Tilgung für Wohnungseigentum ist angemessenen Altersvorsorge

Das OLG Karlsruhe hat am 17.2.2009 entschieden, dass die Tilgungsaufwendungen für eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende Wohnung bei der Unterhaltsbemessung als angemessene Altersvorsorge berücksichtigt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Unterhaltsschuldner die Wohnung nicht selbst bewohnt sondern diese Wohnung nur als Kapitalanlage dient.

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Eine Reaktion zu “Tilgung für Wohnungseigentum ist angemessenen Altersvorsorge”

  1. Mark

    Hallo gibt es dazu ein Aktenzeichen oder auch das Komplette Urteil? Wäre super danke

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