Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater und Kindeswille (Quelle: ARGE FamR im DAV)

OLG Brandenburg: Aufenthaltsbestimmungsrecht und Kindeswille

Ein nicht verheiratetes Paar hatte eine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben. Nach der Trennung lebte der jetzt 14jährige Sohn zunächst bei der Mutter. Als diese jedoch zu ihrem neuen Partner in eine andere Stadt umziehen und ihren Sohn mitnehmen wollte, beantragte der Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Auch der Sohn bekräftigte, in der Heimatstadt bleiben zu wollen, vor allem wegen der Schule und der Freunde. Dem Willen des Jugendlichen hat das Gericht die ausschlaggebende Bedeutung beigemessen. Es hat dem Kindesvater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen.
Az 9 UF 21/09, Beschluss vom 16.7.2009
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75 Reaktionen zu “Aufenthaltsbestimmungsrecht für Vater und Kindeswille (Quelle: ARGE FamR im DAV)”

  1. Mario

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich hätte da mal eine frage. Meine noch Frau und ich wir haben uns getrennt, wir Wohnen sehr nah zusammen, allein wegen der Kinder habe ich das gemacht. Was ist eigentlich wenn meine Ex jetzt in ein anderes Bundesland zieht, ich es mir aber nicht leisten kann wie gewohnt die Kinder alle 14 tage sehen zu können. Kann Sie das so einfach machen? Meine Kinder sind 10 und 6 Jahre alt.
    Bitte um Antwort
    Ich glaube es wird in den nächsten Wochen passieren.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ mario

    üblicherweise muss derjenige, der das Umgangsrecht ausüben will, auch die Kosten dafür tragen. Wenn die Kosten ungewöhnlich hoch sind, weil die Entfernung sehr groß ist, kommt in Betracht, dass hierfür das Kindergeld einzusetzen wäre. Auch käme in Betracht, dass ein Teil der Umgangs Kosten gerechnet werden müsste, womit der Unterhaltsanspruch sinken könnte. Der umgangsberechtigte wird jedoch nicht verhindern können, dass die Kindesmutter mit dem Kind umzieht.

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  3. claudia

    Kann mir jemand sagen, ob der leibliche Vater meines sohnes nach der trennung das halbe sorgerecht beantragen bzw.erhalten kann??habe das alleinige…

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    wenn Sie nicht verheiratet sind, behalten sie nach der Trennung von ihrem nichtehelichen Partner das alleinige Sorgerecht. Er wird die gemeinsame Sorge nicht erstreiten können.

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  5. Paul

    Hallo,ich habe eine Frage die mich jetzt schon einige Zeit beschäftigt. Ich bin seit 4 Jahren von meinem Ex getrennt und meine 2 Kinder (10 und 13 Jahre) leben seit dem bei mir. Meiner Tochter hat mein früherer Mann immer gesagt, sie könne mit 14 Jahren zu ihm. Inzwischen bin ich wieder verheiratet und er auch. Beide haben wie mit unseren Partnern noch mal ein Baby bekommen. Meine 2 Großen sind im Schnitt einmal im Monat bei ihrem Vater. Dort gibt es da natürlich nicht so viele Regeln, es wird das Zähneputzen vergessen, man kann munter bleiben wie man will, ins Net den ganzen Tag usw. Vielleicht sollte ich noch schreiben, das mein Mann nur die Große bevorzugt und meinen Sohn auch nicht mal zwischen durch anrufen kann. Jetzt wird sie bald 14 Jahre und ich hab echt Angst!Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinen Kindern und habe alles dafür getan das sie einen normalen Kontakt zu ihrem Vater haben. Nun habe ich die Befürchtung, sie sehen nur das Angenehme! Ich habe ihn neulich wegen dem Unterhalt angesprochen, da dies ja nun erhöht wurde. Für meine Tochter sind dies 377€ + Kindergeld +Kinderzuschlag (Beamter) und er hätte seiner Meinung nach viel mehr Geld zur Verfügung. Sie hat noch nicht den Wunsch geäußert, allerdings wenn sie der Vater jetzt drauf anspricht möchte sie vielleicht. Geht das so einfach? Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht! Danke

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    so einfach wird die Übersiedlung der Tochter zu dem Vater nicht gehen. Wo das Kind zukünftig leben wird, entscheidet sich am Kindeswohl. Bei einem 14 jährigen Kind wird allerdings der eigene Wille eine sehr große Rolle spielen.

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  7. Maria

    Hallo,wer hat das ABR, wenn im Scheidungsurteil steht: „…der Aufenthalt des Kindes soll bei der Antragstellerin sein, die elterliche Sorge soll gemeinsam ausgeübt werden.“ ?
    Kind, inzwischen 14 Jahre, ging nach Streit zum Vater – dieser hat sofort, ohne Einwilligung der Mutter, das Kind bei sich angemeldet. Darf er das tun ?
    Vielen Dank.

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    das Sorgerecht ist nach dem Gesetz der Normalfall. Die Formulierung aus dem Urteil deutete für mich nicht daraufhin, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter übertragen wurde. Somit sehe ich keine Probleme darin, wenn 14 jähriges Kind nach einem Streit zum Vater geht, dass dieses Kind dort bleiben kann. Die Mutter wird in diesem Falle, falls Sie damit nicht einverstanden ist, und die Sache gerichtlich klären müssen.

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  9. Marion

    Hallo.

    Ich habe fast das gleiche problem.
    Ich möchte Umziehen, da hier alles irgendwie aus dem Ruder läuft.
    Meine Tochter(11) ist sich noch nicht schlüßig, ob sie mit möchte oder bei ihrem Dad bleiben will.
    Das Problem ist nur, das es der Untergang für sie wäre.
    Seine neue Lebensgefährtin hat 2 Kids (12/14), die dürfen Rauchen und Alkohol trinken, klauen tun sie auch, beim Jugendamt ist die Familie auch bekannt. Mein Ex-Mann ist jetzt vom Alkohol weg (glaube ich) aber ihm ist alles egal, was zb medikamente bei ihr angeht.
    Vom Stiefbruder wird sie mit Schläge bedroht aber das nimmt sie nicht so ernst.
    Was kann ich tun, um das zu verhindern, das sie zu ihm geht? Bin da etwas hilflos und hoffe das ich hier etwas Rat finde.

    Danke, schonmal im vorraus.

  10. simone

    hallo ich habe da mal eine frage? ich lebe seid ca 5 jahren in denn staten mit meinem neuem ehe mann, und meinen beiden jungs, die sind aber von meiner ersten ehe, muss mein ex mann unterhalt bezahlen??? Und ab wann kann ein kind endscheiden wo er leben moechte??? hoffe ich bekomme eine hilfe, also eine gute anwort.

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ simone

    in der Regel muss der Kindesvater natürlich auch, wenn seine Kinder im Ausland leben, Kindesunterhalt zahlen.

    Wo Kinder nach einer Trennung leben, entscheidet sich am Kindeswohl. Es gibt keine Altersgrenze, ab wann ein Kind selbst entscheiden kann, wenn man die Volljährigkeit einmal außeracht lässt.

    Gegen den ernsthaften und nachhaltigen Willen eines vierzehnjährigen Kindes, bei dem anderen Elternteil leben zu wollen, sich zu wehren, wird aber zum Beispiel schwierig sein.

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  12. Nadine

    Hallo
    ich wollte mal fragen ich habe eine freundin die ist jetzt schon seit längerem geschieden von ihrem mann und sie hat einen neuen lebenspartner nun wollen die zusammen umziehn in ein anderes stadtviertel weil sie da abeit gefunden hat und ihr das dann leichter macht und nicht ewig auf bus und bahn angewiesen ist…nur es ist so das ihr ex mann geteioltes sorgerecht und geteiltes aufentaltsbestimmungsrecht hat und er nicht zu stimmt das sie in ein anderes stadtviertel umzieht mit ihrem lebenspartner zusammen obwohl das ja genau die gleiche stadt ist nur ein anderes viertel was kann sie da nun machen weil wenn sie dort nicht hinzieht bekommt sie keine arbeit

  13. Rita

    Hallo,

    ich wüßte gern welche Möglichkeiten es gibt, wenn der Vater seine 5jähre Tochter zusich nehmen möchte. Ist das ohne weiteres möglich wenn die Mutter zustimmt oder muss das per amt oder gericht geregelt werden? Und wie sind die Chancen wenn die Mutter nicht mit spielt? Es liegt gemeinsames Sorgerecht vor. Vielen Dank im Vorraus

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ rita

    wenn die Eltern sich einig sind, spricht nichts dagegen, dass das Kind bei dem Vater lebt. Dies können die Eltern untereinander vereinbaren. Nur wenn es um die Übertragung der alleinigen Sorge auf einen Elternteil geht, muss das Familiengericht eingeschaltet werden.

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  15. Gundi

    Hallo,
    ich habe einen 15 jährigen behinderten Sohn. Dieser wurde mir vom Jugendamt weggenommen da mein jetziger Lebensgefährte gegen mich handgreiflich wurde. Mein Sohn war dann erstmal 2 Monate bei meinem Ex-Mann, dann wurde er in eine Behindertenwohngruppe aufgenommen. Erst hatte ich das recht meinen Sohn alle 14 Tage in der Einrichtung zu besuchen. Mein Ex durfte ihn übers Wochenende zu sich nach Hause holen. Mit der regel kam ich ja auch klar. Nun ist es seit Januar diesen Jahres so das mein Sohn von allen Seiten gegen mich und meinen Lebensgefährten aufgehetzt wird und nun sagt er will nichts mehr mit mir zu tun haben.
    Was kann ich machen um mein Kind wieder zu sehen? Ich habe bis jetzt gewartet weil ich dachte mein Sohn überlegt es sich nochmal und ruft mich an. Aber er hat mir jetzt über meinen Ex nochmal einen E-Mail zukommen lassen in der steht das er nichts von mir hören möchte.
    Ich bin nervlich sehr am Ende, weil ich mein Kind vermisse.
    Mein Lebensgefährte verhält sich seit einem Jahr jetzt sehr lieb mir gegenüber.
    Wir haben beide das Sorgerecht und auch Aufenthaltsbestimmungsrecht.

  16. kai

    mein 3 einhalb jähriger sohn lebt bei seiner mutter war mit dieser frau nicht verheiratet der junge hat kein eigenes zimmer er lebt dort wie in einer hündehütte ich bin in einer neuen super beziehung geh vollzeit arbeiten bei uns in der wohnung hat er alles was er bei sener mutter nicht hat er ist auch super gerne bei uns .welche chancen habe ich das mein sohn zu uns ziehen kann und wir uns um ihn kümmern und ihn gross ziehen ?

  17. Lore

    Hallo und guten Tag ,ich bin im Moment sehr traurig , mein Sohn und seine Lebensgefährtin , Mutter seiner Tochter (30 Monate), haben sich getrennt , da sie einen neuen Mann kennenlernte ,bei diesem Mann lebte sie sechs Wochen ,gemeinsam mit meiner kleinen Enkeltochter, obwohl eine eigene Wohnung vorhanden war.Dieser neue Freund hat aber nach nur sehs Wochen Schluss gemacht .Die Ex meines Sohnes wohnte dann auch wieder nicht in ihrer eigenen Wohnung , sie lebte dann nahtlos bei einer guten Freundin , 160 km entfernt,in einer drei Zimmer Wohnung ,in der die Ex meines Sohnes mit unserer Kleinen ,die Freundin der Ex und deren siebzehnjährigen Tochter und zweijährigem Sohn leben ,natürlich leben die von Hartz IV.Das ist nun sechs Wochen her , nun gefällt es der Ex meines Sohnes dort auch nicht mehr , sie ist schon wieder in Umzuglaune,obwohl es da wo sie noch wohnt doch ach so toll war.Also zieht sie mit der Kleinen ( 30 Monate ) innerhalb von 3 1/2 Monaten zum driten Mal um , wir vermutet schon wieder zu einem neuen Lover .Es geht mir nicht um diese Ex ,sondern ob es für unsere Enkeltochter , Tochter meines Sohnes gut sein kann so ein Leben präsentiert zu bekommen , immer andere Beziehungen , andere Gegenden und immer wieder neue Menschen , in kürzester Zeit kennen lernen zu müssen ,übrigens haben meine Sohn und seine Ex-Lebensgefährtin beide das Sorgerecht und die Kleine trägt den Nachnamen meines Sohnes , nicht den ihrer Mutter .Wenn ich eine Antwort bekommen würde , wäre ich dankbar ,Lieben Gruß.

  18. Volker

    Mein unehelicher Sohn (15 J) lebt seit 5 Jahren bei seiner allein sorgeberechtigten Mutter (in 700 m Entfernung). Insbesondere in Sachen Umgang berücksichtiigt sie seine Interessen wenig. So muss er z.B. zu Hause vorm TV sitzen, wenn Onkel/Tante und CousIne bei mir sind zum Grillen oder so.
    Ihre Begründung st dann lediglich “ das ist vor Gericht vereinbart“ (14-tägig am WE) – während der Trennung wollte sie Umgang gänzlch verhindern…
    Dies alles führte zu einem erheblichen Vertrauensverlust meines Sohnes gegenüber seiner Mutter.
    Nicht nur deswegen würde er es vorziehen bei mir zu wohnen.
    Nach seinem 14. Geburtstag wurde er deswegen beim JA vorstellig, wo ihm mtgeteilt wurde, dass das deutsche Rehct das nicht vorsehe …
    Jetzt werde ich mal das gemeinsame Sorgerecht beantragen – Kontinuität (schule, Freunde, Umfeld ..) bleibt erhalten, der Kindeswille ist eindeutig und auch beständig – sogar verstärkt inzwischen.
    Da ich mit einer Flut von Anträgen rechne beim Gericht und mit einem Widerspruch der Mutter habe ich Angst vor ewig langem Verfahren … und mein Sohn noch mehr.
    Er will einfach kommen und bei mir wohnen. Was könnte uns passieren, wenn er das tut? Ich halte hn nicht mit Gewalt und nicht gegen seinen Willen, aber ich will mein Kind auch nicht wegschicken, wenn er bei mir wohnen möchte. Das Recht zur Sorge beinhaltet für mich auch eine Pflicht – bin etwas ratlos…

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ lore

    ihr Sohn sollte einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren und prüfen lassen, ob ein Verfahren, auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes Erfolgsaussichten hätte. Ich kann dies so nicht beurteilen. Nur das häufige Umziehen der Kindesmutter spricht noch nicht dafür, dass dadurch das Kindeswohl gefährdet ist.

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  20. RA Thomas von der Wehl

    @ volker

    der Junge ist inzwischen so alt, dass er im Prinzip allein entscheiden kann, wo er leben möchte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mutter mit Zwangsmitteln gegen den eigenen Sohn vorgehen würde.

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  21. Ralf

    Hallo. Ich(33) hätte mal ein paar Fragen bevor ich einen Anwalt konsultiere.
    Meine Ex-Lebensgefährtin (29) und ich haben eine gemeinsame 5jährige Tochter. Vaterschaft habe ich schon der Geburt anerkannt. Letzte Woche habe ich die Beziehung beendet und gebeten sie möchte ihre Koffer packen und ausziehen. Sie macht seit 3Monaten eine Umschulung, welche noch fast 2Jahre dauert, und hat sich dort einen Anderen angelacht! Sie ist von Sonntag Abend bis Freitag Nachmittag außer haus und schläft dort im Internat. Während dieser Zeit bin ich quasi berufstätiger alleinerziehender Papa. Habe meine ganze Arbeit (Zum Glück macht mein Chef und die Kollegen das mit!) umgestellt damit ich sie morgens in die KiTa bringen kann, abholen kann. Haushalt, Arztbesuche, Ergo-Therapie, Spielplatz, Schwimmbad, usw. mache ich alles. Sie ist ja nicht da. Das wird sich auch in der nächsten 2Jahren der Umschulung nicht ändern. Nur was ist in 2Jahren ? Kann sie dann die Kleine einfach holen und zu sich nehmen oder 100km oder gar 500km weit wegziehen? Bin ich jetzt der dumme Papa der sich den Ar… hier aufreisst und dann ist meine Tochter weg? Eine Bekannte sagte heute Abend auf dem Spielplatz ich soll das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungs-Recht beantragen, hätte ich da jetzt in dieser Situation Chancen? An welchen Anwalt müsste ich mich da wenden? Wie lange könnte eine solche Entscheidung dauern? Kennt wohlmöglich jemand einen Anwalt im Kreis 55590? Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. Ps.: Ist viel Geschriebenes, ich weis. MfG

  22. Petra

    Hallo! habe da ein Problem, kann mir etwas passieren, wenn mein Sohn (8 Jahre) zu seinem Vater möchte und ich ihn ziehen lasse, obwohl ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe?
    Er will unbedingt bei seinem Vater wohnen und ich möchte ihm dieses auch nicht verwehren! Ich habe nu Angst, das man mir dann das Sorgerecht weg nehmen kann.
    Mir wurde gesagt, das er die Ferien bei seinem Vater verbringen kann , dann aber erstmal zurück zu mir muß,bis alles Gerichtlich abgeklärt ist.
    Ist das so?

    Vielen Dank im Voraus

  23. Ralf

    Meine noch verheiratet Freundin hat eine siebenjährige Tochter und möchte sich von Ihrem Mann trennen und ca. 130 km mit Ihrer Tochter in meine Nähe ziehen. Er ist voll berufstätig und muss jeden Tag bereits um 06:30 das Haus verlassen. Seiner Meinung nach könnte aber der im gleichen Haus lebende Bruder mit seiner Frau auf das Kind aufpassen bis es zur Schule muss und will keines Falls zustimmen, dass seine Tochter mit der Mutter wegzieht. Die Mutter ist halbtags berufstätig und wird dies auch in ihrer neuen Umgebung sein. Sie kann das Kind zur Schule bringen und wieder abholen und ist dann auch zu Hause. Kann der Mann wirklich schaffen, dass die Tochter bei ihm bleiben muss. Wir sind hier total verzweifelt. Eigentlich wollte sie versuchen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Wie stehen ihre Chancen, die Tochter auf jeden Fall zu behalten. Die Tochter hat auch ein sehr gutes Verhältnis zu ihrem Vater. Es ist also keinesfalls so, dass sie ihn nicht mag oder liebt. Wir wären für einen Ratschlag sehr dankbar.

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    wie eine Entscheidung aussehen wird, kann ich nicht beurteilen. Es wird alles anhand des Kindeswohls entschieden. Grundsätzlich hat auch die Mutter das Recht der freien Entfaltung, wozu gehört, zu einem neuen Partner zu ziehen. Für den Vater entsteht dann das Problem der größeren Entfernung hinsichtlich des Umgangsrechtes. Der Vater kann natürlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und darüber gäbe es dann eine gerichtliche Auseinandersetzung.

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  25. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    wenn das Kind unbedingt bei dem Vater leben möchte und keine gewichtigen Gründe und insbesondere nicht das Kindeswohl dem entgegensteht, könnte der Vater dies auch in einem streitigen Verfahren erreichen. Das Sorgerecht wird Ihnen aber nicht entzogen. Dazu müssten schwer wiegende Gründe vorliegen.

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  26. Frank

    Sohn 13, wohnt bei Mutter, möchte zu mir ziehen-gescheiden, gemeinsames Sorgerecht, 2 Geschwister- wohnen in der selben Kleinstadt

    Hallo, wie oben in Kürze geschildert-mein Sohn möchte zu mir ziehen-ich vermute jedoch aus Erfahrung, dass die KM etwas dagegen hat -und alle Steine in den Weg rollen wird-die es da gibt…Wie kann ich am schnellsten drüber springen?

    eine schnelle Antwort wäre schön

    viele Grüße

    Frank

  27. Marcus

    Ich bin seit 2006 mit meiner Frau verheiratet und wir haben einen 4-jährigen Sohn.
    Ich mache Ihn morgens fertig bringe Ihn in den Kindergarten (immer öfter hole ich Ihn auch ab) und wenn ich abends nach der Arbeit nach Hause komme bringe ich Ihn auch ins Bett.

    Ich möchte mich nun trennen und mein Sohn hängt sehr an mir. Wie gross sind die Chance das ich das ABR bekomme?

    Schliesslich kümmere ich mich auch am meisten um Ihn.

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    Wenn ein dreizehnjähriges Kind den Wunsch ernsthaft äußert, nunmehr bei dem Vater leben zu wollen, wird der andere Elternteil wenig dagegen machen können.

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  29. RA Thomas von der Wehl

    @ marcus

    die Erfolgsaussichten für ein Aufenthaltsbestimmungsrecht kann ich unmöglich seriös anhand dieser Schilderung beurteilen. Sie müssen den Fall mit einem beauftragten Fachanwalt für Familienrecht besprechen.

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  30. Sandra

    Meine Tochter (15 Jahre) möchte nach einem ca. halben Jahr von Ihrem leiblichen Vater in der Schweiz lebend wieder zu mir nach Deutschland er weigert sich. Wir hatten uns aussergerichtlich darüber geeinigt das sie zu ihm darf aber sie vermisst in Deutschland alle Freunde und das ganze Umfeld. Was kann ich jetz tun könnte sie von der Sache ohne Probleme wieder zumir kommen. Es wurde ihr ja auch schon mit kontaktsperre zu ihren Freunden in Deutschland gedroht und anderen Sachen die ich nicht so toll finde. Was kann ich tun, was kann sie tun?

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    Sie können versuchen über das Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten. Kein Gericht wird sich über den ernsthaft vorgetragenen Wunsch eines fünfzehnjährigen Kindes wirklich hinwegsetzen können.

    In den meisten dieser Fälle schaffen Mutter und Tochter einfach Tatsachen. Dies ist meine Erfahrung. Verstehen Sie dies aber bitte nicht als meinen Ratschlag.

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  32. Alexander

    Sehr geehrter Damen und Herren,

    seit einen halben Jahr bin ich nicht mehr mit meiner ehemaligen Lebenspartnerin zusammen. Wir waren nicht verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder 3 und 9 jahre alt. Das Sorgerecht haben beide.
    Seit ich nicht mehr daheim bin müssen die Kinder zu unregelmässigen Zeiten aufstehen und ins Bett gehen da meine ehemalige Lebenspartnerin im Schichtdienst ist. Das heisst teilweise um 05:00 uhr morgends aufstehen und teilweise erst um 20:30 heim kommen. Davor war es für die Kinder regelmässiger. Sie mussten immer erst um 06:30 Uhr aufstehen und kamen auch zu regelmässigen Zeiten ins Bett. Auch am Wochenende sind die Kinder nun jedes zweite Wochenende nun bei mir. Teilweise sind sie noch im Kindergarten am Wochenende wenn meine ehemlalige Lebenspartner arbeitet. Das heisst Sie hat gar keine Zeit für die Kinder. Auch das älter Kind muss teilweise müde zur Schule weil Sie so früh aufstehen muss.
    Wie sieht es aus hierbei das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ alexander

    Die vorgebrachten Aspekte würde ich nicht als ausreichend ansehen, der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrechts zu entziehen. Sprechen Sie aber vorsorglich mit einem Fachanwalt für Familienrecht über alle Einzelheiten des Falles und lassen Sie ihn beurteilen, ob ein Verfahren erfolgreich sein kann.

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  34. stephanie

    hallo,ich hab folgendes problem,meine tochter die erst beim vatr in berlin lebte sollte vor 2 jahren aufgrund von differenzen mit der neuen partnerin zu mir..das ist dann geschen und der vater wollte keinen kontakt mehr zu ihr..nun hat sie in berlin einen freund und möchte wieder zurück,will auch wieder zum vater ziehn ,der aber nur eine einraumwhg bewohnt..meine frage ist..sie geht hier zur schule und ist in einem 3/4 jahr fertig,können die beiden dass noch vor dem schulende durchsetzen oder stosse ich mit meinem vorschlag die schule hier zu beenden und die ausbildung dann gleich in berlin zu beginnen beim jugendamt und vor gericht ebenso auf taube ohren wie bei dem vater und meiner tochter?vielen dank im voraus

  35. Gina

    Hallo, ich lebe mit meiner Tochter (8 Jahre) seit 3 Jahren im Ausland und habe das alleinige Sorgerecht. Zur Zeit bin ich in Deutschland wegen Schulischer Weiterbildung. Nun moechte der Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer unsere Tochter, mit der Begruendung das ihr das hin und her einmal im Jahr nicht gut tut. Wie stehen meine Chancen, vielleicht koennen Sie mir weiter helfen. Vielen Dank!

  36. Sarah

    Hallo.
    Ich habe per Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Möchte nunmehr 400 km weit weg mit meinem Ehemann Eigenheim zulegen und in meine Heimatstadt zurück. Das Argument der besseren Arbeit habe ich nicht, da ich Beamtin bin.
    Wenn ich umziehe, wird meinb Ex sicher Neuantrag auf ABR stellen. Hat er Chancen?

    Mein Kind 5 Jahre, möchte bei mir bleiben

  37. Volker

    Salut!
    Ich hatte unseren Fall schon mal am 9.8. angerissen.
    Wir hatten nun am 21.10. Gerichtstermin und obwohl Richter, JA und Verfahrensbeistand auf die Mutter wahrlich „eingeredet“ haben, stimmt sie dem Umzug und der gemeinsamen Sorge nicht zu.
    Jetzt hat der Richter ein Gutachten angeordnet, da dies in so einem Fall erforderlich sei, bevor er den Antrag entscheiden könne – auch wenn keiner wirklich daran glaubt, dass dieses Gutachten etwas daran ändert.
    Mein 15-jähriger Sohn will aber auf keinen Fall zurück zu ihr und einem Antrag auf einstweilige Anordnung seinerseits konnte nicht stattgegeben werden, da keine Gefährdung vorläge….
    Der Richter hat aber eindringlich an die Mutter apelliert, dass sie das wenigstens tolerieren soll und bislang tut sie das auch.
    Mein Sohn lebt ja nun „illegal“ bei mir und ich kann ihn auch nicht ummelden.
    Nun meine Fragen zum Thema Unterhalt:
    Kann sie den bestehenden Unterhaltstitel gegen mich vollstrecken auch wenn der Junge garnicht bei ihr wohnt? Was kann ich dagegen tun?
    Kann ich selbst Unterhalt fordern?
    Sie bekommt das volle Kindergeld – kann ich das einfordern?
    Kann ich da auch später rückwirkend was bekommen, wenn dem Antrag auf Sorge und ABR stattgegeben wurde?
    Bin etwas ratlos – gerade bezüglich Kindergeld – denn ich bin Grenzgänger nach Luxemburg und wenn der Junge bei mir wohnt ist Luxemburg Kindergeldpflichtig … also deutsches Kindergeld steht mir garnicht zu… wäre sehr dankbar für ein paar Ratschläge.

  38. Krümel

    Moin Volker,

    erstmal vorab: Ich bin KEIN Anwalt und schreibe nur meine private Meinung, aber mir juckt es in den Fingern, dir einen taktischen Tip zu geben!

    >>obwohl Richter, JA und Verfahrensbeistand auf die Mutter wahrlich “eingeredet” haben, stimmt sie dem Umzug und der gemeinsamen Sorge nicht zu.

    Daraus lese ich, dass deine Ex ziemlich beratungsresitent ist. Manche würden Sie vielleicht auch als stur bezeichnen. Ich hab auch so eine Ex, die z.B. Gerichtsverfahren durchzieht, die sie nur verlieren kann, macht IHR ja nichts aus, weil sie bekommt ja PKH…

    Worauf ich hinaus will, wenn du JETZT noch eine weitere Baustelle aufmachst wg. Unterhalt und Kindergeld, dann könnte es durchaus sein, dass deine Ex zur Höchstform aufläuft, sie könnte dann leicht auf die Idee kommen z.B. in Berufung zu gehen, falls das Gericht für deinen Sohn entscheidet…

    Ich würde deshalb den Ball erstmal flach halten, von Unterhalt und Kindergeld erstmal garnichts erwähnen und mich darum erst dann kümmern, wenn ein evtl. Urteil rechtskräftig ist.

    Lieben Gruß und viel Erfolg

    Krümel

  39. Volker

    Moin Krümel,
    Du hast wirklich sehr gut zwischen den Zeilen gelesen, wobei ich gegenüber Dir das Glück habe, dass meine Ex inzwischen keine PKH mehr erhält.
    Ne andere Baustelle hat sie auch schon eröffnet: die 26 jährige Halbschwester meines Sohnes (mit der ich auch 15 Jahre zusammengelebt habe) hat einen Tag vor Verfahren beim JA eine Anzeige wegen sexuellem Mißbrauchs gegen mich gemacht – die Zusammenhänge waren jedem natürlich gleich deutlich und keiner hat das tatsächlich ernst genommen -Gott sei Dank.
    Mir geht es auch weniger darum nun große Forderungen zu stellen, aber mein Sohn wohnt nun schon fast den ganzen Oktober hier und ich möchte nicht unbedingt auch noch für die nächsten 3 Monate während des Gutachtens Unterhalt für ihn zahlen.
    Die letzten 5 Jahre war ich WE -Papa und sein Zimmer braucht einen vernünftigen Arbeitsplatz etc. –
    Wenn er „legal“ hier wäre, dann bekäme ich incl. Steurvergünstigung und Kindergeld von Luxembourg ca. 400,-€ im Monat für ihn (da brauch ich keinen Unterhalt von ihr um klar zu kommen – das schaffen wir auch so) – aber dass sie nächste Woche auch noch 356,- € pfänden könnte und 184,- € KG erhält – und das noch mindestens 3 Monate lang, erhöht ihren finanziellen Spielraum, um das Verfahren in die Länge zu ziehen.
    Konkret habe ich mir diese Ãœberlegungen auch gemacht – mit „neuer Baustelle“ – und ich kann Dir sagen, dass ich den Krieg wirklich satt habe…
    Wenn ich nun aber bedenke, dass sie 540,-€ erhält monatl. und selbst z.B. die 334,-€ Mindest-Unterhalt nicht zahlen muss, dann kann sich auch ohne PKH ein möglichst langes Verfahren – mit Berufung etc. – für sie durchaus „rechnen“.
    Anwälte sind zwar teuer, aber bei über 10.000,- € pro Jahr sind sogar noch Kosten für ein „Gegengutachten“ etc. durchaus tragbar.
    Der kommentar ist zwar jetzt recht lange geworden, aber vielleicht ist es mir damit auch gelungen, mein Dilemma zu verdeutlichen.
    Mein Sohn und ich wünschen uns Frieden und einerseits keine „neuen Baustellen“ – andereseits weiss ich eben nicht, wie wir das am schnellsten erreichen können:
    „Ball flach halten und zahlen“ heißt nämlich auch: Ihre „Kriegskasse“ zu füllen.
    Aber wenn ich garkeine M̦glichkeit habe dies zu vehindern Рalso weder die Vollstreckung vermeiden, noch Forderungen an sie stellen (oder wenigstens eines von beiden)- dann hat sich dieses Dilemma schon erledigt und wir k̦nnen nur hoffen, dass es schnell vorbeigeht.
    Deswegen meine vornehmliche Frage hier:

    „Kann ich die Vollstreckung aussetzen – den Unterhalts-Titel „ruhen“ lassen?“

    oder wie die rechtliche Bezeichnung auch immer ist.

    Lieben Gruß und herzliichen Dank für die Erfolgswünsche!

    Leider gibt es in Kriegen immer nur Tote und Verletzte …. und weder das eine, noch das andere, ist wirklich als „Erfolg“ zu verbuchen.

    Volker

  40. Krümel

    Moin Volker,

    Also gegen die Gefahr einer Vollstreckung kannst du was tun (brauchst aber nen RA dafür)

    Wenn dein Sohn jetzt mit Billigung durch die KM bei dir wohnt steht ihr ja definitiv kein KU zu. Deshalb kannst du durch einen RA schon jetzt Vollstreckungsschutz beantragen. Gleichzeitig kannst du auf Herausgabe des Titels klagen. Vielleicht sollte das aber auch erst gemacht werden, wenn das ABR entschieden ist. Aber da du eh nen RA brauchst, wird der dich schon dazu beraten…

    Kindergeld erhält in D derjenige bei dem das Kind gemeldet ist (von der Kindergeldkasse) Es gibt aber auch sowas wie Abzweigungsantäge, aber damit kenne ich mich nicht aus.

    Gruß und viel Erfolg,

    der Krümel

  41. Volker

    Hi Krümel!
    Danke für die Tipps!Aber man braucht einen Anwalt? Also Anwaltspflicht?
    Dann sind wir ja schon in einem „Trilämma“ – die wollen ja auch nur mein Geld…
    Was kann ich ohne Anwalt machen? Habe bislang alles ohne Anwalt gemacht und das ging prima.

  42. Dennis

    Hallo,
    ich hoffe, dass ich in diesem tollen Forum ein paar Ratschläge einsammeln kann.
    Mein Fall:
    Die KM und ich, der Vater, haben mit jeweils 20 Jahren einen Sohn bekommen. Er ist im Sep.2010 12 Jahre alt geworden.
    Als er 6 Jahre war, das war 2,5 Jahre nach unserer Trennung, hat sie das ABR bekommen. Sorgerecht haben wir beide. Wir waren nicht verheiratet. Obwohl er damals schon vor Gericht (1. und 2. Instanz) gesagt hat, dass er bei mir leben wil – ich habe für die Beibehaltung der bis dahin verübten sog. 50/50 Regelung plädiert – wurde ihr trotzdem das ABR zugesprochen..ein Kommentar erübrigt sich, das ist halt Deutsches Recht..er hat trotzdem immer auch danach gefordert, bei mir leben zu dürfen. Im Lauf der Jahre habe ich in immer unterstützt in seinem Leben bei seiner Mutter. Er hat dies zwar toleriert, aber eben auch nur toleriert. Ich habe es explizit vermieden seine Mutter in irgendeiner Weise schlecht zu machen oder etwas Vergleichbares. Ich habe es schweren Herzens akzeptiert, dass ich ihn nur alle 2-3 Wochenenden sehen darf. Ich lebe in Berlin. Ich habe trotz der relativ wenigen Zeit ein phantastisch gutes Verhältnis zu meinem Sohn, er zeigt mir seine Liebe, wo er nur kann. Von meiner Seite gibt es zusätzlich Bilderbuchgroßeltern, die er abgöttisch liebt. Ich lebe seit über drei Jahren mit meiner Verlobten zusammen, die er ebenfalls nicht mehr missen möchte – die beiden haben ein sehr gutes freundschaftliches Verhältnis. Er liebt seine Mutter zwar trotz dieser Erlebnisse, aber er weiß ganz genau, wo er eigentlich hin will. Die KM hat keine Eltern, kaum Freunde und ständig wechselnde Partner – das stört mich nicht „die Bohne“, aber mein Sohn sehnt sich nach seiner Familie, die eben ausschließlich auf meiner „Seite“ vorhanden ist. Ich habe sogar ein relativ gutes Verhältnis- trotz alledem – zur KM – wir sind freundlich zu einander, auch meine Verlobte und sie haben unbefangenen Kontakt wenn man sich mal sieht..man frühstückt mal zusammen, trinkt mal Kaffee..alles sehr friedlich und genau richtig, um meinen Sohn nicht in neue Konflikte zu ziehen. Aber um es klar zu stellen: Sie ist ein absoluter Machtmensch und denkt nur in Kategorien von Macht und Kontrolle – sie würde alles tun, dass sie diese auch behält!
    Im Juni 2010 sind die KM und mein Sohn, der das erst überhaupt nicht wollte, dann nach Braunschweig gezogen.
    Jetzt nach drei, vier Monaten will er ausdrücklich und mit aller Vehemenz zurück nach Berlin, insbesondere will er ausdrücklich bei mir und meiner Verlobten leben, dort wo er eben seine Familie hat. Wir hatten seinen Umzug voll unterstützt, um ihm diesen Stadtwechsel so sanft wie möglich zu bereiten, er hatte also wirklich keine Gegenwehr von meiner „Seite“. Jetzt sehe ich aber, dass ich ihn genauso unterstützen muss. Und ich will alles dafür tun. Er will bei mir leben! Bei seiner Familie! Ich habe Angst vor der nächsten Zeit. Ich gehe davon aus, dass die KM ihm das verweigern wird, was eine Katastrophe für ihn bedeuten wird. Ich hoffe, ich irre mich und sie unterstützt ihn genauso wie wir/ich ihn unterstützt haben als er nach Braunschweig zog.
    Aber ich kenne sie und muss vom Gegenteil ausgehen.
    Er hat bereits diesen Wunsch vor ihr geäußert, sie hat das als Heimweh abgetan. Er wird es, das ist quasi sicher – er ist hochbegabt, eine sehr feste Persönlichkeit, ein sehr sicherer Junge mit seinen 12 Jahren, kurzum: er weiß was er will, und wird sich das nicht wegreden lassen – er wird diesen Wunsch wiederholen, vllt. schon während ich das hier schreibe. Dann wird sie wissen, dass es ernst ist. Und sie wird (wahrscheinlich) dagegen kämpfen. Er wird sich diesen Willen aber nicht verbiegen lassen, ich weiß das..und nochmals: ich übe keinen Druck aus, im Gegenteil – das wurde schon vor Gericht vor sechs Jahren einfach schwammig vorausgesetzt, im Sinne von:“ein Kind will ja nicht freiwillig zum Vater statt zur Mutter“. Egal, was war ist geschehen, so schwer das alles war.
    Ich verdiene gerade mein Selbstbehalt(800-850€), werde aber ab März 2011 viel größere Berufschancen haben. Ich bin jetzt 32 Jahre alt. Meine Verlobte ist ab Januar berufstätig und wird ein halbwegs normals Gehalt bekommen. Die KM hat ebefalls ein halbwegs normales Einkommen, einen normalen Beruf. Das alles nur zur Info.
    Ich weiß, dass ich mit ihr reden werde, und ich will das so vernünftigt wie es irgend geht. Ich werde nicht die Kämpferhaltung einnehmen. Ich werde nicht drohen, ich will das ehrlich mit der KM vernünftig regeln..aber wie gesagt: ich muss davon ausgehen, dass sie alle Register ziehen wird. Was empfehlt ihr mir für diesen Fall, welche Chancen habe ich…ich kann mir keinen Anwalt leisten, würde natürlich im Extremfall trotzdem alles versuchen..notfalls mit Schulden: Stichworte: Anwaltskosten, Prozesskostenhilfe (kann ich wohl vergessen), das typisch dt. Jugendamt..was glaubt ihr, kommt auf mich zu. Und was sollte ich unbedingt beachten.
    Jede kleine Info, jeder Tipp, jede Erfahrung würde mir schon helfen.
    Danke!

  43. danny

    hallo erst mal

    Mein Sohn 12 möchte nun zu seinem Papa ziehen,ist sehr schlimm für mich aber dem hab ich mündlich nun auch zugesagt, da es zuhause kein angenehmes Wohnen mehr ist. (4 wochen probeweise)
    Ich habe das alleinige Sorgerecht und weiß jetzt nicht wie es ist,wenn mein Sohn nach den 4 wochen dann auch ganz dort bleiben möchte.
    Oder was ist in den 4 Wochen wenn was nicht rund läuft,fällt doch alles auf mich zurück oder nicht.
    Ich möchte gern ein schreiben aufsetzten wo alles geregelt ist und es dem Kleinen gut geht.
    könnt ihr mir da bitte helfen.

    lg

  44. Suli

    Hallo ihr lieben.
    Meine Frau ist zu dem Entschluss gekommen,aus unserem gemeinsamen Haus auszuziehen. Natürlich(für sie selbstverständlich)will sie unseren 7Jährigen Sohn mitnehmen.Mein Sohn ist ein Papakind. Was mach ich jetzt?
    Liebe Grüße

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ suli

    Wo das Kind ein zukünftiges leben wird, entscheidet sich am Kindeswohl. Ich würde vorschlagen, dass Sie zunächst das Jugendamt einschalten und dann oder parallel eine Fachanwalt für Familienrecht konsultieren.

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  46. Mark

    Hallo,

    ich habe aktuell folgende Problematik. Meine Frau und ich leben seit über einem Jahr schon getrennt. Sie ist mit den beiden Kindern ausgezogen, lebt aber in der gleichen Stadt weiter. Ich sehe meine Kinder regelmäßig an den Wochenenden, auch alles kein Problem. Da Sie kein ehrlicher Mensch ist und ich aktuell herrausgefunden habe, dass Sie Betrug an fremden Personen begeht (in dem Fall die alte ebay-Geschichte, Geld erhalten und keine Gegenleistung erbracht und das mehrfach) und die geschädigten Personen wohl auch Anzeige erstatten, ist nun meine Befürchtung gross, dass irgendwann die Polizei vor der Türe steht. Jetzt die Frage: Sollte es mal einen Rechtsstreit um das ABR und/oder Sorgerecht geben, und man kann diese Betrugsgeschichten beweisen, wirkt sich sowas negativ auf die Kindsmutter aus und beeinflusst sowas in irgendeiner Form das Urteil des Familiengerichts? Sollte ich auch beim Jugendamt vorab vorstellig werden? Einen Beratungstermin für einen Fachanwalt werde ich demnächst auch machen. Vorab danke für eine Antwort!

  47. U.

    Hallo,

    meine Partnerin und ich haben vor unserer Trennung und auf ausdrücklichen Wunsch der Kindesmutter notariell vereinbart, dass mir im Falle einer Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird (gemeinsames Sorgerecht).
    Jetzt (nach der Trennung) erfahre ich beim Jugendamt, dass das ABR nicht notariell vereinbar ist. Ist das so?

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ u.

    ja, das ist so.

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht richtet sich nach dem Wohl des Kindes. Durchsetzbare notarielle Vereinbarungen dazu sind nicht möglich. Im Streitfalle wird das Familiengericht unter Beteiligung des Jugendamtes und gegebenenfalls mit gutachterlicher Unterstützung entscheiden.

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  49. Christine

    ich möchte mein ex freund
    das gemeinsame sorgerecht und aufendhaltsbestimmungsrecht weg nehmen
    wie kann ich das machen
    was für gründe weren da für nötig

    danke im vorraus für ihre beantwortung

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ christine

    die Gründe für die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil sind so vielschichtig, dass ich diese hier unmöglich darlegen kann. Sie müssen den konkreten Fall einem Fachanwalt für Familienrecht vortragen.

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  51. Stella

    meine Frage an Ihnen Herr von der Wehl,

    der Sohn 14J.von meinem Partner hat als adresse die von meinem Partner ,der sohn lebt seit 4 monaten bei ihm….er möchte ganz zu meinem Partner ziehen. nun meine frage können wir den Sohn beim rathaus anmelden so das er rechtmäßig bei meinem partner wohnt ? oder müssen wir die einverständniserklärung von der ex frau haben?… diese wird sie uns nie geben….und mein partner zahlt immer noch unterhalt für den jungen und sie bekommt immernoch das kindergeld….

    was können wir machen?

    danke ihnen für die antwort.
    stella

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ stella

    wenn der Sohn dauerhaft beim Vater bleiben will, sollte ein Anwalt einen Antrag auf Ãœbertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes bei Gericht stellen.

    Wenn ein Unterhaltstitel besteht, ist Abänderung zu verlangen und die Kindergeldstelle ist über den Wohnsitzwechsel des Kindes zu informieren.

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  53. Luisa

    Hallo Herr von der Wehl,

    die Tochter meines Mannes kommt jetzt zur Schule (wird im Dez. 7 Jahre). Am liebsten würde sie ja bei uns wohnen, weiß aber, das dies nicht geht, da ihre Mutter nicht zustimmen würde. Aufgrund der entfernung von 500km fand bisher einmal im Monat umgang für eine ganze Woche statt. Anstatt der allg. gängigen 14 Tage Regelung. Hat meine Mann und unsere Familie einschließlich der Großeltern nun die Möglichkeit mehr als die hälftigen Ferien mit der Tochter bei Gericht zu erwirken? Die Kleine möchte jedenfalls die ganzen Ferien bei uns sein……mit der Mama ist allerdings nicht zu reden.

    Danke!

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ luisa

    nach meinen Erfahrungen wird, jedenfalls bei Gegenwehr der Mutter, gerichtlich kaum mehr als 1/2 der Ferien zu erreichen sein.

  55. Alex

    Hallo,

    kann die Tochter, die nächsten Monat 14 Jahre alt wird, selber entscheiden bei welchem Elternteil sie die Ferien verbringt, und wie lange? Hat ein Vergleich der 2001 bezüglich des Umgangs geschlossen wurde heute noch Gültigkeit?

  56. Alexander

    Hallo,
    meine Lebensgefährtin und ich haben uns nach 4 Jahren getrennt, wir haben ein fast 2 Jahre altes Kind miteinander.
    Meine Ex ist Schweizer Staatsbürgerin und unser SOhn ist in Deutschland auf die Welt gekommen.
    Nun habe ich die grosse befürchtung das Sie entweder in die Schweiz zurück geht oder aber nach Luxenburg zu Ihrer Schwester.
    Die befürchtung rührt daher, da Sie dies immer wieder im laufe unserer Beziehung erwähnt hat, was Sie macht wenn wir uns trenne sollten.
    Wenn dem so sein sollte, werde ich meinen Sohn wohl kaum noch sehen können, habe ich da irgendwelche möglichkeiten dies zu verhindern?

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ alexander

    Wenn Sie kein Sorgerecht haben, werden sie nichts machen können. Wenn Sie die Mitsorge haben und diese auch ausgeübt haben, könnten sie ein Verbringen des Kindes ins Ausland möglicherweise nach dem HKÜ verhindern.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Mail: info@vonderwehl.de
    Telefon: 0431 – 911 16

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  58. dani

    Hallo , ich hab da mal Ne Frage mein Partner hat sich vor 11 Jahren scheiden lassen und seine ex hat die beiden gemeinsamen Kinder auf s Jugendamt gebracht mit der Aussage kann der Vater haben hab ich kein bock mehr drauf .nun lebten die beiden bei ihm .sie hat keinen unterhält oder nur unregelmässig bezahlt Dr Vater hat einen versaumnisstitel .die Tochter ist 19 und ausgezogen , der Sohn wird 16 und will jetzt zur Mutter ziehen , aus welchen gründen auch immer sie hat weder Sorgerecht noch aufenthaltsbestimmungsrecht .das wurde ihr entzogen weil die mehrere mal in der phsychhoklinik war .der junge ist jetzt einen Tag bei ihr und sie will schon den Unterhalt haben .meine Frage ist geht das so einfach ohne weiteres und muss er unterhalt bezahlen ? Sie hat noch Ne Menge nachzubezahlen und muss er seine Eigentumswohnung verkaufen wenn’s hart auf hart kommt? Vielen dank

  59. Franz

    Hilfe !!! Hilfe!!! Mein Sohn Justin 13 Jahre alt will von Niedersachsen zu mir nach Baden-Württemberg siehen. Dementsprechend will ich jetzt einen Antrag dafür stellen. Ich möchte ihm eine bessere Zukunft bieten und vorbereiten und hier hätte er viel mehr Familie wo er sich richtig gut entwickeln könnte. Welche vorraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Eine größere Wohnung würde ich z.B. erst dann nehmen wenn es tatsächlich soweit wäre. Eine Frau an meiner Seite habe ich nicht. Ich weis aber das Meine Ex-Frau das mit allen mitteln verhindern würde da sie durch verschiedene Umstände sehr viel Geld für meine söhne bekommt und nicht darauf verzichten wird. Ich persönlich will nichts von ihr da jede menge unterstützung durch Famile und Freund hier habe. Ich habe noch einen sohn der 9 Jahre alt ist und ich will die beiden möglichst nicht trennen und für ihn das gleiche beantragen.Wird das einen einfluss haben? Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung in dieser speziellen sache. Für jede hilfreiche oder gut gemeinte Antwort, wäre ich sehr dankbar.

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ franz

    der erste Weg ist zum Jugendamt. Wenn das nichts bringt, Antrag auf Übertragung des Aufenthaltbestimmungsrechts ans Familiengericht. Zu den Erfolgsaussichten kann ich nichts sagen, aber wenn ein 13-jähriger den ernsthaften Willen äußert, wird man daran schwer vorbeikommen.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
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  61. anja

    mein kind 11 J. möchte zu mir ziehen… Nach mehrmaligen versprechen vom Kindesvater das es dies tun darf, wurde kurz vorm Umzug das Versprechen zurückgezogen… Jetzt geht es vor Gericht… Wie hoch stehen meine Chancen wenn das Kind sich dazu äußert zu mir zu ziehen?

  62. maryloo

    Hi,meine Tochter 9 Jahre wohnt mit ihren 2 anderen Geschwister 3 und 11 bei ihrem Vater.dieser hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht seit 2 Jahren.jetzt möchte meine Tochter unbedingt bei mir wohnen.habe ich da eine Chance obwohl es ihr bei ihrem Vater super gut geht,das sie zu mir ziehen kann?der Vater möchte es nicht!

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ maryloo

    die Frage kann ich nicht beantworten. Als erstes sollten Sie mit dem Jugendamt sprechen.

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  64. Anni Barz

    Ich habe ein rießiges Problem . Ich habe eine 12 jährige Tochter . Die die letzten 2 Jahre bei Ihrem Vater gelebt hat ( 350 km von mir entfernt ). Und dieser hat leider auch das Aufenthalstbestimmungsrecht . Aber wir haben beide das Sorgerecht . Jetzt ist meine Tochter vor 3 Wochen zu mir zu Besuch gekommen und das erste was sie sagte , ich geh aber nie wieder zu Papa zurück . Ich habe auch bereits eine Anwältin eingeschaltet und diese hat einen Eilantrag bei Gericht gestellt . Vor ca. 1 Woche . aber bisher noch keinen Termin . Normal müßte ich sie am 20. zu Ihrem Vater zurückbringen , was sie auf gar keinen Fall will . Wie stehen die Chancen für uns ? Und muß ich Angst haben das er ab dem 20.8. mit der Polizei vor der Tür steht

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ anni

    wenn ein Eilverfahren läuft, sollte nichts passieren können.

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  66. Romana

    Guten Abend,

    Ich habe eine 3-jährige Tochter mit meinem Noch-Ehemann. Er möchte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht,ich möchte aber auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen. Die Erzieherin war auf „meiner“ Seite. Dann drehte sich das alles und sie war dann auf „seiner“ Seite. Probleme mit der …. vom Jugendamt habe ich schon von Anfang an. Am Anfang von diesen Streitereien habe ich keinen Kontakt zu meinen Eltern gehabt. Meine Mutter hat dann beim Jugendamt ausgesagt, dass ich mich verändert habe (im negativen Sinne) und das ich selber Hilfe brauche ( und dass, obwohl wir keinen Kontakt hatten aber mein Ex und meine Eltern lecken sich gegenseitig am …. und schleimen sich bei einander ein!!!) und das alles, weil ich mich einem anderen Mann zugewandt habe. Ich bin jung, aber nicht blöd. So eine Ehe wünsche ich keinem Menschen. Es ist so, als würde man eine Ehe mit sich selbst führen. Ich gerate ständig mit Jugendamt und Erzieherin an den Kopf weil ich weiß, dass die mich anlügen und das sie kein Fan davon sind,wenn meine Tochter wieder zu mir kommt ( per richterlichen Beschluss musste sie zu meinem ex und Jugendamt hat z. Z. Das ABR bis ein psychologisches Gutachten erstellt worden ist) Was kann ich tun, damit sich das alles wieder gerade biegt…ich möchte nur, dass meine Tochter wieder bei mir lebt 🙁 er hat sich 2 jahre nicht um sie gekümmert, er war weder für mich noch für unsere Tochter da… Ich habe für sie alles besorgt, was sie brauchte… Obwohl er das Kindergeld bekommt!!!! Was soll bzw. kann ich tun???

  67. Astrid

    Meine Tochter lebt seit Juni getrennt von Ihrem Ehemann (2 Jahre verheiratet, keine Kinder, nur ein gemeinsam finanziertes Haus- steht aber schon zum Verkauf)
    Nun ist Sie schwanger vom neuen Lebenspartner. Kann hier eine Härtefallscheidung greifen ?

  68. Michel

    Unser Sohn (4) wohnt seit einem halben Jahr überwiegend bei mir (80%) und die Mama übt eigentlich nur einen Umgang aus.

    Zur Vorgeschichte:
    Zur Zeit der Trennung (Dezember 2011) gab es bereits eine Gerichtsverhandlung, weil die Mutter nicht wollte, dass unser Sohn zu gleichen Teilen bei mir und ihr verbringen kann (wir wohnen im selben Ort). Das hatte rein finanzielle Gründe (Unterhalt), begründet hat sie es natürlich damit, dass unser Sohn ein paritätisches Wechselmodell nicht verkraften würde. Es wurde damals eine Umgangsvereinbarung festgehalten, mit dem Kontex, dass der Kleine seinen Lebensmittelpunkt bei Mama haben soll und ich lediglich einen großzügigen Umgang ausüben soll. (jeden Montag, jeden Donnerstag zu Freitag und alle 2 Wochen von Freitag bis Montag früh)
    Nun, seit Mai 2013, hat die Mutter ein Abendstudium angefangen (Kind war dann doch nicht mehr so wichtig) und ich betreue (bisher unterhaltsfrei) währed desses unseren Sohn zusätzlich zu meinem gerichtlich festgeschriebenen Umgang. Das ergibt im Ergebnis eine durchschnittliche Betreuung pro Monat von den oben erwähnten 80% meinerseits.

    Nun meine Frage:
    Wenn die Mutter jetzt das Studium abbricht, weil ich seit diesem Monat KindesUH von ihr gefordert habe, wie hoch sind die Chancen, dass der Kleine weiterhin bei mir bleiben kann und nicht erneut den gewöhnlichen Aufenthaltsort wechseln muss? Oder gilt dann nach wie vor der gerichtliche Vergleich, dass er seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei Mama hat? Der Kleine selbst äußert übrigens immer öfter, dass er nicht zu Mama will und es kostet schon jedes mal sehr viel Überzeugungskraft, dass er doch zu ihr hin fährt. In wie fern zählt der Kindeswille eines 4 Järigen überhaupt?

  69. Angela

    Hallo,

    Ich habe 3 Kinder im Alter von 11, 13 und 15.
    Das alleinige Sorgerecht hat der Kindesvater, welcher mit den Kindern ca. 60km entfernt lebt.
    Durch 2 Inhaftierungen (meinerseits) ist der Kontakt zu den Kindern vor 5 Jahren gänzlich abgebrochen.
    Nun bin ich seit November 2009 aus der Haft entlassen, stehe allerdings unter Bewährung bis 2016.
    Inhaftiert war ich wegen Betrugs – also keine Gewaltdelikte oder Drogen oder sowas.
    Vielmehr ist mir die Geldnot damals über den Kopf gewachsen und ich habe einfach die Augen verschlossen und gedacht/gehofft, dass alles gut geht. Dem war leider nicht so.

    Nach der Entlassung war leider die Aufnahme des Kontakts zu den Kinder nicht möglich, da dieser begleitet durch die Caritas hätte stattfinden sollen in einem ca. 90km entfernten Ort. Da ich über kein Auto verfüge hätte ich – da wöchentlich Einzelkontakte hätten stattfinden sollen – jeden Monat rund 12 Urlaubstage benötigt. Allein die Fahrt zu dieser Caritas dauert von meinem Wohnort je nach Verbindung zwischen 3 und 3,5 Stunden.
    Meinem Sohn, der vor 2 Jahren selbständig Kontakt über Facebook zu mir aufnahm wurde dieser Kontakt allerdings verboten. Somit sind seit der Inhaftierung 5 Jahre vergangen ohne Kontakt zu meinen Kindern.
    Vor ca. 9 Wochen trat mein Exmann (Kindesvater) an mich heran und bat mich um Hilfe, da mit meinem ältesten Sohn alles aus dem Ruder zu laufen droht.
    Mein Exmann hat im Jahr 2008 erneut geheiratet – seine Frau und er haben sich Anfang letztes Jahr allerdings wieder getrennt. Seitdem schwänzt mein Sohn regelmäßig die Schule. Dadurch wiederholt er nun schon die 7. Klasse.
    Nach den letzten Sommerferien hat er durch einen Umzug die Schule gewechselt – und auch hier war er bereits mehr abwesend als anwesend.
    Mein Exmann hat sich bereits die AWO, die Schulpsychologin und das Jugendamt der Stadt „ins Haus“ geholt um Hilfe zu bekommen. Er wird mit meinem Sohn einfach nicht mehr fertig.
    Weiterhin hat mein Sohn weiteren Mist gebaut – zB mit 1,8 Promille ein Auto aufgebrochen, wo er sich nun am 19.11. vor Gericht verantworten muß. Ebenfalls trinkt er Alkohol und wird seinen Geschwistern gegenüber aggressiv.
    Nun besteht seit rund 9 Wochen auch wieder Kontakt zu meinen Kindern. Mein Sohn steht mir einerseits skeptisch gegenüber, da er der Ansicht ist, dass ich ihn damals im Stich gelassen habe. Allerdings haben wir dennoch einen relativ guten Draht zueinander.
    Das Verhältnis zw. Sohn und Exmann ist sehr angespannt – wenn auch verständlich – jedoch sind beide absolute Hitzköpfe und so kommt es auch vor, dass mein Exmann meinen Sohn – wie vor 3 wochen geschehen – nachts vor die Türe setzt (1. Wochenende der Herbstferien)
    Meine Mutter hat ihn dann nachts aufgenommen und für den Rest der Herbstferien war mein Sohn dann bei mir – selbstverständlich in Absprache mit meinem Exmann.
    Nun ist es so, dass ich ihm in den Ferien permanent in den Ohren gelegen habe, dass er in die Schule gehen soll.
    Er hat es mir auch hoch und heilig versprochen. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass er sein Versprechen nicht gehalten hat.
    Der Junge hat keinen Alkohol getrunken und hat jede Weisung ohne Murren hingenommen.
    Da ich im Gegensatz zu meinem Exmann jemand bin, der ruhig und sachlich mit den Kindern spricht, bin ich für meinen Sohn nun eine Art Anlaufstelle geworden wenn es zu Hause wieder zu eskalieren droht. Natürlich besteht hier die Gefahr, dass er das ausnutzt, dass es hier ruhiger abläuft und das als Fluchtmöglichkeit vor dem Ärger zu Hause sieht.
    Mein Exmann ist so fertig mit den Nerven, dass er bereits arg in Erwägung zieht, meinen Sohn in ein Heim zu geben.
    Davon bin ich natürlich nicht wirklich begeistert – allerdings aufgrund dessen, dass ich weiß, dass mein Sohn dann untergehen würde, wenn er gar keinen Familiären Halt mehr hat.
    Ich muss dazu sagen, dass ich mich in den Ferien – egal was er gesagt hat – tatsächlich auf ihn verlassen konnte. Er war pünktlich zu hause – hat nichts getrunken und sich an alle Spielregeln gehalten.
    Ich war damals auch dagegen, dass mein Sohn – da er zwar ein faules Stück, dennoch sehr intelligent ist – auf eine Hauptschule kommt. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir noch beide das Sorgerecht.
    In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wurde jedoch beschlossen – da es für meinen Exmann, dessen Noch-Ehefrau selber 2 Kinder aus 1. Ehe mitbrachte und welche dort die Hauptschule besuchten, einfacher war & der Junge ja nach dem Hauptschulabschluss eine Weiterbildung für die Fachoberschulreife machen könne (jetzt mal ernsthaft…welcher 16jährige macht das freiwillig?)- das der Junge auf eine Hauptschule kommt.
    Ich hätte meinen Sohn gerne – wie es auch meine Eltern gemacht haben, da ich ein Wackelkandidat war – auf einer Gesamtschule gewußt.
    Mein Exmann hat nun beim Schulwechsel versucht, ihn auf eine Gesamt- oder Realschule zu bekommen. Aber aufgrund der massiven Fehlstunden sowie der damit verbundenen schlechten Noten nahm ihn natürlich keine dieser Schulformen freiwillig, sodass er wieder auf einer Hauptschule gelandet ist.

    Ich habe in den Ferien und natürlich auch jetzt weiter versucht zu erörtern, warum mein Sohn die Schule schwänzt. Zunächst kam „kein Bock“ und später – allerdings nachdem wir es ihm mehr oder weniger in den Mund gelegt hatten – das es für ihn in der Schule langweilig ist. Weiterhin gibt er an, dass er ein absolutes Problem mit seiner Klassenlehrerin hat und in die Parallelklasse möchte (man beachte, dass er bereits in der alten Schule gefehlt hat und dort angeblich auch ein persönliches Problem mit dem Lehrer hatte).
    Wir haben ihm bereits erläutert, dass wir ihn in dieser Hinsicht einfach nicht unterstützen können und er erst mal den Allerwertesten zusammenkneifen muss und zeigen muss, dass er es ernst meint.
    Wie zu erwarten, war er diese Woche tatsächlich 3 Std. in der Schule.

    Letztes Wochenende ist es nun wieder eskaliert, woraufhin mein Sohn mich morgens anschrieb (per WhatsApp) und bat, ihn abzuholen. Nach Rücksprache mit meinem Exmann kam er zu mir und meinen Lebensgefährten, da wir jeden Strohhalm ergreifen, den er uns bietet. Denn mit meinem Exmann spricht er nicht und auf mich kommt er freiwillig zu. Auch, wenn er weiß, dass auch ich sauer bin, weil er nicht in die Schule geht.

    Er hat irgendwann man von irgendwoher gehört, dass er mit 14 selbst entscheiden kann wo er lebt.
    Nun hat er meinem Exmann in den letzten Tagen (mein Exmann hat ihm mit dem Heim gedroht) um die Ohren geworfen, dass er ja selbst entscheiden kann.

    Mein Exmann hat darüber gestern mit mir gesprochen und meinte, dass ich mir ja nun nach der Haft wieder einiges aufgebaut habe und einen Sohn wie Benedikt nicht gebrauchen könne – ich sollte erst mal mein Umfeld weiter stabilisieren.
    Dazu muss ich allerdings auch zu meiner Schande gestehen, dass ich damals mit den Kindern total überfordert war, da mein Exmann mich mit allem (Haushalt, Geldsorgen, Kinder) allein gelassen hat.
    Somit wurde der Silberblick bei meiner Tochter erst spät erkannt, mein Kleinster bedarf einer besonderen Schulform, da er eine Lernstörung hat (hätte mit entsprechender Aufmerksamkeit definitiv eher erkannt werden können – mein Fehler mal wieder).
    Nach der ersten Trennung im Jahr 2000 und der Geburt meiner Tochter hat mein Exmann mit das Jugendamt „auf den Hals gehetzt“, da ich die Kinder ja vernachlässigen würde. Meine Kinder waren immer versorgt. Dennoch habe ich mich auf eine SPFH eingelassen und das wird mir heute noch angelastet.

    Ich stehe nun zwischen den Stühlen. Denn einerseits wäre hier – auf wenn mein Exmann das anders sieht – mehr „Aufsicht“ für meinen Sohne vorhanden. Ich arbeite täglich von 8-16:45 – mein Lebensgefährte durch einen Call-Center-Job in Schichtdienst- ist also mal vormittags da, mal mittags da und abends ab 18 uhr ist immer jemand da.

    Der Platz wäre hier gegeben (ziehe gerade in die Wohnung welche direkt neben der meines Lebensgefährten liegt, sodaß auch ein Zimmer für meinen Sohn da wäre, da wir mit beiden Wohnungen 4 Zimmer zur Verfügung haben).
    Mein Sohn hat nun gestern geäußert, dass er auf jeden Fall zu mir ziehen will und hier einen Neuanfang wagen möchte. Den Kontakt zum örtlichen Jugendamt habe ich bereits allein aus beratungstechnischen Zwecken gesucht, der Termin ist übernächste Woche.
    Ich habe meinem Sohn erklärt, dass er nicht ständig wechseln kann und – wenn er hier hin zieht – das für mindestens 3 Jahre ist, bis er zumindest mit der Schule fertig ist.
    Er meint, das wäre ihm bewußt und er will auf jeden Fall hier hin.
    Die Regeln hier sind strenger – zu Hause darf er bis 21:30 draußen bleiben – bei uns hat er um 20 Uhr zu Hause zu sein. Ganz klare Regel -> gehst Du hier nicht zur Schule, gehst du in deiner Freizeit keinen Schritt vor die Tür!, KEIN alkohol – erwischen wir dich damit, Handyentzug, PC-Verbot, Hausarrest.
    Das klingt vielleicht hart und veraltet – aber so bin ich erzogen worden.

    Klar, es ist eine Umstellung, da ich nun 5 Jahre ohne Kinder gelebt habe. Aber ich würde es für meinen Sohn mitmachen, wenn auch nur ansatzweise die Chance besteht, dass er zumindest zu einem guten Schulabschluss kommt.

    Meine Frage ist nun, was für Möglichkeiten bestehen, da ich ja kein Sorgerecht habe, dass mein Sohn nicht in ein Heim muß und vor allem, wie ich am besten weiter verfahre.

    Besteht die Möglichkeit, dass der Junge – trotz bekannter Vorgeschichte beim Jugendgericht und beim derzeit für ihn zuständigen Jugendamt – zu uns kommen kann? Auch wenn sein Vater dagegen ist?
    Bevor die Frage zu seinen Geschwistern aufkommt, er hat regen Kontakt mit seinem kleinen Bruder, auch wenn er bei uns ist. Seine Schwester ist froh, wenn er nicht da ist, da sie auch ein stückweit Angst vor ihm hat.

    Ich weiß, dass ich die Möglichkeit habe, mit meinem Sohn gerichtlich zu erstreiten, dass er hierher kommt.
    Weiterhin hat mein Sohn den Tip von jemand anderem bekommen, selbst zum Jugendamt zu gehen und seine Beweggründe darzulegen.

    Was kann ich tun?

  70. Sven.L

    Hallo, meine Nochehefrau ist am 19.11 von heut auf morgen ausgezogen und hat unsere gemeinsame tochter mitgenommen. Seit zwei Wochen ist sie nun Polizeilich an einem anderen Ort gemeldet unsere Tochter jedoch ist noch bei mir gemeldet. Nun ist es so Ich habe nie zugestimmt das sie unsere Tochter mitnimmt. seit dem 19.11. habe ich meine Tochter auch nicht mehr sehen dürfen bzw sehen dürfen. einen eilantrag auf ABR habe ich gestellt jedoch ist der erste termin heute geplatzt da die richterin krank ist. nun heist es also weiter warten. Da meine Nochfrau ja nun woanderst wohnhaft gemeldet ist , unsere Tochter aber bei mir gemeldet ist ich auch bis zu dem Tag der trennung 24 stunden am tag für sie da war. Meine Frage ist nun kann ich vor der Gerichtsverhandlung schon irgendwie erwirken das meine Tochter wieder zurück zu mir kommt, denn sie ist ja bei mir gemeldet und meine Nochfrau allein im andern ort gemeldet und entzieht sie mir.

    Bitte um dringende Antwort.

    Sie wohnt in einer einraumwohnung hat einen neuen partner einen großen hund und nachbarn berichten das sie mit diesem mann sex hat ( geräusche deutlich zu hören. Jedoch kann ich ja davon ausgehen das meine tochter immer im raum ist (1Jahr und 9 Monate)
    (bitte um dringende Hilfe)

  71. Sophia

    hallo

    ich hätte auch eine Frage. Ich lebe mit meinem Ex-Partner im Wechselmodell,was unseren Sohn (7 Jahre), meiner Meinung nach nicht so gut bekommt bzw. seiner Entwicklung nicht gut tut.Unser Sohn ist Autist und braucht ganz klare Strukturierungen im Alltag, die ich ihm zu 100% geben kann und sein Vater nicht. Ich möchte mich beruflich aber auch neu orientieren und erwäge einen Umzug über 400 km weit weg. Ich weiß das ich dort an dem neuen Ort viel bessere Betreuungsmöglichkeiten für mein Kind habe und ich bessere Job-chancen.
    Nun zu meiner Frage: Darf der Vater mir das verwehren, wenn ich mit meinem Sohn wegziehe? Ich weiß das er damit nicht einverstanden wäre und sofort zum Gericht gehen würde um mir Steine in den Weg zulegen. Ich habe wahnsinnige Angst vor dem Gericht hier in unserer Stadt. Wenn das Kind befragt wird bei Gericht, inwieweit wird auf seine Aussage Gewicht gelegt? Er ist ja Autist und versteht auch viele Dinge nicht und kann nicht wichtige Dinge von unwichtigen Dingen unterscheiden.
    Ich bin sogar bereit, dass er seinen Sohn die kompletten Ferien haben kann etc. Ich bin nun wirklich kein Mensch mit dem man nicht reden kann. Ich würde einige Kompromisse eingehen z.B. das mit der Ferienregelung.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Liebe Grüße Sophia

  72. Moni

    Hallo ,
    Mein Mann und ich haben ein großes Problem. Seine Tochter ( jetzt 15 ) ist letzten Sommer zu uns gezogen weil sie es nach eigener Aussage bei ihrer mutter nicht mehr ausshällt .
    Nun ist es so das sie sagt , sie hält bei uns nicht mehr aus da sich meine Kinder öfter mal streiten . Sie ist zum Schuluozialarbeiter hat dort berichtet und gesagt das sie sich umbringen wollte. Er hat gleich zum jugendamt geschickt und die haben sie zu ihren Großeltern gesteckt . So wie es wollte. Die Mutter war damit einverstanden da es ihre Eltern sind . Nun will sie nicht zu uns zurück da sie dort alles in den Allerwertesten gesteckt bekommt. Wenn mein Mann sie aber nicht zurück holt wird er ganz verlieren und sie wird mit ihrer mutter in eine andere stadt ziehen . Beide haben das sorgerecht und aufenthaltsbestimmunrecht. Was sollen wir machen ? Können wir da einfach rausholen ?

  73. Alijevski

    Hallo ich bin 23 Jahre alt mein Mann 27 wir sind verheiratet und haben ein 1,5 jährigen Sohn, wir haben das gemeinsame sorgerecht, ich arbeite nicht da ich zuhause für mein Kind da bin, mein Mann arbeitet auch nicht, da er meint es gibt kein guten Job und sehr viel computer Spielt, das ich Ar Arbeite will er auch nicht da er sagt das ich auf den kleinen Aufpassen soll, ich will mich jetzt von ihm trennen da er gewalttätig ist, aber ich kann es schlecht nachweisen da wir nur zuhause sind, sein Vater trinkt alkohol man weiß nie wann er wieder trinkt und schlägt seine Frau, seine Frau findet es normal, ich will nicht das mein Sohn in so einem Umfeld auswählst, mein Schwiegervater ist seit langem auch arbeitslos die Könnten mein Kind nichts anbieten, mein Vater würde mich unterstützen da er seit 25 Jahren Arbeitstätig ist, mein Mann und sein Vater zocken sehr viel computer, wir besuchen gemeinsam die arztbesuche schon aber eigentlich bin ich für mein Sohn zuständig ich muss ihn oft zwingen das er mal mit den kleinen Spielplatz gehen soll, ich will jetzt das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht oder das alleinige Sorgerecht wie hoch ist meine Chance es bekommen, weil es kein zustand ist, habe angst das die Familie schlechten Einflass mein Kind geben da sie sehr komische Leute sind, mein Sohn würde eher so ein boxer sein und Frauen schlagen usw, ich würde nach aalen umziehen zu meine Eltern da wir momentan in Stuttgart wohnen, mein Mann traue ich auch nicht zusagen das ich mich scheiden will, da wo ich es mal gesagt habe schreit er total und bedroht mich das ich den kleinen von ihm nicht wegnehmen kann wenn dan über seine Leiche usw.

  74. Michael

    Hallo,
    ich habe eine schwierige Frage. Ich befinde mich in Trennung und lebe noch in einem Haushalt mit meiner (Noch) Frau. Wir haben zusammen 2 Töchter (6 und 7 Jahre). Ich hatte auch zuerst vor, ein Wohnungszuweisungsverfahren einleiten zu lassen, da ich beide Kinder betreuen wollte. Jedoch kam die große Tochter auf mich zu mit der Bitte bei mir allein leben zu dürfen. Sie begründete ihre Entscheidung mit: „Sie werde bei der Mutter benachteiligt und sie wird immer von ihrer jüngeren Schwester gehauen. Ich stellte am Anfang die Aussage in Frage und wurde leider eines besseren belehrt. Ich bekam in der jüngsten Vergangenheit die Bestätigung zur ihrer Aussage. Sie ist fest entschlossen und möchte nicht von ihrer Meinung abweichen. Darf ich zum Schutz meiner großen Tochter für uns eine eigene Wohnung suchen? Die Mutter hat massiven Widerstand angekündigt. Ich bin auch davon überzeugt, dass eine Trennung der Kinder (vielleicht auch nur auf Zeit) sich nachhaltig positiv auswirkt. Meine große Tochter hat im übrigen den Wunsch unter Tränen geäußert und das mehrfach. Sie ist wirklich verzweifelt.
    Gruß
    Michael

  75. HolladieWaldfee

    Guten Tag,
    Ich bin Mutter eines 14 jährigen Sohnes, für den ich das alleinige Sorgerecht habe. In letzter Zeit,sind die schulischen Leistungen meines Sohnes rapide abgesunken,sodass er die Schule wechseln muss. Das hat allerdings seinen Vater auf den Plan gerufen.Er möchte nun,dass unser Sohn zu ihm zieht und dort eine Privatschule besucht,die ca.1000 Euro im Monat kostet. Mein Sohn möchte diese Schule gar nicht besuchen und auch seinen Lebensmittelpunkt nicht ändern. Eine Privatschule an unserem Wohnort möchte der Vater nicht finanzieren,denn er knüpft diese großzügige Geste daran,dass mein Sohn zu ihm zieht,ob er will oder nicht. Dazu ist er auch bereit, das Sorgerecht einzuklagen. Ich stehe nun zwischen den Stühlen.Mein Sohn ist bei mir herzlich willkommen und in meiner Familie fest integriert,er ist auch gewillt nach seinem Sturzflug wieder seine Schullaufbahn wichtiger zu nehmen,andererseits,bietet der Vater ihm eine klasse Schulbildung und wenn ich mich weigere,bin ich diejenige die seine Bildung torpediere,so lautet das Argument des Vaters.Wie könnte der Richter das sehen,wenn ich zu meinem Sohn stehe und seinen Willen ernst nehme? Haben wir da überhaupt eine Chance oder gilt ein Schulwechsel überhaupt als schlimme Kindeswohlgefährdung vor dem Gericht,wie der Kindesvater es annimmt? Über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.

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