OLG Naumburg: Volljähriges Kind hat Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes

Quelle: ARGE FamR im DAV:

Grundsätzlich ist Kindergeld Einkommen im Sinne des Sozialhilferechts. Ist das Kind aber volljährig, hat es einen – zivilrechtlichen – Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes in voller Höhe, wenn der Kindergeldverpflichtete keine Unterhaltszahlungen leistet, da es auch insoweit auf den Unterhalt angerechnet wird. So ist gewährleistet, dass das Kindergeld immer erst für den Unterhaltsbedarf verwendet werden muss, damit einer Gefährdung des Existenzminimums des Kindes entgegen gewirkt wird.
Az 3 WF 35/09, Beschluss vom 18.2.2009

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4 Reaktionen zu “OLG Naumburg: Volljähriges Kind hat Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes”

  1. bd

    Sehr geehrter Herr von der Wehl

    bisher hat mein noch Mann für unsere Tochter unterhalt gezahlt, jetzt ist sie 18 geworden under er hat die zahlungen eingestellt, obwohl sie weiter zur schule geht. wir sind auch nicht geschieden , leben in trennung. Nun meine frage ist das rechtens ???? Kann er das so einfach einstellen ????? Muß meine Tochter nun selber gegen ihn klagen , oder ist das einfacher wenn das weiterhin über mich läuft.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ bd

    ein volljähriges Kind hat, wenn es noch zur Schule geht, weiterhin einen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern. Die Unterhaltsberechnung ändert sich aber insofern, als der Elternteil, bei dem das Kind lebte und der bisher seine Unterhaltsleistungen durch Betreuung und Verpflegung erbrachte, ab Volljährigkeit ebenfalls barunterhaltspflichtig ist. Das geschieht so, dass die Einkommen der Eltern zueinander ins Verhältnis gesetzt werden und sie in diesem Verhältnis Unterhalt schulden. Auch wird das Kindergeld nunmehr vollständig auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

    Ab Volljährigkeit muss das Kind sich selbst um die Unterhaltsansprüche kümmern.

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  3. birgit

    Hallo!
    Ich habe eine weitere Frage: in erster Ehe hat mein Freund mit seiner damaligen Frau ein Kind bekommen für das er bis jetzt Unterhalt bezahlt hat. Jetzt wurde aber ein legaler Vaterschaftstest durchgeführt der ergab, dass er nicht der Vater des Kindes ist. Meine Fragen:
    1) Muss er weiterhin Unterhalt zahlen? Wie kann er das Stoppen? Muss er vor Gericht gehen, oder kann er einfach nur aufhören zu zahlen?
    2) Kann er den schon gezahlten Unterhalt zurückverlangen?

  4. Marion

    Hallo! ich bin geschieden, habe drei Kinder /alle Schüler (18,13,10 J.), die in meinem Haushalt leben. ich habe einen vollstreckbaren Titel über ca 1.200 Euro Kindesunterhalt plus Sonderbedarf 120 Euro Schulgeld. Mein Exmann zahlt seit 6 Monaten keinen Unterhalt mehr, weil er als Selbstsändiger keine Aufträge und damit kein/kaum Einkommen mehr hat (was ich ihm glaube).
    Vollstreckungsmaßnahmen habe ich im letzten Jahr bis hin zur Bankpfändung durchgeführt. Er war dann so unter Druck, dass er sich mehrfach Geld geborgt hat. Eine Abänderungsklage hat er wieder zurückgenommen, da ihm prognostiziet worden ist, dass er als selbstständiger die letzten drei Jahre gewertet werden und dann weiter zahlen müsste. Die Anwalt-Prozesskosten hat er mir nicht erstattet, trotz Kostenfestsetzung vom Gericht.

    Ki-Unterhalt: ich habe jetzt einige Monate gewartet, ob Zahlungen kommen. Nichts.
    Frage:
    Jugendamt zahlt wohl nur noch für mein drittes Kind Unterhaltsvorschuss (wie ich gelesen habe)., Was ist mit den anderen beiden Kindern (13 und 18 Jahre)?
    Info:
    Mein Exman hat noch ein nicht vollständig abbezahltes Reihenhaus als Kapitalanlage zwar mit Mieteinkünften, die aber die Darlehensraten an seine Bank decken. Übrig bleibt da wahrscheinlich nichts für ihn. Ich weiß das, weil das Haus uns gemeinsam gehörte und ich ihm meinen Hausanteil im Zuge der Scheidung übertragen habe.
    Was kann ich tun? Ohne ihn in eine Privatinsolvez mit Vollstreckungsmaßnahmen zu führen?
    Ist das Jugendamt zuständig trotz vollstreckbarer Urkunde/Titel?
    Macht das Sinn in dem Alter der Kinder?
    Die 18 jährige müsste wahrscheinlich aktiv werden, was sie nicht gegen ihren Vater tun würde.

    Ich bin auch selbstständig,arbeite soviel es geht, das Geld reicht nicht drei Kinder zu finanzieren.

    Grüße und danke im voraus.

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