Unterhaltsansprüche in der Insolvenz

Ein häufiges Problem taucht auf, wenn der Unterhaltsschuldner daneben weitere Schulden angehäuft hat und entweder vor der Entscheidung steht, die Insolvenz zu beantragen oder bereits im Insolvenzverfahren ist. Die Unterhaltsgläubiger stellen dann die Frage,

„was ist mit meinem Unterhalt in der Insolvenz?“

„Sind diese Ansprüche möglicherweise bevorrechtigt?“

„Oder müssen die Unterhaltsgläubiger sich in die Reihe der Insolvenzgläubiger stellen?“.

Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang ist, ob der Unterhaltsschuldner zu einer privaten Insolvenz gezwungen werden kann.

Bei den Unterhaltsforderungen ist zu unterscheiden, ob es sich um aufgelaufene Unterhalts(alt-)schulden handelt oder um die laufenden und zukünftigen Unterhaltsverpflichtungen.

Die Altschulden auf Unterhalt fallen eindeutig in die Gruppe der normalen Insolvenzforderungen. Damit steht der Unterhaltsgläubiger also nicht besser, als alle anderen Gläubiger.

Bei den zukünftigen Unterhaltsforderungen sieht es allerdings anders aus. Zunächst ist festzustellen, welche Pfändungsfreigrenzen für den insolventen Unterhaltsschuldner bestehen. Diese Freigrenzen sind, wenn auch noch Kinder da sind, recht erheblich. Im Rahmen dieser Freigrenzen kann der Unterhaltsgläubiger auf das Einkommen des insolventen Schuldners zugreifen. Jedoch ist anzumerken, dass der Schuldner gegenüber den Unterhaltsgläubigern noch geringere Freigrenzen hat, so das die Unterhaltsgläubiger mit den Unterhaltsforderungen auch in ansonsten durch die Freigrenzen geschütztes Einkommen vollstrecken können. Damit sind Unterhaltsforderungen in gewisser Weise in der Insolvenz bevorteilt.Lesen Sie dazu auch den Beitrag OLG NAUMBURG
Genaue Zahlen muss ein im speziellen Fall beauftragter Fachanwalt für Familienrecht errechnen.

Zu der Frage, ob einem Unterhaltsschuldner ein Insolvenzantrag zumutbar ist stellen die Gerichte darauf ab, ob mit einer Insolvenz die Unterhaltsforderungen im wesentlichen besser = höher bedient werden könnten. Bei einer nachhaltigen und dauerhaften Überschuldung des Unterhaltsschuldners ist das Insolvenzverfahren wohl immer zumutbar.

Nicht zumutbar wäre es z.B. dann, wenn die Unterhaltspflicht ohnehin kurz vor dem Ende stünde oder der Schuldner auf dem besten Wege ist, seine Schulden auch ohne Insolvenzverfahren in absehbarer Zeit zurückführen zu können. Unzumutbar wird das Verfahren auch dann sein, wenn aufgrund konkret absehbarer finanzieller Verbesserungen das Insolvenzverfahren für das finanzielle Renommee des Schuldners kontraproduktiv wäre.

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18 Reaktionen zu “Unterhaltsansprüche in der Insolvenz”

  1. Magdalena

    Sehr geehrter RA von der Wehl!

    Ich lebe mit meinem Mann und unserer Tochter (17 Jahre) in einer Eigentumswohnung. Da meine Ehe sehr schlecht läuft überlege ich mich scheiden zu lassen. Ich bin jetz 45 Jahre , leide seit Jahren an Depressionen und gehe seit der Geburt meiner Tochter nicht mehr arbeiten. Mein Mann ist stark verschuldet. Der Kredit lautet nur auf seinen Namen. Würden wir jetzt unsere Wohnung verkaufen, wären noch immer Restschulden vorhanden. Meine Fragen nun an Sie lauten: Wer bekommt in Falle einer Scheidung die Wohnung, wer haftet für die Schulden , habe ich Anspruch auf Unterhalt obwohl er hoch verschuldet ist. Wenn ich aus der Wohnung ausziehe, bekomme ich dann Geld von Ihm, immerhin müsste ich mir ja für meine Tochter und mich eine neue Bleibe suchen. Die Hälfte der Wohnung gehört auch mir. Und wäre es in meinem Fall nicht besser, mich von Ihm nur zu trennen(also keine Scheidung) da ich ja sonst auf sämtliche Ansprüche(Witwenpension und so) verzichten würde?

    Herzlichen Dank !

    Magdalena

  2. Chilli

    Sehr geehrter RA von der Wehl,
    ich habe da mal eine Frage,
    jetzt kurz vor der Abänderungsklage hat die EX Frau meines Mannes bekannt gegeben das sie in die Privatinsolvenz gehen wird.Hat das eine Auswirkung zu Ihren Gunsten,wenn es um den Aufstockungsunterhalt geht?Müssen wir jetzt damit rechen ,das sie mehr bekommen könnte,nur weil sie in die Insolvenz geht?Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.Sie arbeitet bis jetzt Teilzeit ,ohne Kinder

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ chilli

    eine private Insolvenz des Unterhaltsgläubigers betrifft in der Regel die Unterhaltsansprüche nicht direkt. In meinem Artikel ist im wesentlichen der Fall geschildert, dass der Unterhaltsschuldner in die Insolvenz geht. Die Schulden des Unterhaltsgläubigers, wegen derer die private Insolvenz beantragt wird, sind ganz selten unterhaltsrechtlich relevant. Für den Unterhaltsanspruch ist nur wichtig, welche Erwerbsobliegenheit die Gegenseite hat und ob sie diese Erwerbsobliegenheit nachkommt. Natürlich ist einem Abänderungsverfahren auch wichtig, ob der Gründe für eine Befristung oder Begrenzung des Unterhaltsanspruchs vorliegen.

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  4. Chilli

    Sehr geehrter Herr RA von Wehl,
    vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort und möchte sagen das ich das super von Ihnen finde,das Sie sich die Zeit für all diese Fragen nehmen,nochmals vielen Dank

  5. Ali

    Sehr geehrter Herr RA von Wehl,

    ich hätte ein paar Fragen und bitte sie um Hilfe.
    ich war mal selbständig und habe mich hoch verschuldet (ca. 200.000€) bevor ich verheiratet war. bevor ich mich entschlossen habe privatinsolvenz zu beantragen habe ich geheiratet und jetzt bin ich 3Jahre verheiratet und mein Insolvenz (aussergerichtlich monatlich 400€)
    hat vor 6 Monaten angefangen. aber jetzt will sich meine Frau scheiden und wie ist es jetzt mit Unterhalt? Meine Frau ist im 8 Monat Schwanger. und wie ist es mit Unterhalt für mein Kind das neu auf die Welt kommt. ich verdiene ca. 3000 Brutto (2100Netto). Ich bitte um Hilfe

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ ali

    Sie werden Unterhalt für die Frau und das Kind zahlen müssen. In welcher Höhe kann ich nicht sagen, da hierzu eine konkrete Unterhaltsberechnung notwendig wäre, dich in diesem Rahmen nicht durchführen kann und darf. Auch sollten Sie sich mit Ihrem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, da die Insolvenzquote sicherlich neu zu berechnen ist.

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  7. Gustav75

    Sehr geehrter Herr RA…

    Meine Frage bezieht sich auf die Privatinsolvenz meiner Frau.Die begann schon,bevor wir geheiratet haben.Mittlerweile ist uns ein Zusammenleben unmöglich geworden und wir werden uns scheiden lassen.Nun ist meine Frau so voll Zorn,dass sie alles tut,um mich zu ärgern.U.a. verbringt sie wertvolle Gegenstände aus dem Haushalt an mir unbekannte Orte und setzt meine persönlichen Sachen der Zerstörung aus.Ich weiß,dass ich dagegen klagen kann,zwecks Schadenersatz,aber sie wird nicht zahlen können wegen ihrer Insolvenz.Ich werde auf dem Schaden,also Schulden für nicht bezahlte,aber auch nicht mehr verfügbare Gegenstände und auf meinen kaputten Sachen sitzenbleiben.Nun meine Frage:Gefährdet sie damit nicht ihr Insolvenzverfahren?Ich bin davon ausgegangen,dass man eine sogenannte Wohlverhaltenspflicht hat.Fällt diese Verhalten nicht darunter?
    Über ein kurzes Feedback würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

    G75

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ gustav 75

    Das Verhalten der Ehefrau, wenn es denn nachweisbar ist, gefährdet definitiv das Insolvenzverfahren und eine Restschuldbefreiung. Im Insolvenzverfahren selbst darf der Schuldner keine weiteren Schulden machen. Zu Schulden gehört natürlich auch die Zerstörung fremder Gegenstände, für die Schadensersatz zu zahlen wäre, wenn dieser Schadensersatz nicht geleistet werden kann.

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  9. georg

    hallo
    mich belastet ein Problem, ich bin seit drei Jahren EU-Rentner bis zu meiner Altersrente, ich bekomme meine kleine Rente und Grundsicherung da die Rente sehr gering ist.
    es wird sich also an mein Einkommen wohl nie mehr was ändern.
    meine Frage: ich habe noch Altschulden beim Unterhalt, die noch aus 90.Jahre sind weil ich immer Arbeitslos war.
    was kann ich noch von den Ämtern erwarten, oder besser gesagt, kann ich für diese Schulden noch belangt werden und wen ja was soll ich diesen Fall tun?? ( Insolvenz )

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ georg

    Wenn jemand wegen der Altschulden auf Sie zukommt, werden sie diese nicht zahlen können und müssen gegebenenfalls die eidesstattliche Versicherung abgeben. Die andere Alternative ist, eine private Insolvenz durchzuführen.

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  11. Andreas

    Sehr geehrter Hr. Rechtsanwalt,

    ich bin seit ca. 1,5 jahren verheiratet und habe mit meiner frau eine 2 jährige tochter. leider läuft es in unserer Ehe nicht so wie es sollte und es wird mit sicherheit auf eine scheidung hinauslaufen. Meine Frau hat vor unserem kennenlernen sehr viel Schulden angehäuft und wir haben uns in der Ehe dafür entschieden, das sie in Privatinsolvenz geht. Wenn wir uns scheiden lassen wie hoch wären die Unterhaltszahlungen für meine, dann, ex Frau und meine Tochter. ( ich selbst verdiene 3950Euro brutto und meine Frau hat nur einen kleinen Nebenjob ( 200-400Euro ) und bezieht sonst weiter keine Leistungen, außer Kindergeld ).

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    konkrete Unterhaltsberechnungen sind mir in diesem Forum (und kostenlos) nicht erlaubt und mit diesen Daten + Zahlen wären sie auch unseriös. Bitte befragen Sie einen konkret beauftragten RA.

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  13. K. H.

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    meine Frau und ich sind seit 15 Jahren verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder (8+13). Aus Ihrer ersten Ehe lebt noch eine Tochter (17) mit uns zusammen, für die meine Frau 360€ Kindesunterhalt und natürlich das Kindergeld erhält.

    Vor gut 4 Jahren haben wir zusammen ein Haus gekauft und haben dazu noch zwei weitere Privatkredite laufen. Alles in Allem haben wir derzeit noch rund 300T€ Verbindlichkeiten offen, welche monatlich rund 2.000 € verschlingen (beide stehen in den Verträgen, beide haben unterschrieben).

    Wir haben bislang mein Einkommen zur Bedienung der Kredite und die laufenden Kosten des Hauses, wie Grundsteuer, Versicherungen, Strom, Gas, Wasser usw. genutzt und ihres und das Kindergeld für den Lebensunterhalt. Das hat auch immer gut geklappt, wir hatten ein gutes Auskommen und konnten auch jedes Jahr in Urlaub fahren.

    Nun will sich meine Frau von mir trennen und hat sich schon eine neue Wohnung gesucht, die sie mit den Kindern ab Juli 2011 beziehen will.

    Ohne das Einkommen meiner Frau (~750 €) und das Kindergeld ist das Haus nicht mehr finanzierbar, weil die 2.500 €, die ich selbst verdiene, dafür nicht mehr ausreichen. Da meine Frau natürlich auch Kindesunterhalt fordert, ist die Privatinsolvenz für mich wohl kaum noch abwendbar, da ich in dem Monat, wo sie auszieht, sofort zahlungsunfähig werde.

    Zudem arbeite ich in im Finanzsektor und mein Chef hat mir schon gesagt, dass ich mit einer Privatinsolvenz meinen aktuellen Job nicht mehr werde behalten können. Nach Ende der Insolvenz bin ich Mitte 50 und habe praktisch keine Chance mehr auf eine Anstellung in meinem Beruf.

    Fazit ist, dass die Privatinsolvenz für mich den endgültigen Ruin bedeuten und für meine Frau, deren Einkommern ja unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, da Kindergeld und Unterhalt meines Wissens unpfändbar sind, da sie den Kindern gehören, nur eine kleine Episode sein wird, weil sich für sie praktisch nichts ändern wird.

    Meine Frage: sehen Sie irgendeine Chance, wie ich aus der Nummer wieder rauskomme, ohne völlig ruiniert zu werden?

    Im Voraus meinen herzlichen Dank für Ihre, hoffentlich baldige, Rückantwort.

    Herzliche Grüße
    K. H

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ k.h.

    in der geschilderten Situation fällt mir wirklich nichts für sie deutlich hilfreiches ein. Wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht, der sich die Gesamtsituation anschauen kann und möglicherweise einen Vorschlag hat, wie eine Verhandlungslösung aussehen könnte. In jedem Falle müsste das Haus so schnell wie möglich abgestoßen werden.

    Scheidung tut weh

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  15. norbert

    meine frau trennt sich von mir und zieht aus habe ein haus das noch zubezahlen ist und andere kredite die übernehmen würde frau will kein anspruch vom haus aber amt verlang das ich hälfte des wertes des hauses auszahlen muss auch wenn ich das das hausverkaufe bekommt sie die hälfte und ich habe die schulden da frau nur ein 400eurojob hat mal angenommen das haus hat ein wert von 130000euro 65 für für mich würden dann von den 1130000euro schulden immer noch 65000 abzuzahlen ?

  16. MASADI

    Guten Tag Herr RA von der Wehl,

    ich hätte eine Frage an Sie:
    Mein Mann hat sich nach 18,5 Jahren Ehe nun von mir (uns) getrennt. Wir haben gemeinsam 2 Kinder ( 16, fast 18). Mein Mann ist seit ca 2,5 Jahren in Insolvenz. Wie wirkt sich die INSO evtl. für mich aus wenn zB. Bausparverträge von mir vorhanden sind und eine Scheidung anstehen würde ???

    Bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    MASADI

  17. j.p.pothier

    liebe herr RA von der wehl ,
    eine kurze frage an sie :
    meine frau und ich sind gemeinsam mit unsere geschäfft in der insolvenz gegangen . mitlerweile hat meine frau mich verlaßen . ich wohne jetzt allein mit unsere gemeisam tochter . jetzt will meine frau die scheidung . ich kriege das kindergeld . jetzt meine frage , habe ich recht auf unterhalt für meine tochter trotst insolvenz .
    vielen dank für ihre antwort
    j.p.pothier

  18. Kathrin

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    ich brauche dringend Informationen.

    Zum Sachverhalt:

    Eheschließung 2011, ich brachte 4 Kinder in die Ehe, keine gemeinsame Kinder. Aufbau einer Firma 2012 von meinem Mann, jetzt hat er Insolvenz angemeldet und hat sich von mir/uns getrennt. Er war Einzelunternehmer, sprich es geht in Privat Insolvenz.
    Ich bin nicht in der Firma eingeschrieben.

    Meine Frage:

    Ich habe leider keine Informationen von meinem Mann erhalten was nun mit mir passiert wenn ich mich scheiden lassen möchte. Er sagt ich solle auf keinen Fall zum Anwalt gehen und die Scheidung beantragen. Aber warum nicht? Habe ich Chancen auf Ehegattenunterhalt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Kathrin

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