Internationales Scheidungsrecht – Grundlagen

Wenn bei einer anstehenden Scheidung ein internationaler Sachverhalt vorliegt, also:

a) eine Partei über eine ausländische (auch zusätzliche) Staatsangehörigkeit verfügt,

b) staatenlos ist,

c) den Wohnsitz bezw. den Aufenthalt im Ausland hat,

sind 3 Fragen zu klären.

Frage 1:

In welchem Staat ist ein Gericht für die Entscheidung über die Ehescheidung zuständig?

Diese internationale Zuständigkeit ergibt sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Gemeinschaft und dem jeweils beteiligten nationalen Recht.

Frage 2:

das Familienrecht welchen Staates findet auf die vorliegende Ehescheidungsanwendung?

Dafür ist das anwendbare Recht (wird auch Statut genannt) zu bestimmen. Hierfür gibt wiederum das internationale Privatrecht und das Kollisionsrecht der möglicherweise beteiligten Staaten Auskunft. Ist zum Beispiel für eine Scheidung ein deutsches Gericht international zuständig, (Frage 1) wird das deutsche Gericht zur Beantwortung der 2. Frage das internationale Privatrecht und das Kollisionsrecht zurate ziehen.

Frage 3:

Letztlich ist zu klären, inwieweit das nationale Prozessrecht des angerufenen Gerichtes gegebenenfalls für die Anwendung des ausländischen Familienrechtes anzupassen ist. Grundsätzlich wendet das international zuständige Gericht sein eigenes Prozessrecht (lex fori) an.

Ein solcher Scheidungsfall sollte grundsätzlich nur einem im internationalen Familienrecht versierten und erfahrenen Rechtsanwalt übertragen werden.


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