Urteil OLG K̦ln neues Unterhaltsrecht РErwerbsobliegenheit, Befristung

Erste Urteile zum neuen Unterhaltsrecht

Mir liegt ein aktuelle Urteil des OLG Köln vom 27.05.08 vor, welches sich auch mit der Erwerbsobliegenheit von kindererziehenden Müttern nach der Unterhaltsreform und mit der Befristung der Unterhaltansprüche ab dem 01.01.08 befasst. Das OLG Köln führt in diesem Urteil aus, dass die Mütter grundsätzlich nach dem Unterhaltsänderungsgesetz ab Januar 2008 einer Erwerbstätigkeit nachzugehen haben. Dies auch bei der Betreuung von zwei Kindern, die 10 bzw. 7 Jahr alt sind. Die Mutter war zwar zum Zeitpunkt des Urteils noch in einer Berufsfortbildung zur Betriebswirtin und durfte diese fortsetzen, da sie nach der alten Rechtslage auf eine Fortsetzung vertrauen konnte. Das OLG Köln hat aber angenommen, dass die Mutter nach Abschluss der Fortbildung und einer angemessenen Zeit für eine Beschäftigungsfindung, selbst ihren Bedarf wird decken können. Diese Übergangszeit hat das OLG mit einigen Monaten angesetzt. Das OLG führt wörtlich in seinem Urteil aus:

„Der Senat vertritt die Auffassung, dass es der Klägerin bis Ende 2008 möglich sein wird, ihre persönlichen wie beruflichen Verhältnisse so zu ordnen, dass sie ihren Lebensunterhalt spätestens ab Januar 2009 selbst verdienen kann. Dabei ist die Klägerin darauf hinzuweisen, dass sie schon jetzt Möglichkeiten zu suchen hat, um eine Betreuung ihrer dann 11 und 8 Jahre alten Kinder dergestalt zu gewährleisten, dass sie vollschichtig tätig sein kann. Die bisher vorgebrachten Argumente, wonach es ihr als betreuender Mutter nicht zuzumuten bzw. nicht möglich ist, vollschichtig tätig zu sein, überzeugen den Senat nicht. Sie treffen auf eine Vielzahl von Müttern zu. Gleichwohl hat es der Gesetzgeber für gerechtfertigt anzusehen, grundsätzlich den Betreuungsunterhalt auf die ersten drei Jahre der Kindererziehung zu beschränken. Nach Ablauf der ersten drei Lebensjahre des zu betreuenden Kindes ist es dann Aufgabe der Kindesmutter darzulegen, dass ausnahmsweise die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht möglich bzw. zumutbar ist. Dabei braucht der Senat nicht entscheiden, ob bereits mit Vollendung des dritten Lebensjahres eine vollschichtige Tätigkeit zu fordern ist und wie sich die Frage zum Umfang der Erwerbstätigkeit bei mehreren zu betreuenden Kleinkindern stellt. Der Senat ist hier jedoch der Auffassung, dass nach dem Willen des Gesetzgebers jedenfalls bei einer Alterskonstellation wie vorliegend eine vollschichtige Tätigkeit grundsätzlich gefordert werden kann.“

Ein interessantes Urteil aus meiner Sicht, da das OLG Köln davon ausgeht, dass eine Mutter von 11 und 8jährigen Kindern eine volle Erwerbsobliegenheit hat. Ob dies letztlich höchstgerichtlich vor dem BGH so durchsteht, bleibt allerdings abzuwarten.

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72 Reaktionen zu “Urteil OLG Köln neues Unterhaltsrecht – Erwerbsobliegenheit, Befristung”

  1. Zebra

    Selbst wenn hier die Mutter auch nur halbe Tage arbeiten ginge! So kann „man“ sich im Trennungsfall finanziell entgegen kommen! Wie aber sieht es in einem Fall aus, wo die Frau nie gearbeitet (18 Jahre!) und auch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat? Und bei einer Krankschreibung über einem Jahr? Gibt es da auch Urteile?

  2. Bernd

    Ein hochinteressantes Urteil. Das OLG Nürnberg will trotz der Gesetzesänderung in vollem Umfang an der bisherigen Rechtsprechung, also weiterhin unbefristet voller Unterhaltsanspruch, festhalten. Hierzu soll es auch eine Besprechung mit Familienrichtern aus dem OLG-Bezirk gegeben haben. Hat noch jemand hierzu etwas gehört?

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    das entnehme ich dem Urteil gerade nicht, sondern genau das Gegenteil

  4. Bernd

    Ja, gerade dadurch ist es für mich so interessant. Bedauerlicherweise bin ich im Bezirk des OLG Nürnberg und dieses will mit allen Mitteln verhindern, dass es zu einer Vorlage beim BGH kommt.

  5. Alleinerziehende

    Wie ist das mit freiwillig zuviel gezahltem Unterhalt? z.B. wenn Pflichtiger nicht weiss, wieviel er noch zu zahlen hat und ich als Empfängerin auch keinen Betrag weiss, Pflichtiger aber irgendwann einen Muss-Betrag durch RA oder Gericht genannt bekommt, bin ich dann regreßpflichtig?

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ alleinerziehend

    zuviel gezahlter Unterhalt kann in den wenigsten Fällen zurückgefordert werden. Meist greift der Einwand der Entreicherung. Der Unterhaltspflichtige kann sich zudem ja rechtzeitig anwaltlich beraten lassen. Wenn er es nicht tut……..sein Problem.

  7. Ulla

    Falsch,mein Unterhalt geht jeden Monat zum Gericht.weil ich keine Sicherheiten habe.Und in erster Instans habe ich verloren und man möchte dafür nun 11000 Euro zusätzlich zurück,gegen Partei.und das alles nach über 25 Jahren Ehe.

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ ulla

    sorry, aber der Text erschließt sich mir nicht.

  9. Ines

    Es heißt immer die Frau: die Frau muss arbeiten gehen. Das ist einen Sache. Was ist aber wenn sie damit 10.000 Euro im Jahr verdient und der gut e Ex daneben 100.000 Euro verdient, weil er mit ihrer Hilfe eine Karriere aufbauen konnte, sie aber die Karrier mit Ankunft der Kinder beeunden musste (selbst bei weitere Berufstätigkeit). Hier liegt doch die Ungerechtigkeit der Urteils. Der Kerl haut ab, genießt die Früchte seiner problemlosen Karriere und die Frau darf nach 20 Jahren Ehe, nach 3 Jahren Haus und Hof verkaufen, weil sie es sich im Gegensatz zu ihn nicht mehr leisten kann und „muss“ zusätzlich die Kinder betreuen. Das Urteil ist absourd, Von einem Extrem ist andere!

  10. Ines

    Es heißt immer: die Frau muss arbeiten gehen. Das ist eine Sache. Was ist aber, wenn sie damit 10.000 Euro im Jahr und der gute Ex daneben 100.000 Euro verdient, weil er mit ihrer Hilfe eine Karriere aufbauen konnte, sie aber die Karriere mit Ankunft der Kinder beenden musste (selbst bei weiterer Berufstätigkeit). Hier liegt doch die Ungerechtigkeit der Urteils. Der Kerl haut ab, genießt die Früchte seiner problemlosen Karriere und die Frau darf nach 20 Jahren Ehe, nach 3 Jahren Haus und Hof verkaufen, weil sie es sich im Gegensatz zu ihm nicht mehr leisten kann und „muss“ zusätzlich die Kinder betreuen. Das Urteil ist absurd. Von einem Extrem ist andere!

  11. Christina

    Also Ines, in dem Fall sind sicherlich ehebedingte Nachteile vorhanden, die mindestens einen Teil des Unterhalts sichern können. Aber es seien ein paar Fragen erlaubt:
    Nach 20 Ehejahren immer noch die Kinder „betreuen“? Sind die Kinder schwer krank? Ach Haus und Hof sind aber behalten worden! Dann ist ja auch Geld da. Warum versteifen sich so viele Frauen auf die „neue“ Lebenssituation Ihres Ex? Es ist doch egal was er tut / hat / macht. Wenn weniger Zeit auf deas Thema Ex verwendet werden würde, dann hätte man mehr Zeit über das eigene Fortkommen nachzudenken. Ein Haus „Wert vielleicht“ 200.000 € 20 Ehejahre Versorgung und Urlaub, Klamotten, das hätte man erst einmal alleine verdienen müssen. Ich bin auch geschieden, aber trotzdem in der Lage für mich alleine zu sorgen, die Kinder lasse ich mal außen vor, da gibt es ja Geld. Was er macht interessiert mich nicht wirklich. Es kommt mir immer so neidisch vor, wenn die Frauen über das tolle Leben Ihres Ex reden. In der 3. Welt, den geht es wirklich schlecht.

  12. ULLA

    Wie alt ist man nach über 25 Jahren Ehe?
    Was meint man wieviel Jahre uns noch bleibt,um uns eine Rente,über den heutigen Harz 4 zu erarbeiten.Wenn man ,,nur Hausfrau und Mutter war,,! Daran erkennt man unsere Gesellschaft,und man muß sich auch nicht wundern ,wenn sich viele Paare gegen Kinder endscheiden. In vielen Ländern ist eine Mutter was wert,wenn es nach den Neuen Scheidungsgesetz geht ,das man nun vom Staat das Geld bekommen soll,(Steuerzahler),finde ich es nicht Rechtens.

  13. Sina

    Denkt auch hier jemand mal an die Kinder ?
    Es geht nur um Geld, was macht der Ex, woran hat er mich gehindert und was habe ich ihm ermöglicht. Natürlich können diese Ex-Männer sich nicht beschweren. Zahlen einen geringen Betrag an Ihre Ex, Kindesunterhalt und haben ansonsten mit den ganzen alltäglichen Problemen nichts zu tun.
    Evtl. ein Wochenendspaßvater, aber ansonsten nur monatlich überweisen.

    Mit der neuen Gerichtssprechung allerdings sind die Kinder die armen Würstchen in dem ganzen Mühlrad.

    Was kann ein Kind dazu, wenn die Mutter gezwungen wird, vom Vater ( Helfer unsere tollen Gerichte/ Richter ), wieder vollschichtig arbeiten zu gehen und von dem Tag an die Mutter nur noch nach der Arbeit gegen Abend sieht und das soziale Umfeld, wie Sport, Freunde treffen usw., nicht mehr möglich ist.

    Denken diese Menschen, die solche tolle Gesetzte entwerfen auch mal daran. Arbeiten, schön und gut, aber warum Vollzeit. Kinder, die eine Betreuung benötigen, und das ist meiner Meinung nach gerade in der Zeit ab 10 Jahre bis ca. 16 Jahr notwendig, die werden plötzlich in Betreuungsmodelle abgeschoben oder können sich alleine betreuen ???

    Das eine Frau immer nach einer Scheidung auf der Strecke bleibt beweisen genut Statistiken.
    Warum soll der Mann denn nicht dann solange finanzielle in die Verantwortung genommen werden, bis das Kind fähig ist, sich ohne die dauerhafte tägliche Betreuung der Mutter gut zu entwickeln. UND… das ist bitte nicht ab dem 3.Lebensjahr.

    Wollen wir in unsere Gesellschaft nur noch
    fremdbetreute Kinder großziehen, weil die
    Männerherrschaft in ihrem eh schon vorhandenen Egoismus noch von den meistens
    männl. Richtern den Rücken gestärkt bekommt ???

    Dieses neue Gesetz ist kriminell… und kinderverachtend….

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ sina

    Ihr letzter Satz ist sicherlich überzeichnet, aber ansonsten ist es die Position, die bei der Gesetzesreform sehr kontrovers diskutiert wurde, aber sich nicht durchsetzen konnte.

    Unsere Lebenswirklichkeit ist die, dass viele Väter in eine neue Familie gehen und für diese nichts mehr übrig blieb. Die Menschen halten es eben kein Leben lang mehr zusammen aus.

    Auch hatten unsere Gerichte es in der Vergangenheit einfach übertrieben zugunsten der Mütter. Ein Kind bedeutete doch bei einem gewitzten Anwalt = lebenslangen Unterhalt.

    Beginnend mit Betreuungsunterhalt, der in Krankheitsunterhalt überging, wenn die Kinder erwachsen waren und letztlich im Altersunterhalt endete.

    Hier hat der Gesetzgeber eingegriffen.

    Vielleicht muss darüber nachgedacht werden, wie Väter – die zu Erwerbsobliegenheit verpflichteten – Mütter bei der Kinderbetreuung entlasten könnten/müßten.

  15. Michael

    Im Artikel ist erwähnt:

    „Die Mutter war zwar zum Zeitpunkt des Urteils noch in einer Berufsfortbildung zur Betriebswirtin und durfte diese fortsetzen.“

    Was ist mit durfte diese fortsetzen gemeint? Entfällt nach neuer Rechtssprechung ein Anspruch auf eine Ausbildung des Unterhaltspflichtigen?

    Mit bestem Dank für eine Antwort
    Michael M.

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    sie durfte – trotz einer bereits vorhandenen Berufsausbildung – die weitergehende Ausbildung fortsetzen.

  17. frank

    Hallo Sina, was ist, wenn der Vater sich nicht verkrümelt sondern aktiv am Kind teilhaben will. Er kann die Mutter entlasten und dann kann die Mutter arbeiten gehen. Wieso kann der Ex arbeiten gehen und die Gerichte gestatten ihm einen 14 Tägigen Besuch bei dem Kleinen? Ist das i.O. Gruß F.

  18. Sven

    Ich finde das Urteil schon gut und hoffe das es sich auch so durchsetzen wird. Wenn ich mir überlege, wie ich nach dem neuen Gesetzt verurteilt worden bin in diesem Jahr. Ehe nach 13 Jahren geschieden da Ex-Frau sich als Lesbe geoutet hat und dann Kind mitnehmen und kräftig Unterhalt kassieren. Es intressierte das Gericht auch nicht dass ich meinen Sohn trotz Arbeit voll betreuen kann. Es intressierte das Gericht auch nicht, das Ex sich um Vollzeitstelle bemüht. Ende vom Lied: Mein Sohn möchte gerne jedes WE bei mir sein, was auch bis zum Urteil fast geklappt hat. Aber wenn ich unbefristet den KU und BU an die Ex zahlen muss, kann ich mir es nicht mal mehr leisten ihn jedes WE zu sehen. Und wer leidet darunter? Mein Sohn!!

  19. sabine

    Hmm, 15 Jahre Ehe, beide vorher im ÖD, SIE gibt Festanstellung auf da beide im unregelmäßigem Schichtdienst (auch Weihnachten) arbeiten. Kinder 14 und 10. Ist 8 Jahre selbstständig, nur ein Zuverdienst, aber für die Kinder immer erreichbar. Dann Trennung. Kind 14 will beim Vater (Beamter, 2500€ Vollzeit) bleiben, Kind 10 bei der Mutter (750€ Teilzeit 50% ÖD). Beide unregelmäßer Schichtdienst. Muss ich jetzt meinem Kind (10!)zumuten jeden 2. Tag die Mama den ganzen Tag nicht zu sehen? Ich würde gerne mehr Std. arbeiten, aber ich kann mir keinen Babysitter leisten und das Kind alleine lassen (Spätschicht Vollzeit von 13:30 – 21:00)möchte ich auch nicht…Muss ich dem Kind einen Umzug zumuten (Schulwechsel, neue Freunde finden müssen) um mich bundesweit zu bewerben, damit ich wenigstens ein paar Stunden mehr machen kann?
    Schade, dass die Gesetzgeber nicht an die Kinder gedacht haben!!!

  20. Joren

    Hallo,
    vorausgeschickt, ich bin Mutter von vier, heute erwachsenen Kindern. Wie sieht es bei den Frauen mit der Eigenverantwortlichkeit aus? Ich bin bis auf zwei Jahre, mein ganzes Leben arbeiten gegangen. Kann auch sagen, das aus all meinen Kindern tüchtige Menschen geworden sind, trotz meiner Tätigkeiten. Nach meiner Scheidung hat mein Exmann von mir Rentenanteile überschrieben bekommen. Er war Selbständig und hat nie in die Rentenkasse eingezahlt, obwohl ich ihm immer gesagt habe das er dies tun muß. Aber zwingen bzw. überzeugen konnte ich ihn nicht. Bin jetzt fast 60 und bin immernoch voll Berufstätig. Durch einen Unfall konnte ich meine Arbeit, mit 56, nicht mehr ausüben. Nach nicht mal 14 Tagen habe ich wieder Arbeit ( nicht in meinem Beruf )gefunden, die ich bis heute ausübe.

    lG Joren

  21. Andy

    Hallo Joren,

    es tut so gut, einen Kommentar zu lesen, indem eine Frau nicht rumjammert, dass sie (wieder) arbeiten muss: Weil sie ganz selbstverständlich ihr Leben lang gearbeitet hat. Ich kenne sehr viele jüngere Frauen, die ebenso selbstverständlich nach einem Jahr Babypause wieder arbeiten gehen, und zwar nicht nur für ein paar Stündle, sondern 50 bis 60 Prozent – um den Anschluss in ihrem Beruf nicht zu verlieren. Aber auch, um selbstständig zu bleiben und Anerkennung außerhalb der Familie zu erfahren. Komischerweise sind diese Mütter – trotz Doppelbelastung – glücklicher als jene Supermamis, bei denen sich alles nur ums Kind bzw. die Kinder dreht.
    Es ist richtig, dass der Gesetzgeber auf die Eigenverantwortung drängt. Es ist auch insofern gerecht, weil ja viele Familien aus finanziellen Gründen gar nicht ohne zwei Einkommen über die Runden kämen. Das Jammern um die ach so armen Kinder, selbst wenn diese längst im Teenager-Alter eigene Wege gehen, ist doch das Problem der gut situierten Frauen – die es während der Ehe einfach prima fanden, nicht arbeiten zu müssen. Und die, selbst wenn sie es waren, die ihren Mann verlassen und ihm die Kinder entzogen haben, auf eine lebenslange Bezahlung durch den Ex setzen.
    Aber was, wenn die Kinder aus dem Haus sind? Was fangen dies Mütter denn dann mit sich selbst an? Tupperware-Partys veranstalten, von der Kosmetik zum Friseur rennen, den lieben langen Tag mit Kaffeekränzchen verbringen? Das kann einen – nicht nur als Frau – kaum ausfüllen.
    Oder????

  22. DonQuichote

    Also ich kann Herrn RA von der Wehl nur zustimmen. Die Reform war überfällig, da die Gerichte es n der Tat übertrieben haben. Egal welcher Tatbestand vorlag, irgendeine Begründung wurd von den Richtern schon gefunden, um weiterhin an Die Esfrau Unterhalt zu zahlen. Und dies ging manchmal wirklich schon ins Absurde. Der Mann solle sich halt einen Nebenjob suchen usw.

    Allerdings habe ich trotzdem die Befürchtung, das dieses Possenspiel seitens der Richter nicht aufhört. Schon jetzt schaffen die einzelnen OLG’s Leitlinien (Hamm sei hier genannt), die trotz anderlautendem Gestzt das Alterphasenmodell wieder einführen. Hier kommen mir dann wahre Zweifel daran, ob unsere richterliche Unabhängigkeit nicht doch ein bißchen weit geht.

    Ich habe den Eindruck das seit Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts mehr Rechtsunsicherheit herrscht, als vor der Reform! Mir schwant: Vor der Reform ist nach der Reform!

    Gruß
    DonQuichote

  23. Michael

    Ich glaube, die Reform bringt für das erste nichts. Ich glaube, die Richter machen sowieso, was sie wollen.

    Mein Richter war mit dem neuen Gesetz nicht einverstanden und hat auch eine andere „Rechtsauffassung“. Das hat er so im Gericht gesagt. Ich werde nach dem alten Gesetz behandelt. Trotz des Familiengutachtens, das empfahl, meine Kinder sollen zu mir kommen, habe ich den Prozess für Umgangsrecht verloren. Der Prozess dauerte ca. 1,5 Jahre. Dem Richter gefielt das Gutachten nicht. Zunächst sollten die Kinder gefragt werden, die sagten Papa und das war dann ganz schwierig für den Richter. Deshalb das Gutachten. Das Gutachten sagte auch, die Kinder sollen zu mir. Vertagung aller Termine um mehrere Monate. Bis dahin waren meine Kinder durch meine Ex-Frau entsprechend bearbeitet worden. Am letzten Termin sagten dann meine Kinder natürlich, so wollen zu ihrer Mutter und damit war für den Richter endlich mal alles klar und alles wurde am gleichen Tag „abgeschlossen“.

    Ich zahle nun unbefristet Unterhalt für meine Ex-Frau. Eine Befristung kam für den Richter nicht in Frage, obwohl Kinderbetreuung vorhanden ist. Bis 2013 zahle ich noch die Prozeßkosten.

    Letztendlich wurde mir dann klar, der Richter wollte von Anfang nicht, dass meine Kinder bei mir wohnen. Ich sollte doch mich dem gewohnten Bild fügen: der Erzeuger zahlt, die Kinder gehören der Mutter. (Es zählte auch nicht, dass meine Ex-Frau drei Monate stationär wegen Depressionen im Krankenhaus war. In dieser Zeit waren die Kinder komplett bei mir, gezahlt habe ich trotzdem)…

    Nun bin ich also der Zahlpapa. Alles unter dem Decknamen: zum Wohle der Kinder. Die Kinder sehe ich jedes zweite WE. Alles andere kann ich mir leider nicht mehr leisten…

  24. Michael

    Hallo
    Ich frage mich häufig wie Unterhaltsberechtigte ( zumeist Frauen ) in Deutschland immer wieder auf solch einen hohen Niveau jammern können.
    In den skandinavischen Ländern gibt es kein Unterhalt,weder für Mütter noch für Väter.
    Hier sind die Menschen dazu verpflichtet einer Erwerbstätigkeit nach zugehen.
    Und das Schöne dabei ist, dass keiner jammert.

    Allerdings muß man dem skandinavischen Modell auch zu Gute halten, dass die Kinderbetreuung weitaus besser vorhanden ist.
    Ganztagsbetreuung wird gewährleistet und auch angenommen.
    Somit ist eine Erwerbstätigkeit von beiden Elternteilen gut möglich und die Kinder leiden nicht darunter.
    Für die Kinder ist es bei weiten besser eine ganztägige Betreuung zu genießen.
    Hier sind sie mit ihren Freundeskreis zusammen und können ihren individuellen Neigungen nachgehen.
    Vernachlässigt werden die Kinder auch nicht, denn sie werden in der Zeit von gut qualifizierten Pädagogen betreut.
    Und kommen die Kinder dann am späten Nachmittag nach Hause ist auch wirklich Zeit für eine eigene Freizeitgestaltung vorhanden.

    Das Beste ist aber, dass die Eltern wirklich Zeit haben sich im Berufsleben weiter zu entwickeln.
    Somit kommt Abends nicht nur eine Gruppe von völlig gestressten Personen zusammen sondern Menschen die Zeit und hoffentlich auch Sinn für ein Familienleben haben.

    So,munter bleiben und auch mal an die Kinder denken.

  25. Jeti

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl !
    Ich war 18 Jahre verheiratet bin seit 2 Jahren geschieden u. zahle Unterhalt.Bei meiner Ex-frau(41Jahre,kein erl.Beruf) lebt
    noch meine 13 jährige Tochter(besucht eine Ganztagsschule).Meine Ex
    macht immernoch ein auf „depressiv“,und geht
    keiner Erwerbstätigkeit nach.
    Was kann ich dagegen unternehmen u. wie erfolgsversprechend ist das ?
    Mfg.Jeti

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ jeti

    Die von Ihnen geschilderten Verfahren sind in der Regel aufwändig und teuer. Es wird ein Gutachter einzuschalten sein, der die Berufsunfähigkeit der Unterhaltsgläubigerin prüft. Die Erfolgsaussichten sind zweifelhaft, aber nicht ausgeschlossen.

    Mit 41 Jahren besteht sicherlich eine Erwerbsobliegenheit, allerdings ohne Berufsausbildung eine grundsätzliche Problematik am Arbeitsmarkt überhaupt eine Anstellung zu finden. in jedem Falle wird von der Unterhaltsgläubigerin zu erwarten sein, dass Sie Ihre Qualifikationen erweitert, um jedenfalls später auf dem Arbeitsmarkt Chancen zu haben.

    In ihrem Fall wird man eher langfristig denken müssen und kurzfristig kaum zu einer zufrieden stellenden Lösung finden können.

  27. ahrnixe

    @Jeti

    „Ich war 18 Jahre verheiratet bin seit 2 Jahren geschieden u. zahle Unterhalt.Bei meiner Ex-frau(41Jahre,kein erl.Beruf) lebt
    noch meine 13 jährige Tochter(besucht eine Ganztagsschule).Meine Ex
    macht immernoch ein auf “depressiv”,und geht
    keiner Erwerbstätigkeit nach.“

    Mein Lebensgefährte ist noch verheiratet. Tochter ist 8…die Ehe 8,5 Jahre alt. Wir (er und ich) leben seit 3 Jahren zusammen.

    Seine „Noch“ hat nur 30 Semester studiert — musste schliesslich ein Kind betreuen, welches einen Ganztagskindergarten besucht hat —, ist 45 Jahre und wird zweifelhaft einen Job als Architektin finden.

    Also nicht den Kopf hängenlassen… wir haben jetzt auch schon den vierten Scheidungstermin (ohne Entscheidung) hinter uns. Wenn wir Glück haben, wird in zwei Tagen so entschieden, dass diese Dame sich dann endlich mal aus dem Sofa erheben muss.

    Ps: Bin selber 48 und arbeite, mit 3 Monaten Unterbrechung, 30 Jahre… und nicht Semester.
    Denke postiv
    Gruß
    ahrnixe

  28. andy y

    Hallo,
    wie sieht es in meinem Fall nach dem neuen Unterhaltsrecht aus? Meine Ex brachte vor 7 Jahren ein Kind mit in die Ehe das nicht von mir ist. Sie ging aufgrund dessen nie einer Berufstätigkeit nach.Jetzt lass ich mich nach 7 Jahren Ehe von ihr scheiden. Wieviel und wie lange steht ihr nach neuem Recht Unterhalt zu ?

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ andy

    die Fragen, nach der Dauer der Unterhaltszahlungen, sind unmöglich von einem Anwalt zu beantworten.

    In Ihrem Fall wäre es zudem so, dass die unter der Pflicht des Kindesvaters nach der Scheidung wieder aufleben. Wie das Konkurrenzverhältnis zu Ihrer Unterhaltspflicht zu beurteilen ist, vermag ich mangels konkreter Daten nicht zu sagen.

  30. "Zweitfrau"

    Mein Mann (49 Jahre) und ich (48 Jahre) haben am 12.12. geheiratet.
    Er wurde bei seiner Scheidung (9/2008) verurteilt an seine EX Unterhalt i.H.v. 422,– € zu zahlen, da sie sich in Ausbildung befindet. Die Kinder (Kindesunterhalt gesamt 786,00 €) aus der Ehe sind 6,10 und 11 Jahre alt. Ich bin langzeitarbeitslos und habe gesundheitliche Schäden, die einer Erwerbstätigkeit im Wege stehen. Seit 03/2008 beziehen wir auf Grund der hohen Unterhaltszahlungen „ergänzend“ Hartz IV und müssen uns den Aufenthalt der Kinder (speziell in den Ferien) vom Munde absparen, da die Mutter nicht bereit ist diese zu unterstützen.
    Kann mir jemand sagen, wie es nun in Zukunft mit dem Unterhalt für die EX aussieht (Abänderungsklage)?
    Vielen Danke für jede Info und liebe Grüße

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ zweitfrau

    hier taucht ein Rangproblem auf. Die Kinder sind im 1. Rang und deren Unterhaltsansprüche müssen zunächst befriedigt werden. Wenn nach den Unterhaltszahlungen für die Kinder noch Beträge über dem Selbstbehalt verbleiben, kann die Kinder erziehenden Mutter im 2. Rang Unterhalt verlangen. Dies ist dann aber kein Unterhalt für Ausbildung, sondern Unterhalt für Kinder betreut gemäß § 1570 BGB.

    Sie, als 2. Ehefrau, die keine gemeinsamen Kinder erzieht, kommen erst im 3. Rang.

    Die Frage einer Abänderungsklage hängt entscheidend davon ab, wie viel Geld dem Unterhaltsschuldner überhaupt zur Verfügung steht.

  32. Sonja

    Ich habe 2 Kinder (8 und 10), beide könnten über die Schule bis 16.00 Uhr betreut werden. Wenn ich Vollzeit arbeiten müsste, dann wäre ich nie vor 18 oder 19.00 Uhr zu Hause, müsste auch WE- und Nachtdienste als Ärztin machen.Ich frage mich: wer betreut die Kinder dann? Wer macht den haushalt, kocht, wäscht , putzt, geht einkaufen, Arzt-und Sporttermine der Kinder? Alles bliebe an mir hängen, und ich hätte keine Sekunde am Tag Zeit, mich um meine Kinder zu kümmern, abgesehen davon, dass ich selbst wahrscheinlich irgendwann heulend am Boden liege. Ich kann aber auch nicht noch weiter 8 Jahre in einer unerträglichen Situation weiterleben. Meine Hoffnung ist, dass dieses gesetz vom BGH gekippt wird.

  33. RA Thomas von der Wehl

    @Sonja

    ich denke, ihre Befürchtungen sind zu groß.

    Viele Unterhaltsschuldner haben nach der Unterhaltsreform geglaubt, sie müssen gar nichts mehr bezahlen. Viele Unterhaltsgläubiger haben geglaubt, sie würden gar nichts mehr bekommen. Die juristische Realität ist hingegen, dass sich nach den derzeit bekannten Urteilen nur ganz wenig geändert hat. Viele Gerichte halten an „alten Traditionen“ fest und versuchen über die Hintertür das vom Gesetzgeber nicht mehr gewollte Altersphasenmodell wieder einzuführen.

    Bei dem Alter Ihrer Kinder wird eine vollschichtige Tätigkeit als Ärztin mit Wochenend- und Nachtdiensten nicht verlangt werden können.

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  34. Helmut

    Hallo!

    Ich frage mich, wie lange / wie viel ich nach dem neuen Unterhaltsrecht noch zahlen muss…

    Zur Info:
    – kurze Ehedauer (2 1/2 Jahre)
    – 1 Tochter (10 1/2 Jahre) aus geschiedener Ehe bei der Ex lebend
    – Ex arbeitet seit Jahren in Teilzeit
    – Grundschule wird im Sommer 2009 beendet
    – zahle Unterhalt für Kind und Ex
    – neue Ehe bei mir
    – neuer Nachwuchs seit 12.2008
    – Unterhaltsneuberechnung unter Berücksichtigung des neuen Nachwuchses steht an
    – Elternzeit überwiegend für mich beantragt (Ehefrau verdient deutlich – ca. 30% – mehr)

    Meine Fragen:
    РIst eine Unterhaltssenkung auch mit Blick auf Elternzeit / Elterngeld m̦glich?
    – Was nach Ablauf des Elterngeldes, wenn ich in Elternzeit aus o.g. Gründen weiter zu Hause bleibe und nur noch ein Taschengeld erhalte?
    – Kann von meiner Ex ab Sommer 2009 eine Vollzeitbeschäftigung verlangt werden?

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ helmut

    auch hier gilt die Hausmannrechtsprechung. Ihren speziellen Einzelfall muss ein Fachanwalt prüfen.

    Ich zitiere mal die Pressestelle des BGH:

    Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Der Kläger, der aufgrund früherer Verurteilung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 800 DM an seine die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreuende geschiedene Ehefrau zu zahlen hat, lebt inzwischen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Partnerin zusammen, führt dort den Haushalt und betreut das aus dieser Verbindung hervorgegangene Kind, während seine Partnerin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Seine Klage, das frühere Urteil wegen Leistungsunfähigkeit abzuändern, führte zur Herabsetzung des Ehegattenunterhalts auf gut 200 DM. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten.

    Zu beurteilen war die Frage, ob die Beklagte, die wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder unterhaltsbedürftig ist, den Rollenwechsel des Klägers, der in der früheren Familie der Ernährer war, hinnehmen muß.

    Zur Entscheidung dieser Frage hat der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat seine sog. Hausmann-Rechtsprechung herangezogen. Danach kann ein wiederverheirateter Ehegatte im gegenseitigen Einvernehmen mit seinem neuen Ehegatten zwar die Haushaltsführung und gegebenenfalls die Kinderbetreuung allein übernehmen. Unterhaltsrechtlich entlastet die häusliche Tätigkeit den unterhaltspflichtigen Ehegatten aber nur gegenüber den Mitgliedern seiner neuen Familie, denen diese Fürsorge allein zugute kommt. Da seine geschiedene Ehefrau und die bei ihr lebenden gemeinsamen Kinder dem Kind aus der neuen Ehe unterhaltsrechtlich im Rang gleichstehen, darf der unterhaltspflichtige Ehegatte sich nicht ohne weiteres auf die Sorge für die Mitglieder seiner neuen Familie beschränken. Die Rollenwahl muß deshalb nur unter engen Voraussetzungen hingenommen werden. Das kann auch davon abhängen, daß der Unterhaltspflichtige zumutbare Vorsorgemaßnahmen zur Sicherstellung des Unterhalts der alten Familie trifft. Im übrigen muß der unterhaltspflichtige Ehegatte – um die Beeinträchtigung der Ansprüche der gleichrangigen weiteren Unterhaltsberechtigten so gering wie möglich zu halten – seine häusliche Tätigkeit – gegebenenfalls unter Inanspruchnahme einer entgeltlichen Betreuung des Kindes durch Dritte – auf das unbedingt notwendige Maß beschränken und grundsätzlich wenigstens eine Nebentätigkeit aufnehmen, um auch zum Unterhalt seiner ersten Familie beitragen zu können. Der BGH vertritt die Auffassung, daß diese Grundsätze auch dann zur Anwendung gelangen, wenn der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht wiederverheiratet ist, sondern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einem anderen Partner zusammenlebt und ein aus dieser Verbindung stammendes Kind betreut.

    Im Gegensatz zum Oberlandesgericht hat der BGH im vorliegenden Fall die erfolgte Rollenwahl für die Unterhaltsberechtigten aus der ersten Ehe nicht für hinnehmbar gehalten. Er hat erneut betont, daß für die Frage, ob der Rollentausch gerechtfertigt ist, ein strenger, auf enge Ausnahmefälle begrenzter Maßstab gilt, der einen wesentlichen, den Verzicht auf die Aufgabenverteilung unzumutbar machenden Vorteil für die neue Familie voraussetzt. Die weiteren Unterhaltsberechtigten brauchen eine Einbuße ihrer Unterhaltsansprüche jedenfalls dann nicht hinzunehmen, wenn das Interesse des Unterhaltspflichtigen und seiner neuen Familie ihr eigenes Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Unterhaltssicherung nicht deutlich überwiegt. Dafür reicht es unter keinen Umständen aus, wenn – wie im Streitfall – die Partnerin des Unterhaltspflichtigen nur ein unwesentlich höheres Einkommen erzielt als er es selbst durch Aufnahme einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit erzielen könnte.

    Der BGH hat das angefochtene Urteil deshalb aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Da die Rollenwahl innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach den bisherigen Feststellungen von der Beklagten nicht akzeptiert zu werden braucht, ist dem Kläger eine Vollerwerbstätigkeit zuzumuten.

    Urteil vom 21. Februar 2001 – XII ZR 308/98 –

    Karlsruhe, den 21. Februar 2001

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  36. Helmut

    Okay.

    Angenommen, man würde bei mir für die Unterhaltsberechnung ein fiktives, also mein bisheriges Einkommen zugrunde legen, müßte dann nicht auch fiktiv davon ausgegangen werden, dass meine jetzige Frau die Elternzeit voll in Anspruch nimmt und ihr dann ggf. auch Unterhalt zustehen würde (so wäre es ja bei der traditionellen Rollenverteilung)?

    Kann man unabhängig davon nicht ab Beendigung der Grundschulzeit meiner Tochter von der Ex eine Vollzeitbeschäftigung zur Bestreitung ihres eigenen Unterhaltes verlangen?

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ helmut

    Die Fiktion hinsichtlich der jetzigen Frau ist zwar eine ganz konstruktive Idee – ich würde sie im Prozess auch vortragen – ich befürchte aber, dass ein Gericht sich diese Idee nicht anschließen wird.

    Auf jeden Fall sollte eine neue Unterhaltsberechnung erfolgen, da nunmehr ein weiteres Kind da ist und auch die neue Ehefrau im gleichen Rang wie die Ex Ehefrau unterhaltsberechtigt ist.

    Bei einem Kind, das erst das Grundschulalter verlassen hat, wird man nur in Ausnahmefällen davon ausgehen können, dass die Mutter bereits eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit hat.

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  38. Birgit

    Guten Morgen Herr von der Wehl,
    habe mich jezt einige Stunden hier „durchgearbeitet“, kann aber leider nicht ganz eine Klärung meiner Frage finden.
    Die da wäre: Habe vor 19 Jahren geheiratet, meinen sehr gut bezahlten Job aufgegeben um ganz für die 2 Kinder dazusein. Wir bauten während der Ehe eine jetzt gutgehende Arztpraxis auf, ich arbeitete und mache es immer noch, als Buchhalterin.Nun 1 Jahr getrennt und mein Mann hat mir den Scheidungsantrag zustellen lassen. Ich habe seit 3 Jahren einen 400€ Job, (2 Vormittage 8-13 Uhr)um etwas „Taschengeld „zu haben. Da ich leider keine Möglichkeit mehr habe in meinen alten Job zurückzukehren, es mit 47 Jahren es auch nicht mehr so leicht ist etwas zu finden, da man ja auch fast 19 Jahre aus dem normalen Arbetsleben raus ist, meine Frage:
    Steht mir noch Aufstockungsunterhalt bzw. Unterhalt wegen ehebedingten Nachteilen zu?
    Ich bemühe mich weiterhin selber mehr zu meinem Unterhalt beizutragen,aber…
    Kinder leben bei mir, dafür sollte es kein Problem mit dem Unterhalt geben.

    Wäre ihnen sehr dankbar, wenn sie mir sagen könnten, ob diese beiden Unterhaltsformen noch existieren?
    Vielen Dank und Grüße con der Nordseeküste

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    Grundsätzlich sollten Sie einen Unterhaltsanspruch haben. Ob dieser Anspruch allerdings unbefristet lang andauern wird, ist zweifelhaft. Sie haben eine Erwerbsobliegenheit und werden sich verstärkt um eine Ausweitung der beruflichen Tätigkeit bemühen müssen. Ich gehe davon aus, dass ihre Kinder bereits volljährig sind oder kurz davor.

    Ehebedingte Nachteile werden zu konstatieren sein. Eine finanzielle Absicherung ist vielleicht eher über den Zugewinnausgleich möglich. Wenn Sie noch keinen Anwalt beauftragt haben, würde ich damit nicht mehr lange warten.

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  40. Mefemale

    Leider urteilen die Gerichte wie auch von Herrn RA Wehl o.a. immer weiter nach dem alten Unterhaltsgesetz. Das ist doch sehr ernüchternd. Denn eines steht fest, der Unterhaltspflichtende – zum grössten Teil – der Vater/Ehemann, mus wohl noch über seinen Tod hinaus an die Frau zahlen, die – egal ob von ihm oder ihr verlassen oder einvernehmlich getrennt – nichts mehr mit seinem weiteren Leben zu tun haben sollte.
    Für die Kinder zahlt jeder verantwortungsbewusste Elternteil gerne – aber für die Ex/den Ex? Das kann es doch nicht sein. Auch das der Unterhaltspflichtende in der Beweislast ist sowohl was therapierbare Krankheiten seiner Ex oder auch deren Einkommenverhältnisse angeht, grenzt bzw. überschreitet die Grenze zur Absurdität. Das entspricht dem endlich aufgehobenen Vater-Kindschaftstest, wo den Vätern verboten wurde vom Gesetzgeber her nachzuprüfen ob es nun sein oder ein Kuckungskind ist. Das er belogen wurde und der Lügner in dem Fall die Kindesmutter noch vom Gesetzgeber in der Lüge unterstützt wurde —Und genauso sieht es bei den Scheidungsverfahren aus. Letztendlich haben die Kinder weitaus weniger Unterhalt und Rechte als die Ex. Einmal heiraten – immer zahlen – krank

  41. Sabine

    Ich kann es nicht mehr hören, all die jammernden, armen, meist auch noch betrogenen Ehefrauen.
    Langsam haben die Damen bermerkt, dass ihnen die Felle davon schwimmen und sie ihren allerwertesten wieder selber bewegen müssen.
    Die Zeiten sind vorbei, in denen es die Regel war. Mutti bleibt schön zu Hause, kümmert sich um Kind und Haus und Papa bringt das Geld nach Hause.
    Ich selbst bin berufstätig und geschieden. Mein Sohn war zwei Jahre alt als ich wieder das Arbeiten begann. Mein Exmann und ich hatten einen Ehevertrag in dem stand dass er für mich und unseren Sohne Unterhalt zahlen muss, bis unser Sohn 6 Jahre ist und man mir zumuten kann Halbtags zu arbeiten. Ich habe dies nicht in Anspruch genommen. Unser Sohn war zwei Jahre alt als wir uns getrennt haben. Mein Exmann blieb in unserem Haus wohnen und ich bin mit meinem Sohn in eine zwei-Zimmerwohnung gezogen weil ich mir nicht mehr leisten konnte. Mein Ex zahlte Unterhalt für meinen Sohn. Aber wann immer min Sohn etwas benötigte kaufte mein Ex ihm das. Alle 14 Tage wenn mein Sohn bei meinem Ex das Wochenende verbrachte, bin ich zusätzlich zum Bedienen gegangen um über die Runden zu kommen.
    Ich meine Damen kann aber zumindest behaupten, das ich heute mit stolz in den Spiegel schauen kann, weil ich mein Ex nicht ausgenommen habe wie eine Weihnachtsgans.
    Inzwischen hat sich mein Ex selbstständig gemacht und hat eine neue Familie. Wir haben einen anständigen, wohlerzogenen Sohn ( Obwohl der zur Fremdbetreuung ging) Das Verhältnis zwischen meinem Ex und mir ist seid der Scheidung immer gut gewesen. Als Ehepaar hatten wir versagt, als Eltern mussten wir zusammen halten.
    Auch ich bin inzwischen wieder verheiratet. Nur jetzt ist es so, dass komplette Geld dass ich verdiene überweisen wir jeden Monat der Exfrau meines Mannes. Der Sohn meines Mannes lebt bei uns. Er ist 13 Jahre alt. Die Tochter lebt bei ihrer Mutter und ist 11 Jahre alt. Seine Exfrau wohnt um sonst bei ihren Eltern im Haus. Ihre Mutter kocht und wäscht und ihr Vater kümmert sich um Haus und Garten.
    Sie selbst ist Ingenieurin von Beruf und arbeitet von Montag bis Donnerstag je 6 Studen. Trotzdem muss mein Mann jeden Monat für sie 1100,- und für die Tochter 420,– € bezahlen. Wo bitte bleibt da die Gerechtigkeit? Wieder eine Dame mehr die ihren Ex ausnehmen will. Wenn eine Ehe zu Brüche geht, sind immer beide beteiligt. Also meine Damen suchen sie sich nicht einen Sündenbock für die Fehler, die in ihrer Ehe passiert sind. Warum geht ein Mann fremd…. ?
    Also kann doch zu Hause etwas nicht in Ordnung gewesen sein.
    Also meine Damen packen Sie Ihr Leben endlich selber an und ruhen sich nicht auf Ihren Status Mutter und Ehefrau aus.

  42. Mefemale

    Ref. Sabine: Genauso ist es – wer belügt, faul ist und berechnend – in diesem Fall meist der Unterhaltsfordernde Expartner – zumeist die Frau- bekommt alle Rechte trotz Unterhaltsreform. Für sein Kind zahlt jeder gerne und dieses Kind benötigt weitaus mehr an Unterhalt als 300-500,–Euro monatlich. Die Ex bekommt mehr Unterhalt als das gemeinsame Kind und auch mehr Rechte. Somit haben die Zweitehen kaum eine Chance zu einem finanziellen Neustart, weil die Exfrauen sich gerne weiter an dem Mann bedienen. Im Interesse der Kinder sollten die Eltern eine gütliche Einigung finden und auch in ihrem eigenen Interesse. Denn das Leben für alle ist viel angenehmer, wenn man sich weiterhin in die Augen schauen kann und miteinander nett umgeht. Schliesslich haben sich die beiden einmal geliegt und respektiert. Auch haben die Frauen gerne ihre Rolle übernommen. Warum soll dann der Mann bis ans Lebensende dafür bluten?? Aber leider sind die Frauen ( es sind fast immer nur die Frauen) so raffgierig und berechnend und kennen kein Pardon. Traurig das ich über mein eigenes Geschlecht so denken mus. . . Sie bekommen auch weiterhin alle Rechte vom Staat,sie müssen nur einen auf arbeitslos oder seelisch krank machen. Dann hat der Staat und das Gericht immer Mitleid mit ihnen und unterstützt sie statt das arme arbeitende Schwein – den Mann. Die Gesetze sind aus den 70-iger Jahren und überhaupt nicht mehr zeitgemäss, Die Gerichte hoffnungslos überlastet und dadurch wird weiterhin nach dem alten Gesetz pauschal geurteilt.Geht ja schneller und einfacher. An die menschl. Schicksale wird nicht gedacht.Wieso also soll ein Mann im Anschluss weiter oder mehr Geld verdienen und arbeiten, wenn er sowieso die Hälfte an seine Ex abgeben muss????? Oder er hat so wenig, dass weder er noch die Kinder zurechtkommen können. Jetzt kommt ein Resumee,d ass vermutlich nicht jedem RA gefallen wird. Sorry: Aber würden die RA nach dem Erfolg bzw. nach dem Urteil/den Urteilen erfolgsabhängig bezahlt werden und eine Prämie zusätzlich bekommen bei gütlicher und friedlicher Einigung anstatt im Vorfeld nach den puren Behauptungen der Ex das nach Höhe und Gebühren abgerechnete Honorar bekommen, dann würden sie sicherlich eher zu einer friedlichen Lösung raten. .
    eine Frau bekommt PKH und der verdienende Mann mus Unsummen an seinen RA bezahlen, weil die Ex ja dadurch alles anklagen o. einklagen kann. Das macht mich fertig und bestimmt viele neue Beziehungen auch..die vielen Briefe und Forderungen tuen ein Ãœbriges dazu und die schleppenden Verhandlungen vor Gericht erst recht. Mein Freund lebt seit 4 Jahren getrennt, hat 3 Verhandlungen gehabt, die 3. Verhandlung ist am gleichen Tag noch abgesagt worden und die 4.Vorladung – Verhandlung ist 3 Tage vorher abgesagt worden mit dreimaligen Richterwechsel und ohne Bennennung eines neuen Termines. D.H. wir können nicht heiraten, sind ständig den Belästigungen und Briefen dieser Frau ausgesetzt, sind völlig im Ungewissen, was und wieviel mein Freund noch bezahlen mus und mein Freund mus jetzt schon seit 4 Jahren einen willkürlich vom Gericht festgelegten Unterhalt bezahlen der mehr als 700,–Euro ausmacht monatlich. Wenn er nicht bis zum 3. bezahlt hat – kann ja mal durch Feiertage o.ä. vorkommen dann droht ihm die Gegenpartei sofort mit Pfändung und Gerichtsvollzieher. Die Kinder hat er im ÃœBrigen. Wo ist das noch gerecht?? Helau und Alaaf – alle Rechte den Frauen, die sich rächen wollen und nicht mehr arbeiten gehen auf Kosten des Ex.

  43. Angelika

    Also ich kann nicht bestätigen, dass der nicht betreuende Elternteil gerne für die Kinder zahlt, bei mir ist selbst der Kindesunterhalt leider ein Kampf.

    Als mein Exmann vor 6 Jahren zu seiner Freundin gezogen ist, waren unsere Kinder 9 Monate, 3 Jahre und 3 Tage und 5 Jahre alt.
    Ich habe, als unsere Älteste ein Jahr alt war, wieder in meinem Beruf und im Schichtdienst als Halbtagsstelle gearbeitet, mein geschiedener Mann (gleicher Job) hatte derweil die gleiche Arbeitszeit. Nach der Geburt des zweiten Kindes bin ich dann wieder zu Hause geblieben, denn das mit dem Stillen gelingt den Männern dann doch noch nicht ;o)

    Allerdings war dann auch nach dem Stillen nicht mehr die Rede bei dem Kindesvater von einer Stellenteilung sowohl was Beruf als auch was Kindererziehung und -betreuung angeht.

    Jedenfalls habe ich meinem Exmann genau dieses Modell vorgeschlagen als er gegangen ist, aber DAS wollte er dann doch nicht. Auch beim Parken des Zwerges bei seiner Mutter an seinen Umgangswochenenden war er sehr fleißig. Mit den von ihm anfangs monatlich gezahlten 633 Euro für die drei Kinder und mich kam ich mehr schlecht als recht aus (ging 2 Jahre so), aber in meinen Beruf konnte ich mit drei so kleinen Kindern, von denen nur eines im KiGa war auch nicht. Verwandte von mir leben mit ca. 260 km weiter entfernt (ich bin vor langer Zeit in die Heimat meines Ex gezogen) und ein Kindesvater, der auch seine PapaWE sehr willkürlich immer wieder ausfallen lässt, ist nicht wirklich eine Hilfe.

    Selbst heute, wo die Kinder schon älter sind, habe ich Probleme wieder in Teilzeit in meinen Beruf einzusteigen, weil ich wieder in den Schichtdienst muss, von mehreren mehrtägigen auswärtigen Fortbildungsveranstaltungen mal abgesehen, und ich die Kinderversorgung mit den Schulbetreuungszeiten nicht gewährleisten kann.

    Ich bin durchaus damit einverstanden, dass jeder Elternteil selber für seinen Lebensunterhalt sorgt, aber dann bitte auch eine PFLICHT für beide (auch Väter) zur Kinderbetreuung!!!
    Nur das kann, wie mir ein Richter sagte, nicht festgelegt oder erzwungen werden und die Unzuverlässigkeit meines Ex (meistens nimmt er die Kinder nur einmal im Monat) ist dann alleine mein Problem.

    Letztlich läuft es wohl darauf hinaus, dass jeder erstmal seinen eigenen Standpunkt sieht und von diesem aus urteilt – menschlich nur zu verständlich – aber es gibt immer zwei Seiten, nicht nur bei einer Trennung auch danach.

    Das neue Unterhaltsrecht bringt letztlich nur mehr Geld für den Fiskus: Der (höhere) Kindesunterhalt kann nicht steuerlich abgesetzt werden, der niedrigere für die Expartner schon, aber genau den will meistens „Mann“ dann doch nicht zahlen.

    Letztlich haben die streitenden Parteien, denen es auf beiden Seiten nicht unbedingt rosig geht, beide weniger, wenn auch mehr Steuern gezahlt werden und etliche Anwälte daran verdienen.

    DAS sollten sich mal die Leute klar machen, aber ich fürchte da rede ich gegen eine Wand aus Emotionen ;o)

    In diesem Sinne einen schönen Abend allen :o)

  44. Mefemale

    ref.Angelika
    richtig, es verdient der Fiskus und die Rechtsanwälte – immer – egal wieviel die Familie dabei verliert.der Unterhaltspflichtige mus 2 Familien versorgen, also sich und das bei ihm verbliebene Kind z.B. oder eine zweite Familie und sein EXGATTIN, trotzdem reduziert sich sein Einkommen zunächst um den Betrag der Lohnsteuerklasse von 3- zu 1. Die Anwälte bekommen immer ihr Geld, je höher die Forderungen, die von seiten der Unterhaltsbegehrenden noch nicht einmal beweispflichtig sind, werden für ihre Honorare prozentual berechnet. Da lacht doch das Herz des RA- besonders bei denjenigen, wo die Unterhaltsbegehrende noch Prozesskostenhilfe bekommt…Der Trennungsunterhalt wird dann mal eben tituliert und der Unterhaltspflichtende mus zahlen, obwohl isch allein schon durch die Lohnsteuer sein Einkommen verändert hat. Er mus die RA-Kosten pers. aufbringen und kann w.o.a.den Kindesunterhalt nicht absetzen. Aber ist doch eh egal, weil jede Steuerrückzahlung ja gleich wieder der Ex zugute kommt. Das schlimme dabei ist, dass die Ex in keiner Hinsicht beweispflichtig ist, weder was ihr Vermögen, nacheheliches EInkommen noch Therapie o.ä.angeht. Sie behauptet, das Gericht verurteilt den Mann. – Es ist nicht verwunderlich, dass der Mann meist aufhört überhaupt noch zu arbeiten bzw. zu zahlen. Ich bin überzeugt, dass ohne diese kostenintensive Streitereien mit Hilfe der RA, die ja immer ihr Geld verdienen, die Väter sehr viel lieber für ihre Kinder zahlen würden.
    Es ist heutzutage auch für einen Mann schwer einen Job zu bekommen ab 40,spätestens 50 Jahren! Aber er wird vom Gericht verurteilt, immer weiter zu zahlen Nur durch eine langwierige und wieder kostspielige Abänderungsklage kann er evtl. bei Einkommensminderungen seine Unterhaltszahlungen an die Ex vermindern.Aber welcher Mann hält das durch.? Er mus ja bis zum nächsten Urteil weiterzahlen. Bei meinem Freund zahlt dieser obwohl die Kinder bei ihm leben an die angeblich arbeitsunfähige Ex seit über 3,5 Jahren Trennungs-Unterhalt. Dieser ist damals tituliert worden aufgrund von nachweisbar falscher Darstellung vor Gericht.Schikane mit Drohung von Pfändung werden weidlich ausgenutzt, wenn der Unterhalt mal einen Tag später also nicht zum 3.sondern erst am 4. Tag bei der Ex eintrifft. Die tut garnichts ausser Terror machen, weil sie ja seit einem Jahr zu krank ist, um zu arbeiten. Ja, wie soll Man/man da nicht frustiert werden und oft genug ist er einfach mürbe. Er hat keine Chance. Und leiden tuen vor allem die Kinder darunter. Es ist beschämend wie sich die sogenannten erwachsenen Frauen und Mütter benehmen. Männer sind eigentlich friedfertiger und wollen einen Strich ziehen. Wenn man aber nur provoziert wird und nur noch ohnmächtig verurteilt wird zu zahlen, dann meine Damen- wird auch aus dem friedlichsten Menschen – entweder einer der aufgibt oder sich wehrt.
    Feminismus seit 30 Jahren, Emanzipation und dann Rückfall in die Steinzeit.

  45. Joren

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
    mein Ehemann hat von seiner Exfrau einen Brief bekommen. Für sie bezahlt er seit 14 Jahren Unterhalt, weil sie aus gesundheitlichen Gründen ( sie 56 Jahre, hat alle Krankheiten dieser Welt ) nicht mehr arbeiten kann.
    Sie schreibt, das sich ihre Wohnverhältnisse, als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und er bis auf weiteres keinen Unterhalt mehr zahlen braucht. Sie hat eine Eigentumswohnung. Allerdings zieht sie um.
    Nun liegt die Vermutung nah, das sie eine neue Beziehung hat. Wie in der Vergangenheit auch, hatte sie mehrere Beziehungen, die nicht lange halten. Ist dann mein Mann immer die „Lebensversicherung“ ?

    lg Joren

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ joren

    Ein Unterhaltsanspruch kann wieder aufleben nach § 1586 a BGB. Wenn also z.B. die Ehefrau, die Kinder zu betreuen hat, erneut heiratet und diese Ehe ebenfalls geschieden wird, muss gegebenenfalls der Ehemann aus 1. Ehe Betreuungsunterhalt wieder zahlen. Dies gilt aber nur für Betreuungsunterhalt. Nach Ihren Schilderungen geht es in Ihrem Fall darum nicht.

    Sollte ein Unterhaltsanspruch aufgrund einer neuen verfestigten Partnerschaft entfallen, kann, wenn diese verfestigte Partnerschaft beendet ist, auch dann der Unterhaltsanspruch gegen den ursprünglichen Ehepartner wieder aufleben. Aber auch darum scheint es in Ihrem Fall nicht zu gehen, sondern die wirtschaftlichen Verhältnisse der geschiedenen Ehefrau haben sich deutlich verbessert. In diesem Falle sollte es für sie sehr schwierig sein, später erneut Unterhalt zu verlangen. Es fehlt die geforderte Unterhaltsquote mit einem durchgehenden Unterhaltsanspruch.

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  47. Joren

    danke für die schnelle Antwort. Sie hat in diesem Brief uns wissen lassen, das sie wieder auf den Unterhalt zugreifen wird, wenn sie dies benötigt. Wörtlich steht in dem Brief…..
    diese Mitteilung ist kein grundsätzlicher Unterhaltsverzicht. Der vorgenannte Unterhaltstitel hat weiterhin Bestand, so das bei entsprechender Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt, wieder Unterhaltszahlungen gefordert werden können. Sollte dieser Fall wieder eintreten, werde ich von mir hören lassen.
    Wir sind da ratlos.

    Mfg Joren

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ joren

    Sie können abwarten was passiert und im Fall der Fälle reagieren. Es gibt im Moment nichts, was sinnvollerweise zu tun wäre. Die Aussage der Unterhaltsgläubigerin in dem Schreiben hat keine rechtsgestaltende Wirkung. Erst wenn sie tatsächlich wieder Unterhalt fordert, wird die Rechtslage anhand der vergangenen Zeit zu prüfen sein.

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  49. Joren

    Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort.

    MfG, Joren

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ joren

    sorry, ich habe überlesen, dass es einen Unterhaltstitel gibt. Diesen muss die Gegenseite im Original aushändigen oder Sie müssen Abänderungsklage erheben lassen.

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  51. Joren

    zu dem jetzigen Zeitpunkt? Ist sie verpflichtet diese Unterlagen auszuhändigen? Sie wird sich weigern.

    MfG Joren

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ joren,

    ja, jetzt sie auffordern, bei Weigerung zum Fachanwalt und Abänderungsklage erheben.

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  53. juli

    Ich stehe vor dem Ende meiner 15 Jährige Ehe. Ich habe studiert und hatte einen guten Job, aber mein Mann verdiente viel mehr, da er 7 Jahre älter ist und dadurch mehr Berufserfahrung hatte. Wir bekamen 2 Kinder, um die ich mich immer gekümmert habe. Zwischendurch versuchte ich immer irgendwie zu arbeiten, freiberuflich, weil ich nie nur zu Hause sein wollte. Mein Mann hat mich da nie sonderlich unterstützt, nannte die Beträge die ich verdiente „peanuts“ (was es im Vergleich zu seinem Gehalt auch sicherlich war) und mit der betreuung von den Kindern als ich arbeitete war es immer verdammt schwer, weil es damals nicht mal einen kindergartenplatz für eine 4-Jährige gab und keine Ganztagsschule. Noch vor einem halben Jahr habe ich mich beworben auf eine Teilzeitstelle, die sich beim Bewerbungsgespräch als Ganztagsstelle entpuppte. Meine Jüngste (11) und mein Mann waren strikt dagegen, nur meine Älteste hätte es unterstützt. Also habe ich schwerens Herzens abgesagt.

    Jetzt stehen wir vor einer Trennung. Was ist fair wenn es um eine Lösung geht? Gibt es die faire Lösung überhaupt? Wenn ich, als wir heiratete, gewusst hätte wie meine Lage aussieht wenn wir uns nach 15 Jahre trennen würden (im Prinzip keine Unterhaltsrechte mehr) hätte ich nie geschehen lassen, wie es bei uns abgelaufen ist: die klassische Rollenverteilung, Mann verdient gut, Frau höchsten ein paar „Peanuts“. Dabei muss festgehalten werden dass ich es gerne anders gehabt hätte, mein Mann aber bei jeder Versuch meinerseits, dass er vielleicht auch von 5 auf 4 Tagewoche hätte umändern können als „weltfremd“ und „unrealistisch“ abgemacht wurden, weil ich doch nie das hätte verdienen können, was dann bei ihm weggefallen wäre……ich könnte mich ohrfeigen dass ich nicht vehementer um meinen Berufswunsch gekämpft habe.

    Es werden hier die „gierige Ex-frauen“ angeprangert, die zu faul sind den Hintern selbst hochzukriegen. Aber es wird übersehen dass in vielen Fällen es die Männer genauso gewollt haben (oder: gerade die Männer es so gewollt haben) mit der Rollenverteilung. Und nach der Trennung ist es dann egal ob die Kinder nach der Schule wenigsten gelegentlich noch betreut werden oder nicht? Es ist unfair, wenn man vor geänderte Gesetzteslage gestellt wird und dann an der Ausgangsituation nichts mehr verändern kann. Und es ist unfair wenn Frauen die Pflicht bekommen voll arbeiten zu gehen, die Betreuung der Kinder aber nicht zu gleichen Teile vom Ex-ehepartner (Mann und Frau) getragen werden. Wieviele Männer gibt es, die bereit sind nach der Trennung (oder viel besser wäre: VOR der Trennung) sich genauso um die Kinderbetreuung zu kümmern, wie um das Familieneinkommen??? Und das wäre mein eigentliches Anliegen: wenn von Anfang an mehr Ehen auf Gleichberechtigung basieren könnten (beide Partner kümmern sich teils um Kinderbetreuung, teils um Finanzen) dann würde man mehr Respekt für einander aufbringen und es auch nicht so schnell zu Trennungen kommen. Und wenn es denn doch so weit kommen würde, hätte jeder eine finanzielle Basis für sich geschaffen. Aber für diese Idealvorstellung muss sich noch vieles in der Gesellschaft und in der Politik und vor allem in unserem eigenen Denken ändern.

    So weit, so fair……..

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ juli

    ich denke nicht, dass Sie einen Grund haben, von unfair zu sprechen. Einerseits haben sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt und andererseits sind ehebedingte Nachteile zu konstatieren. Diese ehebedingten Nachteile wären auch dann auszugleichen, wenn keine Kinder mehr zu betreuen wäre. Es wird also eine Prognose zu treffen sein, wie sich ihr Berufsleben entwickelt hätte, wenn sie diesen Beruf nicht für die Kindererziehung aufgegeben hätten. Eine fraglos nicht ganz einfache Geschichte, aber ein guter Fachanwalt für Familienrecht wird Ihnen helfen können. was sie hätten verdienen können wird dann demgegenüber gestellt, was sie konkret verdienen. Der Minderbetrag sind ehebedingte Nachteile.

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  55. rp

    Was ist wenn Exfrau auf krank macht(angeblich Trauma) und will nicht arbeiten?
    Kinder bei Vater sind und die Exfrau nur fordert?Kann man(n) dann Gutachten von Amtsarzt fordern ob Sie nicht mit 39 Jahren in Rente gehen sollte?Wenn die Kinder 15 und 16
    sogar froh sind das Sie aus Haus raus ist.

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ rp

    im außergerichtlichen Bereich wird kein ärztliches Gutachten anzufordern sein. Diese Fragen werden in einem Unterhaltsprozess geklärt. Wenn die Frau Unterhalt haben will, muss sie eine Klage einreichen und der Anwalt des Mannes wird dann erwidern, sie käme ihrer Erwerbsobliegenheit nicht nach. Die Frau wird behaupten, sie könne nicht arbeiten und dann wird das Gericht einen Gutachter damit beauftragen festzustellen, ob die Frau erwerbsfähig ist oder nicht.

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  57. Mechtild

    Wie kann es sein, da das neue Gesetz ( Unterhalt Exfrau), nicht angewendet wird.Mein Lebenspartner soll fast 600,- Euro an seine Ex zahlen.Seine Kinder sind 13 und 8 Jahre.Nur weil die Frau keine Lust hat zu arbeiten muss er zahlen??? Frage mich in welchem Staat wir hier leben wo Gesetze nicht angewendet werden.

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ mechthild

    Das Gesetz, von dem Sie sprechen, gibt es nicht. Die Unterhalts Reform von 2008 wollte erreichen, dass auch nach Trennung eine weitergehende finanzielle Entflechtung der Eheleute stattfinde. In Ihrem Fall sind aber minderjährige Kinder zu versorgen, wovon eines noch in einem Alter ist, dass der Kindesmutter auch nach der aktuellen Rechtsprechung meist keine vollschichtige Tätigkeit auferlegt wird. Dies hängt alles vom Einzelfall ab, insbesondere von den ehebedingten Nachteile der Ehefrau und dem Betreuungsmöglichkeiten der Kinder.

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  59. Mechtild

    Besagt nicht das Gesetz,das jeder für sich selber verantwortlich ist? Wenn das Gesetz nicht angewandt wird,dann frage ich mich warum es letztes Jahr so einen Wirbel darum gegeben hat.
    Danke das Sie mir Antworten.

  60. Henrietta

    @ Mechthild

    Das Gesetz wird angewandt. Das jeder für sich selbstverantwortlich ist bedeutet allerdings noch lange nicht, dass generell kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss für die Exfrau. Die ehebedingten Nachteile spielen eine Rolle; und zumindest ein 8jähriges Kind bedarf noch Betreuung = Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) oder ihr steht Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit zu, wenn sie keine Arbeit findet = § 1573 Absatz 1 und 2 BGB. Wenn Sie den § bei google eingeben, finden Sie die kompletten Gesetzestexte.

    Das sie zu faul ist, behaupten Sie. Eine Frau, die zwei minderjährige Kinder hat, ist auf dem Arbeitsmarkt genauso wenig vermittelbar wie eine über 50jährige.

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ mechthild

    wie Henrietta schreibt, so einfach ist das nicht.

    Den Wirbel hat die Presse gemacht, nicht aber die Juristen.

    Wenn die B……..zeitung schreibt: „Mütter bekommen keinen Unterhalt mehr“ ist dies ebenso falsch, wie der Stil dieser Zeitung und dazu passt nur die Aussage deutschsprachiger Sangeskünstler

    „Deren Inhalt besteht, wer wüßte das nicht, aus Angst, Hass, T…… und dem Wetterbericht“

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  62. Bruno

    Es soll einen neues Urteil geben das den Unterhaltszahlenden von seinen Zahlungen befreit wenn der Expartner nach der Scheidung mit einem neuen Partner zusammen zieht und dort in einem Eheähnlichen Verhältnis lebt. Ist das so ?? Und ab wann glit das Urteil ? Ich bin jetzt seit 2 Jahren geschieden und meine Ex-Frau bekommt 600 € im Monat Nachscheidungsunterhalt von mir.

    Lg Bruno

  63. Fragender

    schau mal hier, Bruno: http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/09/02/verfestigte-lebensgemeinschaft-schon-nach-1-jahr-neue-rechtsprechung/ und geh zu deinem Anwalt. Vie Erfolg!

  64. Bruno

    Vielen Dank für die schnelle Antwort ihrerseits werde mich sofort darum kümmern.

    Mfg Bruno

  65. Joren

    sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    vielleicht können sie uns einen tip geben, die exfrau meines mannes hat uns geschrieben. folgender wortlaut. dies ist kein unterhaltsverzicht! meine wirtschaftlichen und persönlichen verhältnisse haben sich geändert. ich erlasse dir meinen unterhalt bis auf weiteres. sollte sich mein leben wieder ändern, melde ich mich wieder bei dir.
    wie sollen wir uns verhalten?

    mfg joren

  66. RA Thomas von der Wehl

    @ joren

    das Schreiben der Exfrau deutet darauf hin, dass sie entweder einen besser bezahlten Job hat oder mit einem neuen Partner fest zusammenlebt. Ich tippe auf Letzteres.

    Sollte diese neue Partnerschaft aber wieder in die Brüche gehen, könnte der Unterhaltsanspruch gegenüber dem geschiedenen Ehemann wieder aufleben.

    Insofern gibt es nichts zu tun, außer sich darüber zu freuen, dass derzeit kein Unterhalt mehr geschuldet wird.

    Allenfalls wäre darüber nachzudenken und zu prüfen, warum tatsächlich derzeit kein Unterhaltsanspruch besteht.

    Möglicherweise liegen diese Tatsachen schon seit längerer Zeit vor und wurden von der Ex Frau nicht rechtzeitig mitgeteilt.

    Möglicherweise ist insofern also Unterhalt für die Vergangenheit zu Unrecht gezahlt worden.

    Zur Sicherheit würde ich raten, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und diesen den Sachverhalt – auch anhand der Vorgeschichte – überprüfen zu lassen.

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  67. Joren

    vielen dank für die schnell und geschätzte antwort.

    mfg joren

  68. Johannes

    Hallo Herr von der Wehl!
    Ich habe mich von meiner Frau vor 1 Jahr nach 16 Jahren Ehe getrennt. Für unsere Tochter (11), die bei meiner Frau lebt, habe ich bereits einen Unterhaltstitel und zahle seitdem ich ausgezogen bin.
    Meine Frau geht schon einige Jahre halbtags arbeiten und hat seit der Trennung für sich keinen Unterhalt gefordert. Sie wohnt mietfrei in unserer gemeinsamen Eigentumswohnung. Kann meine Frau (sie verdient halbtags ca. 850,- Euro netto / ich ca. 1600,- Euro netto) noch nachträglich Unterhaltsforderungen für sich selbst stellen? Auch rückwirkend für die Trennungszeit? Sie hat seit 1 Jahr bewiesen, dass sie doch mit ihrem Geld auskommt. „Erlischt“ das Anrecht auf Unterhalt irgendwann?
    Weiterhin müsste ihr doch ein Wohnvorteil angerechnet werden, da sie in unserer Wohnung mietfrei wohnt? Wird da die volle ortsübliche Miete angesetzt? Sie hat auch seit ca. 1 Jahr einen neuen Partner, der bei ihr wohnt.
    Wenn meine Frau jetzt doch noch Unterhalt für sich fordert, ab wann wäre ihr denn eine Vollzeitarbeitsstelle zuzumuten? Unsere Tochter ist bereits jeden Tag nach der Schule bis 16 Uhr in der Kinderbetreuung. Oder ist das egal?
    Ich hoffe sie können mir helfen und herzlichen Dank!
    Johannes

  69. RA Thomas von der Wehl

    @ johannes

    ich sehe hier keinen Unterhaltsanspruch der Ehefrau. Dies aus mehreren Gründen. Natürlich muss der Wohnvorteil, bei einer bezahlten Immobilie entsprechend der marktüblichen Miete, auf das Einkommen der Ehefrau fiktiv aufgeschlagen werden. Sodann könnte der Unterhaltsanspruch wegen einer neu verfestigten Partnerschaft bereits entfallen sein.

    Unterhalt kann nur für den Zeitraum gefordert werden, für den er geltend gemacht wird. Er kann nicht nachträglich eingefordert werden.

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  70. Jutta

    Hallo Herr von der Wehl,
    in meinem Fall sind die Kinder 10 und 13 Jahre alt und es gibt einen Vertrag bezüglich Unterhaltszahlung, welcher nach der Trennung geschlossen wurde. Dieser Vertrag regelt die Unterhaltszahlungen des Ex bis zum Jahre 2013. Nun versucht der Vater meiner Kinder diesen Vertrag hinsichtlich der Unterhaltszahlung abändern zu lassen aufgrund des neuen Unterhaltsrechtes. Ich arbeite immer schon in Teilzeit, kann aber auch in absehbarer Zeit keine Vollzeitstelle bei meinem Arbeitgeber antreten. Ein Beschluss von der Gegenseite erwirkt, hat zur Folge, daß bereits seit Monaten ein Betrag als Sicherheitsleistung hinterlegt wird. Mir und den Kindern fehlt dieser beträchtliche Betrag zum Leben. Der Richter läßt sich Zeit, kommt seit 1 1/2 Jahren zu keinem Urteil. Wie sieht es hier aus mit der nächsten Instanz. Gibt es bereits Urteile, welche einen Vertrag zwischen Eheleuten aufgrund des neuen Unterhaltsrechtes (Wegfall Geschäftsgrundlage) für nichtig erklärt hat?

  71. Gyzmo

    Folgende Situation:
    Ich bin seit 2002 geschieden und habe mit meiner Ex-Frau 3 Kinder, 22, 21 und 16 Jahre alt. Die beiden ältesten sind zwar schon in der Ausbildung, aber da lange Wege zur Arbeit und Berufsschule sind, wird die Ausbildungsvergütung kaum angerechnet die zudem nicht sehr hoch ist. Der Jüngste besucht die 8. Klasse auf der Realschule und wird somit noch mindestens 2 Jahre Schule Ausbildungszeit Unterhalt pflichtig sein. Alle 3 Kinder werden vom Jugendamt vertreten.
    Nun der Hammer, meine Ex-Frau, Physiotherapeutin mit vielen Sonderausbildungen, hat 2004 wieder geheiratet und von dem neunen Partner ein Kind, das jetzt 5 Jahre alt ist. Sie arbeitet offiziell nur auf 400,- EUR Basis, da sie sich ja um ein Kind kümmern muss.
    Daher muss ich den Unterhalt für die volljährigen Kinder alleine bezahlen! Das Jugendamt schreibt, das es dort kein Vollzeit Kindergarten gibt und sie daher nicht voll arbeiten muss. Und das Einkommen von ihrem Ehemann (Flugzeug Ingenieur bei Lufthansa, der Homeoffice macht) zählt nicht und muss nicht Preis gegeben werden, nicht mal anteilig, schützenswerte Dritte …!. WENN sie wegen eines meiner Kinder nicht arbeiten könnte, würde ich es ja noch verstehen, wenn sie kein Geld hätte, würde ich das noch verstehen, aber das Kind ist von IHREM Mann und die haben 3 Autos, 2 Motorräder, 1 Sportboot und fahren mehrmals im Jahr für mehrere Wochen in den Urlaub, mal eben 3 Wochen mit Motorrädern nach Korsika, Skilaufen, 5 Wochen Schweden usw…
    Kann mir jemand sagen, ob das Jugendamt Recht hat, das sie nicht Vollzeit arbeiten muss und das sein Einkommen keine Rolle spielt!? Was kann ich machen?

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ gyzmo

    das ist ein Fall, der mich ärgerte. Das Jugendamt tritt hier als Parteivertreter auf, den Menschen ist dies aber nicht bewusst. Häufig wird dem Jugendamt, da es ja schließlich der Staat ist, seine Auffassung einfach geglaubt. Sie würden dies nicht so einfach glauben, wenn ein gegnerischer Anwalt es schreiben würde.

    Die Argumentation des Jugendamtes ist falsch.

    Das neue Kind spielt keine Rolle und bei der Beurteilung der Erwerbsobliegenheit wird so getan, als wäre dieses Kind gar nicht vorhanden.

    Selbstverständlich spielt auch der Selbstbehalt eine Rolle und das Einkommen des neuen Ehemannes ebenfalls.

    Wenden Sie sich dringend an einen Fachanwalt für Familienrecht. Der wird diese Argumentation zerpflücken.

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