Familienzuschlag auch für Beamte in eingetragener Lebensgemeinschaft (Quelle ARGE FamR im DAV)
Freitag, den 6. März 2009VG Stuttgart: Beamte, die mit einer Person desselben Geschlechts in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben Anspruch auf Familienzuschlag wie verheiratete Beamte. Die Beschränkung des Familienzuschlags Stufe 1 auf verheiratete Beamte stellt im Hinblick auf in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Beamte eine unmittelbare Diskriminierung dar. Diese knüpft unzulässiger Weise an die sexuelle Ausrichtung und nicht an den […]