BGH: Zuwendungen der Eltern an das Schwiegerkind (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteile vom 7. September 2005 – XII ZR 316/02 – FamRZ 2006, 394 m.w.N.; BGHZ 129, 259, 263). Auch auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden. Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern können nicht mit der Begründung verneint werden, dass das beschenkte Schwiegerkind mit dem eigenen Kind der Schwiegereltern in gesetzlichem Güterstand gelebt hat und das eigene Kind über den Zugewinnausgleich teilweise von der Schenkung profitiert habe (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil BGHZ 129, 259, 266 f.). Wenn die Ehe scheitert, sind Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB denkbar (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil BGHZ 129, 259, 264 m.w.N.).
Az XII ZR 189/06, Urteil vom 3.2.2010, BGH-Pressemitteilung vom 4.2.2010
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Am 9. Mai 2011 um 12:34 Uhr
Hallo Herr von der Wehl!
Sind während der Ehezeit auf unser Gemeinschaftskonto überwiesene Geldbeträge der Schwiegereltern „Schenkungen an beide“ oder „Schenkungen nur an das eigene Kind“? Sind es überhaupt Schenkungen? Wodurch werden Ãœberweisungen plötzlich zu Schenkungen? Diese Geldbeträge waren in so weit zweckgebunden, dass damit Sanierungsarbeiten am Haus vorgenommen/bezahlt wurden. Das Haus steht im Eigentum aller 4 – also den Schwiegereltern und uns ehemalige Eheleute. Sie wohnen auch mit darin und haben mit dem Geld auch ins Eigenheim investiert. Wir haben dafür den größeren Teil des Kredits abbezahlt.
Was passiert im Zugewinnausgleich mit diesen überwiesenen Geldbeträgen? Das steckt doch im Haus. Und was ist mit den Eigenleistungen meinerseits, wodurch die jahrelangen Sanierunskosten deutlich gesenkt wurden?
Bitte helfen Sie mir. Meine Exfrau wohnt weiterhin in dem Haus mit ihren Eltern und will mich beim Zugewinn nun noch mal zur Kasse bitten, da sie das Geld nur zu ihrem AV rechnet.
MfG Johannes
Am 9. Mai 2011 um 12:46 Uhr
@ johannes
dies ist ein komplizierter Sachverhalt, der nur im Rahmen eines konkreten Mandates bearbeitet und gelöst werden kann. Es wäre unseriös, irgendwelche Ratschläge zu geben.
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Am 30. November 2011 um 09:38 Uhr
Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl ,
ich war 7 Jahre lang verheiratet und bin nun geschieden.Ich und meine EX-Frau hatten ein Haus erworben, indem wir und meine Eltern zusammen gewohnt haben.Meine Eltern haben regelmässig Miete bezahlt.Zudem gaben meine Eltern uns jeden Monat zusätlich 300 Euro in bar, für Hausaufwendungen, Einkäufe etc.
Das Geld hat regelmässig meine EX-Frau in bar entgegengenommen und sie hat dieses verwaltet.Von diesem Geld ist sie u.a. auch 3 mal in den Urlaub alleine gefahren.Insgesamt sind nun in den 7 Jahren also über 25000 Euro zusammengekommen.
Meine EX-Frau ist kurz nach unserer Trennung aus dem Haus ausgezogen und ich wohne jetzt mit meinen Eltern weiterhin darin.Aus dem Grundbuch geht meine EX-Frau nun gegen Auszahlung raus.
Wie sieht es nun nach den neuen BGH-Urteil aus und die Chancen, das meine Eltern diese Schenkungen (zumindest die Hälfte) von meiner EX-Frau zurückverlangen können?
Wichtig: das Geld wurde nie überweisen, sondern immer in bar an meine EX-Frau übergeben.Zeugen dafür sind vorhanden.
Vielen lieben Dank im voraus für Ihre Antwort.
MfG, Christian