Nebentätigkeit bei Mangelfällen

Der Fall: Ein Unterhaltsschuldner ist nach Berechnungen seines bereinigten Nettoeinkommens – wenn überhaupt – nur knapp über dem Selbstbehalt und kann nur einen geringen Anteil des geschuldeten Unterhaltes zahlen. Dabei kann es wohl nur um Kindesunterhalt gehen. Wenn nicht einmal der Mindestunterhalt in der jeweiligen Altersstufe gezahlt werden kann, verlangen die Gegner schon einmal, dass der Unterhaltsschuldner eine Nebentätigkeit aufnimmt.

Dies scheint mir in vielen Fällen problematisch.

In den Fällen, in denen dem Unterhaltsschuldner eine Nebentätigkeit zugemutet werden soll und das Einkommen daraus meist fiktiv zugerechnet wird, gilt es verschiedene Punkte zu berücksichtigen.

– es muss das Arbeitszeitgesetz beachtet werden.

– die konkrete Arbeitsmarktsituation vor Ort ist einzubeziehen

– es muss geprüft werden, ob eine Nebentätigkeit rechtlich auch zulässig ist

– etwaige gesundheitliche Probleme des Unterhaltsschuldners sind zu beachten

– insgesamt muss auf die persönliche Situation des Unterhaltsschuldners  Rücksicht genommen werden.

Das Arbeitszeitgesetz lässt grundsätzlich nur eine Tätigkeit von 8 Stunden pro Tag und danach eine Ruhezeit von 11 Stunden zu. Dies gilt auch für Nacht-und Schichtdienst. Danach könnte der Unterhaltsschuldner allerdings samstags arbeiten. Hier käme man bereits bei Schichtarbeitern in gesetzliche Konflikte.

Die Arbeitsmarktsituation wird kaum je eine Ausrede sein. Nebenjobs gibt es derzeit sehr viele. Gleiches wird für die rechtliche Zulässigkeit gelten. Nur wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich versagt, was selten der Fall sein wird, darf eine Nebentätigkeit nicht ausgeübt werden.

Ist der Unterhaltsschuldner mit seiner jetzigen Tätigkeit bereits am Rande seiner gesundheitlichen Leistungen, wird eine Nebentätigkeit nicht verlangt werden könne. Bei seiner jetzigen Arbeitssituation wird auch zu prüfen sein, inwieweit er Fahrtzeiten zu absolvieren hat. Wer ohnehin pro Strecke 2 Stunden fahren muss, wird nicht noch auch am Samstag zusätzlich eine Nebentätigkeit aufnehmen müssen.

Bei persönlichen Lebenssituation ist zu berücksichtigen, ob zum Beispiel Umgangsrechte durch den Unterhaltsverpflichteten auszuüben sind und diese Umgangsrechte durch eine Nebentätigkeit beeinträchtigt werden würde, also z.B. von dem Vater verlangt wird, am Samstag eine Nebentätigkeit aufzunehmen, während er an diesen Tagen mit seinem Kind normalerweise den Umgang pflegt.

Die Beweislast für die Gründe, dass eine Nebentätigkeit unzumutbar ist, liegt allein beim Unterhaltspflichtigen.
Der Unterhaltsberechtigte muss allerdings genau vorrechnen, in welcher Höhe der Verpflichtete Nebeneinkünfte erzielen könnte.

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18 Reaktionen zu “Nebentätigkeit bei Mangelfällen”

  1. Michael

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe eine Frage. Ich arbeite Vollzeit und verdiene ca.1200€ netto. Ich war arbeitslos und habe mich auf alle möglichen Stellen beworben sowohl in meinem erlernten Beruf als auch in anderen Tätigkeitsfeldern. Ich habe dann die Stelle als Bauhelfer angenommen. Gesundheitlich bin ich angeschlagen. Ich habe Probleme mit der Sehkraft, auf einem Auge sehe ich nichts bzw. 20% also das Auge kann man vergessen. Weiterhin habe ich Probleme mit den gelenken etc.
    Die Gegenseite unterstellt das ich in meinem erlernten Beruf viel mehr verdienen müsste und somit will diese versuchen mir ein fiktives Einkommen anzurechnen oder das ich noch eine Nebentätigkeit aufnehmen muss.
    Durch meine gesundheitlichen Probleme brauche ich ruhe Pausen. Da ich das zweite Auge beanspruche bekomme ich Kopfschmerzen. Das muss ich ja auch möglichen Arbeitgebern mitteilen.
    Was muss ich vorbringen damit man akzeptiert das ich nur 1200€ verdiene. Ich habe viele Bewerbungen geschrieben. Ich tue ja arbeiten damit ich nicht auf Kosten des Staates lebe.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  2. Michael

    Hallo Herr von der Wehl.

    könnten Sie meine Frage beantworten?
    Danke. Michael

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    es fällt sehr schwer,auf diese Einzelfälle eine passende Antwort zu geben. Jeder Fall ist anders und jeder Fall müsste komplett aufgeklärt werden. Ich habe aber immer nur ganz wenige Informationen. Letztlich werden beide Seiten ihre Argumente vorbringen müssen und das Gericht wird entscheiden.

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  4. Jana

    Hallo, vlt. kann mir jemand helfen folgende Fragen zu beantworten.
    ich bin alleinerziehnde Mutter -3monate alt-der vater des Kindes ist arbeitslos, fur ihm kommen seine eltern auf. ich werde Hartz 4 beantragen mussen – arbeitslosengeld kann ich wegem der Erziehung meines Kindes nicht weiter beziehen.Meine frage lautet was der vater des Kindes zahlen muss, wenn er kein eigene Einkommen hat.Ist der vepflichtet der Mindesunterhalt fur unseren Sohn zu zahlen und in welche hohe.In dem Fall da ich Hartz 4 beantrage werde der Staat auch Unterhalt fur mich verlangen oder sein Eigentum beschlagnahmen konnen`?-Auto
    vieln Dank
    Jana

  5. Karin

    Hallo,
    ich habe eine Frage, mein Lebensgef. hat eine minderj. Tochter. Er zahlt ist derzeit Krank und bezieht daher KKG von der GKV. Da er dieses bekommt, hat er auch nur einen SB i. H. v. 770,– €. Sodass er lt. Jugendamt nur einen Teil des KU zahlen muss. Jetzt hat die KM eine Klage gegen meinen Lebensgef. eingereicht mit der Begründung, dass er ja mit mir in einer eheähnlichen Beziehung stünde und er ja dann auch den vollen KU zahlen könnte. Ich finde es ungerecht, da ich nur eine 3/4 Stelle habe, dementsprechend nicht all zu viel (1200,–) verdiene und auch noch meinem 18-j. Sohn unterhaltspflichtig gegenüber bin. Stimmt es, dass der SB bei meinem Freund tatsächlich gekürzt werden kann??
    Vielen Dank im Voraus
    Karin

  6. Karin

    Können Sie meine Frage bitte beantworten? Danke im Voraus. Karin

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ karin

    eine Kürzung ist jedenfalls denkbar. Ob sie in dem konkreten Fall in Betracht kommt, kann ich nicht beurteilen.

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  8. sunny

    @RA von der Wehl,

    ich habe eine Frage bezüglich des Kinderunterhalts.

    Inwieweit bzw. wieviel kann einem Unterhaltsschuldner aufgrund einer arbeitenden Ehefrau/mann zusätzlich abgezogen werden?

    Unterhaltsschuldner verheiratet, ist 4 Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Schuldner ist mangelfach. ihre 2 gemeinsamen Kinder leben bei Unterhaltsschuldner und kindesmutter bzw. ehefrau. Mit den beiden anderen kinder kein kontakt. Ehefrau des Unterhaltsschuldners arbeitet vollzeit.Muss die ehefrau einkommen offen legen?

  9. sunny

    @ Ra von der Wehl,

    können Sie meine Frage beantworten?

    Sunny

  10. Henriette

    @ Sunny

    Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Der neue Ehepartner hat damit rein gar nix zu tun! Unterhaltspflichtig gegenüber den gemeinsamen Kindern sind beide Eheleute.

    P.S. Auch RAe fahren mal in Urlaub.

  11. sunny

    @Henriette,

    das hab ich mir schon gedacht 🙂 also zum Urlaub.

    Ja bei Unterhaltspflichtigen die einen Mangelfall darstellen sieht es bischen anders aus. Da kann es vorkommen das der SB heruntergesetzt wird wenn dieser verheiratet ist

  12. Sunny

    @RA von der Wehl,

    mein Mann ist krank daher kann er nur täglich 6 Std. arbeiten. Abänderungsklage wurde eingereicht. Bisher musste er (er ist Mangelfall) 285,00€ für 3 Kinder zahlen.
    Da er jetzt nur noch knapp über 1000,00€ verdient kann er diese nicht zahlen. Ärtzliche Attest liegen vor. Mein Mann wird daher nur sehr wenig oder garkeinen Unterhalt zahlen können. Die Kinder sind 14, 7 und 3 Jahre alt. Das 3jährige kind ist unser gemeinsames. Falls er kaum Unterhalt zahlen kann fallen dann Unterhaltsschulden an?

  13. sunny

    @RA von der Wehl,

    können Sie meine Frage (s.o) beantworten?

    Ich verdiene ca. 980€ kann meinen Mann überhaupt der Selbstbehalt gekürzt werden? Steht mir nicht ein SB von 1000€ zu und gegenüber Kindern von 950+Aufwendungen oder rechnet man das anders?
    Vielen Dank.

  14. Sonja

    @RA von der Wehl:

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin verheiratet und habe eine Tochter. Mein Mann ist 1 weiteren Kind zum Unterhalt verpflichtet. Aus gesundheitlichen Gründen kann mein Mann nicht voll arbeiten und ist ein Mangelfall. Die gesundheitlichen Probleme belasten uns und unsere Beziehung sehr. Daher werde ich mir mit meiner Tochter eine eigene Wohnung suchen. Soweit ich weiß habe ich nichts mit dem Kindesunterhalt an das andere Kind zu tun. Ich arbeite Vollzeit, mein Kind geht in die Kita.
    Könnte trotzdem durch das „getrennt leben“ mein Gehalt in die Unterhaltsberechnung mit einberechnet werden? Die gesundheitlichen Probleme meines Mannes sind bekannt bei Gericht und beiden Anwälten.

    Sonja

  15. sunny

    @RA von der Wehl,

    können Sie meine Fragen oben beantworten?
    Danke

  16. Bigi

    Hi,

    zur Zeit lebe ich in Scheidung. Mein Mann und ich haben ein Haus, im Zugewinn, wobei ich aber als alleinige Besitzerin im Grundbuch stehe. Er hat einen angeblichen Käufer für das Haus über € 350.000,–. Laut Makler würden wir € 330.000,– beim Verkauf erzielen können. Nun möchte ich das Haus aber behalten, das zuhause unserer Kinder erhalten, und ihn ausbezahlen. Ich denke, der massgebliche Wert beim Zugewinn ist der Verkehrswert, den es noch zu ermitteln gäbe. Von welchem Wert kann/muss ich im Zugewinn ausgehen?

    Danke für Ihre Mühe!

  17. Michael

    @Ra von der Wehl

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin ein Mangelfall und zahle momentan 180€ unterhalt an 2 Kinder. Ich muss auch 3000€ Unterhaltsvorschuss zurückzahlen.
    Ich habe darüber einen Gerichtsbeschluss. Aus gesundheitlichen Gründen darf ich nur 6 Stund en täglich arbeiten und dasmnur 5 Tage die Woche. Darüber habe ich ein Attest. Lohnt es sich Berufung beim zuständigen OLG einzureichen wenn der beschluss noch neu ist. das attest habe ich erst jetzt erhalten.
    Michael

  18. Ratlos

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann ist 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Aus Gesundheitsgründen verdient er nur 1050 €. Insgesamt zahlt er 75€ Unterhalt an alle drei Kinder.

    Nun verdiene ich 1000€ netto. Ist es möglich das ihm bei meinem kleinen Gehalt der Selbstbehalt gekürzt wird. Mein Einkommen ist nicht bereinigt. Bereinigt wäre es ca. bei 850€.

    Ratlos

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