Neuerungen im Versorgungsausgleich zum 01.09.2009

Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich neu geregelt. Voraussichtlich zum 1.9.2009 tritt das neue Gesetz in Kraft. Im wesentlichen ändert sich folgendes:

1. Bei Ehezeiten bis zu 3 Jahren Dauer, finde der Versorgungsausgleich nicht statt, es sei denn, einer der Eheleute beantragt die Durchführung ausdrücklich.

2. in Bagatellfällen (bis 25 € Monatsrente oder 3000 € Kapital) soll der Versorgungsausgleich nicht stattfinden.

3. notarielle Vereinbarungen der Eheleute über den Versorgungsausgleich sind deutlich leichter möglich. Insbesondere gilt die Jahresgrenze nicht mehr. So kann auch noch kurz vor dem Scheidungsverfahren eine notarielle Vereinbarung über den Versorgungsausgleich geschlossen werden und das Gericht muss nicht mehr zustimmen.

4. das Rentner und Pensionistenprivileg wird abgeschafft. (dazu schreibe ich noch einen gesonderten Artikel)

5. das Unterhaltsprivileg wird ebenfalls abgeschafft bezw. auf die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs begrenzt. (auch dazu schreibe ich noch einen gesonderten Artikel)

6. positiv: Das Rückfallprivileg wird auf bis zu 36 Monate erweitert. Bislang war es so, dass der Ausgleichsverpflichtete den Kürzungsbetrag auch dann dauerhaft verlor, wenn der Ausgleichsberechtigte später als 24 Monate nach Rechtskraft der Entscheidung verstorben ist beziehungsweise länger als 24 Monate den Ausgleichsbetrag bereits bezogen hat. Dieser Zeitraum wird auf 36 Monate erweitert.

7. beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich wird künftig nicht mehr die Bruttorente (inklusiv Steuern und Krankenversicherung), sondern die Nettorente für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs zugrundegelegt. Damit ergeben sich deutliche Vorteile für den Ausgleichspflichtigen.

8. Der Versorgungsausgleich kann nach der Reform auch dann durchgeführt werden, wenn beide Eheleute Ansprüche Wesdt und Ansprüche Ost erworben haben. Bislang wurde in den Fällen, in denen einer mehr Westansprüche und der andere mehr Ostansprüche hatte, das Verfahren ausgesetzt. Das wird anders, da nunmehr auch diese Ansprüche geteilt werden können.

Tipp, den Familienrichter noch gar nicht gern hören, da viel Arbeit auf sie zukommt (aber auch wir Anwälte reißen uns nicht darum):

Mit der Möglichkeit der internen Teilung der Ansprüche sollte einen Wiederaufnahme des Verfahrens über den VA möglich sein, wenn das Verfahren mangels vergleichbarer Ost- und Westansprüche ausgesetzt wurde.

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213 Reaktionen zu “Neuerungen im Versorgungsausgleich zum 01.09.2009”

  1. Franka

    bin seit 9 Jahren getrennt und war immer die besser verdienende. mein mann und ich wollen uns nicht scheiden lassen, jedoch sind wir uns einig das er meine rentenpunkte nicht möchte. kann man dies notariell beglaubigen lassen oder geht dieser verzicht gar nicht?

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ franka

    es gibt verschiedene Möglichkeiten eine notarielle Vereinbarung zu treffen.

    Sie können zum Beispiel den Endstichtag für die Berechnung des Versorgungsausgleiches auf den Tag der Trennung datieren. Damit werden dann nur die Ansprüche ausgeglichen, die effektiv in der Zeit des Zusammenlebens entstanden sind.

    Sie können auch einen generellen Ausschluss des Versorgungsausgleiches vereinbaren, wobei in diesen Fällen, wenn kein irgendwie gearteter Ausgleich vereinbart wurde, die Gerichte immer prüfen werden, ob eine solche Vereinbarung nichtig sein könnte.

    Sprechen Sie mit einem Notar, dem sie Ihre individuelle Situation geschildert haben, welche Lösung er für die praktikabelste hält.

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  3. Manuela

    Guten Tag,

    wie sieht es aus wenn mein Mann selbstständig ist die geschäfte schlecht laufen, wir sind getrennt lebend, ich habe vor Sozialhilfebeantragen, da es auf dauer so zu wenig geld ist, kinder haben wir keine gemeinsamen, aber ich 2 eigene.

    Er hat bedenken, das man das geld was ich von der Sozialhilfe bekomme für mich, von ihm zurückfordert.

    Ist dem so? deshalb er will auch gerne die scheidung vorziehen, um dem aus dem weg zu gehen.

    vielen dank
    Manuela

  4. Liesel

    Hallo, bisher war es doch so, dass dem in Rente gehenden Ausgleichsverpflichteten der Versorgungsausgleich abgezogen wird, auch wenn der Ausgleichsberechtigte noch keine Rente erhält. Der Versorgungsausgleich also irgendwo in der allgemeinen Rentenkasse versickert.

    Wird sich daran etwas ändern?

    Ich nehme auch an, das die Neuerungen nur zukünftige Scheidungen betrifft und dass sich nicht rückwirkend etwas ändert?

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ manuela

    Immer wenn jemand staatliche Transferleistungen beantragt und bekommt, wird der Staat prüfen, ob nicht jemand anders vordringlich für die Zahlungen verantwortlich ist.

    Insofern wird der Staat immer prüfen, ob Ihr Ehemann leistungsfähig ist und an Sie Unterhaltszahlung erbringen kann.

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  6. RA Thomas von der Wehl

    @ liesel

    Es wird sogar noch alles schlechter, als vorher. Wie dargestellt, fällt das Rentner-und Pensionistinprivileg und auch das Unterhaltsprivileg gilt nur noch insoweit, als tatsächlich Unterhalt gezahlt wird.

    Der Staat zieht hier alle Register, um die Not leidenden Rentenkassen etwas aufzubessern.

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  7. Dani

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Mein Freund lebt seit 1,5 Jahren getrennt von seiner Frau. Die beiden waren bereits bei einem Gerichtstermin, wo beide in die Scheidung eingewilligt haben. Nun ist es so, dass wieder ein Termin beim Amtsgericht ansteht. Bei diesem soll die Scheidung ausgesprochen werden und der Versorgungsausgleich festgelegt werden.
    Kann es sein, dass nach diesem Termin weitere folgen, in welchen der Zugewinnausgleich und Unterhalt geregelt wird? Muss dazu von der Gegenpartei Einspruch in die Scheidung erhoben werden?
    Gibt es hierzu eine Frist (ich meinte etwas von einem Monat gelesen zu haben).

    Vielen Dank

    Dani

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ dani

    eine Scheidung mit Versorgungsausgleich wird üblicherweise in einem Termin entschieden. Möglich ist, dass der weitere Termin, von dem Sie sprechen, nur ein Verkündungstermin ist.

    Grundsätzlich ist natürlich möglich, dass eine Partei des Scheidungsverfahrens auch nach der Scheidung weitere Verfahren anhängig macht. Dabei kann es um Zugewinn oder Unterhalt gehen. Für diese weiteren Verfahren muss nicht gegen das Scheidungsurteil Berufung eingelegt werden, wobei die Berufungsfrist einen Monat, nicht 4 Wochen, beträgt.

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  9. RP

    Frage: Frau 39 Mann 44 seit 22 Jahren verheiratet.Trennung Mann macht Angebot
    monatlich 50 Euro Riester-Rente bis 60 Lebensjahr wenn Frau auf Rentenpunkte verzichtet. Geht das durch bei einer Scheidung?

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ rp

    Ich bezweifle ganz erheblich, dass ein solches Angebot sachgerecht ist und in Form eines notariellen Vertrages durchstehen würde.

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  11. ohm

    ich habe mich 4 wochen nach der eheschließung wieder getrennt. (wir hatten/haben keinen gemeinsamen hausstand) die eheschließung ist nunmehr 14 monate her, im ehevertrag haben wir den versorgungsausgleich nicht notariell ausgeschlossen; macht es sinn, mit den scheidungsantrag zu warten, bis das neue gesetz kommt?
    danke

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ ohm

    Ich könnte mir vorstellen, dass das Familiengericht auch unter dem jetzigen Rechtssystem einem Ausschluss des Versorgungsausgleiches zustimmen würde. Dafür wäre aber eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten, die beide anwaltlich vertreten sind, notwendig.

    Alternativ können Sie natürlich mit dem Scheidungsantrag bis zum 1.9.09 abwarten.

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  13. » Versorgungsausgleich – neues Recht ab 1. September 2009 » Schwangerschaft-, Baby- und Kinder-Blog

    […] Eine weitere Neuerung ist der Ausschluss bei Geringfügigkeit. Das bedeutet also in Fällen, wenn beide Ehepartner fast gleich hohe Anrechte erworben haben oder der Wert des auszugleichenden Anrechts gering ist, kein Versorgungsausgleich stattfindet. Auch das sogenannte „Rentnerprivileg“ wird abgeschafft. […]

  14. Sabine

    Hallo Herr v.d. Wehl,

    ich (50 Jahre) bin im Juli 30 Jahre verheiratet, wir haben 1 Haus das noch mit 100.000 € belastet ist. Nun will mein noch Ehemann das Haus für (wie er sagt )
    100.00 € an unseren Schwiegersohn verkaufen.
    Da ich nicht mit im Grundbuch, sondern nur für die Schulden, eingetragen bin habe ich wie er sagt kein Mitspracherecht. Ist das so?
    Ich habe sein 18 Jahren eine Halbtagsstelle als Arzthelferin (immer in der gleichen Praxis), da ich nun im Begriff bin auszuziehen ist meine Frage ob mir von Seitens meines Mannes Unterhalt zustehen würde? Ich verdiene Netto 519,-, habe seit 3 Monaten noch einen Nebenjob (Zeitung austragen) bei dem ich auf 200,- komme.
    Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir eine Antwort schreiben könnten, natürlich nehme ich mir noch einen Anwalt nur ich würde schon gerne vorher wissen was in etwa auf mich zu kommt. Sollte ich ab der Trennung meine Steuerklasse ändern lassen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine

  15. Sabine

    Ich bin durch Zufall auf diese Seiten gestoßen und bin froh das es so ein Forum gibt, es sind doch einige gute Tipps darin.

  16. Manuela

    Ich bin zufällig auf dieser Seite gelandet, lebe seit 12 Jahren getrennt, mein Mann wollte keine Scheidung und ich konnte sie mir aus finanziellen und beruflichen Situationen nicht leisten. Er ist schon immer selbstständig und zahlt nicht in die Rentenkasse ein, meine Frage wenn wir jetzt die Scheidung beantragen, werde ich dann verpflichtet meine Rente an ihn abzutreten,ich war voll berufstätig!!

  17. Walter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich kann leider nicht herausfinden, ob ich (Pensionär) nach einem evtl. Tod meiner Ex-Ehefrau, für die ich nach der Beendigung ihrer Berufstätigkeit Versorgungsausgleich bezahlen muss, weiterhin diesen zahlen muss (evtl. an den Staat)?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichem Gruß
    Walter

  18. sandra

    Ich habe nun auch eine Frage:
    Mein Lebensgefährte ist Beamter. Seine Ehe wird geschieden. Die Noch-Ehefrau hat nicht gearbeitet. Nun haben wir gehört, dass es Beamte besonders hart trifft. Wird ihr Rentenanspruch ab Einreichen der Scheidung bereits abgezogen, bzw. wird die ihr zustehende Rente vom monatlichen Gehalt abgezogen?
    Mit freundlichem Gruss
    Sandra

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    Keine Angst: auch für Beamte gilt nichts anderes beim Versorgungsausgleich. Die errechneten Ausgleichsbeträge werden erst dann abgezogen, wenn der Beamte das Rentenalter erreicht beziehungsweise die Ausgleichsberechtigte Rente beanspruchen kann. Keinesfalls wird der Ausgleichsbetrag sofort vom monatlichen Gehalt abgezogen.

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  20. sandra

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
    Nun zahlt die Dame für zwei Kinder keinen Unterhalt. Gibt es denn irgendeine Möglichkeit, in diesem Fall Zahlungen gegeneinander auf zu rechnen. Das neue Unterhaltsgesetz umgeht sie, da sie aufgrund „beginnender Krankheiten“ nicht voll arbeiten gehen kann. (warum sollte sie auch…)
    Mit freundlichem Gruss
    Sandra

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    der VA kann wegen grober Unbilligkeit ausgeschlossen werden, wenn die Voraussetzungen des § 1587 c BGB vorliegen. Muss Ihr RA prüfen und vortragen.

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  22. Hans

    Sehr geehrter Herr Wehl,

    2001, ein Jahr nach der räumlichen Trennung von meiner Frau, wurde ein Ehevertrag erstellt.
    Meine Frau war Mandant und gab das inhaltl. Gerüst des Vertrages an – ich konnte zustimmen.
    Hinweise vom Anwalt und Notar auf Folgen insbes.. beim Ausschluß des Versorgungsausgleiches – der Gegenstand des Vertrages ist – waren für meine Frau und mich nicht von Bedeutung. Jeder wollte künftig vollständig auf eigenen Füßen stehen.
    Nun, nach weiteren 8 Jahren der Trennung, habe ich die Scheidung eingereicht. Dass gefällt meiner Frau scheinbar nicht (Verlust der evtl. Witwenrente).
    Deshalb möchte sie den Versorgungsausgleich ändern (sittenwidrig) in gesetzlichen Ausgleich.
    Das Gericht hat sich zunächst dazu nicht geäußert – will sich vor einer Entscheidung die Rentenansprüche etc. auflisten lassen.

    Meine Frau war und ist Selbständige mit 2 Geschäften und Angestellten, ist Handwerksmeister …
    Ich war Landesangestellter und jetzt Altersrentner.

    Mein Ziel muß es doch wohl sein, die angebliche Sittenwidrigkeit auszuräumen.
    Sollte das Gericht anders entscheiden habe ich ein großes Problem:
    Meine Rentenpunkte sind klar bestimmbar.
    Sie hat 18 Jahre Pflichtversicherung bei der Rente eingezahlt und dann sich privat mit einer Kapitallebensversicherung versorgt und …?

    Was sollte ich tun bzw. beachten?

    Danke

    MfG

  23. Renate

    Bin am 14.01.diesen Jahres Rechtskräftig geschieden worden.Die Folgesache Versorgungsausgleich wurde vom Scheidungsverbund abgetrennt und ausgesetzt bis zur Einkommensangleichung wegen angleichsdynamischer und dynamischer Rentenanwartschaften.
    Wann in etwa wird die Sache vom Amtsgericht wieder aufgerufen? Vielen Dank

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ renate

    ab dem 02.09.09 könnte die Sache entschieden werden. Wann Ihr Gericht aber dazu kommt. kann ich nicht sagen.

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  25. Renate

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.Eine Frage hab ich noch.Muß ich in dieser Angelegenheit wenn es soweit ist meine Rechtsanwältin konsultieren oder warte ich einfach ab? Ihrer geschätzten Antwort sehe ich entgegen.Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Renate

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ renate

    wenn Sie es eilig haben (gibt es Gründe), beauftragen Sie die Anwältin, ansonsten warten Sie einfach ab.

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  27. C. Müller

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit 2006 getrennt lebend, und habe nun die Scheidung eingereicht.
    (Prozesskostenbeihilfe bewilligt )

    Mein Mann ist selbstständig und hat keine private Altersvorsorge.
    Ich habe immer gearbeitet, Erziehungszeiten 2 Kinder, und eine private Altersvorsorge.

    Bekommt mein Nochehemann etwas von meiner Rente und von meiner privaten LV??????

    Über eine schnelle Rückantwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Müller

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ c.müller

    Im Versorgungsausgleich werden von demjenigen, der höhere Rentenansprüche erworben hat, Anteile an den anderen übertragen. Eine private Lebensversicherung hat hier nichts zu suchen, es sei denn, sie ist auf Rentenzahlungen gerichtet. Nur im Falle grober Unbilligkeit wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt. In den von Ihnen geschilderten Fällen kann allerdings regelmäßig nicht von grober Unbilligkeit gesprochen werden. Sie werden wahrscheinlich Rentenansprüche abgeben müssen.

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  29. C. Müller

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Was fällt unter grober Unwilligkeit??

    VG

  30. Carry

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    haben letzte Woche eine not. Vereinbarung unterschrieben. Inhalt u. a. Unterhaltsverzicht und Verzicht auf Versorgungsausgleich. Sind 30 Jahre verheiratet und wollten uns nicht gleich scheiden lassen. Notar empfiehlt uns, einen Anwalt zu konsultieren, wegen der Novellierung des Vers. ausgleichs ab 01.09.2009. Denkt, das ich nach 01.09.09 als Beamte dann zum Versorgungsausgleich herangezogen werden könnte. Mein Mann hat nach der Wende etwas weniger verdient. Haben noch 15 Jahre bis zur Rente/Pension vor uns.
    Sollte ich schnell einen Scheidungstermin anstreben?
    Danke im Voraus für Ihre Hilfe
    C.

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ c-müller

    Ich kann die Beispielsfälle nicht alle aufzählen. Sie sollten Ihren Rechtsanwalt fragen. Ich gehe aber davon aus, dass ihr Fall nicht unter grober Unbilligkeit fällt.

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  32. RA Thomas von der Wehl

    @ carry

    ich kann aufgrund so kurzer Sachverhaltsschilderungen keine abschließende Empfehlung geben. Wenn Sie erst nach dem 1.9.09 den Scheidungsantrag stellen, wird der notarielle Scheidungsfolgenvertrag hinsichtlich des Versorgungsausgleichs wirksam, ohne dass das Familiengericht dem zustimmen muss. Wenn Sie damit rechnen, ausgleichspflichtig zu sein, sollten Sie also diesen Termin abwarten. Ansonsten kann ich mich der Empfehlung des Notars nur anschließen.

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  33. Carry

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen.
    Was ist ein Scheidungsfolgevertrag?
    Beinhaltet er die gleichen Inhalte wie die notarielle Vereinbarung? In letzterer haben wir gegenseitige Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich ausgeschlossen.
    Danke und freundliche Grüße

    Carry

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ carry

    bitte keine vollständigen Namen. Sie finden sich sonst mit ihrem Namen innerhalb kürzester Zeit bei Google wieder. Ein Scheidungsfolgenvertrag ist nur ein anderer Name für die notarielle Vereinbarung, die Sie offensichtlich bereits geschlossen haben.

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  35. Carry Schulze

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    danke für die schnelle und verständliche Erklärung. Hat mich weiter gebracht.
    Ich wünsche Ihnen alles Gute
    Carry

  36. Klaus

    Hi,
    Euere Beiträge sind bis jetzt sehr hilfreich.
    Bei der Frage Versorgungsausgleich habe ich aber noch eine andere….:

    Was geht denn wirklich bei einem Gerichttermin ab? Also Scheidungstermin?
    Habe ich als Scheidungsgegner (in diesem Fall der Mann) , die Möglichkeit , dem Richter auch was zu sagen ?
    MfG

  37. Henrietta

    „Ihr“ ist gut; ich habe langsam ein schlechtes Gewissen für meine Beiträge hier. Ich bin selber durchs „googlen“ hier gelandet, finde die Seiten und den Einsatz eines Rechtsanwaltes neben seinem Beruf sehr gut. Ich bin mir aber unsicher, ob Beiträge von anderen „Geschädigten“ hier gefragt sind. Ich lasse mich aber gerne in meine Schranken verweisen 😉

    „Was geht bei einem Gerichtstermin ab?“ – ich kann dazu nur meine eigenen Erfahrungswerte sagen. Es kommt drauf an, ob jede Partei einen Anwalt hat oder ob man einen zusammen hat. Hat man einen gemeinsamen Anwalt (wie bei uns), um zB Kosten zu sparen, hat die Gegenseite (= derjenige, der keine Anträge stellt zB auf Unterhalt) nix zu sagen 🙂 und darf nur gnädig mit dem Kopf nicken.

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ henrietta

    ich achte nur darauf, dass hier ein freundlicher Ton herrscht und keine offensichtlichen juristischen Unrichtigkeiten gepostet werden. Ansonsten darf hier jeder auch seine ganz persönliche Meinung sagen.

    @ Klaus

    sagen dürfen Sie natürlich etwas, aber Sie können – wie schon geschrieben – keine prozessuale Anträge stellen.

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  39. Annett

    Hallo,

    ich möchte mich scheiden lassen, da mein Mann während der gesamten Ehedauer (6 Jahre) keiner Arbeit nachgehen wollte. Kann ich neben dem Versorgungsausgleich auch den nachehelichen Unterhalt eingrenzen (zeitlich und/oder betraglich)? Wir haben ein Haus gekauft, welches ich (eigentlich – da aus meinem Einkommen) bezahle, welche Möglichkeiten des Ãœbertrags bestehen hier?

    Viele Grüße und schon einmal danke für die Beantwortung der Fragen.

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ annett

    Möglichkeiten, die Scheidungsfolgen vertraglich zu regeln, gibt es viele. Dies setzt aber voraus, dass Ihr Mann an diesem Vertrag mitwirkt. Sollte er dies nicht tun, sehe ich einige Probleme auf Sie zurückkommen. Sie sollten beizeiten einen Fachanwalt für Familienrecht zwecks Beratung hinzuziehen.

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  41. Dani

    Hallo Herr von der Wehl,

    Sie hatten mir bereits Anfang April mit einem Rat sehr weitergeholfen.
    Mein Freund lebt seit fast 2 Jahren getrennt von seiner Frau. Die Scheidung wurde auch bereits ausgesprochen. Schon vor der Scheidung wurde Trennungsunterhalt gefordert. Hierzu gibt es nun Ende September einen gerichtlichen Termin. Mit dem Trennungsunterhalt wurde auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe von der Ex-Frau von meinem Freund gestellt.

    Wir hätten nun aber eigentlich folgenden Wunsch:
    Es ist bereits eine Einigung getroffen worden, welchen Betrag x (z.B. 5000 EUR) mein Freund insgesamt (Trennungsunterhalt und Zugewinnausgleich) an seine Ex-Frau zahlen wird.
    Man würde dann den vom Gericht ausgesprochenen Trennungsunterhalt von diesem Betrag abziehen (z.B. 5000 EUR -2500 EUR). Er würde ihr dann nach dieser Verhandlung beispielsweise noch zusätzlich 2500 EUR überweisen und Sie würde dafür einen Verzicht auf den Zugewinnausgleich und weiteren Unterhalt unterzeichnen.

    Nun aber meine Fragen:
    Ist es nicht möglich das laufende Verfahren einzustellen um früher zu einer Einigung zu kommen (auf den Betrag haben sich die Parteien ja bereits geeinigt)? Müsste seine Ex-Frau dann auf die Prozesskostenhilfe verzichten? Wer trägt in diesem Fall die Kosten für die bereits erbrachten Leistungen des Amtsgerichtes?
    Kann es von Nachteil für eine der Parteien sein, wenn der gesamte Betrag in einem Verzicht festgelegt wird?
    Würden Sie empfehlen, das laufende Verfahren nicht einzustellen?

    Vielen lieben Dank bereits vorab für Ihre Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dani

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ dani

    ich würde schon raten, den Vergleich gerichtlich protokollieren zu lassen. Nur dann besteht eine Rechtssicherheit in Form eines Titels. Die andere Lösung wäre, den Vergleich vor einem Notar zu beurkunden.

    Ein Problem könnte für die Frau nur dadurch auftreten, dass sie im Rahmen des Antrages auf Prozesskostenhilfe nunmehr für das Gericht erkennbar über Geld verfügt und aus diesem Grunde die Prozesskostenhilfe abgewiesen werden könnte.

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  43. Dani

    Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
    Ist dies dann nicht ein prinzipielles Problem?
    Sobald Ihr Geld (auch gerichtlich protokollierter Trennungsunterhalt und Zugewinnausgleich) zugesporchen wird, sieht es für Sie schlechter mit der Prozesskostenhilfe aus?
    Werden die Kosten im Falle der Prozesskostenhilfe eigentlich immer vom Staat getragen, oder kann es auch sein, dass diese mein Lebenspartner übernehmen muss.

    Würde es nicht generell Sinn machen, weitere Prozesskosten zu sparen?
    Wäre es auch ausreichend ,wenn ein Verzicht durch die beiden Anwälte aufgesetzt wird. Hat dies dann bereits einen notariellen Status?

    Kann eine aussergerichtliche Einigung im Extremfall sogar angefochten werden, wenn sie nicht, wie von Ihnen beschrieben, gerichtlich protokolliert wurde?

    Vielen Dank bereits vorab für Ihre Rückmeldung und viele Grüße

    Dani

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ dani

    Eine solche Vereinbarung ist formbedürftig, d.h. sie kann nur in Form eines gerichtlichen Vergleiches oder notariell rechtswirksam vereinbart werden.

    Einzelheiten besprechen Sie bitte mit dem beauftragten Rechtsanwalt. Ich kann hier, aufgrund der naturgemäß nur eingeschränkten Kenntnisse vom Sachverhalt, keine abschließenden Empfehlungen geben, nach denen sie sich richten können.

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  45. Manuela

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Mann (Pensionär ehemaliger Berufssoldat, 55 Jahre) und ich (Berufstätig, 49 Jahre, vorraussichtliche Rente mit 66) sind seit 25 Jahren verheiratet und leben seit 4 Jahren getrennt. Wir hatten vor, solange unsere beiden Kinder noch in der Ausbildung sind, diesen Zustand beizubehalten.
    Nun habe ich mit entsetzen von der Gesetztesänderung – Wegfall des Pensionärsprivilegs – gelesen. Würde das bedeuten, falls wir nach dem 1.9.2009 die Scheidung einreichen, der Versorgungsausgleich (ich war 10 Jahre nicht und die übrige Zeit überwiegend Teilzeit tätig) meinem Mann von der Pension sofort bei Ehescheidung abgezogen? Ist eigentlich noch etwas zu retten?
    Danke für eine baldige Antwort.

  46. Klaus

    Hallo Herr von der Wehl,

    unser Termin für die Scheidung ist der 27.08.2009 , also nach aktuellen Recht des Versorgungsausgleiches.
    Ich werde in meinem Beruf mit 50 J. In den Vorruhestand gehen müssen (Personalabbau im Bergbau) bin jetzt 44J. alt, meine Frau wird dann 42 Jahre alt sein. Sie wird aller Vorraussicht erst mit 67 Rentenbezugsfähig sein und mir würden aber ab 50 J. schon ihre erworbenen Entgeldpunkte in Form von 12J. Ehe = ca. 10 Entgelpunkten = 10x 27.20 € jeden Monat abgezogen. Also hat meine Frau 25 Jahre nichts von dem Geld, das mir ab 50J. abgezogen wird. Ich bin mit 50J. auch noch weiter meinen Kindern unterhaltspflichtig, 2014 sind sie 17 und 21 Jahre. Bis jetzt hat sie nur Rentenansprüche in Form der Entgeldpunkte von mir plus Erziehungsjahre, weitere Entgeldpunkte könnte sie selber in Form von eigener Arbeit und Ihrem neuen Lebnspartner erwerben (Heirat ihrerseits ist geplant). Meine vom Rententräger ausgerechnete ungefäre Rente nach Abzug der Entgeldpunkte meiner Frau und dem zu zahlenden Unterhalt an meine Kinder wird weniger sein als der Selbstbehalt zum Leben und müßte dann staatliche Unterstützung beantragen.
    Wir haben im Mai 2008 den Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen, meine Frau ist uneingeschränkt einverstanden damit. Kann ich dann wie nach geltender Möglichkeit das „Unterhaltsprivileg“ zur anwendung bringen, wenn der Richter den notariellen Verzicht auf Versorgungsausgleich ablehnt? Wir haben einen gemeinsamen Anwalt (Meine Frau als Antragstellerin).
    Kann ich ohne eigenen Anwalt den Sachverhalt dem Richter darlegen und auf das Unterhlaltsprivileg verweisen wie in Ihrem anderen Artikel schon beschrieben, eine Unterhaltszahlung an meine Frau von monatlich 50€ anbieten ?
    Meine Frau hat auch den Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen, ist es möglich selber auch einen Antrag zu stellen ?
    Im Moment bin ich ratlos wie es weiter gehen soll und wäre für Ihren Rat dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    Die Vertretung durch einen guten Fachanwalt im Familienrecht kostet Sie circa 1000 bis 1500,00 €. Ich denke, dieses Geld wäre in ihrem Falle sehr gut angelegt. Es kann natürlich sein, dass der Richter dem Ausschluss des Versorgungsausgleiches zustimmt, bei einem Betrag von 270 € habe ich da aber meine Zweifel. Der Sachverhalt sollte daher von einem Rechtsanwalt detailliert dargelegt und begründet werden, dass so die Chancen für eine Zustimmung des Gerichtes deutlich steigen.

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  48. Manuela

    Schade, dass ich keine Anwort bekomme.

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ manuela

    wenn Sie sich nicht scheiden lassen, bleibt alles beim alten. Wenn eine Scheidung nach dem 01.09.2009 eingereicht wird, wird tatsächlich Ihrem Mann der Betrag aus dem Versorgungsausgleich sofort von seiner Pension abgezogen, ohne dass Sie etwas davon hätten.

    Die Alternative wäre ein sofort eingeleitetes Scheidungsverfahren, wobei sie nicht mehr viel Zeit haben. Im Augenblick diskutieren wir, ob schon die Einleitung des Scheidungsverfahrens ausreicht, oder ob der Scheidungsantrag der Gegenseite auch schon zugestellt sein muss. Beide Auffassungen werden vertreten und im schlimmsten Falle müsste also dafür Sorge getragen werden, dass der Scheidungsantrag der Gegenseite auch bereits zugestellt wird, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt.

    Eine weitere Alternative wäre, dass ein notarieller Vertrag geschlossen wird, der den Ausschluss des Versorgungsausgleiches vorsieht und für die/den Ausgleichsberechtigten eine alternative Versorgung beinhaltet. Wie diese alternative Versorgung aussehen könnte, ließe sich aber nur dann klären, wenn der Ausgleichsbetrag jedenfalls circa feststeht und entsprechende Fachleute für eine alternative Altersversorgung eingeschaltet werden.

    Also keine Angst, Lösungen gibt es immer.

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  50. bethsy d.

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann und ich haben uns im vergangenen Jahr nach knapp 5-jähriger Ehe getrennt. Bedauerlicherweise haben wir keinen Ehevertrag geschlossen, wollen uns aber so scheiden lassen, dass jeder materiell so dasteht als hätte es diese Ehe nicht gegeben. Wir haben keine gmeeinsamen Kinder. Es gab keinen gemeinsamen Hausstand, auch sonst keine gemeinsam angeschafften Dinge.

    Nun habe ich gelesen, dass der gegenseitige Verzicht auf Versorgungsausgleich auch gleichzeitig Verzicht auf Zugewinnausgleich beinhaltet, wir also durch diesen Versorgungsausgleichsverzicht mit einem Schlag alles andere auch geregelt haben. Stimmt das? Falls ja, geht das auch nach dem 1.9. noch auf diesem Weg?

    Freundliche Grüße!

  51. RA Thomas von der Wehl

    @ bethsy

    Es ist richtig, dass nach § 1414 BGB die Gütertrennung zwischen den Eheleuten als vereinbart gilt, wenn der Versorgungsausgleich (vertraglich) ausgeschlossen wird.

    Darüber wird ein Notar auch immer belehren und fragen, ob diese Folge eintreten soll oder nicht.

    Dies wird auch nach dem 01.09.2009 gelten. Was nicht mehr notwendig ist, ist die Einhaltung eines Jahres nach Abschluss eines solchen notariellen Vertrages so dass ich dazu raten würde, den Vertrag jetzt zu schließen und den Scheidungsantrag ab dem 02.09.2009 zu stellen. Wenn Ich behilflich sein soll, klicken Sie auf das nachfolgende Symbol.

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  52. Klaus

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    danke erst mal für die Antwort.

    Können sie mir denn wenigstens sagen, ob ich die Möglichkeit des Unterhaltsprivilegs nutzen kann und kann das dann nur ein Anwalt in die Wege leiten ?

    MfG

  53. Manuela

    Hallo Herr von der Wehl,
    vielen Dank für Ihre Antwort (Nr.49) zu meiner Frage (Nr.45).
    Mein Mann hat jetzt einen Termin bei einem Fachanwalt vereinbart.
    Die von Ihnen dargestellte Möglichkeit – Ausschluss des Versorgungsausgleichs mittels notariellen Vertrag – strebt mein Mann wohl an. Ich habe dabei aber irgendwie Bauchschmerzen schon allein deshalb, weil wohl niemand weiß, was ein heute festgestellter Betrag wohl in ca. 15 Jahren Wert ist (mein Renteneintritt).
    Viele Grüße M.

  54. Camilla

    Sehr geehrter RA Herr von der Wehl,
    für die bereits geleisteten Antworten danke ich Ihnen, da diese allgemeingültigen Charakter haben.
    Aus unserer 37jährigen Ehe gingen 2 Kinder hervor, das letzte, heute 21jährige ist zu 100 % schwerbehindert. Wir leben seit 17 Monaten getrennt, das Kind bei mir. Der Vater kommt der Unterhaltsverpflichtung lt. -titel nicht nach.Ende August soll die Ehe geschieden werden. Ich bin seit der Geburt des Kindes nicht mehr berufstätig, da mit der Pflege betraut.
    Was sollte ich im Rahmen der bevorstehenden Scheidung, PKH wurde bewilligt, beachten?
    Für Ihre Antwort dankt im Voraus Camilla.

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ manuela

    zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleiches kann ein Anwalt ihnen im Moment sicherlich nicht raten. Gehen Sie auch davon aus, dass ein von ihrem Mann beauftragte Anwalt niemals objektiv sein darf. Er wird immer versuchen, dass für Ihren Mann optimale herauszuholen. Aus diesem Grunde würde ich selbst einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten.

    Nur um Ihnen die Dimensionen klarzumachen: wenn Sie heute in der Rentenversicherung sich einen Rentenanspruch von 100,00 € monatlich kaufen wollen, müssen sie dafür einen Betrag von 26.000,00 € einzahlen. Das bedeutet, dass bei einem Ausgleichsanspruch von 400 € über mehr als 100.000,00 € gesprochen wird.

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  56. Klaus

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage…..
    Hat es in der heutigen Zeit kein Anwalt es nötig einen zukünftigen Mandanten anzurufen oder zu kontaktieren ?
    Ich war mit meinem Problem beim Amtsgericht wegen Rechtsbeihilfe und hatte mit 2 Anwälten gesprochen, beide hatten keine Ahnung mit Scheidungen.
    Diese Woche habe ich meine Versicherung angerufen und eine Schadensnummer bekommen: Das heißt, das meine Versicherung keine Anwaltskosten übernimmt, aber ein Beratungsgespräch in Höhe bis zu 190.-Euro übernimmt.
    Diese Woche habe ich weitere 2 Anwälte angerufen und keiner hat zurück gerufen!
    Ich werde wohl Morgen den 5.!!!!! Anwalt aus dem Branchenbuch anrufen und vielleicht auch Füße küßen müssen, bis mich jemand anruft!
    Traurig oder ? Geht es allen Anwälten so gut, das sie Fälle einfach ablehnen oder ignorieren ?, denen sie nicht gewachsen sind ?

    MfG Ein trauriger Klaus, der nächste Woche zur Scheidung muß, aber immer noch keinen Anwalt hat!

  57. Klaus

    Achso, was ich noch hinzufügen muß,
    wenn man einen Anwalt Anruft, dann bekommt man erst die Sekretärin ans Telefon, also leitet diese das Anliegen weiter.
    Fein, das man dann als Anwalt aussuchen kann wen man zurückruft.

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    ihre Schilderungen sind sehr ungewöhnlich. Ich bin aber gerne bereit, nachzuschauen, ob ich einen geeigneten Fachanwalt für Familienrecht für sie finden kann. Dazu benötige ich den gewünschten Kanzleisitz dieses Rechtsanwaltes. Ich würde mich dann bei Ihnen melden.

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  59. Kramer

    wenn die Ehe nach 30 jahren Ehe 200t geschieden worden ist, man keinereli Unterhalt bekommt aber es sich jetzt herausstellt dass man voll Erwerbsunfähig ist und es eigentlich schon zum damaligen Zeitpunkt war, kann man Unterhalt noch nachträglich geltend machen?
    Wäre dankbar über eine Antwort.

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ kramer

    Unterhalt kann für den Zeitraum geltendgemacht werden, ab dem erstmals mit Inverzugsetzung der Wirkung gefordert wurde. Ob und wann dies bei Ihnen der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Notfalls sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht befragen.

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  61. Beleen

    hallo herr von der wehl,

    mein ehemann und ich leben seit 3 jahren getrennt sind seit 10 jahren verheiratet. da ich letztes jahr ein kind von meinem damaligen partner bekommen habe hat mein mann über seinen anwalt den scheidungsantrag gestellt, damit das kind nach der scheidung ohne die vaterschaftsanfechtungsklage als das kind meines ex-partners anerkannt werden kann. in der ganzen zeit unserer ehe hat mein mann nichts in die rentenversorgung eingezahlt. zuerst nichts, weil er als selbständiger offensichtlich keine „lust“ dazu hatte, danach nichts, weil er mit seiner firma pleite gegangen ist ( wurde auch weg. betruges in diesem zusammenhang auf bewährung verurteilt, hat auch riesige schulden beim finanzamt) und nichts den „gläubigern in den rachen schmeissen“ wollte- sein o-ton.
    ich selbst musste eine verbraucherinsolvenz beantragen, da er meinen namen für die verträge mit seinen lieferanten missbraucht hat und ich plötzlich mit mahnungen und vollstreckungsbescheiden konfrontiert wurde. diese läuft am ende dieses jahres zum glück aus. so betrachtet bezahlte ich mein ganzes eheleben für diesen schmarotzer. was mich interessiert ist- wäre in meinem fall die grobe unbilligkeit anzuwenden und wenn ja, brauche ich dafür einen anwalt? wie gesagt er selbst wird von einem anwalt vertreten und um kosten zu sparen wollte ich auf einen verzichten.
    mein bald ex kommt aus einer wohlhabenden familie, sie besitzt mehre häuser und grundstücke ich habe nur das, was ich mir erarbeitet habe, auch wenn weg. der insolvenz in den letzten 7 jahren nichts übrig bleiben konnte, habe ich immerhin meine rente erarbeitet.
    mein partner hat sich während der schwangerschaft von mir getrennt und ich will auch nichts mehr von ihm wissen.
    das spielt bei der scheidung vermutlich keine rolle, aber wenn es um die sicherung im alter geht, kann man davon ausgehen, dass ich wenn zusätzlich meine rentenpunkte an meinen mann abgegen muss, so ziemlich bescheiden da stehen werde- gerade als alleinerziehende…

    der scheidungstermin ist am 01.09.09.

    was würden sie mir bitte raten?

    vielen herzlichen dank!

  62. Kramer

    Hallo Herr van der Wehl,

    was bin ich froh, dass Sie uns hier auf dieser Seite helfen. Ich nehme nochg einmal Bezug auf vorangegangene Mail. In dieser hatte ich mich unklar ausgedrückt. Meine Ehe wurde 2007 nach 30 jahren geschieden, im Zusammenhang der Trennung suchte ich nach einem Volltimejob um mich versorgen zu können. Damals war ich schon zu 60% schwerbeschädigt aber da die gegnerische Seite mich dermaßen bedrängte dsah ich keine andere Möglichkeit um den Versuch zu starten volltags zu arbeiten. Mein Gesundheitszustand verschlechterte sich nun immer mehr und seid 8 Monaten bin ich nuin durchweg krankgeschrieben und lt. Ärzte werde ich auch nicht mehr in diesem Maße arbeiten können.Mein AG wird daher auch die Zustimmung einer Kündigung vom Versorgungsamt bekommen. Lt. Scheidungsurteil bekam ich keinen Unterhalt zugesprochen.
    Die krankheiten bestanden jedoch schon zum Zeitpunkt der Scheidung. Kann man im nachhinein dagegen noch etwas unternehmen oder muss ich mich abfinden bald Sozialhilfeempfänger sein zu müssen?
    Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort,
    freundliche Grüße M. Kramer

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ kramer

    wenn durchgehend ein Unterhaltsanspruch vorhanden war, die unter Unterhaltskette also nicht durchbrochen ist, kann auch jetzt noch Unterhalt geltendgemacht werden. Einzelheiten muss aber ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht prüfen.

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  64. RA Thomas von der Wehl

    @ beleen

    sie sollten zumindest versuchen, auf den Ausschluss des Versorgungsausgleiches hinzuwirken. Dies können Sie aber nur mit einem eigenen Anwalt.

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  65. Kramer

    @ 63 Werter Herr v.der Wehl,

    ich bekam bei meiner Scheidung keinen Unterhalt zugesprochen, da ich mir im Zuge der trennung einen Volltimejob gesucht habe, den nun aber nicht mehr ausführen kann.
    Was habe ich für Möglichkeiten dem Staat nicht auf der tasche zu liegen?

    Freundlichst
    M. kramer

  66. Klaus

    Hallo Herr von der Wehl,
    heute war mein Scheidungstermin.
    Ich hatte aber endlich einen Lichtblick in Sachen Anwälte zu verzeichnen!
    Der 4. Anwalt hatte sich bei mir gemeldet (zwar verspätet, aber dennoch) und mir schon einige Tips gegeben. Er hatte aber keine Zeit, mich eventuell zu vertreten und gab mir eine Empfehlung für den 5. Anwalt, den ich dan angerufen habe. Dieser Anwalt, hat mir ohne wenn und aber, am Telefon Tip`s für meinen Gerichtstermin gegeben, die mir wirklich weiter geholfen haben! Er hatte auch nicht die Ambitionen mich zu einem Beratungsgespräch einzuladen, habe es ihm angeboten, was mich natürlich etwas gekostet hätte .
    Er sagte nur nach seiner ausführlichen, 30 minütigen Beratung per Telefon, das ich mir das Geld sparen sollte und wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, ich mich einfach melden sollte.
    Wenn alles gut gehe, sollte ich ihn nur weiter empfehlen.

  67. Klaus

    .

  68. Klaus

    Ich wollte nur sagen , das ich Herr von der Wehl als

  69. Klaus

    Wenn alles gut gehe, sollte ich ihn nur weiter empfehlen.

  70. Klaus

    scheint nicht alles online gestellt zu werden.

  71. Monika

    Hallo Herr von der Wehl,

    habe mit großem Interesse alle Beiträge hier gelesen, aber mein „spezieller“ Fall ist dabei nicht abgebildet.

    Ich (45) lebe seit einem knappen Jahr getrennt, mein Mann (50) hat die Scheidung jetzt eingereicht (ist mir aber noch nicht zugestellt worden). Unsere drei Kinder (16, 13, 8) leben bei mir. Ich war in den 17 Jahren unserer Ehe immer berufstätig und habe Rentenpunkte erworben – Haushalt und Kinder habe ich „nebenbei geschmissen“.

    Er hat einen großen Teil der Ehezeit keine Rentenbeiträge gezahlt, erst seit etwa 5 Jahren arbeitet er in einem Angestelltenverhältnis, wo er auch einzahlt.

    Das sieht wahrscheinlich für mich nicht gut aus, oder? Obwohl er wahrscheinlich bald ein abbezahltes Haus erben wird und ich vor dem nichts stehe, lediglich Schulden, da ich dumm genug war, einen Kredit nur auf meinen Namen aufzunehmen – was mich möglicherweise auch noch in die Privatinsolvenz treibt.

    Ich habe aber noch einen Versicherungsvertrag (Direktversicherung) der unverfallbar ist und den ich bereits 5 Jahre vor unserer Ehezeit abgeschlossen hatte. Ich habe ihn nach einem guten Jahr Ehe ruhend gestellt, da wir die Einzahlungen fürs Eigenheim benötigten. Mir würde dann am Ende der Laufzeit eine komplette Summe ausbezahlt werden.

    Habe ich es richtig verstanden, dass dieser Vertrag nicht beim Versorgungsausgleich berücksichtigt würde? Ist das evtl. mein Lichtblick am Horiont?

    Ich danke im Voraus für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüße von der nicht schlafen könnenden Monika G.

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ monika

    Die bereits ausgezahlte Direktversicherung sollte nicht mehr in den Versorgungsausgleich fallen können. Dort werden ohnehin nur private Versicherungen berücksichtigt, die auf eine Rentenzahlung gerichtet sind.

    Ob hier Härtegründe vorliegen, die den Ausschluss des Versorgungsausgleiches rechtfertigen würden, kann ich nicht beurteilen. Sie sollten dazu einen Fachanwalt für Familienrecht erfragen, der alle Einzelheiten des Falles kennt.

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  73. Kordula

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    bin ein scheidungsneuling und brauchen einen kurzen Rat. Bin seit Januar 09 getrennt nach 7 jähriger Ehe. Vor und während der Ehe/Trennung war/ist mein Mann Student. Haben eine Tochter. In der der Zeit der Ehe gab es seinerseits kaum Einkommen. Ich musste alles finanzieren. Vermögen gibt es keines. Trennungsgrund ist seine Einstellung (Will nicht arbeiten) Wie könnte es bei mir aussehen was Zugewinn/Rentenpunkte gilt. Können wir einen Anwalt nehmen. Was raten Sie?

    Danke

  74. RA Thomas von der Wehl

    @ kordula

    wenn nur Sie in der Ehe Anwartschaften auf eine Altersversorgung erworben haben, würde ich dringend raten, von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen zu lassen, ob die Ausschlussgründe des Versorgungsausgleiches bestehen. Sollten Sie eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes.

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  75. Greg

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich und meine Ehefrau leben seit ca. 6 Monaten voneinander getrennt. Vor 3 Monaten haben wir eine notarielle Scheidungsvereinbarung geschlossen, in der u.a. auch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde. In der Vereinbarung ist aber festgehalten, dass dieser Ausschluss nach dem damals geltenden § 1408 Abs. 2 S. 2 BGB unwirksam wird, wenn schon vor Ablauf eines Jahres der Scheidungsantrag gestellt wird.

    Meine Frage ist nun, ob wir die Jahresgrenze nun einhalten müssen oder ob die neue Regelung für uns automatisch gilt? Unser Ziel ist es, uns möglichst bald scheiden zu lassen und dabei keinen Versorgungsausgleich, Vermögensausgleich oder ähnliches durchzuführen.

    Danke!

  76. RA Thomas von der Wehl

    @ greg

    wenn Sie die Scheidung nach dem 1. September 2009 einreichen, gilt für Sie das neue Recht und damit ist die Jahresgrenze weggefallen. Wann der Ehevertrag gemacht wurde, spielt keine Rolle.

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  77. Kramer

    Werter Herr von der Wehl,

    nun ist das neue Scheidungsgesetz in Kraft getreten. Ich wurde 2007 geschieden und die Berechnung des Versorgungsausgleiches wurde ausgesetzt.Lt. Scheidungsurteil wird bei meinem Versorgungsausgleich eine private Rente (betrieblich) meines Exmannes angerechnet. Geschieht das monatlich oder wird das in einer Einmalzahlung erbracht und gibt es schon eine Regelung ab wann man die Aussetzung des Versorgungsausgleiches nun wieder aufnehmen kann? Vorraussichtlich werde ich EU Rente beantragen müssen und bin auf den versorgungsausgleich angewiesen.
    Es wäre nett wenn Sie mir hier weiterhelfen würden.

    Mit frdl. Grüßen
    M. kramer

  78. RA Thomas von der Wehl

    @ kramer

    zunächst wäre wichtig zu wissen, warum der Versorgungsausgleich ausgesetzt wurde. Nur dann kann beurteilt werden, ob er jetzt aufgenommen werden kann. Davon gehe ich aber aus.

    Ich würde mich an Ihrer Stelle mit dem Anwalt in Verbindung setzen, der das Scheidungsverfahren für Sie geführt hat und dort bitten, den Versorgungsausgleich nunmehr durchführen zu lassen.

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  79. Kramer

    Herr von der Wehl, der Versorgungsausgleich wurde ausgesetzt, wegen Ost – und Westanwartschaften, dazu gab es bislang keine Berechnungsformel

  80. RA Thomas von der Wehl

    @ kramer

    diese Verfahren können jetzt wieder aufgenommen werden. Bei dem zu erwartenden Andrang würde ich nicht lange warten.

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  81. Kramer

    Herr von der Wehl,
    gestatten Sie mir bitte noch eine Frage. Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht wurde mir empfohlen den Versorgungsausgleich wiederaufzunehmen und das habe ich auch meiner Anwältin mitgeteilt. Kommen denn jetzt etwa noch einml Kosten auf mivch zu oder sind diese bereits in der Endabrechnung enthalten gewesen?

    Frdl. Gruß
    M. Kramer

  82. Kramer

    Nun ja – dann wird wohl meine Anfrage leider unbeantwortet bleiben……

    Mit freundlichen Grüßen

    M-Kramer

  83. Nela

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Freund hat sich nach 6-jähriger Ehe 2007 von seiner Ex-Frau getrennt. Die Scheidung ist bereits rechtskräftig der Versorgungsausgleich ist bereits durch. Bei der Anhörung bezüglich des Trennungsunterhaltes hat die Richterin gesagt, dass es „möglicherweise auf einen Vergleich hinauslaufen würde“. Was bedeuted dies?
    Wenn sich die Einkünfte nicht verändert haben ist dann der nacheheliche Unterhalt ähnlich hoch zu erwarten wie der Trennungsunterhalt? Kann dieser bei einer Ehezeit von sechs Jahren (auch wenn die Antragstellerin aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen) kann befristet werden?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung und viele Grüße

    Nela

  84. RA Thomas von der Wehl

    @ nela

    Die Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt sind anders, als die Voraussetzungen für den nachehelichen Unterhalt. Insofern kann ich nicht sagen, was mit dem nach ehelichen Unterhalt passiert. Nach der aktuellen Rechtssituation kann auch ein Krankheitsunterhalt begrenzt oder befristet werden.

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  85. Nela

    Hallo Herr von der Wehl,

    erstmals vielen Dank für die Rückmeldung.
    Was ist dann ein Vergleich beim Trennungsunterhalt?

    Vielen Dank bereits vorab und Grüße,

    Nela

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ nela

    der gilt nur für die Zeit der Trennung, endet also mit Rechtskraft der Scheidung

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  87. Nela

    Hallo Herr von der Wehl,

    aber was genau ist ein Vergleich? Ich kann mit dem Wort ansich hier nichts anfangen.

    Entschuldigen Sie, dass ich Sie hiermit nochmals behelligen muss.

    Vielen Dank und Grüße

    Nela

  88. RA Thomas von der Wehl

    @ nela

    ein Vergleich ist ein gegenseitiges Nachgeben von den ursprünglich aufgestellten Maximalforderungen. Jeder lässt etwas von seinen Forderungen nach und man landet beim Ergebnis, mit dem beide leben können.

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  89. Nela

    Vielen lieben Dank! Dies war die erhoffte Antwort!

    Viele Grüße

    Nela

  90. lule

    hallo herr von der wehl,
    ihre seite ist sehr informativ.es geht um meinen partner.
    wir leben seit ca 20 mon zusammen.er ist seitdem von seiner frau getrennt.(35j ehe.sie wohnt in dem gemeinsam erworbenen haus,welche von beiden noch abbezahlt wird.beide arneiten.frau verdient etwas weniger.jetzt wurde bei der frau meines partners brustkrebs festgestlllt,darum will er noch mit einem scheidungsantrag warten.(die frau ist auch depresss)mein partner denkt,er könne mit ihr reden wegen dem versorgungsausgleich:er würde ihr die wohnung welche sie ja bewohnt. überlassen wenn sie auf ihre rentenansprüche gegenüber ihm verzichten würde.es ist ein haus mit 2 wohnungen.(das haus wird mom von beiden abbezahlt.geht sowas?
    ansonsten: habe ich als partnerin evtl. ansprüche?falls mein partner sterben würde?kann ja alles passieren.
    danke für ihre antworten.
    jule

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ jule

    Die Eheleute könnten einen notariellen Vertrag schließen, in dem die Ehefrau zum Beispiel auf den Versorgungsausgleich verzichtet, weil ihr das Haus zum Alleineigentum überschrieben wird. Ob dies finanziell Sinn macht, kann ich natürlich nicht beurteilen.

    Sie haben derzeit als Lebensgefährtin keinerlei Rechte. Hier könnte allenfalls ein Testament etwas ändern.

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  92. jule

    ……………danke für ihre schnelle antwort
    grüßle

  93. Real123

    Habe folgende Frage:
    Mann seit Beginn Ehe selbständig, dann Insolvenz seit 4 Jahren (womit private Rentenvorsorge „futsch“ war), nur als Aushilfe gearbeitet bis dieses Jahr, jetzt Festanstellung während INsolvenz. Frau seit 3. Jahr Ehe Vollzeit arbeitend (vorher Kinderbetreuung und im Ehemann-Betrieb mitgearbeitet, unentgeltlich). Da Gastronomiebereich, hat Mann immer „inoffiziell“ mehr Geld gehabt (Trinkgeld).

    Ehevertrag schon lange geschlossen, nun noch notarielle Beurkundung, dass beide auf den Versorgungsausgleich verzichten. Durch das neue Gesetz 01.09.09 mache ich mir Sorgen, dass ein Gericht dies als nichtig einstufen könnte, da mein Mann ja „offiziell“ nichts eingezahlt hat.

    Wie sieht es denn aus, wenn beide vor dem Gericht erklären, dass sie verzichten (mein Mann möchte auf keinen Fall etwas von mir…)?

    Vor allem zögern wri die Scheidung wg. seiner Insolvenz raus, aber damit schneide ich mich ja dann noch mehr ins eigene Fleisch? Bei einem Anwalt war ich bereits, der mir den notariellen Ausschluß empfohlen hat.

  94. RA Thomas von der Wehl

    @ real 123

    Mit dem Ausschluss des Versorgungsausgleiches durch steht kann ich nicht beurteilen. Dies hängt vom Einzelfall ab. Aber ein solcher Vertrag existiert, würde ich ihn doch bei Gericht mit dem Scheidungsverfahren einreichen und abwarten, wie sich das Gericht dazu stellt. Wenn noch kein solcher Vertrag existiert, würde ich ihn in jedem Falle notariell abschließen.

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  95. Holger

    Hallo

    Mein Trennungsjahr endete Mai 2009.
    Ich habe auf einen Scheidungstermin im Oktober gehofft. Leider ist es bisher nicht dazu gekommen, weil meine Frau die erforderlichen Rentenunterlagen nicht eingereicht hat. meine Rentenunterlagen wurden im Juni 2009 eingefordert.
    Habe ich wirklich, wie meine Anwältin mir sagt, keine andere Möglichkeit, als abzuwarten, und Unterhalt zu zahlen, bis meine Frau sich so gnädig erweisst, die Unterlagen einzusenden?
    Ich verstehe das nicht, weil sie einen Vorteil davon hat den Scheidungstermin hinaus zu zögern, und mit dem Verschleppen der Rentenunterlagen damit ein einfaches Werkzeug hat.
    Für eure Ratschläge ware ich sehr dankbar

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ holger

    wenn die Gegenseite sich tatsächlich weigert die erforderlichen Unterlagen im Versorgungsausgleich vorzulegen, kommt eine gesonderte Klage auf Abgabe dieser Unterlagen in Betracht.

    Gleichzeitig sollte man die Gegenseite darauf hinweisen, dass nach dem neuen Kostenrecht im Familienrecht eine Kostenverteilung abweichend von der üblichen Kostenaufhebung möglich ist. Das könnte dann auch bedeuten, dass die Gegenseite zum Beispiel die Kosten, soweit es den Versorgungsausgleich angeht, vollständig übernehmen muss.

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  97. Holger

    Recht herzlichen Dank für den Hinweis
    Ich finde es toll, daß sie hier solche Hinweise geben

    nochmals vielen dank

  98. Albert

    Hallo Herr von der Wehl
    bin seit 20 Jahren geschieden und seit 1999 Rentner. VA fand bei Scheidung statt. Meine Exfrau hat nun beim Familiengericht einen Antrag auf Teilung des Ruhegeldes bzw. Werksrente gestellt.
    Wie sind meine Aussichten?

    Herzl. Grüsse …

  99. Andreas

    Guten Tag, Herr RA Thomas von der Wehl,
    ich habe die Inhalte Ihrer Web-Seite mit Interesse gelesen, dadurch einige interessante Anregungen bezgl. meiner Situation gefunden und hoffe, durch Antwort auf meine noch offenen Fragen dem Lauf der Dinge vielleicht gelassener entgegen sehen zu können.

    Ich bin Pensionär (59), meine Frau (52) ist seit 21 Jahren Hausfrau und hat eine kleine Rentenanwartschaft. Wir leben (nicht offiziell) getrennt, ich unterhalte meine Frau, kein „Rosenkrieg“. Wir haben ein Haus.

    Eine Scheidung ist zwar (noch) nicht im Gespräch, kann sich aber ergeben (evtl. Finden eines anderen Partners). Wenn ich oben genanntes richtig verstanden habe, würde bei Scheidung sofort ein Großteil meiner Pension als VA abgezogen, aber wohin entschwindet dieses Geld?

    Wie ich oben gelesen habe, kann man den gesetzlichen VA ausschließen und eine andere, individuelle Regelung notariell vereinbaren. Wie kann sie aussehen und was ist dabei das Wichtigste, was zu beachten ist?

    Für mich ist es wichtig, dass durch evtl. Ausschluss der gesetzlichen VA meine Pension zum derzeitigen Leben, auch nach Scheidung erhalten bleibt.

    Freundliche Grüße
    Andreas

  100. RA Thomas von der Wehl

    @ albert

    wir haben ein in vielen Bereichen neues Recht zum Versorgungsausgleich. Praktische Erfahrungen liegen hier noch nicht vor, da dieses Gesetz erst seit dem 1. September 2009 gilt. Ich kann derzeit nicht beurteilen, wie die Chancen in so einem Einzelfall aussehen.

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  101. Kramer

    Werter Herr von der Wehl,

    ich weiß mir wirklich bald keinen Rat mehr.Ixch hatte hier mehrfach versucht eine Antwort zu bekommen bzgl, Wiederaufnahme Versorgungsausgleich wegen Aussetzung, da zum Scheidungstermin 2007 noch keine Regelungen für Ost und Westanwartschaften möglich waren. Ich bat meine Scheidungsansanwältin vor 2 Monaten um Klärung des Versorgungsausgleiches mit der Bitte dies beim zuständigen gericht abzufordern, bis heute keine Antwort. Was würden Sie mir empfehlen? Ich bin kurz davor EU rente einzureichen und benötige dazu die Angaben des Versorgungsausgleiches zur Berechnung,

    ich bin dankbar für eine Antwort –

    MfG M. Kramer

  102. Tina

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit 1997 verheiratet. Mein Mann ist selbständig mit einem 1-Mann-Maler-Betrieb. Wir leben seit November 2002 getrennt, aufgrund von damals alkoholbedingten Gewaltausbrüchen meines Mannes; die räumliche Trennung erfolgte unter Einsatz von Polizei und Gericht (einstweilige Verfügung).

    Scheidungsantrag wurde bisher von keiner Seite gestellt. Nun habe ich heute erfahren, dass mein Mann im kommenden Jahr die Scheidung einreichen möchte. Er hat in all den Jahren seiner Selbständigkeit keinerlei Altersvorsorge getroffen, ist nicht einmal krankenversichert. Ebenso hat er seit der Trennung niemals Unterhalt für mich und unseren gemeinsamen Sohn (heute 12 Jahre alt) bezahlt. Seine Umsätze „auf dem Papier“ hätten eine Unterhaltsklage sinnlos gemacht. Muss ich befürchten, dass im Zuge einer Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, was ja wiederum allein zu meinen Lasten gehen würde, oder lässt sich das irgendwie verhindern?

  103. RA Thomas von der Wehl

    @ kramer

    sieh benötigen für den Antrag, das Verfahren über den Versorgungsausgleich nunmehr durchzuführen, keine anwaltliche Vertretung. Ich würde einen entsprechenden Antrag an das zuständige Familiengericht mit eigenen Worten formulieren.

    Wie lange solche Verfahren benötigen, kann ich aber nicht beurteilen, da natürlich bei den Familiengerichten tausende solcher Verfahren schlummern. Unter Hinweis auf Ihre persönliche Situation können Sie vielleicht eine Beschleunigung erreichen.

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  104. RA Thomas von der Wehl

    @ tina

    sie müssen tatsächlich befürchten, haben wegen des Versorgungsausgleiches in Anspruch genommen zu werden. Dies ist der Nachteil einer langjährigen Trennung und speziell der Nachteil, wenn einer der Eheleute keine Altersversorgung betreibt. Ob Härtegründe für sie in Anspruch genommen werden können, kann ich derzeit nicht beurteilen.

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  105. Sabine

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    bin seit 23 Jahren verheiratet und habe leider
    im April 2009 Ehevertrag geschlossen, der den gegenseitigen Versorgungsausgleich ausschließt. Kann ich wenn ich die Scheidung jetzt einreiche, den Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Vorschriften noch erhalten??? Trotz des neuen Gesetzes ab 01.09.09- und wenn ja nach welchem Recht

  106. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    Wenn das Scheidungsverfahren bislang noch nicht eingereicht worden ist, gilt die neue Rechtslage ab dem 1. September 2009. Ob der Vertrag wirksam ist, kann ich nicht beurteilen.

    § 8 VersAusglG sagt, dass der Vertrag einer Inhalt-und Ausübungskontrolle standhalten muss. Nur wenn der Vertrag dieser Kontrolle nicht standhalten würde, weil er einen der Eheleute unangemessen benachteiligt, würde der Versorgungsausgleich durchgeführt werden.

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  107. Bea

    Nach 10 Jahren getrenntlebender Ehe soll nun die Scheidung eingereicht werden. Er möchte, daß wir gegenseitig auf den Versorgungsausgleich verzichten ab Datum der Trennung. Da mir eine Betriebsrente zusteht und wir meist annähernd gleich verdient haben bin ich mir nicht sicher, ob ich letztlich die Profitierende bin. Besteht die Möglichkeit sich später für oder gegen den Versorgungsausgleich zu entscheiden, nachdem man weiß, wer wem was abgeben muß?

  108. RA Thomas von der Wehl

    @ bea

    man kann durchaus den Versorgungsausgleich berechnen lassen und dann, bevor das Gericht terminiert, einen Notarvertrag abschließen, mit dem auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird. Das Gericht hat dann nur noch zu prüfen, ob ein solcher Vertrag einer Inhalts-und Ausübungskontrolle standhält.

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  109. nelli

    Nach Ankündigung des Amtsgerichtes soll beim Scheidungstermin der Versorgungsausgleich ausgesetzt werden (Unwirksamkeit der Zusatzversorgung VBL für rentenferne Versicherte). Voraussichtlich liegen meine Anwartschaften sowohl bei der gesetzlichen Rentenversicherung als auch bei der betrieblichen Zusatzkasse meines Mannes unter seinen Werten. Kann ich auch ohne anwaltliche Vertretung nach Rechtswirksamkeit der Scheidung einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zum Versorgungsausgleich machen und wann spätestens? Nach § 50 VersAuslG müssen wohl ausgesetzte Verfahren bis spätestens 1.9.2014 wiederaufgenommen werden. Oder muss dies der dann geschiedene Ehegatte (geht altersmäßig vor mir aber nach 2014 in Rente) tun, welche die Scheidung beantragt hat und anwaltlich verteten ist- oder macht das von allein dessen(mein?)Versicherungsträger?

  110. Angelika

    Verfällt mein Anspruch auf Versorgungsausgleich aus der ersten Ehe (10 Jahre) wenn ich wieder heiraten würde?

  111. RA Thomas von der Wehl

    @ angelika

    ganz klar: NEIN

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  112. elke

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich habe letztes Jahr im April bei der Scheidung auf den Versorgungsausgleich verzichtet.
    Ich habe nun erst erfahren, dass es für später auch mit der Rente zusammenhängt, die ich durch meinen Exmann erhalten würde.
    Mein Exmann war in der 18jährigen Ehe insgesamt
    7 Jahre selbstständig, wobei sich nicht wirklich um seine spätere Rente gekümmert hat und 11 Jahre fest angestellt.
    Ich war überwiegend für die Kindererziehung zuständig und habe in seiner Selbstständigkeit die Büroarbeiten erledigt und mich um die Kunden gekümmert.
    Die Frage dazu ist nun, kann ich im Nachhinein noch Anspruch auf zusätzliche Rente durch ihn stellen durch einen Anwalt?
    Wenn ja, was könnte da eventuell noch für unangenehmes auf mich zukommen?

    Vielen Dank im voraus

  113. RA Thomas von der Wehl

    @ elke

    Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich muss entweder notariell stattgefunden haben oder mit einem 2. Anwalt vor Gericht protokolliert worden sein. Auch muss das Gericht, wenn die damals geltende Jahresfrist noch nicht abgelaufen war, seine Zustimmung erteilt haben.

    Unter diesen Voraussetzungen sehe ich kaum eine Möglichkeit den (Fehler?) Noch zu korrigieren. Der betreuende Anwalt muss doch damals auf die Konsequenzen hingewiesen haben?

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  114. veronika

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich bin seit18.02. 2002 rechtskräftig geschieden, der Versorgungsausgleich wurde laut Scheidungsurteil ausgesetzt, da ost und west Anteile vorliegen.
    Mein damaliger Scheidungsanwalt sendete mir jetzt einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich zu ( dreifach ),die Daten liegen dem Gericht bereits seit damals vor, warum soll ich nochmals eine Fragebogen ausfüllen, ist dies denn zwingend notwendig ?
    Insgesamt sind bei meinem Ex-Mann 719.73 DM und bei mir splittingfähig 272,43 DM und 279.63 DM ausgerechnet worden. Die Bilanz ergab 719,73 DM – 272,43 DM = 447,30 DM.
    Es werden keine Versorgungsleistungen erbracht, auf die sich der VA auswirkt, daher Frage ich mich jetzt warum soll ich diese nochmals ausrechnen lassen wenn doch alle Daten bereits vorliegen und der Wert nicht so hoch ausfällt?
    Was raten Sie mir?

  115. RA Thomas von der Wehl

    @ veronika

    ich kann Ihnen nur raten die Fragebögen auszufüllen. Mit der seinerzeitigen Aussetzung des Verfahrens gilt nunmehr das neue Recht und es sind neue Auskünfte einzuholen.

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  116. Bernd

    Hallo!
    Ich bin seit Februar 2009 nach altem Recht geschieden. Es gab leider keinen notariellen Verzicht auf den Versorgungsausgleich (das Jahr Wartezeit war uns zu lang und einen zweiten Anwalt hatten wir auch nicht). Weder ich noch meine damalige Frau wollten allerdings den Ausgleich haben, zumal wir von einem geringen Betrag ausgegangen sind, da wir immer beide im gleichen Beruf voll berufstätig waren.Der Versorgungsausgleich ist dreistellig ausgefallen , da ich seit 2002 Beamter bin (für die Beamtenversorgung zählt allerdings schon die Zeit seit 1990), wurde aber wegen Ost-West-Anwartschaften ausgesetzt. Gibt es im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des ausgesetzten Ausgleiches bzw. nach dem neuen Recht eine Möglichkeit, den Versorgungsausgleich nachträglich zu ändern oder bei Zustimmung beider Expartner auszuschließen? Gruß, Bernd

  117. Bernd

    Und gleich noch eine andere Frage hinterher!
    Wir sind seit Februar 2009 bereits geschieden.
    Ich nutze die Eigentumswohnung weiter. Meine Exfrau und ich sind noch zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen. Nach entsprechendem Vermögensausgleich soll jetzt ihr Anteil auf mich übertragen werden. Was müssen wir beachten, damit keine Grunderwerbssteuer fällig wird?
    Vielen Dank und frohe Ostern, Bernd

  118. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    1. wenn das Verfahren über den Versorgungsausgleich ausgesetzt wurde, wird es nach neuem Recht wieder aufgenommen werden müssen. Meines Erachtens besteht die Möglichkeit, auch jetzt noch einen notariellen Vertrag auf die Durchführung zu verzichten.

    2. Grunderwerbsteuer fällt für diese Übertragung nicht an.

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  119. Bernd

    Hallo, Herr von der Wehl!
    Vielen Dank für Ihre Antwort, die mich hinsichtlich des Versorgungsausgleiches doch sehr überrascht hat. Ich muss deshalb doch noch einmal nachfragen, ehe ich falsche Hoffnung schöpfe.
    Ich bin seit Februar 2009 bereits rechtskräftig geschieden. Im Verfahren wurde wie üblich Scheidung und Versorgungsausgleich im Verbund entschieden, nur dass der Ausgleich mangels vergleichbarer Ost- und Westansprüche ausgesetzt wurde. Ist ein nachträglicher Ausschluss wirklich noch möglich?
    Sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Recht muss ein notarieller Ausschluss vor dem Verfahren vereinbart werden und nicht nachträglich. Mein Scheidungsverfahren ist doch aber bereits abgeschlossen. Ich habe bisher gedacht, dass damit an der Tatsache nichts mehr zu ändern ist und der VA unumgänglich durchgeführt wird. Das hat mir auch ein Anwalt vor Ort so gesagt, wobei ich sehr hoffe, dass Sie Recht haben und nicht er.
    An wen sollte ich mich diesbezüglich wenden, Anwalt, Notar oder Familiengericht?
    Und wie sollte ich vorgehen? Einen Antrag an das Gericht stellen und dann zum Notar oder umgekehrt? Oder sollte ich warten, bis das Gericht das Verfahren von sich aus neu aufnimmt?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
    Viele Grüße, Bernd

  120. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    wenn das Verfahren ausgesetzt wurde, wurde eben nicht über den VA bereits entschieden. Nach § 48 II Nr. 1 VersAusglG gilt damit neues Recht. Alle Auskünfte sind neu einzuholen.

    M.E. ist somit ein notarieller Ausschluss noch möglich. In § 7 I VersAusglG heißt es :

    “ ……die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird……..“

    Das bedeutet für mich, dass bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den VA darüber noch notarielle Vereinbarungen getroffen werden können.

    Fragen Sie zur Sicherheit den zuständigen Richter und einen im Familienrecht versierten Notar.

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  121. peggy

    Hallo und guten Tag,

    auch ich habe mit Interesse die gestellten Anfragen und die tollen Antworten gelesen. Meinen Fall aber nicht gefunden, deshalb meine Bitte um eine Beantwortung:

    Mein ‚Rosenkrieg‘ dauerte 10 Jahre (bei Gericht)
    Vorgeschichte: 14 Jahre Zusammenleben, dann Heirat, 9 Jahre Ehe. In allen Zeiten erfolgen gemeinsames Wirtschaften, d.h. gerade in der Zusammenlebensphase wurde viel gearbeitet, daher einiges angeschafft und für die Zukunft vorgesorgt. Das Elternhaus meines Mannes umgebaut, ein EFH gebaut usw. usw.
    Leider hatte ich nicht darauf geachtet, daß nur mein Mann im Grundbuch eingetragen wurde, so daß das ‚Vermögen‘ alles vor der Ehe ‚erschaffen‘ wurde.
    Im ‚Rosenkrieg‘ wurde natürlich darüber erbittert gestritten (normalerweise hätte ich ihm letztendlich alles gelassen, aber ich hatte da auch schon die 50 überschritten, so daß es für mich nicht mehr möglich war einigermaßen meinen Lebensunterhalt zu gewährleisten.), da wir nicht mehr miteinanderreden konnten.

    Ãœber Meineid (der nicht geahndet wurde, außer 2000 € Zahlung an Bahnhofsmission)… und falschen Angaben über seine Vermögensverhältnisse usw. usw. (ich erwähne das nur, damit Sie sich ein Bild über das Verfahren machen können)… wurde letztendlich von mir ein Vergleich akzeptiert.

    Bei dem Versorgensausgleich bemängelte ich schon damals, daß mir ein zustehender Betriebsrentenbetrag von 400 € umgewandelt wurde in einen gesetzlichen Rentenbetrag von 40 €. Das empfand ich sooo ungerecht, denn 360 € Differenz ist sehr viel Geld.

    Da nun eine Gesetzesänderung vorliegt, meine Frage: Kann ich eine Korrektur (ohne viel Kosten) über das Gericht beantragen, oder ist der Zeitraum meiner Scheidung schon zu lange her (18.7.2006)??? Ich würde das versuchen, gerade weil ich schon damals mündlich Einspruch dagegen erhob, der aber abgewiegelt wurd.

    Ich bedanke mich im voraus sehr herzlich und warte bangen Herzens auf eine Beantwortung.

    Freundliche Grüße von peggy

  122. RA Thomas von der Wehl

    @ peggy

    Ob hier eine Anpassung nach der neuen Gesetzeslage möglich ist, kann ich im Moment nicht abschließend beurteilen (tendenziell eher: nein). Mir fehlt die Zeit, in diese Materie in tiefer einzusteigen. Ich würde vorschlagen, einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Prüfung zu beauftragen.

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  123. peggy

    … habe schon so etwas ähnliches erwartet – aber dafür fehlt mir das Geld und die Nerven.

    … trotzdem herzlichen Dank für Ihre Mühe.

    Nachdem mein ganzes Rechtsempfinden durch

    a) meinem Scheidungsverfahren (und nicht nur meinem, sondern höre immer wieder von haarsträubenden Behandlungen der Frauen bei Gericht, die aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden (sind keine ausbeutenden Ehefrauen!, sondern unfaire Partner))

    b) alle rechtlichen Angelegenheiten (die man so liest, was und wie heute ‚rechtlich‘ geurteilt wird)

    auf den Kopf gestellt wurde, werde ich diese Angelegenheit auf sich beruhen lassen (dazu habe ich keine Nerven mehr).

    Ich wünsche Ihnen sowie allen Lesern Ihres Forums eine gute, sorgenfreie Zeit und ein gerechtes Verfahren.

    Alles Gute – peggy

  124. peggy

    Sehr geehrter Herr Thomas von der Wehl,

    SORRY, habe zu schnell meinen Beitrag abgesendet.

    Ich wollte Ihnen ausdrücklich für Ihre unschätzbare Hilfe für die Anfragenden hier danken.

    Gerade heute, in unserer Gier- und Ellenbogengesellschaft gibt es kaum Menschen, die einem Hilfesuchenden unentgeltlich einen Ratschlag oder weiterführende Informationen geben.

    SIE sind ein guter Mensch!

    Liebe Grüße von peggy

  125. Maria M

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit knapp zwei Jahren geschieden (Oktober 2008), der Versorgungsausgleich lief so, dass ich meinem Exmann Rentenpunkte abgeben muss/werde, weil ich mehr gearbeitet habe.
    Wenn es in der Ehe aber so war, dass wir strikt getrennte Konten hatten, jeden Monat klar abrechneten und gleichwertig alles zahlten, es kein gemeinsames eheliches Einkommen gab, muss ich ihm dann Rentenpunkte abgeben? Zudem ist er drei Jahre jünger als ich + kann folglich noch länger arbeiten.

    Ebenfalls war es so, dass er studierte, ich auch, ich im Studium die Kinder bekam, jeweils ein Freisemester nahm und als Bafögstudentin dennoch schnell versuchte fertig zu werden.
    Er hingegen wurde von seinen Eltern ewig finanziert, diverse Zusatzzahlungen habe ich nur versehentlich/zufällig mitbekommen, er hat drei Studiengänge begonnen, erst den letzen beendet, das alles, ohne zu arbeiten bzw. ohne Tätigkeiten, die offiziell vergütet wurden.

    Jetzt sieht es so aus/wird es so ausgelegt – vermute ich – , als hätte er zurückgesteckt und nicht ordentlich bzw. schnell fertig studieren können, da er mir angeblich den RÃœcken frei hielt, was absolut nicht stimmte und von ihm wohl auch kaum vor Gericht so behauptet werden könnte, zahlreiche Freunde.

    Kann man da noch nach der Scheidung etwas rückwirkend am Versorgungsausgleich ändern? Komme ich da raus, dass ich Rentenpunkte abgeben muss, obwohl ich mich enorm zusammengerissen habe, mein Studium zu beenden und Geld zu verdienen, während er genau das Gegeneil lebte?

    Kann man so etwas Individuelles rückwirkend geltend machen? Hat das Gewicht?

    Ihnen vielen Dank für eine Reaktion. MfG Maria M

  126. Maria M

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit knapp zwei Jahren geschieden (Oktober 2008), der Versorgungsausgleich lief so, dass ich meinem Exmann Rentenpunkte abgeben muss/werde, weil ich mehr gearbeitet habe.
    Wenn es in der Ehe aber so war, dass wir strikt getrennte Konten hatten, jeden Monat klar abrechneten und gleichwertig alles zahlten, es kein gemeinsames eheliches Einkommen gab, muss ich ihm dann Rentenpunkte abgeben? Zudem ist er drei Jahre jünger als ich + kann folglich noch länger arbeiten.

    Ebenfalls war es so, dass er studierte, ich auch, ich im Studium die Kinder bekam, jeweils ein Freisemester nahm und als Bafögstudentin dennoch schnell versuchte fertig zu werden.
    Er hingegen wurde von seinen Eltern ewig finanziert, diverse Zusatzzahlungen habe ich nur versehentlich/zufällig mitbekommen, er hat drei Studiengänge begonnen, erst den letzen beendet, das alles, ohne zu arbeiten bzw. ohne Tätigkeiten, die offiziell vergütet wurden.

    Jetzt sieht es so aus/wird es so ausgelegt – vermute ich – , als hätte er zurückgesteckt und nicht ordentlich bzw. schnell fertig studieren können, da er mir angeblich den RÃœcken frei hielt, was absolut nicht stimmte und von ihm wohl auch kaum vor Gericht so behauptet werden könnte, zahlreiche Freunde könnten dies auch bestäigen, eigentlich müsse er auch genug Ehrlichkeit aufbringen, zu seinem damaligen Lebensstil zu stehen.

    Kann man da noch nach der Scheidung etwas rückwirkend am Versorgungsausgleich ändern? Komme ich da raus, dass ich Rentenpunkte abgeben muss, obwohl ich mich enorm zusammengerissen habe, mein Studium zu beenden und Geld zu verdienen, während er genau das Gegeneil lebte?

    Für mich sieht es jetzt so aus, als würde ich draufzahlen für Disziplin, Zusammenreißen, Durchhalten usw. Er hatte eine lässige Zeit und kassiert dafür noch ab.

    Kann man so etwas Individuelles rückwirkend geltend machen? Hat das Gewicht?

    In der Trennungszeit musste ich schon an ihn Unterhalt zahlten, obwohl ich die Kinder hatte, er hat dann die Scheidung mehrmals verzögert, vermutlich, weil er wusste, dass danach der Trennungsunterhalt wegfällt. Die Trennung war seine Entscheidung, ich stand in der gesamten Zeit ziemlich neben mir, erst jetzt wird mir einiges bewusst, kann man da noch rückwirkend eingreifen?

    Ihnen vielen Dank für eine Reaktion. MfG Maria M

  127. Bella

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe mit großem Interesse die Beiträge gelesen aber leider keinen Fall gefunden, der mir weiterhilft.
    Mein Lebensgefährte hatte im Dezember 2008 seinen Scheidungstermin. An diesen Termin wurde im gegenseitigen Einvernehmen die Scheidung nicht ausgesprochen. Allerdings wurde von der Richterin ein gerichtlicher Vergleich bzgl. des abgeschlossenen Versorgungsausgleichs festgelegt, in denen die Rentenausgleichansprüche genau betitelt wurden.
    Die Ehe bestand 36 Jahre. Da die Ehefrau höhere Pensionsanwartschaften erwirtschaftet hat, muss sie daher einen nicht unerheblichen Anteil an meinen Lebensgefährten abtreten.
    Die Ehefrau ist 59 Jahre alt und Beamtin und würde 3 Jahre später als mein Lebensgefährte in Pension gehen. Wie sieht das für Ihn aus, wenn er in Rente geht? Muss die Ehefrau den festgesetzten Betrag meinen Lebensgefährten von ihren monatlichen Bezügen zahlen? Die Rentenpunkte sind ja nicht auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Denn wenn keine Scheidung erfolgt, werden diese errechneten Rentenpunkte ja niemals auf sein Rentenkonto gutgeschrieben. So hat es auf jeden Fall die BFA gesagt. So müsste die Ehefrau auch die Ansprüche an Ihn zahlen, wenn sie in Pension ist, oder?
    Er überlegt sich schon die ganze Zeit, ob es nicht ratsam wäre sich scheiden zu lassen. Wenn er jetzt die Scheidung neu einreicht, wird dann der Versorgungsausgleich nach dem neuen Scheidungsgesetz neu berechnet? Oder gilt weiterhin der richterliche Vergleich der bei der geplatzten Scheidung geschlossen wurde?
    Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich.
    Ich würde mich sehr über einen hilfreichen Rat von Ihnen freuen.
    Vielen Dank.

  128. mona

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich lebe seit 3 1/2 Jahren mit meinem, damals getrennt lebende Partner zusammen. Mein Partner, 56 J. ist nach 26 Ehejahren nun seit 2 Jahren geschieden.-lebt seit dem bei mir-
    Seine Ex,55 J.drohte ihm telefonisch, sie will ihn fertig machen-an den Bettelstab-bringen, Alles nehmen ! Sie hat ständig neue Forderungen, ist aber wärend der Ehe kaum arbeiten gegangen.( hatte nie Lust )-lebt nun angeblich in grosser finanzieller Not,mit den 2 ehelichen Kindern.(17-18 J.) Kann jedoch seit 3 Jahren eine Anwältin beauftragen, um ihre ständigen Forderungen zu stellen. Meinem Partner bleib von seinem Gehalt nur der Selbsterhalt. Trotzdem drängt sie weiter auf Zahlungen, bemüht sich aber nicht selber um eine Arbeit. Von einer, mit Ihr befreundeten Ärztin bringt sie ständig Atteste, dass sie durch die Trennung depressiv sei und daher nicht arbeiten könnte. Mein Partner zahlt Unsummen für den somit, ständig benötigten Anwalt. Können Sie in etwa sagen, wie lange die Ex diese Spielchen treiben kann /darf ? Ich meine, dass ein Attest nicht aussagekräftig genug sein kann, sondern da ein neutraler Gutachter von Nöten ist und die Ex dann eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen müsste. Da ich selbst nur von einer kleinen Rente lebe, ist es uns nicht möglich ein normales,neues,eigenes Leben auf zu bauen, da diese Rente gerade reicht, uns zwei über Wasser zu halten.
    Die Ex hat das ehemalige, gemeinsame Haus mit der gesamten Einrichtung (ohne Aufteilung) verlassen, was nun leer steht . Ein Wochenend-Grundstück gibt es da auch noch, woran mein Parner sehr hängt.. Sie will ihm das Alles nehmen,-hat extrem überzogene Vorstellungen vom Wert dieser Objekte und will nur Cash..Geld-Geld-Geld !(-um ihn fertig zu machen)
    Beide Objekte sind etwa gleich im Wert. Mein Partner hat ihr das Eine und andere Objekt schon zum Tausch angeboten und viele Vorschläge gemacht,worauf sie in keinster Weise eingeht. Sie will Beides verkauft sehen, obwohl der Erlös,-gleich zu setzen wäre, mit dem, was er ihr schon angeboten hat. (mit Unterstützung von mir und seiner Mutter) wäre die Aufnahme eines Kredites möglich, um die Ex aus zu zahlen. Ich bin enttäuscht, über solche Gesetze, die begünstigen, einen Menschen an den Rand des Existenzminimum zu bringen und den Hass des Anderen unterstützen. Wie kann sich jemand 3 Jahre lang eine Anwältin leisten, wenn sie selbst angeblich in solch finanzieller Not ist ?-aber 2 Lebensversicherungen am laufen hat. Sie will ihr Ziel erreichen-meinen Partner fertig zu machen,“finanziell-gesundheitlich und beruflich“so, wie sie es angekündigt hat.
    Bitte geben Sie uns einen Rat, ob wir da überhaupt Chancen haben.
    mit freundlichen Grüssen
    Mona

  129. Jens

    Sehr geehrter Herr von Wedel!
    Leider habe ich keine Antwort auf die Anfrage von Walter am 4.6.2009 gefunden. Sie bezog sich auf den Fall, dass die Versorgungsausgleich bekommende Person verstirbt. Muss in diesem Fall weiter der Versorgungsausgleich gezahlt werden?

  130. Dieter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin schon mehrere Jahre geschieden.
    Ich habe mit meiner Exfau 2 Kinder.
    Mit dem 1. Kind war meine Frau im 1. Lebensjahr ein 1/2 Jahr zu Hause und mit dem 2. Kind das 1 Lebensjahr. Danach waren meine Exfrau und ich beide wieder voll berufstätig, da die Kinder in die Krippe,Kindergarten, Hort untergebracht waren. ( bis zu 14. Lebensjahr der Kinder)
    Das Sorgerecht wurde in der DDR bei Ehepaaren automatisch beiden Elternteilen zugeschrochen.
    Jetzt meine Frage: Wieso werden die Rentenpunkte in der gemeinsamen Erziehungszeit nicht halbiert ( meine Exfrau hat diese allein zugesprochen bekommen). An Hand des DDR – Sozialversicherungsausweises ist dies doch schon ersichtlich ? Muß ich mir jetzt einen extra Nachweis nach so vielen jahren vom besorgen und wenn ja wohin muß ich mich da wenden?

    mit freundlichen Grüßen
    Dieter

  131. Harry

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Auskünfte zu folgendem Sachverhalt geben können. Meine Ehe wurde damals aus offensichtlichen Gründen, nämlich wegen Ehebruchs und der daraus resultierenden, ausgetragenen Schwangerschaft meine Ex-Frau geschieden.
    Im Fortgang gab es die Anfechtung der Vaterschaft, als auch die Klage meines bei seiner Mutter wohnenden Sohnes auf mehr Unterhalt. (Diese Klage wurde eingestellt, da ich lückenlos die Unterhaltszahlungen nachweisen konnte!) Ich habe also schon sehr viel Böses von meiner Ex erfahren müssen. Egal – hier nun der Sachverhalt: 1984 gemeinsam in der DDR geheiratet, ich bereits 1990 in den Westen gegangen, Ex-Frau und Kinder dann 1993 nachgeholt. Trennung 1999, dann Scheidungsantrag Nov 2000. Scheidung erfolgte Mai 2001. Die Folgesache Versorgungsausgleich wurde im Urteil abgetrennt, weil die beiderseitigen Versorgungsanwartschaften nicht miteinander verrechnet werden konnten. Meine 2001 entfallende Anwartschaft ($ 1587 a Abs. 2 Nr. 2 BGB) betrug 381,38 DM und die meiner Ex-Frau 302,90. Nun bekomme ich 9 Jahre später ein Schreiben des Amtsgerichts, welches mir erklärt, dass nun $ 48 VA alles neu regelt. Es findet keine Verrechnung der erworbenen Anwartschaften mehr statt, sondern es wird jedes Recht einzeln ausgeglichen. Vielleicht darf ich Sie bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:
    1.) Was heißt das Ganze im Einzelnen für mich?
    2.) Muss ich stillschweigend diese Neuregelung hinnehmen, oder kann ich durch Einspruch etc. etwas erwirken? Habe ich Fristen für einen eventuellen Einspruch?

    Herzlichen Dank im Voraus… Harry

  132. RA Thomas von der Wehl

    @ harry

    die Neuregelung wird für sie wahrscheinlich keine gravierenden Nachteile haben. Es ist nur so, dass tatsächlich jedes einzelne Anrecht nunmehr einzeln aufgeteilt wird. Früher wurde es gegeneinander saldiert. Im Ergebnis bleibt es jedoch gleich. Das neue Gesetz ist auf Sie anwendbar. Gegen die Entscheidung, die ein Anwalt dann prüfen sollte, haben sie ein Rechtsmittel.

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  133. RA Thomas von der Wehl

    @ dieter

    Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich könnte Ihnen nicht einmal einen Fachmann benennen, der sich in diesem Bereich auskennt. Wenn allerdings der Versorgungsausgleich bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, werden sie nichts mehr machen können.

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  134. Harry

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Herzlichen Dank für Ihre Auskunft! Ich werde Ihren Rat befolgen.

    Kann man Ihnen im Gegenzug auch mal etwas Gutes tun?

    Beste Grüße … Harry

  135. RA Thomas von der Wehl

    @ harry

    empfehlen Sie mich weiter an Scheidungswillige in ihrem Bekanntenkreis. Auch ich muss manchmal Geld verdienen und kann nicht nur von kostenlosen Ratschlägen leben.

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  136. Harry

    Hallo Herr von der Wehl,

    das werde ich selbstverständlich tun! Schließlich wird niemand nur allein vom Duft des Essens satt … 🙂

    Beste Grüße … Harry

  137. Christine

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Mann hat Antrag auf einvernehmliche Scheidung gestellt. Zurzeit läuft der Versorgungsausgleich über das Amtsgericht.
    Heute habe ich vom Gericht Kenntnis erhalten, dass mein Mann aufgrund grober Unbilligkeit den Stichtag für den Versorgungsausgleich auf den Trennungszeitpunkt im Oktober 2000 festlegen möchte. Die Ehe besteht seit 1983. Wir haben ein gemeinsames Kind (19 Jahre), das bei mir lebt. In der Trennungsphase habe ich überwiegend auf Teilzeitbasis gearbeitet, deshalb möchte ich nicht verzichten. Mein Mann hat mit bis zur Einreichung der Scheidung immer Trennungsunterhalt gezahlt.
    Brauche ich jetzt einen Anwalt?
    Wie sehen Sie grob die Rechtslage?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

  138. RA Thomas von der Wehl

    @ christine

    im Gericht wird zwar selbstständig die Unbilligkeit prüfen und darüber entscheiden, ich würde Ihnen dennoch raten, einen Fachanwalt für Familienrecht beizuziehen.

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  139. Bella

    Sehr geehrter Herr van der Wehl,
    am 23.Mai hatte ich Ihnen ein Problem geschildert, dessen Lösung für mich und meinen Lebenspartner sehr wichtig ist. Ich weiß das Sie sehr beschäftigt sind und diese Seite unentgeltlich in Ihrer Freizeit betreiben. Dieses ist nicht selbstverständlich. Ich würde mich sehr freuen noch eine Antwort von Ihnen zu bekommen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bella

  140. RA Thomas von der Wehl

    @ bella

    Eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich kann nur gemeinsam mit einer Entscheidung über das Scheidungsverfahren ergehen. Einen Vergleich, der nur den Versorgungsausgleich regelt, bei dem aber die Scheidung nicht durchgeführt wird, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Sollte das Scheidungsverfahren nun mehr fort betrieben werden, wird das neue Recht anzuwenden sein und der Versorgungsausgleich auch neu zu berechnen sein. Ob sich Unterschiede ergeben, kann ich nicht beurteilen.

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  141. Philipp

    Sehr geehrter Herrr von der Wehl,
    meine Frau und ich sind seit etwa 15 Jahren verheiratet und haben eine Tochter (13) und haben keinen ehevertrag abgeschlossen. Wir leben seit einigen Monaten getrennt. Ich habe als Selbstständiger keine Rentenansprüche erworben und könnte wegen verschiedner Probleme in eine Privatinsolvenz rutschen – zumindest ist zur Zeit keinerlei „Zugewinn“ vorhanden. Meine Frau hat aus einem Angestelltenverhältnis aktuell ein höheres Gehalt als ich und Rentenansprüche erworben.
    Wir haben uns überlegt gegenseitig auf Unterhalt und Versorgungsausgleich zu verzichten und dies notariell beurkunden zu lassen.

    Könnte sonst im Falle einer Privatinsolvenz auf Ansprüche meinerseits „zugegriffen“ werden? Oder ist das unerheblich (netto Verdienst meiner Frau nicht über € 1.800,- / keine sehr hohen Rentenansprüche {ca. 8 Jahre „eingezahlt“ / ca. 6 jahre Mutterschaft)? entfallen evt. Ansprüche meinerseits als Ausgleich ohnehin, wenn diese so gering sind?

    Was ist wenn nach der Trennung aber vor der Scheidung einem Partner ein deutlicher „Zugewinn“ entsteht – bspw. durch eine Erbschaft oder Schenkung oder neuem Job. hat der jeweils andere Partner dann noch Anspruch auf Ausgleich?
    Wie sieht das aus, wenn eine notarielle Verzichtserklärung auf Unterhalt und Versorgungsausgleich nach der Trennung geschlossen wurde?

    danke und herzliche grüsse

    ph.

  142. Molli

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich kann leider nicht herausfinden, ob ich (Pensionär) nach einem evtl. Tod meiner Ex-Ehefrau, für die ich nach der Beendigung ihrer Berufstätigkeit Versorgungsausgleich bezahlen muss, weiterhin diesen zahlen muss (evtl. an den Staat)?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

  143. Dany

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    durch Zufall, auf der Suche nach Informationen, fand ich Ihre Seite. Ich habe Ihre Seite genau studiert, aber keine passende Antwort gefunden. Vielleicht können Sie mir ja weiter helfen? Ich war 21 Jahre verheirat und habe mich dann scheiden lassen. Vor neun Jahren habe ich die Rente beantragt. Durch den Tod meiner Ex-Frau, die 39 Monate Rente bezog, stellte ich einen Antrag die Kürzung meiner Rente wieder einzustellen. Diese wurde laut §4 Abs.2 VAHRG abgelehnt. Kann ich nach Verabschiedung des neuen Gesetzes vom 1.9.2009 einen neuen Antrag stellen oder macht das keinen Sinn? Warum muss ich denn weiter den Versorungsausgleich bezahlen, wenn meine Ex- Frau tot ist? Für ein bisschen Klarheit wäre ich Ihnen sehr verbunden. Mit freundlichen Grüßen Dany

  144. Sonnenschein

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    Ich war 12jahre verheiratet 2002 geschieden ,hatten einen Ehevetrag da steht ich bekomme keine Versorgungsausgleich das heist auch keine Rente von meinem Ex . Da ich jetzt 65jahre werde gehe ich in Rente ,jetzt harz4 . war bei meinem Mann angestellt als Verkäuferin . Meine Freundin meint das ich es anfechten kann . Ist ja nicht beim Gericht sondern nur beim Notar gemacht worden .Ich müste nur etwas Klarheit haben ob ich es anfechten kann .
    Mit freundlichen Grüssen Sonnenschein

  145. Dany

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    sicherlich haben Sie sehr viel zu tun, bei all den Anfragen, die Sie unengeltlich nach getaner Arbeit hier beantworten. Dafür ein großes Lob. Wäre es möglich das Sie mir trotz des Aufwandes helfen könnten. Ich hatte mich bereits am 16.09.10 hier gemeldet, mit meiner Frage. Es war die Nr. 143. für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Dany

  146. Minor

    Guten Tag,

    ich bin erwerbsunfähig berentet mit kleiner Rente. In Unkenntnis der VBL-Problematik haben mein Mann und ich einen Unterhaltsverzicht ab Scheidung notariell vereinbart, da wir davon ausgegangen sind, dass ich durch den dann zusätzlich mir zustehenden Versorgungsausgleich versorgt sei. Nun wurde ich während meinem laufenden Scheidungsverfahren informiert, dass der BfA-Versorgunsausgleich und der V-Ausgleich der VBL nur zusammen durchgeführt und in Ermangelung der Neuregelung durch die Tarifvertragsparteien der gesamte Ausgleich vom Scheidungsverfahren abgetrennt würde. Obendrein würde der Versorgungsausgleich noch nicht mal rückwirkend gezahlt und das BGH hat den Tarifvertragsparteien auch keine Frist zur Regelung gesetzt.

    Ich habe jetzt jedoch gelesen, dass es doch Familiengerichte gibt, die den BfA-Versorgungsausgleich durchgeführt und nur den VBL-Ausgleich ausgesetzt haben.

    Falls Ihnen solche Referenzfälle bekannt sind, bitte ich Sie, mir von diesen den Sitz des Gerichts und die genaue Urteilsbezeichnung an meine obengenannte e-mail-Adresse so schnell wie möglich zu senden.

    Ich merke noch an, dass hier eine Gesetzeslücke besteht zum Nachteil der bereits berenteten und auf den Versorgungsausgleich angewiesenen Scheidungsparteien vorliegt.

    Ich möchte hier keine Absicht unterstellen, aber in Ermangelung einer rückwirkenden Zahlung des Versorgungsausgleichs ist wohl klar, dass hier die Rententräger BfA und VBL enorme Rentenzahlungen einsparen zu Lasten der Berechtigten – zumal noch immer eine Regelung nicht absehbar ist.

    MfG

    Minor

  147. Jens

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage:
    Kann ich den Versorgungsausgleich meiner zukünftigen Exfrau wieder erkaufen? Sie hat nichts dagegen und ich möchte meine Rentenanteile behalten.
    Vielen Dank für eine Antwort!

  148. RA Thomas von der Wehl

    @ jens

    theoretisch können Sie natürlich den Anteil, den sie an Ihre Frau im Versorgungsausgleich abgeben müssten, für ihre Frau bei dem Versorgungsträger“ kaufen „. Praktisch ist dies aber nur in seltenen Fällen finanziell darstellbar. Sie müssen sich vorstellen, dass sie für einen Rentenanspruch von 100 € monatlich bei der deutschen Rentenversicherung rund 25.000 € einzahlen müssen. Die 25.000 € wiederum können mit Sicherheit irgendwo anders Gewinn bringender angelegt werden. Sie können sich von einem Fachanwalt für Familienrecht gegebenenfalls in Verbindung mit einem Versicherungsfachmann beraten lassen, ob ein notarieller Ehevertrag, bei dem sie ihre Ehefrau hinsichtlich des Versorgungsausgleiches abfinden, früher Sie Sinn machen könnte.

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    bartenbach_warentrennstab.jpg

  149. Jens

    Hallo,
    ich habe eine Frage bzgl. des Kaufs der hälftigen Grundstücksanteile meiner Noch-Ehefrau. Das Scheidungsverfahren läuft. Ich soll nun ihren Anteil am Haus zu einem Betrag x inklusive Übernahme der gesamten Restschulden übernehmen. Fällt für diesen Fall Grunderwerbsteuer an und wie sieht es aus, wenn die Scheidung rechtskräftig ist?
    Vielen Vielen Dank!

  150. Bernd

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Scheidung wurde im Januar 2009 beantragt und am 26.10.2009 war die Verhandlung, wo die Scheidung verkündet wurde.
    Auf Grund von Unstimmigkeiten in den Rentenauskünften der Deutschen Rentenversicherung (Bund) bei mir und der Knappschaft (meine Ehefrau) legte ich Beschwerde beim OLG ein, da wir sowohl in den neuen wie auch in den alten Bundesländern gearbeitet haben.
    Die Teilrechtskraft bzgl. Scheidung erfolgte über das OLG vom Amtsgericht am 12.03.2010. Der 2. Teil der Scheidung, der Versorgungsausgleich, ist noch beim OLG anhängig.
    Meine Frage: Nach welchem Recht erfolgt der Versorgungsausgleich, weil die Scheidung vor dem Inkrafttreten des „neuen“ Gesetzes eingeleitet war?
    Vielen Dank im Voraus!
    Bernd

  151. RA Thomas von der Wehl

    @ jens

    die Frage passt nicht zu diesem Thema, aber Grunderwerbsteuer fällt nicht an.

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  152. RA Thomas von der Wehl

    @ bernd

    abschließend kann ich die Frage nicht beantworten. Schauen Sie bitte in § 48 Abs. 2 und Abs. 3 Versorgungsausgleichs Gesetz.

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  153. sternenhimmel

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe eine schmerzliche Antwort hinsichtlich des Versorgungsausgleichs nach Beendigung meiner Ehe (33 Jahre) machen müssen. Ich bin seit 1998 EU-Rentnerin und jetzt 53. Mein Mann hat immer gut verdient. Zukünftig werden mir von meiner kleinen Rente nun monatlich noch mal 80 euro abgezogen. Vom Aussprechen der Scheidung bis zum neuen Rentenbescheid vergingen noch mal zwei Monate, die Differenz muss ich nun auch noch begleichen. Ich weiß gar nicht wie ich das machen soll.
    Vielen Dank und liebe Grüße

  154. sternenhimmel

    Ich bins noch mal,
    hab die Frage ganz vergessen, ist dies richtig? Wird man noch bestraft wenn man Rentner ist?
    Mein Rechtsanwalt war überfragt und hatte auch vom Versorgungsausgleich keine Ahnung.
    Vielen lieben Dank

  155. RA Thomas von der Wehl

    @ sternenhimmel

    eine Entscheidung, wonach Sie im Versorgungsausgleich etwas abgeben müssen, kann doch nur möglich sein, wenn ihr Mann praktisch überhaupt keine Zahlungen in Altersversorgungen geleistet hat, die im Versorgungsausgleich Berücksichtigung finden. In diesem Fall hätte man möglicherweise einen Härtefallantrag stellen müssen. Ihr Anwalt ist dazu verpflichtet, sich darum zu kümmern.

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  156. sternenhimmel

    Komme gerade nach Hause und habe mit Spannung die Seite geöffnet.
    Vielen Dank für die Information.
    Kann der Rechtsanwalt nach Ablauf der Frist jetzt noch was unternehmen?
    Ich hatte schon mit unserer damaligen Richterin gesprochen. Ein Versuch war es wert rückwirkend eine Verzichtserklärung hinsichtlich des Versorgungsausgleichs notariell beglaubigen zu lassen. Aber leider….
    Wäre nett, wenn Sie mir noch mal antworten.
    Vielen Dank im voraus

  157. RA Thomas von der Wehl

    @ sternenhimmel

    ich befürchte, die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung auch über den Versorgungsausgleich ist hier ein Problem.

    Bitte lassen Sie einen beauftragten Rechtsanwalt nochmals prüfen, ob eine Anpassung wegen Invalidität gemäß den §§ 35 , 36 Versorgungsausgleichgesetz in Betracht kommt. Dies hätte Ihr Rechtsanwalt allerdings auch prüfen müssen.

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  158. sternenhimmel

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich werde auf alle Fälle mein Glück versuchen. Kann ja eigentlich nicht schlimmer kommen.
    Noch einen schönen Tag und liebe Grüße

  159. EineFraueben

    Hallo, ich war 20 Jahre verheiratet, meine Ehe wurde im Jahr 2002 geschieden. Noch während der bestehenden Ehe, habe ich auf Verlangen meines Mannes auf Nachehelichen Unterhalt und auf Rentenanwartschaften verzichtet, obwoh meine bis heute selbst erworbenen Rentenanwartschaften gerade mal 360 € nicht übersteigt. Habe ich die Möglichkeit auch heute nach 10 Jahren der Scheidung noch Einspruch wegen Sittenwidrigkeit zu stellen und unter Umständen sogar mit Erfolg, um doch noch Rentenanwartschaften übertragen zu bekommen.. Ich bin heute 54 Jahre alt, selbstständig und kann mich so über Wasser halten, aber es bleibt kein Geld um in Rente einzubezahlen oder eine hohe Lebensversicherung zu bezahlen. Im Alter bin ich mit Sicherheit
    Hartz IV Empfänger.Was kann ich noch tun, oder muss ich mich abfinden?

  160. RA Thomas von der Wehl

    @ einefraueben

    wie ist der Verzicht auf Unterhalt und Versorgungsausgleich denn technisch vereinbart worden? Mit einem notariellen Vertrag oder zum Beispiel mit einem Vergleich im Scheidungstermin?

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  161. Elka

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    wir leben seit Februar 2008 getrennt und sind seit August 2010 geschieden. Können wir für 2010 noch zusammen veranlagen oder müssen wir eine getrennte EKST-Erklärung machen? Für 2009 haben wir noch gemeinsam erklärt.

    Muss ich die erhaltenen Zahlungen für Unterhalt und Zugewinnausgleich bei der Steuererklärung angeben?

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus,
    Elka

  162. Ros

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein jetztiger Mann wurde Oktober 2006 geschieden. Seit dem 1.2.2011 ist er nun in der sogenannten „Anpassung“ (Steinkohle-Bergbau). Ihm werden schon jetzt 631,00 € Versorgungsausgleich für die Ex-Ehefrau abgezogen. Diese wird aber voraussichtlich erst in 10 Jahren rentenberechtigt sein. Da mein Mann noch nach dem alten Gesetz geschieden wurde (Rentnerprivileg) dürfte der Versorgunsausgleich doch jetzt noch nicht einbehalten werden. Oder haben wir da etwas falsch verstanden? Was ist zu tun? Für Ihre Hilfe vielen Dank.
    Freundlichen Gruß
    Rosi

  163. Ros

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    hinzufügen muß ich noch, dass die Exfrau meines Mannes keinen Unterhalt von ihm erhalten hat, da sie ihre Lebensgefährtin „geheiratet“ hat.
    Auf baldige Antwort hoffend; vielen Dank.
    freundlichen Gruß
    Rosi

  164. RA Thomas von der Wehl

    @ rosi

    das alte Rentnerprivileg sah vor, dass nur bei Unterhaltsverpflichtungen eine Kürzung durch den Versorgungsausgleich nicht stattfand. Wenn allerdings kein Unterhalt geschuldet wird bezw. keinen Unterhalt gezahlt wird, kann das Rentnerprivileg auch nicht greifen.

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  165. Ros

    Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr von der Wehl.
    Heute erhielt mein Mann wieder eine Auskunft, in der es hieß, da er seinerezeit seiner Ex-Ehefrau eine Abfindung fürs einst gemeinsame Haus gezahlt hat, käme er evtl. wohl doch noch in den Genuß des sogen. „Rentnerprivilegs“. Ist an dieser Aussage etwas dran? Wir sind sehr verunsichert; zumal es dabei ja auch um recht viel Geld geht. Denn fast 700 € Versorungsausgleich ist ja doch schon eine ganze Menge.
    Für eine nochmalige Antwort vielen Dank.
    Rosi

  166. RA Thomas von der Wehl

    @ rosi

    eine Abfindung für ein Haus hat mE nichts mit dem alten Rentnerprivileg zu tun.

    Hier etwas zur „alten Rechtslage“

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/02/14/rentnerprivileg-pensionistenprivileg/

    Ob hier § 35 VersAusglG helfen kann, muss ein beauftragter Rechtsanwalt prüfen.

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  167. Hanni

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    mit großem Interesse las ich all Ihre Hilfestellungen zum Thema Versorgungsausgleich. Vielleicht können Sie mir auch helfen.
    Ich bin seit vier Jahren geschieden und bekam nun von meinem ehemaligen Anwalt die Aufforderung, zwecks Versorgungsausgleich das aktuelle Einkommen anzugeben. Auf Nachfrage, warum das aktuelle Einkommen wichtig sei und nicht das, was ich während der Ehe bzw. bis vor dem Scheidungstermin verdiente, gab man mir leider keine einleuchtende Antwort. Vielleicht können Sie mir helfen und sagen, warum nach vier Jahren das jetzige Einkommen wichtig ist und nicht das von damals?
    Ich wäre über eine Antwort sehr glücklich, damit ich endlich einmal abschließen kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hanni

  168. Gerlind Kraschinsky

    Guten Tag,
    welche Unterlagen muss ich besorgen, um den Verzicht auf den Versorgungsausgleich zu beantragen?
    MfG
    G. Kraschinsky

  169. Sevinc

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Scheidung war in 2001,wir waren ca. 10 Jahre verheiratet, ich war immer die besser verdienerin in der Ehe, wobei mein Ex auch gearbeitet hatte. Vor einigen Wochen wurde er angeschrieben vom Amtsgericht wegen Versorgungsausgleich das er einiges Nachweisen muss. Ich habe jedesmal die Schreiben zur Kenntnis erhalten. Wir haben eine gemeinsame Tochter wo er auch Jahrelang kein Unterhalt gezahlt hat und auch selten Kontakt zu ihr aufnimmt. Meine Frage ist, bin ich jetzt verpflichtet meinem Ex von meiner Rente was abzugeben??.. Damals hatten wir meiner Anwältin gesagt das wir gegenseitig verzichten wollen, das Gericht hat aber gesagt es wird ausgesetzt. Jetzt im nachhinein wollte ich das wir Noteriel den Verzicht unterschreiben, nun will mein Ex davon nix mehr wissen. Ich hoffe Sie können helfen.

    Besten Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sevinc

  170. RA Thomas von der Wehl

    @ sevinc

    Bitte lassen Sie durch einen Fachanwalt für Familienrecht prüfen, ob hier nicht eine grobe Unbilligkeit vorliegt, nach welcher der Versorgungsausgleich auszuschließen wäre.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  171. Sevinc

    Habe noch was vergessen.

    Was kann ich konkret unternehmen um diesen Versorgungsausgleich nicht zu zahlen. Da ich es als sehr ungerecht empfinde, weil er seit Jahren schon kein Unterhalt zahlt. Mein Ex ist auch seit Jahren Arbeitslos, arbeitet nebenbei manchmal Schwarz, kann ich aber nicht Nachweisen weil ich mit meiner Tochter seit einigen Jahren in einer anderen Stadt lebe.
    Besten Dank
    MfG
    Sevinc

  172. Hiller

    Ich bitte Sie freundlich um folgende Beantwortung.

    Meine vor 30 Jahren geschiedene Frau, die seit ca. 2 Jahren einen Versorgungsausgleich in Höhe von monatlich 410,00 € von mir erhält hat eine höhere monatliche Rente als meine Netto Pension beträgt.
    Wärend sie ledig blieb und nach der Scheidung eine berufliche Kariere startete,habe ich wieder geheiratet und muss nun als Pensionär hohe Ausbildungskosten für meine im Ausland studierende Tochter bestreiten.
    Sehen Sie eine Möglichkeit das alte Urteil anzufechten ?
    m.f.G. HR

  173. RA Thomas von der Wehl

    @ hiller

    Lassen Sie von einem Fachanwalt für Familienrecht die Möglichkeit einer Neuberechnung des Versorgungsausgleiches prüfen. Möglicherweise kommt etwas für Sie dabei heraus.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

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  174. Yvonn

    Ich habe da mal eine fachliche Frage….

    Wie sieht es bei folgender Situation aus?

    Mann knapp 60 Jahre 30 Jahre verheiratet, trennt sich wegen neuer Frau und Kind, einer 2jährigen Tochter, wo er der Vater ist und aktuell auch Unterhalt zahlt.

    Wie verhält es sich mit dem Trennungsunterhalt, wenn noch ein belastetes Reihenhaus, wo beide im Grundbuch stehen, mit monatlichen Grundkosten von 1000 € abzuzahlen ist und noch bis 2022 läuft?

    Wie wirkt es sich auf den Versorgungsausgleich aus?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  175. lydia

    Sehr geehrter Hr.Wehl,
    mein Freund ist noch verheiratet,das Trennungsjahr endete im Juni.Nun gibt es ein Haus was beiden Ehepartnern gehört.Dieses ist schuldenfrei und wird derzeit von der Frau genutzt. Sie hat in der Ehezeit( rund 16 Jahre) nur sehr wenig verdient. Mein Freund hat die Familie ernährt. Nun möcht sie gern im Haus verbleiben und biete den Verzicht auf den
    Versorgungsausgleich zur Finanzierung. Geht das überhaupt sie verdient zur Zeit gerade mal 750 Euro.Das wird bei einem Alter von Mitte 40 doch nicht einmal zur erreichung einer Mindestrente führen!Wer zahlt dann mal ihre Rente? Der Staat??oder ist das so und so sittenwidrig? Danke Lydia

  176. tina p

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    seit 3 Jahre lebe ich mit einem „ getrennt lebenden“ Partner im gleichen Haus mit seiner noch Ehefrau, die ebenfalls einen Partner hat. Da sich mein Partner nach 25 Jahre nicht scheiden möchte und wir schon einiges miteinander angeschafft haben, möchte ich mit ihm einen Vertrag abschließen.
    Das Haus hat mein Partner zur hälfte an seine „noch Frau“ überschrieben. Ein mir nicht bekannter Versorgungs-Vertrag besteht zwischen Eheleute. Mein Partner ist noch berufstätig.

    Meine Fragen an Sie: Welche Form und Inhalt soll so ein Vertrag zwischen uns haben?
    Welche Rechte habe ich ohne einen Vertrag? Wie kann ich mich absichern?

    Ihre Antwort erwarte ich mit herzlichem Dank vorab
    Tina P

  177. Sandra

    Mein Lebensgefährte ist Berufssoldat. Bei dem Versorgungsausgleich von ihm und seiner Exfrau ist raus gekommen, dass sie 145 Euro zahlen muss und er 182 Euro. Er geht mit 55 Jahren in Pension, sie erst 6 Jahre später.
    Frage: Werden ihm dann ab Erhalt der Pension 182 Euro abgezogen und erst wenn sie in Rente geht 145 Euro gezahlt oder werden ihm 37 Euro abgezogen ??? Wir haben überhaupt keinen Durchblick mehr :o(

    Danke für ihre Hilfe
    Sandra

  178. Hajo

    Ich habe vom Amtsgericht die die Mitteilung erhalten, dass Aufgrund der Neuregelung zum Versorgungsausgleich das Versorgungsausgleichsverfahren meiner im Jahre 1995 geschiedenen und 2000 verstorbenen Mutter wieder aufgenommen wird. Meine Mutter und Ihr damaliger Mann haben Rentenansprüche in Ost und West (nach der Wiedervereinigung) erworben. Meine Mutter hatte, soweit ich mich erinnere aus der gemeinsamen Ehezeit einen Ausgleich erhalten. Ich habe nach dem Tod meiner Mutter noch knapp 2 Jahre eine Waisenrente erhalten. Da ich der einzige Erbe bin, kann der damalige Mann meiner Mutter etwaige Ansprüche gegen mich geltend machen, wie es im Schreiben vom Amtsgericht steht. Für das Gericht bzw. die Neuberechnung kann ich keinerlei Angaben machen – nach so langer Zeit habe ich keine Unterlagen mehr, das habe ich dem Gericht mitgeteilt. Nun hat mich auch der damalige Scheidungsanwalt meiner Mutter angeschrieben und fragt ob er mich vertreten soll. Ich soll ihm dann eine Prozessvollmacht übersenden. Ich habe kein Rechtschutzversicherung und auch kein Geld für einen Anwalt, da ich nur ein sehr keines Einkommen habe.

    Wie kann es sein, dass ich nach so langer Zeit damit überhaupt konfrontiert werde. Muss ich jetzt mit Gerichtskosten oder einer Rückforderung der gezahlten Waisenrente rechnen? Oder mit anderen Kosten? Oder kann es sogar zu einer Nachzahlung von Waisenrente kommen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort schon im voraus.
    MfG Hajo

  179. RA Thomas von der Wehl

    @ hajo

    setzen Sie sich mit dem Anwalt in Verbindung und klären Sie, ob Sie Verfahrenskostenhilfe für dieses Verfahren bekommen.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Mail: info@vonderwehl.de
    Telefon: 0431 – 911 16

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  180. martin

    Hallo Herr RA,

    meine „noch“ Frau ist selbstständig, hat somit nicht in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt.
    Eine private Rentenversicherung läuft seit ca. 2,5 Jahren allerdings nur zu 100€/Monat.
    Wird bei der VA-Berechnung nun davon ausgegangen, dass meine Frau gar keine Anwartschaften erworbenen hat oder fließt die private Rentenversicherung auch bei der VA-Berechnung mit ein?
    Vielen Dank vorab.

  181. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    die private RV Ihrer Frau wird mit einbezogen, wenn der Bagatellbereich überschritten ist. Der auszugleichende Betrag muss bei rd. 3.060,00 EUR liegen.

    RA Thomas von der Wehl
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  182. Klaus Mersmann

    Sehr geehrter Herr von der Wehl

    Ich wurde mit Wirkung 31.10.2004 geschieden. Vom Familiengericht wurde aufgrund einer vorhandenen Betrieblichen Altersversorgung ein Betrag als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich für meine geschiedene Frau berechnet und im Scheidungsurteil dokumentieret. Der RA meiner geschiedenen Frau hat angekündigt, dass aufgrund der Rechtsänderung eine Neubewertung erfolgen müsse.
    FRAGE:
    Kann meine geschiedene Frau jetzt aufgrund der neuen Rechtslage (Versorgungsausgleichgesetz) eine Neuberechnung verlangen oder gilt die alte Regelung unverändert ? Ich vermute, dass dass dies erfolgt ist, weil aufgrund der neuen Rechtslage ein erhöhter Anspruch erwartet wird.
    Mit Erreichen der Altersgrenze und beidseitigem Rentenbezug ab Januar 2013 hatte ich eigentlich gedacht, dass die Scheidungsfolgen endgültig geregelt seien. Muss ich befürchten, dass aufgrund neuer Gesetze selbst bestehende Scheidungsurteile immer wieder revidiert werden können ?
    Sie können vielleicht nachvollziehen, dass eine solche Rechtsunsicherheit nicht gerade ein „ruhiges Rentnerdasein“ ermöglicht. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  183. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    Sie müssen tatsächlich mit einer Neuberechnung rechnen und ja, dass führt häufig zu einem höheren Abzug bei Betriebsrenten. Sorry, aber ich habe die Gesetze nicht gemacht.

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  184. Uta

    Mein Mann hat durch seine Anwältin die Scheidung eingereicht. Ich habe zugestimmt für die Scheidung nur seine Anwältin zu akzeptieren. Er ist Beamter und möchte nun, dass ich auf den Versorgungsanspruch (Rente) verzichte (wir sind bzw. waren jetzt 9 Jahre verheiratet). Er würde dafür eine Lebensversicherung abschließen, die die gleichen Konditionen hat wie der Rentenanteil, also ab Renteneintritt von mir, eine monatliche Auszahlung in gleicher Höhe. Im Todesfall von mir, könnte dann meine Tochter begünstigt werden. Sollte ich mich darauf einlassen? Worauf muss ich achten? Vielen Dank vorab.

  185. RA Thomas von der Wehl

    @ uta

    das ist mir zu riskant, Ihnen hier einen abschließenden Rat zu geben. Da sind viele Kriterien zu beachten. Notfalls lieber den Versorgungsausgleich nehmen oder die Ausgleichszahlung so weit hochhandeln, dass es interessant wird. Muss aber ein Anwalt machen.

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  186. Melli

    Hallo,
    meine Eltern leben seit 20 Jahren getrennt.(Waren 20 Jahre verheirate), ohne Scheidung. Meine Mutter hat nun mit 62 Jahren Ihre Rente eingereicht. Diese ist sehr gering, somit soll nun mein Vater einen Rentenausgleich zahlen.
    Meine Frage: zählt nur die Zeit bis zur ofizillen Trennung oder bis heute?
    Wird nur die staatliche Rente herangezogen oder auch die zusätzliche Betriebsrente?
    Es gab zur Trennung eine Hausübergabe an meine Mutter und eine Gütertrennung.
    Vielen dank für Ihre Antwort

  187. catherine

    i am english i was married in germany to a german. now i have just found out that my ex wants to try and pay less on me. i was married in 1971 divorced in 1997 he says that the vbl are paying to much out, can this now be changed so that i get less sorry can.t write in german thank you

  188. Thomas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ist hier ein notarieller Vertrag auf Ausschluss Versorgungsausgleich erfolgsversprechend ?

    Fakten:
    Dauer der Ehe: 11 Jahre
    Dauer Trennung: 7 Jahre
    Scheidungstermin jetzt anstehend.

    Zu Anfang der Ehe war meine 2 Jahre ältere Frau vollberufstätig und hatte höheres Einkommen als ich, während der Ehe setzte sie mit meiner Billigung aber gegen meinen Willen Ihre Einkommenssituation über Selbstständigkeit,dann später als Geringverdiener immer weiter herab. Wir haben keine eigenen Kinder.
    Bei der Trennung übernahm ich alle Schulden und Verbindlichkeiten komplett, und unterstütze sie mit unregelmäßigen Beträgen. (Auch Größere, z.B: Kauf eines KfZ).
    Zusätzlich war ich während der Ehe unterhaltspflichtig für ein uneheliches Kind aus Vorbeziehung.
    Wir haben bereits einen notariellen Vertrag auf gegenseitigen Erbverzicht.

    Ich möchte nun, mit dem Einverständnis meiner Frau, auch den Versorgunsgausgleich notariell ausschließen, obwohl Ihre Rentenerwerbsansprüche durch die oben geschilderte Situation während der Ehe erheblich geringer wurden als die meinen.
    Hat dass Aussicht auf Erfolg, oder kann das Gericht hier auch gegen einen notariellen Vertrag auf Unbilligkeit intervenieren ?

    Mit freundlichen Grüßen

  189. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    schwer zu sagen. Hängt vom Richter ab. Tendenz, wenn Notar gut formuliert: Gericht akzeptiert es.

    Scheidung tut weh

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  190. Georg

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Der Versorgungsausgleich wurde am Scheidungstermin 17.06.2010, abgetrennt wegen einer ausstehenden Entscheidung des BGH. Es betrifft Regelungen von Zusatzversicherungen im Öffentlichen Dienst. Tag der Zustellung des Scheidungsantrages war der 22.07.09
    Im konkreten Fall handelt es sich um Anrechte aus einem Kapitalkontenplan, die nach dem altem Scheidungsrecht nicht in den Versorgungsausgleich eingeflossen wären. Nach neuem Scheidungsrecht werden aber Anrechte aus Kapitalleistungen im Versorgungsausgleich berücksichtigt, das würde mich ca. 14.000 Euro kosten.
    Gibt es Optionen wie mich dagegen wehren kann?

  191. Reinhart

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    Ich wurde vor 20 Jahren geschieden der VA wurde zu gunsten meiner geschiedenen Frau beschlossen.
    Meine Frage: wird der VA bis zu meinem Lebensende
    von meiner Rente abgezogen oder habe ich mal wieder anspruch auf meine volle Rente .
    mit frd. grüßen Reinhart

  192. RA Thomas von der Wehl

    @ reinhart

    der Abzug ist lebenslang, auch nach Tod der Ehefrau, wenn deren Bezug länger als 3 Jahre angedauert hat.

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  193. Ingrid

    Guten Tag Herr Dr. Wehl,

    ich wurde Dez.2005 geschieden.
    Im April 2010 verstarb mein Exmann, der im Juni 2008 wieder geheiratet hatte.
    Ich (66Jhr,) habe bei meinem Rentenantritt einen Abänderungsantrag des VA gestellt, da im Scheidungsurteil ein schuldrechtl. Ausgleich vereinbart wurde – Betriebsrente.
    Nun liegt diese Angelegenheit bereits seit Juni 2011 bei Gericht und weder Anwalt noch Richter kennen sich aus. Angebl. so schwierig, weil meine Nachfolgerin Witwenrente -auch von der Betriebsrente – bezieht.Mein Anwalt hat mir schon Kosten von über 3000,–€ in Aussicht gestellt,da er angebl. sehr viel Zeit aufgewendet hat…und trotzdem ratlos ist.
    Was kann ich nur tun?
    Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  194. Heike

    Guten Tag,

    ich bin seit 2007 geschieden und jetzt wurde der Versorgungsausgleich von Amts wegen eingeleitet.
    Könnte ich den Ausgleich im Einvernehmen mit meinem Ex-Mann noch ausschließen? Wir hatten eine einvernehmliche Scheidung und von Versorgungsausgleich war damals keine Rede.
    Und wer kann mir erklären, was das alles heißt mit den Punkten?
    Danke für die Antwort vorab.

  195. RA Thomas von der Wehl

    @ heike

    theoretisch könnten Sie per Notarvertrag den VA ausschließen. Ob das Gericht, welches dazu einen eigene Prüfungskompetenz hat, dem zustimmt, kann ich nicht beurteilen.

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  196. litti

    ich gehe ab 01.08. in pension. mir wird eine bestimmte Summe als versorgungsausgleich für meine geschiedene frau abgezogen. auch von ihrer seite wurden mir versorgungsansprüche zugestanden. sie geht aber erst in einigen jahren in rente. ab wann steht mir dann der mir zugesprochene Ausgleich zu?

  197. RA Thomas von der Wehl

    @ litti

    schauen Sie in die §§ 35, 36 >VersAusglG und stellen Sie die entsprechenden Anträge. Dann kann die Kürzung um den Betrag reduziert werden, den Sie aus dem VA von Ihrer Frau bekämen.

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  198. Katja

    Hallo, Herr von der Wehl!

    Mein Mann ist 2005 nach 8 Jahren Ehe von seiner ersten Frau geschieden worden. Da es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelte, haben sich beide einen gemeinsamen Anwalt genommen. Leider ist damals (aus welchem Grund auch immer) bei Gericht nicht abschließend über den Versorgungsausgleich entschieden worden. Das Gericht hatte die Entscheidung diesbezüglich ausgesetzt…

    Beide haben damals im Laufe des Scheidungsverfahrens (allerdings formlos) eine gegenseitige Verzichtserklärung unterschrieben, welche allerdings nicht notariell beglaubigt wurde… Wäre es nun auch rückwirkend noch möglich einen notariellen Ausschluß zu vereinbaren?!

    Wir verstehen uns untereinander alle sehr gut, niemand hat irgendwelche Ansprüche an den anderen & wir wollen diesen Papierkrieg einfach so schnell wie möglich hinter uns bringen…

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

  199. Silvia

    Guten Tag, Herr von der Wehl!

    Im Jahr 2011 wurde ich nach 10 Ehejahren von meinem Mann geschieden. Aus dieser Ehe stammt unsere gemeinsame Tochter (9 Jahre), welche bei mir lebt.
    In einem Notarvertrag haben wir sowohl ihren (höchster Satz nach Düsseldorfer Tabelle) als auch meinen festgehalten. Mein Anspruch würde demnach mit ihrem 12. Geburtstag enden. Ich arbeite momentan Teilzeit bei einer Fluggesellschaft, d.h. ich bin auch mehrere Tage im Monat über Nacht weg. Kann man von mir verlangen, nach ihrem 12. Geburtstag Vollzeit zu arbeiten oder habe ich dennoch Unterhaltsansprüche und kann weiter Teilzeit beschäftigt sein? Ich kann doch auch mein 13, 14, 15…jähriges Kind nicht tagelang alleine lassen. Momentan schaffe ich die Betreuung gerade so.
    Kann man darüberhinaus auch den Unterhalt meiner Tochter den tatsächlichen Einkommensverhältnissen anpassen (mein Exmann verdient deutlich mehr als im Jahr 2011)?

    Ich bedanke mich sehr für Ihre Antwort!

  200. Marco

    Hallo, Herr Wehl
    Meine Exfrau und ich haben uns ein Hausgekauft. Kurz darauf ist unsere ehe zerbrochen. Die Ehezeit betrug fünf Jahre.
    Das haus wurde im Sommer 2011 erworben. Ich will meinen anteil am Haus (Grundbuch eintrag) auf sie übertragen. Wir haben zum zeitpunkt der trennung schriftlich und mit Unterschrift die Gütertrennung und alles andere festgehalten. Darunter auch meine absichtserkläreung das ich nichts mehr mit dem haus zu tun haben will und sie für anfallende Kosten verantwortlich ist. Inzwischen sind wir offiziell geschieden.

    Nun fordert der Notar für eine Grunderwerbsteuer befreite Übertragung meines Hausanteils an meine Exfrau einen kostenpflichtigen Scheidungsfolgevertrag.
    FRAGE:
    Ist das wirklich nötig?

    Ich bitte sie um Ihre Meinung

  201. Franziska Mothes

    Hallo,

    ich bräuchte unbedingt einen Rat. Meine Eltern haben sich vor ca. 13 oder 15 Jahren scheiden lassen. Im Ehevertrag wurde damals vereinbart, dass von beiden Seiten der Versorungsvergleich ausgeschlossen wird. Mein Vater hat damals viele Rentenpunkte von meiner Mutter bekommen, weil er arbeitslos war usw. Jetzt (also vor ca. 4 Wochen) kam ein Schreiben, dass die Vereinbarung mit dem Versorgungsausgleich nicht mehr gilt und ein neuer Ausgleich geschaffen werden muss. Des Weiteren sind die Bearbeitungsgebühren, die dabei anfallen, von meiner Mutter zu begleichen, obwohl sie damals schon die Scheidungskosten alleine tragen. Kann es denn sein, dass er jetzt schon wieder mit was „neuem“ Rentenpunkte von ihr bekommen kann. Er war sein leben lang „faul“ und wird dafür noch belohnt.. und sie schuftet und bekommt immer weniger Rente, weil er ihre Punkte bekommt. Zumal die neuen Bearbeitungsgebühren laut Gericht einen relativ großen Posten darstellen, der auch wieder ihr zu Lasten gelegt wird, da sie arbeitet und er nicht.

    Kann man da nicht irgendwie dagegen vorgehen?

    Bitte helft mir!

    Lg Franziska

  202. Maja

    Hallo, Herr von der Wehl!
    Mein Mann und ich sind seit 18 Jahren verheiratet,seit gut einem Jahr getrennt lebend.Wir haben zwei Kinder (15 und 17) die bei mir leben.Mein Mann ist seit 20 Jahren selbständig und hat nach 18 Pflichtjahren, die er am Anfang unserer Ehe voll hatte, nichts mehr in die Rentenkasse eingezahlt.Lebensversicherung die er für die Kreditverträge abschließen musste ist zwischenzeitlich aufgelöst und zur Tilgung der Schulden genutzt worden, auf Drängen der Bank.

    Ich war, bis auf 5 Jahre Kindererziehung, die ganze Zeit über berufstätig und habe fleißig Rentenpunkte gesammelt.Zusatzversorgung (öffentlicher Dienst) ebenso.
    Während der Ehe ist ein Haus entstanden in dem auch die Firma untergebracht ist.Mein Mann steht allein im Grundbuch und unter sämtlichen Kreditverträgen.
    Ich habe im Laufe der Jahre immer wieder meine Ersparnisse als Privateinlagen in die Firma geleitet um einer Insolvenz vorzubeugen.Leider habe ich , außer den Einzahlungsbelegen, keine schriftlichen Vereinbarungen darüber.Das Geld sollte ich zurück bekommen, wurde mündlich vereibart.
    Mein Mann will nur dann auf den Versorgungsausgleich verzichten, wenn ich im Gegenzug auf den Zugewinnausgleich verzichte.Ich hätte aber gern, wenigstens einen Teil meines Geldes zurück den ich in sein Unternehmen gesteckt habe.Die immer wieder aufgelaufenen Schulden der Firma sind mehrmals in die Kreditverträge des Hauses miteingeflossen.
    Wie kann ich meine Rente behalten und trotzdem einen Teil meines Geldes zurückbekommen?
    Kindesunterhalt zahlt er keinen, das Verfahren deswesgen läuft bereits übers JA.
    Haben Sie einen Rat für mich?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort, gerne auch nicht-öffentlich an meine Emailadresse.

  203. Monika

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin 38 Jahren verheiratet. Seit drei Jahren lebe ich von meinem Mann getrennt. Mein Mann lehnte die Scheidung aus Kostengründen bisher immer ab. Ich war bis vor kurzem arbeitslos. Seit drei Monaten habe ich eine Arbeit bis zum 30.06.2014 befristet. Eine Verlängerung meines Arbeitsvertrages ist durchaus möglich. Ich verdiene 1.300,00 € Netto. Nun hat mein Mann selbst die Scheidung eingereicht in der Hoffnung, die Kosten an mich abgeben zu können. Er gab an, monatlich Netto ca. 1.400,00 € zu verdienen. In einem Brief von seinem Anwalt erfuhr ich, dass mein Mann aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse außerstande ist die Kosten des Verfahrens auch nur ratenweise selbst zu tragen. Bin ich verpflichtet die gesamten Kosten der Scheidung (mit Anwaltskosten beiderseits) allein zu tragen?

  204. Reiner

    habe heute Bescheid über Neuaufnahme VA bekommen Scheidung war bereits 2003 da es nicht um größere Beträge geht brauch ich da noch einen Anwalt

  205. Selen

    Moin Moin,
    hier wurde lange nichts mehr geschriebe, ich hoffe trotzdem auf eine Antwort.
    Meine Frage: Ich wurde 2007 geschieden. Kann der der Versorgungsausgleich nach dem neuen Gesetz 2009 rückwirkend neu berechnet werden?
    MfG

  206. Roy

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich hab ein Schreiben vom Amtgericht bekommen,daß ich meine aktuellen Einkommensnachweise dem Amtsgericht Leipzig mitteilen soll für den Versorgungsausgleich.
    Ich wurde im März 1996 geschieden.Der Versorgungsausgleich wurde ausgesetzt,da die Rentenversicherung sehr sehr lange brauchte um den Versorgungsausgleich zu berechnen bzw.festzulegen.
    Meine Frage ist nun: Werden die vergangenen 16 Jahre seid der Scheidung mit in den Versorgungsausgleich eingerechnet bzw.hat meine Ex-Frau darauf Anspruch?Ist nicht das Datum des Scheidungsantrages ausschlaggebend?
    Meine Ex-Frau hatte und hat in der Zeit nach der Scheidung mehrere Lebenspartner und aus diesen Beziehungen gingen mehrere Kinder hervor.Deshalb sehe ich nicht ein,meine ab der Scheidung erworbenen Rentenpunkte zu teilen bzw.zu verlieren.
    Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    MFG

  207. Ulrike

    Guten Tag,
    wir wurden vor über 10 Jahren nach 12 Jahren Ehe geschieden, hatten Ost- und West-Rentenpunkte erwirtschaftet. In der Scheidungsvereinbarung lautete der letzte Satz, dass der Rentenausgleich gesondert durchgeführt wird.
    Dieser wurde nun in diesem Jahr durchgeführt und ergab ein (wirklich!) geringes Plus auf meinem Punktekonto.
    Obwohl meiner Meinung nach bereits der Übertrag durchgeführt wurde, schlägt mein Ex-Mann jetzt vor, ich solle mit ihm zum Notar gehen und den VA ausschliessen.
    Ich bin auf der einen Seite enttäuscht, auf der anderen Seite aber auch der Meinung, dass dies gar nicht mehr möglich ist, nach Vollzug des Punktezu- und Abflusses, und der langen Zeit.
    Leider habe ich im Netz keine vergleichbare Frage gefunden und wäre froh, falls es eine vebrindliche Antwort gibt. Besten Dank!

  208. Gigi

    Hallo….bin seit September 2012 getrennt und Scheidungsantrag am 01.07 2014 eingegangen ….ist es möglich (notariell) den Versorgerausgleich der rentenanwartschaften auf den Tag der Trennung festzulegen? Danke schon mal….

  209. hans-dieter

    Ich habe folgendes Problem. Meine Ehefrau hat mich am 01.08.2009 sitzenlassen. Mit dem Tag meines Renteneintritts am 01.03.11 hat meine Frau die Scheidung eingereicht. Da wir noch Verpflichtungen hatten, wurde meine Rente gepfändet. Meine Ex-Frau und ich haben Gerichtskostenbeihilfe bei der Scheidung erhalten. Der Versorgungsausgleich wurde noch nicht durchgeführt. Ich habe 50 Jahre gearbeitet und meine Ex-Frau vielleicht 6 Jahre. Wir waren 32 Jahre verheiratet. Wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, werden meine Ex-Frau und ich Sozialhilfeempfänger. Gibt es da nichts dagegen das der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss?
    Ich habe in dem Text des Versorgungsausgleichgesetzes gelesen dass
    der Versorgungsausgleich in diesem Falle nicht durchgeführt werden muss. Leider finde ich diesen Abschnitt nicht mehr.
    Für eine günstige Antwort wäre ich dankbar
    Gruss Hans-Dieter Dörrenbächer

  210. hans-dieter

    Anfrage 209.
    Wie kann ich den Kommentar freigeben, habe keine Ahnung davon.
    Hans-Dieter

  211. BieneC

    Hallo, ich bin seit 2002 mit meinem Mann verheiratet und seit 2007 getrennt. Jetzt soll die Scheidung erfolgen. Wir haben in 2002 einen Ehevertrag gemacht, in dem Erbschaft, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist und Gütertrennung vereinbart. Obwohl er selbst das nicht will, hat sein Anwalt jetzt mit der Scheidung den Versorgungsausgleich beantragt. Er hat vermutlich noch keine Rentenpunkte, da erst seit 2002 in Deutschland ist und zeitweise selbstständig war. Unseren Sohn (10) habe ich komplett allein groß gezogen. Er zahlte auch nie Unterhalt , seit 3 Jahren bekomme ich Unterhaltsvorschuss. Zieht die Vereinbarung bzgl. des Verzichts auf den Versorgungsausgleich aus dem Ehevertrag oder muss ich befürchten, obwohl er verzichtet – auch heute noch, dass ich ihm Punkte übertragen muss? Gilt dies auch, obwohl er uns gar nicht unterstützt, sich die teuersten Sachen kauft und sein ganzen Geld zu seiner Familie schickt? Leidtragender ist unser Sohn, der nur mich hat und ich seine Ausbildung usw. sicherstellen muss. Danke!

  212. Anneliese

    Hallo Herr von der Wehl..
    bitte helfen Sie mir bei folgendem Problem:
    Mein Mann muß im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich an sein Ex-Frau die Hälfte seiner Renten abgeben. Das Familiengericht hat dies auch schon entschienden (Ablauffrist für den Einspruch in 2 Tagen). Mein Mann versucht seit Monaten über seinen Anwalt die Interne Teilung über’s Gericht beim Versorgungsträger zu erreichen, aber der Anwalt reagiert nicht, oder nur falsch!
    Wenn das Urteil übermorgen rechtskräftig wird,
    würde das bedeuten, daß mein Mann auf Lebzeit die Sozialleistungen, z.B. Krankenkassenbeiträge auf seine gesamte Rente zahlen muß!! Kann das rechtens sein !!
    Die Krankenkasse hat von uns den Gerichtsbeschluß als Kopie erhalten, kann aber nur die Beträge angleichen, wenn eine entsprechende Freigabe vom Versorgungsträger vorliegt! Die Firma selber weiß nichts von einer „Internen Teilung“.
    Wir drehen uns hier total im Kreis!
    Meine Frage:
    Hätten wir eine Möglichkeit, nach dem Gerichtsbeschluß die Interne Teilung noch danach über einen anderen Anwalt, oder Notar, gerichtlich vornehmen zu können ?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe und liebe Grüße
    Anneliese

  213. Gabi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Mein Lebensgefährte und seine Frau möchten sich scheiden lassen und haben einen gemeinsamen Anwalt der sie vertritt. Er hat seine rentenanwartschaften und andere Renten wie Betriebsrente zusammen gerechnet und hat ca. das doppelte als sie an Renten. Z.b. Er hat Umgerechnet 100000 Euro und sie nur für 50000 Euro. Seine Frau möchte das Haus behalten und ihn auszahlen.dafür muss sie aber einen Kredit bei der Bank aufholen. Nun dachte mein Freund,er macht ihr eine Einmalzahlung in Höhe von der Differenz zu ihrer Rente und wollte ihr 50000 Euro geben und dann im notarvertrag schreiben lassen -Verzicht auf gegenseitigen Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhaltsanspruch.ich sagte ihm, dass ihr aus der von ihm ausgerechneten Rente (nach Vorlage der Unterlagen der versicherungsanstalten )keine 50000 zustehen sondern nur die Hälfte der Differenz zu ihrer, d.h.25000 Euro…das ist doch richtig?
    Die zweite Frage ist: kann man überhaupt noch solche Einmalzahlung leisten oder gilt das nicht mehr? Und wenn es noch gilt,dann muss dies doch im notarvertrag aufgeführt sein, dass man auf den gegenseitigen Versorgungsausgleich verzichtet und dafür diese Einmalzahlung leistet,damit seine Frau nicht soviel Geld aufnehmen muss. Er möchte halt später wenn er in Rente geht seine volle Rente behalten und dachte diese Variante wäre die beste Lösung.
    Dritte Frage: wenn also auf den gegenseitigen Versorgungsausgleich verzichtet wird per notarvertrag, aber die Dame noch 300000 Euro Schuld hat,kann dann das Gericht trotzdem prüfen uns sagen, dass dieser Verzicht sittenwidrig ist und dann seine 25000 Euro Einmalzahlung weg sind und er dann später von seiner Rente ihr was abgeben muss?

    Noch eine kleine Frage: der scheidungsantrag wurde schon eingereicht….Muss nun der notarvertrag vordatiert werden oder kann das Datum ruhig hinter dem Datum der Einreichung der Papiere liegen?
    Das ist alles wirklich sehr komplex und ich habe meinem Freund von Anfang an gesagt,dass er seinen eigenen Anwalt holen soll.
    Tausend Dank für Ihre Hilfe.
    Gruß

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