Kürzung oder Verwirkung des Trennungsunterhaltes

Folgender Fall:

die Ehe war gescheitert und die Ehefrau verlangte Trennungsunterhalt. Gleichzeitig kam aber heraus, dass die Ehefrau einem Kollegen ihres Mannes berichtet hatte, ihr Mann habe in seiner Firma Arbeitsmaterial gestohlen. Außerdem hatte sie beim Arbeitsamt angerufen und vorgegeben, sie würde sich nach angeblichen Nebeneinkünften ihres Mannes erkundigen wollen. Sie brachte ihrem Mann mit diesen Aussagen in erhebliche Schwierigkeiten.

Das OLG Hamm sah in diesem Verhalten der Ehefrau ein Ansschwärzen des Ehemannes, was das Gericht als vorsätzliche Missachtung der wirtschaftlichen Interessen des Ehemanns ansah und daher den Trennungsunterhalt der Ehefrau erheblich kürzte.

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11 Reaktionen zu “Kürzung oder Verwirkung des Trennungsunterhaltes”

  1. ratlos

    Wenn Man(n) es beweisen kann und manche Richter interessiert das gar nicht soviel zu dem Urteil das gar nichts wert ist.
    Man(n) muß dann auch einen richtigen Anwalt haben :-)

  2. ratlos

    Hallo Herr von der Wehl,
    was kann passieren wenn man(n) das unrecht Gutachten usw öffentlich macht!
    Sie wissen.(eventuell)was ich meine.
    Es ist mit der Gegenseite keinerlei Einigung zu erzielen!!
    Was passiert wenn man die Gutachter mit Bildern und SMS(Blue Tou machte möglich) konfrontiert??
    Danke

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ ratlos

    eine Veröffentlichung von solchen Unterlagen ist immer problematisch und kann Unterlassungs- oder Widerrufsansprüche nach sich ziehen. Prinzipiell kann man nur davon abraten.

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  4. ratlos

    Wie soll ich es dann beweisen alles Lug und Trug.
    Ich kann langsam nicht mehr.
    MfG

  5. ratlos

    Eine Anmerkung noch:
    Der Gutachter müßte doch dann merken das da etwas nicht stimmen kann?
    Kann nicht unter Leute stehe aber in mitten von 100000 Leuten usw usw.
    Danke ich weiß das man(n) das Recht suchen muß ob man es findet sei dahin gestellt.

  6. ratlos

    Wie sieht es mit ZPO § 407 aus?
    Hat man Chance damit wenn es feststeht?

    Danke

  7. chrissy

    Guten Tag,
    nachdem wir schon Jahre innerhalb es gemeinsamen Hauses getrennt lebten, habe ich im Februar 2010 meinen Mann gebeten sich eine eigene Wohnung zu suchen, weil die Belästigungen durch seine neue Lebenspartnerin immer anzüglicher wurden.
    Mein Mann lebt seit März 2010 in einer eigenen Wohnung. Durch ständig wechselnde Partnerinnen hat sich unsere bis dahin gute Kommunikationsebene sehr verschlechtert, so dass ich nun die Scheidung einreichen werde.
    Mein Mann verdient monatlich ca. 700 € mehr als ich. Habe ich einen Anspruch auf Trennungsunterhalt? Zur Zeit bewohne ich noch das gemeinsame Haus, werde es jedoch in Kürze verlassen.
    Ich möchte mich schon jetzt für die Bearbeitung der Frage recht herzlich bedanken

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ chrissy

    ob hier ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, kann ich anhand der wenigen Daten nicht beurteilen. Diese Frage muss der konkret beauftragte Rechtsanwalt für sie beantworten.

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  9. ratlos

    Wie sieht das aus wenn Gericht mehrmals aufgefordert wurde der Gegenseite aufzugeben(kann will nicht arbeiten)nun Antrag auf Rente zu stellen?
    Gericht dieses aber ignoriert warum auch immer?
    Des Weiteren wurde Gericht mehrmals auf Prozessbetrug hingewiessen keine Reaktion?

    Ebenso auf ständige Falschvorträge der Gegenseite trotz hinweis Prozessuale Wahrheitspflicht und Anwaltsethos?
    Was kann Man(n) noch tun gegen diese Willkür?

  10. tais

    Bei mir die Frage. Ob ich nach der Scheidung mit dem Mann kann, den Mädchennamen meiner Mutter nehmen?

  11. Pauli1

    Sehr geehrter Herr RA Wehl,

    wird der bis zur Scheidung gezahlte Tennungsunterhalt angerechnet?
    Werde nach internat. Recht geschieden.
    Leider kann ich nicht das pssende in den Blogs finden!

    MfG
    Pauli

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