Steuerschulden während der Ehe

Die Frage ist immer, wenn die Eheleute sich nicht mehr grün sind, wer muss was aus dem Steuerbescheid bezahlen.

Wenn die Eheleute gemeinsam veranlagen, sind sie gegenüber dem Finanzamt stets Gesamtschuldner. Damit schuldet jeder Ehegatte die gesamte Schuld aus dem Steuerbescheid gegenüber dem Finanzamt. Das Finanzamt kann sich aussuchen, von welchem Ehegatten ist die Steuerschuld ganz oder zum Teil einfordern.

Droht das Finanzamt allerdings die Vollstreckung an, kann jeder Ehegatte beantragen, dass die Vollstreckung wegen der gemeinsam geschuldeten Steuern sich auf den Betrag beschränkt, der bei Aufteilung der Steuern auf ihn entfallen würde. In diesem Falle wird eine fiktive Veranlagung zur Steuer so erstellt, als hätten die Eheleute die getrennte Veranlagung gewählt. Ein Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung ist bei dem zuständigen Finanzamt schriftlich zu stellen.

Scheidung tut weh

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

7 Reaktionen zu “Steuerschulden während der Ehe”

  1. horst

    Die Eheleute haben Einkommenssteuer zusammen veranlagt, die Ehefrau war selbständig. Eine Steuerschuld (Umsatzsteuer) aus dieser Tätigkeit wurde im EStausgleich von der Erstattung abgezogen. Ist das zulässig? Ich habe gehört, dass Steuerschulden aus Gewerbe nicht mit Einkommenssteuer verrechnet werden darf. Gibt es hierzu Rechtsprechung?

  2. ratlos

    Horst:
    Der Staat nimmt sich bei Zusammenveranlagung sein Geld sofort.
    Um diesem aus dem Weg zu gehen hätten Sie getrennte machen müßen,
    aber dann wären Sie eventuell schlechter gefahren.
    Da die Erstattung beim Unterhalt noch einmal eingerechnet wird mindert der Abzug letztendlich (ihr Einkommen) bei der Berechnung. Bringen Sie aber den Steuerberater noch in Abzug von der Erstattung 🙂 kleiner Tipp es gibt nämlich Anwälte die wissen das nicht warum auch immer.

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ horst

    was die Verrechnung angeht, denke ich, dass dies zulässig ist. Zur Sicherheit würde ich aber einen Steuerfachmann befragen.

    Familienrechtlich halte ich die Verrechnung allerdings für problematisch. Der Ehemann hat üblicherweise nichts mit Steuerschulden einer Gesellschaft oder der selbstständigen Tätigkeit des anderen Ehepartners zu tun.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  4. ratlos

    Das dachte ich auch! Bekam dann Aufforderung und müßte in Widerspruch gehen .Zum Schluss kam Erstattung 13 Euro raus hatte diese geteilt Ex bekam Kopie von Finanzamt und jetzt soll ich trotz Teilung noch einmal Steuerbescheid vorlegen und die Erstattung(lächerlich) noch einmal voll eingerechnet bekommen, obwohl Steuerberater wegen Gewerbe schon 400 Euro gekostet hat also minus 387 Euro.
    MfG

  5. Loewin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit Dezember 2009 geschieden. Mein Exmann hat mir vor ein paar Tagen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005-2008 zukommen lassen, mit der Aufforderung, die Hälfte an ihn zu überweisen. Ich war in den Jahren halbtags beschäftigt, er freiberuflich. Ist es korrekt, dass ich die Hälfte zahlen muss? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Loewin

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ loewin

    Sie würden allenfalls das schulden, was sie bei einer getrennten Steuererklärung an Steuern zu zahlen hätten.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  7. Marischa

    Wenn sich die eheleute trennen, die frau ist aber in dem Zeit in Mutterschutz- kann das arbeitstätige Eheman erstmal für folgejahr seine Steurklasse lassen? ( sie hoffen das sie wieder zusammen leben)

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht