälle konnte ich für mich noch keine Lösung für meinen Einzelfall finden. Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich Ihnen dankbar, da ich das Zitat zur Erhöhung oder Minderung aus dem Gesetz nicht ganz umsetzen kann. Hier Details:

    Heirat 1990;
    Scheidungsantrag 2007;
    Scheidung 2007;
    Ex-Frau seit 1999 in Erwerbsunfähigkeitsrente, ist Jahrgang 1947;
    Ich seit 1972 als B. a. L.(Land NRW)
    VA ca. 330 € zugunsten von ihr, werden auch seit Scheidung ausgezahlt;
    aufgrund meiner Erkrankung voraussichtlich ab März 2012 vorzeitiger Ruhestand mit entsprechenden Abzügen(10,8%);

    Fragen:
    Bleibt es bei den ca. 330€ Abzug auf Dauer, oder haben sich meine „Punkte“ aufgrund der Dienstzeit zwischen Scheidungsantrag und Dienstende erhöht?
    Oder gar die meiner Ex-Ehefrau?
    Laut Auskunft(online)des LBV, ist mein Ruhegehalt gleich, egal ob ich jetzt oder in drei Jahren in Pension gehe.
    Sollte ich eine Neuberechnung des VA anstreben?
    Mir wird schwindelig, wenn ich daran denke, wie hoch(niedrig) meine Auskünfte nach fast vierzig Dienstjahren sein werden.
    Vorab vielen Dank für Ihre Antwort,
    mfG. franz

  262. RA Thomas von der Wehl

    @ franz

    möglicherweise kommen hier Anpassungen nach §§ 35f VersAusglG oder die Abänderung nach § 51 in Betracht. Das muss ein RA konkret prüfen, aber Sie können mit dem Versorgungsträger auch selbst sprechen.

  263. franz

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    herzlichen Dank für die prompte Auskunft. Mit dem LBV zu sprechen ist schwerer, als zum Mond zu fliegen. Dort ist man so überlastet, dass es in den vergangenen 7 Monaten nicht möglich war, mir eine Versorgungsauskunft zukommen zu lassen.
    Werde nun doch einen versierten Anwalt für Familienrecht konsultieren, auch wenns teuer ist.
    m. f. G
    Franz

  264. karl-heinz

    Hallo Hr. von der Wehl

    bei meiner Scheidung wurde auf der Basis Jahr 2000 ein Versorgungsausgleich durchgeführt (Beamter/Bayern). Damals „erwirtschaftete“ ein Beamter in den ersten Jahren einen höheren Pensionsanspruch pro Jahr, in den späteren Jahren waren es dann niedrigere Steigerungen. Zwischenzeitlich wurde das System geändert. Die Ansprüche für die Pension erhöhen sich von anfang an jährlich in gleichem Maße. Nach dieser Neufassung hätte ich nach 23 Ehejahren einen deutlich niedrigeren Pensionsanspruch angesammelt als nach der alten Regelung, was sich dann auch auf den Versorgungsausgleich auswirken würde. Außerdem wurde die Höchstpension nach dem Scheidungsurteil von 75 Prozent auf 71,25 Prozent abgeschmolzen. Führt eine Neuberechnung des Versorgungsausgleiches zur Anwendung der jetzt gültigen Regelung mit der gleichmäßigen Erhöhung des Pensionsanspruches pro Jahr? Ich hätte dann bei der Scheidung ca. 50 Prozent Pensionsanspruch gehabt, nach der alten Regelung etwa 62 Prozent.

  265. RA Thomas von der Wehl

    @ karl-Heinz

    Hier lohnt sich sicherlich einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen und prüfen zu lassen, ob eine Neuberechnung des Versorgungsausgleiches aufgrund geänderter Umstände möglich ist.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  266. Bernd

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    mein Scheidungsverfahren läuft, eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung wurde mit meiner Frau vereinbart. Dort wurde u.a. der Versorgungsausgleich ausgeschlossen.
    Meine Frau klagt nun dagegen. Im Rahmen der gerichtlichen Prüfung hat der Versorgungsträger die Versorgungsanteile nebst korrespondierenden Kapitalwerten ermittelt.
    Nunmehr verlangt die gegn. Anwältin eine Neuberechnung, da die Auskunft nicht nach gültigem Recht erhoben worden sei. Grund hierfür sei der Umstand, dass die Anhebung der allgemein gültigen Altersgrenze für Berufssoldaten noch gar nicht eingeführt sei sondern erst ab 2024 gelte.
    Meines Wissens wird die Anhebung der Altersgrenze gestaffelt und muss sehr wohl Berücksichtigung finden.
    Welche Auswirkungen hat denn diese „zeitratierliche Werteermittlung“ des VAs?

    Vielen Dank im Voraus.

  267. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    diese Frage ist so speziell, als dass ich sie hier auf die Schnelle beantworten könnte. Auch ich müsste mich in diese Problematik umfangreich einlesen, wofür mir leider die Zeit fehlt. Dies wird der von ihnen beauftragte Anwalt leisten müssen.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  268. Walter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    habe Ihre Ausführungen und Antworten zum äußerst komplizierten und teilweise absurden Recht des Versorgungsausgleichs mit großem Interesse gelesen.
    Meine Frage:
    Meine Ex-Frau und ich sind Beamte. Ich gehe in Kürze regulär in Ruhestand. Meine Ex-Frau (59) (Scheidung 2000) wird voraussichtlich demnächst aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Ruhestand gehen. Erhält sie dann schon den VA oder erst mit der gesetzl. Altersgrenze 65 ?

  269. Rudakowski

    Sehr geehrter Herr RA Wehl.
    Ich war 11 Jahre bei der LVA Rentenversichert, danach Beamter A6 und habe die höchste Pansion
    75% erreicht. Ich war 30 Jahre verheiratet meine
    Exfrau Hausfrau. Ich erhalte 1.o55,- Euro Rente als Beamter 802,- Euro von der LVA 253,. Euro.
    Meine Exfrau erhält 580,-Euro vom Beamten plus
    LVA wie hoch weis ich nicht, ich wurde 1995 geschieden und habe 50 Berufsjahre und nicht mehr
    verheiratet. Vergleichbare Kollegen haben 340,-Euro mehr Rente.Wehr überprüft dies und wer haftet für Falschberechnung.LVA sagt alles richtig.Beim Familiengericht habe ich eine Ãœberprüfung eingereicht.Geboren 1940-Erbitte eine Antwort – Danke-

  270. Rudakowski

    Vielen Dank für diese Seite im Internet

  271. Raima

    Hallo, Herr von der Wehl,

    ich wurde in diesem Jahr geschieden. Der Versorgungsausgleich ist ausgerechnet. Ich muss 600.-EUR monatlich an VA an meine Frau abgeben. Meine Frau einen VA von 500.-EUR an mich.
    Ich gehe am 31.10.2012 in Pension. Dann würde ich die 600.-EUR weniger an Pension bekommen…richtig? Meine Frau geht erst in 7 Jahren in Rente. Würde ich dann erst ihre 500.-EUR VA bekommen oder bekomme ich, wenn ich am 31.10.2012 in Pension gehe, lediglich den Differenzbetrag von 100.-EUR weniger??

    Vielen Dank im voraus!
    Raima

  272. Raima

    Hallo, Herr von der Wehl,

    ich wurde in diesem Jahr geschieden. Der Versorgungsausgleich ist ausgerecht. Ich muss 600.-EUR monatlich an VA an meine Frau abgeben. Meine Frau einen VA von 500.-EUR an mich.
    Ich gehe am 31.10.2012 in Pension. Dann würde ich die 600.-EUR weniger an Pension bekommen…richtig? Meine Frau geht erst in 7 Jahren in Rente. Würde ich dann erst ihre 500.-EUR VA bekommen oder bekomme ich, wenn ich am 31.10.2012 in Pension gehe, lediglich den Differenzbetrag von 100.-EUR weniger??

    Vielen Dank im voraus!
    Raima

  273. Jürgen

    Ich bin als Beamter A4 seit 2004 in Vorruhestand. Habe 1450 Euro Mindestversorgung. Demnächst werde ich geschieden. 22 jahre war ich Verheiratet. Was bleibt mir davon über?

  274. cobold

    Hallo Herr von der Wehl,

    m Rahmen des Scheidungsverfahrens vurde 1984 u.a. auch der Versorungsausgleich geregelt. Zum damaligen Zeitpunkt spielten Kindererziehungszeiten noch keine Rolle. Macht es ggf. Sinn daher eine Neuberechnung anzustreben, oder könnte der Schuss auch nach hinten losgehen?? Ich war während der Ehezeit im Beamtenverhältnis, was auch heute noch so ist. Allerdings ist meine jetztige Besoldung nicht mit der damaligen vergleichbar, was aber hoffentlich keine Rolle spielt ??!!

    Vielen Dank

  275. RA Thomas von der Wehl

    @ cobold

    Ich kann ihnen keine seriöse abschließende Antwort auf ihre Frage geben. Ich habe aber Fälle erlebt, in denen eine Neuberechnung tatsächlich nach hinten losgegangen ist. Bei ihrer Konstellation ist dies durchaus denkbar.

    Thomas von der Wehl
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    info@vonderwehl.de
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  276. andreas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich bin Beamter im höheren Dienst meine Ehefrau war Zeit der Ehe Hausfrau und hat sich um die Erziehung der Kinder gekümmert.
    Im Rahmen des VA hat meine Frau für die 13 Ehejahre ein Anrecht auf 529,79 € aus meiner zukünftigen Pension erhalten. Mir wurden im Gegenzug 30415 Entgeltpunkte aus dem Rentenanspruch meiner Frau gutgeschrieben.
    Meine Frage: was gescheit für mich mit/durch diesen Anspruch auf Rente (nicht meine Pension). Erhalte ich bei erreichen des Rentenalters tatsächlich eine „Zusatzrente“, verfällt mein Anspruch wegen zu weniger Beitragsmonate oder kann ich den Anspruch gar ausbezahlen lassen ggf. nach einer Wartezeit?
    MfG und vielem Dank für Ihre Hilfe!

  277. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    Da die jeweils abgetretenen Ansprüche nicht gleichartig sind, kann eine interne Saldierung nicht erfolgen. Das bedeutet, dass sie bei erreichen des Pensionsalters die im Versorgungsausgleich genannten Beträge abgeben müssen, aber die erhaltenen Beträge bekommen. Beziehungsweise, wenn Ihre Frau noch nicht im Rentenalter ist, den Antrag stellen können, dass ihre Pension nur soweit gekürzt wird, wie dies eine Gegenrechnung durch ihre Ansprüche ergeben würde.

    RA Thomas von der Wehl
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  278. Günter

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin 52 J. , Landesbeamter NRW und nach 18 J. Ehe im Jahr 2009 geschieden worden.
    Laut Urteil muß ich für meine Ex-Frau (gleichaltrig) einen Versorgungsausgleich von ca. 300,-Euro in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.
    Nach der Umrechnung in Rentenpunkte würde sie dann irgendwann wenn sie in Rente geht, hiervon ca. 48,- Euro monatlich erhalten.
    Da ich nun mit 52 J. wegen Dienstunfähigkeit in Frühpension geschickt werde, werden mir sofort jeden Monat die 300,- Euro von meiner Pension abgezogen.
    Sollte meine Ex-Frau nun wie vorgesehen mit 65 J. in Rente gehen, zahle ich ca. 13 Jahre lang monatlich 300,- Euro in die staatliche Rentenkasse ein, wobei sie dann mit 65 J. ca. 48 Euro monatl. ausgezahlt bekommt.

    Dies empfinde ich als doppelte Ungerechtigkeit in der Gesetzgebung.

    Einmal zahle ich jahrelang den Versorgungsausgleich in die Rentenkasse ein, obwohl noch gar kein Versorgungsausgleich fällig ist und weiter wird der von mir monatlich zu leistende Betrag dann noch soweit heruntergerechnet, dass meine Ex-Frau hiervon so gut wie gar nichts hat.

    Vater Staat macht sich hier auf Kosten der Geschiedenen gleich zweimal die Taschen voll. Wären wir hingegen nicht geschieden worden, hätten wir beide zusammen die 300,- Euro zur eigenen Verfügung; mal ganz davon abgesehen, dass ich durch die Frühpensionierung sowieso schon erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen muß.

    Meine Frage ist nun, ob das ganze Versorgungsausgleichsgesetz in dieser Form überhaupt gerecht, bzw. verfassungskonform ist? Stand dieses Gesetz schon einmal auf dem Prüfstand und sind hierzu eventuell bereits Urteile gefällt worden?

    vielen Dank im voraus.

  279. RA Thomas von der Wehl

    @ günter

    das Gesetz enthält u.a. in den § 32 ff Vorschriften, die Ihnen helfen könnten. Sie sollten ihren Anwalt dazu befragen. Ob das Gesetz über den Versorgungsausgleich einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zugeführt werden soll, kann ich nicht sagen. Wenn überhaupt, wird dies nur für Detailfragen gelten. Ob diese Detailfragen dann ihren Fall betreffen, wird sich zeigen.

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  280. Günter

    nochmals hallo,

    sorry ich bin bei den Zahlen aus meinem Scheidungsurteil in die falsche Zeile gerutscht. Die 48 Euro beziehen sich auf die umgerechnete Betriebsrente meiner Ex-Frau.
    Trotzdem bleibt natürlich die o g. Frage nach der berühmten Gerechtigkeit und der Verfassungskonfirmität.

    Danke

  281. Christoph

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich wurde 1993 geschieden, der VA festgelegt auf 123 Euro. Beamtengehälter sind seitdem aber nominal gesunken (Weihnachtsgeld/Beihilfezuschuss). Jetzt bin ich Pensionär und meine Exfrau auch.Da der VA per Definition prognostisch ist – noch zu erwartendes Einkommen über Arbeitzeit – ist der Betrag m.E. jetzt „überproportional“, d.h. widerspricht meinem Rechtsempfinden. Kennen Sie Fälle, die mit diesem Bezug revidiert wurden?

  282. Werner

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin Richter in Ruhestand ich habe mich im Oktober 2010 von meiner frau getrennt, die Scheidung erfolgt jetzt im Februar. Ich war seit 87 verheiratet. Der Träger empfielt einen Versorgungsausgleich von ca. 700 € an meine Frau zu zahlen.

    Ich bin aufgrund einer Krankheit Schwerbehindert (70%) und deswegen mußte ich meine aktive Richtertätigkeit beenden und bin seit mehreren Jahren im Ruhestand.

    Ist die Tatsache, dass ich schwerbehindert bin in irgendeiner Weise relevant für den Versorgungsausgleich / die Höhe des Versorgungsausgleiches? Macht es gffl. sogar Sinn, gegen den Vollzug des Versorgungsausgleiches zu klagen, gibt es da Härtefälle?

    Meine Frau reichte im September 2011 die Scheidung ein. Das sog. Pensionistenprivileg – wonach ich den Versorgungsausgleich erst dann zu zahlen habe, wenn meine Frau in Rente geht, ist per 12/2011 weggefallen und der Versorgungsträger erklärt, dass der Versorgungsausgleich an meine Frau somit ab Scheidung durchzuführen ist.
    Gilt diese Änderung des Pensionistenprivilegs auch für laufende Scheidungsverfahren?

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort!

    Freundliche Grüße
    Werner B.

  283. RA Thomas von der Wehl

    @ werner

    es gilt das aktuelle Recht und damit das VersAusglG ohne Pensionistenprivileg. Ansonsten fällt mir nur § 35 VersAusglG ein.

    Fragen Sie sonst mal den VA Spezialisten Wilfried Hauptmann aus Meckenheim

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  284. Werner

    Hallo Herr von der Wehl,
    als geschiedener Beamter gehe ich jetzt aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand.
    Nach meinen Berechnungen bekäme ich brutto ca. 2000 EUR (ca. 50%) Pension.
    Meine Ex hat einen VA-Anspruch von 316 EUR.
    Wird meine Pension schon jetzt gekürzt oder ab normalem Pensionsalter?

  285. Werner

    Hallo Herr von der Wehl,
    durch eifriges Lesen Ihre Ausführungen hier konnte ich mir die Frage selbst beantworten.
    Meine Vorruhestands-Pension wird voll um die 316 EUR gekürzt (Berechnung im Jahr 2000). Hoffentlich brutto. Abzüglich der Unterhaltszahlungen für meine vier Kinder bleibt mir zum Glück der Selbstbehalt von 770 EUR.
    Das ist immerhin mehr als der Bedarf eines Studenten und mehr als HarzIV. Ich kann also nach 30 Dienstjahren zufrieden sein, mehr als in meiner Studentenzeit zur Verfügung zu haben.

  286. Lutz-Peter Sick

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    als Pensionär habe ich folgende Fragen zum Versorgungsausgleich:
    Auf meine denkmalgeschützte Eigentumswohnung habe ich eine Ermäßigung der Einkommensteuer beantragt, sodass ich monatlich z.Zt. lediglich 40,75 € Lohnsteuer bezahle.
    Ich würde gern wissen, ob die Abschreibung meiner Eigentumswohnung mit in die Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einfließt. Die Eigentumswohnung wurde vom Erbe meiner Großeltern finanziert und nach der Trennung von meiner Frau erworben.
    Ist es in Hinsicht auf eine Scheidung für mich ratsam zukünftig keine Ermäßigung der Einkommensteuer zu beantragen, um damit mein monatliches Nettoeinkommen zu verringern?
    Vielen Dank im Voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    Lutz-Peter Sick

  287. Frank

    Hallo Herr von der Wehl
    ich bin 44 Jahre, Beamter und gehe jetzt nach 27 Dienstjahren aus Krankheittsgründen in den Vorruhestand auf Zeit. Für erst mal 2 Jahre, danach wird neu geprüft. Wird mir auch jetzt schon der Versorgungsausgleich zu meiner EX-Frau abgezogen. Sie arbeitet noch.

    vielen Dank im vorraus

  288. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    grundsätzlich ja, lassen sie § 35 VersAusglG prüfen.

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  289. Franz-Werner

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    meine Scheidung wurde am 29.10.1996 rechtskräftig geschieden ( Berufssoldat ) .Mir werden immerhin nach Abänderung des Versorgungsausgleichs zum 01.03.2010 noch 830,00 Euro abgezogen.Meine Exfrau hat nun im Oktober 2010 wieder geheiratet. Ist es rechtens,dass ich weiterhin zur Kasse gebeten werde ???
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  290. RA Thomas von der Wehl

    @ franz werner

    die Wiederverheiratung Ihrer Ehefrau ändert nichts an dem Versorgungsausgleich und damit grundsätzlich auch nichts an dem Abzug von ihrer Pension. Ist § 35 VersAusglG geprüft worden?

    Thomas von der Wehl
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  291. Fetsch

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich möchte in Einvernehmen mit meiner geschiedenen Frau (Scheidung war 1993) den damals durch das Gericht festgelegten VA in eine Einmalzahlung umwandeln. Ist dies grundsätzlich möglich; wenn ja, bei wem muss dies beantragt werden?

  292. RA Thomas von der Wehl

    @ fetsch

    ein rechtskräftig abgeschlossener Versorgungsausgleich ist meines Erachtens nicht mehr abänderbar. Lassen Sie meine Aussage aber bitte durch einen beauftragten Fachanwalt für Familienrecht überprüfen, da ich derzeit nicht die Zeit habe intensiver in dieses Thema einzusteigen.

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  293. Nicole

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich bin krankheitsbedingt Frühpensionärin. Ich erhalte eine Mindestpension, da meine eigenen Anwartschaften geringer sind. Mein Mann ist Beamter. Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich für ca. 10 Ehejahre durchgeführt. Werden die mir übertragenen Anwartschaften auf die Mindestpension oder meine eigenen Anwartschaften übertragen.
    Muss wohl kompliziert sein, da mir bisher niemand genaueres sagen konnte.
    Vielen Dank im Voraus.

  294. RA Thomas von der Wehl

    @ nicole

    ja, durch den VA erhalten Sie sofort eine erhöhte Pension

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  295. Balu

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin Mitte 50 und jetzt Frühpensionär. Seit 2010 bin ich geschieden und habe keinerlei Kontakt mehr mit meiner Ex-Frau (1 Jahr jünger als ich). Das heißt, ich weiß weder wo sie wohnt, noch ob sie arbeitet, oder ob sie überhaupt noch lebt.
    So makaber es vielleicht auch klingen mag, aber genau das ist der Knackpunkt:

    Mir wird vom LBV jeden Monat automatisch der Versorgungsausgleich für meine Ex abgezogen. Laut Gesetz könnte ich ja die einbehaltenen Versorgungszahlungen, AUF ANTRAG, wieder erstattet bekommen und weitere Versorgungszahlungen gestoppt werden, wenn meine Ex versterben würde, bevor sie überhaupt oder nicht länger als 36 Monate Ausgleichszahlungen aus der Rentenkasse erhalten hätte.
    WIE aber könnte ich einen solchen Antrag überhaupt stellen, wenn ich keinerlei Bezug mehr zu ihr habe. Ich glaube nicht, dass ich von einer behördlichen Seite her über ein eventuelles Ableben informiert werden würde. Oder liege ich da falsch? Denn ohne Info könnte ich keinen Antrag stellen und ohne Antrag würde ich keine Rückerstattung erhalten und bis an mein Lebensende weiterzahlen.
    Wie gesagt: Die Frage ist zwar makaber, aber es beschäftigt mich trotzdem, da ich dem Staat im Fall des Falles nicht unnötig Geld schenken möchte.

    Vielen Dank im voraus

  296. RA Thomas von der Wehl

    @ balu

    es wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als selbst herauszubekommen, ob Ihre Frau noch lebt. Daneben sollten sie aber einmal § 35 VersAusglG prüfen lassen.

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  297. RA Thomas von der Wehl

    @ balu

    es wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als selbst herauszubekommen, ob Ihre Frau noch lebt. Daneben sollten Sie aber § 35 VersAusglG prüfen lassen.

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  298. Nicole

    Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
    Ich wollte aber wissen, ob die zu übertragenden Ansprüche auf meine „erarbeitete“ Pension oder auf die Mindestpension aufgeschlagen werden.
    Da meine „erarbeiteten“ Ansprüche deutlich geringer sind, würde der Ausgleich ins Nichts gehen, wenn er auf meine „erarbeiteten“ Ansprüche angerechnet wird.

  299. Delia Rieser

    Mein Mann (ehemaliger Soldat) war in 1. Ehe 17 Jahre verheiratet. Der Versorgungsausgleich betrug anfangs ca. 350 DM. Die Scheidung ist jetzt 28 Jahre her und fast genauso lange sind wir jetzt verheiratet. Weit mehr als 17 Jahre ist mein Mann in Pension und wird der VA abgezogen. Er beläuft sich mittlerweile auf eine Summe von knapp über 500 EURO. Auch das gibt es nur bei Beamten. Bei allen anderen bleibt es bei der Anfangssumme. Es ist eine Schande, dass sowas möglich ist. Spätestens nach 17 Jahren (Ehedauer) sollte es doch ein Ende haben. Das was da erworben wird, steht in keinem Verhältnis und ist absolut ungerecht gegenüber der 2. Frau und den Kindern aus 2. Ehe. Ich werde versuchen, das einmal einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Der Staat kümmert sich anscheinend ja nur darum, dass er kassiert und fein raus ist.

  300. RA Thomas von der Wehl

    @ nicole

    wenn im VA etwas übertragen wird, wird nichts auf irgendwas angerechnet. Sie erhalten einfach mehr Rente

    Thomas von der Wehl
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  301. Anke Jung

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    bei der Ermittlung des Endvermögens sind gem. § 1375 BGB Verbindlichkeiten von dem positiven Vermögen abzuziehen. Gilt dies auch für betriebliche Darlehen eines Einzelunternehmers, wenn der Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren ermittelt wurde?
    Falls ja, wo kann man das nachlesen? Ich konnte nirgends etwas finden, ob hier nur private oder auch betriebliche Schulden gemeint sind.
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.

  302. Sabine

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin 26 Jahre mit meinem Mann, Beamter, verheiratet. Im November 2010 haben wir und getrennt. Die meiste Zeit habe ich mich um unser Kind und den Haushalt gekümmert. Später hatte ich einen Minijob. Krankheitsbedingt kann ich nicht arbeiten und würde auch ein Attest bekommen falls nötig. Er sagt, es sei bzgl. des VA besser die Scheidung einzureichen. Können Sie mir sagen, inwiefern sich eine Scheidung auf die Zahlung des VA im Zeitraum zwischen seiner Pensionierung und meiner Rente bzw. auf den Zeitraum nach meinem Tod, wenn er länger lebt als ich, auswirkt? Gibt es eine Möglichkeit, dass er nach meinem Tod kein Geld abgezogen bekommt?

    Danke.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sabine

  303. versorungsausgleich

    Meine Frage ist folgernde:

    Meine geschiedene Ehefrau hat einen Anspruch aus meinen Versorgungsbzügen als Beamter.
    Gem. Urteil und Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung habeich widerrum Anrechte von ihr erworben,

    Werden diese Einkünfte mit meinen Versorgungsbzügen verrechnet oder erhalte ich diesen Betrag in voller Höhe und wird meine Pension nicht demenstsprechend gekürzt.

  304. P.K.

    Sehr geehrter Herr v. d. Wehl,

    ich habe mit grossem Interesse die Kommentare hier und Ihre Antworten darauf gelesen. Insbesondere die Frage Nr. 179 berührt mich sehr. Ich bin in derselben Zwickmühle, bzw. vom wohl geltenden Recht malträtiert.

    Meine Ehe wurde nach 21 Jahren im Jahre 2004 geschieden – meine 6 Jahre ältere Ehefrau hatte mir einen jüngeren Lover präsentiert, den sie dann auch 2008 geheiratet hat. Ich selbst habe 2004 wieder geheiratet, bin als Beamter des h.D. 2007 pensioniert worden und bezahle seitdem etwas über 300 € VA. Soweit – in Grenzen – ok. Was mich jedoch auf die Palme bringt, ist die Tatsache, dass offensichtlich nach geltendem Recht, ich bei einem Ableben meiner Exfrau, ihrem überlebendem Ehemann Zahlungen leisten muss, und noch schlimmer, bei MEINEM Ableben meine jetzige Ehefrau von ihrer Witwenpension auch zahlen muss (und ggf. später der Staat die VA kassiert). Gibt es da keine Möglichkeit, dagegen verfassungsrechtlich vorzugehen? Wer hat sich denn diese Schweinerei ausgedacht?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    MfG, Peter

  305. RA Thomas von der Wehl

    @ p.k.

    § 31 VersAusglG. Ich habe das nicht gemacht. Aber auch diese Ansprüche unterfallen dem Erbrecht. Ich bin kein Verfassungsrechtler und vielleicht sind ja gar nicht betroffen…..

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  306. Elke

    Kommentar zum Bericht von Delia Rieser
    am 8. März 2012 um 11:00 Uhr
    Sie schreiben:
    Ich werde versuchen, das einmal einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Der Staat kümmert sich anscheinend ja nur darum, dass er kassiert und fein raus ist.
    Mein Mann und ich würden uns gerne mal mit Ihnen in Verbindung setzten, uns geht es nämlich genau wie Ihnen!
    Auch meinem Mann werden jeden Monat statt 390DM mittlerweile 462€ abgezogen! Außerdem werden ihm die Bezüge gekürzt,weil er noch Rente bekommt und die Berechnung wird VOR dem VA gemacht.
    Auch wir haben schon überlegt, dass wir dieses Unrecht mal an die Öffentlichkeit bringen und sind der Meinung: je mehr Leute dabei sind umso besser!
    Vielleicht könnten wir ja mal in Kontakt kommen.
    LG Elke Henß

  307. Gertrud Reichert

    Guten Tag!
    Ich habe eine Frage zum Versorgungsausgleich bei Beamtinnen auf Lebenszeit nach Scheidung.
    Ich bin 57 Jahre alt und wurde am 18.10.2006 nach fast 30jähriger Ehe geschieden. Damals wurde bei unserer Scheidung der Versorgungsausgleich abgetrennt.
    Mein Exmann ist freier Maler und in der Künstlersozialkasse versichert, verfügt aber nur über geringe Einkommen. Er hat vor zwei Jahren wieder geheiratet.
    Ich bin seit 33 Jahren Grundschullehrerin im Beamtenverhältnis – die meiste Zeit war ich voll beschäftigt – und war für unsere 4-köpfige Familie lange Zeit die Hauptverdienerin.
    Bei unserer Scheidung haben wir den unseren Grundbesitz, der zum großen Teil aus einer Erbschaft aus meiner Familie zustande gekommen war, aufgeteilt. Sonst hätte mein Exmann auf Unterhaltszahlungen meinerseits bestanden.

    Meine Frage: Mit welchen Abzügen habe ich zu rechnen, wenn ich in in Rente gehen werde bzw. was muss ich meinem Exmann noch abtreten?

    Ganz herzlichen Dank im Voraus für Ihre Info!
    Mit freundlichen Grüßen
    G. Reichert

  308. RA Thomas von der Wehl

    @ gertrud

    den Betrag kann ich nicht kalkulieren, aber er dürfte erheblich, wenn nicht schmerzhaft sein. Hier greift die eheliche Solidarität, die nach dem Gesetzgeber auch über die Scheidung hinaus anhalten soll.

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  309. H.52

    Nach 16 Ehejahren könnte es zu einer Scheidung kommen. Bevor wir uns trennen möchte wir beide gerne Zugewinn und Versorungsausgleich ausschließen und ebenfalls Unterhalt. Gemeinsam im Haus der Frau gewohnt und dieses großzügig um und Ausgebaut. Der Mann zieht aus dem Haus und verzichtet auf Ausgleich ca. 40.000. Mann Vollzeit im öffentl. Dienst Frau im kirchlichen Dienst 30 Std. Zwei Kinder vorehelich ein gemneinsames. Kinderbetreuung vor der Ehe abgeschlossen. Kinder alle volljährig und gemeinsames Kind hat Berufausbildung abgeslossen. Was ist hinsichtlich eine notariellen Vereinbahrung zu beachtem und zu unternehmen?

  310. Anna

    Hallo,

    also mein Ex-Mann war seit dem wir verheiratet waren schon in Pension und bekommt monatlich ca 1800€.
    ich bekomme noch keine Rente.
    aber meine Rentenversicherung hat berechnet, dass ich meinem Ex-Mann ca 500€ abgeben muss!
    Gibt es da eine Sonderregelung, wenn er schon in Pension war?
    Muss seine Pension auch mit eingerechnet werden in den Versorgungsausgleich?

    Herzlichsten Dank und mit freundlichen Grüßen
    Anna Sch.

  311. Silberheim

    Guten Tag,

    ich habe mal eine allgemeine Frage. Und zwar ob nicht auf Grund der Aänderungen im Pensionierungsalter einige VA neu berechnet werden müssten.

    Beamter A war mit Beamtin B verheiratet, bei der Scheidung wird für beide eine Versorgungsauskunft erstellt, aus der hervorgeht, das B (weil zeitweise teilzeitbeschäftigt war) nicht mehr ihren vollen Pensionsanspruch ( zwar knapp) ereichen kann, wenn sie bis zum 65 Lebensjahr im Dienst verbleiben muss. Nun ändert der Dienstherr aber das Pensionseintrittsalter, so das B doch noch den vollen Versorgungsanspruch erlangen kann. Wäre dieses bei der ursprünglichen Berechnung des Versorgungsausgleiches so gewesen, wäre kein VA zustande gekommen.

    Müssten daher nicht alle VA Berechnungen in denen Personen von der Erhöhung der Pensionsaltersgrenze betroffen sind, neu berechnet werden ?

  312. Andreas

    Hallo Herr von der Wehl,

    seit 01.10.2012 bin ich pensioniert (ehemals Berufssoldat nach 33 Jahren) mit 53 Jahren, altes Recht, überschreiten der besonderen Altersgrenze für Berufssoldaten.
    Bin seit 2007 geschieden, Ex-Frau arbeitet noch. Mir werden 407€ VA von meinen Versorgungsbezügen abgezogen. Kann ich einen Antrag auf Aussetzung der Zahlung des VA stellen? Ich zahle noch Unterhalt für meine beiden Söhne, beide noch auf Studium. Ex-Frau bekommt kein Unterhalt. Greift hier nicht das alte Recht vor 2009???
    MfG

  313. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    nach § 48 VersAusglG gilt bei Ihnen altes Recht, also auch das Unterhaltsprivileg. Kindesunterhalt ist kein Aussetzungsgrund. Ihre Frau müsste Unterhalt bekommen, dann kann das genannte Unterhaltsprivileg greifen. Machen Sie was draus!

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  314. Peter

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich(Beamter) bin jetzt nach über 30 Jahren geschieden worden. Während dieser Zeit war meine Frau (auch Beamtin) 13 Jahren wg. der Erziehung der Kinder zu Hause. Beim Versorgungsausgleich wurden ihre erarbeiteten Ansprüche berechnet, aber nicht die Tatsache, dass sie einen Anspruch auf die Mindestversorgung während der Ehe erworben hat und und dieser wesentlich höher ist als der erarbeitete.
    Ist das so richtig?
    Dazu kommt noch, dass sie während der Ehezeit schon ihren Vorruhestand beantragt hat und nur noch auf die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wartet.
    Dann bekommt sie ihre Pension, meinen Anteil vom Versorgungsausgleich und ist fast bessergestellt als wenn sie noch arbeiten würde.
    Das kann nach meinem rechtsempfinden nicht so sein.
    Auf eine Antwort würde ich mich freuen.
    Danke

  315. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    ganz erschließt sich mir der Sachverhalt nicht, so dass ich keinen konkreten Tipp geben kann. Die Schwierigkeit Ihres Falles bedarf der konkreten Betreuung durch einen FA f FamR

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  316. Stephan

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin 42 Jahre alt und Beamter A11 und muss noch voraussichtlich bis zu meinem 67. Lebensjahr arbeiten.
    Ich habe mich jetzt im September nach 17 Ehejahren von meiner Frau, die entweder während der Zeit gar nicht oder nur auf 400€ Basis gearbeitet hat, getrennt, Scheidung läuft.
    Auf welcher Basis würde der Versorgungsausgleich, der mir abgezogen wird,berechnet werden?
    MfG
    Stephan

  317. RA Thomas von der Wehl

    @ stephan

    ich weiß nicht genau, welche Basis Sie meinen. Der VA wird nach den einschlägigen Gesetzen durchgeführt. Sie werden ausgleichspflichtig sein, was Sie aber erst bei Rentenbezug treffen wird.

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  318. Norbert

    Hallo
    Alter 57
    Bin seit 1978 verheiratet
    Jetzt in Scheidung
    seit 1978 Beamter
    seit 1997 im Vorruhestand
    erhalte Pension

    war vor dem Beamtenverhältnis in der Gesetzlichen Rentenversicherung die daraus zustehende LVA Rente wird erst mit 65 ausgezahlt und meine Pension um den Teil gekürzt.
    Kann ich im Zuge des Versorgungsausgleichs
    das Rentenkonto komplett dem Rentenkonto meiner Frau übertragen?
    mfg

  319. Claudia

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin begeistert von Ihrer Seit und hoffe auf Ihre kurze Stellungnahme.

    Ich (Versorger=DRV) wurde bereits in den 90ern von meinem Mann (Versorger = LBV) geschieden.
    Auf Antrag meines Mannes wurde Anfang 2012 ein neuer Versorgungsausgleich durch Gerichtsbeschluss festgestellt, den wir Beide akzeptiert haben.
    Die Wirksamkeit des Gerichtsbeschluss wurde auf Anfang 2010 festgestellt. Ich war damals schon „in Rente“.
    Für den Zeitraum ab dem Renteneintritt meines Exmannes (Ende 2010) bis Anfang 2012 muss ein rückwirkender Ausgleich gemäß Gerichtsbeschluss stattfinden. Ab Feb 2012 war der Gerichtsbeschluss rechtskräftig und ein Ausgleich findet seit Anfang 2012 direkt zwischen DRV und LBV statt.

    Nun ist das Problem der rückwirkende Ausgleich von Ende 2010 bis Anfang 2012 – nur 14 Monate:
    Die DRV hat mich aufgefordert, den kompletten Betrag, den ich meinem Exmann zahlen muss, zurückzuzahlen.
    Da das LBV auch für diese 14 Monate nicht einen internen Ausgleich mit der DRV vornimmt, muss ich mir meinen Anteil für diese 14 Monate von meinem Exmann „holen“. Das LBV hat angeblich „mit befreiender Wirkung“ die Versorgungsbezüge an meinen Exmann ausgezahlt.
    Ich muss die Herausgabe von ihm direkt verlangen, d.h. den kompletten Anteil für die 14 Monate, der mir an Anteilen zusteht. Somit verlangt die DRV für 14 Monate ca. 6.000,-€ und sagt mir, ich müsse mir meine Anteile bei meinem Exmann holen. Das LBV hat „mit befreiender Wirkung“ die Pension an meinen Exmann ausgezahlt und ist damit angeblich raus aus der Verpflichtung.

    Ist es tatsächlich so, dass ich mir meine kompletten Anteile für den Zeitraum von 14 Monaten bei meinem Exmann persönlich „holen“ muss oder ist dies eine falsche Info der DRV bzw. LBV?

    Ich hoffe und freue mich sehr auf Ihre Antwort. 🙂

  320. Norbert

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Gibt es eine pauschale Zahl, mit der man wenigstens ungefähr kalkulieren kann, wieviel Pension einem durchschnittlich abgezogen wird, wenn man denn mal in Rente geht. 100,-€, 200,-€, oder 500,-€ ?

    15 Jahre Beamtenehe, Gehälter 2 Jahre identisch, dann Babypause von 4 Jahren mit Landeserziehungsgeld und Bundeserziehungsgeld, danach durchweg nur noch 50 % ige Tätigkeit der Ehegattin.

    Ein geschätzter Wert nach bestem Wissen und Gewissen würde mir schon reichen, nur damit ich so in etwa weiß was auf mich zukommen kann, ob die halbe Pension dann weg ist oder ein Drittel oder ein Viertel ?

    Ihrer Antwort sehe ich erwartungsvoll entgegen.

  321. RA Thomas von der Wehl

    @ norbert

    nein, dass lässt sich nicht pauschal sagen, nicht einmal schätzen. Wenn Sie in den 15 Jahren gegriffene 1.000 an Anwartschaften erworben hätten und Ihre Frau 1/2 davon, sprich 500, müssten Sie 1/2 der Differenz, sprich 250 abgeben.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
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  322. B.H.

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, ich stehe kurz vor meiner ersten Hochzeit. Ich bin Beamter a.L. im g.D. Meine zukünftige arbeitet Vollzeit in der Privatwirtschaft. Frage: Ist es ratsam / nötig / möglich vor der Eheschließung einen notariellen Vertrag über den Verzicht des Versorgungsausgleiches zu schließen?
    Besten Dank für Ihre Antwort.
    mfg
    B.H.

  323. P.C.H.

    bei meinem beamtenrechtlichen Versorgungsausgleich aus 1979 hatte mein Dienstherr eine Berechnung des halbierten ehezeitlichen Ausgleiches mit 310 DM zu meinen Lasten ermittelt. Eine Überprüfung in 2010 ergab, dass dieser Betrag falsch war. er hätte nur 280 DM betragen dürfen. Das FG hat mir mitgeteilt, das eine Änderung der Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat, weil eine Neuberechnung nur nach heutigem Stand des BeamtVG und nicht nach Stand von 1979 erfolgen könne. Mein Dienstherr meint, ich hätte wg. fehlerhafter Ermittlung aus 1979 keinen Rechtsanspruch gegen ihn. Kann das sein?

  324. Shelly

    Hallo,
    ich hätte einige Fragen. Ich bin Beamtin und 17 Jahre verheiratet. Mein Mann ist Alleininhaber einer GmbH und dort angestellt als Gesellschaftergeschäftsführer. Während unserer Ehe hat er nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Seine einzige „Altersvorsorge“ besteht in einer betrieblichen Direktversicherung. Habe ich daraus Ansprüche im Gegenzug an den Versorgungsausgleich? Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, kann mein Mann wohlwollend auf einen Ausgleich verzichten, auch wenn er selbst nicht in die Rentenkasse eingezahlt hat? Hätte ich auch Ansprüche aus der GmbH?
    Wenn mein Mann auf den Versorgungsausgleich freiwillig verzichtet, wird das noch von anderer Stelle überprüft?

  325. Schmidbauer

    Hallo,
    der Versorungsausgleich meines Exmannes (Anwaltsversorgung) wird neu berechnet. Er hat neu geheiratet und ist vor 2 Jahren verstorben. Welche Gehaltsjahre werden bei der Berechnung zugrunde gelegt, da er nach der Scheidung mehr verdiente??
    Die letzte Gehaltsstufe nach der Scheidung oder das letzte Gehalt vor seinem Tod ??
    (9 Jahre Ehe, in der Anwaltsvers. ca. 15 Jahre – letzen 2 Jahre Karrieresprung), 2. Ehe nur 2 Jahre. Witwe erhält nun 60 %.
    Besten Dank

  326. Gerald

    Ich habe gerade den „Entwurf“ des Beschlusse zum VA von Gericht bekommen. Darin ist vorgesehen, dass der Ausgleich für meine Exfrau extern (also Gutschrift von meinem Dienstherrn auf ihr Rentenkonto) und der umgedrehte Ausgleich intern (von ihrem Rentenkonto auf mein Rentenkonto (3 Monate Aushilfsjob Anfang der 80er)) erfolgen soll.
    Kann ich eine Gutschrift (Verrechnung) mit meinem Pensionskonto beantragen?

  327. Heinz

    Hallo,
    ich bin seit 4 Jahren mit einer Beamtin verheiratetet und die3 Scheidung wird in einem Jahr stattfinden. Wir werden dann also 5 Jahre verheiratet sein. Ich bin dann 61 Jahre und in Altersteilzeit, , Sie ist dann 63 Jahre und im Sabticaljahr vor der Pensionierung.
    Meine Frage: Gibt es eine Mindest-Ehezeit in der ich keinen Anspruch auf Versorgungsausgleich mit der Beamtenrente habe, z.B. mindestens 4 Jahre oder 5 Jahre verheiratet gewesen.
    Besten Dank Heinz

  328. Bert

    Bin bay. Staatsbeamter und Pensionist. Zahle nach der Scheidung VA, der bereits richtig in der Versorgungsberechnung umgesetzt, bzw. abgezogen wurde. Meine Exgattin muß aber auch Rentenpunkte an mich leisten. Wie funktioniert das? Muß ihr Arbeitgeber (sie steht noch mehrere Jahre im Berufsleben) diesen Betrag in Euro auf mein Bankkonto überweisen? Oder wie? Wer weist diesen Betrag an? Und wie hoch sind derzeit die Rentenpunkte umgerechnet in Euro?
    Ich habe bis heute keinen Zahlungseingang, obwohl die Scheidung im April 2014 rechtskräftig wurde.
    Besten Dank für Ihre Antwort!

  329. sylvia.s

    Halloich bin seit 2004 geschieden, habe erwerbunfähigkeitsrente seit 2003, bekomme von meinem exmann rentenausgleich, was ist wenn er in pension geht in 5 jahren, bekomme ich dann mehr?
    da er sehr krank ist und sterben kann was passiert dann ,verleiere ich meine rente von ihm?er will nicht vorher in pension weil er angeblich dann mehr an mich zahlen, was ich nicht verstehe,er ist berufsoldat mfg

  330. Ralf

    Hallo! Ich bitte um Ratschlag, ich bin Beamter, 16 Jahre verheiratet, 1 Kind 11 J, 2. Kind 17 J, Pension in 6 Jahren. Situation ziemlich desolat, sollte man doch bis Pension warten, u. dann scheiden, da Frau erst in ca. 20 Jahren Rente bezieht,. da ja erst nach deren Renteneintritt die Pensionskürzung eintritt. Vielen Dank f. Rat Ralf

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