Krankheit ist kein ehebedingter Nachteil (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Montag, den 7. Februar 2011BGH: Krankheit ist kein ehebedingter Nachteil Die Krankheit eines unterhaltsbedürftigen Ehegatten stellt regelmäßig keinen ehebedingten Nachteil dar. Hierunter sind vornehmlich Einbußen zu verstehen, die sich aus der Rollenverteilung in der Ehe ergeben, nicht dagegen solche, die aufgrund sonstiger persönlicher Umstände oder schicksalhafter Entwicklungen eingetreten sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 30. Juni 2010 -XII ZR […]