Scheidung und Steuerklassen

Ich bemerke in Beiträgen aus dem Blog immer wieder, dass unser System der Steuerklassen für viele Menschen unverständlich ist. Es gibt  Irrtümer, die praktisch nicht auszurotten sind. Zu diesen Irrtümern gehört, dass der Glaube besteht,

die Höhe der Steuern hängt von der gewählten Steuerklasse ab bzw.
man kann mit der Wahl einer bestimmten Steuerklasse Geld sparen.

Ganz deutlich: das ist Unsinn! 

Wieviel Steuern zu zahlen sind, ergibt sich allein aus dem Jahreseinkommen des Steuerpflichtigen. Die verschiedenen Steuerklassen legen nur fest, in welcher Höhe der Steuerpflichtige darauf Vorauszahlungen auf  entstehenden Steuern zu leisten hat.

Wenn zum Beispiel beide Eheleute sehr unterschiedlich hohe Einkommen haben und dennoch beide die Steuerklasse 4 wählen, werden sie in der Regel zu hohe Vorauszahlungen leisten und nach der Steuererklärung im kommenden Jahr eine Steuererstattung erhalten. Sie finanzieren dem Staat damit ein praktisch kostenloses Darlehen. In diesem Fall wäre es besser, wenn der Mehrverdiener die Steuerklasse 3 wählt und derjenige, der weniger verdient, die Steuerklasse 5. In diesem Falle sinken die Vorauszahlungen und die Steuerpflichtigen müssen nicht erst auf die Steuererstattung warten, sondern haben sofort monatlich mehr Geld zur Verfügung.  

Aber nochmals zur Verdeutlichung: ob die Eheleute die Kombination 4/4 oder 3/5 gewählt haben, ist für die Höhe der jährlich zu zahlenden Steuern unerheblich. In beiden Fällen sind die Steuern bei gemeinsamer Veranlagung gleich hoch.

Unterschiede gibt es allein darin, ob jemand nach der Grundtabelle Steuern zu zahlen hat, oder ob er verheiratet ist und gemeinsam mit dem Ehepartner nach der Splittingtabelle besteuert wird. Die Splittingtabelle weist unter Umständen Steuererleichterungen für Ehepaare auf. Die Splittingtabelle geht einfach von dem Modell aus, dass die Einkommen beider Ehepartner addiert werden, das Gesamteinkommen dann halbiert wird, auf dieses halbierte Einkommen Steuern berechnet werden, die sodann einfach mal 2 genommen werden. So entsteht ein Vorteil gegenüber der Grundtabelle.

Weitere Irrtümer beziehen sich auf den Fall der Trennung der Eheleute.

Darf einer nach Trennung die Steuerklasse ändern? 

Häufig hat die Ehefrau die schlechtere Steuerklasse 5 und erhält natürlich weniger ausgezahlt, als sie es mit der Steuerklasse 4 erhalten würde. Einer der unausrottbaren Irrtümer ist, dass die Frau die Steuerklasse nicht sofort ändern darf.

Das ist nicht richtig. Sie darf es, um monatlich etwas mehr Geld zu haben.

Sie darf nach der Trennung die Steuerklasse 4 wählen (diese Wahl ist allerdings nicht mehr rückgängig zu machen, da das Wahlrecht nur einmal im Jahr besteht). Dennoch werden die Eheleute in dem Jahr, in dem sie sich getrennt haben, noch gemeinsam, d.h. nach der Splittingtabelle, versteuert. Erst in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, müssen beide die Steuerklasse 1 wählen.

Darf nach Trennung die getrennte Veranlagung gewählt werden? 

Was häufig tatsächlich gemeint ist, ist die Frage, ob ein Ehegatte verpflichtet ist, der gemeinsamen Veranlagung im Trennungsjahr zuzustimmen.

Diese Zustimmungsverpflichtung gibt es unter Umständen.

Allerdings muss (idR) der Ehemann bei dieser gemeinsamen Veranlagung der Ehefrau die Steuernachteile erstatten, die sie durch die gemeinsame Veranlagung erleidet. Dennoch lohnt sich dies für den besser verdienenden Mann meistens. Allerdings kann in diesen Fällen die Frau den Ersatz der steuerlichen Nachteile erst ab dem Trennungszeitpunkt verlangen. Für den Zeitraum davor kann sie keine finanziellen Nachteile geltend machen, da sie in diesem Zeitraum mit dem Mann zusammengelebt hat und von dem höheren Einkommen des Mannes letztlich auch in der Ehe auch irgendwie profitiert hat.

TIPP:

1. trennen sie sich möglichst nicht zum Ende eines Jahres. Die steuerlichen Nachteile der Steuerklassen Wahl auf  1 entstehen sofort in dem Jahr, das auf die Trennung folgt. Wenn die Trennung also am 31.12. 2007 erfolgt ist, muss bereits einen Tag später, am 1.1.2 1008 die schlechtere Steuerklasse gewählt werden.

2. es kann für denjenigen, der bislang die Steuerklasse 3 hatte und im Trennungsjahr in die Steuerklasse 4 muss, sogar vorteilhaft sein, weil sein Einkommen zwar sinkt, damit aber auch die Unterhaltsverpflichtung geringer wird, zumal durch das gestiegene Einkommen der anderen Seite ebenfalls geringere Unterhaltsverpflichtungen entstehen.

 

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17 Reaktionen zu “Scheidung und Steuerklassen”

  1. Ulla

    Guten Morgen!
    Ich habe zum ersten mal eine steuererklärung gemacht,lebe seit über 7 jahren in Scheidung.Laut Finanzamt habe ich eine Nachzahlung,Natürlich weigert sich auch der noch Mann diese Rechnung zu übernehmen.Und weil man einen Finanzamt gegen über verpflichtet ist Muß ich noch diese Rechnung stunden lassen.Ich finde das ist Betrug,da er ja dann 2 mal vorteile hat.
    Meine frage ist das so??? danke Ulla

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ ulla

    Es tut mir leid, aber den Sachverhalt kann ich so nicht nachvollziehen. Geht es vielleicht um das Realsplitting? Haben sie ihrem Mann die Anlage U. unterzeichnet, weil er an sich Unterhalt zahlt und sind sie darum zur Steuer veranlagt worden?

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  3. Classen

    Kann man drehen wie man will, die Frau ist immer im Nachteil!!!!

  4. Behl

    Ich bin seit Zei Jahren geschieden, und habe die Steuerklasse 1. Kann ich in die 2 wechseln ?

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ behl

    lesen Sie bitte hier zur Stkl. II

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/

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  6. Peggy

    Sehr geehrter Herr Thomas Wehl, mein Lebensgefährte hat seit dem er von seiner Exfrau auf die Straße gesetzt worden ist, einen ganzen Berg von Problemen, die er irgendwie nicht aubgebaut bekommt. Sein Anwalt will nur helfen gegen Vorrauszahlung 150€ pro Sitzung und Brief, leider Geld das ihm seither fehlt
    Er wohnt aus diesem Grund jetzt bei mir, und kann sich nichts leisten.
    1.für 2Kinder Unterhalt 500€
    2. Bahncard zur Arbeitsstelle 330€
    3. Miete 290€
    4. Schulden 400€ Schulden die in und durch die Trennung entstanden sind
    ( Frau hat im Jahr 2008 ohne das Wissen von meinem Lebensgefährten bei Quelle für 7000€ bestellt, er muß es jetzt bezahlen)
    5. Fahrtkosten mit dem Auto, um sein Sohn zu holen und nach Hause zu bringen ca.170€
    ( da seine Exfrau keinen Bock hat ihn zum 2km entfernten Bahnhof zu bringen und Ihr Anwalt dies unterstützt….)
    …..
    zum Leben bleibt ihm nichts!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Was ist das für ein Leben?
    Warum müssen Väter so leiden?
    Ich dachte Ihnen muß mindestens 900€ Selbstbehalt bleiben?
    Lieber Herr Wehl ich elfe gerne, aber ich bin auch gerade erst geschieden und habe auch nicht das Geld ihn finanziell zu unterstützen und alles zu zahlen.
    Was können wir tuen?
    Wir brauchen dringend eine Lösung, denn täglich kommen neue schlechte Nachrichten.
    Gestern erst, als das Finanzamt ihn zu 1200€ Nachzahlung auf Grund seines Lohnsteuerjahresausgleich bitten. Sie wollen ihm noch nicht einmal seine Pendlerpauschale, die er eigentlich seit 7Jahren bekommt, gewähren. Er fährt täglich 360km mit der Bahn zur Arbeit und das seit 8Jahrenschon. Im Moment läuft alles schief und ich habe große Angst, das er keinen Lebensmut mehr findet und sich was antut.
    Ich will ihm helfen, aber wie?
    Können sie mir / uns einen Tip geben?
    mit ganz lieben Grüßen Peggy aus Rheinhausen

  7. Anke

    Prozesskostenhilfe vielleicht beantragen, die muss schließlich zurück gezahlt werden und da besteht ja gute Aussicht, dass sie es auch wird.

    Die Schulden sind Eheprägend und müssen mit eingerechnet werden, die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle zumindest zum Teil, die Nachzahlung an das Finanzamt ebenso, nur die Kosten des Umgangs muss er selber tragen.

  8. Bella

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe im Forum nichts passendes gefunden und bitte daher um kurze Hilfestellung oder Verweis auf die – von mir – überlesene Seite:

    Unser Trennungsjahr war 2006, im Dezember 2006 habe ich beim Einwohnermeldeamt die Trennung bekannt gegeben (Mann ist ausgezogen – neue Adresse wurde von mir nicht mitgeteilt) und meine Lohnsteuerkarte für 2007 von 5 auf 2 mit 2 halben Kindern (allein erziehend mit 2 kleinen Kindern) geändert. Dies habe ich meinem Mann mitgeteilt. Leider hat er „vergessen“, sich umzumelden und entsprechend die Steuerkarte zu ändern. Durch einen ungünstigen Umstand ist nun das „Nicht-Ummelden“ aufgefallen und es kam ein direkter Hinweis in Richtung FA. Kann hier etwas auf mich zurückfallen oder muss er die zu erwartende Steuernachforderung alleine tragen? Gruß Bella

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ bella

    etwaige Steuernachteile muss ihr Mann allein tragen.

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  10. Jenni

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann hat aus 1.Ehe zwei Kinder im Alter von 10 u. 13 Jahren für die er auch KU zahlt.

    Jetzt meine Frage: ich werde in Zukunft mehr als mein Mann verdienen und wir wollen die Steuerklassen von derzeit Er=3 u. Ich=5 auf Er=5 u. Ich=3 wechseln, wird mein Einkommen dann auch zum KU mit angerechnet(bislang hatte ich garkeinen Verdienst)?

    Mit freundlichem Gruss
    Jenni

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ jenni

    Nein, Ihr Einkommen wird nicht zum Unterhalt herangezogen. Der Vater wird allerdings nach einer theoretischen Einkommensberechnung bei der Ansetzung der Steuerklasse 4 unterhaltsrechtlich zu beurteilen sein.

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  12. Betty

    Hallo Herr Wehl,
    ich habe mich im September 2008 von meinem Mann getrennt. Ich bin im März 2009 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen, mit meinem neuen Partner dann im November zusammen gezogen und habe seit Januar 2010 die Steuerklasse I. Geschieden wurde ich jetzt im Oktober 2010 und möchte im Dezember 2010 wieder heiraten.
    Kann ich die Zusammenveranlagung für 2010 mit meinem neuen Mann wählen oder bin ich dahingehend abhängig von meinem Ex-Mann?

    Liebe Grüße und vielen Dank
    Betty

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ betty

    Eine Zusammenveranlagung mit dem geschiedenen Ehemann ist ohnehin nicht mehr möglich, so dass Sie sich die Steuervorteile für 2010 mit dem neuen Ehemann und einer neuen Heirat sichern können.

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  14. Betty

    Vielen Dank Herr Wehl 🙂

  15. Christa

    Hallo Herr Wehl,
    ist die Steuerklasse 2 günstiger als die Steuerklasse 1 ? Habe mich ende letzten Jahres von meinem Mann getrennt und lebe mit meinem Sohn alleine . Mein Mann hat kein eigenes EInkommen und ich hab jetzt die Scheidung eingereicht. Ist es nun beim Steuerklassenwechsel günstiger für mich die Trennung (offiziell) ab Oktober letzten jahres zu machen, da ich ja ab dann Steuerklasse 2 hätte ? oder soll ich die Trennung auf Anfang diesen Jahres datieren , weil ich sonst nachzahlen müsste ???
    Gruss und Dank

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ christa

    Die Steuerklasse 2 ist günstiger, da hier ein gewisser Freibetrag automatisch berücksichtigt wird.

    Was das Trennungsdatum angeht, kann ich nur dringend zu Ehrlichkeit raten, der alles andere den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen würde.

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  17. Heinz

    Meine Tochter lebt mir seit 09.2013.
    Die Mutter arbeitet seit 01.2014 wieder und verdient 1170 € Netto bei Lohnsteuer Klasse 5.
    Sie ist wieder verheiratet und hat mit dem Neuen ein en 6 jährigen Sohn.
    Laut Gericht ( ich finde hier wurde nicht richtig beurteilt.) stehen meiner Tochter nur 62 € unterhalt zu. Ich finde sie könnte doch die Lohnsteuerklasse 4 wählen. kann man das sogar danach berechnen.Eine schnelle Antwort wäre super. Danke

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