Altfälle nach Sorgerechtsentscheidung des BVerfG für ledige Väter

Es stellt sich natürlich die Frage nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, was mit den ledigen Vätern ist, die bislang keine Chance hatten das gemeinsame Sorgerecht durchzusetzen. Nachdem das BVerfG vor wenigen Tagen entschieden hat, dass unverheiratete Mütter bei einer Sorgerechtsentscheidung nicht automatisch bevorzugt sein dürfen, wird der Gesetzgeber hier nachbessern müssen. Nach Pressemeldungen aus dem Justizministerium soll für die Altfälle wohl die Möglichkeit bestehen, dass durch Anerkennung der Vaterschaft und durch einen Antrag an das Familiengericht, auch die Väter das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder bekommen können. Allerdings sollen die Mütter eine Widerspruchsmöglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist haben.

Das Familiengericht wird dann am Wohl des Kindes entscheiden müssen, ob nur einem Elternteil die alleinige Sorge zugesprochen werden soll.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht