Neuer Auskunftsanspruch im Zugewinn

Tipp: Einen Auskunftsanspruch über das Vermögen bereits im Trennungszeitpunkt geltendmachen.
Ãœber die grundsätzlichen gesetzlichen Neuerungen zum Zugewinnausgleich hatte ich bereits berichtet. Das alte Recht war insofern mangelhaft, als zwischen dem Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleiches (Zustellung des Scheidungsantrages) und dem Tag, an dem die Zugewinnausgleichsforderung fällig war, also erstmals eingefordert werden konnte (Rechtskraft der Scheidung) meist ein erheblicher Zeitraum lag, den viele Ausgleichsverpflichteten nutzten, um Vermögenswerte „verschwinden“ zu lassen. Dies hat auch der Gesetzgeber gesehen und entsprechend reagiert.

Um die Rechtssituation der Ausgleichsberechtigten weiter zu stärken, ist insbesondere auch der Auskunftsanspruch deutlich erweitert worden. Es ist immer noch so, dass der Auskunftsanspruch sich auf das Anfangsvermögen (Stichtag Hochzeit) und das Endvermögen (Stichtagzustellung des Scheidungsantrages) bezieht. § 1379 Abs. 2 BGB gibt jetzt erstmals die Möglichkeit einen Auskunftsanspruch bereits zum Trennungszeitpunkt geltendzumachen.

Dies sollte unbedingt genutzt werden. Es bedeutet, dass bereits mit dem 1. Anschreiben eines Anwaltes nach einer frischen Trennung Auskunft über das Vermögen gefordert werden sollte. Dies ist besonders wichtig, um die Beweislastregelung für eine Vermögensminderung zum Stichtag für das Endvermögen gem. § 1375 Abs. 2 BGB nutzen zu können. Wird die zum Zeitpunkt der Trennung mögliche Auskunft erst später eingefordert, kann sich durch die Problematik der Feststellung des konkreten Trennungszeitpunktes die Manipulationmöglichkeit in Form von Beiseiteschaffung von Vermögens erhöhen. Es gibt dann praktisch 2 Zeiträume, zu denen Auskunft über das Endvermögen gefordert werden kann. Sollten sich die Auskünfte deutlich unterscheiden, also zum Stichtag (Zustellung des Scheidungsantrages) deutlich weniger Vermögen vorhanden sein, als bei Trennung, ist eine illoyale Vermögensverschiebung fast indiziert.
Neu ist auch, dass erstmals mit dem neuen Recht Belege zu den einzelnen Vermögensgegenständen oder Rechten angefordert werden können.

41 Reaktionen zu “Neuer Auskunftsanspruch im Zugewinn”

  1. Mexxa

    Meine Frage zum Stichtag für den Zugewinnausgleich…
    Anfangsvermögen = Heirat
    Endvermögen = Zustellung der Scheidungsantrags

    Wie ist es nun, wenn mein Nochmann den Scheidungsantrag zurückzieht???
    Sollte ich vorsorglich auch einen Scheidungsantrag stellen?
    Was ist Stichtag???

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ mexxa

    wenn die Problematik der Rücknahme des Scheidungsantrages droht, würde ich tatsächlich zu einem eigenen Scheidungsantrag raten.

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  3. r

    Streit um Zugewinn.
    Bei Eheschließung hatte Ehemann nichts ausser seines Jobs.
    Ehefrau bekommt in der Ehe 5000 € vom Vater und 2000 € von Oma sowie 10000 € von Mutter.
    Beide erwerben Haus in der Ehe gemeinsam das Ehemann brav abzahlt bis zur Trennung und auch danach.
    Haus hat bsw. Wert von 80000€ Schulden darauf 60000€ Wie sieht hier der Zugewinn aus?Wenn man beweisen kann das Frau Zahlungen von o.gennanten erhalten hat?
    Sollte Man(n) das angeben und den Beweis besorgen?
    Für kurze Antwort wäre ich dankbar.
    MfG

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ r

    die Zahlungen aus der Familie gehören bei der Frau zum Anfangsvermögen. Dass der Mann allein auf das gemeinsame Haus gezahlt hat, nutzt ihm im Zugewinn nichts. Im Beispielsfall hätte die Frau einen Zugewinn von null, der Ehemann einen Zugewinn von 10.000, wonach er einen Zugewinnausgleich von 5000 zahlen müsste.

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  5. r

    Danke ;-)))
    Aber sollte (Mann) das Beweisen?
    Da sonst Zugewinn doch 10000 € wenn man 80000-60000=20000:2 = 10000 €

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ r

    was beweisen?

    Anfangsvermögen der Frau ist doch wenig nützlich für Ihn, weil es deren Zugewinn verringert.

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  7. r

    Da sonst Zugewinn doch 10000 € wenn man 80000 Wert -60000 Schulden=20000:2 = 10000 €
    und nicht 5000 € oder.??Denkfehler?

    Gruß

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ r

    Beispielsfall:

    Frau AV = 17.000
    EV = 10.000
    Zugewinn = 0

    Mann AV = 0
    EV = 10.000
    Zugewinn = 10.000

    Zugewinnausgleich = 1/2 davon, mithin 5.000

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  9. r

    Beispielsfall:

    (17000 nicht berücksichtigt Anfangsvermögen der Frau ist doch wenig nützlich für Ihn, weil es deren Zugewinn verringert )

    80000 – 60000 = 20000

    Frau AV = 0
    EV = 10.000
    Zugewinn = 10000

    Mann AV = 0
    EV = 10.000
    Zugewinn = 10.000

  10. Gustav75

    Guten Abend Herr RA von der Wehl

    Ich habe auch eine Frage zum Zugewinn,denke ich mal. Meine Frau ist schon seit vor unserer Hochzeit in Privatinsolvenz und Hausfrau,damit dann wohl ohne Vermögen. Ich selbst hab dafür mein ganzes Erspartes in unseren nichtmal 2 Ehejahren ausgeben müssen, weil auch ihr Ex-Mann wegen Insolvenz kein Geld hatte und ich deswegen quasi seinen 2-fachen Kindesunterhalt ausgleichen mußte.Ich hab die komplette Hochzeit von meinem Erspartem bezahlt,die Wohnung in Teilen saniert und neu eingerichtet,die Kinder ausgestattet und und und.Ich hab aber dieses Konto nicht mehr, da vollständig leer,wie kann ich das Ganze beweisen? Vor einigen Monaten hat meine Schwiegermutter mitbekommen,das ich als Soldat jetzt im Januar nach 12 Jahren eine Abfindung bekomme und hat die mal gleich ohne mich verplant.Nun sind wir aber in Trennung und die erste Reaktion ist die Frage nach meiner Abfindung,für die ich 12 Jahre lang unter anderem auch mein Leben aufs Spiel gesetzt hab. Verheiratet sind wir,dank ihrer Mutter,noch keine 2 Jahre,zusammen seit 2 1/4 Jahren.Hätte ich eine Chance,mich zu wehren,aufgrund ihrer Insolvenz und der Kürze der Ehe?Zum ersten hab ich den Anspruch auf das Geld ja schon lange vor meiner Ehe erworben und zum anderen würde meine Frau nichtmal was davon haben,da meine Schwiegermutter alles,was ihr zuviel für meine Frau erscheint,an sich reißt.Muß ich mich da willenlos fügen oder gibt es da einen anderen Weg?Es handelt sich hierbei ja immerhin um einige tausend Euro,also nicht eben mal Taschengeld…
    ich danke Ihnen schon mal für Ihre Hilfe

    G75

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ g75

    die Bewertung einer Abfindung kann entweder im Zugewinnausgleich erfolgen oder unterhaltsrechtlich eine Rolle spielen.

    Wenn Sie Anfangsvermögen hatten, und die Abfindung ins Endvermögen fällt, liegt möglicherweise gar kein Zugewinn vor.

    Auch wäre zu überlegen, ob Ihrer Frau durch den Abbau von Schulden ein Endvermögen zuzurechnen wäre.

    Sie sollten sich rechtzeitig von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.

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  12. hannah

    Hallo, mein mann will die trennung und es wird dann wohl auf eine scheidung hinlaufen…
    habe meinem mann ein baugrungstück geschenkt auf dem wir unser haus gebaut haben. mit seinen eltern ein zweifamilienhaus. bin nicht im grundbuch eingetragen. muß ich aus dem haus? kann ich meinen anteil am gründstück einfordern? mein mann hat das haus abbezahlt, da ich als sebständige mich um meine firma gekümert hab und dort abbezahlt habe. lg

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ hannah

    die ganze Problematik mit dem Haus, dem Grundstück, der Firma und dem sonstigen Vermögen wird über den Zugewinnausgleich zu regeln sei.

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  14. Mefemale

    Hätte da ja noch eine Frage bzgl. Hausrat. Eine Freundin droht mit Klage auf Herausgabe
    einiger Bilder, die sie gebastelt hat und Kopien von Videokassetten etc. Das Scheidungsverfahren läuft über 3 Jahre und die Trennung fast 5 Jahre. Sie hat fast alles an Hausrat mitgenommen und noch mehr asl ein halbes Jahr mit Schlüssel Zutritt zu der Wohnung des Ex.Letztes Jahr hatte sie mit Hilfe ihres Anwlates bereits die Heruasgabe gefordert. Nachdem der Mann mit Hilfe seines Anwaltes jedoch mitteilte, dass er die Dinge nicht mehr hätte und sie dann wohl klagen muss, war das erledigt. Jetzt macht sie es wieder mit aufwendigen Farbkopien/Fotos, die sie als Beweis beigefügt hat. Ich weiss nicht was das soll. Hat sie da überhaupt eine Chance mit einer Klage vor Gericht durchzukommen oder sollte sie das lieber lassen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Ex nun die Sachen hat, die er vor einem Jahr schon nicht mehr oder überhaupt hatte.

  15. Mefemale

    P.S Ich glaube ja wirklich, dass der Ex diese Sachen nicht mehr hat- vermutlich hat er sie entsorgt o.ä., irgendwann ist der Hausrat dann ja auch mal aufgeteilt, oder? Der Ex hat sich alles neu angeschaffen, weil er ihr alles überlassen hatte und noch bei dem umzug geholfen hat.Ich finde das persönlich von meiner Freundin nicht gut und allzu offentsichltlich dass sie ihn schikanieren will, zumal die Scheidung immer näher rückt.

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ mefemale

    wenn tatsächlich nicht mehr vorhanden ist, wird eine solche Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben und nur Kosten produzieren. Selbst bei Gewährung von Verfahrenskostenhilfe deckt dies nicht die Kosten des gegnerischen Anwaltes ab, so dass ich als Anwalt ein solches Verfahren nicht führen würde.

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  17. Mefemale

    Ja, Sie sowieso nicht, weil Sie das Ihrer Mandantin auch raten würden. Aber leider gibt es sehr viele Anwälte, die -egal ob Erfolgsaussichten da sind oder hier für meine Freundin nur zusätzliche Anwaltskosten produziert werden und sie sich damit letztendlich sowohl bei dem Exmann und auch vor dem Gericht, falls es zu einer Klage kommt,
    entlarvt und zeigt, dass sie voller Hass ist. Ich werde versuchen, ihr davon abzuraten. Aber da die Anwältin sie anscheinend bei allem bestätigt – was kann ich da noch ausrichten.
    H.v.Wehl, ich kann mich nur immer wieder bei Ihnen bedanken. .wer berät heutzutage noch kostenlos! Ich kann nur an alle appellieren, die in Ihrer Umgebung leben zu Ihnen zu gehen und von Ihnen vertreten zu werden!!! Würde ich sofort machen!!!!
    Ganz herzliche Grüsse
    Mefemale

  18. Tini

    Wir haben bereits vor der Heirat zusammengelebt, diese Wohnung wurde eigens von mir bzw. meinen Eltern her u. eingerichtet. Zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte mein Partner kein Vermögen, auch jetzt offiziell nicht. Nun, im Trennungsjahr, habe ich den Verdacht, dass er in 20 Jahren entweder Geld über seine Eltern „nebenhin“gelegt hat oder eine entspr. Erbschaft verschwiegen wurde, da mit seiner neuen Partnerin ein Haus gekauft hat. Was kann/sollte ich hier tun?

  19. Ingrid

    Sher geehrter Herr von Wehl, Sparguthaben Anfangvermögen null Sparguthaben 13000 Euro Konto geplündert Auszüge vorhanden 12000 DM Verbesserungsvorschläge Firma 11000 Euro in den Häusern der Kinder (nur ausgeliehen) noch nicht zurück bezahlt. 9000 DM in die Rentenkasse der Frau einbezahlt und etliche wertvolle Hausratsgegenstände. Wie sehen sie das mit dem Zugewinn. Außerdem hat meine Gesch. Ehefrau ein unentgeltliches Wohnrecht geerbt und einiges mehr an Geld. Hat aber 2 Tage vor Erbschaft die Scheidung eingereicht. Wie sehen meine Chancen aus. Wäre für eine antwort froh. Danke

  20. ratlos

    Ich mal wieder.
    Was ist wenn ich alles vorgelegt von vor 20 Jahren Auszüge usw habe und die Gegenseite nach mehrmaliger Aufforderung nicht einen Fetzen Papier und lapidar schreibt den Zugewinn wollen wir nicht weiter vertiefen?

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ ratlos

    das kommt darauf an. Wenn Sie sich versprechen, ausgleichsberechtigt zu sein, müssen Sie die Sache natürlich vorantreiben.

    Wenn allerdings Sie damit rechnen müssen, Ausgleichsverpflichteter zu sein, muss Ihr Anwalt entscheiden, ob die Sache erst einmal weggelegt wird oder ob von der Gegenseite die verbindliche Erklärung verlangt wird, dass der Zugewinnausgleich abgeschlossen ist.

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  22. ratlos

    Noch diese eine Frage.
    Wenn Gutachten Haus 100000€
    Schulden 80000
    Ehemann 10000 DM index nach 25 Jahren Belege usw ist doch klar das ich Vorlage will oder??
    Frau nichts aber gar nichts
    wie sieht es da aus
    Beide in Haftung Bank!
    Mann sagt 5000€ und Haftentlassung
    Danke

  23. ratlos

    Also laut Unterlagen von mir hätte ich laut Berechnung Anspruch auf 10000€
    Gegenseite hat bis Dato nichts vorgelegt.
    Hatte Angeboten gegen Ãœbertragung 1/2 Wohnung Schuldfreistellung und verzicht keine Reaktion.
    Will jetzt Klage einreichen auf Auszahlung meines Anhand von meinen ganzen Belegen
    nachgewisenen Zugewinn zu meinen gunsten mit VKH.
    Allerdings hat Gegenseite angeblich ja nichts ausser Trennungsunterhalt seit 2 Jahren
    Wäre dies ratsam??
    MfG

  24. ratlos

    23.ratlos
    Also laut Unterlagen von mir hätte ich laut Berechnung Anspruch auf 10000€
    Gegenseite hat bis Dato nichts vorgelegt.
    Hatte Angeboten gegen Ãœbertragung 1/2 Wohnung Schuldfreistellung und verzicht keine Reaktion.
    Will jetzt Klage einreichen auf Auszahlung meines Anhand von meinen ganzen Belegen
    nachgewisenen Zugewinn zu meinen gunsten mit VKH.
    Allerdings hat Gegenseite angeblich ja nichts ausser Trennungsunterhalt seit 2 Jahren
    Wäre dies ratsam??
    weiß nicht weiter????
    MfG

  25. hanna

    Guten Tag Herr von der Wehl!
    Wenn man für etwas, was man zum Zeitpunkt der Eheschließung besaß, keinen Beleg vorweisen kann und das besagte auch zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags nicht mehr vorhanden war, genügt dann ein/mehrere Zeuge/n z.B. meine Schwester oder jemand anderer aus der Verwandtschaft, die bestätigen können, dass ich den Gegenstand (z.B. neu gekauftes Schlafzimmer) damals besaß?
    Ich habe nach über 20 Jahren Ehe leider viele Belege nicht mehr. Das geht sicher vielen so. Wer hebt denn sowas auf – vor allem, wenn man das o.g. Schlafzimmer schon vor 6 Jahren gegen ein neues eingetauscht hat. Freunde und Verwandte können in meinem Fall aber bestätigen, was ich zum Zeitpunkt der Eheschließung an Vermögen und Besitztümern hatte. Sie wären bereit eine Aussage zu machen, sofern es soweit kommt, dass es vors Gericht geht.

    Genügt eine Zeugenaussage meiner Schwester oder meiner Mutter? Sie waren beim Kauf damals mit dabei und wissen was ich bezahlt habe.
    Und meine Eltern haben mir im Laufe der Ehezeit auch 2x größere Geldbeträge geschenkt. Genügen da auch deren Aussagen? Sie wissen sogar noch Monat und Jahr und den Anlass, weil sie sich das notiert hatten. Wissen Sie, wir sind 4 Geschwister und meine Eltern wollten immer, dass alle in etwa gleich viel bekommen.

    Bitte helfen Sie mir, der Anwalt meines Exmannes will das alles nicht anerkennen, weil keine Belege da sind. Was ist mit Ersparnissen, die ich nicht belegen kann? Die Bank hat keine Unterlagen mehr. Ich stehe ganz doof da, wenn die Zeugen nicht als Beweis gelten! AV ist dann gleich null! Ich verlier dann alles.
    Danke für die Mühe im Voraus!
    Hanna

  26. ratlos

    zu25)
    Verwandtschaft kann bezeugen?

    Das wird wohl keiner glauben.

    Hatte noch Belege von 1983 bis dato und habe nur geblecht weil die Ex zwar nichts vorgelegt hat ausser ergreifendes Schauspiel
    aber guter Anwalt im Gegensatz zu mir.

  27. hanna

    Hallo ratlos!
    Das ist ja ungerecht für Sie gelaufen, aber ich verstehe nicht, warum Ihre Belege nicht anerkannt wurden… das ist doch Beweis genug. Wie soll man neben Zeugenaussagen oder schriftliche Dokumenten denn sonst etwas belegen/beweisen? Mein Ex hat ja auch Rechnungen, die sein Anwalt als Beweis verwendet, was ich auch in Ordnung finde.

    Dass meine Familie mir natürlich helfen will ist wohl verständlich, aber ich war damals grade erst 20 Jahre alt und es waren nun mal meine Mutter und meine Schwester beim Kauf dabei. Einen „neutralen Zeugen“ hab ich nicht. Freunde und Bekannte könnten ja auch irgendwo parteiisch sein, oder? Ich will einfach auch nicht alle damit reinziehen. Das ist schon alles traurig genug.

    Herr von der Wehl, können Sie mir nicht sagen, ob die Familie als Zeuge in so einem Fall wie bei der Ermittlung des Anfangsvermögens anerkannt werden würde?
    Mit freundl. Grüßen
    Hanna

  28. ratlos

    Versuchen Sie es mit eidesstaatlicher Versicherung der Familie

  29. Judith

    habe ebenfalls eine Frage: Mein Mann befand sich bereits in einer Privatinsolvenz, als wir geheiratet haben – leider ohne Gütertrennung, ich war zu naiv. Während unserer (kurzen) Ehe habe ich nun eine kapitalbildende Lebensversicherung ausgezahlt bekommen, die da zufällig „reif“ war – die Ansprüche und Einzahlungen jedoch waren lange VOR der Ehe entstanden. Fällt dies unter Zugewinn?

  30. ratlos88

    Hallo an alle,

    bin seit ca. einem Jahr verheiratet, jedoch ist die Ehe zum zweiten mal wegen meinem Ehemann gescheitert.
    Er ist bereits einem Monat nach der Hochzeit ausgezogen, weil er gedacht hatte wir verstehen uns nicht und anschließend (nach 3 Monaten) hat er seinen Fehler eingesehen und um Verzeihung gebeten. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch Anwälte über die Trennung informiert. Wir haben es nochmals versucht haben uns eine neue Wohnung zu Miete genommen, jedoch bei dem ersten Streit (ca. nach einem Monat), ist er wieder ausgezogen. Scheidung hatte ich nicht zurückgezogen, sodass dieses Jahr im Mai der Antrag eingereicht werden kann, da der Versöhungsversuch nicht das Trennungsjahr verlängert.
    Meine Frage: Wie sieht es aus mit Sachen die gemeinsam gekauft wurden für die neue Wohnung???Unglücklicherweise hat er die Kleinigkeiten wie zb Lampen, Gardinen, Nachtkommoden usw bezahlt (kann dies auch Belegen) und ich habe überwiegend das Geld für Nahrungsmittel usw ausgegeben.
    Habe ich jetzt Pech weil ich die Nahrungseinkäufe gemacht hatte und er den Rest???
    Er will natürlich das was er bezahlt hat mitnehmen, hätte dann die Gegenleistung für sein ausgegebenes Geld! Was ist mit mir? Ich kann von ihm ja nichts verlangen im Gegenzug dazu was ich alles ausgegeben habe …
    würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen würde.
    Des Weiteren sind mir in dem einem Monat ca. 2000 Euro an Kosten entstanden, nur weil er gemeint hat er kommt probierts und geht wieder, gegen sowas sollte man doch rechtlich vorgehen können !!!!!!!!!

  31. Rügenhagen

    Hallo alle Leidende, kann nur sagen, Männer werden grundsätzlich übervorteilt. Ziehen fremde KInder groß, Frau geht jahrelang fremd und bekommt noch Belohnungen in jeglicher Werteart. Daher mein Rat: Heirat nein Danke Scheidungsgesetze mal in Östereich oder Frankreich nachlesen, halte ich für gerechter und nachvollziehbarer als „unser deutsches Recht“. Gruß vom Scheidungsopfer.

  32. Beer

    kann ich auskunftsanspruch auf zugewinn auch alleine bei der Anwältin meiner Frau stellen oder brauche ich auch Anwalt

  33. Simon

    Hallo an allen,
    ich habe eine Frage zum Zugewinnaugleich und zwar:
    Darf den Anwalt von meiner Frau mich nach meinem Geld drei Monaten von unserer Trennung fragen?
    Darf den gegnerichen nach meine Gelder fragen, wenn die weniger als dem Tag der Eheschließung geworden sind?
    Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.

  34. Simon

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl,

    ich bitte um Antwort auf meine Frage…. (Eilt)
    @Simon
    Vielen Dank im Voraus.

  35. Dani

    Hallo, mein Mann hatte während der Ehe mehrere betriebliche Verbesserungsvorschläge ausbezahlt bekommen. Kann er die bei der Zugewinnberechnung als Anfangskapital geltend machen? Ebenso verhält es sich mit einer Abfindung.
    Vielen Dank.

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ dani

    den Fall hatte ich noch nicht, aber tendenziell sind Vergütungen für Verbesserungsvorschläge wohl keine Schenkungen nach § 1374 BGB. Abfindungen sind definitiv kein Anfangsvermögen, können aber in den Bereich Unterhalt fallen.

  37. Kathrin

    Hallo,

    das Ehepaar lebt in Trennung und hat sich auf 50.000 € Zugewinnausgleich geeinigt. Nun möchte sie gern die Summe auf einmal haben. Dies würde aber bedeuten, dass das Haus unter Wert verkauft oder ein Kredit seitens des Ehemanns aufgenommen werden müsste. Sie ist aber voll berufstätig und war auch aufgrund keiner gemeinsamen Kinder über den Zeitraum der Ehe (20 Jahre) arbeiten. Kann Sie darauf bestehen, dass der Betrag auf einmal gezahlt wird, auch wenn es den Ehemann wirtschaftlich sehr schlecht stellt?

    Vielen Dank für die Antwort.

  38. Eva

    Sehr geehrte Herr von der Wehl,
    mein Sohn ist seit 13 Jahren mit einer polnischen Staatsbürgerin verheiratet. Haben eine gemeinsame Tochter. Während der Ehe ist die Ehefrau nie offiziell berufstätig gewesen. Seit Januar 2013 läuft das Trennungsjahr auf Wunsch der Ehefrau die natürlich auch Unterhaltsansprüche an den Ehemann stellt. Wir „wissen“ dass sie während der Ehe eine Eigentumswohnung in Polen erworben hat und auch angeblich ein Eurokonto besitzen soll. Die Frage: wie seht der gesetzlicher Auskunftsanspruch über das verstecktes Vermögen im Polen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ eva

    im Rahmen der gegenseitigen Auskunftsverpflichtung der Eheleute müssen beide über sämtliche Einkommensarten und Vermögensgegenstände Auskunft erteilen. Dies gilt auch für Wohnungen im Ausland oder dort befindliche Konten. Ein Problem kann sein, dass ein Ehepartner hinsichtlich seiner Auskunftsverpflichtung die Unwahrheit sagt. Im Rahmen einer so genannten Stufenklage kann zunächst Auskunft verlangt werden und wenn die Auskunft nicht vollständig zu sein scheint, kann in der 2. Stufe die eidesstattliche Versicherung verlangt werden, dass die Auskünfte vollständig und richtig sind. Sollte dann immer noch gelogen werden, geht der Lügner das Risiko ein, wegen einer falschen uneidlichen Aussage für ein Jahr ins Gefängnis zu gehen.

    info@vonderwehl.de

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    Telefon: 0049 431 91116
    http://www.vonderwehl.de

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  40. Eva

    Vielen Dank Herr von der Wahl
    für die schnelle Antwort. Habe vergessen zu erwähnen das uns die Adresse der Eigentumswohnung bekannt ist.
    Wäre es möglich durch einem beauftragten Anwalt, eine Behördliche Auskunft im einem EU Land (Polen) zu bekommen.
    Vielen Dank für Ihre Mühe

  41. diary16

    Hallo,

    leider finde ich keine passende Aussage zu meiner Problematik. Ich habe während der Ehe ein Grundstück von meinen Eltern geschenkt bekommen. Wir haben darauf gebaut und gemeinsam finanziert. Nun ist die Scheidung rechtskräftig und ich muss aus finanziellen Gründen verkaufen, was ich alleine entscheiden kann, da nur ich im Grundbuch stehe.
    Mein EX-Mann verweigert die Ablösung der Darlehen, weil er sich nicht am Vorfälligkeitsentgelt beteiligen möchte und an den Maklerkosten. Er begründet dies damit, dass diese zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht begründet waren. Ohne Dcheidung hätte ich jedoch den Verkauf nicht einleiten können. Kann er fordern, dass das Vorfälligkeitsentgelt bei der Zugewinn Berechnung allein zu meinen Lasten geht?

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