Welche Kosten entstehen in Scheidungsverfahren durchschnittlich?

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens hängen von dem Nettoeinkommen der beiden Eheleute und von der Anzahl der unterhaltspflichtigen kinder ab. Grundsätzlich kann man sagen, je höher das Nettoeinkommen der Eheleute desto höher sind die Scheidungskosten.

Die Anwalts-und die Gerichtskosten werden durch gesetzlich vorgeschriebene Gebührentabellen berechnet. Der Anwalt muss zunächst den Gegenstandswert, auch genannt den Streitwert des Verfahrens feststellen und schaut dann in die Gebührentabelle, welche einzige Gebühr bei diesem Gegenstandswert anfällt.

Der Gegenstandswert im Scheidungsverfahren ist das dreifache Nettoeinkommen beider Eheleute. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind machen die Familiengerichte einen Abschlag von 250,00 €. Ich selbst berechne den Gegenstandswert in einvernehmlichen Scheidungsverfahrens sodann noch mit einem Abschlag von 25%, was eine deutliche Gebührenersparnis ergibt. Viele Gerichte machen dies auch mit.

Kommen wir einmal zu einem konkreten Beispiel eines durchschnittlichen Einkommens der Eheleute.

Der Ehemann hat ein Nettoeinkommen von 2400 € und die Ehefrau ein Nettoeinkommen von 850 €. Es sind 2 minderjährige Kinder vorhanden.

Das Gesamteinkommen der Eheleute beträgt 3250 €. Davon sind 500 Euro für die beiden Kinder abzuziehen. Es verbleiben 2750 €. Davon ziehe ich 25% ab und landet bei 2062,50 €. Dieser Wert x 3 ergibt den Gegenstandswert für das Scheidungsverfahren. Ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, was die Regel sein dürfte, wird pauschal zunächst ein Wert von 1000 € dazu addiert.

Insgesamt haben wir in diesem Beispielsfall einen Gegenstandswert von 7.187,50 €. Nach diesen Gegenstandswert fallen folgende Gebühren an:

Gerichtskosten: 332,00 EUR

Anwaltskosten: 1.250,00 EUR

Insgesamt entstehen also Kosten von nicht ganz 1600,00 €. Dies dürfte auch der Durchschnittswert einer Selbstzahler-Scheidung in Deutschland sein.

Machen wir ein anderes Beispiel von sehr guten Einkommensverhältnissen:

der Ehemann verdient als Geschäftsführer 6.500,00 € monatlich und die Ehefrau ist Krankehausärztin mit einem Einkommen von 3500,00 € monatlich. Beide haben ebenfalls 2 unterhaltspflichtige Kinder.

Das Gesamteinkommen beträgt 10.000,00 € monatlich. Davon sind wiederum 500,00 € für die beiden Kinder abzusetzen. Der verbleibende Betrag von 9.500,00 € abzüglich der 25% Reduzierung, ergibt einen Betrag von 7.120,00 €. Dieser Vertrag mal 3 ist ein um 20.175,00 € und zuzüglich der 1000,00 € für den Versorgungsausgleich haben wir einen Gegenstandswert von 23.375,00 €.

Nach diesem Wert fallen folgende Kosten an:

Gerichtskosten: 662,00 EUR

Anwaltskosten: 2.065,00 EUR

Insgesamt also ein Betrag von rund 2750,00 €.

Auch das sind „nur“ etwa 1000,00 € mehr, als bei einer Scheidung mit durchschnittlichen Einkommensverhältnissen. Für meine Begriffe kann sich also auch ein Geschäftsführer durchaus ein Scheidungsverfahren leisten. Die im Verhältnis zu dem Mehreinkommen relativ geringe Steigerung der Kosten liegt daran, dass die Gebührentabelle nach oben hin degressiv ist, also je höher der Gegenstandswert ist, desto geringer die tatsächliche Erhöhung der Werte ausfällt.

Teilen Sie mir vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes Ihr Nettoeinkommen mit und teilen Sie mir mit, für wie viele Kinder Sie Unterhalt schulden, Sie bekommen sodann von mir unverzüglich einen verbindlichen Kostenvoranschlag für die Scheidungskosten.

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5 Reaktionen zu “Welche Kosten entstehen in Scheidungsverfahren durchschnittlich?”

  1. Die Online Scheidung - Vor- und Nachteile - FAQ » Scheidung tut weh

    […] Welche Kosten entstehen durchschnittlich? […]

  2. rudi

    Wie wird der Streitwert festgesetzt?

    Nach Einkommen oder Forderung?

    Wenn Partei X Einkommen von 1800 netto hat Unterhalt zahlt 600 € aber die Klägerin 800 € verlangt das Gericht ihr dann die 800 € zugesteht ist dann der Streitwert nicht die Differenz? Also zb. 2400 € Streitwert da ja 7200 € freiwillig gezahlt werden?oder ist hier der Streitwert dann 15000€

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ rudi

    der Wert in Unterhaltsstreitigkeiten richtet sich nach der Forderung. Wird in einem Unterhaltsverfahren ein Betrag von 800,00 € monatlich gefordert, ist der Gegenstandswert die monatliche Forderung mal 12, also für ein Jahr und gegebenenfalls bis dahin aufgelaufenen Rückstände.

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  4. rudi

    Streitwert bei Unterhaltsangelegenheiten: Der Streitwert beträgt bei Unterhaltsklagen den Jahresbetrag des monatlich geforderten Unterhalts. Wird weiterhin rückständiger Unterhalt geltend gemacht, so kommt dieser hinzu.
    Zahlt der Unterhaltsschuldner einen Teil des Unterhalts freiwillig, so wird zwar der gesamte Unterhalt eingeklagt, der Streitwert bestimmt sich jedoch nur aus der Differenz (Jahresbetrag).

    Was soll dies dann bedeuten?

  5. Schuhi

    Hallo,
    ich habe nur eine Frage:

    Bei den ganzen Rechnern die so im Internet kursieren:

    Wenn der Streitwert bei 10.156,– und der Versorgungsausgleich bei 3.048,– Euro liegt – bekommen dann beide Anwälte die angezeigten Gebühren???? (lt. Rechner im Internet: ca. 350,– Euro Gericht + 1.400,– Euro der Anwalt) oder muss ich das noch durch zwei teilen???
    (PS: bin schon geschieden.. und finde meine Anwaltsrechnung ziemlich teuer 🙁 )

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