Scheidung in Frankreich

Eine Scheidung in Frankreich ist aus 4 Gründen möglich. Auch in Frankreich spielt die einvernehmliche Scheidung die größte Rolle. Ein grundsätzlicher Unterschied in Frankreich ist aber, dass nach der Scheidung eine Unterhaltspflicht nicht besteht. Allenfalls kann das Gericht eine Abfindungszahlung festsetzen, die Gesichtspunkte wie bei der Bemessung von Unterhalt berücksichtigt und die auch in Raten (bis zu 8 jahrelang) gezahlt werden kann. Weitere Einzelheiten lesen Sie ihm bitte hier:

Scheidung nach französischem Recht

Scheidung tut weh

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht