Regierungsentwurf: Auch Großeltern können Elternzeit nehmen (Quelle: ARGE FamR im DAV)

Um die Wahlfreiheit der Eltern zu stärken, will die Bundesregierung verschiedene Regelungen des Anfang 2007 in Kraft getretenen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anpassen. Nach dem Gesetzentwurf (BT-Drucksache 16/10118) sollen in bestimmten Fällen künftig auch Großeltern das Recht auf Elternzeit bekommen, um ihre Enkel betreuen zu können. So könnte geholfen werden, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder als junger Volljähriger die Schule besucht bzw. eine Ausbildung absolviert.
Außerdem wird die Mindestbezugsdauer für das Elterngeld geändert. Wenn ein Elternteil künftig Elterngeld in Anspruch nehmen will, ist eine einheitliche Mindestbezugsdauer von zwei Monaten vorgesehen. Bisher war es ein Monat. Durch die Änderung werde eine intensivere Bindung auch des zweiten Elternteils an das Kind unterstützt. Vor allem Vätern soll die Entscheidung erleichtert werden, sich mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht