Kürzung oder Verwirkung des Trennungsunterhaltes

Folgender Fall:

die Ehe war gescheitert und die Ehefrau verlangte Trennungsunterhalt. Gleichzeitig kam aber heraus, dass die Ehefrau einem Kollegen ihres Mannes berichtet hatte, ihr Mann habe in seiner Firma Arbeitsmaterial gestohlen. Außerdem hatte sie beim Arbeitsamt angerufen und vorgegeben, sie würde sich nach angeblichen Nebeneinkünften ihres Mannes erkundigen wollen. Sie brachte ihrem Mann mit diesen Aussagen in erhebliche Schwierigkeiten.

Das OLG Hamm sah in diesem Verhalten der Ehefrau ein Ansschwärzen des Ehemannes, was das Gericht als vorsätzliche Missachtung der wirtschaftlichen Interessen des Ehemanns ansah und daher den Trennungsunterhalt der Ehefrau erheblich kürzte.

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26 Reaktionen zu “Kürzung oder Verwirkung des Trennungsunterhaltes”

  1. ratlos

    Wenn Man(n) es beweisen kann und manche Richter interessiert das gar nicht soviel zu dem Urteil das gar nichts wert ist.
    Man(n) muß dann auch einen richtigen Anwalt haben 🙂

  2. ratlos

    Hallo Herr von der Wehl,
    was kann passieren wenn man(n) das unrecht Gutachten usw öffentlich macht!
    Sie wissen.(eventuell)was ich meine.
    Es ist mit der Gegenseite keinerlei Einigung zu erzielen!!
    Was passiert wenn man die Gutachter mit Bildern und SMS(Blue Tou machte möglich) konfrontiert??
    Danke

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ ratlos

    eine Veröffentlichung von solchen Unterlagen ist immer problematisch und kann Unterlassungs- oder Widerrufsansprüche nach sich ziehen. Prinzipiell kann man nur davon abraten.

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  4. ratlos

    Wie soll ich es dann beweisen alles Lug und Trug.
    Ich kann langsam nicht mehr.
    MfG

  5. ratlos

    Eine Anmerkung noch:
    Der Gutachter müßte doch dann merken das da etwas nicht stimmen kann?
    Kann nicht unter Leute stehe aber in mitten von 100000 Leuten usw usw.
    Danke ich weiß das man(n) das Recht suchen muß ob man es findet sei dahin gestellt.

  6. ratlos

    Wie sieht es mit ZPO § 407 aus?
    Hat man Chance damit wenn es feststeht?

    Danke

  7. chrissy

    Guten Tag,
    nachdem wir schon Jahre innerhalb es gemeinsamen Hauses getrennt lebten, habe ich im Februar 2010 meinen Mann gebeten sich eine eigene Wohnung zu suchen, weil die Belästigungen durch seine neue Lebenspartnerin immer anzüglicher wurden.
    Mein Mann lebt seit März 2010 in einer eigenen Wohnung. Durch ständig wechselnde Partnerinnen hat sich unsere bis dahin gute Kommunikationsebene sehr verschlechtert, so dass ich nun die Scheidung einreichen werde.
    Mein Mann verdient monatlich ca. 700 € mehr als ich. Habe ich einen Anspruch auf Trennungsunterhalt? Zur Zeit bewohne ich noch das gemeinsame Haus, werde es jedoch in Kürze verlassen.
    Ich möchte mich schon jetzt für die Bearbeitung der Frage recht herzlich bedanken

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ chrissy

    ob hier ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, kann ich anhand der wenigen Daten nicht beurteilen. Diese Frage muss der konkret beauftragte Rechtsanwalt für sie beantworten.

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  9. ratlos

    Wie sieht das aus wenn Gericht mehrmals aufgefordert wurde der Gegenseite aufzugeben(kann will nicht arbeiten)nun Antrag auf Rente zu stellen?
    Gericht dieses aber ignoriert warum auch immer?
    Des Weiteren wurde Gericht mehrmals auf Prozessbetrug hingewiessen keine Reaktion?

    Ebenso auf ständige Falschvorträge der Gegenseite trotz hinweis Prozessuale Wahrheitspflicht und Anwaltsethos?
    Was kann Man(n) noch tun gegen diese Willkür?

  10. tais

    Bei mir die Frage. Ob ich nach der Scheidung mit dem Mann kann, den Mädchennamen meiner Mutter nehmen?

  11. Pauli1

    Sehr geehrter Herr RA Wehl,

    wird der bis zur Scheidung gezahlte Tennungsunterhalt angerechnet?
    Werde nach internat. Recht geschieden.
    Leider kann ich nicht das pssende in den Blogs finden!

    MfG
    Pauli

  12. Dany

    Guten Tag,

    leider hab ich zum Thema Trennungsunterhalt nicht viel finden können. Mein dauernd getrennt lebender Noch-Mann wurde von meiner Anwältin aufgefordert Trennungsunterhalt zu zahlen. Von seinen Jahresnettoeinkommen wurden 5% arbeitsbedingte Aufwendungen, der Kindesunterhalt und sein Selbstbehalt abgezogen. Am 01.09.2011 wurde er aufgefordert zu zahlen, am 30.09.2011 wurde dann von ihr wegen Nichtzahlung eine einstweilige Anordnung an das Gericht geschickt. Sie sagte, er würde dann irgendwann eine Lohnpfändung bekommen. (Er hat schon eine laufen, wegen anderer Sachen, bevor ich ihn kennengelernt habe.) Nun habe ich Post erhalten vom Amtsgericht erhalten zu einem Güte- und Verhandlungstermin. Was ist das überhaupt? Kann meine Anwältin zu dem Termin gehen? Sie hat für meine Kosten PKH beantragt, da ist sie ziemlich eingeschränkt in ihrem Handlungsspielraum. Ich erhalte seit 01.09.2011 Hilfe zum Lebensunterhalt für mich und den 2 1/2 jährigen gemeinsamen Sohn. Den Kindesunterhalt zahlt er aber regelmäßig, wenn auch seit 3 Monaten einen Euro zu wenig als in der Urkunde steht.

    Ich hab richtigen Horror vor dem Termin. Können Sie mir auch sagen, wie es dort bei einem solchen Termin abläuft und was ich möglichst tun oder vermeiden sollte, da das Geld ja bisher von der Arge vorgestreckt wurde? Ich fühle mich von meiner Anwältin unzureichend aufgeklärt und bitte sie deshalb um ein paar Worte.

    Vielen Dank im voraus.

    MfG
    Dany

  13. ratlos

    Mit Rechtskraft der Scheidung erlischt der bis zur Scheidung gegebene Anspruch auf Trennungsunterhalt.
    Aus einem Titel auf Trennungsunterhalt kann nach der Scheidung nicht mehr vollstreckt werden.Heißt das dann Scheidung und wenn dann eventuell doch noch geringer Rückstand angeblich gibt es nichts?

  14. Auskunft

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl,
    Meine Scheidungsrechtskraft wurde am 15.01.2013 stattgegeben.
    Ich habe bis jetzt die Trennungsunterhalt und Kinderunterhalt für meinen 2. und 4. jahren alten Kinder gezahlt.
    Meine Frage ist folgende: Wie lange muss ich noch Unterhalt für die Mutter zahlen?
    Ist das ein MUSS nach der Scheidung Unterhalt zu zaheln?

  15. rudi

    Habe von Februar 08 bis August08 Unterhalt gezahlt nach Trennung das Gericht verdonnerte mich dann aber erst ab September08 zur Zahlungen usw was ist mit dem Geld davor, da ich ja nicht zahlen musste?
    Als Scheidung dann ausgesprochen wurde nach 3 Jahren ging Gegenseite vor OLG hier wurde Vergleich gemacht Unterhalt befristet 4 Jahre nichts anderes als Amtsgericht im Urteil hatte (es ging nur die Kosten zu steigern)

    Als Vergleich gemacht war plötzlich die Krankheit Depris und Trauma aus der Kindheit wie weggeblasen!

  16. paul63

    frage: ich lebe als rentner hier auf den philippinen und habe ca 1387 euro rente…ich habe probleme mit meiner frau sie schaute nach einem anderen partner…sie haelt alle haeuser und properties…ich lebe seit 1 jahr getrennt …habe meine eigene wohnung…ich habe ausser meiner rente jetzt nichts….hat meine frau wenn ich mich scheiden lasse ..ansprueche auf meine rente oder nicht..?

  17. paul63

    mein problem ist auch ich bin zu 90% schwer beschaedigt und habe monatlich grosse ausgaben mit meiner gesundheits versorgung…meine frau hat gutes einkommen von den haeusern( miete) und von dem land besitz

  18. paul63

    darum bitte ich sie…RA Thomas von der Wehl….koennen sie mir irgend einen ratschlag geben was ich fuer rechte habe und was ich machen soll…besten dank

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ paul63

    so wie Sie es schildern, sollte Ihre Frau es schwer haben Unterhalt zu bekommen.

  20. sybille

    Guten Tag , ich habe eine Frage .Seit 7 Jahren lebe ich in Trennung .Mein Mann arbeitet in Hamburg hat dort eine Wohnung und kommt alle 4 Wochen nach Haus , ich wohne hier in dem Haus . Ich habe einen Minnijob von 400 € kann somit keine Kosten für das Haus übernehmen .jetzt hat er eine Steuerrückzahlung durch gemeinsame Veranlagung erhalten und ist der meinung mir steht von 2.488,00 € nichts zu da er mir ja jeden Monat 200,00 € Haushaltsgeld gibt
    .Ist das So richtig ?
    Jedes Jahr streiten wir uns um diesen Fakt .

  21. Simse

    Sehr geehrter Herr Wehl,

    ich bin die Freundin eines „Unterhaltspflichtigen“.

    Fakten:
    – zwei Kinder (8 + 4 Jahre)
    – Scheindung läuft
    – gemeinsames Haus steht mittlerweile zum Verkauf
    – Unterhalt für das gemeinsam Haus zahlt mein Freund allein
    – zukünftige Ex-Frau lebt seit zwei Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft
    – Sie geht nicht arbeiten (keine Lust)
    – Ihr Lebensgefährte hat angedroht auch nicht mehr zu arbeiten (dass mein Freund mehr zahlen muss)
    -Unterhalt der Kinder (500 €) wird für die Haustiere ausgegeben
    -die Kinder sind jedes WE von Freitag bis Sonntag bei uns und eigentlich die kompletten Ferien
    – Mein Freund zahlt momentan keinen Unterhalt an Sie

    Aktueller Fall:
    Mein Freund bekam eine SMS in der stand:
    Er solle ihr ein Auto finanzieren. Ihr ist es egal wie, er kann das Geld gerne vom Geld des Unterhaltes der Kinder nehmen und an das Autohaus überweisen…. es kann ihm ja egal sein, wohin das Geld geht… Er hat dies strikt abgelehnt, weil es einfach finanziell nicht mehr möglich ist.
    Es wurde uns jetzt gedroht, dass Sie zum JA geht und mehr Unterhalt will, weil sie mit dem Geld nicht auskommt.
    (Sie hat noch einen älteren Sohn – anderer Vater; also Unterhalt für drei Kinder, Kindergeld, Einkommen des Freundes; ca. 3200 € monatlich)

    Steht ihr hier mehr Geld zu? Bzw. müssen wir damit rechnen, dass Sie auch Unterhalt bekommt? Der kleine Sohn ist auch schon vier Jahre und die Möglichkeit bestünde, dass Sie arbeiten gehen kann, sie will nur einfach nicht….

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Simone

  22. ratlos

    Hallo Herr von der Wehl,
    er lebt noch;-)
    Würden Sie mir diese Frage beantworten.
    Urteil auf Trennungsunterhalt Amtsgericht
    für zwei Jahre. Dann Scheidung zum 15.5.11
    Rechtskraft 15.6.11 Juni 2011 auch brav den Unterhalt komplett bezahlt und wenige Tage später einen angeblichen Rückstand aus diesem TU Urteil.Dann Vergleich ab Rechtskraft Unterhalt vor Landgericht 48 Monate.
    Nun die Frage:Mit Rechtskraft der Scheidung erlischt der bis zur Scheidung gegebene Anspruch auf Trennungsunterhalt.
    Aus einem Titel (das ist zum Beispiel ein Urteil, ein Beschluss oder ein Vergleich, den Sie im Unterhaltsrechtsstreit geschlossen haben) auf Trennungsunterhalt kann nach der Scheidung nicht mehr vollstreckt werden, er ist für den Unterhaltsberechtigten künftig praktisch nichts mehr wert.
    1) Kann ich die Herrausgabe dieses Titels verlangen?
    2) Sollte angeblich jetzt ein Rückstand aus TU bestehen, ist dieser Anspruch doch erloschen?
    3) Da ich nie angemahnt werden musste oder bin also ab Rechtskraft einfach weiterzahlte(TU und Unterhalt identisch)
    Sind die 48 Monate doch am 31.5.15 vorbei?
    oderrrrrrrr?

  23. ratlos

    Kurze Info wäre ich sehr dankbar 😉

  24. ratlos

    Hallo Herr von der Wehl,
    er lebt noch;-)
    Würden Sie mir diese Frage beantworten.
    Urteil auf Trennungsunterhalt Amtsgericht
    für zwei Jahre. Dann Scheidung zum 15.5.11
    Rechtskraft 15.6.11 Juni 2011 auch brav den Unterhalt komplett bezahlt und wenige Tage später einen angeblichen Rückstand aus diesem TU Urteil.Dann Vergleich ab Rechtskraft Unterhalt vor Landgericht 48 Monate.
    Nun die Frage:Mit Rechtskraft der Scheidung erlischt der bis zur Scheidung gegebene Anspruch auf Trennungsunterhalt.
    Aus einem Titel (das ist zum Beispiel ein Urteil, ein Beschluss oder ein Vergleich, den Sie im Unterhaltsrechtsstreit geschlossen haben) auf Trennungsunterhalt kann nach der Scheidung nicht mehr vollstreckt werden, er ist für den Unterhaltsberechtigten künftig praktisch nichts mehr wert.
    Somit müsste ich Unterhalt bis 15.6.2015 zahlen laut meiner Recherche.

    Da der Anspruch TU aber mit Rechtskraft entfällt und ich den TU Juni 2011 erst am 27.6.2011 mit einem angeblichen Rückstand überwiesen hatte(Dame änderte Konto) dürfte die Sache doch theoretisch zum 31.5.15 erledigt sein?
    Nachweis der Überweisung 27.6.11 habe ich natürlich. Ebenso dürfte ja auch eine Verjährung eingetretenn sein, da man mich nicht angemahnt hatte?Wenn Sie mir das beantworten könnten, wäre ich sehr dankbar, da das eine kleine Genugtuung wäre. Gruß

  25. ratlos

    Danke!! 😉

  26. ratlos

    Hätte mich sehr über kurze Antwort gefreut:-)
    Oder habe ich zu kompliziert geschrieben??
    Gruß

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