Scheidungsverfahren werden deutlich schneller möglich.
Freitag, den 4. September 2009Mit der Gesetzesreform und dem neuen FamFG hat sich einiges geändert. Das gesamte Verfahrensrecht in Familiensachen ist geändert worden. Eine positive Auswirkung dabei ist, dass langwierige Scheidungsverfahren,die auf Grund des Versorgungsausgleiches nicht vorankommen, nunmehr vermieden werden können. Bereits 3 Monate nach Zustellung des Scheidungsantrags können beide Eheleute den Antrag stellen, den Versorgungsausgleich abzutrennen. Damit kann […]