Scheidungsverfahren vor dem 01.09.09 rechtshängig, welches Recht gilt für den Zugewinnausgleich
Die Frage taucht in letzter Zeit immer häufiger auf. Der Fall: ein Scheidungsverfahren ist zum Beispiel noch im Jahre 2008 rechtshängig geworden und läuft seitdem. Nunmehr werden Ansprüche auf Zugewinnausgleich, sei es auch nur Auskunftsansprüche geltendgemacht. Welches Recht gilt für diese Ansprüche. Das neue oder das alte?
Es gibt eine Ãœbergangsvorschrift die dazu wie folgt lautet:
§ 20 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6. Juli 2009
(1) ………
(2) Für Verfahren über den Ausgleich des Zugewinns, die vor dem 1. September 2009 anhängig werden, ist für den Zugewinnausgleich § 1374 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden.
(3) ……..
Im gerichtlichen Verfahren wäre also entscheidend, wann der Antrag auf Zugewinnausgleich gerichtlich geltendgemacht wird. Dies würde ich dahingehend interpretieren, dass für Ihr gesamtes Verfahren auf Zugewinnausgleich das neue Recht gilt.
Wenn z.B. aber bereits Auskünfte vor dem 01.09.09 angefordert wurden und erteilt wurden, also ein außergerichtliches Verfahren über den Zugewinnausgleich bereits eingeleitet wurde, könnte ein Zweifelsfall vorliegen, bei dem es sich lohnen könnte, diese Frage einmal obergerichtlich klären zu lassen.
In einer Kommentierung habe ich zudem gefunden, dass zwar bei einem vor dem 1. September 2009 bereits laufenden Scheidungsverfahren, ein späterer Antrag auf Zugewinnausgleich ausschließlich nach dem neuen Recht zu beurteilen ist, aber in Bezug auf das negative Anfangsvermögen ein schutzwürdiges Interesse am Fortbestand der alten Rechtslage gilt. Sollte also das negative Anfangsvermögen hier die Problematik sein, wird der Fall noch spannender.
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Am 5. Januar 2010 um 21:51 Uhr
Das ist alles kompliziert erklärt… ist das nicht so, seit dem 01.09.2009 wen beide Eheleute keine Ansprüche haben und damit meine ich KEINE, können die Außergerichtlich geschieden werden????
Am 6. Januar 2010 um 15:22 Uhr
@ daina
Ein außergerichtliches Scheidungsverfahren gibt es in Deutschland nicht.
Wenn sie auf das Verfahren des Zugewinnausgleiches ansprechen und beide Eheleute sich einig sind, dass hier keine Ansprüche bestehen, muss ein solches Verfahren natürlich überhaupt nicht eingeleitet werden.
Am 28. Januar 2010 um 10:54 Uhr
Weiss leider nicht wo ich diese Frage stelle.Folgender Fall.
Ehefrau verlangt Hausrat(Hatte bei Eheschließung gar nichts)
Ehemann gesteht mehr zu als muss(möchte fair bleiben)wegen Kinder die bei ihm leben usw.
Ehefrau übertreibt es will wieder mal Klagen und hört lieber auf die guten Freunde.
Ehemann geht nicht darauf ein lehnt weitere Forderungen ab.
Begründet dies mit §§ 1370 Ersatz von Haushaltsgegenständen
Haushaltsgegenstände, die anstelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen
Gegenständen angeschafft werden, werden Eigentum des Ehegatten, dem die nicht mehr vorhandenen oder wertlos
gewordenen Gegenstände gehört haben.
Wie ist hier die Rechtslage zumal er alles zu Beginn der Ehe eingebracht hat und der Mann dies beweisen kann?
Am 28. Januar 2010 um 11:12 Uhr
@ r
Lieber R,
Sie habenr im Forum bereits diverse Fragen gestellt und ich denke, einige davon habe ich auch beantwortet. Ich kann aber nicht ihr Scheidungsverfahren in allen Details nebenbei begleiten. Ich gehe davon aus, dass Sie einem Anwalt haben und bitte, dass Sie diesem Anwalt ihre Fragen stellen.
Mir reicht einfach die Zeit nicht mehr aus.
Am 28. Januar 2010 um 11:17 Uhr
Danke
MfG
Am 24. Juni 2010 um 22:18 Uhr
Hallo, wie ist das eigentlich mit der Betriebsrente wird diese auch geteilt, und was ist mit einer Abfindung die für 17 Jahre gezahlt wird aber man nur 10 verheiratet war.
Am 30. Juni 2010 um 10:28 Uhr
Hallo,
wie sieht das mit Lebensversicherungen aus (Kapitalbildent mit Rentenrecht – wurde aber noch nicht gewähtl), werden diese beim Zugewinnausgleich mit einbezogen?
Vielen dank im Voraus
Am 30. Juni 2010 um 14:26 Uhr
@ petra
erst wenn das Wahlrecht in Richtung einer Rentenzahlung ausgeübt wurde, werden diese Versicherungen in den Versorgungsausgleich mit einbezogen.
Am 28. September 2010 um 12:00 Uhr
Hallo,
wie sieh es aus, bei Zugewinn wenn ehemann Aktien mitbringt sie auch behalten soll. Nur durch den Börsencrash kaum mehr etwas wert sind. Muß ich nun dafür mit haften. Sie geören mir doch nicht.Mein Mann behauptet er hatt dadurch 100.000€ mit diesen Aktien und das will er dann auch wieder haben.
Am 25. Oktober 2010 um 17:00 Uhr
@ partricia
haften müssen sie für den Verlust natürlich nicht, dennoch kann sich der Verlust, wenn sie ansonsten einen Zugewinnausgleichsanspruch gehabt hätten, bei ihnen natürlich auswirken.
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Am 23. November 2010 um 07:50 Uhr
Soll ich meinen Zugewinn einklagen?
Die Ex will keine Einigung nur Geld!
Die Ex will nicht aus Grundbuch trotz Schulden Wohneigentum deswegen Angebot von mir verzicht auf meinen Zugewinn (zu belegen)und Freistellung Schulden bei Bank gegen Übertragung der hälfte.
Ex Pokert aber lieber mit nichts.
Es grenzt irgendwie an Erpressung.
Da die Kinder bei mir sind brauche ich aber mehr Zimmer und kann nicht einfach aus dem Wohneigentum raus und zahle und zahle.Was ist ausser dem Ärger wenn ich Zahlungen Bank Stadt usw einstelle und aus dem Eigentum rausgehe den ganzen Scheiß einfach stehn und liegen lasse?
zumal mir ja dann auch kein Wohnvorteil angerechnet werden kann usw.
Am 26. November 2010 um 12:02 Uhr
@ rudiratlos
Sie schildern eine offensichtlich sehr komplexe Problematik, die unmöglich in diesem Forum gelöst werden kann. Ich rate dringend einen Fachanwalt für Familienrecht konkret zu beauftragen.
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Am 26. November 2010 um 12:31 Uhr
Danke !!
Denn richtigen hätte ich vor 18 monaten gebraucht!
Ein guter übernimmt erst bei Berufung usw.
Am 2. Juli 2011 um 11:59 Uhr
Als verheiratetes Ehepaar hatten wir ein gemeinsames Haus. Während der Scheidung schenkte mir meine Frau mit notarieller Urkunde ihre Hälfte der Immobilie. Kann nach der Scheidung von mir für die gesamte Immobilie Wohnwert verlangt werden?
Am 18. Juli 2012 um 17:02 Uhr
Lebe noch in Scheidung mein Ex hat seine Lebensversicherungen verheimlicht kann man da noch was machen der Zugewinn ist abgeschlossen aber nicht der Versorgungsausgleich