Persönlich unterzeichnete Zustimmungserklärung zum begrenzten Realsplitting kann gefordert werden

Das OLG Oldenburg hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Ehemann einer geschiedenen Frau für ein Jahr rund 18.000,00 Euro nachehelichen Unterhalt gezahlt hatte und von seiner Frau die persönlich unterzeichnete Erklärung forderte, dass sie mit Durchführung des begrenzten Realsplittings einverstanden sei. Diese Erklärung wird in der Anlage U zur Einkommenssteuererklärung abgegeben. Die Frau hatte zwar über ihren Anwalt mitteilen lassen, dass sie ihre Zustimmung zum begrenzten Realsplitting erklären würde, war aber nicht bereit, die Anlage U abzugeben. Nachdem der Ehemann zunächst vor dem Familiengericht unterlagen war, hat das OLG die Ehefrau zur Abgabe dieser Erklärung verurteilt. Im konkreten Fall hatte sich das Finanzamt mit der vorliegenden Erklärung der Ehefrau nicht zufrieden gegeben. Das OLG führte dazu aus, dass der Ehemann sich nicht auf eine weitere Auseinandersetzung mit dem Finanzamt einlassen müsse, sondern die auch nach der Scheidung fortbestehende Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme erfordere von der Ehefrau, die mit minimalen Aufwand verbundene Erklärung abzugeben.

Scheidung tut weh

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

6 Reaktionen zu “Persönlich unterzeichnete Zustimmungserklärung zum begrenzten Realsplitting kann gefordert werden”

  1. ratlos

    Genau so erging es mir.
    Der Gegnerische Anwalt schrieb immer schön hin und her sehr warscheinlich nicht ausgelastet zum Schluss wurde es mir zu bunt und ich ging mit den Unterlagen und dem geschreibse zum Finanzamt letztes geschreibse lapidar unsere Mandantin verfügt nur über Steuerkarte .Verlust ca 2000 €
    für mich. Was will man(n) da noch sagen
    Sie will ja nur was ihr zusteht 😉

    Finanzamt freute sich natürlich 🙂

  2. Dresi

    Hallo Herr von der Wehl,

    die Ex-Frau meines LG hat nun endlich (nach Klageeinreichung) dem begrenzten Realsplitting für 2008 zugestimmt.
    Nachdem mein Freund nun die Steuern eingereicht und auch die Rückzahlung erhalten hat, fordert die Ex-Frau nun den Ausgleich der ihr entstandenen Nachteile für 2008 in Höhe von Eur 400,- zusätzl. möchte sie ihre Kosten für den Steuerberater in Höhe von Eur 260,- erstattet haben.

    Die steuerlichen Nachteile sind nicht strittig, jedoch stellt sich uns die Frage, ob der Steuerberater tatsächlich erstattet werden muss.
    Die Steuererklärung der Ex-Frau enthielt lediglich eigene Erwerbseinkünfte in geringer Höhe (nicht steuerpflichtig) und den Trennungsunterhalt aus 2008.

    Es steht also außer Frage, welcher Teil aus der Steuererklärung erstattet wird. Der Betrag wird natürlich komplett übernommen.
    Kann die Ex-Frau sich tatsächlich darauf zurück ziehen, ihre Steuererklärung auf Kosten meines Freundes vom Steuerberater machen zu lassen?

    Viele Grüße
    Dresi

  3. rudi

    Nein kann Sie nicht!!!

    Selbst bei Gewerbe wurde und wird trotz Urteil nicht überall anerkannt nicht anerkannt.

    Sie hätte sich vom Finanzamt helfen lassen können,
    oder ein PC Programm erwerben.

    Das Geld für den Steuerberater soll Sie sich im Wald fangen gehen.

  4. Gerri

    Genau wie bei mir. Ex wohnt im EU-Ausland. Ich im nicht EU-Ausland. Ex weigert sich dieses blöde formular Anlage U aus 2010 wo ich noch in Deutscheland wohnte zu unterzeichnen und Finanzamt lacht sich schlapp. Hat irgend jemand einen Urteilsspruch irgend eines EU Gerichts BGH, Verfassungsgericht oder ähnlich?

  5. Ilona

    Auch wen die Frau weniger Einkünfte hat, dass sie keine Steuer zahlen muss, somit auch keine erstattet bekommt, geht sie nicht aus der Sache leer aus. Wenn der Ehemann die ganze Erstattung kassiert, wird die ihm auf das Einkommen zugerechnet von dem danach die Unterhaltsleistungen der Frau gegen über berechnet werden.
    Meine lieben Männer, die bei der Diskussion teilnehmen, ziehen selbstverständlich an einem Strang und nur gucken, wie der armen Frau ein auszuwischen. Die Sache hat ein Hachen. Und denken Sie nicht, dass alle Frauen dumm und dämlich sind!
    An ihrer Stelle werde ich die Steuererklärung alles maximal, was nur möglich ist einsetzen, dass die Erstattung für den Mann am höhsten ausfällt, das sein Einkommen möglich „Groß“ ist, dass er für mich einen angemessenen Unterhalt zahlen muss!

  6. Hotte

    Scheidung in 2011. Zusammenveranlagung, Anlage U unterzeichnet, sie ohne Einkommen.. Anfang 2012 Steuerrückerstattung 7000€ bekommen.
    Jetzt meldet sie Ansprüche auf diese Rückerstattung an.

    –> Was steht ihr zu?
    –> warum? (war ja nur so viel wg. Kindes- und Ex-Unterhalt,RA-und Scheidungskosten; ist ja wie DOPPELTES „Einkommen“)
    –> ist das generell/immer/fortan auch so oder nur im letzten gemeinsam veranlagten Jahr? Ab dem nächstem Jahr zahle ich nur noch KU – zählt zu dessen Berechnung die Steuererstattung von diesem Jahr als Einkommen dazu?

    Danke vorab

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht