Beistandschaft durch das Jugendamt
Mittwoch, den 2. Juli 2008Die Beistandschaft durch das Jugendamt ist ein staatliches Hilfsangebot und kann von jedem Alleinsorgeberechtigten Elternteil in Anspruch genommen werden. Es bedarf dazu nur eines schriftlichen Antrages. Die Beistandschaft des Jugendamtes beschränkt sich allerdings auf zwei Aufgabenkreise: Feststellung der Vaterschaft, § 1712 Abs. 1 Nr. 1 BGB Geltendmachung von Unterhalt, § 1712 Abs. 1 Nr. 2 […]