Wie läuft eine Online Scheidung ab?

Nach dem sich der Mandant entschieden hat, sein Scheidungsverfahren im Wege der Online-Scheidung durchführen zu lassen, wird er i.d.R. aufgefordert, einen Fragebogen, der die persönlichen Daten erfassen soll, dem Anwalt zu übermitteln. Dies kann per Post, der Mail, oder per Fax erfolgen. Der Anwalt entwirft aus dem Fragebogen und den Daten der Parteien einen Scheidungsantrag und übermittelt diesen Scheidungsantrag zur Kontrolle vorab an den Mandanten. Änderungs- oder Ergänzungswünsche werden eingearbeitet und der Entwurf wird letztlich von den Mandanten freigegeben.

Gleichzeitig sollte der Anwalt ausführlich erläutern, wie das Verfahren weiter gehen wird. Es sollte dem Mandanten einen verbindlichen Kostenvoranschlag für die Anwalts-und Gerichtskosten übermitteln und er sollte darauf hinweisen, dass bei eingeschränkten finanziellen Verhältnissen die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt. Der Anwalt sollte frühzeitig, sofern der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, die Mandanten anhalten, auch diese Formulare bereits mit dem Antrag einzureichen. Dadurch können ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit gespart werden.

Mit der Einreichung eines Scheidungsantrages werden die Gerichtskosten bei dem Gericht sofort fällig. Ohne Einzahlung der Gerichtskosten fangen die Familiengerichte gar nicht an zu arbeiten. Daher muss der Anwalt diese Gerichtskosten als Vorschuss von dem Mandanten anfordern, sofern nicht Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Betracht kommt.

Exkurs VKH
Die Mandanten müssen wissen, dass die Beantragung von VKH ein Scheidungsverfahren um ca 2 Monate verzögert. Das liegt daran, dass der Scheidungsantrag erst zugestellt wird und damit das eigentliche Scheidungsverfahren erst läuft, wenn die Frage der Bewilligung von VKH in einem gesonderten, vorgeschalteten Verfahren geklärt ist. Die andere Partei erhält also vorab den Scheidungsantrag nur zur Kenntnis und ggfls. Stellungnahme, ohne formelle Zustellung. Erst mit Bewilligung der VKH wird dann zugestellt. Wer es also eilig hat, muss die Beantragung von VKH überdenken. Es besteht die Möglichkeit, zwar einen VKH-Antrag zu stellen, aber unabhängig von dessen Bewilligung die Zustellung durch das Gericht zu beantragen. IdR wird das Gericht dafür aber die Gerichtskosten (2 Gebühren nach dem Gegenstandswert) anfordern und diese sind einzuzahlen. Problem: wenn dann VKH bewilligt wurde, bekommt man die eingezahlten Gerichtsgebühren nicht zurück. Kleiner Trost: am Schluss hat man allerdings einen Anspruch gegen den anderen Ehepartner, dass dieser 1/2 der Gerichtskosten trägt, so dass der „Verlust“ sich relativiert auf 1 Gerichtsgebühr (ca 150,00 EUR +/- 50,00 EUR)

Der Ablauf eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens gestaltet sich dann meist so: Wenn die Gerichtskosten eingegangen sind, reichen wir Ihren Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Gericht ein Sie werden per Mail und Post benachrichtigt.

Ablauf eines Scheidungstermins vor Gericht

Der Gerichtstermin einer einvernehmlichen Scheidung ist meist eher technisch und aus Sicht der Eheleute sehr kurz. Dies liegt daran, dass der Anwalt alle wesentlichen Fragen vorher schriftlich geklärt hat. Je kürzer der Termin, desto besser vorbereitet war der Scheidungsantrag. Für die Eheleute – nach teilweise vielen gemeinsamen Jahren – ist es ein ganz besondere Tag, für die Richter der Alltag. Der Gerichtstermin ist – bis auf die Beschlussverkündung (für Verfahren seit dem 01.09.09 heißen die Scheidungsurteile jetzt SCHEIDUNGSBESCHLÃœSSE) selbst – nicht öffentlich. Zuschauer sind also nicht erlaubt, wenn nicht beide Eheleute ausdrücklich zustimmen. Nachdem die vor dem Saal wartenden Parteien mit dem Rechtsanwalt hereingerufen werden, nimmt die Antragstellerseite idR aus Sicht des Richters zu seiner linken Platz. Das Gericht wird die Personalien prüfen und der Personalausweis sollte daher mitgeführt werden. In seltenen Fällen lässt sich das Gericht auch die Familienbücher im Original zeigen, die bitte auch vorsorglich mitgebracht werden. Das Gericht muss im Termin nur 2 Fragen klären, die für einen Scheidungsbeschluss unabdingbar sind und gesetzlich vorgeschrieben sind:

1. Ist das Trennungsjahr abgelaufen?
2. Ist die Ehe zerrüttet, also sind beide Eheleute wirklich entschlossen
sich scheiden zu lassen und geben beide der Ehe keine Chance mehr?

Zu dem Trennungsjahr sollten die Parteien übereinstimmend das erklären, was wahrheitsgemäß als Trennungszeitpunkt in der Scheidungsklage geschrieben stand.

Exkurs Trennungsjahr:
Die Klärung des Trennungsjahres kann zu weiteren Fragen führen, wenn die Trennung und damit das gerade abgelaufene Trennungsjahr, noch innerhalb der Wohnung/des Hauses stattgefunden hat. Hier muss das Gericht prüfen, ob eine den rechtlichen Vorschriften entsprechende „echte“ Trennung stattgefunden hat. Diese liegt nur vor, wenn innerhalb der noch gemeinsamen Zeit beide Eheleute alle Lebensbereiche getrennt organisiert haben, also

a) getrennt voneinander geschlafen haben
b) getrennt eingekauft und gekocht haben
c) getrennt die Wäsche und Geschirr gewaschen haben und
d) auch sonst völlig alleinständig und keiner für den anderen gewirtschaftet
haben.

Dies kann bei gemeinsamen Kindern im Haushalt problematisch sein.

Aufgedrängte geringe Gemeinsamkeiten (Putzen, Wäschewaschen usw.) stehen dem Getrenntleben nicht entgegen, ebenso wenig wie eine durch Kinder oder Krankheit bedingte notwendige Mitversorgung des Anderen. Auch pädagogisch bedingte, gegenüber den Kindern fortgesetzte Gemeinsamkeiten, lassen die rechtliche Trennung nicht entfallen. Zu den Fragen des Gerichtes sollten übereinstimmende Antworten kommen, da ansonsten das Risiko einer Klageabweisung mit negativer Kostenfolge besteht.

Nach der Klärung der beiden Fragen oben, die in Form einer sog. persönlichen Anhörung der Parteien erfolgt, wird das Gericht den Versorgungsausgleich (VA) erörtern. Die einzelnen Auskünfte der Rententräger werden besprochen und das Gericht stellt einen Vorschlag vor, der anhand eines EDV-Programms errechnet wurde. Dieser kann u.U. von meinem Vorschlag abweichen, da unterschiedliche Rechenprogramme am Markt sind. Kein Richter oder Anwalt berechnet den VA per Hand. Dazu ist es zu kompliziert (wir sind in Deutschland). Die Ausgleichszahlungen des einen Ehegatten zu Gunsten des anderen werden natürlich erst im Rentenalter wirksam.

Exkurs VA:
Ausgeglichen werden nur die Ansprüche, die innerhalb der Ehe erworben
wurden, wozu es 2 Stichtage gibt, die Beginn und Ende definieren.
Beginn ist der erste Tag des Monats der Hochzeit und
Ende ist gem. § 1587 II BGB das Ende des Monats, der dem Scheidungsantrag vorausgeht

Beispiel:
Hochzeit 12.07.1989
Scheidung eingereicht am 17.04.06.
Zeitraum für den VA ist somit der 01.07.1989 – 31.03.2006)

Nicht maßgeblich für den VA ist der Zeitpunkt der Trennung.

Ist der VA geklärt wird das Gericht die Öffentlichkeit herstellen (draußen
leuchtet meist ein anderes Signal auf oder es wird über Lautsprecher
angesagt) und den Beschluss der Scheidung verkünden. Einige Richter lassen die Parteien und Anwälte dazu aufstehen, einige auch nicht.

Nach der Verkündung kann, wenn beide Parteien einen eigenen Anwalt haben, was in einvernehmlichen Scheidungen die Ausnahme sein wird, der Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Ist nur ein Anwalt vor Ort, geht dies nicht. Dann wird der Scheidungsbeschluss erst einen Monat, nachdem es mir zugestellt wurde, rechtskräftig. Um dies Prozedere kümmere ich mich.

Im Scheidungstermin wird nur das besprochen, was die Parteien dem Gericht zur Entscheidung angetragen haben. Ist im Scheidungsantrag zu dem Unterhalt, dem Sorgerecht oder dem Zugewinn nichts gesagt bzw. nichts beantragt, wird sich das Gericht auch nicht damit beschäftigen oder dies von sich aus ansprechen. Die Ausnahme kann bei einigen Richtern die Frage des Umgangs mit minderjährigen Kindern sein. Einige Richter fragen danach, ob dieser Umgang problemlos klappt und lassen es sich schildern. Dies ist der gesetzliche Auftrag.

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2 Reaktionen zu “Wie läuft eine Online Scheidung ab?”

  1. Die Online Scheidung - Vor- und Nachteile - FAQ » Scheidung tut weh

    […] Wie läuft die Online Scheidung ab? […]

  2. Hakan

    Lehrreicher Beitrag. Bereichernd, wenn man sowas auch mal aus einem anderen Blickwinkel beschrieben lesen kann.

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