Scheidung von Kate und William – geheimer Ehevertrag?

Natürlich wünsche ich den beiden, dass ihre Ehe funktioniert und sie nicht die Scheidung erleben müssen. Wenn man sich allerdings die ehelichen Krisen der königlichen Familie anschaut, so haben sowohl Charles, als auch seine Geschwister Anne und Andrew bereits Scheidungen hinter sich. Auch die Schwester der Königin, Prinzessin Margarete, ließ sich scheiden. Eine Scheidung wäre also auch in dieser Verbindung zwar nicht wünschenswert, aber doch zumindest denkbar.

Ich habe gelesen (das meiste stammt aus der BILD), dass es zwischen Kate und William einen geheimen Ehevertrag geben soll, der die Scheidungsfolgen umfassend regeln soll. Eine große Londoner Anwaltskanzlei soll diesen Vertrag aufgesetzt haben. Nach einem Artikel der BILD werden etwaige Kinder, die Kate und William gemeinsam haben, nach einer Trennung beim königlichen Hofe bleiben. Die Mutter hätte allerdings ein umfassendes Besuchsrecht für die Kinder, so die BILD. Grundsätzlich ist dieser Ehevertrag geheim und angeblich müsse Kate, sofern sie Details des Vertrages öffentlich machen würde, eine Vertragsstrafe in Millionenhöhe zahlen. Hierzu zitierten Bild einen Anwalt.

Nach angeblich durchgesickerten Informationen soll Kate keinen Anspruch auf das Vermögen von William haben. Dieses Vermögen wird derzeit auf rund 15 Millionen € geschätzt. Sollte die Queen allerdings versterben, würde William einen dreistelligen Millionenbetrag erben. Es ist davon auszugehen, dass in diesem geheimen Ehevertrag eine Unterhaltszahlung oder eine hohe Abfindung, wie sie auch Diana bekommen hat, vereinbart wurde. Angeblich soll der Vertrag auch regeln, dass Kate bei einer Scheidung ihren Titel „Königliche Hoheit“ verlieren würde.

Speziell die Regelung, dass nach einer Scheidung die Kinder unter dem Sorgerecht des königlichen Hofes verbleiben sollen, wäre bei uns in Deutschland schwerlich vorstellbar. Das deutsche Recht sieht allein vor, dass am Wohl des Kindes entschieden wird, wo diese Kinder später leben. In einer Monarchie und am Königshof mag dies allerdings anders sein. Hier geht es immer auch um mögliche Thronfolger und das Gesamtgut der Monarchie, so dass eine solche Regelung in Großbritannien wohl durchstehen würde. Es ist auch davon auszugehen, dass der Ehevertrag gerade das Verbleiben der Kinder am königlichen Hofe und die Höhe der Abfindungszahlungen bezw. die Höhe der Unterhaltszahlungen miteinander in Verbindung bringt. Ob frau sich für Millionen auch die Kinder „abkaufen“ ließe??
Grundsätzlich halte ich einen Ehervertrag zwischen den Eheleuten für sinnvoll. Er vermeidet in der Regel eine Menge Streit im Fall der Trennung und der Scheidung. Ob der Ansatz: „das sei doch völlig unromantisch“ hier richtig sein kann, muss energisch bestritten werden. Romantisch ist vielleicht die Hochzeit, aber jeder weiß, dass nach relativ kurzer Zeit der Alltag in jede Ehe einkehrt. Dann ist es für beide beruhigend zu wissen, dass eine Scheidung geregelt ablaufen würde. Ob eine Scheidung notwendig wird, liegt schließlich in der Hand beider Eheleute.

Als Scheidungsanwalt kann man natürlich nur davon träumen, eine solche Scheidung einmal betreuen zu dürfen (nochmals: Scheidungsanwälte erzeugen keine Scheidung, sie regeln sie nur), aber dazu fehlen mir wohl die entsprechenden Beziehungen zu den Adelshäusern.

Zu dem „normalen britischen Scheidungsrecht habe ich hier mal ein paar Grundlagen zusammengefasst

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