Steuerschulden während der Ehe
Die Frage ist immer, wenn die Eheleute sich nicht mehr grün sind, wer muss was aus dem Steuerbescheid bezahlen.
Wenn die Eheleute gemeinsam veranlagen, sind sie gegenüber dem Finanzamt stets Gesamtschuldner. Damit schuldet jeder Ehegatte die gesamte Schuld aus dem Steuerbescheid gegenüber dem Finanzamt. Das Finanzamt kann sich aussuchen, von welchem Ehegatten ist die Steuerschuld ganz oder zum Teil einfordern.
Droht das Finanzamt allerdings die Vollstreckung an, kann jeder Ehegatte beantragen, dass die Vollstreckung wegen der gemeinsam geschuldeten Steuern sich auf den Betrag beschränkt, der bei Aufteilung der Steuern auf ihn entfallen würde. In diesem Falle wird eine fiktive Veranlagung zur Steuer so erstellt, als hätten die Eheleute die getrennte Veranlagung gewählt. Ein Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung ist bei dem zuständigen Finanzamt schriftlich zu stellen.
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Am 27. Dezember 2010 um 13:25 Uhr
Die Eheleute haben Einkommenssteuer zusammen veranlagt, die Ehefrau war selbständig. Eine Steuerschuld (Umsatzsteuer) aus dieser Tätigkeit wurde im EStausgleich von der Erstattung abgezogen. Ist das zulässig? Ich habe gehört, dass Steuerschulden aus Gewerbe nicht mit Einkommenssteuer verrechnet werden darf. Gibt es hierzu Rechtsprechung?
Am 28. Dezember 2010 um 08:14 Uhr
Horst:
Der Staat nimmt sich bei Zusammenveranlagung sein Geld sofort.
Um diesem aus dem Weg zu gehen hätten Sie getrennte machen müßen,
aber dann wären Sie eventuell schlechter gefahren.
Da die Erstattung beim Unterhalt noch einmal eingerechnet wird mindert der Abzug letztendlich (ihr Einkommen) bei der Berechnung. Bringen Sie aber den Steuerberater noch in Abzug von der Erstattung 🙂 kleiner Tipp es gibt nämlich Anwälte die wissen das nicht warum auch immer.
Am 28. Dezember 2010 um 10:10 Uhr
@ horst
was die Verrechnung angeht, denke ich, dass dies zulässig ist. Zur Sicherheit würde ich aber einen Steuerfachmann befragen.
Familienrechtlich halte ich die Verrechnung allerdings für problematisch. Der Ehemann hat üblicherweise nichts mit Steuerschulden einer Gesellschaft oder der selbstständigen Tätigkeit des anderen Ehepartners zu tun.
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Am 28. Dezember 2010 um 10:24 Uhr
Das dachte ich auch! Bekam dann Aufforderung und müßte in Widerspruch gehen .Zum Schluss kam Erstattung 13 Euro raus hatte diese geteilt Ex bekam Kopie von Finanzamt und jetzt soll ich trotz Teilung noch einmal Steuerbescheid vorlegen und die Erstattung(lächerlich) noch einmal voll eingerechnet bekommen, obwohl Steuerberater wegen Gewerbe schon 400 Euro gekostet hat also minus 387 Euro.
MfG
Am 9. März 2011 um 22:39 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin seit Dezember 2009 geschieden. Mein Exmann hat mir vor ein paar Tagen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005-2008 zukommen lassen, mit der Aufforderung, die Hälfte an ihn zu überweisen. Ich war in den Jahren halbtags beschäftigt, er freiberuflich. Ist es korrekt, dass ich die Hälfte zahlen muss? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Loewin
Am 10. März 2011 um 09:44 Uhr
@ loewin
Sie würden allenfalls das schulden, was sie bei einer getrennten Steuererklärung an Steuern zu zahlen hätten.
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Am 1. November 2011 um 16:43 Uhr
Wenn sich die eheleute trennen, die frau ist aber in dem Zeit in Mutterschutz- kann das arbeitstätige Eheman erstmal für folgejahr seine Steurklasse lassen? ( sie hoffen das sie wieder zusammen leben)