LG Hildesheim: Ãœbertragung des Schadensfreiheitsrabatts (Quelle: ARGE FamR im DAV)

Im Fall der Trennung kann ein Ehegatte verpflichtet werden, dem anderen den Schadensfreiheitsrabatt zu übertragen, den der andere erzielt hat. Voraussetzung dafür ist, dass der PKW von dem einen Ehegatten ausschließlich genutzt wurde und lediglich aus formalen Gründen wegen der Möglichkeit der kostengünstigeren Versicherung die Versicherungspolice auf den Namen des anderen, den PKW nicht tatsächlich nutzenden Ehegatten abgeschlossen war. Az 7 S 41/08, Beschluss vom 1.9.2008 ( BeckRS 2009, 12843)

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