BGH: Sekundäre Darlegungslast für ehebedingte Nachteile (Quelle: ARGE FamR im DAV)

Wenn der Unterhalt herabgesetzt und zeitlich begrenzt werden soll, muss der Unterhaltspflichtige die Tatsachen darlegen und beweisen, die für eine Befristung sprechen. Hinsichtlich der Tatsache, dass ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind, trifft den Unterhaltsberechtigten aber nach den Regeln zum Beweis negativer Tatsachen eine sog. sekundäre Darlegungslast (Klarstellung der Senatsurteile vom 14. November 2007 – XII ZR 16/07 – FamRZ 2008, 134; vom 16. April 2008 – XII ZR 107/06 – FamRZ 2008, 1325; vom 14. Oktober 2009 – XII ZR 146/08 -FamRZ 2009, 1990 und vom 28. März 1990 – XII ZR 64/89 – FamRZ 1990, 857).
Der Unterhaltsberechtigte muss die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substantiiert bestreiten und seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen. Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden.
Az XII ZR 175/08, Urteil vom 24.3.2010

6 Reaktionen zu “BGH: Sekundäre Darlegungslast für ehebedingte Nachteile (Quelle: ARGE FamR im DAV)”

  1. ratlos

    Was ist wenn Ehefrau behauptet wegen Pflegekinder (keine leiblichen Kinder vorhanden)
    seit ende der Lehre nicht gearbeitet zu haben?
    Der Ehemann aber detaierte Nachweise Namen usw Betriebe bringt das all die Jahre nebenbei (unangemeldet)gearbeitet hat .
    Das sogar über Jahre nebenbei Gewerbe hatte(Finanzamt), das dann natürlich auf anraten des Anwaltes schnell abgemeldet wurde(rückwirkend versteht sich)Sie sogar Mini Job aufgibt wegen angeblicher Krankheit was dann??

  2. ratlos

    Wenn ich dieses richtig interpretiere?
    Kinderlos laut deutschem Recht
    Pflegekinder haben keinen Status im Gesetz
    Ehefrau verdiente bei Heirat 300 Mark(200Euro)
    könnte heute 400 Euro im Beruf verdienen
    Somit wäre doch kein Nachteil vorhanden?oder
    Alles nur Betrachtungsweise

  3. ratlos

    Hier was ganz tolles!
    Noch Frau geht auf ehebedingte Nachteile zum angeblichen Trauma wegen Kinder(Pflegekinder)im Versorgungsausgleich bekommt Sie tatsächlich die Zeiten und jetzt der Hammer der Mann bekommt mitgeteilt da er alle Angaben und Unterlagen hierüber besorgt hat!
    Erziehungszeiten können nicht berücksichtigt werden ich zitiere:

    DA SIE LAUT UNS VORLIEGENDEN UNTERLAGEN KEINE KINDER HABEN!

    Sehr merkwürdig oder?

  4. geschieden

    Macht Euch nichts vor die U-Reform ist eine Farce, die Gerichte entscheiden immer für die Frau, die lügen und betrügen darf. Die Anwälte der Frauen verschleppen mti Hilfe der ach so überlasteten Richter das Scheidungsverfahren solange es ihnen möglich ist, damit sie alle viel Geld an jeder Scheidung verdienen. Da wird von Anwältinnen gelogen im Auftrag der Mandantin, die Kinder instrumentalisiert und wie bei uns bekommt die Frau die Hälfte des fiktiv angerechneten Einkommens des Exmannes, obwohl die Kinder beim Vater sind. Also nicht einmal die Kinder bekommen Unterhalt . Das zum Thema Gerechtigkeit. Wer heute noch heiratet ist selbst schuld. Hier in diesem Land bist Du als Mann immer der Verlierer sowohl asl Vater wie auch als Zahlender. Die Existenz des Mannes ist lebenslang vernichtet, damit die Ex abkassieren darf. Ich frage mich, wie das mit der Emanzipation und Gleichberechtigung zu vereinbaren ist? Wenn die Exen könnten, würden sie uns verbrennen und voher noch häuten. Also Männer seid froh, dass es sich nur um Geld handelt viel Geld und viel Nerven. Ihr verliert immer, wenn ihr so doof und verantwortungvoll ward, die Familie zu ernähren. Die Ex trägt auch nicht mehr zum Haushalt bei, dafür wird die Neue dann auch gleich mit zur Kasse gebeten, indem der Selbstbehalt des Mannes noch einmal gekürzt wird. Ich wundere mich, dass die Männer nicht aus Verzweiflung schon mal ausgeflippt sind. Frauen Ihr habt es geschaftt, der Mann ist inzwischen benachteiligt und Eurer Rache dank Scheidung lebenslang ausgesetzt Männer achtet auf solche Frauen, davon gibt es genug und lasst Euch nicht mit ihnen ein. Aber die Frauen klagen ja eh schon darüber , dass sie keiner mehr haben will ab einem gewissen Alter. Kein Wunder, ungestraft komtm ihr nicht davon. Das Leben ist auch gerecht, wenn es auch unsere Gesetzesgebung nicht ist.

  5. M.M.

    @ geschieden

    Bei Ihrem Rumgezeter kann eine frau nur weglaufen. Ihnen ist wohl noch nicht aufgefallen, dass auch Frauen Unterhalt zahlen müssen an die ach so armen Männer? DAS ist Emanzipation. Angenehmes Gezeter noch.

  6. Endlos

    das ist doch pervers, dass der Unterhaltspflichtende nachweisen muss, ob die Ex krank ist oder nicht …
    ref.M.M. ja, was 7 Jahre Scheidungsschlammschlacht und kein Ende so alles aus einem normalen Familienvater so machen können. Emanzipation ist, dass die meisten Exmänner, weil sie den Barunterhalt lieferten, dafür nach Trennung der Ex lebenslang i.d.R. verurteilt werden zu zahlen 3/7 des Gesamteinkommens, welches hochgerechnet wird mit Lügen und Betrügen und neu aufgetretenen Depressionen etc. nach Trennung. Desweiteren zahlen die Exmütter, deren Kinder bei dem Vater leben, meist keinen Cent Unterhalt für die Kids, unterstütz von den Gerichten. Ich weiss nicht was das mit Emanzipation zu tun hat, schon garnicht mit Gleichberechtigung und Menschenrechte. Nur ein Mörder wird lebenslang verurteilt und ein ….Unterhaltszahler. Und ich habe eine Lebensgefährtin, die nicht wegläuft sondern nur noch entsetzt ist über die deutschen GEsetze aus den 70ziger Jahren und der rudimentären Unrechtsprechung zur einseitigen Belastung der Männer, die so doof waren, zu heiraten. Mind. seit den 80 ziger Jahre sind die Frauen emanzipiert. Inzwischen ist die Emanzipation eine Ungleichgewichtung w.o.a. und das Tollste ist, wo bleibt denn die Emanzipation der Frauen, wenn sie nach der Trennung zu depressiven armen Hascherln mutieren, die ihr Leben lang nicht mehr arbeiten wollen auf Kosten des Exmannes???? Was bitte schön hat das noch mit Emanzipation zu tun??

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