Unterhalt Minderjährige: betreuende Mutter verdient doppelt so viel, wie Vater

das OLG Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 17. 1.06 festgestellt,

1. Wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils mehr als doppelt so hoch wie das des eigentlich zum Barunterhalt verpflichteten Elternteils ist, kann die Unterhaltsverpflichtung des letztgenannten ganz entfallen.

2. Wenn ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Einkünften beider Elternteile herrscht, das Einkommen des betreuenden Elternteils aber noch nicht in doppelt so hoch ist wie das des barunterhaltspflichtigen Elternteils, so ist von einer anteiligen Barunterhaltspflicht beider Elternteile auszugehen

3. der Haftungsanteil jedes Elternteils an der anteiligen Barunterhaltspflicht errechnet sich nach Abzug des angemessenen Selbstbehaltes.

Die vollständige Entscheidung ist hier abgedruckt

OLG BRANDENBURG

Das OLG schließt sich dem BGH an, wonach auch der betreuende Elternteil zusätzlich zu seinen Betreuungsleistungen zum Barunterhalt des Kindes verpflichtet sein kann, wenn ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern aufträte. Nach dieser Rechtsprechung kann der betreuende Elternteil verpflichtet werden, je nach Einkommensverhältnissen den Barunterhalt für das Kind in voller Höhe oder teilweise zu übernehmen. Damit würde dann auch die Barunterhaltspflicht desjenigen Elternteils vollständig entfallen, der das Kind gar nicht betreut. Im konkreten Fall sahen die Zahlen wie folgt aus:

Vater
2001 818 €
2002 1.481
2003 1.070
ab 1/2004 1.232 €
Mutter

2001 2.278 €
2002 2.278 €
2003 2.278 €
ab 1/2004 2.258 €

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31 Reaktionen zu “Unterhalt Minderjährige: betreuende Mutter verdient doppelt so viel, wie Vater”

  1. Thunder

    Ich habe eine Frage, wer prüft das nach, wieviel die Kindesmutter verdient? Macht das auch das Jugendamt, sowie das Jugendamt das Gehalt des Vaters überprüft?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ thunder

    Beim Jugendamt, wenn zum Beispiel Beistandschaft geleistet wird, bearbeiten keine Juristen die Unterhaltsangelegenheiten. ich kann eigentlich immer nur wieder raten, einen Fachanwalt für Familienrecht mit diesen Fragen zu betrauen. Dieser wird dann auch prüfen, ob der oben geschilderte Sachverhalt eine Rolle spielen kann.

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  3. Dirk

    Meine Tochter 12 lebt bei mir. Die wiederverheiratete Mutter zahlt keinen Unterhalt weil sie nicht leistungsfähig sei.
    Sie arbeitete erst 80% mit 1600€ brutto, seit Sommer nur noch 70% mit 1400€ brutto. Sie hat ein Auto geleast und macht 249€/Monat dafür geltend. Ich Arbeitsplatz ist nur 6km entfernt, es fahren 27 Busse zwischen 6-22Uhr in jede Richtung. Dem Richter erklärt sie, wenn sie aus dem Vertrag will, wäre die nur mit großem Verlust möglich, deshalb behält sie das Fahrzeug.
    In 9/2009 verkaufte sie ihre Wohnung und hatte dabei 22000€ über die sie bei Gericht verschwieg. Erst als ich das zur Sprache brachte, meinte sie vor Gericht dass sie das Geld bereits wieder ausgegeben hätte. Zum Ausgleich ihres Kontos, das Konto ihres neuen Ehemannes und plötzlich taucht dann noch ein Kreditvertrag mit dem Bruder ihres Ehemannes auf der auch zu tilgen gewesen sei. Die Verhandlung geht weiter in den 5.Termin.
    Nun lese ich hier dass sie nicht zahlen muss wenn der betreuende das doppelte verdient.
    Das ist bei uns sicher der Fall.
    Zum einen weil sie nur 70% arbeitet, zum anderen weil ich meinen jetzigen Job bei dem ich mehr verdiene nur deshalb ausüben kann weil meine neue Lebensgefährtin zu Hause ist und somit da ist wenn meine Tochter von der Schule kommt. Ich selbst habe ab und zu eine auswärtige Tätigkeit bei der ich natürlich mehr verdiene. Aber ohne meine LG wäre dies nicht möglich.
    Muss ich damit rechnen dass meine Ex nun damit durch kommt und garnicht für ihre Tochter zahlt ?

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ dirk

    Den oben geschilderten Einwand muss die Gegenseite erst einmal geltend machen. Von allein wird er nicht – speziell nicht vom Gericht – berücksichtigt.

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  5. Rena

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wer mir weiterhelfen kann. Mein Ex-Mann lebt in England. Er ist noch bis ca. April offiziell in der Armee. für meine Tochter, die im Dezember 18 geworden ist, habe ich Dank eines Colonels, der sich für uns eingesetzt hat, Unterhalt bekommen. Es wurde ihm nämlich gepfändet ohne dass er sich dagegen wehren konnte. Da er aber dieses Jahr die Armee verlässt, wird er sich wohl wieder nicht verpflichtet fühlen, für seine Tochter Unterhalt zu zahlen, die sich noch für weitere 4 Jahre in einer schulischen Ausbildung befindet und kein eigenes Einkommen hat. Ein Unterhaltsbescheid des Amtsgerichts liegt vor, jedoch aus der Zeit, als sie minderjährig war. Im Moment wissen wir auch noch seine Adresse und dass er bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, also weiterhin Unterhalt leisten könnte. Außerdem bekommt er eine Abfindung nach 23 Jahren Armeedienst oder eine monatliche Rentenzahlung, je nachdem, wie er sich die Abfindung auszahlen lassen möchte. Meine Frage ist nun, wie wir weiterhin verfahren müssen, damit er Unterhalt an meine Tochter zahlt? Selbständig und ohne Druck wird er es niemals tun. Die Erfahrung haben wir ja leider schon machen müssen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe und hoffe inständig, dass Sie uns weiterhelfen können.

  6. Yvonne

    Hallo. Meine Frage ist, ich bin seit zwei Jahren geschieden und möchte wieder heiraten! Muss mein Exmann dann noch weiterhin Unterhalt für unseren vierjährigen Sohn bezahlen?

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ yvonne

    der Kindesunterhalt wird von einer neuen Heirat i.d.R. nicht beeinflusst.

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  8. katze

    Hallo,
    nach einer Wegweisung wegen häuslicher Gewalt habe ich eine einstweilige Verfügung für 6 Monate erwirkt, möchte mich trennen und scheiden lassen. Ich bin nun Alleinverdienerin mit 4 Kindern (Beamtin), 3 Kinder (unter 5J.) sind von meinem Mann. Er möchte sofort die Steuerklassen auf IV/IV ändern lassen, ich habe bisher III, zahle ein Haus, Auto usw. alleine ab. Da er immer sehr viel weniger verdienen wird als ich (er hat keinen Beruf), ist es wohl so, dass ich zur finanziellen Einbuße durch die Steuerklassenänderung auch keinen Unterhalt bekomme, wenn ich das richtig hier gelesen habe. Muss ich dann auch noch Unterhalt an meinen Mann zahlen ? Dann wäre es fraglich, ob ich das Haus halten kann. Ab wann müsste Unterhalt gezahlt werden -schon vor der Scheidung oder erst nachher ? Gruß und Dank.
    katze

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ katze

    Die Steuerklassen sind in dem Jahr zu ändern, welches auf die Trennung vor. Ein Unterhaltsanspruch könnte bereits dadurch ausgeschlossen sein, dass hier häusliche Gewalt gegeben war.

    Grundsätzlich besteht ein Unterhaltsanspruch bereits ab Trennung und nicht erst ab Scheidung.

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  10. katze

    Vielen Dank !
    Ich werde also doch einen Anwalt brauchen. Es ist sowieso fraglich, ob mein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder außergerichtlich Erfolg hat; ein Verfahrenspfleger für die Kinder ist vom Gericht schon bestellt.
    Dann kann ich die Unterhaltsfragen auch gleich noch anwaltlich regeln lassen.
    Nochmals danke für die Information !
    katze.

  11. Nicki

    Hallo, ich habe eine Frage zum Unterhalt. Mein Lebensgefährte verdient ca 2100 Euro Netto. Wir leben seit einem Jahr zusammen und haben eine 1jährige Tochter. Der Unterhalt von 374 Euro für den Sohn aus der ersten Ehe wird regelmäßig überwiesen. Ich arbeite zur zeit nicht, habe also außer Kindergeld kein Einkommen. Nun will die Ex Frau das der gemeinsame Sohn Nachhilfe bekommt an dem wir uns anteilmäßig beteiligen sollen. Sie geht mittlerweile wieder in Vollzeit arbeiten. Hat Sie ein Recht auf dieses Geld? Und haben wir finanzielle Vorteile wenn wir heiraten?

  12. Birgit

    Hallo, ich habe folgende Frage, bin alleinerziehend mit einem 10-jährigen der Unterhalt bekommt, habe 595 € Warmmiete und eine Teilzeitstelle, soll für meinen 14jährigen, der bei seinem (anderen) Vater lebt nun 334 € Unterhalt bezahlen, weil man mir nur die 900 € Selbstbehalt belassen will, in dem ja nur 360 € Zimmerwohnung wird also nicht dazugerechnet obwohl ich doch ein Kinderzimmer brauche, schließlich sind wir am Wochenende zu dritt. Und Fahrkosten werden nur einfache Strecke genommen, keine Rückfahrt? Schuldenrate für Gleitsichtbrille (-6 Dioptrien) werden auch nicht dazugerechnet, ist das ok?
    Hilfe!
    Gruß Birgit

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    ich kann nur dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und sich dort in ihren speziellen Einzelfall beraten zu lassen. Die Düsseldorfer Tabelle geht von einem bestimmten Mietbedarf aus und wenn dieser höher liegt, möglicherweise etwas machen. Auch Ratenzahlungen auf medizinische Hilfsmittel halte ich für unterhaltsrechtlich relevant. Fahrtkosten werden mit Hin- und Rückfahrt gerechnet.

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  14. Birgit

    vielen Dank, wollte auch erstmal wissen ob ich überhaupt eine Chance habe, schließlich kostet das Beratungsgespräch und später kommen noch Gerichtskosten dazu. Der unterhaltsberechtigte Vater verdient erheblich mehr und hat ein schuldenfreies Eigenheim, ist dadurch mietfrei und wirtschaftlich wesentlich besser gestellt, aber das Amt will davon nichts wissen.
    Gruß Birgit

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    das Geld für ein anwaltliches Beratungsgespräch ist aber häufig sehr gut investiert und nach kurzer Zeit amortisiert, wenn dadurch Unterhaltszahlungen, die schließlich jeden Monat neu kommen, erspart werden.
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  16. neugierige74

    Ich hätte eine Frage zur Anrechnung des kinderbezogenen Familienzuschlages für Beamte gem. § 40 Abs. 1 Abs. 2 BBesG bei Berechnug des Barunterhalts des Kindes. Ob dieser sich evtl. unterhaltsmindernd auswirken könnte.
    Folgendes Zitat:
    „Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlages (Stufe 2) gemäß § 40 Abs. 2 BBesG ist dazu bestimmt, den von Kindern verursachten Mehrbedarf des Beamten einschließlich der Mehraufwendungen für Unterkunft und Heizung zu decken (BVerfGE 81, 363, 380; 99, 300, 321; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 – BVerwG 2 C 34.02 – BVerwGE 121, 92, 98).“
    Der Regelunterhalt lt. DDT enthält ebenfalls Wohnkostenanteil für das Kind(Heizung/Strom/Wasser etc.) . Das würde bedeuten, dass diese Kosten doppelt gedeckt sind, zum Einen durch den Arbeitgeber der Kindesmutter (im Übrigen zu Lasten aller Steuerzahler!), zum Anderen durch den Barunterhalt lt. DDT, was eigentlich den Grundbedarf des Kindes und somit den von mir zu zahlenden Barunterhalt mindern dürfte, zumal die DDT nur eine Richtlinie ist und beim geminderten/erhöhten Kindesbedarf korrigiert werden kann.

  17. Joe

    >Vor ab Ich bin seit 1989 querschnittsgelähmt seit einen Arbeitunfall also 100% Beh..
    Nach Italienischen recht muss ein Gericht die trennung Gerichtlich bestätigen dies ist so weit daher dem neckst Scheidung…
    Ich, 42 J.m., Haben 1995 geheiratet,aus dieser Ehe 2 Kinder > 15 Sohn, 13 Tochter leben beide bei mir.
    Ich bekomme seit 1989 eine BG Rente die circa 2134 Euro u. eine LWA Rente von 350 E.

    Dazu kommt noch Pflegegeld das aber nicht mir sondern meiner Mutter (seit circa 2Jahre) ausgezahlt wird.
    Ein Kleider verschleis von 120 Euro .

    Nun zur meiner EX…

    Meine Noch Frau Arbeitet und 36Stunden u. Verd.. circa 1700 Euro.

    Habe Das Pflege Geld und den Kleider Verschleiss nicht vorlegen müssen den nach meines Wissen nicht als Einkommen Zählt …

    Mir wurde in erster instanz vom Gericht Kindesunterhalt zugesagt Pro Kind 334 Euro
    Meine Ex Geht jetzt vor OBG dort wird von mir jetzt verlangt alles vorzulegen im bezug zum Pflegegelt…..
    So jetzt meine frage?
    Zählt Pflegegeld zu Einkommen ?
    Und wann Nicht?
    Danke im voraus an alle …

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ joe

    lesen Sie bitte hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2010/11/16/einkuenfte-des-kindes-im-unterhaltsrecht/

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  19. RA Thomas von der Wehl

    @ neugierige74

    ein interessanter Gedanke, zu dem ich keine Lösung anbieten kann und mir auch keine Rechtsprechung bekannt ist. Vielleicht müssen sie es durchprozessieren. Ich kenne nur das BGH-Urteil, das sich mit dem Familienzuschlag insoweit beschäftigt, ob dieser Familienzuschlag bei einem Unterhaltspflichtigen auch für die alte Familie Berücksichtigung finden muss.
    (BGH, Urteil vom 28.02.2007- Aktenzeichen XII ZR 37/05)

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  20. Joe

    Das ist mir bekannt … aber in meine fall Leben die Kinder bei mir … Ich finde darüber keine Info !

  21. ratlos

    Anspruchsberechtigt ist der Pflegebedürftige. Er bekommt Pflegegeld anstelle der Pflegesachleistung für die Pflege durch eine selbst beschaffte Pflegeperson (z.B. Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen, erwerbsmäßige Pflegekräfte oder eine vom Pflegebedürftigen angestellte Pflegeperson).

    Pflegegeld ist kein Einkommen des Pflegebedürftigen. Wenn der Pflegebedürftige das Pflegegeld an die Pflegeperson weiterleitet, gilt dies ebenfalls nicht als Einkommen, außer die Pflegeperson wird im Rahmen eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses für den Pflegebedürftigen tätig.

  22. ibrahim dellüller

    ich arbeite in luxembourg habe in deutchland eine kind mit meine ex.hier eine uneheliche kind.verdine ca 3000 euro netto.wievel muss ich zur meine ex und kind betzahlen.danke

  23. Yvi

    Hallo, Ich lebe mit meinem Sohn und meinem Mann zusammen, mein mann verdient 1270€ netto und soll für sein 10.jährigen sohn 95€ unterhalt zahlen!
    Die Kindesmutter ist mittlerweile verheiratet und ihr mann ist selbstständig und bei ihm angestellt, und sie können sich auch 3 autos leisten, wie und wo kann man prüfen was sie an geld verdienen?stimmt es das ich noch die hälfte vom kindergeld abziehen kann beim unterhalt?und ist der unterhalt richtig berechtnet ?

  24. Ralf

    Hallo an alle , habe da mal ein paar fragen
    Ich bin selbständi und wurde mit 1500 € aus der düsseldorfer tabele angesetzt , habe zwei Kinder die zusammen 606 € bekommen das Kindergeld soll laut berücksichtigt sein zähle ich das dazu haben meine Kinder 800 € und mir blieben 894 € übrig , außerdem haben meine 2 Kinder Mieteinkünft von ca 250 € zusammen der hälfte der Wohnung die ich ihnen geschenkt habe die andere hälfte gehört meiner ex Frau , ich möchte Unterhalt zahlen aber gerecht , den ich liebe meine Kinder , sehe aber nicht ein das meine ex mit allem ca. 4000€ hat . Außerdem ist laut düsseldorfer Tabelle eine Wohnung veranschlagt mit 370 €
    Wenn das so ist sollen die mir eine suchen in München ziehe sofort um .
    Danke für jede Antwort

  25. Dina

    Der Vater verdient netto 5200. Mutter 2.700. kann der Vater den Unterhalt reduzieren bei dem Einkommen? Kind lebt bei mir.

  26. Dina

    Kann der unterhaltspflichtige Vater den Unterhalt reduzieren, weil ich (Mutter) ab Juni keine Kindergartenkosten mehr habe? Kind ist 3Jahre alt. Erhalte aktuell 480 Euro. Wir sind nicht verheiratet gewesen.

  27. Dina

    Hallo noch einmal,
    wieviel Kindesunterhalt muss der Vater bei 3-jähriger Tochter an die Ex-Lebensgefährtin zahlen wenn er incl Bonus ein Nettogehalt von ca. 5.200 € erhält? Kann mir das vllt jemand ungefähr sagen? Ich selbst verdiene die Hälfte, wird mir aufgrund dessen der Kindesunterhalt reduziert werden können?

  28. nicole

    meine Tochter lebt bei ihrem vater. er hat ca. 5.600 euro brutto 3.500 euro netto. ich habe 2.400 euro, 1.850 euro netto. er hat mit seiner frau 2 häuser und 2 autos. in einem wohnt er. das andere hat er zum Nebenkostenpreis zur hälfte seiner Schwiegermutter gegeben. die andere Wohnung steht leer.. seine neue frau arbeitet nicht. es gibt noch eine stieftochter. ich bekomme vom Arbeitgeber zur zeit noch 200 euro zulage Caritas wenn ich unterhalt zahlen würde. in erster instanz bin ich gescheitert. mir wurde ein wohnwerter vorteil von 65 qm angerechnet. ihm nur 20 qm. da sie zu 4 im haus leben. er setzt 450 euro Fahrtkosten ab. alle kredite für 2 Häuser. ein auto was ihm angeblich die eltern finanzieren. das gericht hat ihm dann auch noch einen höheren selbstbehalt zugestanden weil die frau nicht arbeitet. meine steuererstattung von 70 euro monatlich wurde angerechnet . seine nicht. ich hatte mein haus ein halbes jahr vermietet. die richterin hat die miete als jaheseinkommen als nochmal 350 euro monatlich dazu gerechnet. aber das ich erstmal renovieren musste damit due Wohnung bewohnbar ist nicht berücksichtigt. ist das wirklich alles ok?
    – muss die frau nicht arbeiten, wenn 2 13jährige kinder da sund
    – kann er wirklich 2 häuser bezahlen
    – muss er eins nicht dann wenigstens vermieten
    – oder eine fiktive miete angerechnet werden
    – muss er die steuererstattung nicht berücksichtigen
    – er arbeitet bei einem Versorger. vlt. bekommt er den strom billiger, muss er das angeben
    – kann er die kompletten kosten der häuser ansetzen obwohl sie ihn nur zur hälfte gehören
    ich liebe meine Tochter. bin aber nicht bereit seine häuser und autos zu finanzieren

  29. nicole

    ach ja. die zulage ist in den 1.850 drin. ohne hätte ich ca. 1.720 euro.

  30. rainer

    Unser Sohn,16j, lebt bei seiner Mutter. Diese verdient wesentlich mehr als ich,verlangt aber vollen Unterhalt. Außerdem ist sie verheiratet mit einem sehr gut verdienendem,selbständigen mann. Ist das rechtens ?

  31. Katze2015

    Hallo,
    ich habe während der funktionierenden Ehe (Dauer fast 15 Jahre) entweder weniger oder max. genauso viel wie mein Mann verdient – ist schwer abschätzbar, da er immer die Steuerklasse drei gehabt hat und ich als Beamtin arbeite. Nun ist er Anfang Februar ausgezogen und ich habe meine Arbeitszeit seit 1. August auf 100% hochgesetzt – gleichzeitig betreue ich noch die beiden Kindern und wohne aber auch in unserem gemeinsamen Haus. Im Moment läuft alles immer noch über das gemeinsame Konto – könnte mein Mann nun Trennungsunterhalt von mir verlangen, wenn wir das sortieren. Ich verdiene ca. 600 Euro netto mehr als er. Muss er Kindesunterhalt zahlen? Wird mir die Nutzung des Hauses angerechnet? Eine Antwort wäre toll!

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