Können auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner eine Online-„Scheidung“ in Anspruch nehmen?

Selbstverständlich können auch Lebenspartner ihre Lebenspartnerschaft durch einen Online-Anwalt aufheben lassen. Das Gesetz spricht hier nicht von Scheidung, sondern von der Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Inzwischen ist aber die Lebenspartnerschaft dem ehelichen Scheidungsverfahren vollständig angeglichen. Es gibt nur noch ganz marginale Unterschiede. Den Antrag auf Aufhebung der Partnerschaft finden Sie hier:

AUFHEBUNG LEBENSPARTNERSCHAFT

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Eine Reaktion zu “Können auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner eine Online-„Scheidung“ in Anspruch nehmen?”

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