Eignet sich ein Online-Scheidung auch bei streitigen Verfahren?
Hier gilt die beliebteste Antwort eines Juristen:
es kommt darauf an!
Wenn sich der Streit nur darauf bezieht, dass der andere Ehepartner nicht geschieden werden will, kann auch der Weg der Online-Scheidung gewählt werden. Das Gesetz geht davon aus, dass nach einer einjährigen Trennung die Ehe zerrüttet ist. Spätestens nach 3 Jahren Trennung, wäre jeder Widerspruch des anderen Ehepartner gegen den Scheidungsantrag ohnehin wirkungslos, weil das Gesetz nach 3 Jahren Trennung die Zerrüttung unterstellt. Aber auch eine unter dreijährige Trennung schützt einen Ehepartner in der Regel nicht vor einem Scheidungsverfahren. Sollte ein Ehepartner in dem Verfahren vortragen, er sehe die Ehe nicht als gescheitert an und wolle nicht geschieden werden, wird das Gericht ihn intensiv dazu befragen, wie er sich eine Fortsetzung der Ehe vorstellt, wenn der andere unbedingt geschieden werden will. In aller Regel wird das Familiengericht dann einen streitigen Beschluss machen und demjenigen, der die Scheidung beantragt, recht gegeben. Etwas anderes habe ich bisher in meiner langjährigen Praxis noch nicht erlebt.
Eine Online Scheidung kann dann problematisch sein, wenn es neben der Scheidung selbst umfangreiche streitige Folgesachen, also zum Beispiel streitige Verfahren über den Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, die elterliche Sorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Umgangsrecht, dem Zugewinnausgleich oder ähnliches gibt.
In diesen Fällen würde ich raten, unbedingt einen Anwalt vor Ort zu wählen, mit dem jederzeit auch persönliche Besprechungen möglich sind.
Bei Bedarf kann ich hier gegebenenfalls Empfehlungen aussprechen, da ich über ein umfangreiches Netzwerk äußerst versierter Fachanwälte für Familienrecht verfüge.
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Am 3. März 2011 um 12:06 Uhr
[…] Eignet sich die Online Scheidung auch, wenn der andere nicht geschieden werden will? […]
Am 30. August 2011 um 00:17 Uhr
Meine Freundin ist aus Kenia und mit einem Deutschen verheiratet. Das war eine Scheinehe.Sie möchte sich scheiden lassen, da wir heiraten möchten und sie im 5. Monat von mir schwanger ist. Sie wohnt seit 1 Monat bei mir und hat vorher auch schon bei Freundinnen gewohnt. Im Januar kommt das Baby. Der Ehemann möchte sich nicht scheiden lassen obwohl die Ehe nur auf dem Papier besteht also sexuell nie vollzogen wurde. Was können wir machen, wir möchten doch dem Kind ein ordentliches Familienleben bieten. Geht da auch eine Online-Scheidung möglichst schnell???????
Am 30. August 2011 um 09:22 Uhr
@ falk
das Trennungsjahr wird einzuhalten sein und im Streitfall wird die einjährige Trennung auch nachzuweisen sein. Den Begriff „Scheinehe“ würde ich nicht gebrauchen. Das Aufenthaltsrecht könnte gefährdet werden.
Am 7. September 2011 um 16:10 Uhr
hallo, ich und mein Mein haben vor 2 Jahr schon nicht mehr zusammen,(also kein sex ,kuss,usw.), obwohl wir noch in gleicher Wohnung gelebt haben. Aber das Problem ist, dass mein Mann plötzlich nach Ausland gefahren ist, und wegen Gerichtproblem nie wieder in Deutschland zurückkommen würde. Kann ich in kurzer Zeit die Ehebeziehung schließen, wenn ich seine Paßkopien , Vertretensrecht, und Scheidungstrennung vor 2 Jahr (keine Beglaubigung von Anwalt, nur unsere Unterschriften dadrauf) vorhanden habe?