Tagesarchiv für den 3. August 2009

Nachehelicher Betreuungsunterhalt (Quelle ARGE FamR im DAV)

Montag, den 3. August 2009

BGH: Der Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt dauert nur noch dann über die ersten drei vollendeten Lebensjahre des Kindes fort, wenn dies der Billigkeit entspricht. (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB) Damit verlangt die Neuregelung regelmäßig aber keinen abrupten Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit. Nach den im Gesetz genannten kindbezogenen (§ 1570 […]

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