Wer sollte sich sofort scheiden lassen (Stand März 2008)

In den letzten Artikeln habe ich ausgeführt, dass sich der Versorgungsausgleich grundlegend verändert. Dies hat für bestimmte Personenkreise ganz erhebliche Auswirkungen und bei einer bereits deutlich kriselnden Ehe würde ich überlegen, unverzüglich das Scheidungsverfahren zu beantragen. Warum diese Überlegungen?

1. das Rentner-und Pensionistenprivileg fällt zum 1.9.2009.

bislang gilt nach §§ 101 III SGB VI bzw. 57 I BeamtVG, § 55 c I S.2 SVG (…… Das Ruhegehalt, das der verpflichtete Ehegatte im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich erhält, wird erst gekürzt, wenn aus der Versicherung des berechtigten Ehegatten eine Rente zu gewähren ist……)

Das bedeutet also, entscheidend ist, ob bei Rechtskraft der Ehescheidung bereits Rente bezogen wurde, oder nicht. Wenn der Rentenbezug kurz bevor stand, mußte der Anwalt dafür sorgen, dass unbedingt die Rechtskraft erst nach Rentenbezug eintreten durfte. Also war man als Anwalt schon mal aufgerufen, die Scheidung u.U. zu verzögern.

Wenn Sie also bereits leistungsbeziehender Rentner sind, Ihre Frau deutlich jünger ist als Sie und Sie im Versorgungsausgleich mit erheblichen Verpflichtungen zu Ausgleichszahlungen rechnen müssen, würde ich versuchen, das Scheidungsverfahren noch vor dem 1.9.2009 durchzubringen. Nur dann würde ihnen die Rente nicht bereits sofort mit dem Ausspruch über den Versorgungsausgleich gekürzt werden. Die Kürzung würde erst dann wirksam werden, wenn die Ehefrau ebenfalls Rentenansprüche hat. Dieses Privileg wird abgeschafft.

2. das Unterhaltsprivileg wird ebenfalls abgeschafft.
Beispiel: Sie werden deutlich früher als der andere Ehepartner pensioniert. Sie lassen sich nach 20 Ehejahren von ihrer noch relativ jungen Frau scheiden. Im Versorgungsausgleich werden Ihrer Frau 600 € übertragen.

Bislang war es so, dass ihnen der Ausgleichsanspruch von 600 € sofort von der Pension abgezogen wird, sobald sie die Pensionsgrenze erreicht haben. Dies konnte man allerdings damit verhindern, dass an die Ehefrau ein Unterhalt gezahlt wurde. Dafür reichten theoretisch 50 € monatlich.

Künftig wird es so sein, dass eine Kürzung des Pensionsanspruches nur in der Höhe verhindert werden kann, in der tatsächlich auch Unterhalt gezahlt wird. Im obigen Beispiel kann die Kürzung der Pension um 600 € nur dann verhindert werden, wenn der Ehefrau 600 € Unterhalt gezahlt werden. Auch in diesen Fällen würde ich versuchen, noch nach dem alten Recht geschieden zu werden. Aber die Zeit wird knapp!

ERGÄNZUNG 27.04.09

immer wieder wurde die Frage gestellt, ob die vor dem 01.09.2009 eingeleiteten Scheidungsverfahren nach altem oder nach neuem Recht hinsichtlich des Versorgungsausgleiches beurteilt werden. Dies regelt § 48 VersAusglG-E.

Dort ist festgehalten, dass in den Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechtes eingeleitet wurden, das bisherige Recht weiter anzuwenden ist.

Es gilt allerdings, dass für Verfahren, die am 01.09.2009 abgetrennt oder ausgesetzt wurden oder bei denen das Ruhen angeordnet wurde, das neue Recht gilt. Bei Verfahren, in denen am 31.08.2010 noch keine Entscheidung im 1. Rechtszug erlassen wurde, ist ebenfalls das neue Recht anzuwenden. Dies gilt für die materiellrechtlichen ebenso wie für die verfahrensrechtlichen Vorschriften.

76 Reaktionen zu “Wer sollte sich sofort scheiden lassen (Stand März 2008)”

  1. Peters

    Zum Thema Rentner und Pensionsprivileg

    Guten Tag.

    Ich bin Beamter und gehe nun knapp vor dem 1.9.09 in die Frühpensionierung. Dazu hätte ich folgende Frage:
    Genügte es, um das Pensionsprivileg zu behalten, wenn ich die Scheidung noch vor dem 1.09.09 beantrage oder muß diese noch vor dem 1.09.09 ausgesprochen sein?

    Mit freundlichen Güßen,
    Peters

  2. Manfred Ernst, Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

    Hallo,
    Ihr Scheidungsantrag muss bis 31.8.2009 dem Gericht vorliegen. Die Scheidung muss also noch nicht erfolgt sein.
    Seit wann leben Sie getrennt?

    Gruß
    Manfred Ernst
    Leiter der ISUV-Bez.-Stelle Magdeburg

  3. Caro

    Sehr geehrter Herr RA,
    danke für den Link auf diese Informationsseite. Allerdings ist mein Problem, dass ich genau zum 1.9.2009 in Rente gehe (Erwerbsunfähigkeitsrente). Soll ich die Scheidung Ende August einreichen, um dann im September nach altem Recht geschieden zu werden?
    Mfg
    Caro

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ caro

    ich kann hier keine abschließenden Ratschläge für ein konkretes Vorgehen im Einzelfall geben, da ich damit in die anwaltliche Haftungsproblematik käme. Es wäre auch wegen der mangelhaften Informationslage leichtfertig und unseriös. Ich bitte um Verständnis.

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  5. Manuelle

    Mein Mann, Beamter, hat die Scheidung angeleitet obwohl wir noch bis November 2009 in Trennungsjahr sind.
    Gibt es für mich eine Veränderung für mein Unterhalt ? Ich muss schliesslich nicht zustimmen. Wie lange kann ich die Scheidung verzögern undist es für mich zum Vorteil oder soll ich die Scheidung sofort akzeptieren ? wie stehe ich finanziel besser ? Ich bin 60 Jahre, mein mann auch und bekommt noch eine Invalidität Pension bis zur Rente.
    Danke für Ihre Mühe.

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ manuelle

    ich kann anhand Ihrer Schilderungen nicht beurteilen, ob es für Sie von Vorteil wäre, die Scheidung zu akzeptieren oder auf Einhaltung des Trennungsjahres zu dringen.

    Für eine solche Beurteilung muss ein Anwalt umfangreich informiert werden und sämtliche finanziellen Verhältnisse kennen, sei es auf Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Vermögen bezogen. Der Anwalt muss alle Informationen sammeln und auswerten. Ich kann Ihnen nur dringend raten, eine Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und sich dort intensiv beraten zu lassen. Sollten Sie eine Empfehlung wünschen, müsste ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes wissen.

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  7. Andreas

    Hallo und guten Tag,

    Ich, Berufssoldat A8, 40 Jahre, habe 09/2008 geheiratet. Wie das Leben so spielt, steht die Ehe jetzt schon vor dem Aus. Wie hoch wäre der VA in meinem Falle? Meine Frau ist nur Halbtags beschäftigt, ca. 450€mntl. Gibt es Fristen die ich beachten sollte?
    Vielen Dank im Vorraus!

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    Das Problem des Versorgungsausgleiches wird für sie keine große Rolle spielen. In den Versorgungsausgleich werden nur die Ehezeit einbezogen und diese sind sehr kurz. Wir bekommen zudem ein neues Recht des Versorgungsausgleiches, wonach geringe Beträge nicht mehr ausgeglichen werden sollen.

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  9. Holger

    Nach altem Recht genügte es mit einem geringeren Betrag als der festgesetzte Vers.ausgleich, denselbigen zu umgehen. Wenn die Scheidung vor dem 01.09.2009 eingereicht und darin ein dauerhafter Unterhalt bis zum Erreichen des Rentenbeginns des Ehepartners festgelegt wird, ist dieser Unterhalt auch zu zahlen bei Neuheirat des (Noch-) Ehepartners? Muss das Vers.amt, oder einer andere Behörde überhaupt über diese Sachlage informiert werden?

    Im voraus danke für Ihre Bemühungen und die recht raschen und sehr interessanten Informationen auf dieser Webseite.

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ holger

    wenn die ausgleichsberechtigte Ehefrau wieder heiratet, entfällt idR. rechtlich der Unterhaltsanspruch gegen den vorherigen Ehemann. Ob eine (notarielle) Vereinbarung, nach welcher der Unterhalt auch dann geschuldet wird, wenn eine Wiederverheiratung erfolgt, das Unterhaltsprivileg dauerhaft erhalten kann, kann ich nicht abschließend beurteilen.

    Die beteiligten Versorgungsträger werden wahrscheinlich regelmäßig nach Veränderungen der Rechtslage fragen und auf diese Fragen müssen natürlich ehrliche Antworten gegeben werden.

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  11. Roswita

    Hallo Zusammen,

    ich lebe seit 3 1/2 Jahren von meinem Mann getrennt u. möchte in diesem Jahr noch die Scheidung einreichen. Bei uns verhält es sich so, dass er bis 1997 selbständig war u. von daher nicht viel in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ich war immer berufstätig u. werde nach derzeitigem Stand ca. 400 Euro mehr Rente erhalten als er. Wie sieht es in dem Fall mit dem Versorgungsausgleich aus? Ist es für mich besser noch vor dem 30.09.09 die Scheidung einzureichen? Wir sind seit 1988 verheiratet, mein Mann ist 57 u. ich 54 Jahre. Ich bedanke mich bereits jetzt für eine Rückinfo.

  12. RA Thomas von der Wehl

    @Roswitha

    Ich kann nicht abschließend sagen, ob sich bei ihnen durch ein Abwarten bis nach dem 1.9.09 etwas am Versorgungsausgleich ändern würde. Das hängt von den einzelnen Ansprüchen ab, die in den Versorgungsausgleich mit einzubeziehen sind.

    Sollten Sie zum Beispiel auch Ansprüche aus Betriebsrenten, Lebensversicherungen und so weiter haben, wären sie mit einem Scheidungsverfahren vor dem 01.09.2009 besser bedient.

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  13. ursula

    habe ein problem, bin seit 4 jahren getrenntlebend,war 25 jahre verheiratet.plötzlich will mein nochehemann die scheidung so schnell wie möglich.er ist schon 3 jahre rentner,hat bis jetzt gearbeitet und außerdem eine private rentenversicherung.er ist freiberuflich (selbsständig) seit 1990, hat zusätzlich in die gesetzliche RV eingezahlt.wie ist die situation für mich? habe ich nachteile,wenn die scheidung vor dem 1.9.09 von ihm eingereicht wird oder gibt es nur die vorteile für ihn?
    vielen dank für ihre mühe!

  14. Hans

    Sehr geehrter Herr RA,

    wir haben nach einem Jahr Trennung einen Ehevertrag abgeschlossen. In ihm war der Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Sie hatte das Mandat eines Anwaltes der besonders ihre Ansprüche zur Geltung brachte/formulierte – ich stimmte zu. Der Notar erläuterte ua. auch den Verzicht des Ausgleichs. Wir wollten es aber so! Nach 8 Jahren Trennung möchte ich die Scheidung.
    Meine Frau (Selbständig) möchte nun den gesetzlichen Versorgungsausgleich durchsetzen (Sittenwidrig). – Ich war Angestellter (jetzt Rentner) sie war nur 18 Jahre gesetzl. Rentenversichert und hat sich privat versichert (Lebensversicherung).
    Mein Ziel sollte die Umsetzug des Ehevertrages sein und nicht eine mögliche Verrechnung.
    Was ist zu beachten?

    Danke

    MfG

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    Es wäre unseriös einen Ehevertrag beurteilen zu wollen, den ich nicht gelesen habe und dessen Hintergründe ich nicht vollständig kenne. Kein Vertrag ist hundertprozentig sicher und letztendlich wird nur das Gericht letzter Instanz entscheiden. Bis dahin sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Familienrecht über die Chancen ihrer Frau auf Anfechtung des Vertrages beraten lassen.

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  16. Luisa

    Mein Mann möchte sich nach 18 Ehejahren von mir trennen. Wir haben zwei Kinder im Alter von 14 und 17 Jahren.
    Ich bin 50 Jahre alt und seit 3 Jahren unbefristete EM-Rentnerin. Ich erhalte eine Bruttorente von ca. 1100 Euro. Mein Mann ist 52 Jahre alt und beamteter Lehrer.
    Sollte ich einen Versorgungsausgleich, und somit eine Scheidung, baldmöglichst anstreben?

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ luisa

    die Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich. Grundsätzlich gilt, dass auch eine lange Trennungszeit für die Berechnung des Versorgungsausgleiches herangezogen wird. Bei Ihnen wird es wahrscheinlich so sein, dass, falls sie Ausgleichsansprüche aus dem Versorgungsausgleich haben, da sie bereits Rente beziehen, ihre Rente um diese Ausgleichsansprüche sofort aufgestockt wird. Genaues müssten Sie aber mit ihrem Rententräger besprechen.

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  18. Maria

    Mein Lebensgefährte (Berufssoldat) wird im 5/2011 pensioniert. Der Rentnerprivileg fällt ja bekanntlich weg. Die Zahlung des Versorgungsausgleiches kann man umgehen, wenn Unterhalt an die noch Ehefrau gezahlt wird. Muss ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch bestehen oder reicht eine (notarielle) Vereinbarung zwischen den Eheleuten aus?

  19. Henrietta

    Jetzt möchte ich mich gleich mal einklinken in die Frage:

    Wie wird das überhaupt gehandhabt? Kann der Unterhaltszahler wählen zwischen der Zahlung des Versorgungsausgleiches oder der Weiterzahlung des Unterhaltes? In meinem Fall zB wäre der Unterhalt höher als der Versorgungsausgleich.

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ maria + Henrietta

    Richtig ist, dass das Pensionistenprivileg ab dem 01.09.09 wegfällt.

    Die Frage von Maria ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Natürlich funktioniert es nicht, wenn ganz offensichtlich gar kein Unterhaltsanspruch vorhanden ist, dass die Eheleute proforma einen solchen vereinbaren, um die Kürzung der Versorgungsbezüge zu vermeiden. Der Träger der Versorgung wird auch prüfen, ob hier ein Unterhaltsanspruch überhaupt in Betracht kommt. Wie weit diese Prüfungen gehen, hängt sicherlich auch von dem entsprechenden Sachbearbeiter und dessen unterhaltsrechtlicher Qualifikation ab.

    In den wenigsten Fällen wird aber ganz klar sein, dass kein Unterhaltsanspruch besteht. In fast allen Fällen wird man immer dazu kommen, dass ein Unterhaltsanspruch jedenfalls nicht völlig unwahrscheinlich ist. In diesen Fällen sollte eine notarielle Vereinbarung ausreichend sein. Inzwischen gibt es aber die Vorschrift des § 1578 b BGB und damit die Frage, wie lange ein solcher Unterhaltsanspruch anerkennenswert ist. Ich habe dazu keine Erfahrungswerte, wie die Versorgungsträger in Zukunft damit umgehen werden.

    Zu der Frage von Henrietta: Der Unterhaltsschuldner kann sich natürlich nicht aussuchen, was er gerne möchte. Bislang war es so, dass solange Unterhalt gezahlt wurde, die Pensionskürzungen aus dem Versorgungsausgleich nicht vorgenommen wurden (Pensionistenprivileg). Nach dem 1.9.09 wird es dann so sein, dass, falls ein Unterhaltsanspruch besteht, die Pension nur insoweit gekürzt wird, als der Unterhaltsanspruch den Anspruch aus dem Versorgungsausgleich nicht erreicht.

    Beispiel:
    Anspruch gegen einen Soldaten aus dem Versorgungsausgleich an seine Frau einen Ausgleichsbetrag von 600,00 € zu zahlen. Es gibt ein gerichtliches Urteil, wonach dieser Soldat an seine Frau 400,00 € nachehelichen Unterhalt schuldet. In diesem Fall wird seine Pension durch den Versorgungsausgleich nur um 200,00 € gekürzt, da er 400,00 € Unterhalt schuldet. In jedem Falle sind aber die 600,00 € „futsch“.

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  21. Henrietta

    Danke Hr von der Wehl für die Mühe, die Sie sich hier machen!

  22. Frank

    Ich würde für meine Scheidung gerne noch vom Versorgungsausgleich nach altem Recht profitieren. Ist es hierfür ausreichend, die Scheidung vor dem 1.09.2009 eingereicht zu haben, oder muss sie vor diesem Termin auch zugestellt sein? Vielen Dank für die Antwort im voraus!

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    in § 48 heißte es:

    „Für Versorgungsausgleichsverfahren, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleitet worden sind, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden.“

    Das bedeutet für mich, dass die Einreichung des Scheidungsantrags nicht ausreichend sein kann, sondern der Scheidungsantrags zumindest zugestellt sein muss. Das könnte man aber durchaus anders sehen und ich werde die Frage nochmals im Kollegenkreis diskutieren.

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  24. Frank

    Vielen Dank! Die daran anschließende Frage wäre natürlich u.U. ob das jetzt (heute 03.08.) noch machbar ist und ob man es irgendwie beschleunigen kann. Nach Ihren Ausführungen wäre es für meinen Versorgungsausgleich erheblich vorteilshaft!

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und im übrigen die Voraussetzungen für ein Scheidungsverfahren vorliegen, sollte es bei entsprechenden Bemühungen des beauftragten Rechtsanwaltes möglich sein, für eine Zustellung des Scheidungsantrags vor dem 01.09.2009 Sorge zu tragen. Viel Zeit verlieren dürfen sie aber nicht mehr.

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  26. männlich

    Wieso ist es möglich, dass ein Ex den anderen über Jahre terrorisieren darf mit Stalking, Telefonanrufen, Beschimpfungen ?
    Wir haben in 4 Jahren den 4.Termin und hoffentlich Scheidungstermin und diese Frau wird immer schlimmer..allerdings nimmt sie auch Tabletten und evtl.Alkohlabhängigkeit. Das ist je eine Krankheit und deswegen müssen die anderen darünter leiden. Meine Freundin hat Angst und wir werden nachts wach, wenn sie anruft. Mein Sohn möchte endlich in Ruhe gelassen werden von dieser Frau und sein neues schönes Leben endlich geniessen und dieser Mensch darf im Schutz von und während der Ehe erhelbichen
    Alkoholkonsumes ( vermutlich Spätlasten?)
    und einer latenten Depression, die ambulant heilbar ist/war – ist ja jetzt schon 1, 3 MOnate her, dass der Gutachter das festgestellt hat —uns alle ohne Konsequenzen terrorisieren. Mein Anwalt sagt, es muss erst etwas passieren. Na schönen Dank auch

  27. männlich

    1,3 Jahre

  28. Henrietta

    @ männlich

    Gegen (nächtliche) telefonische Belästigungen hilft es,

    a) den Stecker vom Telefon aus der Steckdose zu ziehen; die meisten besitzen heute ein Handy, dadrüber wäre man im Notfall zu erreichen.

    b) Anrufbeantworter anschaffen.

    Den Ton vom Telefon kann man ausstellen, der Anrufer landet auf dem Anrufbeantworter.

    Haben Sie kein Telefon mit Display? Wenn nicht, schaffen Sie sich eines an. Sofern die TeleNr Ihrer Frau übertragen wird, sehen Sie, wenn sie anruft und gehen nicht dran.

    Dass Ihre Frau ihren Sohn sehen will ist aber doch nicht ganz unverständlich finde ich.

  29. mönnlich

    also, ich muss erreichbar sein auch nachts und damit muss mein Handy an sein – Firmenbedingt, Da die Ex die Nummer selbstverständlich unterdrückt – so clever ist sie ja…muss ich also egal wann drangehen, kann sich ja um einen Einsatz handeln. Unser Sohn ist i.Ãœ. adoptiert und hat nicht die besten Erfahrungen anscheinend mit ihr gemacht. Wenn er also von ihröffentlich angegriffen wird und belästigt wird, obwohl er sich das das mehrere Male schriftlich verbeten hat und über eine einstweilige Verfügung nachdenkt – dann muss man sich auch einmal damit abfinden, dass man anderen nicht seinen Willen aufzwingen kann. . und mal darüber nachdenken, warum der junge Mann nichts mehr mit ihr zu tun haben möchte und das akzeptieren. Aber danke für Ihren gutgemeinten Rat. Die Abgründe, die sich anscheinend bei manchen auftun, kann man als Aussenstehender nicht mehr nachvollziehen. Wir werden jetzt ein Protokoll führen, es ist ja nicht das erste Mal, dass so eteas passiert ist und auch meine Mutter hat sie erst in Ruhe gelassen, als wir ihr mit einer einstweiligen Verfügung gekommen sind. Ich hoffe, dass das Gericht bzw. die Richter so ein Verhalten nicht unterstüzten bzw. gutheissen werden. Schönes WE

  30. mönnlich

    Im Ãœbrigen hatten wir uns zunächst zusammen an einen Tisch gesetzt und eine einvernehmliche Scheidung angestrebt – ich wollte sie auch versorgen, sodass sie eine gute und sorgenlose Zukunft hat. Aber anscheinend wollte sie die Scheidung garnicht, sondern uns bestrafen mit ihrem Auszug und Abräummentalität. Sie dachte anscheinden, ich komme reuevoll zurück. Das grosse Glück was ich hatte, war meine Freundin kennenzulernen und dann hat die Ex den Anwalt gewechselt und nur noch seit 3 Jahren Terror gemacht. Aber das hatte ich ja schon erzählt. Es tut jedenfalls gut, sich das einmal von der Seele zu schreiben;-)

  31. Henrietta

    @ männlich
    Es ist schade, dass Ihre Noch-Ehefrau so unvernünftig ist; sie verbaut sich durch ihr Verhalten alles. Mein Ex und ich wollten Kosten sparen und waren uns von Anfang an einig. Ich bin ein gebranntes Kind, was Scheidungen angeht und sehe deshalb vielleicht einiges anders. Ich habe beim Rechtsanwalt gelernt und zur damaligen Zeit ging es noch um Schuld oder Nicht-Schuld bei einer Scheidung. Wer schuldig geschieden wurde, dem stand in der Regel zB kein Unterhalt zu. Das war oft ein nie enden wollendes Hin-und Hergehacke mit gegenseitigen Schuldzuweisungen mit detaillierten Offenlegungen der ehelichen Verhältnisse, die auch vor der Schlafzimmertür nicht halt machten. Solch eine Scheidung wäre für mich der reinste Horror gewesen. Darum sehe ich das momentane Scheidungsrecht grundsätzlich positiv; nur Rosenkriege sind dadurch immer noch nicht ausgeschlossen, wie man bei Ihnen sieht.

  32. männlich

    ja, danke für Ihr Verständnis, ich sehe das neue Scheidungsrecht auch als positiv an, nur leider
    wird es weder von meiner Ex noch anscheinend von den Richtern immer angewendet. Im Moment sehe ich keinerlei Nachteile für sie. Klar wir wollen alle ncihts mehr mit ihr zu tun haben. Aber aufgrund ihrer angebl. Depression, die sie nicht arbeiten lässt seit /nach 2 Jahren Trennung auf einmal, hat sie den ganzen Tag Zeit uns zu schikanieren. Ich hoffe sehr, dass die Richter gerecht sind und ich endlich geschieden werde im September. Aber leider sind bis dato alle Termin jeweils um je 1 Jahr verschoben und jeweils hat auch immer ein Richterwechsel stattgefunden. Auch dieser Richter, weswegen der ursprüngliche Scheidungstermin um ein 3/4 Jahr verschoben wurde, ist nun nicht mehr da und wir bangen um den vorgegebenen Termin wie auch um einen gerechten Richter/in. Vermutlich wird sie damit durchkommen nie wieder zu arbeiten und die Kinder, die bei mir sind muss ich auch voll bezahlen wenn diese nicht sofort nach der Schule eine Ausbildung machen können. Dann wird ja der Barunterhalt sofort gemindert und die Ex will dieses Geld der Kinder auch noch haben. Ist sie schon einmal mit durchgekommen vor Gericht. Was soll man dazu noch sagen…
    So sieht das aus.
    Aber nach ihren o.g.Fall können Sie ja noch froh sein, dass er an sie zahlen muss und kann.
    Jeder hat wirklich seine eigene Geschichte Viele grüsse männlich

  33. Henrietta

    Hallo männlich, steht Ihrer Nochehefrau, falls sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr berufstätig sein kann, nicht evtl eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zu?

    Dazu müsste sie vor 1961 geboren sein, in den letzten 5 Jahren regelmäßig Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben (geht auch auf freiwilliger Basis) und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

    Eine evtl Rente würde ihren Unterhalt ja kürzen.
    ——-

    Ich bin in de Tat froh, dass mein Exmann zahlen kann und auch so viel zahlt bzw zahlen muss, dass ich – halbwegs – davon leben kann. Trotzdem nervt mich die finanzielle Abhängigkeit, zumal die Zahlungen ausbleiben würden, würde ihm etwas zustoßen. Vielleicht sollte ich ihn überreden, wieder zu heiraten, dann hätte ich Ansprüche an seine neue Ehefrau. Und die würde aus allen Wolken fallen.

    Das Unterhaltsrecht ist im übrigen auch der Grund, warum ich hier regelmäßig lese, da mich das Thema leider immer noch interessiert bzw interessieren muss.

  34. männlich

    Tja, ref.Henrietta; diese Pflichtbeiträge wird sie wohl nicht gezahlt haben bzw. ich weis es nicht, sie war als Teilzeit mit max.400,–Euro tätig – ordentlich angemeldet etc. Nur-seit 2007 tut sie nichts mehr – sie hat noch eine Abfindung bekommen und 1/2 Jahr ihr Geld aus dem Aushilfsjob bezogen ohne zu arbeiten, da sie einen Arbeitsprozess gegen mich angestrengt hatte – aber seitdem dieses bezahlte Jahr rum ist -also seit 08 macht sie garnichts mehr ausser uns zu belästigen und böse Briefe zu schreiben durch ihren Rechtsbeistand. Tja, also wird sie vermutlich keine Rente bekommen. Das wäre ja zu schön gewesen..und ich muss ihre Faulheit aufgrund angebl.Depressionen – ehebedingt natürlich(so die Gegenseite) auch noch bezahlen..wie sie lesen können, sind auch viele Männer die echten Verlierer und es gibt auch viele Väter, die verzweifelt sind, weil sie ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen. ..Gruss

  35. männlich

    P.s. Auch wir – meine Freundin und ich würden gerne heiraten,würden jedoch doppelt bestraft.
    Ihre Rente (Witwen) würde wegfallen und sie müsste im Falle eines Falles für meine Ex bezahlen bzw.aufkommen ..genauso, wenn ich eine Rente von ihr bekommen würde. Halten Sie das für fair? Hat eine zweite Ehe und deren Partner keine gleiche Chance wie die erste? Im Endeffekt kommt must man also über seinen eigenen Tod hinaus weiterzahlen für einen Menschen, dem man einfach nicht mehr in seinem Leben haben will und schon eines Lebens teuer dafür bezahlt, dass man den Fehler gemacht, diesen zu heiraten. ..ich weis, es ja – es gibt auch andere..;-)

  36. Magarete

    Hallo,
    ich habe noch eine frage zum Versorgungsausgleich.
    Ich habe mich im September 2009 von meinem Mann nach 38 Jahren Ehe getrennt. Der Unterhaltsanspruch ist noch nicht geklärt. Ich bekomme 450 € EM-Rente, mein Mann ist Beamter und noch im Dienst.
    Die Gegenseite hat den Scheidungsantrag gestellt und das Trennungsdatum auf Juni vordatiert, diesem Hat mein RA widersprochen.
    Bekomme jetztm monatlich 450,- € Unterhalt, manchmal auch nicht.
    Wie sieht es für mich mit dem Versorgungsausgleich aus?

    Danke

  37. Magarete

    entschuldigung september 2008

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ margarete

    Ich anhand dieser Daten nicht beurteilen, ob sie sich mit einem Scheidungsverfahren nach dem neuen oder nach dem alten Recht des Versorgungsausgleichs besser stehen. Ihr Anwalt müsste dies aber wissen.

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  39. Magarete

    Danke erstmal,
    dann noch eine Frage, mein Mann und seine Anwältin sind der Meinung, daß ich während der Trennung ja trotz voller EM auf 400 € basis arbeiten könne und daher meinen Unterhalt selbst verdienen kann.

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ margaret

    sie müssen immer daran denken, dass der Anwalt der Gegenseite eine andere Meinung haben muss. Er wäre ein schlechter Anwalt, wenn er es nicht jedenfalls versuchen würde. Ob die Gegenseite mit der Auffassung allerdings Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt und wird letztlich von dem Gericht entschieden.

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  41. jule

    Hallo Herr RA,

    mein Noch-Ehemann( 30 Jahre verheiratet) und ich leben seit über 5 Jahren getrennt, er zahlt Unterhalt, da ich nur halbtags beschäftigt bin.
    Nun meine Frage.
    Bisher war mir geraten worden erst vor der Verrentung die Scheidung einzureichen.
    Ist das immer noch der richtige Weg, oder sollte ich sogar noch die Rente meines Mannes abwarten?
    Vielen Dank für Ihre Bemühung.

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ jule

    einen abschließenden Rat werde ich hier nicht geben, schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht.

    Wenn der Versorgungsausgleich weiterläuft, sie weniger verdienen als ihr Mann und ihr Mann damit höhere Anwartschaften erwirbt, werden sie, solange sie nicht geschieden sind, an diesem höheren Anwartschaften partizipieren.

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  43. jule

    Hallo Herr RA,

    ja, so wurde es mir bisher auch immer bestätigt.
    Für mich hat sich dann ja nichts geändert. War nur verunsichert wegen der neuen Rechtslage.

    Vielen Dank.

    Jule

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ jule

    da ändert sich mit dem neuen Recht nichts

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  45. jule

    Ist es sinnvoll vor der Verrentung meines Mannes die Scheidung einzureichen? Denn irgendwann werden wir das ja sowieso durchziehen.

    LG und Danke Jule

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ jule

    es sollte für Sie keine Rolle spielen, ob ihr Mann bei Beantragung der Scheidung schon verrentet ist oder nicht. Auch wenn er in Rente ist, wird der Versorgungsausgleich durchgeführt.

    Wenn ich an seiner Stelle wäre, würde ich die Scheidung einreichen. An ihrer Stelle würde ich weiter abwarten.

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  47. jule

    Ich danke Ihnen….

    Warum mein Mann keine Anstalten macht,gibt mir auch ein Rätsel auf.
    Spätestens in 5-6 Jahren werde ich aber die Scheidung einreichen.

    Vielen Dank

    Jule

  48. r

    Hallo Herr v.d.Wehl,
    eine Frage hätte ich da Versorgungsangleich ansteht.Trennungsjahr im Oktober vorbei.
    Scheidungsantrag im August09 zugestellt.
    Wird meine Scheidung und der Ausgleich nach dem alten Recht vollzogen oder nicht Für Info wäre ich sehr dankbar MfG r

  49. r

    Meine Frage bekam ich gerade von LVA beantwortet.
    Es gilt das neue Recht obwohl ich alle Angaben schon vorher meinem Anwalt gab wegen der Neuregelung.
    Das Gericht hielt aber erst die Anfrage im September und gibt dem Rentenversicherer vor NEUES RECHT!!Ob ich dagegen vorgehen kann bleibt für mich mit einem Anwalt zu prüfen.
    MfG
    r

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ r

    wenn der Scheidungsantrag vor dem 01.09.09 bei Gericht einging, gilt altes Recht.

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  51. r

    Hallo Herr v.d Wehl,
    der Antrag ging vor dem 1.9.09 bei Gericht ein.
    Laut LVA gebe das Gericht aber vor nach neuem Recht da Anfrage vom Gericht am 9.9.09 dort einging?
    Ich weiß auch nicht, da ich meinem Anwalt klar sagte Anfang August Scheidung einreichen und den Versorgungsbogen auch gleich dabei gab.

    Ein schönes Wochenende und weiter so.
    MfG R

  52. Jyß

    Guten Tag,
    Meine Ehefrau und ich haben in der DDR, 1959, geheiratet. Die Ehe verlief nicht gerade glücklich. Unsere 2 Kinder sind seit vielen Jahren selbst verheiratet.
    Im August 1989, wurden wir in der DDR geschieden.
    Ein Jahr später am 22.12.1990, nach dem Vereinigungsvertrag, in der damaligen DDR wieder geheiratet. ( die Gründe, das wir wieder geheiratet haben, waren persönliche Gründe ).
    Nun leben wir seit dem 1.12.2006 getrennt.
    Ich zahle ihr Unterhalt von 256,- € nach der Berechnung
    3/7. Meine Rente liegt bei 959,00 €, die von meiner Frau 667,00 €, zusätzlich habe ich noch eine Leibrente von 268,- € die ich von meinen Einkünften dazurechne.Die Berechnung des Unterhaltsgeld berechnet sich nach den Renten von meiner Frau sowie von mir, die wir bis zum Renteneintritt erarbeitet haben.Das heisst also unser ganzes Arbeistleben.
    Ist das rechtens, das die Berechnung für den Unterhalt auch für die Jahre von 1959 bis August 1989 gilt? Da ich ja im Jahr 1989 geschieden wurde und 1990 wieder geheiratet habe.
    Denn der Verdienst von meiner Frau und mir waren nach 1990 ziehmlich gleich vom Nettolohn.
    Für die Beantwortung meine Anfrage, bedanke ich mich im voraus.
    Mit freundlichen Grüssen Jy

  53. RA Thomas von der Wehl

    @ jy

    so ganz habe ich die Frage nicht verstanden. Wenn es um den Unterhalt geht, ist maßgeblich, was Sie aktuell verdienen und was Ihre Frau verdient.

    Wenn es um den Versorgungsausgleich geht, also den Ausgleich der Rentenansprüche die innerhalb der ihr erworben worden, ist der Zeitraum zwischen der neuen Heirat und dem Scheidungsantrags maßgeblich. Die davor liegende Zeit ist nicht mehr zu berücksichtigen.

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  54. Jyß

    Ich danke Ihnen für die Auskunft. Wir sind beide Rentner und beziehen Rente. Ich selbst bekomme noch eine Leibrente.
    MfG Jy

  55. betti

    Mein jetziger Lebensgefährte bezieht seit 1990 eine Rente und ist seit 1991 verheiratet. Seine Nochehefrau hat in der Ehezeit kaum Rentenanteile erwirtschaftet und ist zur Zeit Geringverdienerin. Nach dem neuen Gesetz wird ihm der Versorgungsausgleich sofort von seiner Rente abgezogen, obwohl seine Nochehefrau erst in ca. 15 Jahren Rente beziehen wird. Meine Frage wäre nun, wie wird der Versorgungsausgleich berechnet? Mein Lebensgefährte hat in der Zeit doch eigentlich keine Rentenanteile erwirtschaftet. Oder wird nur seine ganze Rente als Grundlage genommen.

  56. Fragender

    Zitat:“P.s. Auch wir – meine Freundin und ich würden gerne heiraten,würden jedoch doppelt bestraft.
    Ihre Rente (Witwen) würde wegfallen und sie müsste im Falle eines Falles für meine Ex bezahlen bzw.aufkommen ..genauso, wenn ich eine Rente von ihr bekommen würde“

    Das verstehe ich nicht ganz… in welchem Falls muss die zweite Frau für die Ex-Frau ihres Mannes aufkommen?

  57. Henrietta

    Hallo Fragender, die Unterhaltspflicht geht nach dem Tode des Verpflichteten auf die Erben über:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/10/28/unterhalt-und-erbschaft/

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ betti

    Der Versorgungsausgleich bezieht sich nur auf die in der Ehe erworbenen gesetzlichen Anwartschaften. Wenn ein Ehepartner bei Eheschließung bereits Rentner war, hat er keine weiteren Anwartschaften erworben, die in den Versorgungsausgleich miteinbezogen werden könnten. Seine Rente kann allenfalls daher für die Berechnung von Unterhalt, nicht aber für die Berechnung eines Versorgungsausgleiches herangezogen werden.

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  59. Leon

    Ich habe fast die gleiche Frage wie Frank unter #22

    Meine Scheidung wurde im August 2009 beim AG eingereicht, allerdings aufgrund der Prüfung von PKH für die Ehefrau noch nicht formell zugestellt. Eine Kopie des Antrags liegt meinem RA jedoch vor.
    Im Okt. kam der ablehnende Beschluss zur PKH mit dem Hinweis, dass der Scheidungsantrag erst nach Zahlung der Gerichtskosten zugestellt wird. Zahlung ist zwischenzeitlich von mir erfolgt. Welches Recht zur Regelung des VA gilt jetzt, Alt oder Neu?

    In #23 antworten Sie, dass die Einreichung des Antrags nicht ausreichend sein kann, Sie es im Kollegenkreis aber noch einmal diskutieren wollten. Gibt es hierzu schon ein abschließendes Ergebnis?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen Leon

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ leon

    derzeit wird die Auffassung favorisiert, nach der die Einreichung des Scheidungsantrages, also der Eingang beim Familiengericht maßgeblich ist. Nicht entscheidend ist die Rechtshängigkeit, also die Zustellung an die Gegenseite.

    In ihrem Fall würde also altes Recht gelten.

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  61. Rosmary

    Rosmary fragt,
    muß mein Mann seiner Ex-Frau weiterhin Versorgungsausgleich zahlen,( 500,-€ monatlich) obwohl sie schon lange wieder verheiratet ist und ein höheres Einkommen hat ? Der neue Ehemann bezieht eine sehr hohe Pension da er Offizier war ?
    Wir sind seid 3 Monaten verheiratet und uns fehlt dieses Geld !
    Kinder spielen keine Rolle.
    Eine positive Antwort wäre aufmunternd.
    Danke

  62. RA Thomas von der Wehl

    @ rosmary

    der Anspruch auf Versorgungsausgleich aus einer geschiedenen Ehe bleibt lebenslang bestehen. Der Anspruch fällt auch nicht weg, wenn der Ausgleichsberechtigte wieder heiratet und aus dieser neuen Ehe im Prinzip gut versorgt ist.

    Meinen Sie tatsächlich den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) oder sprechen sie über Unterhalt.

    Ich gehe in ihrem Fall also davon aus, dass sowohl Ihr Mann, als auch seine geschiedene Frau bereits Rente beziehen.

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  63. Rosmary

    Danke für die schnelle Antwort.
    Beide erhalten Pensionen und ich meine den Versorgungsausgleich.

    Können Sie mir vielleicht in einer anderen Angelegenheit raten ?
    Muß ich, um einen Ehevertrag aufzusetzen
    alle Werte/Grundstücke mit Summe einsetzen, oder reicht es ohne Angabe von Werten ?
    Mein Notar will alles detailliert, dementsprechend steigt das Honorar ?
    Es gibt Vorgaben von Eheverträgen, im Internet, kann ich diese benutzen, ausfüllen und mit Ehemann zum Notar ?
    Mein 2.Mann möchte, dass seine Söhne (in USA lebend) keine Ansprüche geltend machen können, falls etwas passiert !
    Danke

  64. RA Thomas von der Wehl

    @ rosmary

    ein Wert ist in notariellen Verträgen zwingend anzugeben, natürlich auch für die Gebührenberechnung. Da die Tabellen aber stark degressiv sind, wirken sich Steigerungen nicht sehr stark auf die Gebühren aus.

    Erbrechtliche Gestaltungen müssen Sie bitte direkt mit dem Notar besprechen.

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  65. kallju

    wie waren über 30 jahre verheiratet und sind beide um die 55 jahre. ich habe die scheidung im märz 2009 eingereicht und wir hatten vor, uns im gegenseitigen einverständnis, scheiden zu lassen. einer sollte nur die scheidung einreichen und die gegenseite wollte zustimmen. als ich jedoch die scheidung eingereicht habe und auch bereits der scheidungstermin angesetzt wurde, hat sich die gegenseite anders orientiert und hat mich zur zahlung von nachehelichen unterhalt plus altersvorsorgeunterhalt verklagt. aus dem ersten termin vor dem familiengericht, soll ich nun noch 10 jahre nachehelichen unterhalt und auch vorsorgeunterhalt für meine frau bezahlen, ich dachte das neue gesetzt sieht eine Eigenverantwortung vor. mein frau geht eine Vollzeitbeschäftigung nach und zwar genau in dem beruf, den sie auch vor der ehe ausgeübt hat. ich kann das nicht verstehen. Vielleicht kann mir ja jemand das einfach erläutern, wofür ich mich bereits im Voraus bedanken möchte.

  66. kallju

    ich verstehe nicht, warum ich noch 10 jahre vorsorgeunterhalt bezahlen muss. mir ist schon verständlcih, dass meine rentenanteile während der ehejahre aufgerechnet werden, aber warum noch nach der scheidung, wobei meine frau ganze tage in ihrem erlernten beruf arbeitet geht.

  67. kallju

    warum antwortet mir denn niemand? wünsche ein tolles wochenende, trotz schneefall.

  68. RA Thomas von der Wehl

    @ kallju

    diese Frage kann nur ihr Anwalt beantworten. Nur der kennt alle Fakten

  69. Evelin

    Guten Tag..
    mir wurden bei meiner Scheidung im Jahr 2009, 350,00 € Versorgungsausgleich anerkannt.
    Diese Summe wird zu meiner Rente gerechnet mit 65J. Noch bin ich 57J alt. Wird der Versorgungsausgleich bei einer Wiederheirat weg fallen?
    Danke für die Beantwortung meiner Frage

  70. RA Thomas von der Wehl

    @ evelin

    nein, der Anspruch aus dem Versorgungsausgleich bleibt auch im Falle einer Wiederheirat bestehen.

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  71. kallju

    kann man die einträge hier wieder löschen?
    danke im voraus.

  72. angie

    hallo, ich bin seit 41 Jahren verheiratet, getrennt lebend (bereits seit 9 Jahren) und derzeit arbeitslos, er bereits seit 10 Jahren Pensionär. Ich erhalte von meinem Mann keinerlei Unterstützung. Wenn ich mich jetzt
    scheiden lassen, erhalte ich dann erst mit 65 Jahren den VS, auch wenn ich ggf. (sollte ich keine Arbeit finden) bereits mit 60 Jahren in Rente gehen sollte? Danke für eine kurze Anwort.

  73. SEO link building

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  74. Mori

    Hallo,
    ich war bis zum 30.11.96 Berufssoldat. Bin zum 01.12.96 wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.
    Wir haben 1988 geheiratet.
    Nun steht die Scheidung an.
    Meine Frau und ich hatten die meiste Zeit die gleichen Lohnsteuerklassen ( Kl. 4 ), sie war auch während der Ehe vollzeit beschäftigt, bis auf ein paar Monaten.
    Meine Versorgungsbezüge belaufen sich auf ca. 1450Euro. Ohne Kindergeld.
    Ich muß von meinen Versorgungsbezügen auch noch meine private Krankenversicherung in Höhe von 158 Euro zahlen.
    Leider weiß ich nicht welche Rente meine Frau jetzt bekommen würde, da sie mir dieses nicht nennt. Was kommt auf mich zu im Fall des Versorgungsausgleiches?
    Wir haben seit 2005 Gütertrennung, leben zwar noch im gemeinsamen Haus, aber jeder für sich.
    Danke
    Mori

  75. RA Thomas von der Wehl

    @ mori

    der Versorgungsausgleich wird von den einzelnen Versorgungsträgern ausgerechnet. Für einen Anwalt oder auch das Gericht ist dies unmöglich. Anwalt und Gericht können nur mit dem ihnen vorgegebenen Zahlen rechnen. Wenn sie bereits seit 1996 im Ruhestand sind, wird Ihre Frau in der Zeit danach weitere Versorgungsansprüche erworben haben, so dass möglicherweise sogar sie derjenige sind, der einen Ausgleichsanspruch hat was ihre Pension sofort erhöhen würde.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
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  76. Sara

    Seit November 2009 lebe ich im Trennung nach 34 Jahre Ehe.Seit Juni 2010 haben wie getrennte Wohnungen. Scheidung wurde noch nicht beantragt (aus kosten gründen).Bis jetzt mein mann bezahlt noch kein Unterhaltsgeld für mich. Wir arbeiten beide dazu jedoch mein man ist Firmenbesitzer eine Firma die er nebenbei betreibt. Steht mir Unterhaltsgeld zu ohne Scheidung? Und wenn ich in die Rente gehen sollte steht mir VA zu?

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