Scheidung in Frankreich
Eine Scheidung in Frankreich ist aus 4 Gründen möglich. Auch in Frankreich spielt die einvernehmliche Scheidung die größte Rolle. Ein grundsätzlicher Unterschied in Frankreich ist aber, dass nach der Scheidung eine Unterhaltspflicht nicht besteht. Allenfalls kann das Gericht eine Abfindungszahlung festsetzen, die Gesichtspunkte wie bei der Bemessung von Unterhalt berücksichtigt und die auch in Raten (bis zu 8 jahrelang) gezahlt werden kann. Weitere Einzelheiten lesen Sie ihm bitte hier:
Scheidung nach französischem Recht
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner