Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Güterrecht in Belgien

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BELGIEN
Durch die direkte Grenznähe zu Belgien kommt es häufig vor, dass auch bei Scheidungsverfahren vor deutschen Gerichten das belgische Scheidungsrecht Anwendung finden muss.

Das Familienrecht in Belgien wurde zum 1. September 2007 maßgeblich reformiert. Ähnlich wie im bundesdeutschen Recht gibt es als einzigen Scheidungsgrund die endgültige Zerrüttung der Ehe, wobei daneben eine einverständliche Scheidung möglich ist. Die Zerrüttungsgründe sind dem deutschen Recht sehr ähnlich. Wenn beide Eheleute den Scheidungsantrag stellen, ist eine Trennungsfrist von 6 Monaten einzuhalten. Wenn nur ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt, ist dagegen eine Trennungsfrist von einem Jahr maßgeblich.

Weitere Informationen zu dem belgischen Recht, speziell zu dem Unterhaltsanspruch nach belgischen Recht, dem Sorge-und Umgangsrecht sowie dem Güterrecht finden Sie hier:

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