Tilgung für Wohnungseigentum ist angemessenen Altersvorsorge
Das OLG Karlsruhe hat am 17.2.2009 entschieden, dass die Tilgungsaufwendungen für eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende Wohnung bei der Unterhaltsbemessung als angemessene Altersvorsorge berücksichtigt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Unterhaltsschuldner die Wohnung nicht selbst bewohnt sondern diese Wohnung nur als Kapitalanlage dient.
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Am 4. Mai 2012 um 12:04 Uhr
Hallo gibt es dazu ein Aktenzeichen oder auch das Komplette Urteil? Wäre super danke