Wie läuft eine Online Scheidung ab?
Nach dem sich der Mandant entschieden hat, sein Scheidungsverfahren im Wege der Online-Scheidung durchführen zu lassen, wird er i.d.R. aufgefordert, einen Fragebogen, der die persönlichen Daten erfassen soll, dem Anwalt zu übermitteln. Dies kann per Post, der Mail, oder per Fax erfolgen. Der Anwalt entwirft aus dem Fragebogen und den Daten der Parteien einen Scheidungsantrag und übermittelt diesen Scheidungsantrag zur Kontrolle vorab an den Mandanten. Änderungs- oder Ergänzungswünsche werden eingearbeitet und der Entwurf wird letztlich von den Mandanten freigegeben.
Gleichzeitig sollte der Anwalt ausführlich erläutern, wie das Verfahren weiter gehen wird. Es sollte dem Mandanten einen verbindlichen Kostenvoranschlag für die Anwalts-und Gerichtskosten übermitteln und er sollte darauf hinweisen, dass bei eingeschränkten finanziellen Verhältnissen die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt. Der Anwalt sollte frühzeitig, sofern der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, die Mandanten anhalten, auch diese Formulare bereits mit dem Antrag einzureichen. Dadurch können ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit gespart werden.
Mit der Einreichung eines Scheidungsantrages werde die Gerichtskosten bei dem Gericht sofort fällig. Daher muss der Anwalt diese Gerichtskosten als Vorschuss von dem Mandanten anfordern, sofern hier nicht Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.
Der Ablauf eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens gestaltet sich dan meist so:Wenn die Gerichtskosten eingegangen sind, reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Gericht ein. Sie werden per Mail und Post benachrichtigt.
· Nach ca. 2 – 3 Wochen erhält Ihr Ehepartner den Scheidungsantrag vom Gericht zugestellt . Das Gericht bittet Ihren Ehepartner zu dem Scheidungsantrag Stellung zu nehmen. Um einen die problemlose Scheidung zu gewährleisten, ist es gut, wenn Ihr Ehepartner dem Gericht schriftlich mitteilt, dass er der beantragten Scheidung zustimmt und die Angaben in der Scheidungsschrift hinsichtlich der Trennungsdauer und den sonstigen Angaben zutreffend sind.
· Wenn der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen ist, sendet das Gericht an beide Parteien die Fragebögen zum Versorgungsausgleich zwecks Klärung der Rentenkonten. Falls nicht bereits von uns im Vorwege erledigt, erhalten Sie diese Fragebögen von mir und füllen diese Formulare bitte 3-fach aus und reichen sie an uns zur Weiterleitung an das Gericht. Die Klärung der Rentenversicherungskonten dauert leider ca. 3 – 6 Monate. & Monate aber nur bei Unklarheiten im Versicherungsverlauf. In diesem Fall wird sich der Rentenversicherungsträger direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei Unklarheiten gibt es auch Beratungsstellen zur Klärung der Rentenfragen in Ihrer Nähe. Natürlich kann auch ich meist behilflich sein.
· Das Gericht bestimmt erst einen Termin zur mündlichen Verhandlung, wenn ihm alle erforderlichen Auskünfte zu den Rentenversicherungskonten vorliegen.
· Nach Anberaumung des Termins erhalten Sie von uns eine Kostennote über die voraussichtlichen Anwaltskosten. Diese Kostenrechnung muß bitte rechtzeitig vor dem Termin beglichen sein, insbesondere da wir den Korrespondenzanwalt auch vor dem Termin honorieren müssen.
· Beide Ehegatten müssen idR in der mündlichen Verhandlung vor dem Scheidungsrichter erscheinen. Beide Ehegatten werden persönlich angehört zum Trennungszeitpunkt und zur Frage, ob die Ehe endgültig zerrüttet ist. Sollte die Ortsdifferenz zwischen dem zuständigen Familiengericht und dem jetzigen Wohnort einer der Eheleute sehr groß sein, kann die Anhörung des weit entfernt wohnenden Ehepartners bei seinem Wohnortgericht beantragt werden. Zu diesem besonderen Gerichtstermin muß der Ehegatte aber idR. allein gehen. Zu dem eigentlichen Scheidungstermin werden wir – oder bei großer Entfernung – ein von uns beauftragter fachlich versierter Kollege(in) mit Ihnen gemeinsam im Gericht auftreten. Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
· Der Gerichtstermin dauert zwischen 10 und 30 Minuten.
· Nach Bestätigung beider Ehegatten:
· Dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und
· dass die Ehe zerrüttet ist und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederhergestellt werden soll,
wird das Gericht den Scheidungsbeschluss aussprechen.
Das Gericht wird den Versorgungsausgleich berechnen, indem das Gericht bestimmt, dass im Rentenalter von dem Versicherungskonto des einen Ehegatten, ein bestimmter Betrag auf das Versicherungskonto des anderen Ehegatten übertragen wird. Derjenige Ehegatte, der während der Ehezeit die höheren Versorgungsanwartschaften erworben hat, ist dem anderen gegenüber ausgleichspflichtig.
Falls beide Parteien anwaltlich vertreten sind, kann die Scheidung durch einen beidseitigen Rechtsmittelverzicht sofort rechtskräftig werden und Sie gehen als rechtskräftig Geschiedene aus dem Gerichtssaal.
· Mit Übersendung des Scheidungsbeschlusses erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung über unser Honorar. Diese berücksichtigt die endgültige Festsetzung des Gegenstandswertes, der letztlich Grundlage für die Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren ist.
· Haben die Ehegatten keinen Rechtsmittelverzicht im Termin erklärt (weil z.B. aus sinnvollen Kostengründen nur ein Anwalt beauftragt wurde), beginnt mit der Übersendung des Scheidungsbeschlusses eine theoretische einmonatige Rechtsmittelfrist, in der eine Beschwerde als Rechtsmittel eingelegt werden kann.
· Wird innerhalb dieser Frist kein Rechtsmittel eingelegt, beantragen wir für Sie den Rechtskraftvermerk und übersenden Ihnen den rechtskräftigen Beschluss für Ihre Unterlagen.

Die Online Scheidung mit ehescheidung24
- schnell
- kostengünstig
- online
- durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 3. März 2011 um 12:20 Uhr
[...] Wie läuft die Online Scheidung ab? [...]
Am 9. Oktober 2011 um 15:34 Uhr
Lehrreicher Beitrag. Bereichernd, wenn man sowas auch mal aus einem anderen Blickwinkel beschrieben lesen kann.