Kosten in Familiensachen (Scheidung + Unterhalt) können anders verteilt werden
Dienstag, den 15. September 2009Wir haben ein neues Gesetz seit dem 01.09.09. Das FamFG. Es regelt jetzt auch abweichend von der bisherigen Rechtslage die Aufteilung der Kosten in einem Prozessverfahren vor den Familiengerichten. Bislang war es die Regel, dass in Familienverfahren die Kosten gegeneinander aufgehoben worden. D.h. jeder bezahlte seinen Anwalt selbst. Völlig unabhängig vom Ergebnis des Prozesses. Hier […]