Gerichtliche Zuständigkeit bei Doppelwohnsitz des Kindes Quelle: ARGE FamR im DAV)

OLG Karlsruhe: Gerichtliche Zuständigkeit bei Doppelwohnsitz des Kindes

Trennt sich ein Ehegatte von dem anderen, nimmt das gemeinsame Kind mit und begründet einen neuen Wohnsitz, so vermittelt er dem Kind einen weiteren Wohnsitz, wenn ihm das Personensorgerecht zusammen mit dem anderen zusteht. Das Kind hat infolgedessen einen Doppelwohnsitz. Bei Doppelwohnsitz des Kindes kann der Antragsteller im Sorgerechtsregelungsverfahren zwischen den beiden Gerichten wählen, die für die Wohnsitze örtlich zuständig sind. Wenn bei beiden örtlich zuständigen Gerichten Sorgerechtsanträge gestellt werden, ist das Gericht zur Entscheidung berufen, das zuerst mit der Angelegenheit befasst wurde.
Az 16 WF 61/09, Beschluss vom 7.5.2009, leider nicht in der Gerichtsdatenbank.

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6 Reaktionen zu “Gerichtliche Zuständigkeit bei Doppelwohnsitz des Kindes Quelle: ARGE FamR im DAV)”

  1. Horst

    Hallo, ich finde diese Seite sehr informativ, hätte nun aber mal selbst eine Frage in eigener Angelegenheit. Meine Ex-Frau hat aufgrund einer falschen eidesstattlichen Versicherung das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht für meinen bei mir lebenden Sohn per Eilantrag beantragt. Nun, nachdem ich bereits Rechtsbeistand konsultiert habe, zieht sie diesen Eilantrag zurück.Ich kann beweisen, dass sie gelogen hat. Könnte ich jetzt Strafanzeige wegen Falschaussage erstatten?
    Dankeschön und viele Grüße
    Horst

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ horst

    ich bin kein Strafrechtler, aber ein Aussagedelikt ist es wohl nicht, wenn überhaupt eine Straftat.

    Was soll es bringen?

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  3. Horst

    Hallo,                                                    tja, was soll es bringen?Ich weiß nicht, was es schlußendlich bringen kann, aber nach vielen unfairen Ereignissen wäre das mal ein Schuss vorm Bug.Sie soll mal sehen, dass ihr Handeln Konsequenzen hat und sie nicht einfach lügen kann. Und wenn es nur ein Brief von der Staatsanwaltschaft wäre und das Verfahren dann eingestellt werden würde.Der Schreck ist ja auch nicht ohne.Außerdem wäre es hilfreich, wenn man mal beweisen könnte, dass sie nicht glaubwürdig ist ( z.B. vorm Familiengericht ). Man fühlt sich oft so hilflos, wenn einfach Behauptungen in den Raum gestellt werden. Außerdem würden vielleicht meine Töchter überlegen, ob ich doch nicht so doof bin, wie meine Ex-Frau ihnen immer erzählt ( Umgang findet schon länger nicht mehr statt…..weil sie schlechtes von mir erzählt und die Mädchen ihr glauben.)

    Gruß Horst

  4. AnkeX

    Hallo Horst,

    ich kann Deine Beweggründe aufs Beste nachvollziehen.
    Juristisch vielleicht sinnlos, aber vom Gefühl her würde es Dir gut tun. Doch bringt es Dich weiter? Hält das gute Gefühl länger an? Oder steht nicht auch zu befürchten, dass alles nur noch schlimmer wird? Du hinterher der Doofe bist?
    Ich weiß, manchmal wünscht man sich einfach mal ein paar starke Freunde und eine ganz dunkle Seitengasse 😉

    Es gibt keine Gerechtigkeit 🙁

    Grüße
    Anke

  5. ratlos

    Wie wahr wie wahr.
    Habe auch Beweise und Beweise aber keiner nimmt es zur Kenntnis weder Richter noch sonst jemand!
    Habe aber meine Kidis die Bilden sich ihre Meinung 🙂
    Das Recht muß man suchen,
    ob man(n) Frau es findet ist ein anderes Blatt.MfG 😉

  6. ratlos

    wie wahr wie wahr.
    Habe auch Beweise und Beweise interessiert kein Gericht usw.Habe aber meine Kids und die haben ihre eigene Meinung
    Das Recht muß man(n) Frau suchen ob man(n)es findet steht in den Sternen 😉

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