Mehr Unterhaltsvorschuss ab Januar 2010

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz muss ab dem 01.01.2010 – neben den Unterhaltsverpflichteten und der Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle – auch der Staat mit Mehrkosten durch Unterhaltsleistungen rechnen. Viele Alleinerziehende bekommen nur Unterhaltsvorschuss, denn nicht alle Unterhaltsverpflichteten kommen ihren Unterhaltspflichten nach. In diesen Fällen muss der Staat einspringen. Die Beträge werden sich ab 2010 ebenfalls ändern.

Statt wie bisher 117,00 Euro gibt es in der ersten Altersstufe von 0 bis 5 Jahren nun 133,00 Euro und

in den zweiten Altersstufe von 6 bis 11 Jahren 180,00 Euro statt 158,00 Euro.

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11 Reaktionen zu “Mehr Unterhaltsvorschuss ab Januar 2010”

  1. Bettina

    aber doch nur längstens für 6 Jahre oder ? d.h. wenn ich UVG schon für mein 1 Jähriges Kind bekomme, dann längstens 72 Monat also nicht bis das Kind 12 jahre ist – oder ist das neu ??? Es soll ja Väter geben, die sogar 18 Jahre arbeitslos sein können, man mag es kaum glauben 😉

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ bettina

    Ich meine hinsichtlich der Dauer hat sich nichts geändert. Bis zum 12. Lebensjahr kann Unterhaltsvorschuss gezahlt werden.

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  3. michael

    @ Ra von der Wehl,

    ich habe ein Schreiben von der Unterhaltsvorschusskasse erhalten die mein Einkommen haben wollten…da man der Kindesmutter Unterhaltsvorschuss gewährt hat obwohl Sie verheiratet ist. Dies würde dann ja nicht geschehen dürfen.
    Das Amt teilte mir mit das sie das geprüft hätten und die Lebensumstände würden wohl so sein dass sie unterhaltsvorschuss bekommen würde.
    Nun hat meine Freundin auf internetportalen gesehen dass die Kindesmutter aktuelle Fotos mit Ihrem Mann veröffentlicht hat und der Beziehungsstatus auch “verheiratet” ist….könnte dass für die Unterhaltsvorschusskasse relevant sein ????

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    der neue Ehemann schuldet doch keinen Kindesunterhalt für Ihr Kind.

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  5. michael

    @ Herr von der Wehl,

    soweit ich weiss sind Anspruchsvoraussetzung das man ledig ist bzw. alleinerziehend. Hat der frühere Partner geheiratet besteht diese Vorraussetzung nicht mehr.
    Das wurde auch so duch die Unterhaltskasse so für richtig erwiesen. Nur hat die Kindesmutter nun angegeben dass sie getrennt ist von ihrem ehemann obwohl dies nicht stimmt damit sie unterhaltsvorschuss erhält.

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    alleinerziehend ist Anspruchsvoraussetzung. Das ist richtig.

    Lesen Sie auch hier:

    http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/unterhaltsvorschuss.html

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  7. michael

    @ Ra von der Wehl,

    habe ich dann nicht recht, dass die Kindesmutter der Unterhaltskasse falsche Tatsachen hinlegt und Unterhaltsvorschuss kassiert obwohl sie keinen Anspruch hat?

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    haben Sie.

    Das befreit Sie aber nicht von einer möglichen Unterhaltsverpflichtung.

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  9. RM

    Guten Tag, Herr von der Wehl.
    Ich würde mich sehr über einen Ratschlag freuen.

    Ich habe eine sechsjährige Tochter und bin mit ihrer Mutter seit der Geburt getrennt lebend. drei bis vier tage die woche ist die Kleine bei mir. Ihre Mutter studiert und ich habe bisher 1100 € netto verdient, bin aber seit einem Monat arbeitslos. Bisher hatte ich mich mit der Mutter immer auf einen Betrag von 200 € monatlich einigen können, da das Kind fast die Hälfte der Woche bei mir lebt.
    Durch die Arbeitslosigkeit ist das jetzt anders, ich beziehe ab jetzt 729 € monatlich, kann also meiner Unterhaltspflicht nach Abzug des Selbstbehalts nicht ausreichend nachkommen. Da ich stets bemüht war, so wenig Staat wie möglich in dieser Diskussion zu beteiligen, versuche ich mich auf einen vorübergehenden niedrigeren Betrag von 100 € mit der Kindsmutter zu einigen, auch wenn mir dadurch weniger im Monat bleibt.
    Jetzt droht mir die Frau, sollte ich mich nicht um Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bemühen, würde sie ihre Ansprüche einklagen.

    Geht das? Ist ein Anspruch vorhanden, wenn ich einen zwar niedrigeren Betrag zahle und das Kind zu 40% der Zeit bei mir lebt? Ich dachte, das gilt für Alleinerziehende, und wenn der Unterhaltspflichtige gar nicht zahlen kann/will.
    Wie sieht das in so einer vermischten Situation wie bei uns aus?
    Ich bin mir meiner Verantwortung durchaus bewußt und will auch nicht, daß dem Kind etwas fehlt.
    Trotzdem, der Unterhaltsvorschuss ist ja kein Geschenk, den müßte ich ja zurückzahlen.
    Wäre es da nicht weiterhin besser, sich privat zu einigen?

    Mit freundlichen Grüßen.

    RM

  10. mausy

    Dir steht die hälfte vom Kindergeld zu wenn du dein Kind oft hast und so würde ich das der Kindsmutter auch sagen. Nur kann es dann passieren das du dein kind dann nicht mehr oft bekommst! Ausserdem unterhaltsvorschuss für ein unter 6 jähriges kind beträgt derzeit bei einem verdienst unter 1000 €, 133 € und über 6 jahre alt 180,00 €!
    MFG

  11. mohamed

    haloo

    verdine ich 1200 netto

    mei kind 4 jahre alt wie vill untehaltvorschuss

    vom mir bekomen .

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