Sperrfrist für Auskunftserteilung im Unterhaltsrecht, § 1605 II BGB
Mittwoch, den 6. August 2008§ 1605 Abs. 2 BGB legt fest, dass grundsätzlich nicht vor Ablauf von 2 Jahren eine erneute Auskunft zu Einkünften und Vermögen verlangt werden kann. Dies ist eine gesetzliche Sperrfrist. Diese Sperrfrist gilt jedoch nicht, wenn der Unterhaltsgläubiger glaubhaft machen oder belegen kann, dass der Verpflichtete innerhalb der 2-Jahres-Frist höheres Einkommen erzielt oder sonst maßgeblichen […]