Scheidung Deutscher im Ausland

In meiner Kanzlei werden sehr häufig Scheidungsfälle bearbeitet, bei denen beide Eheleute deutsche Staatsangehörige sind, aber einer der Eheleute im Ausland lebt. Meist sind dies Mitarbeiter großer deutscher Firmen, die für eine längere Zeit ins Ausland abgeordnet wurden. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall, in denen der deutsche Staatsbürger weiterhin in Deutschland lebt, mit einem ausländischen Staatsbürger verheiratet ist und dieser ausländische Staatsbürger in sein Heimatland zurückgegangen ist.

Im Prinzip ist dies alles kein Problem.

Wenn einer der Ehepartner einen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat, kann dort der Scheidungsantrag gestellt werden. Ich kenne auch Mittel und Wege, dass der im Ausland lebende Ehepartner nicht unbedingt zu dem obligatorischen Gerichtstermin in Deutschland anreisen muss. Auf jeden Fall wird es möglich sein, die erforderliche persönliche Anhörung der Eheleute mit dem Gericht auf einen Termin abzustimmen, der den Wünschen der Eheleute entspricht. Sollte zum Beispiel ein Urlaubsaufenthalt in Deutschland geplant sein, so wird es möglich sein, den Anhörungstermin vor Gericht in diese Urlaubszeit zu legen.

Wenn beide Eheleute keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist dennoch eine Scheidung in Deutschland möglich, wobei allerdings das Gericht Berlin Schöneberg zuständig wäre. Ist der Fall betroffen, indem der ausländische Ehepartner wieder in sein Heimatland gegangen ist, wird in Deutschland für diesen nur ein Zustellungsbevollmächtigter benötigt. Einzelheiten dazu kann ich gerne im Mandatsfall erläutern.
Das gesamte Verfahren wird von hier aus betreut und der Schriftverkehr läuft im wesentlichen per Mail ab. Für die Einleitung des Verfahrens benötige ich nur den

Fragebogen über die persönlichen Daten,

– eine Kopie der Heiratsurkunde,

– Kopien der Geburtsurkunden minderjähriger Kinder (soweit vorhanden),

-  Kopien des Ehevertrages beziehungsweise der Scheidungsfolgenvereinbarung (soweit vorhanden)

Sobald mir diese Unterlagen vorliegen, werde ich einen Scheidungsantrag entwerfen und den Mandanten per Mail zusenden. Der Entwurf wird von meiner Mandantschaft geprüft und freigegeben. Sodann sind die erforderlichen Gerichtskosten (ca. zwischen 300,00 und 500,00 €) zu bevorschussen, da das Familiengericht ohne diesen Vorschuss gar nicht anfängt zu arbeiten. Für die Anwaltskosten wird zunächst kein Vorschuss erhoben. Diese Kosten werden erst dann fällig, wenn das Familiengericht einen Termin anberaumt hat.

Scheidung tut weh

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

64 Reaktionen zu “Scheidung Deutscher im Ausland”

  1. Linda

    Sehr geehrter Herr von der Wahl,

    ich war 4 Jahre mit meinem deutschen Mann verheiratet, ich bin oesterreichische Staatsbuergerin, und lebe seit einem Jahr in der Karibik. Mein Mann lebt wieder in Deutschland und hat die (einvernehmliche) Scheidung beantragt. Das Gericht bzw. der Anwalt meint nun, es sei nicht moeglich, dass wir in meiner Abwesenheit geschieden werden. Ich habe aber schon desoefteren gelesen, dass dies sehr wohl moeglich ist, wenn einer der Eheleute partout nicht nach Deutschland reisen kann, wie in meinem Fall. Welche Moeglichkeit habe ich, um von hier aus geschieden zu werden, ohne dass ich zur Anhoerung nach Deutschland reisen muss (=absolut unmoeglich)? Ich hoffe, Sie koennen mir einen produktiven Tipp geben 🙂

    Vielen Dank im Voraus!

  2. Linda

    Zusatz: wir sind mittlerweile mehr als 1 Jahr getrennt.

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ linda

    ich bitte um Verständnis, aber konkrete Tipps in diesen Fällen werde ich nur Mandanten von mir geben und nicht hier veröffentlichen.

    Es besteht aber immer die Möglichkeit, dass bei einer weiten Entfernung zum Gerichtsort die andere Partei vor dem ersuchten Richter angehört wird. Das würde bedeuten, dass der deutsche Richter die Akte in die Karibik schickt und Sie dort von dem örtlichen Richter zu den Scheidungsvoraussetzungen nach deutschem Recht angehört werden.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  4. Oliver

    Sehr geehrter Herr von der Wahl,
    bin seit 8 Jahren mit einer Thailänderin verheiratet, selber bin ich deutscher Staatsbürger. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, 6 und 8 Jahre. Geheiratet haben wir in Deutschland, leben aber seit einem halben Jahr in Thailand, wo wir auch unseren Haupt-Wohnsitz haben.
    Nun wollen wir uns gütlich Scheiden lassen.
    (beidseitiges Einvernehmen)

    Ist dies von Thailand aus möglich , ohne nach Deutschland zu kommen?? Wenn ja, wo fangen wir an??
    Habe gehört, das dies in der Deutschen Botschaft möglich ist.

    Für eine kurze Nachricht wären wir Ihnen sehr dankbar

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ oliver

    Von einer Scheidung in der deutschen Botschaft ist mir nichts bekannt. Erkundigen Sie sich bitte und für eine Nachricht wäre ich dankbar. Ich glaube aber nicht, dass dies möglich ist. Entweder können Sie sich in Deutschland scheiden lassen, da sie lange Zeit gemeinsam in Deutschland gelebt haben, werden aber da zu anreisen müssen. Alternativ ist eine Scheidung in Thailand denkbar, wahrscheinlich aber nach deutschem Recht, was sie mit einem inländischen Anwalt besprechen müssten.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  6. Micha

    Ich bin Deutscher, meine Frau Brasilianerin.
    Wir haben 2005 in Brasilen geheiratet, darauf hin ist sie mit nach deutschland gekommen. Da haben wir jetzt auch unseren Wohnsitz.
    Nun wollen wir uns in Brasilien Scheiden lassen. Wird die Scheidung in Deutschland anerkannt?

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ micha

    Das brasilianische Recht sieht vor, dass das Scheidungsrecht des Staates anzuwenden ist, in dem die Eheleute ihren Wohnsitz haben. Wenn beide Eheleute ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist eine Rückverweisung auf deutsches materielles Scheidungsrecht anzunehmen.

    Insofern habe ich große Bedenken, dass ein Scheidungsverfahren in Brasilien, jedenfalls wenn brasilianisches Recht angewendet wird, in Deutschland anerkannt werden könnte. Ich würde Ihnen raten, sich in Deutschland nach deutschem Recht scheiden zu lassen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  8. Elija BenShaul-James

    ich benötige einige Informationen von Ihnen bezüglich einer Aufhebung einer Lebenspartnerschaft.

    Ich bin im Dezember 2007 eine Lebenspartnerschaft mit einem indisches Staatsbürger in Berlin eingegangen, ich selber bin britischer Staatsbürger. Leider ist unsere Partnerschaft kurz danach zerbrochen. Ich bin seit Mrz2008 in einer neuen Partnerschaft. Im Oktober 2008 bin ich zu meinen neuen Partner in die Schweiz gezogen im Januar 09 sind wir zusammen nach London gezogen und jetzt Planen wir zusammen im Juli in die Heimat meines Freundes nach Brasilien zu ziehen.

    Ich wollte nun die Lebenspartnerschaft Aufheben vor allem da ich mit meinem neuen Partner eine neue Lebenspartnerschaft in Brasilien eingehen will.

    Soweit ich informiert bin habe ich die Voraussetzung einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft erfüllt.

    * die Lebenspartner leben seit einem Jahr getrennt und es liegen zusätzliche Anhaltspunkte vor, dass eine Wiederherstellung der partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.

    Als ich das letzte mal mit meinem ExPartner über die Aufhebung gesprochen habe war er im grossen und ganzen positiv gegenüber einer einvernehmlichen Trennung eingestellt.

    Da ich momentan nicht in Deutschland bin, denke ich das der Online Scheidungsweg für mich eine gute Möglichkeit ist.

    Allerdings habe ich zwei Fragen bezüglich der Scheidung.

    Bei einer einvernehmlichen Trennung ist es Notwendig das beide Partner vor Gericht erscheinen? Möglicherweise könnte dies zu Problemen führen wenn wir beide vor Gericht zu erscheinen haben. Mein Partner ist zur Zeit auch in England und sein Visumsverfahren in England wäre gefährdet wenn er England bis ende des Jahres England Verlassen würde, er ist berechtigt bis Ende des Jahres in England zu bleiben aber falls er Ausreist kann er nicht wieder einreisen. Ich selber habe die Möglichkeit nach Deutschland zu Reisen allerdings werde ich ab ende Juni in Rio de Janeiro sein und eine Flug von Rio ist extrem Teuer.

    Abgesehen von den Räumlichen Problem wie lange würde eine einvernehmliche Trennung in der Regel dauern. Mein Partner und ich haben vor der Lebenspartnerschaft einen Notarielen Versorgungausgleich abgeschlossen.

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort

    best regards

    Elija BenShaul-James

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ elija

    Sie sind beide nicht deutscher Staatsbürger und haben nach Eingehung der Lebenspartnerschaft nur sehr kurz in Deutschland gemeinsam gelebt.

    Ich habe große Zweifel, ob die Aufhebung der Partnerschaft vor einem deutschen Gericht und nach deutschem Recht überhaupt möglich ist.

    Aufgrund der Sachverhalt Schilderung könnte ich noch nicht einmal sagen, welches Rechtssystem hier Anwendung finden könnte.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  10. Maarit

    Sehr Geerte Herr von der Wehl,

    ich bin eine Finnin, verheiratet in USA in 2004 mit einem Deutschen. In Deutschland haben wir gelebt 4 Jahre vor unsere Hochzeit und 3 Jahre danach. Jetz leben seit 2009 in USA. Nach welchem recht können wir uns scheiden lassen?
    Für ein Antwort wäre ich sehr dankbar.

  11. itzik

    nach gar keinem recht! finnen die deutsche heiraten, sind selbertzda schuld!

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ maarit

    Sie sollten mit einem Anwalt in den USA sprechen, ob eine Scheidung nach dem dortigen Recht möglich ist. Sicherlich wäre eine Scheidung nach deutschem Recht in Deutschland möglich, da sie zu diesem Rechtssystem die engsten Beziehungen haben.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  13. Vicky

    Guten Tag Thomas, ich hoffe sehr, Sie koennen mir weiterhelfen. Mein Mann und ich haben 1999 in Deutschland geheiratet, damals waren wir beide Deutsche Staatsbuerger. Mittlerweile sind wir Canadier und leben auch in Canada. Wir moechten nun die Scheidung einreichen und werden wohl auch nach Canadischem Gesetz geschieden. Ist diese Scheidung dann auch in Deutschland rechtskraeftig? Ich hoffe sehr, sie koennen mir weiterhelfen, bislang konnte mir keiner die Frage beantworten.

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ Vicky

    das Generalkonsulat schreibt dazu:

    „Kanadische und andere ausländische Scheidungsurteile werden in Deutschland erst auf Antrag gegenüber dem zuständigen deutschen Gericht anerkannt. Erst durch die Anerkennung gilt die ausländische Entscheidung auch für den deutschen Rechtsbereich.
    Sofern keiner der früheren Ehegatten seinen Aufenthalt in Deutschland hat und in Deutschland auch keine neue Ehe geschlossen werden soll, ist der Antrag über das örtlich zuständige Generalkonsulat an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin, Abteilung III, Salzburger Straße 21 – 25, 10825 Berlin, zu richten.“

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  15. melie

    Hallo Thomas

    ich lebe mit meiner Tochter (6 Jahre) in Frankreich (Grenzgänger), mein Mann in Deutschland. Meine Tochter und ich sind in Frankreich gemeldet. Das Trennungsjahr bei meinem Mann und mir ist vorbei und wir wollen uns Scheiden lassen (haben auch einen Scheidungsfolgevertrag aufgesetzt, ist also alles geregelt). Ein Anwalt (der von meinem Mann) würde genügen. Jetzt sagt er mir, da die Tochter auch im Ausland gemeldet ist, müsste ich einen franz. Anwalt zuziehen und das würde die Kosten der Scheidung erhöhen. Stimmt das? Muss ich das Kind wieder in D anmelden oder kann es sowohl in F und in D gemeldet sein, damit ein Anwalt genügt? Sie soll im Sept. in die Schule und muss in F gemeldet bleiben. Ich hoffe sie können mir weiter helfen.
    Grüße Melile

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ melie

    Ich kann die Auffassung Ihres Mannes nicht nachvollziehen. Dies mag aber auch daran liegen, dass mir nähere Kenntnisse im französischen Recht fehlen, wobei ich der Auffassung ein, dass das französische Recht hier eigentlich keine Rolle spielen sollte.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  17. Thomas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Frau und ich sind vor 3 Jahren komplett nach Griechenland ausgewandert. Vor 1 1/2 Jahren bin ich aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Wir sind uns über die Scheidung einig. Das einzige Problem ist die Taxierung unseres gemeinsamen Eigentums, welches wir zu gleichen Teilen aufteilen wollen.. Hier sind meine Frau und ich anderer Ansicht. Wie wird in einem solchen Fall verfahren ?

    Danke für Ihre Antwort & Gruss

    Thomas

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    wenn einzelne Vermögensgegenstände zu bewerten sind, seien es Immobilien oder bewegliche Sachen, wäre im Streitfall, in dem sich die Eheleute über einen Wert nicht einig werden, ein Gutachterverfahren notwendig. Sie müssen sich darüber im klaren sein, dass dies hohe Kosten auslöst. Wenn es um Immobilien geht, ist oftmals ein örtlicher Makler hilfreich. Bei Fahrzeugen und sonstigen Dingen lässt sich im Internet ein Überblick über den Wert verschaffen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  19. Robert

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Frau und ich haben doppelte Staatsbürgerschafften – Duetsche & Bulgarische.
    Wir haben auch in Bulgarien geheiratet. Wir leben bereits getrennt, allerdings ich in Deutschland und sie in Grossbritanien.
    Jetzt nähert sich unsere Ehe dem Ende und meine Frau möchte die Scheidung in Bulgarien beantragen. Wäre diese Gerichtsentscheidung auch in Deutschland rechstkräftig?

    Ich hoffe sie können mir weiter helfen.
    Grüße Robert

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ robert

    ob Sie in Bulgarien geschieden werden können, kann ich nicht beurteilen. Ein dort ausgesprochenes Scheidungsurteil wird sicherlich auch in Deutschland anerkannt werden können.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  21. Bannik

    Ich bin Deutscher, meine Frau Russin.
    Wir haben 2006 in Russland geheiratet, darauf hin ist sie mit nach deutschland gekommen. Da haben wir jetzt auch unseren Wohnsitz.
    Nun wollen wir uns in Russland Scheiden lassen. Wird die Scheidung in Deutschland anerkannt?

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ bannik

    Ich kann nicht beurteilen, ob eine Scheidung in Russland möglich ist. Sollte eine Scheidung dort durchgeführt werden können, müsste diese auch in Deutschland anzuerkennen sein.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  23. Satef

    Hallo Herr Thomas

    Wir, beide Deutsche, sind seit April 2009 nach deutschen Recht verheiratet. ( Lebten damals beide in Thiand und haben die in Thailand geschlossene Ehe in D beglaubigen lassen.)
    Nun musste meine Frau beruflich im Mai in die Schweiz ziehen und ich leben weiderhin in Thailand. Wir wollen uns nun einvernehmlich Scheiden lassen. ( wir leben seit Mai 2009 getrennt.)

    1. Gibt es eine Moeglichkeit die Ehe zu annulieren ?
    2. Koennen wir die Ehe Scheiden lassen Ohne das wir nach Deutschland kommen ? ( Post weg , Emails.. Konsulat / Botschaften ?)

    Ueber eine baldige Antwort wuerden wir uns sehr freuen.

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ satef

    wenn beide deutsche Staatsbürger sind, kann die Ehe in Deutschland geschieden werden. Wenn beide keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist das zuständige Gericht in Berlin Schöneberg.

    Die Ehe annullieren kann man nicht.

    Es bestehen Möglichkeiten, die Anhörung der Eheleute vor den Konsulaten oder Botschaften durchzuführen, so dass beide zum eigentlichen Scheidungstermin nicht anreisen müssen.

    Bei Interesse der Durchführung einer Scheidung durch unser Büro klicken Sie bitte auf das unten stehende Symbol des Warentrenners.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  25. satef

    Hallo Her Thomas

    Vielen Dank fuer die schnelle Antwort.

    Was wuerde uns die Scheidung ca. gesamt Kosten und wie lange wuerde es dauern bis wir geschieden sind. ( mussen wir dieses Traennungsjahr haben ?? ) Wir wollen beide so schnell wie moeglich geschieden sein und sind uns einig keinerlei ansprueche vom anderen zu erwarten.

  26. PA

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe vor 5 Jahren in Russland geheiratet, ich habe sowohl die russische als auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Vor ca. 2 Jahren habe ich mich von meinem Ex-Mann getrennt, er ist damals zurück nach Russland ausgewandert und wohnt seit dem dort. Im Februar 2009 haben wir uns in Russland scheiden lassen. Meine Frage ist: Muss die Scheidungsurkunde von der Landesjustizverwaltung anerkannt werden oder hat diese auch so ihre Gültigkeit. Die Gemeinde weigert sich mir den Status geschieden einzutragen mit der Behauptung, dass die Scheidungsurkunde in Deutschland keine Gültigket hat, obwohl die Apostille auch drauf ist. Ich würde es verstehen wenn ich keine russische Staatsangehörigkeit hätte, irgendwie kann ich es der Gemeinde nicht glaube.

    Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe.

  27. Chantelle

    Ich bin namibische Staatsbürgerin, mein Mann ist Deutscher. Wir haben im April 2009 in Namibia nach namibischen Recht geheiratet. Jetzt wollen wir uns in Namibia nach namibischem Recht scheiden lassen. Mein Wohnsitz ist Namibia, sein Wohnsitz ist Deutschland. Mein namibischer Anwalt sagte ich müsste einen deutschen Anwalt engagieren, um die Gerichtsdokumente an meinen Mann übergeben zu lassen. Das Gericht in Namibia braeuchte weiterhin eine Empfangsbestaetigung, dass er die Dokumente bekommen hat. Ich habe bereits einen Anwalt in Deutschland angerufen, der sagte er sei dafuer nicht zuständig und ich müsste mich an einen Notar wenden. Der von mir angerufene Notar hingegegen sagte er würde so etwas nur machen, wenn die Scheidung in Deutschland eingereicht würde und ich sollte mich an das Familiengericht wenden.
    Das Familiengericht wiederum sagte, dass sie dies nur tun könnten, wenn die Scheidung in Deutschland eingereicht würde. In meiner Ratlosigkeit habe ich mich dann an die deutsche Botschaft in Namibia gewandt, diese konnte mir bedauerlicherweise auch nicht weiterhelfen.
    Nun meine Frage an Sie :an wen müssen die Dokumenten geschickt werden und wie ist das weitere Prozedere?
    Für rasche Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ chantelle

    Ich kann Ihnen Einzelheiten zu einer Scheidung nach dem Recht Namibias natürlich nicht mitteilen. Dies muss ihr Anwalt wissen.

    Ich kann Ihnen nur sagen, wie ein vergleichbarer Fall, wenn die Scheidung in Deutschland beantragt werden würde und der andere Ehepartner im Ausland lebt, ablaufen würde. Wenn in diesen Fällen kein Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland beauftragt wird, muss die Zustellung über die Botschaften im Ausland laufen, was in der Regel Jahre dauert. Ich denke, dass wird so auch in ihrem Falle sein.

    Wenn in Namibia ein Gerichtsverfahren notwendig ist, wird das Gericht in Namibia die offiziellen Zustellungen über die Botschaft in Deutschland bewirken müssen. Wenn kein Gerichtsverfahren notwendig ist, muss ihr Anwalt aus Namibia, gegebenenfalls mit der Hilfe eines Anwaltes in Deutschland, eine Zustellung der Papiere durch einen Gerichtsvollzieher bewirken.

    Um einer möglichen Frage vorzubeugen: ich persönlich habe im Moment nicht die Zeit mich um diese Fälle zu kümmern. Es sollte auch ein Anwalt am Wohnsitz der Gegenseite beauftragt werden.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  29. Zippe

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe vor 8 Jahren in Thailand geheiratet (in der deutschen Botschaft auch)… Ich und meine Ehepartnerin leben eigentlich nicht mehr zusammen. Sie ist seit 8 Jahren in Deutschland, hat die thailändische Staatsbürgerschaft (die Aufenthaltsgenehmigung wird Jahr für Jahr verlängert). Wir haben keine Kinder. Sie arbeitet eigentlich nichts, sprich sie hat keinen Job.Das Konto hat sie mir letztens leer geräumt. Sehen tu ich sie im Monat vielleicht 3-4 mal. Dort bringt sie die Wäsche zu meiner Mutter und will wie immer Kohle.So viel zu ihr.
    Mir reicht es nun und ich will mich scheiden lassen. Hat sie Anspruch auf Unterhalt? Kann sie nach einer Scheidung in Deutschland bleiben?
    Danke schon mal für ihre Antwort.
    MfG

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ zippe

    Ich gehe schon davon aus, dass die Ehefrau zunächst einen Anspruch auf Trennungsunterhalt hatte. Inwieweit sie hier eine Erwerbsobliegenheit hat, d.h. inwieweit sie hier arbeiten muss und überhaupt darf, kann ich nicht beurteilen.

    Die Frage nach dem Bleiberecht möchte ich einen Fachmann für Ausländerrecht überlassen. Nach meinen unmaßgeblichen Kenntnissen ist aber nach einem Zeitraum von 8 Jahren ein selbstständiges Bleiberecht vorhanden.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  31. Silke

    Ich (deutsche Staatsangehoerige) bin seit Dezember 2007 mit meinem suedafrikanischen Mann verheiratet. Wir beide haben standesamtlich in Deutschland geheiratet. Danach ist mein Mann wieder nach Suedafrika zurueckgereist und ich bin ihm im April 2008 gefolgt. Seitdem leben wir in Johannesburg. Nun moechte mein Mann die Scheidung einreichen und ich bin nicht sicher, welches Scheidungsgesetz Anwendung finden wird – deutsches oder suedafrikanisches. Selbst die Anwaelte hier geben mir sehr unterschiedliche Auskuenfte.
    Falls ich nach der Scheidung wieder nach Deutschland zurueckziehen wuerde, welche Papiere und welches Amt ist dafuer zustaendig die Scheidung auch in Deutschland anerkennen zu lassen?
    Vielen Dank fuer eine Antwort!

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    Ich denke, südafrikanisches Rechte findet hier Anwendung.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  33. Michi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin deutscher Staatsbürger und in der Russischen Föderation mit einer Russin verheiratet. Wir hatten dies in Deutschland nie anerkennen lassen. Nach kurzer Zeit war diese Beziehung vorbei.
    Zudem ist noch ein Kind entstanden , welches aber nicht von mir ist, ich aber laut ehemaliger Partnerin als Vater eingetragen bin.

    Muss ich mich in Russland scheiden lassen?
    Muss ich dann mit Unterhaltszahlungen Rechnen?

    Vielen Dank für eine Antwort
    Michael

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ michi

    Sie sollten sich dringend mit einem Fachanwalt für Familienrecht in Verbindung setzen. Möglicherweise können Sie sich auch in Deutschland scheiden lassen. Insbesondere wegen des Kindes, was möglicherweise nicht von ihnen abstammt, wäre gegebenenfalls eine Anfechtung notwendig. Hier gibt es Fristen, die unbedingt zu beachten sind.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  35. Mike Husemann

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Ich bin deutscher Staatsbuerger , jedoch Resident in Dubai, habe eine Vietnamesin in Kapstatt unter Suedafrikanischen Recht ( und Siegel) geheiratet und das ganze hat nicht einmal ein Jahr hingehauen. Nach 7 Monaten ist sie zurueck nach Vietnam und wir haben die Hochzeit nie in Deutschland angemeldet. Wie kann ich die Scheidung bekommen, da es nach Suedafrikanischem Recht wohl nur in Suedafrika geht, wenn beide zugegen sind, was unmoeglich ist, weil der Kontakt mittlerweile auch abgeborchen ist. Geht eine Scheidung nach deutschen Recht? Alles ziemlich komplizierte Angelegenheit, weil die „Ehe“ schon nach eine paar Wochen broeckelte und die angebliche Schwangerschaft sich als ‚Ente‘ …oder Fehlgeburt herraustellte, was letztendlich der Heiratsgrund war. Danke fuer ein paar Tips und Guidance
    Mike

  36. Klauida K.

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    seit 2004 bin ich mit einem Australier verheiratet. Die Ehe wurde in Australien geschlossen. Wir haben zuletzt (für sechs Monate) gemeinsam in Deutschland gelebt. Er lebt seit der Trennung wieder in Australien.

    Ist es möglich die Scheidung nach australischem Recht durchzuführen? Würde diese Scheidung in Deutschland anerkannt werden? Würde es automatisch einen Versorgungsausgleich in Deutschlang geben? (möchten wir gerne ausschließen)

    Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort!

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ klauida

    in Australien gilt, ähnlich dem britischen Recht, das Domizilprinzip. Wenn sie gemeinsam in Australien gelebt haben, gehe ich davon aus, dass eine Scheidung dort möglich ist. Den Versorgungsausgleich nach australischen Recht gibt es nicht.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  38. Monika

    Mein Lebensgefährte ist in Deutschland verheiratet,möchte sich jetzt in Österreich scheiden lassen,das einvernehmliche Formular haben wir jetzt seiner noch Frau nach Deutschland geschickt.Mann lebt seit 2005 in Österreich.Nach welchen Gesetz kann die Scheidung durchgefürt werden.Wie ist das wenn die Frau sagt sie kommt beim Scheidungstermin nicht nach Österreich ,kann das vom Gericht aus nach Deutschland zu einem Gericht geschickt werden das sie das nur noch Unterschreibt ging das?

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    Wenn beide Eheleute Deutsche sind und nicht gemeinsam in Österreich gelebt haben, habe ich Zweifel, dass die Scheidung nach österreichischem Recht durchgeführt werden kann. Sie sollten dazu einen österreichischen Rechtsanwalt befragen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  40. maria

    sehr geehrter Herr Wahl,
    mir wurde der Scheidungsantrag vor wenigen Tagen zugesendet.
    Ich plane jedoch ab November ein Jahr in Asien zu verbringen, kann ein Gericht mich zwingen nach Deutschland für den Scheidungstermin einzureisen oder gibt es eine andere Möglichkeit ?

  41. Timmy

    Sehr geehrter Herr von der Wahl,
    ich habe in 2003 in USA eine Brasilienerin geheiratet. 2005 ist sie nach Brasilien zurück gegangen, ich bin nach einigen Stationen im Ausland jetzt wieder in Deutchland. Wir haaben die Ehe nie in Deutschland anerkennen lassen und wollen uns nun einvernehmlich in Brasilien scheiden lassen. Wie ist Ihre juristische Ansicht dazu?
    vielen Dank vorab!
    Timmy

  42. Stefan

    Sehr geehrter Herr von der Wehl !

    Ich bin seit Juni 2010 mit einer brasilianischen Frau geschieden. Nun, muss ich auch in Brasilien meine Scheidung anerkannt werden, obwohl ich und meine Ex Frau in Dänemark geheiratet haben? Wenn ja, muss ich einem brasilianischen Anwalt in Deutschland einschalten?
    Vielen Dank.
    Stefan

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    wo sie geheiratet haben, spielt keine Rolle. Wenn sie in Deutschland geschieden wurden, müssen Sie diese Scheidung in Brasilien nur anerkennen lassen, wenn für sie dort eine Notwendigkeit besteht.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  44. monika

    hallo, mein Mann und ich sind vor mehreren Jahren nach Dänemark ausgewandert. Wir sind beide Deutsche und haben in Deutschland geheiratet. Seit mehr als 3 Jahren sind wir bereits getrennt, mein Mann ist auch wieder nach Deutschland zurück ich jedoch wohne in Dänemark.
    Nun will ich die Scheidung….
    Meine Frage ist, kann ich das auch in Dänemark tun oder muss ich nach Deutschland um mich scheiden zu lassen??

    Vielen Dank für eine Antwort
    monika

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    Ob sie sich in Dänemark scheiden lassen können, muss ein dänischer Anwalt beurteilen. Meines Erachtens spricht aber nichts dagegen, wenn die Voraussetzungen nach dem dänischen Scheidungsrecht gegeben sind.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  46. Ana Lucia

    Ich bin brasilianerin, habe mit ein deutscher Man seit 1999 verheiratet. Wir leben in die Usa jetzt. Wir haben 2 kinder. Ein ist 5 , ist in die Usa geboren, andere ist fast 11 und in DEuschland geboren. Ich will von ihm scheiden. Wenn ich ihn in Deutschland scheiden kann ich das LAnd mit meinen kinder verlassen.

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ ana Lucia

    es ist wahrscheinlich nicht möglich, dass Sie sich in Deutschland scheiden lassen. Sie sollten eine Scheidung in den USA auf den Weg bringen.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  48. Bastian

    Wir sind beide deutsche Staatsbürger und leben seit über 2 Jahren in Schweden nun hat meine Frau nach über 20 Ehejahren beim schwedischen Amtsgericht die 6-monatige Bedenkzeit, die einer Scheidung vorausgeht, beantragt. Da ich finanzielle Nachteile befürchte (Versorgungsausgleich) möchte ich unbedingt, dass nach deutschen Recht geurteilt wird. Da ich beide Elternzeiten hatte und danach nur halbtags gearbeitet habe.
    Das Recht des Landes, in dem das Paar aktuell lebt gilt wohl als erstes Kriterium welches Recht angewendet wird. Erst danach kommen das Land in dem man länger zusamen gewohnt hat und die Staatsbürgerschaft, wenn ich es richtig verstanden habe. Was muß ich tun, damit deutsches Recht gilt?

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ bastian

    Das schwedische internationale Recht ist nicht ganz eindeutig. Das schwedische Recht knüpft in 1. Linie auch an das Staatsangehörigkeitsprinzip an, lässt allerdings in weitem Umfang auch Anknüpfungen an den gewöhnlichen Aufenthalt zu. Nach § 4 des Gesetzes von 1904 ist eine Klage auf Ehescheidung nach schwedischem Recht zu beurteilen, wenn sich nicht aus den nachfolgenden Vorschriften etwas anderes ergibt. Bei überschlägiger Betrachtung erkenne ich hier nichts „anderes“, so dass tatsächlich die Anwendung schwedischen Rechtes in Betracht käme.

    Ob sie mit einer Scheidungsklage, die sie vor dem Amtsgericht Berlin Schöneberg anhängig machen, noch ein schwedisches Verfahren verhindern können, kann ich nicht beurteilen. Es käme vielleicht auch in Betracht, selbst nach dem schwedischen Recht einen Antrag auf Durchführung des deutschen Versorgungsausgleiches zu stellen, da das Unterlassen dieses Verfahrens für sie rechtlich nachteilig wäre. In jedem Falle würde ich versuchen, das schwedische Gericht darauf hinzuweisen, dass aufgrund der beiderseitigen deutschen Staatsbürgerschaft hier deutsches Recht anzuwenden ist.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  50. Dorothee

    Mein Mann ist seit 2007 nach Australien versendet, die Kinder und ich sind mit ihm hier her gezogen. Nun steht die Trennung bevor. Ich habe aufgrund der Kinderbetreuung kein eigenes Einkommen, mein Mann besteht jedoch darauf, daß ich mit den Kindern aus dem gemeinsamen Haus, das von der Firma subventioniert wird, für das Trennungsjahr ausziehe. Die Firma hätte kein Problem mit seinem Auszug auf Zeit. Ich befürchte, daß er sich nach unserem Auszug kurzfristig versetzen läßt und ich dann im Anschluß die Kosten unseres visumsbedingten Umzuges plötzlich selbst tragen muß. Habe ich die Chance auf Wohnrecht und wo könnte ich dieses geltend machen?

  51. Seselkina

    Guten Tag,

    ich möchte fragen nach Scheidungsverfahren. Ich habe russische Staatsangehörigkeit und lebe in Deutschland, aber mein Mann hat deutscher Staatsangehörigkeit. Eher war beschlossein in Russland und existiert 3 Jahre. Kann ich mich nach russische Gesetz in Deutschland scheiden lassen?

    Danke im Voraus!
    Mfg

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ seselkina

    für Ihre Scheidung in Deutschland gilt deutsches Recht.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  53. josefine

    Sehr geehrter Herr Wahl,
    ich bin österreicherin unsere ehe wurde in deutschland geschlossen und gelebt, kann ich mich von österreich aus scheiden lassen ( möchte nicht nach deutschland reisen) Was währen die voraussetztungen ?
    vielen dank im voraus

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ josefine

    wenn ihr Ehemann deutscher Staatsbürger ist und sie die Ehe gemeinsam in Deutschland gelebt haben, kommt deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung. Sie können die Scheidung von Österreich aus betreiben.

    Ich betreue viele solche Verfahren. In der Regel bekomme ich es auch hin, dass die Mandanten nicht zum Scheidungstermin nach Deutschland anreisen müssen. Bei Interesse, klicken Sie auf das unten stehende Symbol des Warentrenners.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  55. Thomas

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin Deutscher und lebe seit 7 Jahren in der Dominikanischen Republik.

    Bin mit einer Deutschen verheiratet die wie ich nun weis in Berlin lebt.

    Meine Frau hat mich damals verlassen, also wir haben seit über 7 Jahren keinen Kontakt mehr.

    Nun liegt beim Konsulat ein Schreiben vom Amtsgericht vor, welches nur an mich persönlich ausgehändigt wird. Für mich ist der Weg in die Hauptstadt bereit sehr kostenaufwendig (ca. 100 Euro) nur für die Fahrt, welche ich derzeit nicht habe…

    Nun meine Frage, muss ich das Schreiben abholen, und wenn ja, gibt es eine Möglichkeit mich hier in der Karibik scheiden zu lassen ohne nach Deutschland zu müssen. Das Geld für einen Flug und Aufenthalt, hätte ich nicht. Was kann ich tun???

    Herzliche Grüsse aus der Karibik
    Tom

  56. Schmidt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Mann und ich sind deutsche Staatbuerger und haben in Deutschland geheiratet. Wir leben berufsbedingt in Montenegro und wollen uns scheiden lassen. Nach welchem Recht geht das? Nach welchem Recht wird der Unterhalt berechnet?
    Mit freundlichen Gruessen
    Schmidt

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ schmidt

    Nach meiner Auffassung gilt für die Scheidung und für den Unterhalt das deutsche Recht. Wenn sie ein Gericht in Montenegro mit der Scheidung beauftragen, wird dieses Gericht das deutsche Recht anwenden müssen. Es ist nur die Frage, was dabei herauskommt. Deutsche Staatsbürger können sich, auch wenn sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, immer auch vor einem deutschen Gericht scheiden lassen. Das Ausweichgericht ist hier das Familiengericht in Berlin Schöneberg. Sollten Sie Interesse an einem Scheidungsverfahren haben, schicken Sie mir eine persönliche Mail an die unten stehende Mailanschrift.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    http://www.vonderwehl.de

    info@vonderwehl.de
    0049 431 911 16

  58. Diederich

    Guten Tag,
    ich bin Deutsche mit festem Wohnsitz in Österreich.Mein Noch-Ehemann (wir sind seit 1996 verheiratet) ist Deutsch und lebt auch in Deutschland. Wir sind mittlerweile getrennt lebend seit über 4 Jahren unsere Tochter ist Volljährig und lebt bei mir.Es gibt nichts mehr, worüber wir streiten müßten, es müßte ledeglich der Versorgungsausgleich berechnet werden.
    Meine Frage nun, kann ich die Scheidung beantragen und wie lange dauert dieses bis die Scheidung durch ist ?
    MFG K.Diederich

  59. Jessyca

    Guten Tag!

    Ich bin deutsche, lebe seit 18 Jahren in Kanada und habe einen Kanadier geheiratet und mich vor 5 Jahren scheiden lassen in Kanada. Nun hat mir die Botschaft gesagt, dass die kanadische Scheidung nicht anerkannt wird in Deutschland. Muss ich mich jetzt noch mal scheiden lassen? Sie haben die Heiratsurkunde einwandfrei anerkannt. Wie kann denn mein Ex-Mann geschieden sein, aber ich nicht? Nach Deutschland kommen ist nicht moeglich und ich habe keinen Kontakt zu meinem Ex-Mann.
    Vielen Dank schon mal im voraus.

  60. Kathi

    guten Tag, wie lang sind ungefähr die Fristen, wenn der Antrag in Berlin gestellt wird? Es geht um eine 1997 in Frankreich ausgesprochene Scheidung.

  61. Nina

    Guten Abend,

    ich bin deutsche Staatsbürgerin, er Nigerianer, und wir haben in Montreal, Kanada geheiratet. Nach 9 Monaten haben wir uns getrennten ich bin dann zurück nach Hannover, Deutschland gegangen, nun hab ich mich entschieden mich zu scheiden. Muss ich unsere Ehe erstmal hier anerkennen lassen um die Scheidung einzureichen, und ist das Trennungs Jahr erforderlich unter ein Jahr Ehe? Auch habe ich nur eine Kopie unserer Heirats Urkunde, wird diese hier anerkannt werden?

  62. Mark

    Hallo,meine Frau (aus Lettland) moechte mich sich von mir (deutscher) scheiden lassen. Wir haben vor ca. 6 Jahren in Dubai geheiratet, die Heraitsurkunde wurde vom Konsulat beglaubigt, aber es gab kein Anlass die Ehe in Deutschland zu „registrieren“ zu lassen. Sie lebt seit unserer Trennung vor ca. 5 Jahren, in Qatar und ich war kurzfristig (2Jahre in Deustchland) gemeldet, bin nun abgemeldet und lebe in Saudi Arabien. Wie und wo werden wir nun geschieden? Nach deutschem Recht bin ich verheirated oder nicht? Meine Frau hat die Ehe in Lettland wohl registrieren lassen, um ihren Pass zu aendern, ich dagegen bin weiterhin als nicht verheiratet in meinem Pass. Welches Land kann/muss uns scheiden? Ich wuerde mich ueber Informationen sehr freuen. Vielen Dank. MArk

  63. Günther

    Folgender Fall ist eingetreten.
    Frau, Sie Russische Nationalität; Mann Deutscher haben in Deutschland geheiratet. (Keine Gütertrennung)
    Sie wohnt in Russland, Er seit 2 Jahren wieder in Deutschland.Beide sind etwas länger als 3Jahre verheiratet,
    keine Kinder oder Vermögen was zu teilen wäre.
    Scheidung ist in Deutschland beantragt. Der Scheidungsantrag und Versorgungsausgleich wurde nach Russland geschickt. Sie, ist nicht Bereit, Auskünfte nach Deutschland zu geben.
    Somit ergibt sich nach Deutschem Recht eine Wartezeit von 3Jahren.
    Frage: Ist es möglich, eine in Deutschland geschlossene Ehe auch in Russland nach Russischem Recht zu scheiden, wenn ein Partner ständig in Russland lebt ?

    Im Voraus meinen besten Dank

  64. Mikela

    Aktuell: Er Engländer, Sie Deutsche nach 7 Jahren Ehe leben sie getrennt im eigenen Haus.Trennungsjahr beschlossen.Mann verkauft nun seine Firma in England.Sollte die Frau sich nicht besser drum kümmern, nicht das der Zugewinn vor der Scheidung hinterschlagen wird.Mann lässt sich nicht in die Karten schauen.Beide haben eine gemeinsame Tochter. Sie ist finanziell von ihm abhängig.Sie steht auch nicht im Grundbuch, somit kann sie tief fallen wenn ihr Mann sich mit der Geliebten ein neues Leben einrichtet.Was soll sie tun???
    Danke für Antwort

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht