OLG Köln: Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Donnerstag, den 3. Juni 2010Ein arbeitsloser Unterhaltsschuldner genügt seiner Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern nur dann, wenn er monatlich mindestens 20 Bewerbungsschreiben verfasst. Besteht keine Aussicht, in seinem erlernten, qualifizierten Beruf eine Anstellung zu erlangen, so muss er sich unter Umständen auch unterhalb seines Ausbildungsniveaus bewerben. Az 4 WF 6/10, Beschluss vom 29.1.2010 Die Online Scheidung mit ehescheidung24 – schnell […]