Scheidung nach argentinischem Recht
Das Familienverfahren in Argentinien kennt die persönliche Trennung und die Scheidung. Die Scheidung als solche ist erst 1987 überhaupt eingeführt worden. Die Voraussetzungen für Trennung oder Scheidung sind ähnlich. Die Ehe muss aber mindestens 3 Jahre bestanden haben. Kinder unter 5 Jahren bleiben bei der Mutter. bei Kindern über 5 Jahren entscheidet der Richter. In Argentinien gibt es ein Verschuldensprinzip, wonach derjenige, der die Trennung oder Scheidung verursacht hat, dem anderen Unterhalt bezahlen muss. Weitere Einzelheiten können Sie hier nachlesen:
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