Ehemann bezahlt Hausfinanzierung allein
Wie häufig in einer Ehe, ist in der Ehemann Alleinverdiener und die Eheleute entscheiden sich ein Haus zu kaufen und zu finanzieren. Viele Jahre später scheiterten die Ehe. Die Ehefrau hat die Kinder großgezogen und der Ehemann ist der Auffassung, da er in den gesamten Jahren die Hausfinanzierung allein getragen hat, dass ihm ein größerer Anteil an dem Haus zustehe.
Dem ist in der Regel nicht so.
Der BGH hat bereits im Jahre 1983 entschieden:
” Erwerben die Ehegatten ein Hausgrundstück und übernimmt einer von ihnen, der nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen allein dazu in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsleistungen für die Finanzierung des Hauses, so bringen die Eheleute durch den Eintrag im Grundbuch jeweils zur Hälfte zum Ausdruck, das Ganze solle so angesehen werden, als würde jeder gleichviel zu den Kosten der Hausfinanzierung beitragen”
Wenn also ein Ehegatte Alleinverdiener ist, während der andere den Haushalt versorgt, wird es als angemessen angesehen, dass der Alleinverdiener, der auch die Finanzierungskosten allein trägt, damit den gemeinsamen Vermögenserwerb finanziert. Ein Ausgleichsanspruch des Alleinverdieners wegen seiner Mehrleistung an auf das Gemeinschaftseigentum kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
Diese Grundregel gilt auch für andere Zahlungen des Alleinverdieners. So kann der Ehemann, der eine Frau heiratet, die erhebliche voreheliche Schulden hat und der in der Ehe diese Schulden tilgt, nach der Trennung und dem Scheitern der Ehe keinen Ersatz für seine Zahlungen verlangen.
Eine Ausnahme gilt nur bei Doppelverdienern. In einem speziellen Falle des BGH aus dem Jahre 1988 hatte einer der Doppelverdiener kurz vor Trennung der Eheleute eine größere Rückzahlung auf einen Kredit geleistet und dieses Darlehen war beiden Eheleuten zugute gekommen. Hier sah der BGH einen Ausgleichsanspruch.
Am 4. Mai 2009 um 11:57 Uhr
Wir haben auf dem Grundstück, für dies ich als alleinige Eigentümerin eingetragen bin, ein Haus gebaut. Mein Mann war die gesamte Zeit allein Verdiener. Nach unserer Trennung, stellt er Ansprüche auf Anteile des Hauses. Sind diese gerechtfertigt?
Petra
Am 4. Mai 2009 um 17:31 Uhr
@Petra
Ihr Mann könnte Ansprüche an dem Haus über den Zugewinnausgleich haben. Der Zugewinn könnte ich ihr in der Differenz zwischen dem Wert des Grundstückes bei Hochzeit und dem aktuellen Wert des Hauses liegen.
Am 5. Mai 2009 um 12:59 Uhr
Mein Mann und ich leben getrennt. Er wohnt mit einer neuen Partnerin in unserem Haus, ich habe mir eine Mietwohnung genommen. Den kleinen Restkredit hat er selbst ausgehandlelt. Von mir hatte er eine Vollmacht dafür, da ich mich zu diesem Zeitpunkt für fast 4 Monate in stationärer Psychotherapie befand. Auf sein Drängen hin bezahlt er den kleinen Restkredit allein ab. Im Grundbuch stehen wir beide zu gleichen Teilen. Habe ich durch meinen fluchtartigen Auszug aus dem gemeinsamen Haus nun alle Pflichten und Rechte verwirkt?
Am 6. Mai 2009 um 12:35 Uhr
@ caro
Nein, sie habe mit dem Auszug gar nicht verwirkt.
Sie sind weiterhin hälftige Eigentümerin des offenbar bezahlten Hauses. Im Moment werden Sie zwar noch kein Geld gegen den Willen ihres Mannes aus dem Haus realisieren können, aber das Bewohnen des Hauses durch den Ehemann löst bei diesem einen Wohnvorteil aus, der sein Nettoeinkommen erhöht und damit Ihre möglichen Unterhaltsansprüche.
Sollten hier keine Unterhaltsansprüche im Raume stehen, kommt auch in Betracht, dass ihr Mann für das alleinige wohnen in dem Haus so etwas wie Nutzungsentschädigung schuldet. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sie freiwillig das Haus verlassen haben und es wäre zu prüfen, ob die Alleinnutzung “aufgedrängte Bereicherung” wäre. Ich würde ihnen dringend raten, eine Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren und sich beraten zu lassen.
Am 6. Mai 2009 um 13:05 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
vielen Dank für Ihre Antwort! Beim intensiven Lesen auf Ihrer Seite habe ich heute meinen Mut zusammengenommen und einen bei Ihnen eingetragenen Anwalt in SA kontaktiert…. Den etwas genaueren Hergang habe ich so, wie ich Ihn an Herrn D. versendet habe, hier nochmal eingefügt. Vielleicht ist der Sachverhalt ja auch für andere interessant…
“Sehr geehrter Herr….
…vor 3 Jahren hat mich mein Mann mit Psychoterror aus unserem gemeinsamen Haus getrieben. Schon zu diesem Zeitpunkt befand ich mich aufgrund von Depressionen in psychiatrischer Behandlung und nehme auch bis heute Psychopharmaka. Um mich vor den seelischen Verletzungen meines Mannes zu schützen, suchte ich vorerst Zuflucht in der Wohnung unseres Sohnes. Bereits 6 Tage (!!!) später begann mein Mann, mir unaufgefordert Geld auf mein Konto zu überweisen, dass ich als Ausgleich für das Haus nehmen sollte (seine Sichtweise: ich verzichte auf den Versorgungsausgleich-Rente-, bekomme das Gesparte und er behält im Gegenzug dafür das Haus)… Erst dann habe ich eine Wohnung angemietet. Aufgrund meines damaligen psychischen Zustandes war ich nicht in der Lage, das Ausmaß meines Handelns (Wohnung mieten) bzw. stillschweigenden Duldens zu realisieren. Ein halbes Jahr später begab ich mich aufgrund zunehmender Suizidalität für 4 Monate in stationäre Psychotherapie. Während dieser Zeit unterschrieb ich eine von ihm vorgefertigte Vollmacht, die ihm bis heute gestattet, mich in allen Belangen, einschließlich Darlehensvertrag, hinsichtlich “der Immobilie …… ” zu vertreten… Weitere Schriftstücke oder Vereinbarungen existieren nicht. Der gesamte Hausrat verblieb ausnahmslos bei ihm.
Meine Frage: Können sie mir helfen, vielleicht doch noch zu meinem Recht zu kommen? Das Haus sollte auch meine Altersvorsorge sein und war zum Zeitpunkt meiner “Flucht” fast abbezahlt.
Mit freundlichem Gruß”
Am 7. Mai 2009 um 10:09 Uhr
Wir haben noch vor der Ehe einen Bauplatz gekauft, in dem jeder zur hälfte eingetragen ist. Auch die Finanzierung, und der Baubeginn wurde noch vor der Eheschließung auf den Weg gebracht. Nun sind wir geschieden, das Haus bewohne ich alleine. Meine Ex Frau würde einer Löschung im Grundbuch zustimmen, wenn der Finanzierer sie aus der Gesamtschuldnerischen Haftung entlässt. Wie kann man das erreichen.
Am 7. Mai 2009 um 15:39 Uhr
@ ulli
Die Entlassung aus der Schuldhaft muss die finanzierende Bank erklären. Dies ist nur zu erreichen, indem Verhandlungen mit der Bank aufgenommen werden. Ohne Not, wird eine Bank natürlich keinen 2. Schuldner und damit 2. Sicherheit freigegeben. Es hängt viel von Ihrem Verhandlungsgeschick ab.
Am 25. Juni 2009 um 15:26 Uhr
Werter Herr Rechtsanwalt
Meine Frau und ich sind seit kurzem getrennt lebend.Nun hat sie mir die Hauptlast an allen hoffenen Schulden übergeben.Was noch zu klären ist ob das so richtig ist.Da ich dadurch etwas in finanzielle Not geraten bin kann ich darauf drängen das gemeinschaftliche Haus zu verkaufen um die Schulden zu tilgen?Sie bewohnt zur Zeit das Haus mit den beiden Kindern.
Am 25. Juni 2009 um 16:13 Uhr
@ jens
Niemand kann die Schulden mit einfachem Entschluss einem anderen übergeben. Es wäre immer zu klären, wer Schuldner ist und wenn einer die Schulden begleicht, ob er einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen hat. Das gemeinsame Haus werden Sie erst nach rechtskräftiger Scheidung gegen den Willen Ihrer Frau im Wege der Teilungsversteigerung verkaufen können. Dies ist eine wenig sinnvolle Lösung. Ich würde dringend raten, dass Sie einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und sich zunächst beraten lassen. Wenn sie eine Empfehlung wünschen, müsste ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes wissen.
Am 28. Juli 2009 um 21:43 Uhr
Mein mann hat sich eine andere frau gesucht nach 24 jahren wir sind getrenntlebend.ich war mit denm Kind im haus geblieben . erschickanierte uns so sehr das wir auszogen.Er schaut seine Tochter nicht mal mehr an und zahlen und reagieren auf irgend etwas tut er auch nicht.Das haus haben wir beide 87 / 88 gebaut. er steht allerdings allein im Grund buch. Wenn ich die Tochter versorge und miete zahlen muß. Hab ich da wirklich keinen Anspruch auf irgend etwas von dem Haus. Danke
Am 17. August 2009 um 11:07 Uhr
Mein Mann und ich leben seit 1 Jahr getrennt. Wir haben gemeinsam auf meinem Grundstück (Schenung meiner Eltern) ein Haus gebaut. Ich bin alleinige Grundstückseigentümerin. Mein Mann möchte das Haus allein weiterbewohnen, bezahlt auch seit meinem Auszug die ganzen Kosten allein. Wie komme ich aus der Finanzierung (aus der ganzen Hausgeschickte) raus? Für die Hausfinanzierung haben wir unsere Rentenversicherungen abgetreten. Es ist also noch nicht ein Cent getilgt.
Am 17. August 2009 um 14:37 Uhr
@ susanne
Sie schildern eine sehr komplexe Problematik. Diese Probleme kann sich in dem Blog hier nicht lösen. Ich würde ihnen dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen.
Am 24. August 2009 um 19:54 Uhr
Mein Freund ist nach 24 Jahre Ehe getrennt lebend, weil seine Frau ihn wegen eines anderen verlassen hat. Seine Frau ist seit einem Jahr aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und wohnt mit Ihrem Freund zusammen. Sie hat einen Haustürschlüssel für das gemeinsame Haus. Nun will Sie den Garten machen und das Haus putzen, um angeblich den Wert des Hauses zu erhalten. Obwohl das Haus geputzt ist und der Garten gemacht. Hat Sie jederzeit Zutrittsrecht für Haus und Garten? Ich denke Sie bezweckt etwas anderes damit, weiß nur noch nicht was. Wir leben nicht zusammen.
Am 26. August 2009 um 12:20 Uhr
Im Mai 2007 wurden wir Rechtskräftig Geschieden, mit meine beiden Kindern Berufstätig lebe ich im Zweifamilienhaus, mein Ex-Mann hat wieder Geheiratet und Vater von einem Sohn geworden. Seit ich nun einen Freund habe der des öffteren bei mir ist(Leben aber nicht im Kunkubinat) macht mir mein Ex - Mann das Leben zur Hölle von Monatlich Sfr 1400.00, konnte Er Gerichtlich die Unterhalts kosten auf Monatlich Sfr 500.00 herabsetzen lassen weil Er wieder Verheiratet und Vater ist, ich habe selbst eine Rente von Sfr 1958.00 und einen Anteil am Mietzins von Sfr 500.00 zu Bezahlen, nun weigert sich mein Ex -Mann weiterhin die Alimente zu Bezahlen mit der Begründung er müsse die Schulden aus unserer Ehe begleichen, Er würde erst wieder Unterhalt bezahlen wenn ich die hälfte der Ehelichen Schulden anerkennen werde, im Gerichts Urteil hat mein Ex - Mann die Schulden angegeben, doch alle Betreibungen laufen auf seinen Namen und vor Gericht hat er Sie nicht geltend gemacht, nach zwei Jahren Scheidung drängt er mich jetzt die hälfte zu übernehmen nur so könne er mir den Unterhalt weiter Bezahlen was kann ich dagegen tun. Den Unterhalts Pflichten kam er auch erst im 08 nach. Um eine Beratung wäre ich Ihnen dankbar.
Freundliche Grüsse
Myriam
Am 26. August 2009 um 13:00 Uhr
Mein Mann hat seit Frühjahr/Sommer eine Geliebte. Allerdings immer abgestitten
Als ich nach einem Kurzurlaub nach Hause kam, habe ich festgestelle, daß diese in unserem gemeinsamen Haus übernchtet hat. Ich habe daraufhin meine Sachen gepackt und bin ausgezogen. Sie sofort eingezogen. Ich bin seit 2007 voll erwerbsgemindert und beziehe eine Rente. Diese reicht jedoch nicht zum Lebensunterhalt. Da die Unterhaltszahlungen nicht so laufen wie mein Anwalt dies berechnet hat hängt ein Unterhaltsverfahren an. Die Anwältin meines Mannes besteht jedoch auf dem Stanpunkt, ich sei verpflichtet einen 400 € Job anzunehmen und für meinen Unterhalt selbst zu sorgen.
Den Abtrag für das Haus trägt mein Mann. Alle anderen Kosten wie Grundgebühren und Versicherungen werden mir vom zustehenden Unterhalt abgezogen, Außderdem wird keine Nutzungsrecht für Ihn sowie seine neue Lebenspartnerin berechnet. So daß wohl nach deren Meinung kein Unterhalt zu zahlen wäre.
Jetzt meine Frage, kann man mich nach 38 Jahren Ehe und seit 8 Jahren krank und als voll erwerbsgemindert zum Arbeiten zwingen?
Am 26. August 2009 um 15:42 Uhr
@ margarete
den geschilderten Sachverhalt kann ich kaum nachvollziehen. Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, was offensichtlich der Fall ist, und Sie hälftige Eigentümerin des Hauses sind, schuldet der Nutzer des Hauses (neben möglichen Unterhaltszahlungen) eine Nutzungsentschädigung an den Miteigentümer.
Inwieweit Sie hier Unterhaltsansprüche haben, kann ich allerdings nicht beurteilen. Auch nicht, inwieweit Sie eine Erwerbsobliegenheit haben.
Am 26. August 2009 um 15:47 Uhr
@ myriam
die Problematik ehebedingte Schulden und Unterhalt ist derart komplex, dass ich hier kaum eine sinnvolle Hilfestellung geben kann. Es kommt hinzu, dass ich nicht einmal weiß, ob hier deutsches oder schweizerisches Recht anzuwenden wäre. Ich würde dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren, falls es sich hier um deutsches Recht handelt.
Eine weitere Problematik wird sein, ob der Unterhaltsanspruch durch eine verfestigte neue Partnerschaft verwirkt sein könnte.
Am 26. Januar 2010 um 18:55 Uhr
Mein Mann und ich leben seit einem Jahr getrennt.Vor ein paar Jahren nam mein Mann einen Kredit zum erweb eines Grundstückes auf den er alleine unterschrieb und in dem er auch allein drinsteht. Im Grundbuch stehn wir allerdings beide mit drin. Zusammen bauten wir ein Haus drauf das wir vermietet haben,die Miete kassiert er alleine für sich. Nach unserer Trennung verlangte ich die hälfte der Miete. Er will mir aber weniger als die Hälfte geben denn ich müßte einen Teil des Kredites mit abbezahlen. Ist das korreckt? Muß ich mich am Kredit beteiligen obwohl es ihm seine Schulden sind?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
Susan
Am 27. Januar 2010 um 12:37 Uhr
Hallo, ich lebe seit ca. 1 Jahr mit meinem Freund in seinem Haus. Das Haus hat er mit seiner Ex Frau vor ca. 5 Jahren gekauft, nach dem Sie 2 Jahre dort zusammen gewohnt haben, trennten Sie sich und die Frau ist ausgezogen. Mein Freund zahlt seit dem alles alleine. Nun würden wir gerne die Ex aus dem Grundbuch austragen lassen. Sie will allerdings 20.000€ dafür haben, ansonsten lässt Sie sich nicht austragen. Kann man da was gegen tun? Wir haben das Geld nicht um Sie auszuzahlen. Das Haus ist auch weniger Wert als die Restforderung die bei der Bank offen ist. Kriegen wir Sie aus dem Grundbuch raus oder müssen wir das Haus verkaufen und die Restschulden nach dem Verkauf teilen?
Danke schon mal im Vorraus.
Lg Kathy
Am 27. Januar 2010 um 15:16 Uhr
@ susan
wenn Sie sich nicht an den Kosten beteiligen, werden sie schwerlich 1/2 des Gewinnes erwarten können. Inwieweit Ihnen eine Beteiligung an den Mieteinnahmen zusteht, kann ich aber nicht beurteilen.
Am 28. Januar 2010 um 10:54 Uhr
@ kathy
wenn das Haus tatsächlich weniger Wert repräsentiert, als die Belastung, würde es keinen Sinn machen die 20.000 € zu zahlen. Man müsse der Ex Ehefrau deutlich machen, dass sie letztlich auch für die Belastungen aus dem Darlehensvertrag hafte. Sollte also der derzeitige Nutzer den Darlehensvertrag nicht mehr bedienen können, würde sich die Bank an die Ex Frau wenden. Insofern könnte sie sehr froh sein, wenn sie aus der Schuldhaft entlassen werden würde.
Es könnte hier Sinn machen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen, da dies der Ex Frau deutlich macht.
Am 24. Februar 2010 um 10:59 Uhr
hallo also ist ziehmlich kompiziertmein man ist als geschäftsführe von sein verstorbenen vater eingetragen nur auf papier (hat von nichts ahnung )nun hat sich herausgestellt nach einer steuerprüfung das geld fehlt nun wollen sie ihn eine hohe strafe aufbrummen sodas das bedeutet privatinsolventz aber nun zum punk wir haben ein haus seit 3 jahren was passieret damit könnte ich mein mann aus den kredit verträgen nehmen lassen ?und die finanzierung alleine übernehmen oder bin ich automatisch mit verschuldet wenn er in privatinsolvenz geht (sind 15 jahre verheiratet
Am 25. Februar 2010 um 17:25 Uhr
@ mamidami
für die Schulden des Ehemannes haften sie nicht. Wie die Situation hinsichtlich des Hauses zu lösen ist, kann ich aber nicht beurteilen.
Am 17. März 2010 um 16:00 Uhr
hallöchen…mein mann und ich leben seid 2,5 jahren getrennt. er bewohnt jetzt mit meiner freundin unser haus. er bezahlt den ratenkredit sehr unregelmässig und ist nur am lügen und betrügen mit seiner neuen partnerrin. er ist mir schon fast 10.000 eu unterhalt schuldig. ich habe drei kranke kinder und muss jetzt aus meiner wohnung rausziehen weil ich mir diese nicht mehr leisten kann. ich habe dann auch nicht mehr den platz das ich allen drei kindern unterkunft geben kann. kann ich beantragen das ich in die zwei obersten etagen einziehen kann es sind zwei abgeschlossene wohnungen.
Am 17. März 2010 um 16:11 Uhr
ach, so das haus gehört uns beiden zu je einer hälfte…ich möchte gerne aus der schuld entlassen werden…aber mein mann unternimmt in keiner weise was das er den vollen kredit übernimmt. was kann ich denn tun….auch gegen die unregelmässigen zahlungen einmal wurde uns schon der kredit gekündigt weil er nicht bezahlt hat er st auch in keiner weise bereit mit mir zu reden was das haus betrifft. ich möchte einfach nur nicht mehr belässtigt werden wenn er mal wieder nicht bezahlen konnte. er hat sachen die ich mir nach der trennung nie leisten kann und ich komm einfach nicht an ihn ran das er unterhalt zahlt. er ist selbsständig und muss ja auch noch sene neue mit ernähren zählt die denn überhaupt? ich meine er hat doch gewusst das sie ALG2 bekommt und in der privaten insolvenz ist.
Am 18. März 2010 um 09:49 Uhr
Zum Thema Haus!
Zahle kräftig Trennungsunterhalt und alle Kosten Haus seit 1,5 Jahren obwohl Kinder bei mir sind(angenommen).
Einigung so nicht möglich da Gegenseite meint
möchte Gutachten aber möchte natürlich nicht zahlen.
Darf Bank trotz meiner Weissung keine Unterlagen ohne meine Unterschrift herauszugeben Haus Konten aus Ehe usw, zumal die noch damals Konten dicht machte einfach auf Anschreiben von Gegenseite diese Unterlagen herausgeben. Oder sollte bzw kann ich Bank zu verstehen geben das wenn noch einmal Unterlagen ohne meine Zustimmung rausgehen alle Zahlungen eingestellt werden zu mal die noch ja in Krediten drin ist sprich mit unterschrieben hat.Somit ja auch Haftbar wäre für die Schulden auch wenn meint nicht arbeiten zu gehen?
Am 18. März 2010 um 14:00 Uhr
@ barbara
wenn sie es noch nicht getan haben, muss ich Ihnen dringend haben einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten. Dieser wird die richtigen Schritte gegen den säumigen Unterhaltszahler einleiten können.
Am 4. April 2010 um 21:25 Uhr
Hallo,
mein Mann und ich haben uns entschieden, dass wir uns trennen. Wir haben 2003 ein Haus gebaut, das Grundstück gehört mir. In der Finanzierung hatten wir ein Auto von meinem Mann über 8500 EUR berücksichtigt, dass damit getilgt wurde und unsere Küche von 13.900 EUR. Ich möchte das Haus übernehmen und die Finanzierung übernehmen. Wie berücksichtigt man denn die zwei Beträge? Wir sind uns sonst mit den Möbeln einig, ich möchte allerdings ungern meinem Mann 13900 EUR für die Küche zahlen.
Am 7. April 2010 um 16:35 Uhr
@ bolle
das gesamte Problem muss über den Zugewinnausgleich geregelt werden. Man kann nicht isolierte Beträge aus einer Finanzierung herausnehmen, zumal die Küche mit Sicherheit keinen Wert von 13.900 € mehr hat.
Am 14. April 2010 um 12:45 Uhr
Hallo,
mein mann und ich haben vor ca. 1 Jahr ein Haus gekauft. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in Elternzeit mit unserem gemeinsamen Kind. Seit Sept. habe ich wieder einen 400 EUR-Job.
Mein Mann ist noch hier gemeldet, wohnt jedoch bei seiner neuen Freundin. Er zahlt momentan das komplette Haus inkl. Nebenkosten - im Gegenzug dafür hat mein Anwalt keinen Trennungsunterhalt geltend gemacht. Davon abgesehen, dass es für mich trotzdem schwierig ist von dem mir verbleibenden Geld den Lebensunterhalt zu bestreiten würde mich interessieren, ob mir durch diese Regelung Nachteile entstehen können bei einem evtl. späteren Verkauf? Kann er durch das alleinige Tilgen Ausgleichsansprüche geltend machen? Wenn dem so ist, wäre es dann nicht besser Trennungsunterhalt geltend zu machen und ich zahle “meinen” Teil an den Krediten mit ab. Darf er das Haus ohne Rücksicht auf jegliche Privatsphäre jederzeit und ungehindert betreten, solange er alleine zahlt?
MfG
Am 14. April 2010 um 13:53 Uhr
@ tanja
bei der Menge der hier auslaufenden Anfragen muss ich, wenn ein Anwalt bereits beauftragt ist, sie auf ihren Anwalt verweisen. Er kann ihnen diese Fragen auch beantworten.
Am 20. April 2010 um 19:33 Uhr
Hallo,
Ich und mein Exmann hatten uns eine Eigentumswohnung gekauft,die Raten gingen von unserem gemeinsamen Konto ab.Er hatte ein höheres Gehalt,da ich nur auf Teilzeit gearbeitet hatte,und die Kinder grossgezogen hatte.
Das Darlehen lief auf unserer beiden Namen.
Nach der Trennung hat mein Vater die Restschuld der Wohnung bezahlt.
Ich bin als Eigentümerin der Wohnung eingetragen.
Nun will mein Exmann die Hälfte der Raten zurückbezahlt haben.Der damalige Darlehensvertrag existiert nicht mehr,die Zahlungen dafür gingen vom gemeinsamen Konto ab…ist eine Rückforderung gerechtfertigt?
Danke im vorraus
Am 21. April 2010 um 12:23 Uhr
@ gaby
das ist abschließend schwer zu sagen. Nach einer ganz vorläufigen Auffassung würde ich dahin tendieren und sagen, die in der Ehe geleisteten Zahlungen sind nicht ausgleichspflichtig, die allerdings nach der Trennung auf die Restschuld gezahlten Beträge könnten ausgleichspflichtig sein.
Am 24. April 2010 um 23:48 Uhr
Sehr geehrte Thomas von der Wehl,
mein Mann hat sich von seiner Mutter Geld 2007 geliehen, um den Restkredit für unser Haus abzubezahlen.
Bis 2010 hat er mich in dem Glauben gelassen, dass das Haus nicht schuldenfrei wäre. Frage: Ist das jetzt sein Privatvergnügen, denn ich habe nur eine Vollmacht unterschrieben gegenüber der Stadtsparkasse … Vielen Dank im Voraus!
Caro
Am 8. Mai 2010 um 09:01 Uhr
Sehr geehrte Thomas von der Wehl,
mein Mann hat sich von seiner Mutter Geld 2007 geliehen, um den Restkredit für unser Haus abzubezahlen.
Bis 2010 hat er mich in dem Glauben gelassen, dass das Haus nicht schuldenfrei wäre. Frage: Ist das jetzt sein Privatvergnügen, denn ich habe nur eine Vollmacht unterschrieben gegenüber der Stadtsparkasse … Vielen Dank im Voraus!
Caro
Am 31. Mai 2010 um 15:29 Uhr
Sehr geehrter Herr Thomas von der Wehl,
meine Frau hat vor unserer Ehe ein Haus errichtet und dafür ein Bankdarlehen aufgenommen. Sie ist die alleinige Eigentümerin.
Nun würde ich gerne die kompletten Darlehensschulden meiner Frau begleichen; macht es hierbei Sinn, meiner Frau ein (zinsloses und bis zu einer etwaigen Scheidung tilgungsfreies) Privatdarlehen über die notwendige Summe zu gewähren, damit im Falle einer Scheidung ich das Geld zurückfordern kann? Oder müsste meine Frau mich als Gegenzug wenigstens mit 50% an dem Haus beteiligen?
Vielen herzlichen Dank
Daniel
Am 31. Mai 2010 um 16:03 Uhr
@ daniel
die richtige Maßnahme sollte mit einem Notar besprochen werden. Ich würde vorschlagen, dass sie sich über den gezahlten Betrag eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen.
Am 8. Juli 2010 um 11:57 Uhr
Meine Freundin und ich wollen heiraten und bis jetzt hab ich auch noch die Hoffnung das es bis zum ende hält
Aber Gedanken macht man sich ja nun trotzdem.
Also folgender Sachverhalt.
Ich habe vor 5 Jahren ein Haus gekauft (Finanziert).
Stehe alleine im Grundbuch.
Wenn wir nun nächstes Jahr heiraten, ist das Haus noch nicht abbezahlt.
Zählt das Haus dann trotzdem als vor der Ehe gekauft und gehört voll mir oder hat sie einen Anspruch auf irgendwas?
Falls ja, werde ich nämlich noch einen Ehevertrag abschließen müssen…
Am 9. Juli 2010 um 16:54 Uhr
Ich bewohne seit 2 jahren zusammen mit meinem Freund ein eigenheim, welches zu je einem halben teil ihm und seiner exfrau gehören, beide sind zur hälfte im grundbuch eingetragen. Er bediente bis vor einem monat den tilgung des baukredits alleine, jetzt zahlt sie die hälfte. Eigenheim baujahr 1999.
Sie möchte das eigenheim nun besitigen, um sich über den zustand ein bild zu machen.
Ich bin bei dieser Adresse seit 2 jahren gemeldet und möchte nicht das seine exfrau die wohnung betritt.
Ich fühle mich in meinem persönlichkeitsrecht verletzt und möchte nicht das sie so einen einblick in meine privatsphäre bekommt.
kann ich dagehen etwas tun?
Am 13. Juli 2010 um 17:22 Uhr
@ petra
bei einem berechtigten Interesse wird ein Miteigentümer das Recht haben, sein Eigentum auch zu besichtigen. Wenn allerdings keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es diesem Eigentum” schlecht geht” könnte dieses Recht auch in Ihrem Interesse zurückweichen. Abschließend vermag ich dies nicht zu beurteilen.
Am 28. Juli 2010 um 11:53 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich und mein Mann leben seit fast einem Jahr getrennt.
Im Jahr 2006 hat sich mein Mann selbständig gemacht und hat mich unter Druck gesetzt, damit ich einen Kredit für Ihn aufnehme (ich war damals noch Vollzeitberufstätigkeit und noch dazu schwanger). Nun hat er sein Kredit bekommen und ich stehe im Vertrag als 1. Kreditnehmer und er als 2. Kreditnehmer. Die ganze Summe war für die Selbständigkeit gedacht. Nun zahlt mein Mann keinen Cent von diesem Kredit ab, sondern ich… Das ist sehr hohe Belastung von 500,00 EUR jeden Monat. Ich habe eine Halbtagsstelle und ziehe zwei gemeinsame Kinder groß und wohne in dem gemeinsamen Haus, für das er auch keinen Cent an den Tilgungsraten zahlt.
Es ist mittlerweile sehr schwierig, bereits unmöglich, diese Raten aufzubringen und die Bank sieht mich als alleinige Kreditnehmerin…. Welche Möglichkeiten habe ich??? Ich bin ratlos und habe das Gefühl, dass die ganze Welt gegen mich ist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.