Hausrat im Alleineigentum unterfällt dem Zugewinnausgleich
Freitag, den 18. Februar 2011Der BGH am 17.11.2011 – XII ZR 170/09 Zitat aus dem Leitsatz: Mit der Aufhebung der Hausratsverordnung und der Einführung des § 1568 b BGB zum 1. September 2009 sind der gerichtlichen Hausratsverteilung nur noch die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehenden Haushaltsgegenstände unterworfen. Hausrat, der im Alleineigentum eines Ehegatten steht, bleibt dem güterrechtlichen Ausgleich […]