Scheidung, Unterhalt, Güterrecht in Spanien

Das spanische Scheidungsrecht ist im Juli 2005 ganz grundlegend reformiert worden. Eine Scheidung ist in Spanien sehr einfach möglich. Es muss nur eine Frist von 3 Monaten seit der Eheschließung abgelaufen sein und dann kann jeder Ehegatte ohne nähere Begründung die Scheidung beantragen.

Auch das spanische Recht kennt sowohl das Trennungsverfahren, wie auch das eigentliche Scheidungsverfahren. Mit den Anträgen an das Gericht muss allerdings eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorgelegt werden. Diese muss die gesamten Scheidungsfolgen umfassend regeln. Können die Eheleute mit dem Scheidungsantrags eine solche Vereinbarung nicht vorlegen, wird das Gericht, die aus seiner Sicht, notwendigen Maßnahmen selbstständig treffen.

Der Kindesunterhalt ist in Spanien absolut vergleichbar mit dem deutschen Unterhaltsrecht geregelt. Als Besonderheit kann man sich merken, dass für ein Kind, auch wenn es deutscher Staatsbürger ist, welches in Spanien lebt, das spanische Unterhaltsrecht maßgeblich ist.

Das Güterrecht in Spanien ist die Errungenschaftsgemeinschaft.

Für weitere Informationen über das spanische Familienrecht klicken Sie auf die spanische Flagge.

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Wenn sie spanischer Staatsbürger sind und geschieden werden wollen, klicken Sie unten auf das Symbol

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Eine Reaktion zu “Scheidung, Unterhalt, Güterrecht in Spanien”

  1. Gerda

    Die Exfrau meines Mannes ist zu ihrem Sohn nach Spanien gezogen und ist Alkoholikerin und 76 J. Mein Mann hat nach der Scheidung einen Titel beim Notar unterschreiben müssen. Woher weiß er nun, ob die Exfrau noch lebt? Wir waren schon beim RA und haben alle möglichen Stellen gefragt. NICHTS! Wir haben nun den Unterhalt für 3 Mon. ausgesetzt, weil wir wissen wollen ob sie noch lebt. Jetzt kam ein Schreiben vom RA mit der Adresse, wo sie angeblich beim Sohn wohnen soll….was wir nicht glauben! Normal wird der Unterhalt dann doch gepfändet, oder?
    Unser RA weiß wohl auch nicht so richtig weiter!

    Kann uns Jemand einen Tipp geben??

    M.f.G.

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