LG Düsseldorf: Versuchte Erpressung im Unterhaltsrecht (Quelle ARGE FamR DAV)
Freitag, den 6. Juni 2008Ein Ehemann, der seine getrennt lebende Ehefrau damit bedroht hat, er werde die unter seiner Leitung entgeltlich beschäftigte gemeinsame Tochter aus dem Arbeitsverhältnis entlassen, und dadurch seine Frau zum Verzicht auf bestehende Unterhaltsansprüche veranlassen will, macht sich wegen versuchter Erpressung strafbar.